EEG-Vergütung, Netzzugang und Genehmigungsfragen
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- Fritz Kramer
- vor 8 Jahren
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1 EEG-Vergütung, Netzzugang und Genehmigungsfragen Vortrag im Rahmen des 4. Biogas-Fachkongress am in Hitzacker Referent: Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
2 Referent: Dr. Helmut Loibl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Schwerpunkt der Tätigkeit: EEG-Anlagen (Genehmigung, Netzanbindung, Vergütung, Verträge) Sprecher des Juristischen Beirates im Fachverband Biogas Zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum Thema Biogas, EEG und Energierecht, z.b. Herausgeber des Handbuch Energierecht im Erich-Schmidt-Verlag Doktorarbeit zum Vergütungsanspruch von Biogasanlagen nach dem EEG Herausgeber: Biogasanlagen im EEG 2009, Erich-Schmidt- Verlag Weitere Informationen:
3 Abteilung: Erneuerbare Energien bei Paluka Sobola & Partner: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Schwerpunkte: EEG-Fragen Genehmigungen Vertragsgestaltung Wir bieten eine komplette Rundumbetreuung bei allen rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Biogasanlagen Biomasseanlagen Windenergieanlagen PV-Anlagen Geothermieanlagen Wasserkraftanlagen RA Micha Schulte-Middelich Schwerpunkte: EEG-Beratung Genehmigungsfragen RAin Dr. Margarete Spiecker Fachanwältin für Verwaltungsrecht und privates Baurecht Schwerpunkte: Genehmigungsfragen Baumängel, Gewährleistung RAin Susanne Lindenberger Schwerpunkte: EEG-Fragen Vertragsgestaltung Gesellschaftsrecht
4 Gliederung EEG-Vergütung bei Biogasaufbereitung Genehmigungsfragen bei Biogaserzeugungsanlagen und BHKW Netzzugang zum Gasnetz
5 Teil 1: EEG Vergütung bei Biogasaufbereitung
6 Grundidee Biogasaufbereitung Trennung: Biogaserzeugung und Verstromung Einspeisung in das allgemeine Erdgasnetz (Gaseinspeisung) Möglich über 8 Abs. 1 S. 3 EEG (künftig: 27 Abs. 2): Aus dem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Biomasse, soweit die Menge des entnommenen Gases im Wärmeäquivalent am Ende des Kalenderjahres von an anderer Stelle im Geltungsbereich des Gesetzes in das Gasnetz eingespeistem Gas aus Biomasse entspricht.
7 Folge der Gaseinspeisung Die Biogaserzeugungsanlage, die nicht selbst verstromt, ist keine EEG-Anlage und erhält keine EEG-Vergütung. EEG-Anlage ist allein das verstromende BHKW nur das verstromende BHKW erhält die EEG-Vergütung! Folge: Vertrag zwischen BHKW-Betreiber und Betreiber der Biogaserzeugungsanlage nötig, in dem der Preis für das Biogas festzulegen ist Höhe des Preises: Verhandlungssache!
8 Endlager Allgemeines Gasnetz BHKW Fermenter Fermenter Silo/Lager Fermenter Gassack Aufbereitung Einbringtechnik BHKW
9 EEG-Vergütung des BHKW: Grundvergütung 27 Abs. 1 bei Inbetriebnahme 2009 Bis 150 kw: 11,67 ct/kwh (statt: 10,67 ct/kwh) Bis 500 kw: 9,18 ct/kwh Bis 5 MW: 8,25 ct/kwh Bis 20 MW: 7,79 ct/kwh NawaRo-Bonus (Einsatz NawaRo und/oder Gülle): Bis 500 kw: 7 ct/kwh Bis 5 MW: 4 ct/kwh
10 Güllebonus : Höhe: Bis 150 kw: 4 ct/kwh Bis 500 kw: 1 ct/kwh Voraussetzungen NaWaRo-Biogasanlage (Cofermentationsanlagen erhalten den Bonus nicht!) Gülleanteil beträgt jederzeit mindestens 30 Masseprozent Nachweis durch einen Umweltgutachter (P) Gilt nicht für Biogas, das aus dem Gasnetz entnommen wird!
11 Landschaftspflegebonus : 2 ct/kwh bis 500 kw zusätzlich, wenn überwiegend (über 50 %) Pflanzen und Pflanzenbestandteile, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, eingesetzt werden und dies durch einen Umweltgutachter nachgewiesen wird. Grundvoraussetzung: NaWaRo-Anlage!! Entscheidung Clearingstelle: Begriff Landschaftspflegematerial ist weit auszulegen!!!
12 Der künftige KWK-Bonus, Anlage 3 Überblick: Positiv- und Negativliste für Wärmenutzung im Sinne des EEG eingeführt (verbindlich, aber nicht abschließend) KWK-Anlage: jetzt jährlicher (!) Nachweis durch Umweltgutachter nötig, entfällt bei Anlagen unter 2 MW (hier Stromkennzahl aus Herstellerunterlagen)
13 3 ct-kwk-bonus: Strom i.s.d. 3 Abs. 4 KWKG und Wärmenutzung nach der Positivliste (Ziffer III) oder Ersatz fossiler Wärmenutzung in gleicher Menge (nachweislich, Umweltgutachter) und Mehrkosten für Wärmebereitstellung betrachten mindestens 100 Euro pro kw Wärmeleistung (nachweislich, Umweltgutachter)
14 Positivliste KWK: Gebäudeheizung nur unter Einschränkungen 1 Abs. 1 Nr. 1 EnergieeinsparV = Gebäude, deren Räume unter Energieeinsatz beheizt oder gekühlt werden 200 kwh pro Quadratmeter Fernwärmenetz nur bei mindestens 400 m Länge und Maximalverlust 25 % Prozesswärme (einschließlich Herstellung Holzpellets als Brennstoff) Betriebsgebäude Tierhaltung mit Obergrenzen Geflügelaufzucht und Gewächshäuser nur, wenn fossile Energie eingespart wird und Mindestinvestitionskosten eingehalten (Anlage 3 Ziffer I Nr. 3 muss eingehalten werden) Ganz neu: Gärrestaufbereitung für Düngemittelherstellung
15 Negativliste KWK Gebäude, die in 1 Abs. 2 EnergieeinsparV stehen: Betriebsgebäude überwiegend zur Tierhaltung/-aufzucht Betriebsgebäude, die großflächig und lange offen stehen Unterirdische Bauten Unterglasanlagen/Kulturräume zur Pflanzenaufzucht Zelte/Traglufthallen, die öfter zerlegt und aufgestellt werden Provisorische Gebäude (Nutzung unter 2 Jahren) Kirchliche Gebäude Wohngebäude mit Wohnnutzung unter 4 Monaten/Jahr Betriebsgebäude, die weniger als 4 Monate beheizt oder weniger als 2 Monate gekühlt oder Innentemperatur von unter 12 Grad haben
16 Negativliste KWK Nachverstromende Einheiten (ORC-Anlagen) Wärmenutzung aus EEG-Anlagen, die fossile Brennstoffe für Eigenwärmebedarf einsetzen
17 Neu: 27 Abs. 3 EEG: Ganz neu: bei aus Gasnetz entnommenem Biogas : Vergütung nur, soweit Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt wird! Bsp: 30 % Wärmenutzung = nur 30 % des gesamten EEG-Vergütungsanspruchs!!!!!! Folge: BHKW muss aus Wirtschaftlichkeitsgründen faktisch wärmegeführt sein
18 Innovationsbonus: Erdgasaufbereitung, Voraussetzungen: Aufbereitung auf Erdgasqualität (wie bisher) Einspeisung in das Gasnetz Maximale Methanemissionen bei der Aufbereitung: 0,5 % Maximaler Stromverbrauch für die Aufbereitung: 0,5 kwh pro Normkubikmeter Rohgas (eigene Messung nötig!) Prozesswärme (nicht Strom) für Aufbereitung und Erzeugung des Biogases aus Erneuerbaren Energien oder aus Abwärme Gasaufbereitung/Einspeiseanlage Maximale Kapazität: 700 Normkubikmeter aufbereitetes Rohgas pro Stunde (ganz neu!!!)
19 Innovationsbonus: Erdgasaufbereitung Nachweis? Unklar, wohl kein Umweltgutachter nötig Neu: LPG/Flüssiggaszugabe unschädlich (wird aber nicht vergütet, lt. Gesetzesbegründung) Höhe des Bonus: Maximalkapazität Gasaufbereitungsanlage bis 350 Normkubikmeter Rohgas/Stunde: 2,0 ct/kwh Maximalkapazität Gasaufbereitungsanlage bis 700 Normkubikmeter Rohgas/Stunde: 1 ct/kwh
20 Luftreinhaltebonus ( Formaldehydbonus ): 27 Abs. 5: Höhe 1,0 ct/kwh bis 500 kw Leistung Voraussetzungen: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nötig TA-Luft-Grenzwert laut Emissionsminderungsgebot für Formaldehydgrenzwert wird eingehalten Bestätigung dieser Einhaltung durch zuständige Behörde Gilt auch für Altanlagen (Übergangsvorschrift, siehe dort) (P) Gilt nicht für Anlagen, die Biogas aus dem Gasnetz entnehmen!
21 Zusammenfassung: Mögliche Vergütung Bioerdgas-BHKW : Grundvergütung NawaRo-Bonus Landschaftspflegebonus KWK-Bonus Innovationsbonus Nicht: Güllebonus Luftreinhaltebonus Problem: EEG-Vergütung nur zu gleichem Prozentsatz wie KWK-Nutzung
22 (P) 19 EEG: Eigenständigkeit der BHKW? Endlager Allgemeines Gasnetz BHKW Fermenter Fermenter Silo/Lager Fermenter Gassack Aufbereitung Einbringtechnik BHKW
23 19 EEG EEG: Mehrere Anlagen gelten für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn sie 1. sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlichen Nähe befinden, 2. sie Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien erzeugen 3. der in ihnen erzeugte Strom nach dem EEG in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage vergütet wird und 4. innerhalb von 12 aufeinander folgenden Monaten in Betrieb gesetzt wurden
24 (P) 19 EEG: Eigenständigkeit der BHKW? Endlager Allgemeines Gasnetz BHKW IB 2009 Fermenter Fermenter BHKW IB 2011 Silo/Lager Fermenter Gassack Aufbereitung Einbringtechnik BHKW IB 2009
25 Fazit: Privilegierung Erdgasaufbereitung wird im EEG 2009 sehr eingeschränkt: EEG-Vergütungsanspruch nur unter der Voraussetzung, dass KWK-Nutzung nach Anlage 3 erfolgt. Im Falle der Biogaseinspeisung erhält das BHKW keinen Formaldehydbonus! Im Fall der Biogaseinspeisung erhält das BHKW keinen Güllebonus! Einschränkungen bei der Vergütungshöhe: Kapazität der Aufbereitungsanlage bis 350 kw: 2 ct/kwh Innovationsbonus, bis 700 KW nur 1 ct/kwh, über 700 kwh kein Bonus! Anlagenbegriff des 19 gilt auch für Gasaufbereitungsanlagen! keine Möglichkeit, mehrere Gasaufbereitungsanlagen in räumlicher Nähe zu verknüpfen
26 Exkurs: Neue Voraussetzungen des NaWaRo-Bonus Anspruch entfällt, wenn bei immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen das Endlager nicht gasdicht abgedeckt ist und zusätzlich Gasverbrauchseinrichtungen für Störfälle vorliegen (vgl. Anlage 2 Ziffer I.4) Nur bei BImSchG-Anlagen, nicht bei baurechtlich genehmigten! Es entfällt sowohl der NaWaRo- als auch der Gülle- sowie Landschaftspflegebonus!
27 Teil 2: Genehmigungsfragen bei Biogasaufbereitungsanlage und BHKW
28 Baugenehmigung: Einzelkomponenten einer Biogasanlage sind immer bauliche Anlagen i.s.d. jeweiligen Landesbauordnung Folge: Baugenehmigung ist grundsätzlich immer erforderlich
29 Genehmigung nach BImSchG Gesamte Biogasanlage bedarf BImSchG- Genehmigung, sobald ein Anlagenteil die einschlägigen Grenzen überschreitet Genehmigungsbedürftigkeit ist in der 4. BImSchV geregelt (Anhang) linke Spalte: förmliches Genehmigungsverfahren rechts Spalte: vereinfachtes Genehmigungsverfahren
30 Genehmigung nach BImSchG Bei Biogasanlagen ist eine BImSchG-Genehmigung insbesondere nötig bei: Verbrennungsmotoranlagen ab 1 MW Feuerungswärmeleistung (BHKW ab kw) Abfallbehandlung ab 10 t Durchsatz am Tag Behälter zur Lagerung brennbarer Gase ab 3 t Güllelagerung ab 6500 m³ Nebenanlage zur immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltung (z.b. Geflügelmast ab Plätzen) Kein Wahlrecht des Bauherrn
31 Genehmigung nach BImSchG Ist eine Genehmigung nach BImSchG erforderlich, sind grundsätzlich alle ansonsten ebenfalls erforderlichen Genehmigungen hierin enthalten z.b. Baugenehmigung auch: Genehmigung nach Art. 15 EG-HygieneVO
32 Anlagenzulassung nach EG-HygieneVO EG-HygieneVO (EG 1774/2002) gilt seit unmittelbar Art. 15 EG-HygieneVO: Biogasanlagen bedürfen einer besonderen behördlichen Zulassung beim Einsatz von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
33 Anlagenzulassung nach EG-HygieneVO Zulassung also nötig bei folgenden Einsatzstoffen: Material der Kategorie 3, z.b.: Schlachtkörperteile genusstauglicher Tiere überlagerte Lebensmittel Küchen- u. Speiseabfälle Blut Material der Kategorie 2, z.b.: Magen/Darminhalt, Kolostrum GÜLLE
34 Grundsätzliches Genehmigungserfordernis Baugenehmigung + BImSchG-Genehmigung (hierin enthalten: - Baugenehmigung - Zulassung nach Art. 15 EG-HygieneVO) Zulassung nach Art. 15 EG-HygieneVO
35 Folgen für die Bioerdgasanlage : Biogaserzeugungs- und aufbereitungsanlage einerseits und verstromendes BHKW andererseits sind jeweils gesondert nach ihrer Genehmigungsbedürftigkeit und fähigkeit zu beurteilen BImSchG-Grenze für BHKW: 1 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung BImSchG-Grenze für Biogaserzeugung/aufbereitung: hängt von konkreter Fallgestaltung ab (Größe Gaslager, Größe Güllelager, ggf. BHKW zur Fermenterbeheizung vor Ort )
36 Folgen für die Bioerdgasanlage : Regelfall: Bioerdgasanlage benötigt meist nur eine BAUGENEHMIGUNG BHKW benötigt idr meist eine BImSchG-Genehmigung Folge: die Biogasaufbereitungsanlage benötigt ein abgedecktes Endlager mit Gaserfassung, sonst entfällt der EEG-Anspruch auf NawaRo- und Landschaftspflegebonus!!
37 (P) Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Biogasaufbereitungsanlage Privilegierung als Landwirtschaftliche Biogasanlage nur unter engen Voraussetzungen: Zusammenhang mit landwirtschaftlichem Betrieb Mehr als 50 % der Einsatzstoffe von eigener oder nahegelegener Fläche Nur eine Anlage pro Hofstelle Maximal installierte Leistung: 500 kw el.
38 (P) Landwirtschaftlicher Betrieb (P) Haftungsbegrenzte Gesellschaftsform (GmbH, GmbH & Co. KG, AG etc.) Je nach Bundesland und Genehmigungsbehörde: Sofern Landwirt beherrschenden Einfluss (über 50%) innehat, wird idr Landwirtschaft bejaht (P) viele Genehmigungsbehörden verneinen Landwirtschaft Lösungsmöglichkeit über Städtebaurecht
39 (P) Maximal 500 kw elektrische Leistung (P) Die Biogaserzeugungsanlage produziert mehr Gas, als am Standort ein 500 kw-aggregat verstromen kann Runderlasse/Rundschreiben in manchen Bundesländern: in diesem Fall werden 500 kw in 2,3 mio Normkubikmeter Rohbiogas umgerechnet Folge: idr keine Privilegierung als landwirtschaftliche Biogasanlage Lösung über Städtebaurecht
40 Privilegierung als Nichtlandwirtschaftliche Anlage? Denkbar: als der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wärme dienender gewerblicher Betrieb ( 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) (P) BVerwG fordert hierfür eine unbedingte Ortsgebundenheit (Projekt darf nur so an dieser Stelle zu verwirklichen sein) wird im Regelfall nicht gerichtlich durchsetzbar sein
41 Baugenehmigung ohne Privilegierung? Nur in ausgewiesenen Baugebieten (Gewerbegebiet, Industriegebiet) oder in einem Sondergebiet (Erneuerbare Energien) möglich BHKW evtl. im baurechtlichen Innenbereich genehmigungsfähig Nötig: vorhandener Bebauungsplan (allein Flächennutzungsplan reicht nicht aus!) oder Gemeinde, die vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellt (P) lehnt die Gemeinde dies ab keine Möglichkeit, insbesondere kein Anspruch auf Bebauungsplan
42 Exkurs: Wie soll der BPlan aussehen? Wichtig: mit Baugrenzen arbeiten! Keinesfalls: konkrete Standorte für einzelne Bauteile festlegen anderenfalls muss bei jeder Änderung ein neues BPlan-Verfahren durchlaufen werden! Wichtig für Gemeinderat: gleichwohl einen Übersichtsplan mit vorgesehenen Standorten beilegen.
43 Fazit: Biogasaufbereitungsanlagen haben im Regelfall aufgrund ihrer Größe bauplanungsrechtliche Genehmigungsprobleme. Meist liegt die einzige Lösung in der Ausweisung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Sondergebiet Biogas). Diese Problematik darf bei der Standortauswahl nicht unterschätzt werden!
44 Teil 3: Gasnetzzugang
45 Vertragliche Grundlagen Biogasliefermodell: Einspeisevertrag Betreiber Biogasaufbereitungsanlage mit Gasnetzbetreiber Ausspeisevertrag BHKW-Betreiber mit Gasnetzbetreiber Transportkunde schließt nach 41 e GasNZV besonderen Biogasbilanzkreisvertrag ab Zertifikatemodell Einspeisevertrag Betreiber Biogasaufbereitungsanlage mit Gasnetzbetreiber (Erd)Gasbezugsvertrag BHKW-Betreiber Zertifikat bestätigt, dass BHKW-Betreiber über substituiertes Biogas verfügt
46 Gasnetzzugang Vorrangige Anschlusspflicht ( 41 c I GasNZV) Verweigerung: nur möglich, falls Einspeisung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar Nicht: wenn Kapazitätsengpässe vorliegen, soweit technisch-physikalische Aufnahmefähigkeit des Netzes gegeben ist ( 41 d GasNZV)
47 Ablauf Netzanschluss Antrag des Anschlussnehmers Binnen 2 Wochen: Mitteilung, welche Prüfung nötig ist und Mitteilung der erforderlichen Kosten Binnen 3 Monaten nach Vorschusszahlung: Mitteilung des Prüfungsergebnisses Positive Zusage Bindung des Gasnetzbetreibers für 3 Monate Binnen dieser 3 Monate: verbindliches Vertragsangebot ist vorzulegen
48 (Erstellungs)Kosten des Netzanschlusses Netzanschlusskosten tragen Anschlussnehmer und Gasnetzbetreiber je zur Hälfte (bis Länge 10 km) Verbindungsleitungen Netzverknüpfung Gasdruckregel- und Meßanlage Eichfähige Messung Einrichtung der Druckerhöhung (P) Redundanz nötig, wenn Netzbetreiber dies fordert?
49 Laufende Kosten Laufende Kosten der Druckerhöhung vor der Einspeisung, laufende Kosten der Mengen- und Leistungsmessung Netzbetreiber (strittig) Kosten der Odorierung und Messung der Gasbeschaffenheit Gasnetzbetreiber ( 41 f III GasNZV)
50 Gasqualität 41 f GasNZV Arbeitsblatt G 260 Arbeitsblatt G 262 des DVGW sind einzuhalten Kosten hierfür: Einspeiser!
51 Fazit: Neuregelungen der GasNZV haben Gasnetzzugang im Vergleich zur vorherigen Regelung sehr vereinfacht. Praxis: gleichwohl sind viele und zt langwierige Verhandlungen mit dem Gasnetzbetreiber nötig
52 FRAGEN? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Weitere Informationen zum Thema Biogasanlagen aus rechtlicher Sicht erhalten Sie im Internet unter Paluka Sobola & Partner Rechtsanwälte RA Dr. Helmut Loibl Neupfarrplatz Regensburg Tel Fax
53 Ansprechpartner Erneuerbare Energien : RA Dr. Helmut Loibl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht RA Micha Schulte-Middelich RAin Dr. Margarete Spiecker, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht RAin Susanne Lindenberger Paluka Sobola & Partner Rechtsanwälte Neupfarrplatz Regensburg Tel Fax info@paluka.de
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Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14
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