Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover
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1 Andreas Franitza Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover Untersuchung zur rechtsgeschichtlichen Entwicklung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 0 Einführung 15 1 Grundlagen Voraussetzungen des landesherrlichen Kirchenregiments Klösterliche Stiftung und Reformation Vorreformatorisches landesherrliches Klosterregiment im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg Geschichtlicher Ort der Entstehung: Die weifischen Lande Die Entstehung der weifischen Territorien Die Weifischen Territorien zur Zeit der Reformation 31 2 Entwicklung der Calenberger Klöster vom 15. Jahrhundert bis zur Gründung von Klosterfonds und Klosterkammer im Jahre Calenbergisches Landesherrliches Kirchenregiment Regiment unter Herzog Erich I. ( ) Regiment unter Herzogin Elisabeth ( ) Regiment unter Herzog Erich II. ( ) Die Calenbergischen Klöster unter Wolfenbütteler Herrschaft Regierung der Herzöge Julius ( ), Heinrich Julius ( ) und Friedrich Ulrich ( ) Verwaltung der Klosterangelegenheiten unter Wolfenbütteler Herrschaft Das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands vom 6. März Die Schenkung der drei Göttinger Klöster an die Universität Helmstedt vom 11. März 1629 durch Herzog Friedrich Ulrich Folgen der Schenkung der Göttinger Klöster für die Bewertung ihrer Rechtspersönlichkeit Die Calenberger Klöster unter Lüneburger (Hannoverscher) Verwaltung Die Regierung der Lüneburger und Hannoverschen Fürsten Beilegung des Streites um die Göttinger Klöster und Bildung des Klostervorrats bei der fürstlichen Kanzlei in Hannover Bildung des»klosterdepartements«der fürstlichen Kanzlei 51
3 3 Gründung und Entwicklung des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds und der Klosterkammer Hannover Vermögen geistlicher Herkunft unter landesherrlicher Verwaltung vor Auswirkungen des Reichsdeputationshauptschlusses im Königreich Hannover Bestimmungen des RDHS bezüglich kirchlicher Vermögensmassen Folgen des RDHS für das Kurfürstentum Hannover Bericht des Ministers v. Amswaldt vom 16. April 1818»betreffend die Verwaltung des geistlichen Gutes« Gründung der»königlichen Klosterkammer«durch Patent vom 8. Mai Versuch der Einflußnahme auf den Allgemeinen Klosterfonds durch die Ständeversammlung Verfassungsrechtliche Bestimmungen des Königreichs Hannover bzgl. Klosterfonds und Klosterkammer Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen Neuordnung der Gesetzgebung im Königreich Hannover Anerkennung des Klosterfonds und der Klosterkammer als»berechtigte Eigenthümlichkeit der Hannoverschen Lande«durch Preußen Klosterkammer und Klosterfonds während der NS-Zeit Klosterfonds und Klosterkammer nach der Gründung des Bundeslandes Niedersachsen Gesetze und Verordnungen zur Erweiterung von Klosterfonds und Klosterkammer Mehrung des Vermögensbestands des Klosterfonds Eingliederung der Männerstifte zu Bardowick, Einbeck, Hameln und Ramelsloh in den AHK Eingliederung des Michaelisklosters zu Lüneburg in den AHK Übernahme der Verwaltung anderer Fonds durch die Klosterkammer Übernahme der Verwaltung des Hospitalfonds St. Benedikti zu Lüneburg Aufsicht und Verwaltung des Domstrukturfonds Verden Verwaltung der Fonds in Ilfeld und Magdeburg Aufgabenerweiterung des Klosterkammerpräsidenten Kommissar für die»lüneburger Klöster« Kommissar für die Stifte Bassum, Börstel, Fischbeck und Obernkirchen 77
4 4 Vermögenszusammensetzung und Leistungsverpflichtungen des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds Vermögenszusammensetzung und -entwicklung des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds Landwirtschaftlich genutzter Grundbesitz Forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz Erbbaugrundstücke Miet-und Pachtgrundstücke Dienstgrundstücke Dotationsgrundstücke und Klöster Sonstiges Vermögen Vermögensentwicklung Leistungsverpflichtungen des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds Herkunft der Leistungsverpflichtungen Leistungen aufgrund von Rechtsverpflichtungen Calenberger Klöster Bauunterhalt kirchlicher Gebäude Verwaltungskosten Lüneburger Klöster Sonstige Rechtsverpflichtungen Freiwillige Zuwendungen Landesuniversität Schulen Kirchen Müde Zwecke aller Art 89 5 Rechtsnatur des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds und der Klosterkammer Hannover Rechtsgrundlagen des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds und der Klosterkammer Hannover aufgrund Hannoverscher Gesetze Gründungspatent vom 8. Mai Landesverfassungsgesetz Landesverfassungsgestz von Beurteilung der Rechtspersönlichkeit des Hannoverschen Klosterfonds Die»Falksche Denkschrift« Gesetz»betreffend den Staatshaushalt«von Entscheidung des preußischen Oberverwaltungsgerichts von Anwendbarkeit verfassungsrechtlicher Bestimmungen auf den Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover 98
5 5.3.1 Deutsche Verfassung von 1919 (Weimarer Reichsverfassung) Vorläufige Niedersächsiche Landesverfassung Gutachten Weber Bewertung der Rechtsnatur des AHK durch Heinrich Körte Gutachten von Kaulitz/Reis/Sperling Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes vom 13. Juli Niedersächsische Verfassung vom 1. Juni Eigentumsgarantie und Säkularisationsverbot des Grundgesetzes für kirchlich genutzte Vermögen Exkurs: Die Verwaltung der Klosterförsten Die Verwaltung der Klosterforsten von 1850 bis Versuch der Eingliederung der Klosterforstverwaltung in die Staatsforstverwaltung im Jahre Geplante Neuordung im Jahre Neuordnung der Bewirtschaftung der Klosterforsten im Jahre Zusammenfassung Literaturverzeichnis Primärliteratur Ungedruckte Quellen Gedruckte Quellen Sekundärliteratur Ungedruckte Sekundärliteratur Gedruckte Sekundärliteratur Textanhang Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses (1803) Dokumente betr. die Errichtung der königlichen Klosterkammer Bericht des Kabinettsminister v. Amswaldt an den Prinzregenten Georg»betreffend die Verwaltung des geistlichen Gutes«vom 16. April Anwort des Prinzregenten Georg vom 8. Mai 1818 auf den Bericht des Ministers v. Arnswaldt Verordnungen und Gesetze des Königreiches Hannover ( ) Landesherrliches Patent über die»errichtung einer allgemeinen Kloster-Cammer zu Hannover vom 8. Mai 1818« Grundgesetz des Königreichs Hannover vom 26. September Landesverfassungsgesetz für das Königreich Hannover vom 6. August »Gesetz, betreffend die Aufhebung des Klosters St. Michaelis und der Ritterakademie zu Lüneburg, vom 6. August 1850«151 10
6 8.3.5»Gesetz, betreffend die Aufhebung der Mannsstifter, vom 24. Januar 1850« Gesetze und Vereinbarungen unter Preußischer Verwaltung »Gesetz, betreffend die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstenthums Hessen, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preußischen Monarchie. Vom 20. September 1866« »Patent wegen Besitznahme des vormaligen Königreichs Hannover. Vom 3. Oktober 1866« »Denkschrift des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Dr. Falk vom 14. November 1877, betreffend die Entstehung, den rechtlichen Charakter und den Umfang der Verbindlichkeiten des Hannoverschen Klosterfönds« Vereinbarung über die künftige Gestaltung der Organisation der von der Königlichen Klosterkammer Hannover resortierenden Klosterforsten vom 31. Januar »Gesetz, betreffend den Staatshaushalt«von Deutsche Verfassung von 1919 (Weimarer Verfassung) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Vorläufige Niedersächsische Landesverfassung Ergänzungsvertrag des Landes Niedersachsen mit den Evangelischen Kirchen in Niedersachsen (Loccumer Vertrag) vom4. März Neuordnung der Forstverwaltung des AHK Organisation der Forstverwaltung des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds Betriebsanweisung für den Landesbetrieb 'Klosterkammerforstbetrieb'(KFB)
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