Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Qualitätsmaßstäbe und ihre Umsetzung in der Praxis
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- Meike Flater
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1 Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Qualitätsmaßstäbe und ihre Umsetzung in der Praxis Daniela Sulmann, Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) Vortrag anlässlich der Fachtagung des Landesamts für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg am 26. November 2012 in Potsdam/Hermannswerder: Die Umsetzung der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in unterstützenden Wohnformen.
2 30 Minuten Impulse zum Einstieg: Was bedeutet würdevolle Pflege? Was ist die Pflege-Charta, welche Ziele hat sie, wie ist sie aufgebaut? Welche Rechte beschreibt die Pflege-Charta? An wen ist die Pflege-Charta gerichtet? Wie kann die Pflege-Charta angewendet werden? Wo können Sie sich informieren?
3 Jeder Mensch hat Anspruch auf würdevolle Pflege unumstritten und festgeschrieben Internationales und nationales Recht Menschenrechte (Vereinte Nationen, Grundrechte der EU) Grundgesetz (vor allem Artikel 1, 2, 3, 4) Sozialgesetze (SGB V, SGB IX, SGB XI, SGB XII) Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Landesgesetze zum Heimrecht Kritische Reflexion erforderlich: Was genau bedeutet würdevolle Pflege? Interpretation variabel
4 Beispiel 1: Würdevolle Pflege Wie weitgehend orientieren sich die Institutionen an den Bedürfnissen und der Lebenswelt der Bewohner/-innen? Foto: Thomas Wernli, Pflegimuri
5 Beispiel 2: Würdevolle Pflege Wie kann man gut kommunizieren, wenn die Zeit knapp ist? Cartoon: Christian Born, Arbeits- und Schulungsmaterialien zur Pflege-Charta, BMFSFJ 2011
6 Beispiel 3: Würdevolle Pflege Wie wird mit dem Recht auf Freiheit und Sicherheit umgegangen? Cartoon: Jonas Brühwiler, Arbeits- und Schulungsmaterialien zur Pflege-Charta, BMFSFJ 2011
7 Die Pflege-Charta ist ein Rechtekatalog für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. konkretisiert allgemeingültige Rechte für die spezielle Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. beschreibt, was der Anspruch auf würdevolle Pflege für den einzelnen Menschen bedeutet. basiert auf bestehendem Recht. Erarbeitet durch Verbände der Interessengruppen im Bereich Pflege sowie Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft (Ethik, Recht und Pflegewissenschaft) im Auftrag von BMFSFJ und BMG, Runder Tisch Pflege
8 Ziele der Pflege-Charta Anspruch auf würdevolle Pflege konkretisieren Maßstab für würdevolle Pflege und Versorgung setzen Rechte und Werte dokumentieren, um die Position hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu stärken Impulse für Verbesserungen in der Pflege geben Diskussionen über persönliche Wertmaßstäbe, berufliches Selbstverständnis und eigene Handlungsmöglichkeiten anregen Bild: Quelle:
9 Adressaten der Pflege-Charta Hilfe- und pflegebedürftige Menschen Angehörige bzw. Nahestehende Pflegende Therapeutinnen/Therapeuten Ärztinnen/Ärzte Beratende Leistungsträger Leistungserbringer Politisch Verantwortliche auf allen Ebenen
10 Aufbau und Inhalte der Pflege-Charta Präambel Menschen können in verschiedenen Lebensabschnitten hilfe- und pflegebedürftig sein. Die in der Charta beschriebenen Rechte gelten in ihrem Grundsatz daher für Menschen aller Altersgruppen Acht Artikel mit Kommentierungen Individualität, Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit Privatheit Professionelle Pflege, Betreuung und Behandlung Umfassende Information, Beratung und Aufklärung Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft Berücksichtigung von Religion, Kultur und Weltanschauung Palliative Begleitung, respektvoller Umgang mit dem Leichnam
11 Artikel 1: Recht auf Selbstbestimmung z.b. Wahl des Lebensortes; Gestaltung des Tagesablaufs; Ablehnung einer bestimmten Pflegeperson BMFSFJ 2011, Broschüre Was heißt schon alt?
12 Artikel 3: Recht auf Privatheit: z.b. Möglichkeit des Rückzugs; Achtsamkeit im Umgang mit Schamgefühlen BMFSFJ 2011, Broschüre Was heißt schon alt?
13 Artikel 4: Recht auf qualifizierte Pflege: z.b. fachgerechte, zugewandte, individuelle, gesundheitsfördernde Pflege; Wechsel der Mitarbeiter/-innen so wenig wie möglich; wirkungsvolle Maßnahmen gegen belastende Symptome Konzept und Bild/Cathrin Bach
14 Artikel 5: Recht auf Information und Beratung z.b. über Vertragsinhalte, Kosten, Leistungen; Entlastung pflegender Angehöriger; Beschwerden anbringen können, ohne Nachteile zu befürchten sowie angemessene Reaktion
15 Artikel 6: Recht auf Teilhabe und Mitwirkung an der Gesellschaft: z.b. Möglichkeit, sich den eigenen Interessen und Fähigkeiten entsprechend zu engagieren/beteiligen; politische und institutionelle Mitwirkung; Bildung; Arbeit; Kommunikation BMFSFJ 2011, Broschüre Was heißt schon alt?
16 Anwendung der Pflege-Charta: Verbraucher/-innen Einsatzbereiche kommunale Stellen und regionale Betroffenenenvertretungen Pflegeberatung der Pflegekassen Pflegestützpunkte,Verbraucherzentralen, Beschwerdestellen Pflegeeinrichtungen und -dienste Schulung von Heimbeiräten bzw. Heimfürsprechern
17 Anwendung der Pflege-Charta: Pflegende Einsatzbereiche, Beispiele Leitungsrunden, Qualitätszirkel, Mitarbeitergespräche, Einarbeitung neuer Mitarbeiter/-innen, Teambesprechungen, Schulungen/Unterricht, im Rahmen von Projekten (z.b. Umsetzung von Konzepten zur Sterbebegleitung etc.) Instrumente, Beispiele Selbstbewertungen auf Grundlage der Pflege-Charta (Leitfaden), Pflege-Charta Paten, Schattentage, simulierter Heimeinzug, Plakat- und Fotoaktionen, Sensibilisierungstrainings, Ethische Fallbesprechungen Arbeitsmaterialien zur Pflege-Charta für die Praxis Foto:
18 Anwendung der Pflege-Charta: Politik, Verbände Leitlinie für politische Maßnahmen Förderung von Projekten zur Verbesserung der Pflegequalität Regionale Bündnisse Öffentlichkeitsarbeit Gesetzliche Bezüge: Begründung zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Landesheimgesetze: NRW, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Brandenburg Europäische Entwicklungen: Pflege-Charta ist Grundlage der europäischen Charta für hilfe- und pflegebedürftige Menschen (AGE Platform Europe 2010 Hrsg.)
19 Die Pflege-Charta: Grundlage der Pflege Richtfest der Akademie für Gesundheitswirtschaft und Senioren, Oberbergischer Kreis 2011: Mit einem symbolischen Akt legten Schüler die Pflege-Charta in einen Grundstein.
20
21 ZQP-Projekt: Perspektivenwechsel Menschen mit geistiger Behinderung als Alltagsbegleiter in der Altenhilfe Alltagsbegleiter im Einsatz Zielsetzung Ermittlung Erfolgsfaktoren und Herausforderungen bei der Integration von MmB in das Arbeitsumfeld Altenhilfe Wissen für erfolgreichen Perspektivenwechsel vermitteln Methodik semi-qualitativer, strukturierter Befragungsansatz 17 WfbM, 29 APE, 56 MmB aus Lebenshilfe-Umfeld Befragungszeitraum Herbst 2011 Ergebnisse MmB in der Altenhilfe können dazu beitragen, Lebensqualität in Einrichtungen zu verbessern Integration setzt spezifische Betreuungsansätze für Arbeitgeber und MmB voraus: Qualifizierung und Job-Coach Akteurs-Gruppen in den APE müssen zur Implementierung rechtzeitig im Vorfeld kommunikativ einbezogen werden Vorbehalte lösen sich im Arbeitsalltag überwiegend auf Legende: MmB= Menschen mit Behinderung; APE= Altenpflegeeinrichtungen; WfbM= Werkstatt für behinderte Menschen
22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Zentrum für Qualität in der Pflege Reinhardtstraße Berlin Tel daniela.sulmann@zqp.de Foto: Michael Hagedorn, Kampagne Konfetti im Kopf
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