Sozialpolitik II. Wintersemester 2007/08 4. Vorlesung Bürgergeld/ Grundeinkommen
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1 Sozialpolitik II Wintersemester 2007/08 4. Vorlesung Bürgergeld/ Grundeinkommen Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
2 Gliederung 5. Bürgergeld/ Grundeinkommen 5.1. Einführung Grundsicherung in Deutschland Negative Einkommensteuer Grundeinkommen 5.2. Ökonomische Wirkungen 5.3. Finanzierbarkeit am Beispiel Solidarisches Bürgergeld Opielka/ Strengmann-Kuhn Fuest et al SVR 5.4. sonstige Vorschläge Grundeinkommensversicherung Grünes Grundeinkommen Vorschlag von Goetz Werner
3 Berechtigung, Arten der Grundsicherung bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei EU ab 65. Lebensjahr oder ab 18, voll erwerbsgemindert im Sinne des 43 SGB 6 und unwahrscheinlich, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann Arbeitslosengeld II ab 15, voll erwerbsfähig Sozialgeld nicht erwerbsfähig, Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eines Erwerbsfähigen und kein Anspruch auf Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter oder bei EU Sozialhilfe sonstige (außer Studierende und Personen in Ausbildung)
4 Arten der Grundsicherung Bedarfsgemeinschaft unter 15 Jahre 15-64, erwerbsfähig 15-64, nicht erwerbsfähig aber kein Anspruch auf BG mit Erwerbsfähigen Sozialgeld Arbeitslosengeld II Sozialgeld ohne Erwerbsfähige Sozialhilfe - Sozialhilfe 18-64, Anspruch auf BG ab 65 bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (BG)
5 Merkmale der Grundsicherung in Deutschland Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, BG: 1. an bedürftige Bedarfsgemeinschaften 2. nachrangige Leistung: nur nach Prüfung (fast) aller Einkommensquellen und von Vermögen 3. Arbeitsmarktbedingung: nur an Personen, die - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen brauchen (Alte, Kinder, Alleinerziehende mit kleinen Kindern) oder - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können (Erwerbsunfähige)
6 Berechtigung geringes Einkommen und Vermögen Einkommen unterhalb dem notwendigen Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen wessen Einkommen und Vermögen? das eigene plus das der Partnerin bzw. des Partners (auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften) plus bei Minderjährigen das Einkommen der Eltern, wenn sie mit ihnen zusammenleben (mittlerweile auch bei bis zu 25-Jährigen)
7 Einkommen Nachrangigkeitsprinzip grundsätzlich werden alle Einkommen der Bedarfsgemeinschaft auf die Sozialhilfe angerechnet Nettoeinkommen abzüglich Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten Ausnahmen: Mindestelterngeld (300 ) Grundrente aus der Kriegsopferversorgung Freibetrag beim Erwerbseinkommen
8 Vermögensgrenzen Sozialhilfe bzw. bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) im Grunde das gesamte Vermögen, außer Altersvorsorgevermögen (Riesterrente) angemessener eigener Wohnraum besondere Familien- und Erbstücke kleinere Barbeträge und sonstige Geldwerte (1.600 bzw für Personen über 60 J., 614 für die Partnerin bzw. den Partner) Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (SGB II) 150 pro Lebensjahr (max ) Ausnahmen ähnlich wie bei Sozialhilfe ein Unterschied: ein KFZ pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird nicht berücksichtigt
9 Höhe Regelbedarf/ Regelleistung + Wohnkosten + Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Bedarf: Mehrbedarfe einmalige Bedarfe (seit nur 3 Ausnahmen) zusätzliche Leistungen beim Arbeitslosengeld II: Beiträge zur Rentenversicherung befristeter Zuschlag nach Auslaufen des Arbeitslosengeld I Kindergeldzuschlag
10 Höhe Regelbedarf/ Regelleistung (Arbeitslosengeld II) Einpersonenhaushalt 345 Eckregelsatz zwei erwachsene Personen: je 90% davon erwerbsfähige Person unter 18 Jahre: 80% des Eckregelsatzes Sozialgeld: unter 14 Jahre: 60 % ab 14 Jahre: 80% Sozialhilfe, bedarfsorientierte Grundsicherung: identische Höhe (Regelsatzverordnung)
11 Einmalige Bedarfe seit dem : Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt mehrtägige Klassenfahrten vorher: sämtliche unregelmäßigen Bedarfe nicht genannte Bedarfe müssen seit dem aus den Regelleistungen gedeckt werden! deshalb Erhöhung der Regelleistungen um ca. 16% (bisheriger Durchschnittsbetrag der einmaligen Leistungen)
12 Mehrbedarfszuschläge (in % des Regelsatzes) Alleinerziehende ein Kind unter 7 zwei Kinder unter 16 oder: pro Kind über 65 oder EU und gehbehindert werdende Mütter ab der 12. Schwangerschaftswoche Behinderte, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und Eingliederungshilfe zur Schul-, Aus-oder Fortbildung beziehen Kranke, Genesende, Behinderte oder von einer Krankheit oder Behinderung Bedrohte, die einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen Alt (bis ) Neu (ab ) 40% 36% 40% 36% - 12% 20% 17% 20% 17% 40% 35% in angemessener Höhe
13 Modellberechnung der Bedarfsniveaus von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach Haushaltstypen, alte Bundesländer Regelsätze Mehrbedarf Brutto- Warmmiete Gesamtbedarf Kaltmiete 2) 3) Alleinlebende/r Ehepaar ohne Kinder Ehepaar mit - 1 Kind 1) Kindern 1) Kindern 1) Kindern 1) Alleinerziehende mit - 1 Kind, 6 Jahre Kindern, 10 und 15 Jahre ) Berechnet mit dem Mittelwert bei der Alterszusammensetzung, das entspricht einem Regelsatzanteil/einer Äquivalenzquote je Kind von 70 %. 2) Durchschnittlich anerkannte Bruttokaltmiete (in NRW), nach: Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe: Fachserie 13, Reihe 2.1, Wiesbaden ) Kaltmiete zuzüglich Heizkostenaufschlag von 20 %. Quelle: Bäcker, Gerhard: Arbeitslosengeld II-Grundsicherung für Arbeitsuchende,
14 Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nach Auslaufen des Arbeitslosengeld 1 in den ersten zwei Jahren nach Auslaufen des Arbeitslosengeld I im ersten Jahr zwei Drittel der Differenz aus Arbeitslosengeld I plus Wohngeld und Arbeitslosengeld II (maximal 160 für Alleinstehende und 320 für Paare) im zweiten Jahr die Hälfte des Zuschusses im ersten Jahr wenn es wegen fehlender Bedürftigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II gibt, entfällt auch die Berechtigung für den Zuschlag
15 Zuschlag zum Kindergeld Ziel: Verhinderung, dass Bedarfsgemeinschaften nur aufgrund von Kindern Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Zuschlag zum Kindergeld von maximal 140 Erwerbseinkommen der Eltern, das deren Existenzminimum übersteigt, wird zu 70% auf diesen Zuschlag angerechnet Berechtigt sind Personen und Paare, bei denen das eigene Einkommen über deren Existenzminimum, aber das gesamte Einkommen inkl. Kindergeld unter dem Existenzminimum der Familie liegt Der Zuschlag wird nur befristet für maximal 36 Monate gezahlt Der befristete Zuschuss nach Auslaufen des Arbeitslosengelds entfällt
16 Freibetrag beim Erwerbseinkommen alte Regelung (Sozialhilfe): 25% des Eckregelsatzes (ca. 75 Euro) 15% des darüber hinaus gehenden Betrages maximal 50% des Eckregelsatzes darüber hinaus gehendes Erwerbseinkommen wird vollständig auf die Sozialhilfe angerechnet seit (Arbeitslosengeld II : 15% bis 400 (max. 60 ) zusätzlich 30% vom Lohn zwischen 400 und 900 (max. 150 ) zusätzlich 15% vom Lohn zwischen 900 und 1500 (max. 90 ) nochmal geändert: 100 bis 100 Lohn, +20% 100 bis 800 (max. 140 ), +10% 800 bis 1500 (max. 70 ) Summe: max. 310
17 Freibetrag für Erwerbstätige Sozialhilfe ALG2 ALG2 neu
18 Auslaufender Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bei Erwerbstätigkeit, alte Bundesländer 2005, in Euro Single Paar ohne Paar Paar Paar Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder Bruttoarbeitseinkommen entspricht Entgeltsätzen je Stunde 7,47 10,40 9,59 11,82 12,31./. Lohnsteuer /. Sozialversicherungsbeiträge = Nettoarbeitseinkommen Kindergeld Wohngeld = verfügbares Einkommen /. Freibetrag vom Nettoarbeitseinkommen = anzurechnendes Einkommen Grundsicherungsbedarfsniveau Aufstockende Leistung ArbeitslosengeldII/ Sozialgeld Quelle: Bäcker, Gerhard: Arbeitslosengeld II-Grundsicherung für Arbeitsuchende,
19 Grundidee: negative Einkommenssteuer (NIT) Wenn das Einkommen unter dem Grundsicherungsniveau liegt, gibt es eine Zahlung des Staates (z.b. Finanzamt). Es werden quasi negative Steuern gezahlt Varianten (Auswahl): - Bürgergeld - Earned Income Tax Credit - bestimmte Arten von Lohnsubventionen was heißt Einkommen? wer erhält die negative Einkommensteuer, Bedingungen
20 Negative Einkommensteuer Steuer Mindesteinkommen brutto netto brutto
21 Grundbegriffe Transfergrenze (TG) Betrag, bis zu dem ein Nettotransfer gezahlt wird. Transferentzugsrate: Satz t, mit dem eigenes Einkommen auf den Transfer angerechnet wird TG = G/t G: Grundbetrag Dilemma: - hohe Transferentzugsrate/ geringe Arbeitsanreize und geringe Kosten oder - geringe Transferentzugsrate/ hohe Arbeitsanreize und hohe Kosten
22 Grundeinkommen: Grundidee Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das jedem Mitglied einer Gemeinschaft ohne Bedingungen gewährt wird. Es unterscheidet sich von der existierenden Grundsicherung in folgenden Punkten: 1. Es wird an Individuen anstelle von Haushalten gezahlt (eigenständige Sicherung) 2. Es wird unabhängig von Einkommen aus anderen Quellen ohne Bedürftigkeitsprüfung gezahlt 3. Es wird gezahlt, ohne dass Arbeitsleistung oder Arbeitsbereitschaft vorausgesetzt werden
23 bisherige Grundidee der Existenzsicherung Grundeinkommen Arbeitsmarkt Sozialversicherungen Familie staatliche Umverteilung Grundsicherung
24 Grundeinkommen: Grundidee Jede Person (jedes Mitglied der Gemeinschaft) erhält regelmäßig (monatlich) von der Gemeinschaft im Vorhinein ein Grundeinkommen Eigenes Einkommen kommt hinzu Wer eigenes Einkommen hat, zahlt das Grundeinkommen im Rahmen der Steuer je nach Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise zurück
25 Basic Income Flat Tax Implementierung im Einkommensteuerrecht Jede Person erhält ein Grundeinkommen/ Bürgergeld in Höhe von G Auf das gesamte Einkommen wird mit einem einheitlichen Steuersatz t besteuert komplette Umstellung auf Quellenbesteuerung möglich Freibeträge werden weitgehend abgeschafft theoretisch: Besteuerung des gesamten Volkseinkommens (ca Mrd. Euro) möglich Steuertarif: T = t Y G
26 Sozialdividende (echtes Grundeinkommen) netto Nettoeinkommen Sozialdividende brutto brutto
27 Typ Sozialdividende netto Sozialdividende Nettoeinkommen brutto brutto
28 Grundeinkommen: Zahlenbeispiel Grundeinkommen: 800 einheitlicher Steuersatz: 50% effektive Steuerzahlung: 50% vom Einkommen 800 1) brutto: 2000 netto: = 1800 effektive Steuern: 200 (10%) 2) brutto: 4000 netto: = 2800 effektive Steuern: 1200 (30%) 3) brutto: 1000 netto: = 1300 effektive Steuern: (-30%) negative Einkommensteuer
29 Grundbegriffe und -zusammenhänge Nettoeinkommen (Beispiel: Basic Income Flat Tax BIFT) n b b b b b b 1 Y = BG + Y ty = Y ( ty BG ) = Y t(y BG ) t grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten Sozialdividende: BG wird an alle ausgezahlt negative Einkommensteuer: BG wird unmittelbar mit der Steuerzahlung verrechnet unter der TG: Transfer, darüber: Steuerfreibetrag Variante: Transfergrenzenmodell Steuersätze unter und über der TG sind unterschiedlich
30 Negative Einkommensteuer netto Steuer Grundeinkommen brutto netto brutto
31 Ökonomische Wirkungen mikroökonomisches Arbeitsangebotsmodell makroökonomisches Arbeitsmarktmodell sonstige ökonomische Wirkungen
32 Einkommen Standard-Arbeitsangebotsmodell Bruttoarbeitseinkommen G Freizeit l
33 Einkommen Standard-Arbeitsangebotsmodell Fall 1 G L s L s Freizeit l
34 Einkommen Standard-Arbeitsangebotsmodell Fall 2 G L s L s Freizeit l
35 Einkommen Standard-Arbeitsangebotsmodell Fall 3 G L s L s Freizeit l
36 Einkommen Standard-Arbeitsangebotsmodell Fall 4 G L s L s Freizeit l
37 Einkommen Standard-Arbeitsangebotsmodell Fall 5 G L s L s Freizeit l
38 Standard-Arbeitsangebotsmodell Zusammenfassung Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Fall 5 gesamt Partizipationseffekt Stundeneffekt + +/ /- +/-
39 Erweiterungen des Arbeitsangebotsmodells Zwei-Personen-Modelle (Mann/Frau) Substitutionseffekt kann Auswirkungen auf die Partizipation (positiv wie negativ) haben negativer Partizipationseffekt, insbesondere von Frauen, möglich Verhandlungsmodelle: Grundeinkommen stärkt die Verhandlungsposition von Frauen stärkere Partizipation von Frauen Mehr-Perioden-Modelle mit Humankapital Erwerbsunterbrechungen führen zu Humankapitalverlust negative Arbeitsangebotseffekt sind unwahrscheinlicher wenn es negative Arbeitsangebotseffekte gibt, sind die negativen Folgen mikro- wie makroökonomisch stärker
40 Standard-Arbeitsmarktmodell w U L s w* L d L=L d L* L s, L d
41 Arbeitsangebot Ökonomische Wirkungen - eher positiver Partizipationseffekt - Stundeneffekt unklar - Effekte unterscheiden sich für unterschiedliche Lohngruppen Beschäftigung, Löhne - Falls L s und/oder L d w - impliziter Mindestlohn durch Grundsicherung w - Effekte abhängig von den Annahmen (Gleichgewicht oder nicht, Effekt auf Arbeitsangebot/ -nachfrage) - Effekte sind unterschiedlich für unterschiedliche Lohngruppen/ Arbeitsmärkte Effekte durch die Finanzierung
42 weitere ökonomische Effekte Förderung des Niedriglohnsektors Beschäftigungspotentiale Förderung geringer Produktivität problematisch Anreiz zu Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrechungen geringeres Arbeitsangebot Entlastung des Arbeitsmarkts oder geringere Beschäftigung? Freiraum für andere Tätigkeiten, Erholung Befreiung von Existenzängsten/ Risikoverringerung Investitionen, Selbständigkeit, Innovationen, Kreativität Stärkere Motivation der Arbeitnehmer Anstieg der Produktivität Abbau von Bürokratie (Vereinfachung auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite) Effizienzgewinne
43 Solidarisches Bürgergeld (Dieter Althaus, Ministerpräsident Thüringen, CDU) 1. Grundeinkommen: 600 / Kinder Gesundheitsprämie: 200 für alle (steuerfinanzierte Krankenversicherung) 3. beitragsabhängige Zusatzrente für Personen ab 67 bis max Rentenzulage: bestehende Rentenansprüche, die noch darüber hinausgehen 3 und 4 werden ausschließlich durch die Arbeitgeber finanziert (Lohnsummensteuer) 5. bedürftigkeitsgeprüfter Bürgergeldzuschlag (für besondere Lebenslagen) Arbeitslosenversicherung wird ersatzlos abgeschafft
44 Das Solidarische Bürgergeld netto netto bei 25 % und 400 BG (kleines Bürgergeld) netto bei 50 % und 800 BG (großes Bürgergeld) brutto
45 Das Solidarische Bürgergeld als Sozialdividende
46 Das solidarische Bürgergeld als negative Einkommensteuer Steuer kleines Bürgergeld großes Bürgergeld brutto netto brutto
47 Zusammenhang zwischen den Steuersätzen und der Höhe von großem und kleinem Bürgergeld Beim Solidarischen Bürgergeld gilt: BI Transfergr enze = 1 = t 1 BI t 2 2 bzw. BI t 1 1 = BI t 2 2 BI BI 1 2 = t t 1 2
48 Simulation Datengrundlage: Sozio-Ökonomisches Panel 2005 (Jahreseinkommen 2004) statische Simulation, d.h. ohne Verhaltensänderungen Simulation der Ausgaben und der Einnahmen Annahmen: Alle Erwerbseinkommen, alle Vermögenseinkommen sowie die Rentenzulage werden voll besteuert Alle steuerlichen Freibeträge werden abgeschafft Ehegattensplitting bleibt bestehen Alle Personen über 67 erhalten das große Bürgergeld
49 Simulation Wie hoch müssen die simulierten Einnahmen sein? Jetzige Einkommensteuereinnahmen: ca Mrd. Jetzige Einnahmen minus Einsparungen durch das Bürgergeld Einsparungen durch das Bürgergeld ca. 204 Mrd. Das Bürgergeld ist finanzierbar, wenn die simulierten Einnahmen den simulierten Ausgaben entsprechen!
50 Einsparungen I Einsparvolumen bisherige Ausgaben Anmerkung Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld 37 Mrd. 37 Mrd. kann wegfallen BAföG 1 Mrd. 1 Mrd. kann wegfallen Hilfe in besonderen Lebenslagen - 16 Mrd. Umwandlung in Bürgergeldzuschlag Hilfe zum Lebensunterhalt 2 Mrd. 2 Mrd. Grundsicherung im Alter 2 Mrd. Wohngeld 1 Mrd. Elterngeld 3 Mrd. 4 Mrd. Umwandlung in zusätzlichen Bürgergeldzuschlag nur Beträge oberhalb des Bürgergeldes
51 Einsparungen II Einsparvolumen bisherige Ausgaben Pensionen 35 Mrd. 35 Mrd. Familienzuschläge (öffentlicher Dienst) 7 Mrd. 7 Mrd. Beihilfe 10 Mrd. 10 Mrd. allgemeiner Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 37,5 Mrd. 37,5 Mrd. zusätzlicher Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 17 Mrd. 17 Mrd. Kriegsopferversorgung und -fürsorge - 3 Mrd. Beiträge für Kindererziehung an die GRV 12 Mrd. 12 Mrd. Zuschuss zur Krankenversicherung 1,5 Mrd. 1,5 Mrd. Landwirtschaftliche Sozialpolitik 3,5 Mrd. 3,7 Mrd. Einsparung Verwaltungskosten 7 Mrd. 14 Mrd. Kindergeld 30 Mrd. 30 Mrd.
52 Besteuerbare Gesamteinkünfte regelmäßige Löhne und Gehälter 874,5 Mrd. plus einmalige Zahlungen (Weihnachtsgeld etc.) 49,7 Mrd. 924,2 Mrd. plus Sozialversicherungsbeiträge (GKV, GPV und ALV) der Arbeitgeber * 78,3 Mrd. Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung 1.002,5 Mrd. plus Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit 131,6 Mrd. plus Nebenerwerbseinkommen 31,0 Mrd. Summe der Erwerbseinkommen 1.165,1 Mrd. Einnahmen aus Zinsen und Dividenden 30,2 Mrd. (Netto-)Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 27,2 Mrd. Vermögenseinkommen 57,4 Mrd. betriebliche und private Renten 21,1 Mrd. Rentenzulage (zu versteuernder Anteil der Bestandsrenten und - pensionen) ca. 103 Mrd. (+/- 5 Mrd. ) Summe 1.346,7 Mrd. * Ohne Rentenversicherungsbeiträge, da der Arbeitgeberanteil in der Lohnsummensteuer aufgehen soll.
53 Simulation des Grundmodells 1 (Steuersätze 50% bzw. 25%, Bürgergeldhöhe 800/400 ): Alter (Jahre) < 18 Kinder und Jugendliche Anzahl (in Mio.) Einkommen (Mrd. / Jahr) Einnahmen (Mrd. / Jahr) Kosten (Mrd./Jahr) davon: Gesundheit sprämie Netto- Einnahmen (Mrd. / Jahr) 14,9 0,5 0,1 89,6 35,8-89, großes Bürgergeld 21,5 172,6 86,3 206,3 51,6-120,0 ohne Eink. 3, ,3-37,3 mit Eink. 17,6 172,6 86,3 169,0-82,7 kleines Bürgergeld 26, ,1 250,2 128,6 64,3 121,6 Rentnerinnen und Rentner unter 67 5,6 99,7 37,0 45,6 13,4-8,5 ab 67 großes Bürgergeld 13,2 68,6 34,3 126,9 31,7-92,6 82, ,3 408,0 597,0 196,8-189,0
54 Zwischenfazit Die Kosten des Bürgergelds mit Gesundheitsprämie betragen 597 Mrd. (als NES: ca. 310 Mrd. ) Davon sind ca. 196 Mrd. Kosten der Gesundheitsprämie Bei Steuersätzen von 50% und 25% betragen die Einnahmen 408 Mrd. (als NES: ca. 120 Mrd. ) Das Bürgergeld ohne die Gesundheitsprämie wird damit finanziert zusätzliche Finanzierung der Gesundheitsprämie notwenig 1. Erhöhung der Steuersätze oder 2. Externe Finanzierung (Gesundheitssteuer, Beiträge)
55 Finanzierbare Varianten (mit Gesundheitsprämie) Steuersätze inkl. Krankenversicherung Steuersätze BG-Höhe Kosten Bürgergeld Einnahmen Transfergrenze Netto- Einnahmen 75:37,5 800: ,7 562,2 565,6 3,4 80:35 800: ,5 538,8 3,3 70:40 800: ,0 591,4 0,4
56 Finanzierbare Variante des Grundmodells (Steuersätze 70% bzw. 40%, Bürgergeldhöhe 800/457 ): Alter (Jahre) < 18 Kinder und Jugendliche Anzahl (in Mio.) Netto- Einnahmen (Mrd. / Jahr) Kosten (Mrd./Jahr) Einnahmen (Mrd. / Jahr) Einkommen (Mrd. / Jahr) 14,9-89,4 89,6 0,2 0, großes Bürgergeld 16,3-99,9 155,8 55,9 79,9 ohne Eink. 3,9-37,3 37,3 - - mit Eink. 12,4-62,6 118,5 55,9 79,9 kleines Bürgergeld 32,0 261,6 175,8 437, ,6 Rentnerinnen und Rentner unter 67 5,6 7,0 42,8 49,8 99,7 ab 67 großes Bürgergeld 13,2-78,9 126,9 48,0 68,6 82,0 0,4 591,0 591, ,3
57 Fazit Das Solidarische Bürgergeld ist prinzipiell finanzierbar Die Steuersätze müssen aber höher sein oder die Krankenversicherung müsste extern finanziert werden. Mit Krankenversicherung wäre das Solidarische Bürgergeld z.b. finanziert, wenn die Transferentzugsrate 70% und der Steuersatz für die Nettozahler 40% beträgt allerdings unter der Annahme, dass es keine Verhaltensänderungen gibt Verteilungseffekte? sonstige Vorschläge: Grundeinkommensversicherung, Grünes Grundeinkommen, Vorschlag von Götz Werner
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