Der Staatsvertrag und die Maßnahmen des Freistaates Thüringen zur Prävention und Hilfe bei pathologischem Glücksspiel
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- Jutta Klein
- vor 8 Jahren
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1 Der Staatsvertrag und die Maßnahmen des Freistaates Thüringen zur Prävention und Hilfe bei pathologischem Glücksspiel Rede des Abteilungsleiters Gesundheit im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Heinz Fracke Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, ich freue mich, Sie zum 1. Thüringer Fachtag zum Thema Glücksspielen und Glücksspielsucht begrüßen zu können. Frau Ministerin Lieberknecht hat mich gebeten, Ihnen ihre Grüße und Wünsche für ein gutes Gelingen auszurichten und allen an der Vorbereitung Beteiligten herzlichen Dank zu sagen. Leonardo da Vinci äußerte sich einmal: Das Glück besteht darin, in dem zur Maßlosigkeit neigenden Leben das rechte Maß zu finden. Ein Spruch, der auch auf das Thema Glücksspielen anwendbar zu sein scheint. In juristischem Sinne ist Glücksspiel ein Spiel, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht im Wesentlichen von den Fähigkeiten und Kenntnissen und dem Grad der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder überwiegend vom Zufall bestimmt wird und der Spieler durch seinen Einsatz, um an der Gewinnchance teilhaben zu können, Vermögen einbringt. Frei nach dem Motto Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Das Glücksspiel findet sich in allen Kulturen und Gesellschaftsformen und ist vermutlich fast so alt wie die Menschheit selbst. Die ersten historischen Zeugnisse dafür gehen bereits auf die Zeit um etwa 3000 v. Chr. zurück. In der heutigen Zeit gehören Glücksspiele zu unserem gesellschaftlichen Alltag. Für die meisten Menschen bedeuten sie spannungsvollen Spaß, Unterhaltung und Freizeitvergnügen, aber eben leider nicht für alle. Die Geschichte des Glücksspiels war immer mit Reglements, mit Erlassen und Verboten verbunden. Über verschiedene zeitliche Epochen wechseln die Beurteilungen in der gesellschaftlichen Bewertung von Glücksspielen. Das hat seine Ursachen in den möglichen negativen Auswirkungen des Glücksspielens auf die psychische und die wirtschaftliche Situation des Spielers. Für die öffentliche Veranstaltung von Glücksspielen gibt es heute fast überall in Europa Beschränkungsregelungen. Deutschland nimmt darin keineswegs eine Sonderstellung ein. Individuelle und sozialschädliche Auswirkungen des Glücksspielens begründen die Notwendigkeit einer Verstaatlichung des Glücksspielwesens, um zielgerichtet auf das Marktgeschehen einwirken und Spielerschutzmaßnahmen festlegen und durchsetzen zu können.
2 In Deutschland dürfen Glücksspiele nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle durchgeführt werden, das heißt, sie bedürfen einer behördlichen Erlaubnis. Im Freistaat Thüringen ist das Innenministerium die dafür zuständige Aufsichtbehörde. Jedes öffentliche Angebot von Glücksspielen in Deutschland ohne eine behördliche Erlaubnis ist strafbar nach den 284 und 287 Strafgesetzbuch. Zweck der Strafvorschriften ist es, - eine übermäßige Nachfrage nach Glücksspielen zu verhindern, - durch staatliche Kontrolle einen ordnungsgemäßen Spielablauf zu gewährleisten, - eine Ausnutzung des unterschiedlich ausgeprägten Spieltriebs zu privaten und gewerblichen Gewinnzwecken zu verhindern - und einen erheblichen Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Finanzierung gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke zu verwenden. Im Jahre 2006 betrugen die Glücksspieleinnahmen in Deutschland 4,139 Milliarden Euro, in Thüringen allein aus Staatslotterien 18, 8 Mio. Aus den Überschüssen der Lotterien und Sportwetten werden Projekte und Einrichtungen sowie Initiativen im Bereich von Sport, Wohlfahrt, Kultur und Umwelt gefördert. In Thüringen wird im Wesentlichen die Arbeit des Landessportbundes und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege unterstützt. In den Jahren 2008 und 2009 erhält der Landessportbund Thüringen e.v. jeweils mindestens 8,81 Millionen Euro und die Liga der freien Wohlfahrtspflege jeweils mindestens 4,92 Millionen Euro., nachzulesen im 9 Abs. 1 des Thüringer Glücksspielgesetzes. Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes ab 1. Januar 2008 neu geregelt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. März 2006 waren die Länder gefordert, den Bereich der Sportwetten neu zu fassen und die Suchtprävention bei Glücksspielen stärker zu verankern, um das staatliche Wettmonopol aufrecht erhalten zu können. Im Juni 2006 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder klar für die Aufrechterhaltung des staatlichen Lotteriemonopols entschieden und die Länder damit gleichzeitig die Aufgabe zur aktiven Suchtprävention angenommen. Somit ist es Aufgabe der Länder, Regelungen zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren zu treffen, eine Zweckbindung der Einnahmen festzulegen und somit der Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern noch stärker nachzukommen. Suchtprävention sowie Jugend- und Spielerschutz stehen im Mittelpunkt der Neuregelung. 2
3 Weitere Aspekte sind die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebotes und die Gewährleistung, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spielteilnehmer vor Betrug geschützt werden. Neu aufgenommen wurden das Verbot von Glücksspiel im Internet und das Verbot von Fernseh- und Internetwerbung für Glücksspiele. Für Unternehmen, die bisher als gewerbliche Spielevermittler die Glücksspiele der staatlichen Veranstalter erlaubt über das Internet angeboten haben, gibt es für die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember Neue Glücksspiele bedürfen vor Zulassung einer Bewertung durch unabhängige Fachleute hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bevölkerung. Die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren ist sicher zu stellen. Im Bereich des Jugend- und Spielerschutzes müssen über bereits bestehende und weiterhin strikt durchzusetzende Festlegungen -wie das Verbot der Teilnahme Minderjähriger am Glücksspiel- Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen - Sozialkonzepte erarbeiten, - ihr Personal schulen, - die Spieler über Risiken des Spiels aufklären und - Hilfsangebote aufzeigen. Ein übergreifendes Sperrsystem ist zu installieren, das Spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Personen wirksam von der Teilnahme am Spiel ausschließt. Das betrifft auch den Automatenbereich der Casinos sowie Sportwetten und Lotterien mit schneller Spielfolge, wie z.b. Keno oder Minutenlotto Quicky. Deren Anbieter haben sich an das bestehende System der Casinos anzuschließen. Der Bund regelt in seiner Zuständigkeit lediglich das gewerbliche Spiel, darunter fällt die Unterhaltungsautomatenwirtschaft als Teil der gewerblichen Wirtschaft. Die Vorschriften für die Automatenwirtschaft sind in der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in der Neufassung vom Januar 2006 geregelt. Das sogenannte kleine Spiel unterliegt den allgemeinen Steuern, wie Umsatzsteuer, Gewerbe- und Körperschaftssteuer, Vergnügungssteuer bzw. Einkommenssteuer und fällt damit nicht in die Regelungen des Glücksspielwesens aber das daraus folgende Potential an Spielsucht ist groß. Glücksspiel und Wettveranstalter unterliegen in Deutschland der Länderhoheit. Jedes Bundesland hat sein eigenes Glücksspielgesetz mit den damit verbundenen Verordnungen. Das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen ist ein attraktiver Wirtschaftzweig. Im Jahr 2006 wurden allein in Deutschland 27,5 Mrd. Euro im Glücksspielbereich eingesetzt. In den letzten Jahren ist auf dem Glücksspielmarkt eine erhebliche Dynamik zu beobachten und zu 3
4 verzeichnen. Die Angebotserweiterung und damit Erreichbarkeit von weiteren Spielern oder Spielergruppen ist begründet in den technischen neuen Kommunikationsressourcen einerseits, wie dem unkomplizierten Internetzugang, und den Tendenzen der Globalisierung durch das World Wide Web andererseits. Die Aussicht auf hohe Gewinnpotentiale haben zahlreiche neue private Glücksspielanbieter in den Markt treten lassen, vor allem in den Bereichen Online- Angebote und Sportwetten, die sich zum Teil juristisch in einer Grauzone bewegen. Um deutsche steuerrechtliche, jugendschutzrechtliche und andere Rechtsvorschriften zu umgehen, agieren Anbieter mitunter vom Ausland aus oder berufen sich auf ausländische Konzessionen. Onlinecasinos und diese Art von Sportwetten verzeichnen besonders hohe Wachstumsraten. Das Pokerspiel hat durch diverse Internetanbieter und verstärkte Werbekampagnen eine Renaissance und steigende Popularität erfahren. Das scheint ebenfalls Auswirkungen auf das Spiel am realen Pokertisch zu haben. Der Zugang zu Internetspielen ist niedrigschwellig über einen Internetzugang bequem erreichbar und durch elektronische Zahlungsweise (z.b. Kreditkarte) bargeldlos abzuwickeln spielten schätzungsweise ca bis Bundesbürger Poker in Online-Casinos mit Einsätzen von ca. 1 Mrd. Euro. Auch im Bereich Spielbanken zeichnet sich eine Veränderung ab. Die Anzahl der Angebote von klassischem Tischspiel im Casinobereich wächst in den Spielbanken nur noch langsam, der Trend zu reinen Automatendependancen ist erkennbar. Das Automatenspiel umfasst mittlerweile drei Viertel des gesamten Bruttospielertrags der Spielbanken. Längst sind die Automaten hochmoderne Multifunktionsgeräte, nicht mehr vergleichbar mit den ursprünglichen einarmigen Banditen. Fast 80 % aller pathologischen Spielerinnen und Spieler in den deutschen ambulanten Suchtberatungsstellen sind Automatenspieler. Hohe Ereignisfrequenz und leichte Verfügbarkeit dieser Glücksspielform werden dafür verantwortlich gemacht. Für 2918 Personen mit einer Einzeldiagnose Pathologisches Glücksspielen, die im Jahr 2006 in 595 ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen in Deutschland erfasst und von ambulanten Hilfesystemen erreicht wurden, bedeutet das Glücksspielen keinen spannungsvollen Spaß und Vergnügen mehr. Denn: trotz zum Teil Existenz bedrohender Folgeschäden wird weitergespielt, der Arbeitsplatz bzw. wichtige soziale Beziehungen gefährdet oder Haus und Hof verspielt. Diese Menschen sind glücksspielsüchtig. In Thüringen sind schätzungsweise ca Menschen vom pathologischen Glücksspielen betroffen. Typisch für dieses Erscheinungsbild der Spielsucht sind Symptome wie eine starke Fokussierung auf das Glücksspiel, Kontrollverlust, Abstinenzunfähigkeit, Toleranzentwicklung oder 4
5 Entzugserscheinungen. Nach aktuellen Hochrechnungen gelten in Deutschland Erwachsene als pathologische und weitere Erwachsene als problematische Spieler. In den nachfolgenden Vorträgen werden Sie zum Forschungsstand, den Diagnosekriterien, den Möglichkeiten von Beratung und Behandlung und Selbsthilfe und der Verantwortung der Glücksspielanbieter von den einzelnen Referentinnen und Referenten noch ausführliche Informationen hören. Der Thüringer Landtag verabschiedete am 18. Dezember 2007 das Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Thüringer Glücksspielwesens. Die Glücksspielsucht wurde somit in das Landesprogramm gegen Sucht aufgenommen und damit zu einem weiteren Schwerpunkt der Sucht- und Drogenpolitik. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur Verbesserung der Präventions- und Hilfeangebote für diesen Bereich der substanzungebunden Suchtprävention und Suchthilfe. Die Thüringer Landesregierung entwickelte ein Konzept zur Prävention, Hilfe und Forschung bei pathologischem Glücksspiel im Freistaat Thüringen mit verschiedenen Projekten. Das Land stellt ab 2008 für die Aufbauphase von zunächst 3 Jahren für die Umsetzung der Aufgabenstellung Personal-, Sach- und Maßnahmekosten zur Verfügung, so dass Projekte bereits begonnen werden konnten. Hier ergreife ich die Gelegenheit, die Inhalte der einzelnen Projekte innerhalb des Netzwerkes kurz darzustellen: Das Projekt Landesweite Maßnahmen und Koordinierung der Prävention des pathologischen Glücksspielens in Trägerschaft des fachverbandes drogen und rauschmittel e.v. (fdr) leistet im Rahmen der landesweiten Koordination und Vernetzung die fachliche Beratung und Unterstützung in diesem Arbeitsfeld und hat eine zentrale Stellung innerhalb des Gesamtkonzeptes. Zur Professionalisierung und Qualitätssicherung werden im Projekt unterschiedliche Maßnahmen entwickelt, die den Aufbau eines Präventionsnetzwerkes und dessen feste Verankerung in der Thüringer Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention umsetzen. Handlungsleitend ist das Verständnis von Prävention als wichtigem Baustein der Gesundheitsförderung und -erziehung und der Lebensbewältigung unter ganzheitlichem Prozesscharakter. Das Projekt bereitet das Fachwissen zum Thema Pathologisches Glücksspielen auf, leistet Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit unter Nutzung traditioneller und neuer Medien. Es entwickelt in Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen und Trägern, Strategien, um besonders gefährdete Zielgruppen zu erreichen, erarbeitet bei Bedarf Schulungsmaßnahmen für 5
6 Mitarbeiter von Glücksspielanbietern, vernetzt und koordiniert die Aktivitäten zur Prävention auf Landesebene und führt die Geschäfte des Arbeitskreises Netzwerk pathologisches Glücksspielen. Das Projekt "Hip - Aufbau und Qualifizierung der Hilfen beim pathologischen Glückspielen", ebenfalls in Trägerschaft des fachverbandes drogen und rauschmittel e.v. ist auf den Ausbau des Versorgungssystems in Bezug auf die Erreichbarkeit, Intervention und Wiedereingliederung von Menschen mit Problemen im Bereich des pathologischen Glücksspielens ausgerichtet und beinhaltet vorrangig umfassende Managementkompetenzen. Es schafft Angebote der Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Suchtkrankenhilfe, der Jugendhilfe, der Ärzteschaft und anderer Professionen. Darüber hinaus soll es mit Bildungsangeboten Laien und Multiplikatoren erreichen, um Glücksspielsucht in ihren Anfängen erkennen und frühzeitig gegensteuern zu können. Der Zugang Betroffener und deren Angehörigen zum Hilfesystem wird mit der Projektausrichtung als Informations- und Vermittlungsstelle verbessert. Das Bundesmodellprojekt "Frühe Intervention beim pathologischen Glücksspielen, Träger ist die Suchthilfe in Thüringen ggmbh (SiT), am Standort Erfurt, entwickelt innerhalb der Struktur eines bestehenden Suchthilfezentrums spezielle Angebote für pathologische Glücksspieler. Beratung, Krisenintervention, ambulante Sozialtherapie, Vermittlung in weiterführende Hilfen wie stationäre Therapie und Selbsthilfe, Schuldnerberatung und die Klärung sozialarbeiterischer Bedarfe gehören zum Leistungsspektrum des Projektes. Die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen und deren Effizienz werden wissenschaftlich analysiert und stellen die Grundlage für eine eventuell notwendige Neubewertung erforderlicher Maßnahmen dar. Das Projekt Dokumentation, Evaluation und Forschung im Themenfeld pathologisches Glücksspielen und Unterstützung der regionalen Beratung beim pathologischen Glücksspielen in den bestehenden Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen in Thüringen", Träger ist das Soziale Arbeitnehmerbildungswerk e.v. (SABiT), dokumentiert und evaluiert die Inanspruchnahme der Leistungen der Beratung und Behandlung pathologischer Glücksspieler nach einem speziell entwickelten Dokumentationssystem. Die statistische Erhebung erfolgt in Anbindung an die bereits bestehende Dokumentation und Evaluation der Strukturund Klientendaten der Thüringer Suchthilfestatistik. Damit wird eine Beschreibung der Ist-Situation in Thüringen ermöglicht und eine Grundlage für die künftige Planung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen geboten. Das Projekt schafft außerdem Ressourcen für die Durchführung themenbezogener fachlicher Studien. Darüber hinaus sollen die Kapazitäten der gut und flächendeckend gestalteten Beratungsstellenlandschaft in Thüringen für Beratung 6
7 und Behandlung von Glücksspielsüchtigen genutzt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Psychosozialen Beratungsstellen sollen motiviert werden, verstärkt Beratung bei pathologischem Glücksspiel durchzuführen. Das Projekt Hotline für Beratung und Kurzintervention und Unterstützung der Selbsthilfe für pathologische Glücksspieler, Träger ist die Thüringer Landesstelle für Suchtfragen e.v. (TLS), ermöglicht über die einzurichtende Hotline den niedrigschwelligen Zugang der von Glücksspielproblematik betroffenen Menschen zum Hilfesystem. Das Angebot bietet Betroffenen und ihren Angehörigen eine schnelle direkte anonyme telefonische Beratung, Hilfe und Information. Die kostenlose Rufnummernschaltung Mo bis Do bis Uhr und Fr bis So bis Uhr sichert die Erreichbarkeit von fachlich geschulten Ansprechpartnern mit kompetenter Beratung und Vermittlung. Das Projekt fördert und begleitet in einem weiteren Schwerpunkt die Prozesse in der Entwicklung der Selbsthilfe als wichtiges Angebot für Menschen in ihrer Bearbeitung und Bewältigung der Krankheit und damit verbundenen psychischen und sozialen Problemen sowie als Ergänzung professionelle Hilfe. Bisher gründete sich in Erfurt und Saalfeld jeweils eine Selbsthilfegruppe für pathologische Glücksspieler. Das Projekt nutzt die bereits vorhandenen Ressourcen der 150 Thüringer Selbsthilfegruppen der Suchtkrankenhilfe in Bezug auf die Zusammenführung von Informationen, Erfahrungen und Aktivitäten und fungiert als Ansprechpartner für die Selbsthilfeinteressierten. Darüber hinaus koordiniert das Projekt die Planung und Organisation von Schulungen zum Thema pathologisches Glücksspielen für Gruppenleiter in der Selbsthilfe. Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen, mit diesen verschiedenen Projektmaßnahmen setzt Thüringen gezielt Schwerpunkte, um dem gesundheitspolitischen Auftrag gerecht zu werden. Sie alle konzentrieren sich auf die Verbesserung der Prävention, Hilfe und Forschung in diesem Bereich der substanzungebundenen Süchte. Aber die Installierung von einzelnen, vielleicht noch voneinander losgelösten, Maßnahmen ist längst nicht ausreichend. Diese Maßnahmen müssen miteinander kommunizieren, sich ergänzen, sich koordinieren, Impulse aus dem äußeren Umfeld aufnehmen und selbst Impulse geben, um als Gesamtkonzept effektiv zu greifen. Dafür gibt es den Thüringer Arbeitskreis Netzwerk, in dem alle genannten Projekte, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit zusammenarbeiten und der bereits im Dezember 2007 unter Regie des Thüringer Sozialministeriums zur Vernetzung aller Aktivitäten von Anfang an gegründet wurde. 7
8 Der Arbeitskreis ist eine Plattform, wo über neue Kooperationen, die über die Grenzen einzelner Projekte, Einrichtungen, Träger bzw. Bereiche hinausgehen und unter Einbeziehung der aktiven Verantwortung aller im Themenfeld agierenden Seiten, die komplexen, neuen und intersektoralen Aufgaben umgesetzt werden können. Ich bin mir sicher, dass von dem heutigen Fachtag wichtige Impulse im Interesse der weiteren Entwicklung von Prävention, Hilfe und Forschung im Themenfeld pathologisches Glücksspielen und den dafür notwendigen Dialog im Freistaat ausgehen werden und wünsche uns allen einen interessanten und erfolgreichen Tagungsverlauf. 8
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