Rhein-Sieg-Kreis FwDV 500. FwDV 500. Dr. Lucia Wickert, Fotos T.D.: Tobias Diepenseifen. Lucia Wickert,
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- Axel Richter
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1 FwDV 500 Dr. Lucia Wickert, Fotos T.D.: Tobias Diepenseifen
2 FwDV 9.1 Strahlenschutz Rahmenvorschriften FwDV 9.2 Strahlenschutz Einsatzgrundsätze A FwDV500 FwDV 14 Gefährliche Stoffe C und Güter VFDB Richtlinie 10/02 Feuerwehreinsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen B VFDB Richtlinie 10/04 (Deko( Deko) VFDB Richtlinie 10/07 (ABC)
3 Gefahren im ABC-Einsatz Kontamination: Verschmutzung einer KörperoberflK rperoberfläche mit gefährlichen Stoffen Kontamination ist zu vermeiden Kontaminationsverschleppung ist zu verhindern
4 Gefahren im ABC-Einsatz Inkorporation = Aufnahme gefährlicher Stoffe in den Körper K über Atmung, Verdauung, Wunden, Haut Inkorporation ist auszuschließen!!! en!!!
5 Gefahren im ABC-Einsatz Bestrahlung von Außen gefährlich bei γ - Strahlung Druckwelle/ Schall Mechanische Energie
6 Gefahrengruppen im ABC-Einsatz Bereiche mit ABC-Gefahrstoffen werden für die Einsatzvorbereitung in drei Gefahrengruppen eingeteilt: Gefahrengruppe I Bereiche in denen die Einsatzkräfte ohne Sonderausrüstung tätig werden dürfen. Empfohlen wird Atemschutz. Beachten: Verhaltensregeln für den Einsatz in Industrieanlagen oder Laboratorien.
7 Gefahrengruppen im ABC-Einsatz Gefahrengruppe II Bereiche in denen die Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung unter besonderer Überwachung und Dekontamination/Hygiene tätig werden dürfen. Gefahrengruppe III Bereiche in denen die Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung unter besonderer Überwachung und Dekontamination/Hygiene tätig werden dürfen und deren Eigenart im Einsatzfall die Anwesenheit einer fachkundigen Person erforderlich macht, die die enstehende Gefährdung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beurteilen kann.
8 Gefahrengruppen im ABC-Einsatz IA, IIA, IIIA radioaktive Gefahrstoffe IB, IIB, IIIB biologische Gefahrstoffe IC, IIC, IIIC chemische Gefahrstoffe
9 Gefahrengruppen im ABC-Einsatz VU Transporte werden zunächst wie Einsätze der Gefahrengruppe II behandelt Einsätze mit Kampfstoffen bzw. ABC Hintergrund werden nach Gefahrengruppe III abgearbeitet. Für Bereiche der GG II und GGIII sind Feuerwehrpläne und Einsatzpläne zu erstellen.
10 Beratung & sachverständige Stellen Ordnungs- Gewerbeaufsichtsbehörden, Arbeitsschutz Umweltbehörden, Umweltbundesamt, Bundesanstalt f. Materialprüfung Gesundheitsbehörden, Kompetenzzentren Infektionsschutz Bergbaubehörden Technische Behörden auf Kommunaler-, Kreis-, Regierungsebene Universitäten Pflanzenschutz-, Veterinärämter Katastrophendienststellen, Kampfmittelräumdienst, Militär Chemiefirmen, TUIS, spezialisierte Werkfeuerwehren
11 Regionale Einsatzplanung Um das Zusammenwirken mehrer Feuerwehren im ABC-Einsatz zu ermöglichen müssen folgende Punkte abgestimmt werden: Personal (spezielle ABC-Einheiten, Fachberater, fachkundige Person) Aus-und Fortbildung von Mannschaft & Führungskräften Ausstattung (Sondergeräte,- Fahrzeuge) taktisches Konzept Alarm- und Ausrückeordnung
12 Sonderausrüstung im ABC-Einsatz darf nur von ausgebildeten Einsatzkräften eingesetzt werden mit CSA Einsatzzeit 30 Minuten auch wenn Isoliergeräte länger Atemluft bieten. Ausnahme: wenn die ABC-Gefahrstoffe am Dekon-Platz einen Wechsel auf Filter zulässt kann Einsatzzeit verlängert werden.
13 Körperschutz im ABC-Einsatz Form 1: Kontaminationsschutzhaube Form 2: Zur Menschenrettung & Brandbekämpfung Kontaminationsschutz für A-Einsatz A Infektionsschutzanzug für B-Einsatz B T.D. T.D.
14 Körperschutz im ABC-Einsatz Form 3: Chemikalienschutzanzug T.D. Typ 1a - ET: gasdichter CSA mit innen getragenem PA Typ 1b-ET: gasdichter CSA mit außen getragenem PA
15 Körperschutz im ABC-Einsatz Hitzeschutzanzug Leichter Schutzanzug Foto: T.D. Foto: T.D.
16 Aus & Fortbildung im ABC-Einsatz ABC-Einsatz Führen im ABC-Einsatz ABC-Dekontamination ABC-Erkundung
17 Aus & Fortbildung im ABC-Einsatz Mindestanforderung an die Ausbildung: FwDV 2 ABC-Einheiten mindestens 1x pro Jahr Fortbildung zu Einsätzen mit ABC-Gefahrstoffen einschließlich Dekontamination 1 x ABC-Einsatzübung möglichst mit anderen Feuerwehren & Organisationen (Polizei, Rettungsdienst usw.)
18 Erste Einsatzmaßnahmen nahmen Gefahr erkennen Absperren Menschenrettung Spezialkräfte anfordern
19 Besondere Einsatzsituationen Zur Menschenrettung muß eine erhöhte Eigengefährdung in Kauf genommen werden. So kann nach Entscheidung des Einsatzleiters zunächst ohne Sonderausrüstung vorgegangen werden mindestens jedoch aber mit umluftunabhängigen Atemschutz. Zur Menschenrettung dürfen Bereiche der Gefahrengruppe III auch ohne fachkundige Person betreten werden. Ausnahme: Bereiche der GGIII mit besonderen Gefährdungs hrdungs- merkmalen
20 Gefahren- und Absperrbereich 100 m Gefahrenbereich (rot) 50 m X Absperrbereich (grün)
21 Gefahren- und Absperrbereich Wind Unterstützungszone (gelb) XX Gefahrenbereich (rot), 50m Dekon-Platz (schwarz) Dekon-Platz (weiß) Absperrbereich (grün), 100m
22 Dekontamination- Stufenkonzept Not- Dekon: Sofort ab dem Einsatz des 1. Trupps im Gefahrenbereich sicherstellen Dekon-Stufe I: Allgemeine Einsatzhygiene gilt für jeden Fw-man [SB] bei jedem Einsatz Dekon-Stufe II: Standard-Dekon im ABC-Einsatz unter persönlicher Sonderausrüstung Dekon-Stufe III: Erweiterte Dekon im ABC-Einsatz Dekon vieler Personen oder bei starker oder schwer löslicher Verschmutzung
23 Dekon-Platz ist bei jedem ABC-Einsatz der GGII und GGIII einzurichten der Dekon-Platz ist in einen Schwarzbereich (unrein) und eine Weißbereich (rein) zu unterteilen Grenzen, Zugangswege sind deutlich zu markieren der Dekon-Platz muß grundsätzlich spätestens 15 Minuten nach Anschluß des Pressluftatmers des ersten Trupps betriebsbereit sein Ausnahme Menschenrettung
24 Dekontamination Dekon P Dekon G Foto: T.D. Foto: T.D.
25 Einsatzdurchführung Einsatzleitung Abschnitt: Gefahrenbereich Abschnitt: Dekon Abschnitt: Messen Abschnitt: Warnen Abschnitt: Rettungsdienst Einheit I Dekon Trupp I Mess Trupp I Warnfahrzeug I Einheit II Dekon Trupp II Mess Trupp II Warnfahrzeug II
26 Aufgaben im ABC-Einsatz Sicherung der Einsatzstelle Gefahrenabwehr Dekontamination
27 A-Einsatz
28 Dosisrichtwerte FwDV 500 zur Ausbildung max. 1mSv/a (5mSv/a FwDV 9) Einsatz zum Schutz von Sachwerten max. 15 msv/einsatz Einsatz zur Abwehr einer Gefahr für Personen oder zur Verhinderung einer wesentlichen Schadensausbreitung max. 100 msv/einsatz Einsatz zur Menschenrettung max. 250 msv/einsatz und Leben
29 Umfang der Sonderausrüstung 2 Dosisleistungsmessgeräte te 1 Dosisleistungswarngerät 1 Kontaminationsnachweisgerät 6 Atemfilter 2 Filtergeräte 2 leichte Schutzanzüge 7 Handfunksprechgeräte Absperrmaterial
30 Dosisbegrenzung Abstand halten Abschirmung nutzen Aufenthaltsdauer begrenzen Kontamination vermeiden Inkorporation ausschließen
31 B-Einsatz
32 Wo muß man mit B-Einsätzen B rechnen? Krankenhäuser Bio- und gentechnische Laboratorien Forschungsanstalten industrielle Produktionsstätten landwirtschafliche Versuchsflächen Transportbereich Militär Mülldeponien Terroristen
33 Einsätze mit biologischen Gefahrstoffen 1. Einsatz Laborbereiche (Universität/Industrie) VFDB Richtlinie 10/02 2. Einsatz Transport biologischer Gefahrstoffe Straße ADR Kennzeichnung 3. MKS-Einsatz UN 2900 UN 1977 MKS-Merkblatt vgbf 4. Einsatz weißes Pulver Merkblatt bei unklaren Einsendungen in Poststellen
34 Risikogruppe 1 & 2 Biologische Arbeitstoffe der RG1 sind solche, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen. Biologische Arbeitstoffe der RG2 sind solche, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.
35 Risikogruppe 3** Biologische Arbeitstoffe der RG3** sind bestimmte biologische Arbeitsstoffe die in Anhang III der Richtlinie 90/679/EWG zwar in RG 3 eingestuft aber mit 2 Sternchen (**) versehen sind. Bei diesen Arbeitsstoffen ist das Infektionsrisiko begrenzt (geringer als bei RG3!), da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. Legaleinstufungen über Richtlinien EU.
36 Risikogruppe 3 & 4 Biologische Arbeitstoffe der RG3 sind solche, die schwere Krankheiten hervorrufen und eine ernste Gefahr für die Beschäftigten darstellen können. Die Gefahr der Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, es ist aber eine wirksame Behandlung möglich. Biologische Arbeitstoffe der RG4 sind solche, die schwere Krankheiten hervorrufen und eine ernste Gefahr für die Beschäftigten darstellen können. Die Gefahr der Verbreitung in der Bevölkerung ist groß und eine wirksame Behandlung ist nicht möglich.
37 Erkundung im B-EinsatzB Art / Menge/ Eigenschaften des BA, GVO Risikogruppe Standorte von Kühl-,, Gefrier- Brutschränken und Sicherheitswerkbänken Welche Desinfektion ist geeignet Löschwasserrückhaltung Wie funktionierten Schleusen und Lüftung
38 Gefahrengruppen im B-Einsatz Gefahrengruppe IB : Bereiche der Risikogruppe 1 Gefahrengruppe IIB : Bereiche der Risikogruppe 2 & 3** Gefahrengruppe IIIB: Bereiche der Risikogruppe 3 & 4
39 Gefahrengruppen im B-Einsatz Vorsicht! Bereiche der Risikogruppe 4 dürfen ohne Anwesenheit des zuständige Erlaubnisinhabers nach Infektions- schutzgesetz oder einer im Rahmen einer zwischen Betreiber und Feuerwehr geschlossenen Handlungs- vereinbarung genannten fachkundigen Person auf keinen Fall- auch nicht zur Menschenrettung- betreten werden!
40 Brandbekämpfung Vorhandene Raumabschlüsse von Sicherheitsbereichen sind während des Einsatzes nach Möglichkeit geschlossen zu halten. Raumbelüftung nur nach Rücksprache Entstehungsbrände wenn möglich mit Kohlendioxid löschen Wasser sparsam verwenden bei III B auf Löschwasserrückhaltung achten
41 Einsatzmaßnahmen in Anlagen mit BA Biologische Gefahrengruppe I B - Feuerschutzkleidung Gesicht & Hände reinigen, Verletzungen II B III B Atemschutz Körperschutz Desinfektion Sonstiges Mindestens P3 Filtergerät, (besser umluftunabhängiger Atemschutz) Umluftunabhängiger Atemschutz Flüssigkeitsabweisende Feuerschutzjacke, Kontaminationsschutzhaube, Gummihandschuhe & Gummistiefel Flüssigkeitsabweisender Kontaminationsschutzanzug bzw. CSA melden Schutzkleidung & Gerät an der Absperrgrenze ablegen, Hände und exponierte Hautstellen desinfizieren, ggf. duschen, Anweisungen fachkundiger Person beachten, Verletzungen melden Schutzkleidung & Gerät an der Absperrgrenze ablegen, Hände und exponierte Hautstellen desinfizieren, ggf. duschen, Anweisungen fachkundiger Person beachten, Verletzungen melden Verschmutzte Einsatzkleidung wechseln & reinigen Löschwasser sparsam einsetzen, Schutzkleidung & Gerät desinfizieren Löschwasserrückhaltung (sofern vorhanden), Schutzkleidung & Gerät desinfizieren
42 C-Einsatz
43 Erkundung im C-EinsatzC Aggregatzustand Menge des freigesetzten Stoffs (Leckrate) Temperatur Konzentration des Stoffs Brandgeschehen Explosionsgefahr Gefahr einer heftigen chemischen Reaktion Ausbreitung (des Stoffs sowie des Löschwassers)
44 Gefahrengruppen im C-Einsatz Gefahrengruppe IC : Standardmittel (Löschzug ist ausreichend) Gefahrengruppe IIC : zusätzliche Sonderausrüstung ist erforderlich Gefahrengruppe IIIC: Sonderausrüstung und externer Fachberater!!! Einordnung der GG ist dem Ausbildungsstand und der technischen Ausstattung der Feuerwehr anzupassen!!!
45 Verpackungsgruppen Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
46 Beförderungskategorie ADR/RID/GGVSE hohe Gefahr geringe Gefahr 4
47 Unfallmerkblatt
48 Gefahrengruppe IC 1. Haushaltschemikalien in Mengen bis 1000 kg 2. Gefährliche Güter der Beförderungsklasse 3 & 4 oder Verpackungsgruppe III nach ADR/RID/GGVSE
49 Gefahrengruppe IIC 1. C-Gefahrstoffe in Mengen über 1000 kg 2. Gefährliche Güter der Beförderungsklasse 2 oder Verpackungsgruppe II nach ADR/RID/GGVSE 3. Lager mit größeren Mengen handelsübliche Produkte, die im Brandfall C-Gefahrstoffe, C Speditionslager 4. Schwimmbäder mit Chloranlage 5. Kühlanlagen mit Ammoniak als Kühlmittel
50 Gefahrengruppe IIIC 1. C-Gefahrstoffe die in sehr großen Mengen gelagert werden z.b. Chemikalien- /Planzenschutzmittellager 2. Bereiche in denen Sprengstoffe gelagert/verarbeitet werden 3. Gefährliche Güter der Beförderungsklasse 0 & 1 oder Verpackungsgruppe I nach ADR/RID/GGVSE 4. Anlagen, die der Störfallverordnung nach Immissions- schutzgesetz unterliegen (Störfall-Verordnung Verordnung-12. BImSchV) 5. Militärische Anlagen 6. Sonstige Bereiche, die eine fachkundige Person erfordert
51 Gefahrengruppe IIIC Vorsicht! Bereiche der GG IIIC, bei denen es sich um militärische Anlagen mit Munition oder chemischen Kampfstoffen handelt, dürfen ohne einen fachkundigen Militärange- hörigen auf keinen Fall, auch nicht zur Menschenrettung, betreten werden
52 Sonderausrüstung 6 Atemfilter mit ABEK2-P3 (Angriffs- / Sicherheitstrupp) 2 Filtergeräte mit ABEK2-P3 (Wassertrupp) 2 leichte Schutzanzüge 7 Handfunksprechgeräte ph-wert Indikator, Öltestpapier, Lecksuchspray Wassernachweispaste, Prüfr fröhrchen (vfdb 10/01) Ex-Warnger Warngerät Absperrmaterial
53 Maßnahmengruppen MG1: Explosive Stoffe und Gegenstände nde mit Explosivstoff MG2: Gasförmige Stoffe MG3: Enzündbare ndbare flüssige Stoffe MG4: sonstige enzündbare ndbare Stoffe MG5: Enzündend ndend (oxidierend) wirkende Stoffe MG6: Giftige Stoffe MG8: Ätzende Stoffe MG9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände nde
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