NawaRo- und KWK-Bonus Voraussetzungen und Umsetzungspraxis
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- Kristina Vogel
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1 NawaRo- und KWK-Bonus Voraussetzungen und Umsetzungspraxis Biogas-Gemeinschaftsveranstaltung der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau / KoNaRo u. a., Sachsen-Anhalt am 26. März 2009 in Bernburg Rechtsanwalt Hartwig von Bredow Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29 B, Berlin Tel.: (030) ; Fax: (030) bredow@schnutenhaus-kollegen.de 1 Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mir derzeit sieben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin spezialisiert auf das Energierecht und das Recht der Erneuerbaren Energien umfassende Beratung im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere Biogasanlagen, und der Kraft-Wärme-Kopplung energierechtliche Beratung der öffentlichen Hand (Bundesbehörden, Kommunen und kommunale Einrichtungen), von Industriekunden und von Stadtwerken unabhängig von jeglichen Konzerninteressen 2
2 Übersicht NawaRo-Bonus Gülle-Bonus KWK-Bonus und Wärmenutzung Anlagenkonzeption und Anlagenbegriff 3 NawaRo-Bonus 4
3 Der neue NawaRo-Bonus erstmalig Positiv- und Negativliste zu nachwachsenden Rohstoffen hierdurch keine Änderung der Grundprinzipien des NawaRo-Bonus Definition wie im EEG 2004 Ausschließlichkeit Einsatzstofftagebuch Biogas: Einsatz bestimmter rein pflanzlicher Nebenprodukte unschädlich 5 Definition NawaRo Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen und die keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biomasseanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderungen unterzogen wurden Zahlreiche Problem- und Streitfälle 6
4 Die Positiv- und Negativliste Positivliste Liste ist nicht abschließend Umfasst sind u.a. Energiepflanzen, Körner, Rüben, Trockengut und im landwirtschaftlichen Betrieb anfallende Futterreste Negativliste Umfasst sind u.a. aussortierte Kartoffeln, Getreideabputz und Bioabfälle Findet sich der Stoff weder in der Positiv-, noch in der Negativliste muss er anhand der NawaRo-Definition überprüft werden 7 Der Einsatz pflanzlicher Nebenprodukte Abschließende Positivliste Umfasst sind u. a. aussortiertes Gemüse und Kartoffeln, Glycerin, Melasse, Rapskuchen Im Einzelnen unklar, welche Klammerzusätze den Einsatzstoff begrenzen und welche nur beim Standard-Biogasertrag zu beachten sind NawaRo-Bonus entfällt für den Stromanteil, der auf Nebenprodukte zurückzuführen ist Anteil ist anhand der Standard-Biogaserträge zu ermitteln Praxistauglichkeit fraglich 8
5 Nachweispflichten Einsatzstoff-Tagebuch zwingend vorgeschrieben Umweltgutachten nur erforderlich, wenn pflanzliche Nebenprodukte eingesetzt werden wenn Gülle- oder Landschaftspflegebonus geltend gemacht wird 9 Sonderproblem Gärrestlager bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Biogasanlagen muss das Gärrestlager abgedeckt sein muss eine zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung (z.b. Gasfackel) vorhanden sein gilt nicht für Altanlagen Methanemissionen sollen verringert werden Problem: Was ist wenn kein Gärrestlager vorhanden ist? 10
6 Einsatz von Palm- oder Sojaöl (I) nach bisheriger Rechtslage NawaRo-Bonus beim Einsatz von Palm- oder Sojaöl nach dem EEG 2009 Palm- und Sojaöle nur dann NawaRo-fähig, wenn sie Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnung-Biomassestrom nach 64 I 1 Nr. 2 EEG 2009 genügen Problem: Nachhaltigkeitsverordnung noch nicht erlassen 11 Einsatz von Palm- oder Sojaöl (II) 19. Dezember 2008: Bundestag beschließt befristete Übergangsregelung Aussetzung der Nachhaltigkeitskriterien beim Einsatz in Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 in Betrieb genommen oder zumindest bestellt wurden Palm- und Sojaöl darf in diesen Anlagen eingesetzt werden Übergangsregelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 befristet 12
7 Gülle-Bonus 13 Güllebonus NawaRo-Bonus erhöht sich um 4 ct/kwh bis 150 kw und um 1 ct/kwh bis 500 kw jederzeit 30 Masseprozent Gülle Was heißt jederzeit? Kann auf den Güllebonus monatsweise verzichtet werden? Wie sind die Masseprozent zu ermitteln? kein Güllebonus für BHKW, die an das öffentliche Erdgasnetz angeschlossen sind 14
8 KWK-Bonus und Wärmenutzung 15 Der neue KWK-Bonus Erhöhung des KWK-Bonus auf 3 ct/kwh Positiv- und Negativliste zur zulässigen Wärmenutzung neue und erweiterte Nachweispflichten Ziel: Anreiz für sinnvolle Wärmenutzung keine Förderung für sinnlose Wärmenutzungen 16
9 Nachweispflichten erforderliche Nachweise durch Umweltgutachter Wärmenutzung gemäß Positivliste Nummer III Anlage 3 EEG 2009 oder Ersetzung fossiler Energieträger durch die Wärmenutzung bei Mehrkosten von mindestens 100 / kw Wärmeleistung Betreiber von Altanlagen unterliegen dieser Nachweispflicht nicht allerdings Voraussetzung für Erhöhung des KWK-Bonus auf 3 ct/kwh andernfalls weiterhin 2 ct/kwh 17 Streitfragen und Praxisprobleme (I) Wärmenetz Was ist ein Wärmenetz? Wie bestimmt sich die Bonushöhe, wenn die Verluste des Wärmenetzes bei über 25 % liegen? Spielt es eine Rolle, welche Wärmeabnehmer an das Wärmenetz angeschlossen sind? 18
10 Streitfragen und Praxisprobleme (II) Verdrängung fossiler Energieträger und Mehrkosten in Höhe von 100 Euro / kw Wärmeleistung Müssen fossile Energieträger nur potentiell oder auch tatsächlich verdrängt werden? Wie sind die Mehrkosten und die Wärmeleistung zu ermitteln? Wann ist das Umweltgutachten vorzulegen? 19 Sonderregelungen für Altanlagen Altanlagen behalten ihren Anspruch auf den KWK-Bonus in Höhe von 2 ct/kwh Option: bis 500 kw erhöhter KWK-Bonus für Altanlagen neue Anforderungen müssen erfüllt werden Nachweis durch Umweltgutachten erforderlich unklare Rechtslage, wenn Wärmenutzung erstmals im Jahr 2009 erfolgt ist 20
11 Anlagenkonzeption und Anlagenbegriff 21 Anlagenkonzeption Anlagenkonzeption entscheidend für die Vergütungshöhe gestaffelte Vergütung bei Grundvergütung NawaRo-Bonus Güllebonus mehrere kleine Anlagen erhalten insgesamt eine höhere Vergütung als eine große Anlage 22
12 Satelliten-BHKW (I) Biogasanlage Rohbiogasleitung über mehrere hundert Meter 1. BHKW 2. BHKW Dorf (Wärmeabnehmer) Wärmelieferung 23 Satelliten-BHKW (II) Bei ausreichender räumlicher Trennung gilt das BHKW als eigenständige Anlage In der Praxis wird ausreichende räumliche Trennung im Regelfall ab 500 m Luftlinie bejaht ( Faustformel ) rechtlich überzeugender und inzwischen auch recht stark verbreitet ist aber Einzelfallbetrachtung 24
13 Satelliten-BHKW (III) maßgebliche Kriterien für Einzelfallbetrachtung Liegen aus Sicht eines objektiven Dritten eine einheitliche oder zwei getrennte Anlagen vor? Ist das BHKW räumlich noch der Biogasanlage zuzuordnen? Welchen Zweck verfolgt der Anlagenbetreiber? Wird mit dem BHKW eine neue Wärmesenke erschlossen? Oder erfolgt die Auftrennung nur, um die Vergütung zu optimieren? Vorsicht bei Sternanlagen und Satelliten-BHKW ohne Wärmenutzungskonzept 25 Anlagenbegriff im EEG 2004 Mehrere Anlagen gelten als eine Anlage, wenn sie [...] mit gemeinsamen technisch erforderlichen Einrichtungen oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind Bedenken wegen rechtsmissbräuchlicher Anlagengestaltungen (vergütungsmotivierte Aufspaltung, Anlagenparks) Folge: neue Zusammenfassungsregel in 19 EEG 2009
14 Anlagenbegriff im EEG Abs. 1 EEG 2009 Erfordernis gemeinsamer, unmittelbarer Verbindung entfällt! Zusammenfassung schon, wenn unmittelbare räumliche Nähe und Inbetriebsetzung innerhalb von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten. Problem: Rückwirkende Geltung auch für Altanlagen Der Streit um die Anwendung auf Altanlagen Altanlagen Bundestag berät über Gesetzesänderung Verfassungsbeschwerde durch mehrere Anlagenbetreiber Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung am 18. Februar 2009 (Betreiber eines großen (Alt)Anlagenparks) für Neuanlagen ist keine Änderung des Gesetzeswortlautes geplant
15 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für Fragen und fachlichen Austausch gerne zur Verfügung! Rechtsanwalt Hartwig von Bredow Schnutenhaus & Kollegen, Berlin 29
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