Was ist erreicht? Gefühlte und tatsächliche Gleichstellung in BL

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1 Was ist erreicht? Gefühlte und tatsächliche Gleichstellung in BL Reinacher Gespräche 2018, am 25. April 2018 Sabine Kubli Fürst, ehemalige Leiterin der Gleichstellung für Frauen und Männer Kanton Basel-Landschaft

2 Übersicht 1. Von Bildern, Gefühlen und Regimen 2. Wo stehen wir «tatsächlich» in BL? 3. Wohin gehen wir «gefühlt und tatsächlich» in BL und z.b. Reinach? Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

3 Von wem würden Sie lieber Ihr Auto reparieren lassen? Warum? 3

4 Von wem würden Sie lieber Ihre Wohnung putzen lassen? Warum? 4

5 Rollenbilder engen ein. Umdenken öffnet Horizonte (2014) Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

6 Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

7 Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

8 Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

9 Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

10 Eisberg-Variationen, individualpsychologisch Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

11 Konflikt- und Gesellschaftsanalysen Modell Eisberg: Gewaltdreieck von Johan Galtung, in: Gahleitner, S./Lenz, H. (Hrsg.): Gewalt und Geschlechterverhältnis, 2007 # me too! Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

12 Chancen und Handlungsräume zwischen der gefühlten und tatsächlichen Gleichstellung Chancengleichheit bedeutet, dass sich jede Person unabhängig von ihrem Geschlecht entwickeln und individuell entfalten kann. Mut tut gut! Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

13 Gleichstellungspolitische Regimes Geschlechter-Regime: Normen, Werte, Praktiken Geschlechterverhältnis Policy-Regime: Gesetze, Programme, die Geschlechterverhältnis politisch steuern Steuerungsregime: Set von Instrumenten in Teilbereichen z.b. Lohngleichheit, Betreuungsmöglichkeiten, Teilzeit-Modelle Schalenmodell von Gesine Fuchs: Gleichstellungspolitik in der Schweiz. Einführung in ein umstrittenes Politikfeld, Berlin 2018 Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

14 Auftrag zur tatsächlichen Gleichstellung in BL CEDAW UNO-Übereinkommen gegen die Diskriminierung der Frau Bundesgerichtsurteil vom 21. Nov Fall Kanton Zug «tatsächlich» heisst nachweisbar: u.a. Statistik, Finanzen, Kompetenzen Bund Bundesverfassung 8 Abs. 3 Gleichstellungs- Gesetz (GlG) GfFM BL KantonBL Kantonsverfassung 8 Einführungsgesetz zum GlG Verordnung GfFM BL 14

15 Bundesverfassung 8, Abs. 3 8 Rechtsgleichheit Abs. 3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

16 Gleichstellungsgesetz (GlG) 16

17 Direkte und indirekte Diskriminierung Direkte Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts oder eines geschlechtsspezifischen Kriteriums. Beispiel: Vaterschaftsurlaub, Pensionsalter, Zivil- und Militärdienstpflicht Bei der indirekten Diskriminierung besteht die Ungleichbehandlung auf den ersten Blick nicht aufgrund des Geschlechts, wirkt sich aber gegenüber einem Geschlecht nachteilig aus. Beispiel: Teilzeitarbeit Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

18 Wo stehen wir «tatsächlich» im Kanton BL? «Lebensverläufe von Frauen und Männern Erster Gleichstellungsbericht Kanton Basel-Landschaft» präsentiert eine umfassende Bilanz der letzten 20 Jahre. zeigt die wichtigsten Handlungsfelder in Zahlen. verfügt über rund 70 Statistiken zum Stand der Gleichstellung in Baselland.

19 Quelle: Gleichstellungsbericht BL, S. 38 Erwerbsentwicklung 19

20 Die Arbeitspensen Teilzeiterwerb ist ein typisches Merkmal der weiblichen Erwerbstätigkeit Quelle: Gleichstellungsbericht BL, S. 41 Vollzeitpensen ein typisches Arbeitsmodell von Männern. 20

21 Hauptverantwortung für die Hausarbeit und Familie Quelle: Gleichstellungsbericht BL, S

22 Lohnungleichheit Frauen 6014 Franken, Männer 6934 Franken Entspricht einer Lohndifferenz von rund 13% (gemessen am Medianwert des monatlichen Bruttolohns in der Nordwestschweiz, 2014) Quelle: Gleichstellungsbericht BL, S. 46, 47 22

23 Lohnungleichheit Im privaten Sektor gibt es für 41% und im öffentlichen Sektor für 39% des Lohnunterschieds keine Erklärung durch objektive Merkmale wie Qualifikation, persönliche Merkmale, berufliche Stellung, ausgeübter Beruf, Unternehmensgrösse, Branchenzugehörigkeit, Region und weitere lohnrelevante Merkmale. (Quellen: BASS, Büro für Arbeits- und sozialpolitische Studien (2016): Analyse der Löhne von Frauen und Männern anhand der Lohnstrukturerhebung 2012 Schlussbericht, im Auftrag von Bundesamt für Statistik BFS, Bern.) Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

24 24 1. Tatsächlich Bekämpfung von Diskriminierung

25 2. Verbesserung der Rahmenbedingungen Gendertag Zukunftstag für Mädchen und Jungs jeweils am 2. Donnerstag November Aktuell: 8. November 2018 im Leitfaden zur Planung und Durchführung im Rahmen der Beruflichen Orientierung (2018) 25

26 3. gezielte Förderung der Gleichstellung Toolbox 29 Best Practices zur Gleichstellung in Betrieben, Projekten und Einzelfällen der Region Basel aus 20 Jahren 26

27 4. zudem: eine aktive Gleichstellungspolitik ist mehrheitsfähig in BL Deutliches NEIN zur Abschaffung der Gleichstellung BL Mit 62,8% haben am 1. Juni 2008 die BaselbieterInnen eine aktive, koordinierte Gleichstellungspolitik deutlich befürwortet. Mit 53 Nein- zu 26 Ja-Stimmen (2 Enthaltungen) lehnte der Landrat am 12. November 2015 die Motion zur Abschaffung der Fachstelle deutlich ab. Das kleine und erfolgreiche Kompetenzzentrum zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist unverzichtbar für Kanton und Volk. 27

28 5. Gefühlt - wohin? z.b. Charta Lohngleichheit Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

29 6. z.b. Überprüfungen von Lohngleichheit nach Geschlecht Revision des Gleichstellungsgesetzes Lohngleichheitsüberprüfungen im Rahmen des Beschaffungswesens Lohngleichheitsüberprüfungen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

30 7. und z.b. Reinach Reinach hat als eine von drei vorbildlichen Gemeinden in BL die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern unterzeichnet und Massnahmen unternommen. (Initiative des Rates der Gemeinden und Regionen Europas zur Geschlechtergleichstellung ab ) Reinach führt in seinen Schulen den Gendertag Zukunftstag seit langem engagiert durch. Reinach hat ein Reglement, das sexistische Werbung auf öffentlichem Grund explizit verbietet. Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

31 8. Reinach könnte z.b. Die Charta zur Lohngleichheit der öffentlichen Arbeitgeber (als zweite Gemeinde nach Binningen) unterzeichnen. Eine Selbstevaluation mit Logib durchführen. Die Tool-Box Pro Egalität zur Förderung der betrieblichen Gleichstellung anwenden. Politische Beteiligung von Jugendlichen fördern. Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

32 Besten Dank für die Aufmerksamkeit! Sabine Kubli Fürst, Reinacher Gespräche 2018

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