FAQ - Fragen und Antworten 1. Besteuerung durch Veranlagung 15. A. Wann bin ich dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen?
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- Wilhelmine Brahms
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1 FAQ - Fragen und Antworten 1 Besteuerung durch Veranlagung 15 A. Wann bin ich dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen? 15 B. Wann kann ich eine Einkommensteuererklärung einreichen? 16 Seite 1 - Identifizierung 17 Allgemeine Angaben 17 Bankverbindung 18 Zivilstand 18 Seite 2 - Kinder Kinder, die zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörten 21 a) Kinder, die am 1. Januar 2012 unter 21 Jahre alt waren oder im Jahr 2012 geboren wurden 21 b) Kinder, die am 1. Januar 2012 mindestens 21 Jahre alt waren und die fortwährend in beruflicher Ausbildung standen 22 c) Kinder, die am 1. Januar 2012 mindestens 21 Jahre alt waren und die weiterhin die Familienzulage erhalten (behinderte oder gebrechliche Kinder) 22 In welcher Form wird die Kinderermäßigung gewährt? 23 Kinder von Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben 23 a) bei eigenen Kindern 23 b) bei gemeinsamen Kindern 23 Die Kinderermäßgung und die Erhöhung der Höchstbeträge Kinder, die nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörten Antrag auf Anwendung des Steuerkredits für Alleinerziehende (CIM) 24 Wer kann in den Genuss des CIM treten und unter welchen Bedingungen? 24 Betrag des Steuerkredits für Alleinerziehende (CIM) 25 Steuerkredit für Alleinerziehende im Fall mehrerer Kinder 26 Wie wird der CIM im Rahmen der Einkommensteuererklärung vergütet? Antrag auf die Bonifikation für Kinder 27 Wann ist die Bonifikation für Kinder zu beantragen? 27 Betrag der Bonifikation für Kinder 28 Progressive Verringerung des Betrags der Bonifikation für Kinder in Funktion des Einkommens 28 Seite 3 - Zusätzliche Auskünfte und Anträge 31 Der Einkommensteuertarif 31 Die Steuerklassen 32 I. Steuerpflichtige, die der Steuerklasse 1 angehören 32 XI
2 II. Steuerpflichtige, die der Steuerklasse 1a angehören 32 a) die verwitweten Personen 32 b) Personen, die eine Kinderermäßigung erhalten 32 c) Personen, die zu Beginn des Steuerjahrs ihr 64. Lebensjahr vollendet haben 32 III. Steuerpflichtige, die der Steuerklasse 2 angehören 33 a) Ehepartner, die zusammen veranlagt werden 33 b) eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden 33 c) verwitwete Personen, deren Ehe durch Tod während eines der 3, dem Steuerjahr vorhergehenden Jahre, aufgelöst wurde 33 d) Geschiedene, von Tisch und Bett getrennt lebende sowie auf Grund einer Dispens des Gesetzes oder der Gerichtsautorität dauernd getrennt lebende Personen während der 3, dem Steuerjahr vorhergehenden Jahre, wenn sie vor diesem Zeitraum und während 5 Jahren nicht in den Genuss dieser Bestimmung oder einer früheren, ähnlichen Bestimmung gekommen sind 33 Die Übergangsfrist 33 Scheidungsprozedur im Ausland 35 Übergangsfrist-Einschränkung 35 Geschuldete Steuer in den verschiedenen Steuerklassen (Vergleichstabelle) 36 Die Zusammenveranlagung 37 Was sind die Auswirkungen der Zusammenveranlagung? 37 Steuerschuld im Fall einer Zusammenveranlagung - wer muss zahlen? 38 Wann sind Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner zusammen zu veranlagen? 38 Die obligatorische Zusammenveranlagung 38 Die Zusammenveranlagung auf Antrag 39 Die Zusammenveranlagung bestimmter nichtansässiger Steuerpflichtiger 39 Die Zusammenveranlagung der eingetragenen Lebenspartner Die Zusammenveranlagung der ansässigen, eingetragenen Lebenspartner Die Zusammenveranlagung der nichtansässigen, eingetragenen Lebenspartner 40 Die Zusammenveranlagung von nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, von denen einer ein ansässiger Steuerpflichtiger und der andere eine nichtansässige Person ist (Artikel 3d L.I.R.) 42 Die nichtansässigen Steuerpflichtigen 44 Bestellung eines Zustellungsvertreters im Großherzogtum 44 Die verschiedenen Besteuerungsbestimmungen der nichtansässigen Steuerpflichtigen Besteuerung gemäß den Bestimmungen von Artikel 157bis L.I.R Besteuerung gemäß den Bestimmungen von Artikel 157ter L.I.R. und gemäß denen von Artikel 24 des luxemburgisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens Besteuerung gemäß den Bestimmungen von Artikel 157ter L.I.R Bestimmung des Steuersatzes, der auf die inländischen Einkünfte anzuwenden ist Besteuerung gemäß den Bestimmungen von Artikel 24 des luxemburgisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens 52 Steuerbefreite Einkünfte 57 Besteuerung mit Berücksichtigung der steuerbefreiten, ausländischen Einkünfte 57 Steuerpflicht 61 Seite 4 - Gewinn aus Gewerbetrieb 63 Zu versteuernde Einkünfte und steuerbefreite Einkünfte 63 A. Gewinn aus einem gewerblichen Einzelunternehmen 63 B. Gewinnanteil(e) an einem gemeinschaftlichen gewerblichen Unternehmen 63 C. Versicherungsprovisionen 64 D. Veräußerungs-oder Aufgabegewinn 64 E. Sonstiger Gewinn (Provisionen, usw.) 65 Zu übertragende Einkünfte 65 Anzurechnende Steuerabzüge 65 Steuergutschriften 65 Seite 5 - Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft 67 Zu versteuernde Einkünfte und steuerbefreite Einkünfte 67 XII
3 A. Gewinn aus einem landwirtschaftlichen Einzelbetrieb 67 B. Gewinnanteil(e) an einem gemeinschaftlichen Betrieb 67 C. Gewinn aus Forstwirtschaft 68 D. Veräußerungs-oder Aufgabegewinn 68 Summe der Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft 68 Neuinvestitionen in Geräte und Maschinen, die der Produktion dienen, sowie der Einrichtung von Betriebsräumen 68 Zu übertragende Einkünfte 69 Anzurechnende Steuerabzüge 69 Freibetrag und Steuergutschriften 69 Seite 6 - Gewinn aus der Ausübung eines freien Berufes 71 Zu versteuernde Einkünfte und steuerbefreite Einkünfte 71 A. Gewinn aus der individuellen Ausübung eine freien Berufs 71 Personen, die nebenberuflich mit Zeitungen und Zeitschriften zusammenarbeiten 72 B. Gewinnanteil(e) an einer gemeinschaftlichen Ausübung eines freien Berufs 72 C. Veräußerungs-oder Aufgabegewinn 73 D. Tantiemen (Aufsichtsratsvergütungen) 73 E. Sitzungsgelder (Gemeinderat, usw.) 73 Besteuerung der Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten 74 Zu übertragende Einkünfte 76 Anzurechnende Steuerabzüge 76 Steuergutschriften 76 Seite 7- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 77 Zu versteuernde Einkünfte und steuerbefreite Einkünfte 77 Bruttoarbeitslohn 77 Steuerfreie Einkünfte 78 Werbungskosten 80 Fahrtkosten 82 Zweite Lohnsteuerkarte 83 Zu übertragende Einkünfte 83 Mehrere Arbeitsstätten 84 Anmerkungen betreffend die Lohnbescheinigung 84 Seite 8 - Einkünfte aus Pensionen und Renten 87 Zu versteuernde Einkünfte und steuerbefreite Einkünfte 87 Bruttopension 87 Werbungskosten 88 Freibetrag von 50% 89 Zu übertragende Einkünfte 89 Außerberuflicher Freibetrag 90 Seite 9 - Einkünfte aus Kapitalvermögen 91 Zu versteuernde Einkünfte und steuerbefreite Einkünfte 91 A. Luxemburgische Abgeltungsquellensteuer auf bestimmten Zinserträgen aus Spareinlagen 91 B. Einkünfte, die der luxemburgischen Kapitalertragsteuer unterliegen 91 C. Einkünfte, die der luxemburgischen Kapitalertragsteuer nicht unterliegen 92 D. Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen 93 Werbungskosten 93 Freibetrag 93 Zu übertragende Einkünfte 94 Steuerabzüge 94 XIII
4 Seite 10 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 97 Zu versteuernde Einkünfte und steuerbefreite Einkünfte 97 A. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von bebauten Grundstücken 97 B. Anteile an Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von bebauten Grundstücken aus Miteigentum 97 C. Einkünfte (Förderzins) aus der Überlassung eines Mineralgewinnungsrechtes, z.b. Erze, Steine und Erden. 98 D. Einkünfte aus Lizenzgebühren oder anderen Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von gewerblichem oder geistigem Eigentum 98 E. Verlust aus Vermietung, der wirtschaftlich in Zusammenhang steht mit einem Gebäude (fertiggestellt oder im Bau), das noch nicht vom (von den) Eigentümer(n) oder vom (von den) Mieter(n) bewohnt ist 98 F. Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten oder von diesem an dritte Personen unentgeltlich überlassenen Wohnung 99 Zu übertragende Einkünfte 99 Festsetzung des Nutzungswerts der vom Eigentümer selbst bewohnten oder der von diesem an dritte Personen unentgeltlich überlassenen Wohnung 99 Einheitswert 99 Nutzungswert 100 Abzugsfähige Schuldzinsen oder Leibrenten 101 Einzelangaben über Schulden, Renten und dauernde Lasten 102 Vordruck 190: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von bebauten Grundstücken 103 Vordruck Verschiedene Angaben 103 Errechnung des Preises des Grundstücks 104 Preis des Bauplatzes 104 Aktkosten 104 Preis Kauf/Bau 104 Preis des Grundstücks 105 I. Mieteinahmen und Festsetzung der Berechnungsanteile 105 A) Vermietete Teile und vereinnahmte Mieten 105 B) Teile des Grundstücks, die beim Eigentümer einer Pauschbesteuerung des Nutzungswertes unterliegen 106 C) Eigenbetrieblich genutzte Teile des Grundstücks 107 II. Berechnung der Werbungskosten 108 Aufwendungen für Erhaltungs- und Reparaturkosten in Das Prinzip der Aufteilung der größeren Erhaltungs- und Reparaturkosten 109 Verschiedene Werbungskosten, die nicht vom Mieter erstattet werden 110 Absetzung für Abnutzung 110 Vergleich der Abschreibung von Immobilien, die Wohnzwecken dienen und von Immobilien, die anderen Zwecken dienen (z.b. Büro) Abschreibung von mitvermietetem Mobiliar 112 Option auf Pauschabzug der Werbungskosten 112 III Seite 11 - Sonstige Einkünfte 117 A. Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen 117 Die wesentliche Beteiligung 117 Unentgeltlich erworbene Beteiligung 118 Bestimmung des Veräußerungsgewinns bei der Veräußerung von einer wesentlichen Beteiligung 118 B. Entgeltliche Veräußerung von Gütern aus dem Privatvermögen 119 C. Einkünfte aus sonstigen Leistungen 120 D. Rückzahlung in Form von Kapital aufgrund der Erfüllung eines Altersvorsorgevertrags 121 E. Sonstige Rückzahlung aufgrund eines Altersvorsorgevertrags 121 Zu übertragende Einkünfte 122 F. Erwerb und Veräußerung von Immobilien 122 Vordruck 700: Einkünfte aus Mehrwerten, die bei der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens erzielt wurden Einleitung Spekulationsgewinn 125 XIV
5 3. Veräußerungsgewinn Vordruck I. Verschiedene Angaben 127 Die Hauptwohnung im Sinn von Artikel 102bis L.I.R 128 Wohnung, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vom Steuerpflichtigen bewohnt wurde 128 Wohnung, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vom Steuerpflichtigen bewohnt wurde 129 Miteigentum 130 II. Spekulationsgewinn 131 Frhaltungsaufvvand 132 Herstellungsaufwand 132 III. Veräußerungsgewinn 133 a) Aufgewerteter Anschaffungs-oder Herstellungspreis 134 b) Pauschaler Anschaffungspreis 134 c) Mindestanschaffungspreis 134 Freibeträge 135 Freibetrag für ein in direkter Linie durch Erbschaft erworbenes Grundstück 136 Besonderheiten des Freibetrags von Gewöhnlicher Freibetrag 137 Minderung des Freibetrags 137 Interferenzen zwischen den von Artikel 130 (4) und 130 (5) L.I.R. vorgesehenen Freibeträgen 138 Übertragung des Veräußerungsgewinns 140 Formale Bedingungen 140 Grundbedingungen 141 Was passiert mit dem übertragenen Veräußerungsgewinn? 143 Seite 12 - Außerordentliche Einkünfte 145 Art und Betrag der außerordentlichen Einkünfte 145 Berechnung der Steuer bei außerordentlichen Einkünften 146 Seite 13 und 14 - Sonderausgaben Sonderausgaben, die durch den Pauschbetrag abgegolten sind 149 A. Renten und dauernde Lasten Auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhend An den geschiedenen Ehepartner 150 B. Schuldzinsen 152 C. Persönliche Beiträge, entrichtet aufgrund einer freiwillig oder fakultativ weitergeführten Versicherung oder infolge des Ankaufs von Kranken- und Rentenversicherungsabschnitten bei einem gesetzlichen Sozialversicherungssystem 154 D. Versicherungsprämien 154 Besonderheiten betreffend die Versicherungsverträge 155 Besonderheiten betreffend die Lebensversicherungsverträge 156 E. Prämienzahlungen im Rahmen eines individuellen Altersvorsorgevertrags gemäß Artikel 111bis L.I.R 162 F. Beiträge, die an eine mit Sitz in einem der Staaten der Europäischen Union zugelassene Bausparkasse aufgrund eines Bausparvertrags gezahlt wurden 163 Gesamtbetrag der vom Pauschbetrag abgedeckten Sonderausgaben Sonderausgaben, die außerhalb des Pauschbetrag abzugfähig sind 166 A. Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge 166 B. Persönliche Beiträge an ein Zusatzpensionsregime, das durch das Gesetz vom 8 Juni 1999 über Zusatzpensionsregime eingeführt wurde 167 C. Schenkungen und Spenden 167 D. Betriebsverlustvortrag 169 Summe der abzugsfähigen Sonderausgaben 169 Seite 15-Außergewöhnliche Belastungen 171 Formale Bedingung 171 Inhaltliche Bedingungen Unterhalt von bedürftigen Verwandten, sowie von sonstigen bedürftigen Personen Beispiele von Ausgaben, die ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen angesehen werden können 173 XV
6 3. Pauschabschläge für außergewöhnliche Belastungen Pauschabschlag für außergewöhnliche Belastungen bei Körperbehinderung und Körpergebrechen Pauschabschlag für Kosten für Hauspersonal, Kosten für Hilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit, Kosten für Kinderbewahrung Abschlag vom steuerpflichtigen Einkommen für außergewöhnliche Belastungen für Kinder, die nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörten 180 Investitionen in Risikokapital 181 Seite 16 - Steuerpflichtiges Einkommen Festsetzung des Einkommens 183 Negative Einkünfte 183 Ajustiertes steuerpflichtiges Einkommen 184 Anrechnungen und Steuerkredite 184 Steuerkredit für Selbständige (Cll) 185 Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) 185 Berechnung der Steuer 185 Verzicht auf gedruckte Formulare 186 Unterschrift der Steuererklärung 186 Pflegeversicherung 189 Beitrag zur Pflegeversicherung im Fall von beruflichen Einkünften, Löhnen und Pensionen oder Renten 189 Beitrag zur Pflegeversicherung im Fall von Vermögenseinkünften, sowie gewissen Pensionen oder Renten 189 Krisensteuer 190 Rechtsmittel und Rechtsmittelfrist 191 Antrag auf Änderung des Steuerbescheids 191 An wen ist der Antrag auf Änderung zu richten? 191 In welcher Frist ist der Antrag auf Änderung einzureichen? 191 Die Anfechtung 191 An wen ist die Anfechtung zu richten? 191 Die Zustellung des Steuerbescheids 191 Berechnung der Rechtsmittelfrist 192 Form und Inhalt der Anfechtung 193 Wer ist befugt eine Anfechtung einzureichen? 194 Nachprüfung der Besteuerung sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten 194 Muss ich geschuldete Steuern zahlen, obwohl ich eine Anfechtung eingereicht habe? 194 Der Steuerdirektor hat immer noch nicht über meine Anfechtung entschieden. Was kann ich tun? 194 Kann ich mit meinem Fall vor das Verwaltungsgericht gehen, ohne zuerst eine Anfechtung beim Steuerdirektor einzureichen? 194 Kann ich mich selbst vor Gericht vertreten? 194 Wer entscheidet an letzter Stelle über mein Streitfall? 194 Anhang 201 Liste der im Jahr 2012 abzugsfähigen Spenden Organisationen und Einrichtungen, die durch Gesetz aufgezählt werden Organisationen und Organismen, die durch einen großherzoglichen Entscheid anerkannt sind Nichtregierungsorganisationen für Entwicklungsarbeit (ONGD), die vom Außenministerium zugelassen sind. 206 Vordruck 100: Einkommensteuererklärung für das Jahr Vordruck 160: Bescheinigung des Lohns, des Steuerabzugs und der Vergütung der Steuerkredite 223 Vordruck 170: Bescheinigung der Rente / Pension, des Steuerabzugs und der Vergütung der Steuerkredite 225 Vordruck 190: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von bebauten Grundstücken 227 Vordruck 700: Einkünfte aus Mehrwerten, die bei der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens erzielt wurden 229 Anlage Vordruck 700: Übertragungsantrag des Veräußerungsgewinns 233 XVI
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