Festanstellung von Kindertagespflegepersonen im Bereich der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

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1 Rahmenkonzeption zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen im Bereich der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Stand Januar 2013 Einleitung Die beiden Tages- und Pflegeelternvereine im Kreis Böblingen (im Folgenden Träger genannt) legen in Abstimmung mit dem Amt für Jugend und Bildung ein Rahmenkonzept für das Festanstellungsmodell im Bereich der KINDERTAGESPFLEGE in anderen geeigneten Räumen (im weiteren Text als TAPiR benannt) vor. Mit dieser konzeptionellen Grundlage und den hier vorgestellten Qualitätsstandards soll die Möglichkeit geschaffen werden, Kindertagespflegepersonen (im weiteren Text als KTPP benannt) in Festanstellung im Konzept TAPiR zu integrieren. Eine Festanstellung von KTPP bietet eine ergänzende Form zur Kindertagespflege für die Tageselternvereine, Betriebe und Kommunen im Landkreis Böblingen. Anstellungsträger können u.a. die beiden Tageselternvereine, Betriebe oder Kommunen des Landkreises sein. Die Vorteile einer Festanstellung für KTPP liegen u.a. bei geregelten Urlaubs- und Krankheitszeiten, bei einem regelmäßigen Einkommen, bei geregelten Arbeitszeiten und einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis. Für Kommunen liegen die Vorteile bei der Steigerung der Motivation und der Steigerung der Anzahl der KTPP (KTPP binden sich langfristig, die hohe Fluktuation in vielen Kommunen kann minimiert werden). Betriebe und Unternehmen, die sich für die Anstellung einer KTPP entscheiden, profitieren u.a. von einem positiven Image, vom entstehenden Wettbewerbsvorteil und der hohen Mitarbeiterzufriedenheit. Die Konzeption wurde in Anlehnung an das TAPiR Modell des Landkreises Böblingen entwickelt. Die Umsetzung und Etablierung des Festanstellungsmodells im Landkreis Böblingen erfolgt im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege, welches vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert wird. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen. 1

2 1. Was heißt Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten - TAPiR? TAPiR ist eine Form der Kindertagespflege außerhalb des Haushalts der KTPP und der Eltern, für Kinder im Alter von 0 14 Jahren, mit dem Schwerpunkt bei der Zielgruppe der unter dreijährigen Kindern. Neben den institutionellen Kindertageseinrichtungen und der klassischen Kindertagespflege mit maximal fünf gleichzeitig anwesenden Tagespflegekindern, die von einer Bezugsperson in deren Haushalt betreut werden, bietet TAPiR mit einer möglichen Betreuung von maximal neun Tageskindern gleichzeitig, durch mehrere KTPP, eine zusätzliche Alternative im Bereich der Kindertagesbetreuung. Die enge Anbindung an die KTPP und die direkte Zuordnung der betreuten Kinder zur KTPP sind u.a. besondere Merkmale der Kindertagespflege. Der Schwerpunkt liegt in ihrer Flexibilität, der familiennahen Atmosphäre, der individuellen Förderung und der überschaubaren Gruppengröße (mit möglicher Altersmischung). Es kann auch bedarfsorientierte Kindertagesbetreuung in Randzeiten z.b. frühmorgens, abends oder am Wochenende angeboten werden. Das Angebot wird dem Wunsch vieler Eltern nach frühen sozialen Erfahrungen ihrer Kinder in der Gruppe gerecht. Die kindgerechte Einrichtung in kindersicheren Räumen schafft einen behüteten Rahmen. In den Tagesablauf sind alltägliche Aufgaben integriert. So wird von den KTPP z. B. selbst gekocht. Die Einbindung der Kinder in alltägliche Handlungen bietet durch diese Alltagspädagogik elementare Lernerfahrungen. TAPiR verbindet die Vorteile der institutionellen Betreuung (Verlässlichkeit, Gruppenerfahrungen) mit den Vorteilen der Kindertagespflege (Flexibilität, Familiennähe). Die gesetzliche Grundlage für diese Form der Kinderbetreuung bildet das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden- Württemberg (KiTaG) und die dazugehörende Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg (VwV Kindertagespflege). 2. Wer ist und was leisten die Tages- und Pflegeelternvereine im Kreis Böblingen? Die beiden Träger der freien Jugendhilfe sind gemeinnützige Vereine. Ihr Hauptaufgabengebiet liegt in der Kindertagespflege, das über einen Delegationsvertrag vom Landkreis Böblingen an sie übertragen wurde: Akquise / Beratung / Qualifizierung der KTPP Überprüfung der Geeignetheit der Räumlichkeiten (unter Einbezug von Baurechtsund Gesundheitsamt) Überprüfung der Geeignetheit der KTPP Beratung der abgebenden Eltern Vermittlung von Tagespflegekindern Begleitung in allen auftretenden Fragen im Vorfeld und während des Betreuungsverhältnisses 2

3 In Bezug auf das Festanstellungsmodell in TAPiR leisten die Träger zusätzlich folgendes: Informationsgespräche mit Kommunen / Betrieben und Öffentlichkeitsarbeit Kooperation mit dem Anstellungsträger (z.b. Fachaufsicht) siehe individuelle Kooperationsvereinbarung 3. Wo kann TAPiR angeboten werden? TAPiR kann generell in geeigneten angemieteten Räumlichkeiten oder von Kommunen, Betrieben, kirchlichen Trägern und anderen institutionellen Einrichtungen überlassenen Räumlichkeiten stattfinden. Sollte der Anstellungsträger nicht Eigentümer der Räumlichkeiten sein, empfiehlt es sich einen Nutzungsüberlassungsvertrag für die Räumlichkeiten abzuschließen (d.h. eine schriftliche Vereinbarung zu den Rahmenbedingungen wie z.b. Haftung, Miete, Reinigung etc.). 4. Anforderungen an die Räumlichkeiten / Gestaltung vorzugsweise Lage im Erdgeschoß mit entsprechenden Rettungswegen ausreichend Platz für bis zu max. neun Kinder gleichzeitig und einer entsprechenden Anzahl an Zimmern mit getrennten Spiel- und Ruhemöglichkeiten Raumgrößen orientieren sich an den Angaben in der Broschüre vom Kommunalverband für Jugend und Soziales BW: KVJS Ratgeber für Kinderkrippen und Betreute Spielgruppen (Auszug siehe Anhang) Sanitäranlagen (haushaltsüblich) und Kochgelegenheit Tageslichtbeleuchtung, helle freundliche Räumlichkeiten gute Heizungs- und Belüftungsmöglichkeit Bewegungsmöglichkeit im Freien (Spielplatz in der Nähe und/oder Garten am Haus) Telefonanschluss Feuerlöscher Sanitätskasten Kindersichere Räumlichkeiten Information der Baurechtsbehörde (ggf. Nutzungsänderungsantrag erforderlich) Einhalten der Hygienevorschriften und Pflicht zur Anmeldung/Registrierung beim Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung / Landratsamt Böblingen (grundsätzliche Überwachungspflicht) Außerdem: Beratung zum Thema Lebensmittelhygiene (Merkblatt) Beratung durch das Gesundheitsamt Berücksichtigung der Hinweise der Unfallkasse Baden-Württemberg (Broschüre: Kinder sicher betreuen Informationen für Tagesmütter und Tagesväter ) Wenn das Angebot auch für Schulkinder gedacht ist, sollte die Möglichkeit bestehen, in Ruhe Hausaufgaben machen zu können. 3

4 Es ist ein Küchen-, Ess- und Sanitärbereich einzuplanen. Die Raumgestaltung ist abhängig von den inhaltlichen Schwerpunkten, der Altersstruktur und den Bedürfnissen der Tagespflegekinder der jeweiligen Kindertagespflegestelle. Die Räume werden kindgerecht gestaltet, möbliert und mit Spielmaterial ausgestattet. Bei der Besichtigung der Räumlichkeiten wird außerdem auf eine kindersichere Raumausstattung geachtet. 5. Qualitätsstandards von TAPiR und Anforderungen an die festangestellte KTPP Die Kriterien von Bewerberinnen und Bewerbern als KTPP bei TAPiR entsprechen den im KiTaG Baden-Württemberg geltenden Regelungen zur Kindertagespflege und den Regelungen nach 22, 23, 24 und 43 SGB VIII. Gemäß 22 SGB VIII wird Kindertagespflege von geeigneten KTPP geleistet. Entsprechend 22 Abs. 2 SGB VIII sollen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege (...) 1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, 3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Grundlage für die Qualifizierung von KTPP bei TAPiR ist die Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege des Ministeriums für Arbeit und Soziales und das Qualifizierungskonzept für KTPP in Baden-Württemberg. Für die Eignungsfeststellung der Bewerberinnen und Bewerber bei TAPiR gelten -zusätzlich zu den normalen Standards für die Kindertagespflege- noch besondere Anforderungen z.b. hinsichtlich der Teamfähigkeit und der Elternkooperation. Eine festangestellte KTPP, die im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Förderung von Festanstellungsmodellen gefördert wird, muss vor Beginn der Tätigkeit 160 UE (Unterrichtseinheiten) gemäß dem DJI-Curriculum oder vergleichbarer Curricula und eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen (pädagogische Fachkräfte ( 7 KiTaG) müssen 80 UE absolvieren). Bei einer Festanstellung ohne Teilnahme an dem Aktionsprogramm Kindertagespflege, müssen sich KTPP vor Anstellung mit insgesamt 102 UE bereits qualifiziert haben (die fehlenden UE können praxisbegleitend absolviert werden). Pädagogische Fachkräfte müssen sich mit insgesamt 30 UE und in Kurs III die UE zur Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen qualifizieren. Des Weiteren muss die KTPP vor Eröffnung eines TAPiR ein pädagogisches Konzept erstellen, das die besonderen Bedarfe des Anstellungsträgers mit den pädagogischen und organisatorischen Erfordernissen der Kinderbetreuung sinnvoll verknüpft. Die KTPP sollten die Möglichkeit erhalten, in Kindertageseinrichtungen zu hospitieren, wenn sie es möchten. Damit könnte auch eine Vernetzung zwischen Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege (TAPiR) geschaffen werden. 4

5 5.1. Erlaubnis zur Kindertagespflege In 43 SGB VIII ist die Erlaubnis zur Kindertagespflege geregelt. Jede KTPP, die für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen festangestellt wird, benötigt eine Pflegeerlaubnis. Die Voraussetzungen an eine festangestellte KTPP im Rahmen von TAPiR zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis im Landkreis Böblingen sind: sie muss sich qualifizieren (insg. 160 Unterrichtseinheiten (UE) Grundqualifizierung) bei TAPiR muss sich jede KTPP mit mindestens 15 Unterrichtseinheiten pro Jahr praxisbegleitend bei einer Familienbildungsstätte oder bei den Tagespflegevereinen weiterbilden (Themen zur Kindertagespflege; max. 6 UE aus einem anderen pädagogischen Themenbereich der FBS). sie muss ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine aktuelle ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen und einen Erste Hilfe Kurs am Kind besuchen (wünschenswert ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs alle zwei Jahre). Die persönliche Eignung wird von einer/m MitarbeiterIn des Trägers geprüft. Über die Geeignetheit der Räumlichkeiten und somit über die Eröffnung eines TAPiR entscheiden das zuständige Bauamt (eventuell Nutzungsänderung) und das Amt für Jugend und Bildung (Erteilung der Pflegeerlaubnis nach Vorprüfung und Stellungnahme des Tages- und Pflegeelternvereins). Bei Mieträumen muss der Vermieter der Nutzung ebenfalls zustimmen, gegebenenfalls auch die Nachbarn. 6. Anzahl der Tagespflegekinder und -personen bei TAPiR bei Betreuung durch eine KTPP: Maximal fünf Kinder gleichzeitig und acht angemeldete Kinder insgesamt. bei mehreren KTPP ohne pädagogische Ausbildung*: Maximal sieben Kinder gleichzeitig und zwölf angemeldete Kinder insgesamt. bei mehreren KTPP, mind. eine mit pädagogischer Ausbildung*: Maximal neun Kinder gleichzeitig und zwölf angemeldete Kinder insgesamt. Generell gilt: Es dürfen maximal drei unter dreijährige Kinder pro Betreuungsperson gleichzeitig betreut werden (Richtlinie des Landkreises Böblingen). Eigene Kinder, Adoptiv- und Vollzeitpflegekinder in einem TAPiR sind bei den Zahlen bezüglich der gleichzeitigen Anwesenheit einzurechnen. Wird das Anstellungsverhältnis über das Aktionsprogramm des ESF und des BMFSFJ gefördert, muss pro eingestellte KTPP ein neu geschaffener Betreuungsplatz nachgewiesen werden (es sollte sich bei dem neu geschaffenen Platz um einen U3 Platz handeln). Bei der Berechnung der neu geschaffenen Plätze zählt der Durchschnitt, d.h. bei drei angestellten KTPP müssen insgesamt drei neue 5

6 Plätze geschaffen werden, diese können aber auch nur von einer KTPP eingebracht werden. Im Rahmen der Ersatzbetreuung muss eine weitere (dritte) qualifizierte KTPP bei TAPiR eingebunden bzw. angestellt sein. Die dritte KTPP sollte von der Stundenzahl so eingesetzt werden, dass die Urlaubsund Krankheitsvertretung abgedeckt werden können. Daher sollte die dritte KTPP regelmäßig in dem TAPiR anwesend sein, um den Kontakt und die Beziehungsarbeit zu den Kindern aufrecht halten zu können. Wünschenswert ist die Anwesenheit der dritten KTPP über die Mittagszeit (Mittagessen, Wickeln, Schlafenlegen, usw.). *Fachkraft im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes 7. Finanzierung 7.1. Kosten für die Eltern Folgende Zahlungsmöglichkeiten für die Eltern bestehen: Selbstzahler Teilkostenübernahme bei TAKKI (für Kinder unter drei Jahren) Mögliche Kostenübernahme durch das Amt für Jugend und Bildung nach Prüfung der Einkommensverhältnisse (Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung gem. 23 SGB VIII und / oder auf Gewährung von Mitteln des Finanzausgleichs gem. 29c FAG) Die Kostenregelung für das Mittagessen wird zwischen dem Anstellungsträger und den Eltern getroffen und zusätzlich zum Stundenlohn von den Eltern direkt an den Anstellungsträger bezahlt. Die Rahmenbedingungen des Pflegeverhältnisses werden durch einen Betreuungsvertrag zwischen der KTPP, dem Anstellungsträger und den Eltern des Tageskindes geregelt Vergütung der KTPP Wird die Anstellung der KTPP über das Aktionsprogramm vom ESF und dem BMFSFJ gefördert, muss die KTPP nach oder entsprechend Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) mindestens Gruppe S 2 TVöD SuE bezahlt werden. Die beiden Tageselternvereine empfehlen in Abstimmung mit dem Amt für Jugend und Bildung folgende Vergütung der angestellten KTPP: Kindertagespflegepersonen ohne Erfahrung in der Kindertagespflege TVöD S 2 Stufe 1 Kindertagespflegepersonen mit Erfahrung in der Kindertagespflege TVöD S 2 Stufe 2 Kindertagespflegepersonen mit Ausbildung zur KinderpflegerIn TVöD S 4 Stufe 1 Kindertagespflegepersonen mit Ausbildung zur ErzieherIn TVöD S 6 Stufe 1 6

7 In einer sogenannten Abtretungserklärung tritt die KTPP ihre Laufenden Geldleistungen sowie die hälftige Erstattung der Versicherungsbeiträge an den Anstellungsträger ab. Die Festanstellung der geförderten KTPP erfolgt in Form von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und schließt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis aus. Das Arbeitsverhältnis muss für mindestens 24 Monate geschlossen werden Bedarfsplanung und Kostenübersicht Vor Umsetzung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen sollte der Anstellungsträger Bedarf, Umsetzung, Finanzierung der Ausstattung und der laufenden Betriebskosten abklären. Das Land Baden-Württemberg bietet im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Fördermöglichkeiten an (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung). Der Anstellungsträger muss u.a. folgende Ausgaben und Einnahmen einkalkulieren: Ausgaben: Personalkosten Miete Betriebskosten (Nebenkosten, Reinigung, Wasser) Strom Essen Hygiene/Pflege Büromaterial Arbeitsmaterial (z.b. Bastelmaterial) Telefon Buchhaltung Versicherungen Weiterbildungen Einnahmen: Elternbeiträge Laufende Geldleistung (durch Abtretungserklärung durch die KTPP) Anteile der Sozialversicherung 8. Verträge und Vereinbarungen Um sichere und klare Rahmenbedingungen gewährleisten zu können, sind folgende Verträge und Vereinbarungen notwendig: Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und KTPP Betreuungsvertrag zwischen Arbeitgeber, KTPP und Eltern des Tageskindes Abtretungserklärung (muss von der KTPP an den Arbeitgeber erfolgen) Nutzungsüberlassungsvertrag (falls die Räumlichkeiten nicht dem Arbeitgeber gehören, benötigt dieser vom Eigentümer der Räumlichkeiten eine Nutzungsüberlassung) Kooperationsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem zuständigen Tagespflegeverein 7

8 9. Schlusssatz Wir wünschen uns mit dem Festanstellungsmodell eine ergänzende Form in der Vielfalt der bestehenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Landkreis Böblingen aufbauen und anbieten zu können. Sie darf jedoch nicht als Ersatz für institutionelle Kinderbetreuung gesehen werden und muss weiter den Charakter der Kindertagespflege erhalten. Gefördert von: Anhang: Auszug aus der Broschüre KVJS Ratgeber für Kinderkrippen und Betreute Spielgruppen, S.6 und S.7: Räumliche Voraussetzungen. 8

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