Gliederung. Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft. Inklusion gemeinsam Leben!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gliederung. Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft. Inklusion gemeinsam Leben!"

Transkript

1 Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft Inklusion gemeinsam Leben! Marian Indlekofer, Soziologe M.A. Referent für die Belange von Menschen mit Behinderung Sozialverband VdK Bayern Mittwoch, 26. September 2012 Gliederung 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Schwerpunkt des Vortrags: Inklusion & UN-BRK 3. Inklusion & Integration eine Begriffsbestimmung 4. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 5. Die verpflichtende Umsetzung der UN-BRK 6. Inklusion und Bildung ein Anwendungsbeispiel 7. Herausforderungen und Ziele 8. Thematischer Standpunkt des VdK Bayern 9. Fragen (Plenum) 1

2 Arbeitsschwerpunkte in der VdK- Sozialakademie VdK und Schule Arbeitsmappe Inklusion. Ideen und Materialien für Schule und Freizeit. Ausbildung von ehrenamtlichen VdK-Schulbeauftragten Bereich Familie und Jugend Leitung integrativer/inklusiver Kinder- und Jugendfreizeiten Seminare, Vorträge und Betreuer/-innen Schulungen Inklusion von Menschen mit Behinderung Ansprechpartner zum Thema Behinderungen mit Schwerpunkt Integration, Inklusion in der Gesellschaft Inklusion im Blickfeld von Theorie und Praxis (Bestandsaufnahme) 3 Inklusion als Leitbild Der Weg zu einer humaneren Gesellschaft für alle Menschen ohne Ausgrenzungen, beschreibt der Begriff inklusive Gesellschaft. Inklusion ist ein Konzept für das menschliche Zusammenleben. 2

3 Die Begriffe Integration und Inklusion Integration beschreibt das Hereinnehmen eines Menschen in ein bereits existierendes System (z.b. Schule) der Mensch muss sich anpassen und das System ändert sich dabei nicht substantiell. Inklusion hingegen will von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen ohne Ausgrenzung und Stigmatisierung. Das soziale System passt sich dabei dem Menschen an und wertschätzt die Vielfalt und Unterschiedlichkeit jedes Individuums. Im Gegensatz zur Integration beschäftigt sich die Inklusion damit, wie Ausgrenzung von vorneherein vermieden werden kann. Inklusion nur ein neues Wort? Die Integration will eine Außengruppe in eine bestehende Gemeinschaft mit aufnehmen und fordert von der neuen Gruppe eine Anpassung an das vorherrschende System. Das bedeutet nicht jeder ist integrierbar sondern es wird entschieden wer rein darf und wer draußen bleiben muss. Integriert wird jemand, der nicht dazugehört. Inklusion und Integration sind nicht das gleiche! Die Inklusion erkennt die Heterogenität der Menschen normativ an. Jeder Mensch ist willkommen! Wenn man Menschen besondert behandelt und aus der Gemeinschaft ausschließt, nennt man das Exklusion. 3

4 7 Integration vs. Inklusion? Integration kann das Denken in der zwei Gruppen Theorie verschärfen. Normale und Behinderte. Integration wird oft als Fürsorgemaßnahme verstanden. Bei Inklusion ist die Angst, dass im bestehenden System Inklusion nicht möglich ist und gerade Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden. 8 4

5 Integration und Inklusion! Im Moment wird versucht, durch die Integration, der bestehenden Ausgrenzung von Menschen entgegen zu wirken. Wenn man Integration weiterentwickelt und optimiert ist das Ergebnis die Inklusion. Inklusion will erreichen, dass es gar nicht erst zur Ausgrenzung kommt

6 Rechtliche Lage in Deutschland Seit 1994 im Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (GG Art. 3 Abs. 3) Das 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) von 2001 enthält allgemeine Regelungen für den Schutz und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung (z.b. persönliches Budget, Rehabilitation). Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen von 2002 (BGG) beinhaltet die Gleichstellung im öffentlichen Bereich (z. B. Barrierefreiheit, Gebärdensprache wurde offiziell anerkannt). Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gegen Diskriminierung von 2006 (AGG) regelt unter anderem die Gleichstellung im Bereich des Zivilrechts. Nach dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) am 26. März 2009 ist diese nun geltendes (Völker-) Recht in Deutschland. 11 Auftrag der UN-BRK Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. (Artikel 1, UN-BRK) 12 6

7 Die Geschichte der UN-BRK Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. (Art. 1 Menschenrechtscharta von 1948) Als Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus wurde eine Einigung aller Staaten auf die universelle Geltung der Menschenrechte gefordert und am 24. Oktober 1945 die Vereinten Nationen (UN) gegründet. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 geht von der unbedingten moralischen Gleichheit aller Menschen aus. Die Menschenrechtserklärung gilt uneingeschränkt für jeden Menschen weltweit. Es handelt sich bei der Behindertenrechtskonvention um keine Bemühungsverpflichtung, sondern um eine Menschenrechtskonvention. Die Menschenrechtskonventionen wurden beschlossen um besonders gefährdete Menschengruppen die gleichen Rechte wie allen anderen zu sichern und speziell darauf aufmerksam zu machen. 13 Menschenrechte in der UN-BRK Sehr wichtig in diesem Kontext ist die Feststellung, dass es sich nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderung bei der Behindertenrechtskonvention handelt. Es handelt sich um Konkretisierungen der UN- Menschenrechtscharta von Menschen mit Behinderung waren bei der 5jährigen Verhandlung aktiv dabei! 14 7

8 Bis dato haben 160 Staaten die UN-BRK ratifiziert 15 Grundsätze des Übereinkommens (Artikel 3) 1. Die Achtung vor der Würde und der individuellen Autonomie des Menschen, einschließlich der Freiheit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen 2. Verurteilung und Verbot von Diskriminierung 3. Eine gleichberechtigte und volle Teilhabe an der Gesellschaft 4. Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen, als Teil der menschlichen Vielfalt 16 8

9 Grundsätze des Übereinkommens (Artikel 3) 5. Chancengleichheit und Mitbestimmung für alle Menschen 6. Herstellung der Barrierefreiheit 7. Gleichberechtigung von Mann und Frau 8. Respekt vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer speziellen Identität 17 Warum eine neue Konvention? Grundlage war die Frage, wo und wodurch Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen verletzt werden und welche spezifischen Regelungen man benötigt, um die Rechte von Menschen mit Behinderung in vollem Umfang zu schützen und zu verwirklichen. => Vom Fürsorgegedanke zur Selbstbestimmtheit Vielfältige Bereiche des täglichen Lebens werden thematisiert: Frühkindliche Erziehung, Schule, Ausbildung / Arbeitsleben, Wohnen / Freizeit, Politik Mobilität /Barrierefreiheit usw. Es soll eine gesellschaftliche Entwicklung stattfinden, die Menschen unabhängig von der Art und vom Schweregrad ihrer Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger anerkennt. Die UN-BRK ist der Inklusionsmotor! 18 9

10 Sprache ist mächtig und bildet Bewusstsein! Behindertenpolitisch markiert die UN-BRK einen Paradigmenwechsel vom medizinischen zum sozialen Modell von Behinderung. Das medizinische defizitorientierte Modell von Behinderung klassifiziert Menschen als Besonders und stigmatisiert diese. Behinderung ist ein Phänomen und hauptsächlich durch soziale Inszenierungen wird man behindert und oft abgestempelt. Man sollte von Versorgung und Fürsorge als Vokabeln in diesem Bereich Abstand nehmen und die Selbstbestimmtheit der Menschen achten. => Assistenz statt Hilfe! 19 Definition von Behinderung SGB IX Nach 2 SGB IX liegt bei Menschen dann eine Behinderung vor, wenn sie in ihren körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder ihrer seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate eingeschränkt sind und dabei von jenem Allgemeinzustand abweichen, der für das Lebensalter als typisch angesehen wird

11 Definition von Behinderung in der BRK Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft behindern können. (Artikel 1 UN-BRK) 21 Recht auf Bildung in der UN-BRK Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben (UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24b / Bildung) 22 11

12 Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, unterteilt in sieben Förderschwerpunkte: - Sehen (Blinde, Sehbehindert) - Hören (Gehörlos, Schwerhörig) - Körperliche und motorische Entwicklung - Lernen - Sprache - Emotionale und soziale Entwicklung - Geistige Entwicklung Inklusion und Schule Ungefähr Schülerinnen und Schüler haben in Deutschland einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf, d.h. ca. 6% aller Schüler in Deutschland! Bundesweit bleiben davon über 76 Prozent der Schüler mit Förderbedarf ohne Hauptschulabschluss! Eine Mitbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft sollte gefördert und nicht gebremst werden. Seit dem in Kraft treten der UN-BRK in Deutschland haben alle Kinder einen verbindlichen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen 24 12

13 Bildung ist elementar Fast jedes dritte Kind unter 18 Jahren wächst in sozialen, finanziellen oder/und kulturellen Risikolagen auf => ungünstige Bildungschancen In Deutschland gibt es rund 6,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kindern unter 15 Jahren. Der sozioökonomische Status der Eltern und die soziale Herkunft ist nachweislich noch immer ein Hauptgrund für die Richtung des Bildungsweges der Kinder junge Menschen mit Beeinträchtigungen starten jährlich ohne Ausbildungsabschluss ins Berufsleben Problem: Es entstehen der Gesellschaft Kosten von 1,5 Milliarden Euro pro Altersjahrgang Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte fehlen, durch geringe Lohnsteuerzahlungen bzw. gar keine Fachkräfte werden für den Arbeitsmarkt benötigt 25 Handlungsbedarf besteht! Durch die bildungspolitische Besonderung von Menschen mit Behinderung, entstehen kostspielige Scheiternsbiographien die sich im Arbeitsmarkt und weiterem Leben fortsetzen. Der Schonraum der Sonderschule wird oft zu einer Brücke ins berufliche und soziale Abseits. Parallelwelten bestehen auf allen Ebenen und Menschen mit Behinderung werden noch immer separiert. Wenn Kinder in der Schule nicht lernen, dass Menschen verschieden sind wann dann? 26 13

14 Folgekosten Problematik junge Menschen starten jährlich ohne Ausbildungsabschluss ins Berufsleben Problem: Es entstehen der Gesellschaft Kosten von 1,5 Milliarden Euro pro Altersjahrgang Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte fehlen, durch geringe Lohnsteuerzahlungen bzw. gar keine Fachkräfte werden für den Arbeitsmarkt benötigt 1,7 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen 27 Was kostet uns die Inklusion? Inklusion rechnet sich nur als gesellschaftliche Investition, nicht als betriebswirtschaftliche Investition. Das Gemeinwesen und die Solidarität sind wesentliche Eckpfeiler unseres Zusammenlebens und müssen erhalten werden. Entsolidarisierung und demographischer Wandel als zunehmendes Faktum Inklusion bedeutet zunächst einmal den Mehrverbrauch von Ressourcen

15 Wie sieht die Praxis aus?! Es wird keine allgemeingültige Definition für Inklusion / inklusiv geben können, man muss sich jeweils die Praxis ansehen und dann urteilen, wie inklusiv z.b. ein integrativer Kindergarten schon ist oder welche Formen eine inklusive Schule angenommen hat. Inklusion wird nicht am grünen Tisch geplant, sondern entsteht in der Aktion aber man muss eben damit beginnen. Private Träger und andere Länder haben schon sehr lange gute Erfahrungen mit inklusiven Einrichtungen gemacht. Inklusion ist gelebte Realität: Jakob Muth Preis Leichte Sprache ist auch Barrierefreiheit, für z.b. Menschen mit Lernschwierigkeiten Studiengänge und Professuren für Inklusive Pädagogik (Uni Rostock) werden eingerichtet Informationen überall Durch multiprofessionelle Klassenteams entsteht ein Schulklima das auf fordern und fördern aufbaut und jeden Einzelnen dabei mitnimmt. Die Klassengröße ist kleiner und der Betreuungsschlüssel ist für alle Kinder (mit und ohne Behinderung) somit höher. 29 Einige Ziele und Forderungen Die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft willkommen heißen! => Es ist normal verschieden zu sein! Ein Miteinander leben, statt getrennt - dazu gehört ein inklusives Bildungssystem von Anfang an! Gleichberechtigte Teilhabe, statt Ausschluss und Separation Barrierefreiheit in der Gesellschaft gewährleisten und ausbauen Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen Zur Verwirklichung der UN-BRK sind Aktionspläne mit zwingenden Handlungs- und Zeitvorgaben in den Ländern notwendig 15

16 Was hat der VdK damit zu tun? Verbände im Bereich der Behindertenpolitik und der Interessensvertretung sind in der zivilgesellschaftlichen Verantwortung (Pflicht) die Umsetzung zu fördern und zu überwachen. Das Ziel ist es als VdK die Initiative zu ergreifen und darüber zu informieren und sich zu positionieren. Des Weiteren arbeitet der VdK auch direkt an der Inklusion mit. Der Sozialverband VdK hat stets die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten. Laut Satzung will der VdK darauf hinwirken, dass eine optimale soziale Eingliederung der von ihm vertretenen Personenkreise in die Gesellschaft erfolgt (VdK Satzung 3 d). 31 Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer. (Seneca) 32 16

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung

Mehr

Inklusion und Kindertagesstätten

Inklusion und Kindertagesstätten Inklusion und Kindertagesstätten Eine kritische Diskussion Verbandstag Landesverband Lebenshilfe Niedersachsen am 17.03.2012 in Hannover 1 Inklusion / Integration Begriffe, die es in sich haben. Auf die

Mehr

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg 26. November 2012 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Fachgebiet Behinderung und Inklusion Entstehungskontexte von Inklusion Internationale Bildungspolitik:

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer

Mehr

DJR-Konferenz

DJR-Konferenz DJR-Konferenz 19.09.2013 1. Von der Integration zur Inklusion Salamanca Erklärung Integration Inklusion 2. UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen Zweck der UN-Konvention Ratifizierung

Mehr

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15

Mehr

Forderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION?

Forderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION? Forderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION? Inhalt Begriffsdefinitionen: 1. Exklusion 2. Separation 3. Integration 4. Inklusion Integration Inklusion UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung Inklusion und Integration Ein Beitrag zur Begriffsklärung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Gliederung 1. Der Impuls der UN-Konvention

Mehr

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Grundlagen und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Zur Lebenssituation

Mehr

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung

Mehr

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Gliederung 1. Die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten

Mehr

Inklusion bedeutet Vielfalt!

Inklusion bedeutet Vielfalt! Inklusion bedeutet Vielfalt! Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Inklusion bedeutet Vielfalt! Behindertenhilfe trifft Sport 4. März 2015, Hannover Gliederung - Einführung

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention Die UN-Behindertenrechtskonvention Das Recht auf inklusive Bildung Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut für Menschenrechte 08.03.2010 VdS-Hessen

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe?

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Die UN-Behindertenrechtskonvention Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Motto Nichts über uns ohne uns Wir sind nicht behindert, wir werden behindert 1 Historische Rahmenbedingungen Satt und Sauber Paradigma

Mehr

Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung 2. Die Behindertenrechtskonvention

Mehr

Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover,

Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover, Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover, 21.08.2018 Gliederung: - Hintergrund - Positionen - Diskussion Hintergrund:

Mehr

Die UN- Behindertenrechtskonvention

Die UN- Behindertenrechtskonvention Die UN- Behindertenrechtskonvention Selbstbestimmung Freiheit von Diskriminierung Gleichberechtigte Teilhabe Behindertenbeirat im Landkreis Gifhorn e.v. 03.06.2010 1 Behindertenrechtskonvention (BRK) BRK

Mehr

Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung

Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Stephanie Aeffner, Fachtag Inklusive Erwachsenenbildung, 22.02.2017 Was bedeutet der Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention

Mehr

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen

Mehr

Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011

Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011 Die UN Konvention (Artikel 27) und ihre Umsetzung in Österreich Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011 Franz Wolfmayr Präsident EASPD Gliederung des Vortrags 1. Begriffe erklären:

Mehr

Dezernat 0 Verwaltungsführung

Dezernat 0 Verwaltungsführung Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist. (vgl. UN Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache) Möglicher Ablauf

Mehr

Änderungen im Schwerbehindertenrecht neue Einstufungskriterien beim GdB für Hämophiliepatienten

Änderungen im Schwerbehindertenrecht neue Einstufungskriterien beim GdB für Hämophiliepatienten Änderungen im Schwerbehindertenrecht neue Einstufungskriterien beim GdB für Hämophiliepatienten Klaus Poek Vertrauensmitglied DHG-Region Berlin-Brandenburg Regionaltagung 10.02.2018 Gliederung Historie

Mehr

Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven

Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven Inklusion Eine kommunale Herausforderung und Chance Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung

Mehr

Wider den Etikettenschwindel!

Wider den Etikettenschwindel! Wider den Etikettenschwindel! Bewusstseinsbildung (Art. 8 BRK) als zentrales Element zur Umsetzung der UN-Konvention Referat auf der Festtagung ISL: 20 Jahre für Selbstbestimmung und Menschenrechte Berlin,

Mehr

Was ist Inklusion? Referat im Rahmen der Fortbildung zum Projekt PFIFF am Prof. em. Helmut Schwalb 1

Was ist Inklusion? Referat im Rahmen der Fortbildung zum Projekt PFIFF am Prof. em. Helmut Schwalb 1 Was ist Inklusion? Referat im Rahmen der Fortbildung zum Projekt PFIFF am 10.11.2014 10.11.2014 Prof. em. Helmut Schwalb 1 Gliederung Was meint Inklusion? Wie können wir Inklusion in unserer gesellschaftlichen

Mehr

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches

Mehr

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen?

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Es gibt viele Verträge über die Menschenrechte. Aber Menschen mit Behinderungen werden in diesen

Mehr

Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg. Vorbemerkung

Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg. Vorbemerkung Arbeitsgruppe Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Vorbemerkung Um Fragen der Zugänglichkeit zur Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung

Mehr

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft Politische, pädagogische (didaktische Ebene) Anerkennung, Gleichstellung, Chancengleichheit Differenzlinien

Mehr

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012 Quelle: Gemeinsam leben,

Mehr

Inklusion. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen. Forum Jugendhilfe-Schule. 31. Januar 2012

Inklusion. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen. Forum Jugendhilfe-Schule. 31. Januar 2012 Inklusion Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen für Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe-Schule 31. Januar 2012 Behindertenrechtskonvention Paradigmenwechsel oder verwirrung? Disability Mainstreaming

Mehr

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin,

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin, 1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung Abbau von Barrieren im Arbeitsleben Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation

Mehr

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel FB Humanwissenschaften Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion Prof. Dr. Gudrun Wansing

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Qualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Qualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Qualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Qualitätsentwicklung im Bereich Inklusion in der Offenen Kinder- und

Mehr

INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann

INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann Vorgehen 1. Das Leitbild Inklusion in der UN-BRK 2. Erfahrungen von Verkennung

Mehr

Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung i n s i e m e Z ü r i c h 4. 1 1. 2 0 1 5 D r. i u r. I r i s G l o c k e n g i e s s e r, I n t e g r a t i o n H a n d i c a p Was ist

Mehr

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz

Mehr

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Konsequenzen der Behindertenrechtskonvention für die Hochschule Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut

Mehr

Konferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz

Konferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz Konferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz www.easpd.eu Inklusion Inklusion Menschen mit Behinderungen wollen gleiche Chancen haben, selbst über ihr Leben entscheiden, vor dem Recht

Mehr

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de

Mehr

Teilhabe als Brücke zwischen Gesundheit und Behinderung

Teilhabe als Brücke zwischen Gesundheit und Behinderung Teilhabe als Brücke zwischen Gesundheit und Behinderung Roesebeckstr. 4-6 30449 Hannover Tel.: 0511/4505-0 Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen Gesund und aktiv älter werden Sandra Krenz Hannover,

Mehr

Lebenswerte Stadt für alle. Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Lebenswerte Stadt für alle. Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Lebenswerte Stadt für alle Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Eine inklusive Stadtgesellschaft Leitorientierung Inklusives Gemeinwesen Ein programmatischer Begriff, dafür

Mehr

BRK. Von der Europäischen Union am ratifiziert. (Stand: November 2013)

BRK. Von der Europäischen Union am ratifiziert. (Stand: November 2013) Einführung in das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Entwicklung und Zweck der BRK, allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen für die Vertragsstaaten Shivaun Quinlivan Direktorin

Mehr

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ESF 2014-2020 So geht das! Praxiswissen erfolgreich anwenden 24. Juni 2015 Haus der Begegnung Königstein Workshop 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Mehr

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung-

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung- Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Aktionsplan der Bundesregierung- Gliederung Einleitung und Hintergrund zur UN-Konvention Aufbau des Nationalen Aktionsplans

Mehr

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine

Mehr

Behinderung neu denken!

Behinderung neu denken! Behinderung neu denken! Zur Bedeutung der Behindertenrechtskonvention (Foto: Rosemarie König) Impulsreferat auf der 2. Fachtagung Gemeinsam zu einem Bayerischen Aktionsplan München, 21. Mai 2012 von Dr.

Mehr

Inklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013

Inklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Definition Geschichte Was ist eine inklusive Schule? Inklusive Schule in Berlin Inklusion = gesamtgesellschaftliche

Mehr

Unser Leitbild. Lebenshilfe Österreich

Unser Leitbild. Lebenshilfe Österreich Unser Leitbild Lebenshilfe Österreich 2 Leitbild der Lebenshilfe Österreich Die Lebenshilfe Österreich, gegründet 1967 als Dachorganisation aller Lebenshilfe Landesorganisationen, ist die älteste österreichische

Mehr

Inklusion. Wohnstättenleiterkonferenz 2013

Inklusion. Wohnstättenleiterkonferenz 2013 Wohnstättenleiterkonferenz 2013 Inklusion. Horst Bohlmann Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Lübbecke und stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen 1 Eine

Mehr

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) Vortrag auf der 3. Behindertenpolitischen

Mehr

Inklusion oder Exklusion welchen Weg verfolgt das aktuelle Sozialrecht

Inklusion oder Exklusion welchen Weg verfolgt das aktuelle Sozialrecht Inklusion oder Exklusion welchen Weg verfolgt das aktuelle Sozialrecht Fachtagung Lebenshilfe Trier Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin Paradigmenwechsel in der

Mehr

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje 1 UN Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von

Mehr

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule - Thesen zur Diskussion - Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 9. Dezember 2014 Lydia Schönecker Deutsches Institut für

Mehr

Alle haben das gleiche Recht zu leben. Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Jahrestagung Möglichkeitsdenker 15. November 2013

Alle haben das gleiche Recht zu leben. Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Jahrestagung Möglichkeitsdenker 15. November 2013 Alle haben das gleiche Recht zu leben Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Jahrestagung Möglichkeitsdenker 15. November 2013 Alle haben das gleiche Recht zu leben 15. November 2013 Inhalt - Einführung - Gedanken

Mehr

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos

Mehr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Diskriminierung aufgrund von Behinderung Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung

Mehr

Das Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation

Das Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation Das Problem Kommunale Teilhabe Partizipation von Menschen mit am Sozialraum Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftliche Ausschließung noch nicht auf. Prof. Dr. Albrecht

Mehr

Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle

Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Gestaltung des Prozesses der Planung und Umsetzung Inklusionskommission 3.12.2014 Dr. Stefan Doose 1 Inklusion Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden

Mehr

DIE UN- BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION UND INKLUSION. Katja Lüke Referentin für Inklusion im und durch Sport

DIE UN- BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION UND INKLUSION. Katja Lüke Referentin für Inklusion im und durch Sport DIE UN- BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION UND INKLUSION Katja Lüke Referentin für Inklusion im und durch Sport Strategiekonzept Integrale Bestandteile: DOSB-Positionspapier Inklusion leben gemeinsam und gleichberechtigt

Mehr

GEW Positionen zu Tageseinrichtungen für Kinder

GEW Positionen zu Tageseinrichtungen für Kinder Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand GEW Positionen zu Tageseinrichtungen für Kinder Inklusion in Tageseinrichtungen Beschluss des GEW Gewerkschaftstages 2013 Inklusion in Tageseinrichtungen

Mehr

Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem

Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem Warum eine Schule fu r alle eine menschenrechtliche Notwendigkeit ist Salzburg, 6. Juni 2013 Überblick Menschenrecht Bildung Grundprinzipien

Mehr

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,

Mehr

Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem , Dr. Sandra Reitz

Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem , Dr. Sandra Reitz Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem 26.09.2016, Dr. Sandra Reitz Das Menschenrecht auf Bildung 1. Der Menschenrechtsansatz 2. Inhalte des Menschenrechts auf Bildung 3. Menschenrechtliche

Mehr

Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24)

Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24) Januar 2011 Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24) Quelle Kultusministerium überarbeitet ROB Windolf Eva 1 Das Übereinkommen

Mehr

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz aus Sicht eines überörtlichen Sozialhilfeträgers? Referat bei der 5. Bethel-Fachtagung

Mehr

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe 15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht

Mehr

Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?

Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.

Mehr

Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern

Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Inhalt Überprüfung des Maßnahme-Plans...

Mehr

Alle Inklusive! Die neue UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung. Herausgeber:

Alle Inklusive! Die neue UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung. Herausgeber: Herausgeber: netzwerkfrauen-bayern c/o LAG SELBSTHILFE BAYERN Orleansplatz 3 81667 München Tel.: 089/ 45 99 24 27 oder 089/ 45 99 24 24 www.netzwerkfrauen-bayern.de gestaltung: www.p--c.de Alle Inklusive!

Mehr

Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz

Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer 2018 Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz 1 1 VORWORT_SCHWERE SPRACHE... 3 2 VORWORT_LEICHTE SPRACHE... 5 3 SO WURDE DER PLAN GEMACHT...

Mehr

Partizipation als Querschnittsanliegen der UN-BRK

Partizipation als Querschnittsanliegen der UN-BRK Partizipation als Querschnittsanliegen der UN-BRK Konsequenzen für die Landespolitik Inklusion Praktisch Veranstaltung des Landesbehindertenbeauftragten und des Landesbehindertenrat Hannover 21.08.2013

Mehr

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Thema: Neue Anforderungen an die Struktur gemeindepsychiatrischer Angebote aufgrund der neuen Sozialgesetzgebung (BTHG) - Handlungserfordernisse der nächsten Jahre -

Mehr

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin 29.08.2013 Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg Die erste UN-Konvention unter Beteiligung

Mehr

Die Zukunft ist inklusiv:

Die Zukunft ist inklusiv: Die Zukunft ist inklusiv: die Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für Bibliotheken Anne Sieberns Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin Übereinkommen über die Rechte von

Mehr

Juristische Fakultät. Nationale Universität Irlands, Galway. Juristische Fakultät

Juristische Fakultät. Nationale Universität Irlands, Galway. Juristische Fakultät Konzepte zur Barrierefreiheit und zu Zugangsbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des UN-Übereinkommens: Zielsetzung, Barrierefreiheit, angemessene Vorkehrungen Shivaun Quinlivan Direktorin

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Sitzung der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 12. Oktober 2017 Prof. Dr. Gudrun Wansing Humboldt-Universität zu Berlin

Mehr

Warum Inklusion? Andreas Stoch MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Warum Inklusion? Andreas Stoch MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Warum Inklusion? Andreas Stoch MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Unesco 2005 Ein inklusives Bildungssystem kann nur geschaffen werden, wenn Regelschulen inklusiver werden mit

Mehr

Vielfalt gehört dazu Demografische Entwicklung, Inklusion und Diversität: Herausforderungen für die Selbsthilfe

Vielfalt gehört dazu Demografische Entwicklung, Inklusion und Diversität: Herausforderungen für die Selbsthilfe Vielfalt gehört dazu Demografische Entwicklung, Inklusion und Diversität: Herausforderungen für die Selbsthilfe 34. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.v. in Goslar vom

Mehr

Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland

Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland Prof. Dr. Jutta Schöler (i.r. ehemals TU-Berlin-Erziehungswissenschaft) Köln - 21. März 2011 Prof. Dr. Jutta Schöler Köln 2011 1 Historie 1976

Mehr

- Es gilt das gesprochene Wort -

- Es gilt das gesprochene Wort - Grußwort von Herrn Ministerialdirektor Jürgen Lämmle anlässlich der Bad Boller Psychiatrietagung am 29.02.2012 in der Evangelischen Akademie Bad Boll Rededauer: ca. 10 Minuten Gliederung 1. Begrüßung und

Mehr

Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik

Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik Dr. Joachim Steinbrück Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Behindertenrechtskonvention

Mehr

Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft

Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft Ulrich Hase 14. September 2015 Was erwartet Sie? Grundsätzliches Paradigmenwechsel Regelungsbereiche und Umsetzungsprinzipien

Mehr

INKLUSION UND BARRIEREFREIHEIT. PIRATEN und Inklusion Schlauer werden mit Ulrike Pohl

INKLUSION UND BARRIEREFREIHEIT. PIRATEN und Inklusion Schlauer werden mit Ulrike Pohl INKLUSION UND BARRIEREFREIHEIT PIRATEN und Inklusion Schlauer werden mit Ulrike Pohl Ulrike Pohl, Listenkandidatin Berlin 07.07.2013 1 VOM MUSTERKRÜPPELCHEN ZUR INKLUSION 1961 BRD: Einführung der Eingliederungshilfe,

Mehr

Kurz-Impuls. Inklusionsperspektiven in der Zivilgesellschaft Eine Herausforderung für die Jugendhilfe?! DJHT 2011 Stuttgart, 8.

Kurz-Impuls. Inklusionsperspektiven in der Zivilgesellschaft Eine Herausforderung für die Jugendhilfe?! DJHT 2011 Stuttgart, 8. Eine Herausforderung für die Jugendhilfe?! DJHT 2011 Stuttgart, 8. Juni 2011 Kurz-Impuls Prof. Jo Jerg (EH Ludwigsburg) Eine Herausforderung für f r die Jugendhilfe?! Anpassung an Normalität/ Dominanzkultur

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen

Mehr

Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion

Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Berlin, Dr. Jörg Dräger Inklusion ist rechtliche Verpflichtung, erzeugt politischen Druck und ist Treiber für individuelle Förderung

Mehr

IFW Symposium Inklusion oder Illusion?!

IFW Symposium Inklusion oder Illusion?! Vortrag zum IFW Symposium oder Illusion?! Freitag, 21.03.2014 17:00 19:00 Uhr Annika Bohn Sozialwissenschaftlerin M.A. Annika Bohn 26 Jahre alt, verheiratet und Mutter einer Tochter Sozialwissenschaftlerin

Mehr

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/414601-16 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Die Leistungen

Mehr

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen

Mehr

WERTSCHÄTZUNG VON VIELFALT INKLUSION AUS (HEIL)PÄDAGOGISCHER SICHT

WERTSCHÄTZUNG VON VIELFALT INKLUSION AUS (HEIL)PÄDAGOGISCHER SICHT 1 WERTSCHÄTZUNG VON VIELFALT INKLUSION AUS (HEIL)PÄDAGOGISCHER SICHT 2 Kultur einer Organisation Konstruktion von Behinderung Inklusion/ Exklusion Arbeit mit der Person des Kindes 3 INKLUSION BEINHALTET

Mehr

Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft

Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft Epilepsie Herz- Kreislauferkrankung Seelische Erschöpfung Krebserkrankung 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen Suchterkrankungen Beeinträchtigung im

Mehr

Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit

Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit Christine Lohn Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband Inklusion Versuch einer Definition Inklusion beinhaltet

Mehr

UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen Was ist die UN-Konvention? Die UN-Konvention ist ein Vertrag, bei dem sich viele verschiedene Länder auf eine gemeinsame Sache einigen. Für die UN-Konvention

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2279 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 16.11.15 und Antwort des Senats

Mehr