Prozessakten als genealogische Quelle. Genealogie im Staatsarchiv Münster
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1 2007 Prozessakten als genealogische Quelle Genealogie im Staatsarchiv Münster
2 Die Gerichtsbarkeit in Westfalen Staatsarchiv Münster: Prozessakten vermitteln buntes Bild der rechtlichen Auseinandersetzungen Beschränkung auf Beispielregionen Zunächst Vorstellung der Institutionen und Beteiligten des westfälischen Gerichtswesens 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 2
3 Grafschaftsgerichte Bedeutungsverlust des Grafensystems seit Karolinger Gerichtsbarkeit des Hochadels verliert Substanz Seit 12. Jh. oft adlige, freibäuerliche oder ministeriale Grafschaftsvertreter Freigrafen nur für freie Bevölkerung zuständig 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 3
4 Freigrafen-Ernennung 1499
5 Gogerichtsbarkeit als Normalgerichtsbarkeit Öffentliche, halböffentliche und private Gerichtsbarkeiten nebeneinander. Eigenhörige z.t. der öffentlichen Gerichtsbarkeit entzogen. Grafen und Bischöfe griffen seit 13. Jh. zum Glockenschlag = Verfolgung und Bestrafung auf frischer Tat. Aus Glockenschlag entstand Gogerichtsbarkeit. Gogerichtsbarkeit wurde zur Normalgerichtsbarkeit in Westfalen. Gogerichte = niedere landesherrliche Gerichte. Gogerichtsbezirk umfasste meist mehrere Kirchspiele. Gogerichtsbezirk hatte nur einen einzigen Gerichtsplatz. Ungebotene Dinge dreimal im Jahr, ohne Aufgebot. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 5
6 Gogerichtsszene unter einer Linde
7 Strafen Alle diese Gerichte übten die niedere und die hohe Gerichtsbarkeit aus. Unterscheidung nach Art der Übertretungen bzw. Verbrechen und der zu erwartenden Strafen. Strafen schwankten zwischen brüchten und Leibesstrafen bis zur Todesstrafe. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 7
8 Freigrafen-Urteil 1464
9 Exemtionen: Sonderrechtsbezirke Zahlreiche Ausnahmen von landesherrlicher Gerichtsbarkeit: Höfe der Landesherren Bedeutende Klöster Bedeutende Stifte Städte Fast alle Adelssitze mit ihren Hovesaten Beifänge : an Adelssitz anschließende Distrikte Herrlichkeiten : größere adelige Gerichtsbezirke Patrimonialgerichte im Fürstbistum Paderborn weit verbreitet 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 9
10 Genossenschaftsgerichte Neben der öffentlichen oder ergänzenden Gerichtsbarkeit: Genossenschaftsinterne burgerichte Bauergerichte der Bauerschaften holtdinge / höltinge Markengerichte der Markengenossenschaften Wirkungskreis begrenzt Klärung von Eigentumsfragen und Kleindelikten 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 10
11 Erbgerichte Grundherrschaftsinterne Erbgerichte oder lebendigen Erbtage Aktiv bei Verschuldung und Erbentsetzung eines Bauern Öffentliche Gerichtsbarkeit nahm sich erst im 17. Jh. der Erbgerichte an 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 11
12 Holz- oder Markengerichte Holz- oder Markengerichte herrschaftsstärkend: Behandlung von Grenzfragen und Markenfreveln Mitunter hohe Geld- und Naturalienstrafen Strafgelder gingen zum Teil an Markenrichter 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 12
13 Rechtsfindung und Rechtsprechung Rechtsfindung oblag der versammelten Gerichtsgemeinde bzw. den Schöffen. Richter sprach das Urteil und sorgte für die Durchführung. Gerichtsverhandlung ursprünglich an Anwesenheit eines Grafen gebunden. Umstand : die den Gerichtsplatz umstehende Gerichtsgemeinde. Münsterische Landgerichtsordnung von 1571: juristisch gebildeter Richter mit mindestens vier Kurgenossen. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 13
14 Münsterische Landgerichtsordnung 1571 Dr. Thomas Reich 14
15 Münsterische Landgerichtsordnung 1571 Dr. Thomas Reich 15
16 Stellung der Gogerichte Gogerichte: Monopol der juristischen Zuständigkeit. Ausnahme: Kirchengerichtsbarkeit. Zeitweise Vemegerichte in Konkurrenz zu den Gogerichten. Danach Gogerichte als zentrales Herrschaftsmittel der Landesherren. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 16
17 Veme / Feme in Westfalen Westfälische Veme entwickelte sich im 13./14. Jh. aus Freigerichten. Hauptsitz aller Vemegerichte für Westfalen: Dortmund. 15. Jh. hohe Zeit der westfälischen Veme Mancherorts Fortbestehen westfälischer Vemegerichte bis 18. Jh. Bis zu Freischöffen, in Westfalen über 300 Freistühle. Elemente eines Geheimprozesses, häufig waren die Vemegerichte heimliche Gerichte. Rechtszug mit nur einer Instanz. Vemegericht: Freigraf und 7 Freischöffen (die so genannten Wissenden), sowie der Freifrone. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 17
18 Vemewesen ein Überblick Das Heilige Römische Reich Kaiser / König Hofrat / Hofgericht Papst Mandatare Fürsten Herrschaften Städte Freischöffen (Königsdiener) Erzbischof von Köln ab 1467 auch: Graf Gerhard II. von Sayn Statthalter Stuhlherr Exemptionspetenten Fürsten Herrschaften Städte Kläger Beklager Appellant Vorsprecher Freigraf Vorsprecher Frone Schreiber Gerichtsumstand: Freischöffen Stuhlfreie Abfordernde Grafik nach: E. Fricke, 2002 Fürsten Herrschaften Städte Freischöffen 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 18
19 Veme in Westfalen Sonderelemente der Veme: Spezielle Zuständigkeit für schwere Straftaten. Übernahme von Elementen eines Notgerichts. Hinrichtung durch Erhängen. Überörtlicher Anspruch westfälischer Vemegerichte. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 19
20 Frankfurter Reformation März 2007 Dr. Thomas Reich 20
21 Frankfurter Reformation 1442
22 Fürstbistum Paderborn Schriftliche Überlieferung des Fürstbistums Paderborn befindet sich im Staatsarchiv Münster. Stark gefächertes Gerichtswesen: Gerichte der Kanzlei, des geistlichen und weltlichen Hofgerichts, der Ämter, des Adels und der Städte. Gerichtsbarkeit seit 17. Jh. Teil der Verwaltung. Neuordnung der jurisdiktionellen Aufgaben im 18 Jh. Inventar Fürstbistum Paderborn, Gerichte [FB A 268] ist ein Sammelbestand verschiedener Provenienzen. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 22
23 Instanzenzug Fbm Paderborn um 1700
24 Fürstbistum Paderborn, Zentralbehörden Kanzlei Älteste und zunächst einzige Regierungsbehörde mit umfassenden Aufgaben. Bezeichnungen: Kanzlei, Regierungskanzlei, Regierung oder Hofrat. Seit 1695 höchstes Gericht im Fürstbistum Paderborn oberste Justizbehörde. Erste Instanz bei Prozessen gegen die Hofkammer. Dritte Instanz bei Appellation von Untergerichten über das Weltliche Hofgericht. Bei Rechsstreitigkeiten unter adligen Landsassen konkurrierte Kanzlei mit Offizialat und Hofgericht. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 24
25 Fbm Paderborn, Kanzlei: Urteil von 1699 Dr. Thomas Reich 25
26 Fbm Paderborn, Kanzlei: Prozess um Kindteil und Brautschatz, 1794 Dr. Thomas Reich 26
27 Fürstbistum Paderborn, Zentralbehörden Hofkammer Verwaltung der bischöflichen Tafel-, Kammer- und Lehnregister. Erwuchs seit 16. Jh. aus den Funktionen der Kanzlei mit allgemeinen Aufgaben (Güterverwaltung, Versorgung des Hofstaats, Landespolizei). Seit 1723 nur noch ursprüngliche Aufgaben. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 27
28 Fbm Paderborn, Hofkammer: Zusammenstellung von Gerichtsprotokollen i.s. Schaftrift-Streit,
29 Fürstbistum Paderborn, Zentralbehörden Weltliches Hofgericht Erste Instanz für alle von den Untergerichten Eximierten. Besetzt mit 1 adligen Hofrichter und 3 Beisitzern (Domkapitel, Ritterschaft, Städte). Gewöhnlicher Gerichtsstand für Adel und andere Privilegierte. Appellationsinstanz sämtlicher Untergerichte, seit 1700 auch des Oberamts Dringenberg. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 29
30 Fbm Paderborn, Weltliches Hofgericht: Hofgerichtsordnung 1663 Dr. Thomas Reich 30
31 Fbm Paderborn, Weltliches Hofgericht: Gerichtsprotokolle 1704 Dr. Thomas Reich 31
32 Fbm Paderborn, Weltliches Hofgericht: Urteilsregister 1663 Dr. Thomas Reich 32
33 Fürstbistum Paderborn, Zentralbehörden Geheimer Rat Geheimer Rat bildete sich innerhalb der Hofkammer. Allgemeine Regierungsbehörde, vor allem für Polizeisachen. Seit 1723 oberste Landesbehörde und Regierung bei Abwesenheit des Paderborner Landesherrn. Nach 1761 Beschränkung auf Landespolizei. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 33
34 Fbm Paderborn, Geheimer Rat: Prozess wegen Grundbesitzes in Delbrück, Dr. Thomas Reich 34
35 Fürstbistum Paderborn, Zentralbehörden Geheime Kanzlei Eingerichtet durch den 1763 gewählten Bischof von der Asseburg. Kabinett des Bischofs Geheime Kanzlei übernahm die zentralen Regierungsgeschäfte des Geheimen Rates. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 35
36 Fürstbistum Paderborn, Zentralbehörden Offizialatsgericht Zuständig für Prozesse um geistliche Gerechtsame sowie für Eheund Schwängerungssachen. Beschränktes Aufsichtsrecht über die niedere geistliche Gerichtsgewalt der Archidiakone. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 36
37 Fürstbistum Paderborn, Unterbehörden Oberamt Dringenberg Oberämter Neuhaus und Dringenberg bildeten sich als feste Amtsbezirke institutionell seit dem 15. Jh. unter Leitung der Amtsdrosten. Im 18. Jh. Beschneidung der oberrichterlichen Funktionen des Oberamtmanns und Landdrosten. Aber auch als Untergericht bedeutend: erste Instanz für die unmittelbaren Untertanen. Nach Aufhebung der Freigerichte 1763 zunehmend parallel Exekutiv- und Jurisdiktionsbefugnisse der Ämter. Keine Verwaltungsüberlieferung der Ämter, mit Ausnahme des Oberamts Dringenberg. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 37
38 Unterbehörde n des Fürstbistums Paderborn - Karte
39 Oberamt Dringenberg: Kriminalprotokolle, 1760
40 Fürstbistum Paderborn, Unterbehörden Unterstellte Gerichte Die dem Oberamt Dringenberg unterstellten Gerichte waren: Landvogt zu Peckelsheim (Gerichtsprotokolle im Stadtarchiv Peckelsheim) Freigraf zu Warburg Richter zu Borgentreich, Borgholz und Nieheim Gograf zu Brakel Vogt zu Driburg Aufgaben: Exekution, Protokollführung, Entscheidung in Prozessverfahren, in denen das Einverständnis von Patrimonialgerichtsherren vorlag. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 40
41 Fürstbistum Paderborn, Unterbehörden Unterstellte Gerichte Untergerichte und Oberamt Dringenberg: kein Recht, Hintersassen von Gerichtsherren unmittelbar zu zitieren. Oberamt durfte nicht sofort in Kriminalverhandlungen der Patrimonialgerichte eingreifen. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 41
42 Fürstbistum Paderborn, Unterbehörden Unterstellte Gerichte Akten sind nicht für alle landesherrlichen Untergerichte überliefert. Vor allem Protokolle und Indices lagern im Staatsarchiv Münster: Gogericht Beverungen-Herstelle (Landesherrliche Gerichte Nr. 83): Gerichtsprotokolle Amtsvogtei Boke (Landesherrliche Gerichte Nr ): Gerichtsprotokolle, Jahrgerichtsprotokolle Gogericht Delbrück (Landesherrliche Gerichte Nr ): Gerichtsprotokolle, Eheberedungsprotokolle Richterei Kleinenberg (Landesherrliche Gerichte Nr , 507): Gerichtsprotokolle Amt Lichtenau (Landesherrliche Gerichte Nr ): Gerichtsprotokolle, Jahrgerichtsprotokolle Amt Neuhaus (Landesherrliche Gerichte Nr ): Gerichtsprotokolle Gogericht Paderborn (Landesherrliche Gerichte Nr ): Gerichtsprotokolle Gogericht Salzkotten (Landesherrliche Gerichte Nr. 454): Gerichtsprotokolle, Kommissionsprotokolle Amt Wewelsburg (Landesherrliche Gerichte Nr. 506): Gerichtsprotokolle 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 42
43 Amt Lichtenau: Jahrgerichtsprotokolle, 1770 Dr. Thomas Reich 43
44 Fürstbistum Paderborn, Unterbehörden Patrimonialgerichte Oft unqualifizierte Patrimonialrichter. Richter vielfach zugleich Aktuar. Gerichtssprengel auf Binnenjurisdiktion beschränkt. Protokolle der Patrimonialgerichte in den Gutsarchiven. z.b. Gerichtsprotokolle der Herrschaft Büren von 1592 bis 1735 im Aktenbestand der Herrschaft Büren [Findbuch A 290]. Dort befinden sich auch Akten zur Geistlichen Gerichtsbarkeit (Archidiaconalia und Synodalia), zur Jurisdiktion, zur Kriminalgerichtsbarkeit (darunter Hexenprozesse) und auch zahlreiche Prozessakten zu unterschiedlichsten Themenkomplexen. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 44
45 Fürstbistum Paderborn, Unterbehörden Patrimonialgerichte Vornehmlich Protokolle der Patrimonialgerichte sind im Staatsarchiv Münster überliefert: Bredenborn (Domkapitel) Dahl (Obödientiar des Domkapitels); (Patrimonialgerichte Nr. 1-2): Gerichtsprotokolle Vinsebeck-Wintrup (von der Lippe); (Patrimonialgerichte Nr ): Protokolle Fürstenberg (von Westphalen); (Patrimonialgerichte Nr. 4-28): Protokolle Herbram-Schwaney-Grundsteinheim (von Westphalen); (Patrimonialgerichte Nr ): Protokolle Herlinghausen (von Kalenberg); (Patrimonialgerichte Nr ): Protokolle Hinnenburg (v. d. Asseburg); (Patrimonialgerichte Nr. 31): Gerichtsprotokolle Holzhausen und Erwitzen (v. d. Borch); (Patrimonialgerichte Nr. 3): Gerichtsprotokolle Germete; (Patrimonialgerichte Nr. 38): Protokolle Iggenhausen (von Westphalen); (Patrimonialgerichte Nr. 32): Protokolle Stadtgericht Paderborn, Nr. 1-21: Protokolle. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 45
46 Fürstbistum Paderborn, Unterbehörden Patrimonialgerichte Jahrgerichte: Gerichtstage, in denen kleinere Delikte, die keine Leib-, Lebens-, Gefängnis-, Relegations- oder andere schwere Strafen nach sich zogen. V.a. Injuriensachen zwischen Bürgern und Bauern. Jahrgerichte übernahmen 1763 Teile der Befugnisse der abgeschafften Freigerichtsstühle. Jahrgerichte von den Drosten und Rentmeistern bzw. dem Amtsrichter unter Assistenz von Gutsbesitzern abgehalten. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 46
47 Erbfürstentum Paderborn, Interims-Geheimer Rat und Interims-Hofkammer mit Interims-Hofgericht Tätigkeit 1802/03. Beendet mit der Errichtung der Kriegs- und Domänenkammer Münster im Dezember März 2007 Dr. Thomas Reich 47
48 Landesregierung Paderborn 1803 als Paderborner Regierungsdeputation eingerichtet. Anstelle der alten Oberjustizbehörden: Kanzlei, Weltliches Hofgericht und Offizialat aufgelöst mit der Errichtung des französischen Distriktstribunals. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 48
49 Fürstbistum Paderborn - Hexenprozesse Hexenprozesse für das Fürstbistum Paderborn vielfältig dokumentiert. Um 1600 deutlicher Anstieg. Fürstbischöfliche Rechtsprechung: Akten fehlen, daher ungenaue Angaben. Z.B.: Am Schloß des Paderborner Landesherrn in Neuhaus 1591, 1602 und 1603 jeweils drei Hinrichtungen. Überlieferung in Paderborner Ämterrechnungen: sein etzliche Zeuberinnen hingerichtet, haben Gografen zu Saltzkotten und Delbrücken Gerichte darüber gesessen. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 49
50 Amt Boke: Geldrechnung, 1591 Dr. Thomas Reich 50
51 Hexenprozesse: Domkapitel Paderborn und RKG Domkapitel Paderborn: bessere Quellenlage. Dies geht aus zwei Prozessen vor dem Reichskammergericht 1598 hervor. Klage des Hermann Meyer gegen das Domkapitel und seine Richter wegen der Hinrichtung seiner Mutter Elisabeth Schaefer und der Verhaftung ihrer Schwester Margareta Vogt. Domkapitel: 1597 Hexenverfolgung in seinen Dörfern Atteln, Etteln und Henglarn. Führender Kopf: Syndikus des Domstifts, Licenciat Johann Molitor. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 51
52 Hexenprozesse: Reichskammergericht März 2007 Dr. Thomas Reich 52
53 Hexenprozesse: Kaiserlicher Bericht über die ermittelten Tatsachen. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 53
54 Domkapitel Paderborn Domkapitel: leitendes Gremium an einer katholischen Bischofkirche. Zunehmend Einfluss auf die Landesregierung. Domkapitel besaß ganze Ortschaften samt Gerichtsrechten. Aufsicht über das domkapitularische Syndikatsgericht. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 54
55 Reichskammergericht Reichskammergericht 1495 eingerichtet, seit 1527/1548 in Speyer, seit 1689 in Wetzlar, 1806 aufgelöst. Zuständig für: Reichslandfrieden, Reichsacht, fiskalische Klagen, Besitzstreitigkeiten zwischen Reichsunmittelbaren, Zivilklagen gegen sie. Auch zuständig für alle Gerichte der Territorien, die kein privilegium de non appellando et non evocando besaßen. Außerdem oberstes Berufungsgericht in Konkurrenz mit Reichshofrat. Um 1855: Aufteilung des Archivs nach Territorialzugehörigkeit und Wohnsitz der Beklagten. Seit 1924 Verteilung des preußischen Anteils an die Staatsarchive. Der unteilbare Rest befindet sich heute im Bundesarchiv, Abteilung Altes Reich. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 55
56 Reichskammergericht Reichskammergerichtsprozesse westfälischer Kläger sind also in anderen Archiven zu suchen! Staatsarchiv Münster: nur Prozeßakten des Reichskammergerichts. Die dazu gehörigen Urteilsregister im Bundesarchiv. Bestand Reichskammergericht [Findbuch A 30] umfasst insgesamt 6333 Prozesse (1508 bis 1644). Findbuch liegt gedruckt vor: Aders, Günter / Richtering, Helmut, Gerichte des alten Reiches. Reichskammergericht, Reichshofrat, 3 Bde., Münster Verzeichnung folgt dem Alphabet der Kläger (sehr häufig jedoch auch der Beklagten). Links befindet sich die fortlaufende Nummer, rechts die Bestellnummer (Buchstabe mit der ersten Ziffer). Die beigesetzte Jahreszahl zeigt den Prozeßbeginn an. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 56
57 Reichskammergericht Für Prozesse westfälischer Kläger in benachbarten Territorien vgl. Walter Deeters (Bearb.), Findbuch zum Bestand Reichskammergericht und Reichshofrat [im StA Wolfenbüttel], Göttingen Albrecht Eckhardt (Bearb.), Findbuch zu den Reichskammergerichtsakten, [im StA Oldenburg], Oldenburg Andrea Korte (Bearb.), Waldeckische Reichskammergerichtsakten [im StA Marburg], Marburg Hans-Heinrich Ebeling (Bearb.), Findbuch zu den Reichskammergerichtsakten, [im StA Bückeburg], Rinteln Hans-Heinrich Ebeling (Bearb.), Findbuch zum Bestand Reichskammergericht, [im StA Osnabrück], 2 Bde., Osnabrück Wolfgang Antweiler u. a. (Bearb.), Reichskammergericht [Bestand im HStA Düsseldorf], 6 Bde., Siegburg März 2007 Dr. Thomas Reich 57
58 Reichshofrat Reichshofrat weithin in Konkurrenz zum Reichskammergericht. Sitz in Wien. Hauptbestand im Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Nur wenige unerledigte Prozesse wurden 1815 an das Hofgericht Arnsberg abgegeben. Staatsarchiv Münster: Akten von 3 Prozessen. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 58
59 Hexenprozesse: Domkapitel Paderborn und RKG Denunziation Elisabeth Schaefers durch andere Hexen. Angeklagte gehörte dörflicher Oberschicht an. Appellation der Angehörigen an Bischof Dietrich um Schutz. Daraufhin Verhaftung des unterstützenden Notars. Weltliche Räte verlangen rechtmäßigen Prozessverlauf. Trotzdem Wasserprobe und erneute Folterung Elisabeth Schaefers. Geständnis : Teufelsbuhlschaften, Schadenzauber und Teilnahme am Hexentanz. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 59
60 Hexenprozesse: Domkapitel Paderborn und RKG Öffentlicher Gerichtstag in Etteln wurde von Verwandten gesprengt. Forderung: rechtmäßige Möglichkeit der Verteidigung. Überprüfung durch 5 Juristen, doch Bestätigung des Todesurteils. Elisabeth Schaefer auf Scheiterhaufen verbrannt. Gerichtskosten hatte Ehemann zu tragen. Protest dagegen beim Bischof. Daraufhin Verhaftung der Schwester der Hingerichteten, Margaretha. Legitimation: Denunziationen von 7 geständigen Hexen. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 60
61 Hexenprozesse: Domkapitel Paderborn und RKG Hermann Meyer, Margarethas Neffe, wandte sich an das Reichskammergericht in Speyer. Mandat vom : Hexenrichter sollten alle in diesem Fall illegalen Maßnahmen wie Tortur und Wasserprobe unterlassen. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 61
62 Kaiserliches Mandat März 2007 Dr. Thomas Reich 62
63 Hexenprozesse: Domkapitel Paderborn und RKG Daraufhin Freilassung Margarethas. Weiterhin Schikanen gegen Margarethas Ehemann. Ergebnis: Hexenverfolgungen des Domkapitels erlitten Rückschlag. Grundlage des Appells ans RKG: Untätigkeit Bischof Dietrichs von Fürstenberg. Doch: Landesherr seinerseits vom Hexenwahn durchdrungen. Und: Domherren pochten auf ihre Gerichtshoheit. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 63
64 Moderne Gerichtsbarkeit Um 1808/10 entstand ein den Gemeindegrenzen entprechendes Netz von Gerichten. Fortan sollte nach einheitlichen Gesetzen geurteilt werden. Justiz: unabhängig, hierarchisch geordnet, Zweig der Verwaltung, Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften. Eignung der Justizakten des 19. und 20. Jh. für Familienforschung abhängig von der regional unterschiedlichen Überlieferung und von der Justizsparte. Keine vollständige Überlieferung der Justizakten des 19. und 20. Jh. Faktor Zufall bei der Recherche in einschlägigen Findbüchern der Amts- oder Landgerichte. 19. Jh. Benutzung der Justiz-Überlieferung ohne Einschränkungen. 20. Jh. Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Benutzung: Betroffenenregelung nach dem Archivgesetz oder wissenschaftliche Fragestellung. 1. März 2007 Dr. Thomas Reich 64
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