Argumentarium Lohndiskriminierung und Lohnungleichheit
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- Kathrin Grosser
- vor 7 Jahren
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1 Argumentarium Lohndiskriminierung und Lohnungleichheit Ausgangslage: Die Bundesverfassung sowie das Gleichstellungsgesetz (GlG) verlangen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Davon sind wir jedoch weit entfernt, auch freiwillige Massnahmen wie der Lohngleichheitsdialog haben bisher ausser Verzögerungen nichts gebracht. Der Bundesrat hat darum am 18. November eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, um die Lohngleichheit mit verbindlichen Massnahmen umzusetzen: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sollen ihre Lohnstruktur regelmässig auf Diskriminierung überprüfen und diese Überprüfung von kontrollieren lassen. In der öffentlichen Diskussion (Medienberichterstattung, Zeitungen, Verbandskommunikation etc.) wird das Problem der Lohnungleichheit zunehmend in Frage gestellt oder gar negiert. Dies, indem etwa auf eine unzureichende Datenlage verwiesen wird und vermehrt von der sogenannten oder der umstrittenen Lohnungleichheit die Rede ist. In Tat und Wahrheit existiere Lohndiskriminierung gar nicht, das Problem finde sich nur in den Daten, nicht aber in der Realität dies will man die Öffentlichkeit glauben machen. Damit schwindet die Unterstützung in Bevölkerung und Politik, endlich wirksam gegen Lohnungleichheit vorzugehen. Ziel: Es ist unsere Aufgabe, uns hier Gehör zu verschaffen, in den Diskurs einzugreifen und glaubhaft aufzuzeigen, dass Lohnungleichheit und Lohndiskriminierung gesellschaftliche und wirtschaftliche Realität sind; sämtliche wissenschaftlichen, veröffentlichten Analysen zeigen, dass sich Lohndiskriminierung nach wie vor hartnäckig hält und nicht verschwindet, indem sie geleugnet wird; Lohnungleichheit und Lohndiskriminierung nicht nur Verfassungsgrundsätze verletzen, sondern auch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Schweiz behindern. Vorgehen: Zeitungsredaktionen anschreiben, LeserInnenbriefe, Online-Kommentare 1
2 Hintergrundmaterial, Zahlen, Fakten, Aussagen, Argumente Verfassung verletzt Was ist Lohungleichheit? Was versteht man unter Lohndiskriminierung? Methoden Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankert. Gleiche und gleichwertige Arbeit muss für beide Geschlechter gleich entlohnt werden. -> Die Lohngleichheit ist auch 20 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetz keine wirtschaftliche Realität. Damit wird die Verfassung täglich verletzt. Die Arbeitswelt ist geprägt von typischen Frauen- und Männerberufen. In der Schweiz ist diese Unterscheidung besonders ausgeprägt. Das Lohnniveau in typischen Männerberufen ist im Vergleich zu Frauenberufen deutlich höher, obwohl die Ausbildungen dafür nicht länger dauern oder anspruchsvoller sind (Warum verdient ein Polizist mehr als eine Pflegefachfrau? Auch Lohnungleichheit ist häufig nichts anderes als traditionell verankert und mit Vorurteilen gegenüber Berufen zu erklären). Frauen verdienen durchschnittlich 20-30% weniger als Männer. Rund 40% dieser Differenz bleiben unterklärt und basieren zumindest teilweise auf diskriminierendem Verhalten Wenn Frauen und Männer bei gleicher Qualifikation und Erfahrung für gleiche oder gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlohnt werden, spricht man von Lohndiskriminierung. Ein Lohnunterschied von zurzeit 8.7% (40.1% des gesamten Lohnunterschieds) kann mit Faktoren wie Ausbildung, Stelle usw. nicht erklärt werden und ist potentiell diskriminierend. Lohndiskriminierung ist gemäss Gleichstellungsgesetz einklagbar, wenn Frauen und Männer bei gleicher Qualifikation und Erfahrung für gleiche oder gleichwertige Arbeit innerhalb desselben Unternehmens unterschiedlich entlohnt werden. Die Schätzung von Lohndiskriminierung erfolgt durch eine statistische Regressionsanalyse. Dadurch kontrolliert man den Einfluss einzelner Faktoren (wie z.b. Geschlecht, Ausbildung, Alter) auf den Lohn. Die Analysen sind umso genauer, je umfangreicher die Datengrundlage ist. Die Analysen des Bundesamtes für Statistik (BFS) und verschiedener führender Beratungsbüros und Universitäten beruhen zumeist auf Auswertungen der Lohnstrukturerhebungsdaten des BFS, das sind: - Daten, die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erfasst und gemeldet werden Die Unternehmen haben es in der Hand, ausführlichere und präzisere Daten zu liefern wenn sie mit den bestehenden unzufrieden sind - Die Datenerhebung und die Methode der Regressionsanalyse sind wissenschaftlich fundiert und international anerkannt, wie auch die Studie zu den statistischen Analysen der Eidgenossenschaft betreffend die Lohngleichheit von Frau und Mann (Antwort auf Postulat Noser) zeigt. Im Rahmen des Na- 2
3 tionalen Forschungsprogramms NFP60 wurden auch andere Daten ausgewertet, u.a. ein für den Jahrgang 1982 repräsentativer Jugendlängsschnitt die Ergebnisse blieben dieselben (NFP60, Ecoplan 2013). Ergebnisse Das Bundesamt für Statistik weist für das Jahr 2012 einen durchschnittlichen Lohnunterschied von 21.3% zulasten der Frauen aus. Ein Teil der Differenz kann mit Faktoren wie Ausbildung, berufliche Position etc. erklärt werden 40.9% des Lohnunterschieds bleiben jedoch unerklärt. Das ergibt einen potentiell diskriminierenden Lohnunterschied von 8.7% zulasten der Frauen Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP60 resultierte in der Studie Belodis ein unerklärbarer Lohnunterschied von 7-8% oder 280 Franken pro Monat, dies bereits beim Berufseinstieg, im selben Beruf, derselben Tätigkeit, mit derselben Ausbildung, den gleichen Schulleistungen und Werteinstellungen bezüglich Beruf und Einkommen. Dies widerlegt, dass Lohndiskriminierung nur in den Daten des BFS existieren soll. Schlimmer noch: Unerklärte Lohnunterschiede entstehen nicht erst im Verlauf des Erwerbslebens, sondern bereits bei Beginn der Berufskarriere. Dies legt den Verdacht der Diskriminierung nah. Leistung wird von Regressionsanalysen nicht berücksichtigt. Die Zahlen sind falsch, Lohndiskriminierung wird überschätzt. Berufserfahrung und Erwerbsunterbrüche sind nicht erfasst. Unsere eigenen Analyseinstrumente weisen viel kleinere unerklärte Lohnunterschiede aus. Nicht immer, aber sie können berücksichtigt werden, wenn entsprechende Daten zur Verfügung stehen. Die Analysen im Rahmen des NFP60-Projekt zur Lohndiskriminierung beim Berufseinstieg erfassen verschiedene Leistungstests, das Resultat bleibt dasselbe: Frauen erfahren bereits beim Berufseinstieg eine Lohndiskriminierung. Dass Leistungen innerhalb der Lohnstrukturerhebung nicht erfasst sind, ist richtig. Es gibt jedoch keine rationalen Hinweise darauf, dass Frauen weniger leisten würden als Männer. Solche Aussagen beruhen auf Vorurteilen. Statistische Auswertungen sind immer Annäherungen an die Wirklichkeit und weisen deshalb Unschärfen auf. Diese können genauso gut zu einer Unterwie zu einer Überschätzung der Lohndiskriminierung führen, wie Studien im Ausland aufzeigten: Die unerklärbaren Lohnunterschiede können noch grösser werden, je genauer und umfangreicher die Datengrundlage ist. U.a. weil Frauen eben nicht weniger, sondern vielleicht mehr leisten. Oder weil junge Frauen heute im Schnitt besser ausgebildet sind als junge Männer. Die Arbeitserfahrung wird in den Lohnstrukturerhebungsdaten effektiv nicht direkt berücksichtigt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie gleich wie Weiterbildungen, Sprachen usw. Einfluss auf die berufliche Stellung hat, die als erklärender Faktor für Lohnungleichheit gilt. Die Studie Belodis (NFP60, Ecoplan 2013) hat zudem aufgezeigt, dass schon Berufseinsteigerinnen unerklärte Lohnunterschiede von 7-8% haben diese können definitiv nicht mit mangelnder Erwerbserfahrung erklärt werden. Diese Instrumente sind nicht veröffentlicht und die Methoden nicht transparent. Zudem handelt es sich oft nicht um Regressionsanalysen. Warum werden die Analysen, die anscheinend keine Lohndiskriminierung belegen, dann nicht veröffentlicht? 3
4 Der Markt löst das Problem selber. Marktversagen: Lohndiskriminierung ist volkswirtschaftlich schädlich und ineffizient Damit unterbezahlte Frauen die Arbeitsstelle wechseln könnten, bräuchten wir Lohntransparenz. Kaum ein Geheimnis wird in der Schweiz so gut gehütet, wie das eigene Einkommen. Damit werden jene geschützt, die gar nicht so viel leisten, wie sie verdienen. Die Ökonomen der OECD kommen in der Länderstudie Schweiz 2013 zum Schluss, dass die CH zwar gut prosperiert, im Vergleich zu ähnlichen Ländern aber wirtschaftlich in Rückstand kommt, weil es ihr nicht gelingt, all die gut ausgebildeten Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Negative Arbeitsanreize aufgrund der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren, im internat. Vergleich mit Abstand höchste Kinderbetreuungskosten und das Fehlen von flächendeckenden Tagesstrukturen sind das eine; die Lohungleichheit das andere Element: Es ist nachvollziehbar, dass Frauen ihre Erwerbspensen reduzieren, wenn sich ihre Arbeitstätigkeit nicht kurzfristig finanziell lohnt und im Vergleich zur Arbeitstätigkeit ihres Partners schon gar nicht auszahlt. Die Konsequenzen sind volkswirtschaftlich höchst ineffizient: Vom Staat bezahlte Ausbildungen, die nicht amortisiert werden, weil Frauen aus unterschiedlichen Gründen nicht verdienen, was ihre Leistung Wert ist. Ökonomisch gesehen ist dies ein Marktversagen und rechtfertigt staatliche Eingriffe. Wie Leser/-innenbriefe verfassen? Bezug auf Artikel nehmen Bezug nehmen auf einen Artikel, der (idealerweise am Vortag) in derselben Zeitung erschienen ist. Persönliche Betroffenheit, persönlicher Bezug schaffen Beispiele: Als Vater/Mutter von drei Kindern bin ich immer davon ausgegangen, dass meine Töchter einmal dieselben Chancen haben werden wie meine Söhne, dementsprechend gleichberechtigt habe ich sie erzogen. Meine Tochter hat die bessere Ausbildung absolviert und verdient dennoch weniger als mein Sohn. Zu sagen, Lohndiskriminierung gebe es nicht, ist schlicht gelogen. Ich verstehe ihren Frust und kann nicht verstehen, weshalb die Wirtschaft nicht handelt, sie verliert doch so ihre besten Talente. Wir können es uns als Gesellschaft doch nicht leisten, dass eine Gruppe von Menschen unsere Töchter, unsere Partnerinnen, unsere Mütter, nicht ihrer Leistung und Ausbildung entsprechend entlohnt wird, sondern schlechter. Das ist rückständig, unfair, etc Meine Freundin hat fünf Jahre lang weniger verdient als ihr Arbeitskollege, obwohl sie denselben Job gemacht hat und erst noch engagierter war. Sie hat das nicht gewusst, das war ja nicht transparent. Wir reden in der Schweiz ja nicht über den Lohn. Finde es darum richtig, wenn die Arbeitgeber ihre Löhne überprüfen lassen müssen. 4
5 Schlagwörter verwenden, mit denen wir den Diskurs verändern wollen Lohnungleichheit / Lohndiskriminierung sind eine gesellschaftliche/wirtschaftliche Realität/Tatsache. sämtliche wissenschaftlichen/veröffentlichten Analysen zeigen, dass sich Lohndiskriminierung nach wie vor hartnäckig hält. Lohnungleichheit / Lohndiskriminierung verschwindet nicht, indem sie geleugnet wird: Vogel Strauss-Taktik hilft nichts. Lohnungleichheit / Lohndiskriminierung verletzten die Verfassung, und das nun schon seit Jahrzehnten. Schadet der wirtschaftlichen und gesellschaftliche Entwicklung der Schweiz, weil nicht Leistung und Fähigkeiten bezahlt werden, sondern Vorurteile. Ich erwarte von der Wirtschaft / vom Staat / von der Politik, dass sie endlich handelt / Massnahmen umsetzt. Alliance F, SGB, 18. November
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