Das Recht des Patienten auf Patientenrechte. Umsetzung von Patientenrechten in Krankenhäusern
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- Margarethe Frei
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1 Das Recht des Patienten auf Patientenrechte Umsetzung von Patientenrechten in Krankenhäusern Josef Roß, Sozialer Dienst im Pius Hospital Oldenburg
2 Eine lange Geschichte 1979 Europ. Charta der Krankenhauspatienten 1986 Ottowa-Charta zur Gesundheitsförderung (WHO) EUROPEAN CONSULTATION ON THE RIGHTS OF PATIENTS AMSTERDAM MARCH : Leitfaden für Patienten/Patientinnen und Ärzte/Ärztinnen in Deutschland 2005 Charta der Rechte für hilfe- und pflegebedürftige Menschen 2008 GKV-Wettbewerbsverstärkungsgesetz: Versorgungsmanagement 2009 WBVG: Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz 2009 Betreuungsrechtsänderungesetzt: Patientenverfügung 2012 GKV-Versorgungssstrukturgesetz: Entlassungsmanagement 2013 Patientenrechtegesetz
3 Patientenrecht Mündiger Patient Der Patient sucht Heilung sucht dies auch der Arzt? Oder gibt es zumindest daneben andere Interessen wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Natur? Das ist eine Situation, die es ganz sicherlich erforderlich macht, die Position des Patienten zu stärken. (Kranich, Müller 1993)
4 Recht auf Information
5 Recht auf Autonomie An die Stelle des benevolenten Paternalismus muss als zeitgemäße Arzt-Patient-Beziehung ein Partnerschaftsmodell treten. Darin gibt der Arzt vermöge seines Wissens den Rahmen vor, innerhalb dessen der Patient mit Hilfe des Arztes seine Entscheidungen trifft. (SVR, 1992)
6 Patientenrechte -Patientenpflichten Wunsch- und Wahlrecht Marke: Die kümmern sich Patient oder Kunde?
7 Recht auf Sterben
8 Recht auf Patientenverfügung Niemand darf verpflichtet werden eine Patientenverfügung zu erstellen!
9 Zentrales Dokument im KISS
10 Recht auf Beschwerde Ereignismeldung Wir kümmern uns! Sozialer Dienst als Anlaufstelle
11 Patientenwille: Aufgabe für den Sozialen Dienst
12 Recht auf Entlassung Planung Vernetzung Koordination
13 Recht auf angemessene Versorgung Unabhängigkeit in der Beratung? Über- und Unterversorgung Bedarfsgerechte Versorgung
14 Recht auf Schutz der Persönlichkeit Datenschutz: wer schützt wen? Verhinderung von Hilfe Schutz vor unbegründeter Öffentlichkeit Ethische Dilemmata
15 Patientenrechte Aufgabe des Krankenhauses Das Patientenrechtegesetz sehr defensiv aufgestellt. Nicht alle Patientenrechte sind einklagbar. Patientenrechte sind eine Aufgabe der Mitarbeiter im Khs. Bringschuld des Krankenhauses
16 Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können. Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden. Artikel 3: Privatheit Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre. Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung. Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung. Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben. Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.
17 Patientencharta 2002 Dieses Dokument appelliert an alle im Gesundheitswesen Beteiligten, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte, Psychotherapeuten und Mitarbeiter aus Gesundheitsfachberufen, die Patientenrechte zu achten Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention haben die Würde und Integrität des Patienten zu achten, sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf Privatheit zu respektieren. Wer als Patient seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich aktiv am Behandlungsprozess beteiligen. Wer als Arzt seine Rechte und Pflichten kennt, kann Patienten besser unterstützen. Das Dokument ist eine Bestandsaufnahme des geltenden Rechts, die weiteren Diskussionen nicht vorgreift. Es soll die Transparenz im Gesundheitswesen erhöhen..
18 Europ. Charta der Patientenrechte VIERZEHN RECHTE DER PATIENTEN 1. RECHT AUF VORBEUGENDE MASSNAHMEN 2. RECHT AUF ZUGANG 3. RECHT AUF INFORMATION 4. RECHT AUF EINWILLIGUNG 5. RECHT AUF FREIE WAHL 6. RECHT AUF PRIVATSPHÄRE UND VERTRAULICHKEIT 7. RECHT AUF ACHTUNG DER ZEIT DES PATIENTEN 8. RECHT AUF EINHALTUNG VON QUALITÄTSSTANDARDS 9. RECHT AUF SICHERHEIT. 10. RECHT AUF INNOVATION. 11. RECHT AUF VERMEIDUNG UNNÖTIGER LEIDEN UND SCHMERZEN. 12. RECHT AUF INDIVIDUELLE BEHANDLUNG 13. RECHT AUF BESCHWERDE 14. RECHT AUF ENTSCHÄDIGUNG
19 Europ. Charta der Krankenhauspatienten
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