Konzept zur Verteilung der Haushaltsmittel

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1 Konzept zur Verteilung der Haushaltsmittel Haupt- und Realschule Salzbergen Stand: April 2009 Konzept zur Verteilung der Haushaltsmittel für die Haupt- und Realschule Salzbergen In Anlehnung an den RdErl. d. MK vom Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule den RdErl. d. MK vom Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule Niedersächsisches Schulgesetz (NschG) in der Fassung vom 3.März 1998, zuletzt geändert am 2.Juli , 4 Eigenverantwortung der Schule / Budget 1. Definition Budgetierung Budgetierung (in Schulen) Budgetierung bedeutet die Zuweisung von Haushaltsmitteln für Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung. Schulen werden damit in die Lage versetzt, innerhalb spezieller Vorgaben Budgetentscheidungen selbst zu treffen. Kennzeichen von Budgetierung sind: a) die gegenseitige Deckungsfähigkeit, d.h. die eingesparten Mittel in einer Budgetposition können im Rahmen einer anderen ausgegeben werden (keine quantitative und qualitative Bindung), b) sowie die Übertragbarkeit auf folgende Perioden (keine zeitliche Bindung). Der Art nach lassen sich Sachmittelbudget ( Mittel des Schulträgers) Personalbudget (Landesmittel) Drittmittelbudget (Fördervereine, Spenden, Sponsoring, etc.) unterscheiden. Ein Global- oder Totalbudget fasst die unterschiedlichen Arten und Mittel zusammen. 1

2 1.1 Sachmittelbudget (Mittel des Schulträgers) Das Sachmittelbudget ist unterteilt in: Verwaltungshaushalt Mit den Titeln: Unterhaltung, Reinigung, Alarmanlage, Lehr- und Lehrmittel, Ganztagsschule, Lehrer-, Schülerbücherei, Koch- oder Werkunterricht, Schüler/Elternvertretung, Schulveranstaltungen, Allg. Geschäftsausgaben, Telefonkosten, Vermischte Ausgaben Vermögenshaushalt Mit den Titeln: Erwerb Lehr- und Lernmittel, Erwerb beweglichen Vermögens 1.2 Verwaltungsmanagement in der Eigenverantwortlichen Schule (Landesmittel) Schulrechtliche Grundlagen der Eigenverantwortlichkeit umfassen insbesondere: Qualitätsmanagements neue Entscheidungsstruktur in der Schule die Rolle der Schulleiterin u. des Schulleiters im Veränderungsprozess Budget- und Haushaltsrecht Personalkostenbudget, Ganztagsbudget, Kommunale Haushalte Planung und Rechenschaftslegung im Schulvorstand Ressourcenmanagment und Haushaltsüberwachung Personalentwicklung Personalplanung Personalentwicklungskonzepte Personalqualifizierung und pflege Beratungsgespräche Basisbudget ( Landesmittel ) Das Basis-Budget staffelt sich je Soll-Vollzeitlehrereinheit (Soll-VZLE): Von Soll-VZLE 20,001 bis Soll-VLZE 30, ,00 je Soll-VZLE Grundlage für die Ermittlung des Budgets zum Beginn des Haushaltsjahres sind die Soll- VZLE der Schulstatistik für das dann laufende Schuljahr. Veränderungen bei der Zahl der Soll-VZLE bleiben im laufenden Haushaltsjahr unberücksichtigt. Die Soll-VZLE je Schule werden mit einem Wert von drei Nachkommastellen ermittelt Verwendung des Budgets Das Budget ist für alle Landesaufgaben insbesondere für die Qualifizierung und unterrichtsbezogenen Maßnahmen ( Reisekosten für Schulfahrten, schulinterne Fortbildungen, Ganztagsschulen, Budget, einschl. Fortbildung der Eltern- und Schülervertreter in den Schulvorständen, Mehrarbeit, Arbeitsverträge mit Pensionären usw.) bestimmt. Sofern im Landeshaushalt an anderer Stelle besondere Mittel veranschlagt sind, können die Schulen zur Erfüllung ihrer Ziele dafür das Budget einsetzen (z.b. Erhöhung der Arbeitszeit der Teilzeitkräfte) 2

3 Zusätzliche Lehrerversorgung und Budget zur Einrichtung ganztagsspezifischer Angebote an Ganztagsschulen: Die Schule erhält für Tage, an denen die Schüler/innen im Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden an ganztagsspezifischen Angeboten teilnehmen, einen Zuschlag zur Lehrerversorgung. An die Stelle eines Teils der zusätzlichen Lehrerstunden und deren Wert entsprechend tritt auf Vorschlag der Schule ein Mittelkontingent zur Finanzierung ganztagspezifischer Angebote in Kooperation mit außerschulischen Anbietern oder zum Einsatz weiterer Fachkräfte. Die Schulen verwenden die zugewiesenen Landesmittel im Rahmen der für die Aufgabenwahrnehmung gültigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Die Schule bewirtschaftet ein Budget aus Landesmitteln nach näherer Bestimmung im Haushaltsplan des Landes. Sie kann nach näherer Bestimmung des Kultusministeriums, die der Zustimmung des Finanzministeriums bedarf, Girokonten führen; dabei können Ausnahmen, von den Vorschriften über Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung zugelassen werden. Die Schulleiterin / der Schulleiter ist für die Bewirtschaftung des Budgets verantwortlich, auch wenn die Aufgaben delegiert werden Buchungen In Übersichten sind alle das Budget betreffenden Daten vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfassen. Die Übersichten sind aufzubewahren Buchungsstellen Bei Zahlungen (Ein- und Auszahlungen) duch das NLBV oder die LSchB sind diesen Buchungsstellen mitzuteilen. Buchungsstellen setzen sich zusammen aus einem Kapitel und einem Titel: Kapitel: 0712 Haupt- und Realschulen Titel: Vermischte Einnahmen Entgelte für befristete Beschäftigungsverhältnisse Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsaufgaben Bei diesem Titel sind grundsätzlich alle sonstigen Zahlungen der Schule zu buchen (z.b. Kooperationsverträge, Honorare aufgrund von Rechnungen, Reisekosten) Nachweis der Budgetverwendung Eine Aufstellung über die Gesamteinnahmen und ausgaben je Titel ist der LSchB bis zum des Folgejahres zu übersenden. In dieser Aufstellung müssen auch die Buchungen des NLBV erfasst sein. Nur anhand dieser Abrechnung kann die LSchB die Haushaltreste ermitteln und dann den Schulen zur Verfügung stellen. Die Rechnungslegung gegenüber dem Schulvorstand erfolgt unabhängig von diesen Regelungen. 3

4 1.2.6 Reste 90 v. H der am Jahresende nicht verausgabten Budgetmittel werden automatisch in das Folgejahr übertragen. 1.3 Drittmittelbudget (Fördervereine, Spenden, Sponsoring, etc.) Förderkreis der HSRS Haupt- und Realschule Salzbergen e. V. Gründung: 08. Dezember 1998 Ziele: Der Förderkreis möchte: den Schulträger bei der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse unterstützen, die Schule in ihren unterrichtlichen Bestrebungen ergänzen, die Schüler in sozialer Hinsicht betreuen, das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Schule, Eltern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule erhalten und fördern. Der Förderkreis der HRS Salzbergen e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der Abgabeordnung. Die Beiträge, Spenden etc. sollen in erster Linie verwendet werden für: - Anschaffung solcher Gegenstände, für die der Schule keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen - Zuschüsse an Schüler/innen bei Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalten, Arbeitsgemeinschaften und sonstigen Schulveranstaltungen. 1. Vorsitzender: Karl Pöpping 2. Vorsitzende: Angelika Evers 2. Wirtschaftlicher und sparsamer Einsatz Durch die Zuweisung von Ausgabemitteln wird die Verwaltung ermächtigt, Maßnahmen zu treffen, die zu Ausgaben führen. Bei der Bewirtschaftung hat die Verwaltung sicherzustellen, dass Ausgaben nicht eher geleistet werden, als dies bei sparsamster Wirtschaftsführung unumgänglich ist. Die Bewirtschaftung ist so einzurichten, dass die zugewiesenen Ausgabemittel zur Deckung des gesamten Jahresbedarfes ausreichen. Die Freiräume des Einsatzes und der Verwendung des Budgets muss nach spezifischer Bedarfslage der Haupt- und Realschule Salzbergen genutzt und gestaltet werden. Die Budgetmittel der Schule werden schülerzahl- und verbrauchsabhängig verteilt. Einen besonderen Stellenwert erhalten dabei die Bereiche Ganztagsschule und Fortbildung. Der Schulvorstand wird am Beginn des Haushaltsjahres über die Verteilung der Haushaltsmittel in Kenntnis gesetzt. 3. Fehlendes Know-how für die Mittelverwaltung 4

5 Geeignete, qualifizierte Fortbildungsangebote Zunehmende Arbeitsbelastung hinsichtlich umfangreicher Verwaltungsarbeiten / Verwaltungsfachkräfte fehlen Schaffen der Möglichkeit für die Finanzierung eines Verwaltungsleiters und weiterer Assistenzkräfte sollte noch erreicht werden. 5

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