Feuerwehr Einsatz Information: Strahlenschutz - allgemeine Grundlagen -
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- Erna Kramer
- vor 7 Jahren
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1 Allgemeines Strahlungsarten und Eigenschaften radioaktiver Stoffe Teilchenstrahlung Wellenstrahlung α (Alpha) β (Beta) γ (Gamma) Röntgenstrahlung sehr kurze Reichweite in Luft - < 10 cm -. sehr gefährlich bei Inkorporation! Lässt sich leicht abschirmen (Papier, Pappe) geringe Reichweite in Luft - < 20 m - Gefährlich bei Inkorporation und Kontamination! Abschirmung durch metallische Medien möglich. große Reichweite in Luft - > 1000 m - Zeigt geringere Effekte im Körper trotzdem gefährlich bei Inkorporation! Verringerung der Dosisleistung durch massive Abschirmung möglich, z.b. mehrere cm Blei Künstlich erzeugte ionisierende Strahlung. Sonstige Eigenschaften wie γ Gamma Strahlung - Aggregatzustand : fest, flüssig, und/oder gasförmig - Offen oder geschlossen, je nach Bauart des Strahler. Bei offenen Strahlern ist eine Inkorporation möglich, bei umschlossenen ist eine Aufnahme in den Körper nicht bzw. nur sehr schwer möglich. - Zusätzliche B- und C-Gefahren möglich Anwendung und Kennzeichnung radioaktiver Stoffe Anwendungsbereiche radioaktiver Strahler: - in der Medizintechnik als Kontrast- und Therapiemittel (Krankenhaus, spezielle Arztpraxen, Laboratorien usw.) - in der Industrie zur Werkstoffprüfung, Qualitätskontrolle, Füllstandsüberwachung usw. - in Wissenschaft, Forschung und Lehre, hier häufig offene radioaktive Stoffe - Energieerzeugung in Kraftwerken - in Brandmeldeanlagen (BMA), sogenannte I-Melder - Luftfahrt - illegale Lagerung und Transport - Waffeneinsatz und Terror usw. 1 von 7 Stand
2 Transportkennzeichnung Quelle: Wichtig! Die Transportkennzahl (TKZ), mit 10 multipliziert, ergibt die in 1 Meter Entfernung von der Oberfläche der intakten Verpackung gemessene Dosisleistung in µsv/h. Kennzeichnung bei Fahrzeugen erfolgt mit Großzettel an beiden Seiten und der Rückseite. Großzettel können alternativ auch mit der entsprechenden UN- Nummer, z.b. 2915, gekennzeichnet sein. max. Dosisleistung an der Außenseite des Versandstücks: max. Dosisleistung in 1 Meter Abstand zum Versandstück: weiß I: 5 µsv/h weiß I: keine max. Dosisleistung an der Außenseite des Versandstücks: max. Dosisleistung in 1 Meter Abstand zum Versandstück: gelb II: 500 µsv/h gelb II: 10 µsv/h max. Dosisleistung an der Außenseite des Versandstücks: max. Dosisleistung in 1 Meter Abstand zum Versandstück: gelb III: 2000 µsv/h gelb III: 100 µsv/h Transporte mit spaltbaren Stoffen werden mit dem Gefahrenzettel Spaltbare Stoffe gekennzeichnet. Die Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) ist eine Angabe über die Wahrscheinlichkeit, dass ein kritischer Zustand (Kettenreaktion) entsteht. 2 von 7 Stand
3 Kennzeichnung in Gebäuden und Anlagen Warnzeichen für ionisierende Strahlung nach DIN Bereiche, in denen die Einsatzkräfte ohne Sonderausrüstung tätig werden dürfen. Zur Vermeidung einer Inkorporation soll jedoch Atemschutz getragen werden. Allgemeine Verhaltensregeln für den Einsatz in Industrieanlagen oder Laboratorien sind zu beachten. Bereiche, in denen die Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung und unter besonderer Überwachung und Dekontamination / Hygiene tätig werden dürfen. Bereich, in denen Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung unter besonderer Überwachung und Dekontamination / Hygiene tätig werden dürfen und deren Eigenart die Anwesenheit einer fachkundigen Person notwendig macht, die während des Einsatz die entstehende Gefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen beurteilen kann. Weitere Beispiel für Kennzeichnungen: Quelle: FwDV 500 Allgemeine Einsatzgrundsätze Abstand so groß wie möglich einhalten (Abstandsgesetz) Aufenthaltsdauer so kurz wie möglich / nötig Abschirmung ausnutzen oder so dick wie möglich errichten Kontamination verhindern Inkorporation unbedingt vermeiden Dosisrichtwerte nach FwDV 500 s.u. einhalten Anlagen abschalten, z.b. Röntgengeräte Dosisrichtwerte: 3 von 7 Stand
4 Dosisrichtwert Bedeutung 15 msv Einsatz zum Schutz von Sachwerten 100 msv Einsatz zur Abwehr einer Gefahr für Personen oder zur Verhinderung einer erheblichen Schadenausweitung 250 msv Einsatz zur Rettung von Menschen (nur einmal im Leben) 1mSv Ausbildung Berechnung der Aufenthaltszeit: Aufenthaltszeit in Stunden = Dosisrichtwert msv Dosisleistung msv/h Ergebnis mit 60 multiplizieren, dann ergeben sich die Minuten Erkundung und Organisation der Einsatzstelle Folgende Fragen sollen durch Erkundung geklärt werden: - Welche Dosisleistung liegt vor? - Um welches Radionuklid handelt es sich? - Welche Strahlung wird erzeugt (α, β, γ)? - In welcher Form liegt das radioaktive Material vor (fest, flüssig, gasförmig)? - Besteht die Gefahr, daß die Umhüllung umschlossener radioaktiver Stoffe zerstört wurde? - Sind radioaktive Stoffe freigesetzt worden? - Welcher Art ist die vorhandene Abschirmung? - Besteht die Gefahr der Ausbreitung radioaktiver Stoffe durch Brandrauch oder Löschwasser? - Liegen sonstige Gefahren vor? - Ist ein Feuerwehreinsatzplan oder sind Transportpapiere vorhanden? - Verantwortliche bzw. fachkundige Person vor Ort? - Behörde(n) verständigt? 4 von 7 Stand
5 Organisation der Einsatzstelle: - Absperrgrenze festlegen Bei unbekannter Situation mindestens 50 Meter Abstand halten Absperrgrenze bei 25 µsv/h festlegen und kontrollieren Lässt sich keine Absperrgrenze anhand der Dosisleistung (s.o.) festlegen, dann Mindestabstand von 5 Meter um das Objekt, Fahrzeug, Raum usw. freihalten. - Alle beteiligten Einsatzkräfte im Erfassungsblatt für Strahlenschutzeinsätze dokumentieren und mit Filmdosimeter ausrüsten. - Angriffstrupp mit geeigneter Schutzkleidung (Form II oder Form III) und Meßgeräten ausrüsten (Ausnahme: akute Menschenrettung). - Kontaminationsnachweisplatz einrichten (DEKON-A) - Nullrate festlegen und notieren (3-fache Nullrate bedeutet Kontamination) - Fachkundige Personen und zuständige Behörden konsultieren. Angriffstrupp Filmdosimeter Dosiswarngerät Dosisleistungsmessgerät Teleskopsonde Zuordnung der Messtechnik zu den Trupps Wassertrupp/ Dekontrupp Filmdosimeter Kontaminationsnachweisgerät Schlauchtrupp/ Sicherungstrupp Filmdosimeter Dosiswarngerät Dosisleistungswarner 5 von 7 Stand
6 Der Kontaminationsnachweisplatz - Lage außerhalb des Gefahrenbereiches - Unterteilung in einen Schwarz Weiß- Bereich - Nullrate bestimmen und notieren, ab Erreichen der 3-fachen Nullrate Dekontamination nötig (bevorzugt Trocken Dekontamination -vorsichtig auskleiden -) - Wassertrupp / Dekontrupp mit Atemschutz und Schutzkleidung ausrüsten lassen - Bei α-strahler dicht an der Oberfläche messen. Achtung! Kontaminationsgefahr für das Messgerät. - Alternativ Wischproben nehmen und mit der MER-1-Ausrüstung vermessen. - Reihenfolge der Freimessung: Handoberfläche mit Handschuhen Lungenautomat, dann ggf. gegen ein Filtergerät austauschen Rest der Schutzkleidung - ABC Erkunder ggf. zum Pre-Screening einsetzen. Ersetzt jedoch keinen Kontaminationsnachweis! Einsatzmöglichkeiten des ABC Erkunder im A-Einsatz - Feststellung und Überwachung der Ortsdosisleistung (ODL) Feststellen und Kontrollieren der Absperrgrenze - Lokalisieren von punktförmigen Strahlenquellen - Lokalisieren von Flächenkontamination - Kontaminationsnachweis in flüssigen und festen Proben (mit MER-1) - Pre-Screening am Kontaminationsnachweisplatz (s.o.) 6 von 7 Stand
7 Quellen - Einsatzleiterhandbuch ecomed Verlag / FwDV Handbuch Fachberater ABC - Fachverlag Matthias Grimm von 7 Stand
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