Überprüfen Sie Ihre Lohnpolitik!
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- Lilli Krüger
- vor 7 Jahren
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1 Gesundheits- und Sozialdepartement Überprüfen Sie Ihre Lohnpolitik! Anerkannte e zur Überprüfung der Lohngleichheit von Frau und Mann in Ihrem Unternehmen Dienststelle Soziales und Gesellschaft
2 Lohngleichheit im Kanton Luzern 2012 (Standardisiert, Median. Quelle: LUSTAT Statistik Luzern) Fr «Mann und Frau haben Anspruch Fr (18,1 %) 50 % (rund Fr ) Unerklärte Unterschiede 50 % Erklärte Unterschiede: - Dienstjahre - Ausbildungsniveau - Anforderungsniveau - Hierarchiestufe - Weitere Faktoren auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.» Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Auch wenn Frau und Mann die gleichen Voraussetzungen mitbringen, bleiben rund 570 Franken (50%) der Lohndifferenz bestehen. Lohngleichheit lohnt sich Mit fairen Arbeitsbedingungen das Unternehmen stärken Höhere Zufriedenheit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden Geringere Fluktuation und einfachere Personalrekrutierung Lohndiskriminierung erkennen Lohngleichheit kommunizieren Lohndiskriminierung erkennen ist ein bedeutender erster Schritt auf dem Weg sie aufzuheben. Die Überprüfung der Löhne mit einem vom Bund anerkannten und hier vorgestellten schafft Klarheit über die Lohngleichheit in Ihrem Unternehmen. Allfällige Diskriminierung kann somit beseitigt werden. Hält Ihr Lohnsystem der Prüfung stand, können Sie mit transparenter Kommunikation Ihr Image als faires Unternehmen stärken. Weitere Informationen: Gerichtlich anerkannte Methoden zur Überprüfung der Lohngleichheit METHODE 1 Die statistische Lohnanalyse berechnet den Einfluss von persönlichen (z.b. Ausbildung) und arbeitsbezogenen (z.b. Anforderungsniveau) Erklärungsfaktoren auf den Lohn. Der Anteil der Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern, der nicht durch diese objektiven, lohnrelevanten Faktoren erklärbar ist, gilt als potentielle Diskriminierung. Die drei e dieser Methode sind für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. >> Selbsttest Tool «Logib», vertiefte Lohnanalyse und Zertifizierung «equal-salary» METHODE 2 Die analytische Arbeitsbewertung erfasst die Anforderungen und Belastungen eines Arbeitsplatzes und bewertet diese im Vergleich mit anderen Arbeitsplätzen im Unternehmen. >> Analytische Arbeitsbewertung
3 METHODE 1 METHODE 1 Löhne mit einem Selbsttestverfahren überprüfen Eine detaillierte Lohnanalyse durchführen Selbsttest Tool «Logib» Logib ermöglicht eine Selbstüberprüfung der Lohndaten im Unternehmen. Die Excel-Anwendung berücksichtigt die lohnrelevanten Faktoren Ausbildung, Erwerbs- und Dienstjahre, Anforderungs niveau und berufliche Stellung. Vertiefte Lohnanalyse Eine externe Fachperson führt mit den Lohndaten des Unternehmens eine vertiefte statistische Lohnanalyse durch und unterstützt das Unternehmen bei der Interpretation der Resultate. Einfache Anwendung Betriebsinterner Selbsttest Erste Übersicht über die Situation im Unternehmen Bundesamt für Statistik stellt den teilnehmenden Unternehmen der Lohnstrukturerhebung eine Logib-kompatible Datei zur Verfügung Einbezug der für das Unternehmen lohnrelevanten Erklärungsfaktoren Sicherstellung der Datenqualität Unterstützung bei der Ausarbeitung von Massnahmen zur Behebung allfälliger Lohndiskriminierung möglich Aussagekraft abhängig von Datenaufbereitung und -qualität Punktuelle Bestandesaufnahme, regelmässige Wiederholung sinnvoll Kein Einbezug weiterer für das Unternehmen lohnrelevanter Erklärungsfaktoren Punktuelle Bestandesaufnahme, regelmässige Wiederholung sinnvoll Technischer und inhaltlicher Support durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Kostenloses Je nach dem ist eine externe Fachperson nötig Externe Fachperson frei wählbar Kosten abhängig von der Grösse und Komplexität des Unternehmens und der Qualität der vorhandenen Daten Download von Logib und Support: Anleitung: Fachpersonen Lohngleichheit:
4 METHODE 1 METHODE 2 Einhaltung der Lohngleichheit durch ein Zertifikat ausweisen Zertifizierung «equal-salary» Die Zertifizierung der Lohngleichheit von Frau und Mann wird von externen Fachpersonen durchgeführt und erfolgt in zwei Phasen: eine vertiefte statistische Lohnanalyse und Interviews mit Mitarbeitenden zur Lohnpolitik. Einbezug der für das Unternehmen lohnrelevanten Erklärungsfaktoren möglich Verwendung im Employer Branding und in der internen Kommunikation Hohe Akzeptanz durch Partizipation der Geschäftsleitung und der Mitarbeitenden Rezertifizierung nach 3 Jahren, um die Lohngleichheit im Unternehmen nachhaltig zu gewährleisten Unterstützung durch Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz: Externe Fachperson durch equal-salary vorgegeben Kosten abhängig von der Grösse und Komplexität des Unternehmens (Kostenbeispiel: Unternehmen mit einem einzigen Firmenstandort und max. 100 Mitarbeitenden: ca Franken) Gleiche Entlöhnung von gleichwertigen Tätigkeiten sicherstellen Analytische Arbeitsbewertung Mit Hilfe eines diskriminierungsfreien Bewertungssystems (z.b. ABAKABA) werden die Anforderungen und Belastungen der Funktionen im Unternehmen bestimmt. Der daraus resultierende Arbeitswert bildet die Grundlage für die Bestimmung des Funktionslohns. Langfristige Grundlage für eine transparente und faire Lohnfestlegung Auch bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden einsetzbar Hohe Akzeptanz durch Partizipation der Geschäftsleitung und der Mitarbeitenden Informationen zu den Funktionen im Unternehmen notwendig (i.d.r. Erhebung mittels Fragebogen) Berücksichtigung anderer Lohnbestandteile (Erfahrung, Leistung) nur mit anderen en möglich Begleitung durch externe Fachperson sinnvoll Regelmässige Prüfung der Einhaltung der Lohngleichheit (z.b. mit Logib) sinnvoll Unterstützung durch Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz: Externe Fachperson frei wählbar Kosten abhängig von der Grösse und Komplexität des Unternehmens Fachpersonen Lohngleichheit: ABAKABA Lohngleichheit für die Praxis:
5 Lohnunterschiede zwischen Frau und Mann bestehen auch im Kanton Gesundheits- und Sozialdepartement «Mann und Frau haben Anspruch Lohngleichheit lohnt sich: auf gleichen Lohn für gleichwertige Luzern. Frauen verdienten 2010 Erfüllung des Verfassungsauftrages und der Geset- Arbeit.» 18,7 Prozent (Median) weniger als Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung der zesvorschriften Männer. Dieser Unterschied lässt sich Schweizerischen Eidgenossenschaft. zum Teil durch Alter, Ausbildung, Faire Arbeitsbedingungen als Imagegewinn für das Berufserfahrung, Anforderungsniveau Das Gleichstellungsgesetz verlangt Unternehmen und Hierarchiestufe erklären. Der unerklärte Teil des Unterschieds wird als Mann innerhalb eines Unterneh Leistungsbereitschaft der die Lohngleichheit von Frau und Höhere Zufriedenheit und potenzielle Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts betrachtet (im dies unabhängig vom Verhandlungs Geringere Fluktuation und mens. Unternehmen sind verpflichtet, Mitarbeitenden Kanton Luzern 2010: 8,6 Prozent). geschick der Mitarbeitenden und einfachere Personalrekrutierung Lohndiskriminierung entsteht meist der finanzielle Lage des Unternehmens zu gewährleisten. Auch Leis unbewusst. Arbeiten und Leistungen von Frauen und Männern werden tungsanteile unterliegen den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes. unterschiedlich bewertet. Belastungen durch monotone Arbeiten oder Qualifikationen wie manuelle Geschicklich müssen gut begründet sein und innert Marktbedingte Lohnunterschiede keit, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent, welche für typische Jahresfrist beseitigt werden. Frauenberufe wichtig sind, werden bei der Lohnfestlegung oft zu wenig berücksichtigt. Unternehmen sicher. Folgende Stellen Sie die Lohngleichheit in Ihrem Hand Unternehmen leisten mit ihrer Lohnpolitik einen entscheidenden Beitrag, um diese Lohndiskriminierung zu beseitigen und damit den verfassungsmässigen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer zu gewährleisten. lungsempfehlungen helfen Ihnen dabei: Die Lohngleichheit überprüfen Sind Sie sicher, dass die Lohngleichheit in Ihrem Unternehmen eingehalten ist? Mit einer regelmässigen Überprüfung der Lohngleichheit verschaffen Sie sich Gewissheit. Dazu stehen Ihnen verschiedene e zur Familienfreundliche Unternehmen Entwicklung des Lohnunterschieds zwischen Frauen und Männern in der Schweizer Privatwirtschaft von 1994 bis % 20% 23,8 22,9 21,5 21,5 20,9 19,9 19,1 19,4 18,4 18,9 15% 10% 5% (Standardisiert, Median. Quelle: Bundesamt für Statistik Lohnstrukturerhebung) Lohngleichheit Familienfreundliche Unternehmen im Kanton Luzern Das Projekt Familienfreundliche Unternehmen im Kanton Luzern nimmt das Thema Lohngleichheit im Rahmen eines Themenblatts kompakt und übersichtlich auf. > Weitere Informationen und Tools Gesundheits- und Sozialdepartement Dienststelle Soziales und Gesellschaft Fachstelle Gesellschaftsfragen Rösslimattstrasse 37, Postfach Luzern Telefon Telefax gesellschaftsfragen@lu.ch Nov creadrom.ch
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