Congenial - privat Vorschlag Nr für eine Fondsgebundene Rentenversicherung

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1 Congenial - privat Vorschlag Nr für eine Fondsgebundene Rentenversicherung Condor-Tarif 888 Comfort D (ohne Abschlussvergütung) 1. Allgemein Versicherungsnehmer: Versicherte Person Anrede Versicherte Person: Herr Geburtsdatum: Versicherungsbeginn: Eintrittsalter: 32 Jahre Altersrentenbeginn: Altersrentenbeginn: 67 Jahre Letzte Beitragszahlung: Leistungen/Beitrag Die ausgewiesene Wertsteigerung des Fondsvermögens und die in den Werten enthaltenen Überschüsse der Rentenversicherung können nicht garantiert werden. Nähere Erläuterungen siehe unter "4. Allgemeine Hinweise" und "5. Hinweise zur Überschussbeteiligung". Die Leistungsdarstellung kann nicht als Prognose angesehen werden, sie hat lediglich hypothetischen Charakter und dient ausschließlich Illustrationszwecken! a) Bei Erleben des Altersrentenbeginns ( ) monatliche Altersrente gemäß garantiertem Rentenfaktor (28,2) 1) 0% EUR angenommene Wertsteigerung p.a. gemäß Standardverfahren 3% EUR 6% EUR gesamte monatliche Altersrente 2) 113,80 200,90 377,60 744,40 oder Rentenwerte gemäß aktuellem konventionellen Verrentungstarif 3) 9% EUR monatliche Altersrente 2) 127,50 225,10 423,20 834,20 + monatliche Altersrente aus Überschüssen nach Rentenbeginn (Grunderhöhung) 2) 29,30 51,80 97,30 191,90 = gesamte monatliche Altersrente 2) 156,80 276,90 520, ,10 oder eine einmalige Kapitalabfindung zum (kann bis zum beantragt werden) Gesamte Kapitalabfindung 2) , , , ,00 b) Bei Tod vor Altersrentenbeginn Es werden 100% des Fondsguthabens, mindestens aber die fällig gewordenen Beiträge der Hauptversicherung gezahlt. 1) Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente pro Euro Fondsguthaben zum Rentenbeginn mindestens garantiert sind. Die monatliche Gesamt-Rente erhöht sich zzt. um 3,15% jährlich. 2) Diese Überschüsse können nicht garantiert werden. Weitere Informationen siehe unter "5. Hinweise zur Überschussbeteiligung". 3) Die dargestellten Werte wurden nach dem gültigen konventionellen Verrentungstarif mit der Überschussverwendungsart "Teildynamische Rente" ermittelt (Aufteilung der Überschüsse in eine Grunderhöhung und in eine jährliche Rentenerhöhung). Bei Altersrentenbeginn wird der dann gültige konventionelle Verrentungstarif für die Berechnung der Renten zugrunde gelegt. Die Altersrente ohne Grunderhöhung erhöht sich zzt. jährlich um 1,0%. Weitere Informationen siehe unter "4. Allgemeine Hinweise". Seite 1 von 4 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3 (2) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

2 c) Bei Tod nach dem Altersrentenbeginn Bei Rentenbeginn bis zum wird die Rente bis zum Ablauf der Garantiezeit von 30 Jahren weitergezahlt. Bei Rentenbeginn nach dem kann das Ende der Garantiezeit aus " Versicherungsverlauf inklusive Überschüssen". entnommen werden. d) Beitrag monatlicher Beitrag für Congenial - privat 100,00 EUR Einzelheiten zur Vertragsentwicklung sind im "Versicherungsverlauf" dargestellt. Die dargestellten möglichen Entwicklungen basieren auf der Annahme gleich bleibender Wertsteigerungen des bzw. der Fonds. In der Praxis unterliegt die Fondsentwicklung jedoch Schwankungen, denn der Wert eines Fondsguthabens ist u.a. abhängig von der Kapitalmarktentwicklung, Zinssätzen, Inflationsraten und den Anlageentscheidungen des Fondsmanagements. Das Kapitalmarktrisiko trägt der Versicherungsnehmer. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen können höher oder niedriger als die angegebenen Gesamtleistungen sein, auch eine negative Fondsentwicklung ist möglich. Insbesondere wenn zum Zeitpunkt des Vertragsablaufes nur ein geringer Fondswert vorhanden ist, fallen die Leistungen entsprechend niedriger aus. Reicht das Anteilsguthaben zu einem Zeitpunkt nicht mehr aus, um die erforderlichen Risiko- und Verwaltungskosten zu finanzieren, können alle Leistungen wegfallen. 3. Erhöhung der Versorgung aus Dynamik 1) Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Auswirkungen der Dynamik auf Ihre Versicherungsleistungen. Grundlage der Berechnung ist die von Ihnen gewählte Dynamikform und die Durchführung der Dynamik, wie sie in Punkt "6. Interne Berechnungsgrundlagen" unter "Annahmen der Dynamik" dargestellt ist. Die Werte können erreicht werden, wenn die Dynamikerhöhungen bis zum durchgeführt werden und der dann erreichte Beitrag bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer gezahlt wird: monatliche Altersrente gemäß garantiertem Rentenfaktor (28,2) 2) 0% EUR angenommene Wertsteigerung p.a. gemäß Standardverfahren 3% EUR 6% EUR gesamte monatliche Altersrente 3) 281,30 436,00 722, ,00 oder Rentenwerte gemäß aktuellem konventionellen Verrentungstarif 4) monatliche Altersrente 3) 315,20 488,50 809, ,50 9% EUR + monatliche Altersrente aus Überschüssen nach Rentenbeginn (Grunderhöhung) 3) 72,50 112,40 186,10 328,10 = gesamte monatliche Altersrente 3) 387,70 600,90 995, ,60 oder eine einmalige Kapitalabfindung zum (kann bis zum beantragt werden) Gesamte Kapitalabfindung 3) , , , ,70 4. Allgemeine Hinweise a) Während der Aufschubzeit ist die Versicherung unmittelbar an der Wertentwicklung der gewählten Fonds beteiligt. Die Höhe aller Leistungen ist daher vom Wert des Fondsguthabens zum Zeitpunkt der Leistung bzw. für die Rentenzahlung zum Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginnes abhängig. 1) Die Werte gelten nur unter der Annahme, dass sich die für die Berechnung der Deckungsrückstellung des Vertrages gültigen Rechnungsgrundlagen während der Dynamikdauer nicht ändern (vgl. 4 (1b) der Besonderen Bedingungen für die planmäßige Erhöhung (Dynamik) der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung). 2) Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente pro Euro Fondsguthaben zum Rentenbeginn mindestens garantiert sind. Die monatliche Gesamt-Rente erhöht sich zzt. um 3,15% jährlich. 3) Diese Überschüsse können nicht garantiert werden. Weitere Informationen siehe unter "5. Hinweise zur Überschussbeteiligung". 4) Die dargestellten Werte wurden nach dem gültigen konventionellen Verrentungstarif mit der Überschussverwendungsart "Teildynamische Rente" ermittelt (Aufteilung der Überschüsse in eine Grunderhöhung und in eine jährliche Rentenerhöhung). Bei Altersrentenbeginn wird der dann gültige konventionelle Verrentungstarif für die Berechnung der Renten zugrunde gelegt. Die Altersrente ohne Grunderhöhung erhöht sich zzt. jährlich um 1,0%. Weitere Informationen siehe unter "4. Allgemeine Hinweise". Seite 2 von 4 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3 (2) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

3 b) Der garantierte Rentenfaktor aus "2. Leistungen/Beitrag" gibt an, wie viel Euro monatliche Rente pro Euro Fondsguthaben zum Rentenbeginn mindestens garantiert sind. Ergibt sich aus der Zugrundelegung des aktuellen konventionellen Verrentungstarifs für sofort beginnende Renten, der nach den dann - bei Rentenbeginn - gültigen Rechnungsgrundlagen (Annahmen über die Lebenserwartung auf Grundlage einer anerkannten Sterbetafel, Kosten, Zins) angeboten wird, ein höherer garantierter Rentenfaktor, so wird Ihnen zum Rentenbeginntermin dieser garantiert. Die Überschussverwendungsart können Sie dann im Rahmen der für den aktuellen konventionellen Verrentungstarifs für sofort beginnende Renten geltenden Regelungen bestimmen. Den Berechnungen der Rentenwerte nach dem aktuellen konventionellen Verrentungstarif in diesem Versorgungsvorschlag liegt der derzeit gültige konventionelle Verrentungstarif mit Überschussverwendungsart "Teildynamische Rente" zugrunde. c) Alternativ können Sie vor Rentenbeginn wählen, dass Ihre Rente aus dem Anteilguthaben nach dem aktuellen fondsgebundenen Verrentungstarif für sofort beginnende Renten berechnet werden soll, der nach den dann - bei Rentenbeginn - gültigen Rechnungsgrundlagen angeboten wird. Wählen Sie die Berechnung Ihrer Rente nach dem aktuellen fondsgebundenen Verrentungstarif für sofort beginnende Renten, können Sie auch die Überschussverwendungsart im Rahmen der für diesen aktuellen Tarif geltenden Regelungen bestimmen. 5. Hinweise zur Überschussbeteiligung Die dargestellten Leistungen enthalten Überschüsse, die nicht garantiert werden können. Überschüsse entstehen bei der fondsgebundenen Versicherung während der Aufschubzeit dann, wenn sich das versicherte Risiko und die Kosten günstiger gestalten, als wir bei der Tarifkalkulation angenommen haben. In der Rentenbezugszeit stammen die Überschüsse im Wesentlichen aus Kapitalanlagen des übrigen Vermögens für konventionelle Versicherungen. Die Höhe der Überschusse hängt von der Lebenserwartung, dem Verlauf der Kosten und von der Verzinsung der Kapitalanlagen ab. Die daraus resultierenden Ergebnisse unterliegen jedoch Schwankungen. Kurzfristige Schwankungen können wir in aller Regel ausgleichen. Lang anhaltende Änderungen, z.b. wenn die Lebenserwartung stärker als von uns bisher eingerechnet steigt, führen dagegen zu einer entsprechenden Anpassung der Überschussanteilsätze, die jährlich überprüft und ggf. neu festgelegt werden. Die Höhe Ihrer Überschussbeteiligung kann daher nicht garantiert werden. Um Ihnen dennoch einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die zukünftigen Gesamtleistungen einschließlich der Überschussbeteiligung entwickeln können, ist im oben dargestellten unverbindlichen Beispiel vereinfachend unterstellt worden, dass die für das Jahr 2013 festgesetzten Überschussanteilsätze während der gesamten Laufzeit unverändert bleiben. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen können höher oder niedriger sein. Die oben angegebenen, unverbindlichen Gesamtleistungen sind somit nur als Beispiel anzusehen. Risikoüberschussanteilsatz Grundüberschussanteilsatz Grundüberschussanteilsatz 5% der während eines Versicherungshres dem Fondsguthaben effektiv zugeführten Risikoerträge 0% der während eines Versicherungshres dem Fondsguthaben entnommenen Verwaltungskostenbeiträge 0,25% des durchschnittlichen Fondsguthabens im vorangegangenen Versicherungshr Weitere Einzelheiten zur Überschussbeteiligung können Sie unserem Geschäftsbericht entnehmen, den Sie bei uns anfordern oder auf unseren Internetseiten einsehen können. Über die Höhe der künftigen Überschussanteilsätze können wir keine Angaben machen. Seite 3 von 4 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3 (2) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

4 6. Interne Berechnungsgrundlagen Fondsgebundene Rentenversicherung nach Condor-Tarif 888 Comfort D (Einzelversicherung) Versicherungsbeginn: Rentenbeginn: Geburtsdatum: Eintrittsalter: 32 Jahre Anrede: Herr Rente ab Alter: 67 Jahre Aufschubzeit: 35 Jahre Beitragszahlungsweise: monatlich Beitragszahlungsdauer: 35 Jahre Rentenzahlungsweise: monatlich Leistungsdauer: lebenslang Garantiezeit: 30 Jahre Gesamt-Nettobeitrag: 100,00 EUR Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn: [HV-Beitrag: 100,00 EUR] Überschussverwendung Dynamische nach Rentenbeginn: Überschussrente gar. Rentenfaktor: 28,2 100% des Fondsguthabens, mindestens fällig gewordenen Beiträge der Hauptversicherung Annahmen zur Dynamik Dynamikform: Dynamikform 2 1) Dynamik-%-Satz: 5,0% Dynamikerhöhungen: Dynamikerhöhung jedes Jahr Dynamikdauer: für die längstmögliche Dauer Die Dynamikerhöhungen erhalten Sie im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten jedes Jahr. 7. Gewählte Fondsanlage Name des Fonds ISIN WKN Aufteilung des Beitrags antea DE000A0DPZJ8 A0DPZJ 12,50% Carmignac Patrimoine A (acc) EUR FR A0DPW0 12,50% C-Quadrat ARTS Total Return Balanced (VT) AT0000A08EV6 A0NFHF 12,50% Veritas ETF-Dachfonds P DE ,50% Ethna-AKTIV E T-EUR LU A0X8U6 12,50% Flossbach von Storch SICAV - Ausgewogen R LU A0M43W 12,50% M & W Privat LU A0LEXD 12,50% Sauren Global Balanced A (EUR) LU ,50% 1) Der Beitrag erhöht sich jeweils um den vereinbarten festen Prozentsatz des Vorhresbeitrages, mindestens jedoch um monatlich 5,00 Euro. Seite 4 von 4 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3 (2) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

5 Produktinformationsblatt zur Versicherungsnehmer-Information Nr Versicherungsnehmer: Herr, Geb.datum Versicherte Person: Herr, Geb.datum Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht abschließend. Sie sollen Ihnen nur einen kurzen Überblick über den wesentlichen Inhalt des gewünschten Vertrags geben. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und dem Antrag. Bitte lesen Sie daher alle Vertragsunterlagen sorgfältig. Art der Versicherung: Fondsgebundene Rentenversicherung (Congenial - privat) (Tarif 888) Es gelten die folgenden Versicherungsbedingungen: Allgemeine Versicherungs-Bedingungen "Comfort D" der Condor Lebensversicherungs-AG für die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif 888 (AVB/Anlage E6C) Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung (Dynamik) der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (BB Dynamik/Anlage O64) Sofern Sie einen Garantiefonds gewählt haben oder später wählen werden, gelten die besonderen Bedingungen der Condor Lebensversicherungs-AG für Garantiefonds (BB Garantiefonds/Anlage Q61) Versichertes Risiko: Fondsgebundene Rentenversicherung zur Absicherung der Altersversorgung und der Versorgung der bezugsberechtigten Person. Bei Erleben des Rentenbeginns zahlen wir eine lebenslange monatliche Altersrente. Statt der Rentenzahlung kann bis zu 3 Monate vor dem Rentenbeginn eine einmalige Kapitalabfindung beantragt werden (siehe 4 AVB). Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn zahlen wir die vereinbarte Todesfall-Leistung, bei Tod im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit wird die Rentenzahlung bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit fortgesetzt. Die Todesfall-Leistung wird an die bezugsberechtigte Person gezahlt (siehe 4, 18 AVB). Beitragszahlung und Kosten: Für die Versicherung ist vom bis zum ein monatlicher Beitrag von 100,00 Euro zu zahlen. Der Beitrag erhöht sich durch die Dynamik bis zum jährlich jeweils um 5% des Vorhresbeitrags. Die daraus resultierende Erhöhung der Versicherungsleistung erfolgt nicht im gleichen Verhältnis wie die Erhöhung der Beiträge (siehe 1, 4 BB Dynamik). Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen (siehe 7 AVB). Sofern Sie uns nicht nachweisen können, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, gilt bei unterbliebener bzw. verspäteter Zahlung (siehe 8 AVB): Der Versicherungsschutz beginnt nicht zum Zeitpunkt der Annahme Ihres Antrags bzw. nicht zum in dem Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und wir sind nicht zur Leistung verpflichtet; Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, können wir darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten. Seite 1 von 13 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3/ (1) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

6 Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind am ersten Tag des jeweiligen Beitragszeitraumes fällig und innerhalb von 2 Wochen ab Fälligkeitstag an uns zu zahlen (siehe 7 AVB). Sollten Sie einen Folgebeitrag oder sonstigen Betrag, den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig zahlen, so gilt (siehe 8 AVB): Wir werden die Zahlung auf Ihre Kosten anmahnen und Ihnen eine mindestens zweiwöchige Zahlungsfrist setzen; Sind Sie nach Ablauf dieser Frist noch mit der Zahlung in Verzug, so vermindert sich oder entfällt Ihr Versicherungsschutz und wir können den Vertrag fristlos kündigen; Die Kündigung können wir bereits bei Bestimmung der Zahlungsfrist aussprechen und so mit ihr verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn zu dem Zeitpunkt noch Zahlungsverzug besteht; Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die Zahlung innerhalb eines Monats nach Kündigung bzw. - wenn diese mit der Fristbestimmung verbunden worden ist - nach Ablauf der Zahlungsfrist nachholen. Für die Versicherung sind Abschlusskosten und weitere Kosten zu entrichten, die in dem kalkulierten Beitrag von monatlich 100,00 Euro bereits enthalten sind. Bei einer Beitragssumme von ,00 Euro bestehen die Kosten aus Beträgen von jährlich 84,00 Euro für eine Laufzeit von 35 Jahren. Aufgrund der von Ihnen gewünschten Dynamik fallen während der Vertragslaufzeit zusätzliche Abschlusskosten und weitere Kosten in Abhängigkeit von der Höhe der Dynamikanpassungen an. Zusätzlich bereits einkalkuliert sind Kosten in Höhe von monatlich 0,50 Euro pro ,00 Euro Fondsguthaben für jedes beitragspflichtige Jahr. Für die Rentenbezugszeit sind weitere Kosten in Höhe von 1,50 Euro pro 100,00 Euro Monatsrente einkalkuliert. Die eingerechneten Kosten sind unter vorsichtigen Annahmen hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen kalkuliert und können zu Überschüssen führen, an denen wir Sie beteiligen. Näheres zur Überschussbeteiligung können Sie dem Vorschlag und der VN-Information entnehmen. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, können wir Ihnen die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als Gebühr gesondert in Rechnung stellen (siehe 13 AVB). Die Gebühren und Gebührentatbestände können sich ändern, die jeweils gültige und vollständige Gebührentabelle erhalten Sie auf Anfrage. Hinweise auf in der Versicherung enthaltene Leistungsausschlüsse: Der Vertrag enthält Leistungsausschlüsse, die zur Leistungsfreiheit bzw. Leistungsbeschränkung des Versicherers im Versicherungsfall führen können. In der Fondsgebundenen Rentenversicherung ist unsere Leistungspflicht bei vorsätzlicher Selbsttötung innerhalb der Dreihresfrist, Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder vorsätzlichem Einsatz von ABC-Waffen ggf. beschränkt (siehe 19, 20 AVB). Weitere Ausschlüsse können sich aus einer ggf. durchzuführenden Risikoprüfung ergeben. Welche Pflichten sind bis zur Unterzeichnung des Antrags zu beachten? Bis zur Abgabe der Vertragserklärung sind alle bekannten Gefahrumstände, nach denen wir in Textform fragen, vollständig und richtig anzuzeigen. Wenn Sie falsche Angaben machen, können wir unter Umständen vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten. Das kann sogar zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen. Einzelheiten finden Sie in den Versicherungsbedingungen. (siehe 6 AVB) Welche Pflichten sind während der Laufzeit des Vertrags zu beachten? Bitte teilen Sie uns wichtige Änderungen schnell mit, z. B. den Eintritt des Leistungsfalls, Ihre neue Postanschrift oder Ihren neuen Namen. Fehlende Informationen können den reibungslosen Vertragsverlauf beeinträchtigen. Einzelheiten finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen?". Seite 2 von 13 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3/ (1) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

7 Welche Pflichten sind im Versicherungsfall zu beachten? Der Versicherungsfall ist unverzüglich mitzuteilen. Welche Unterlagen wir benötigen, finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Solange die Verpflichtungen nicht erfüllt sind, kann keine Leistung gezahlt werden. Während des Rentenbezugs sind Sie verpflichtet, uns jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung für die versicherte Person vorzulegen. Diese fordern wir bei Ihnen an. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes: Sofern Sie den Einlösungsbeitrag der beantragten Versicherung rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlen, beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, zu dem wir Ihren Antrag angenommen haben, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, in dem Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn (siehe 1 AVB). Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende der Versicherung. Im Einzelnen gilt: Die Fondsgebundene Rentenversicherung endet bei Tod der versicherten Person vor dem Rentenbeginn bzw. bei Tod im Rentenbezug nach Ablauf von 30 Jahren nach Rentenzahlungsbeginn. Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, endet die Versicherung mit Ablauf der Rentengarantiezeit (siehe 4 AVB). Die Versicherung endet ggf. auch dann, wenn der Anteilwert vor Beginn der Rentenzahlung aufgebraucht ist (siehe 3 AVB). Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts endet die Versicherung spätestens mit Auszahlung des Kapitals. Hinweise zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages: Die Fondsgebundene Rentenversicherung kann vor Rentenbeginn durch eine jederzeit mögliche schriftliche Kündigung zum Schluss der Versicherungsperiode (siehe 11 AVB) oder durch Widerruf innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der nach 8 II VVG erforderlichen Unterlagen beendet werden (siehe VN-Information). Seite 3 von 13 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3/ (1) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

8 Versicherungsnehmer-Information zum Vorschlag Nr (nach 7 VVG i.v. mit 1,2 VVG-InfoV) * Versicherungsnehmer: Herr, Geb.datum Versicherte Person: Herr, Geb.datum Informationen zum Versicherer Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Admiralitätstraße Hamburg Tel.: (040) Fax: (040) kontakt@condor-versicherungen.de Internet: Sitz der Gesellschaft: Hamburg Bundesrepublik Deutschland Registergericht: Amtsgericht Hamburg - HRB 7763 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach, Claus Scharfenberg Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Lebensversicherungen. Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht der gesetzliche Sicherungsfonds für die Lebensversicherung bei der Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43G Berlin Im Sicherungsfall überträgt die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds. Der Fonds schützt die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Die Condor Lebensversicherungs-AG gehört dem Sicherungsfonds an. Informationen zur Versicherungsleistung Es gelten die folgenden Versicherungsbedingungen: Allgemeine Versicherungs-Bedingungen "Comfort D" der Condor Lebensversicherungs-AG für die fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif 888 (E6C) Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung (Dynamik) der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (O64) Sofern Sie einen Garantiefonds gewählt haben oder später wählen werden, gelten die besonderen Bedingungen der Condor Lebensversicherungs-AG für Garantiefonds (Q61) Bei der Versicherung handelt es sich um eine Fondsgebundene Rentenversicherung (Congenial - privat) (Tarif 888). Bei Erleben des Rentenbeginns zahlen wir eine lebenslange monatliche Altersrente. Statt der Rentenzahlung kann bis zu 3 Monate vor dem Rentenbeginn eine einmalige Kapitalabfindung beantragt werden. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn zahlen wir die vereinbarte Todesfall-Leistung, bei Tod im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit wird die Rentenzahlung bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit fortgesetzt. Die Todesfall-Leistung wird an die bezugsberechtigte Person gezahlt. Die genauen Regelungen über die Voraussetzungen und Beschränkungen (z.b. tarifliche Leistungsbeschränkungen, ggf. Leistungsfreiheit oder -beschränkung infolge einer Obliegenheitsverletzung) für die jeweiligen Versicherungsleistungen sind in den oben genannten Versicherungsbedingungen beschrieben. * VVG = Versicherungs-Vertrags-Gesetz; VVG-InfoV = Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen Seite 4 von 13 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3/ (1) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

9 Die Versicherung beinhaltet die folgenden Versicherungsleistungen : Personendaten: Anrede Versicherte Person: Herr Geburtsdatum: Versicherungsbeginn: Eintrittsalter: 32 Jahre Altersrentenbeginn: Altersrentenbeginn: 67 Jahre Letzte Beitragszahlung: a) Bei Erleben des Altersrentenbeginns Es wird eine Altersrente oder eine Kapitalabfindung gezahlt Der garantierte Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente pro ,00 Euro Fondsguthaben zum Rentenbeginn mindestens garantiert ist. Der garantierte Rentenfaktor richtet sich nach dem Alter, zu dem die Rentenzahlung aufgenommen wird, und beträgt beispielsweise zum Alter 67 ( ) 28,2 Alter 85 ( ) 40,5 b) Bei Tod vor dem Altersrentenbeginn ( ) Es werden 100% des Fondsguthabens, mindestens aber die fällig gewordenen Beiträge der Hauptversicherung gezahlt. c) Bei Tod nach dem Altersrentenbeginn ( ) Die Altersrente wird bis zum Ablauf der Garantiezeit von 30 Jahren weitergezahlt. Es ist folgender monatlicher Gesamt-Beitrag im ersten Versicherungshr zu entrichten: monatlicher Beitrag für die Fondsgebundene Rentenversicherung 100,00 EUR Der Beitrag erhöht sich durch die Dynamik bis zum jährlich jeweils um 5% des Vorhresbeitrags. Die daraus resultierende Erhöhung der Versicherungsleistung erfolgt nicht im gleichen Verhältnis wie die Erhöhung der Beiträge. Der Beitrag für diese Versicherung ist - wie oben aufgeführt - in monatlichen Raten zu zahlen. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn, direkt an die Condor Lebensversicherungs-AG zu zahlen. Der Vermittler ist zur Entgegennahme des Beitrags nicht berechtigt. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge ) sind am ersten Tag des jeweiligen Beitragszeitraumes fällig und innerhalb von 2 Wochen ab Fälligkeitstag an uns zu zahlen. Ihre Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn der Beitrag bei uns eingeht. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Da die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart ist, werden wir den fälligen Beitrag aufgrund der uns erteilten Einzugsermächtigung von dem darin verzeichneten Konto abbuchen. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Dies gilt gleichermaßen für die weiteren Beträge, die wir dann vereinbarungsgemäß jeweils abbuchen werden. Konnte der fällige Beitrag, ohne dass Sie dies zu vertreten haben, nicht von uns eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie schriftlich dazu aufgefordert haben. Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen ist befristet. Die Frist endet 8 Wochen nach dem angegebenen Versicherungsbeginn, spätestens jedoch bei Einführung einer neuen Tarifgeneration. Bis zum Rentenzahlungsbeginn ist die Versicherung unmittelbar an der Wertentwicklung der gewählten Fonds beteiligt. Der Wert des Fondsguthabens ist abhängig von der Kapitalmarktentwicklung und unterliegt Schwankungen, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat. Der Versicherungsnehmer hat die Chance auf Wertzuwächse, trägt aber auch das Risiko von Wertminderungen. In der Vergangenheit erwirtschaftete Beträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Seite 5 von 13 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3/ (1) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

10 Informationen zur Versicherung Der Vertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Sofern Sie den Einlösungsbeitrag rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlen, beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, zu dem wir Ihren Antrag angenommen haben, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, in dem Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Widerrufsbelehrung Wichtig! Ihr Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs.1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Admiralitätstraße Hamburg Fax: (040) kontakt@condor-versicherungen.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat, um einen Betrag von bei einer laufenden Beitragszahlung 1/360 des jährlichen Beitrags 1/180 des halbjährlichen Beitrags 1/90 des vierteljährlichen Beitrags 1/30 des monatlichen Beitrags und bei einem Einmalbeitrag Einmalbetrag Ihrer Versicherung Aufschubzeit Ihrer Versicherung in Jahren * 360 Die mit Ihnen vereinbarte Zahlungsweise sowie die Höhe Ihres Beitrags können Sie dem Ihnen zur Verfügung gestellten Produktinformationsblatt entnehmen. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Information zur Versicherung Die Versicherung wird für eine Aufschubzeit von Verfügungsphase beginnt ab dem Die Altersrente wird lebenslang gezahlt. 35 Jahren (maximal 53 Jahren) geschlossen. Die Bei Tod der versicherten Person im Rentenbezug vor Ablauf von 30 Jahren nach Rentenzahlungsbeginn wird die Altersrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt. Seite 6 von 13 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3/ (1) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

11 Die Fondsgebundene Rentenversicherung endet bei Tod der versicherten Person vor dem Rentenbeginn bzw. bei Tod im Rentenbezug nach Ablauf von 30 Jahren nach Rentenzahlungsbeginn. Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, endet die Versicherung mit Ablauf der Rentengarantiezeit. Die Versicherung endet ggf. auch dann, wenn der Anteilwert vor Beginn der Rentenzahlung aufgebraucht ist. Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts endet die Versicherung spätestens mit Auszahlung des Kapitals. Die Fondsgebundene Rentenversicherung kann vor Rentenbeginn durch eine jederzeit mögliche schriftliche Kündigung zum Schluss der Versicherungsperiode oder durch Widerruf innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der nach 8 II VVG erforderlichen Unterlagen beendet werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das zuständige Gericht finden Sie in den für Sie gültigen Versicherungsbedingungen. Den Antrag, den Versicherungsschein, die Annahmeerklärung, die Versicherungsnehmer-Information nach 7 VVG, die Versicherungsbedingungen sowie alle sonstigen schriftlichen Unterlagen erhalten Sie in deutscher Sprache. Die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache. Informationen zu Beschwerdestellen Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Davon bleibt Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, unberührt. Verein Versicherungsombudsmann e.v. Postfach Berlin Tel.: (0800) Fax: (0800) Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bereich Versicherungen - Graurheindorfer Str Bonn Tel.: (0228) Fax: (0228) poststelle@bafin.de Zusätzliche Informationen zur Lebensversicherung Für die Versicherung sind Abschlusskosten und weitere Kosten zu entrichten, die in dem kalkulierten Beitrag von monatlich 100,00 Euro bereits enthalten sind. Bei einer Beitragssumme von ,00 Euro bestehen die Kosten aus Beträgen von jährlich 84,00 Euro für eine Laufzeit von 35 Jahren. Aufgrund der von Ihnen gewünschten Dynamik fallen während der Vertragslaufzeit zusätzliche Abschlusskosten und weitere Kosten in Abhängigkeit von der Höhe der Dynamikanpassungen an. Zusätzlich bereits einkalkuliert sind Kosten in Höhe von monatlich 0,50 Euro pro ,00 Euro Fondsguthaben für jedes beitragspflichtige Jahr. Für die Rentenbezugszeit sind weitere Kosten in Höhe von 1,50 Euro pro 100,00 Euro Monatsrente einkalkuliert. Die eingerechneten Kosten sind unter vorsichtigen Annahmen hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen kalkuliert und können zu Überschüssen führen, an denen wir Sie beteiligen. Näheres zur Überschussbeteiligung können Sie dem Vorschlag und den unten genannten Informationen zur Überschussbeteiligung entnehmen. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, können wir Ihnen die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als Gebühr gesondert in Rechnung stellen. Die Gebühren und Gebührentatbestände können sich ändern, die jeweils gültige und vollständige Gebührentabelle erhalten Sie auf Anfrage. Seite 7 von 13 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3/ (1) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

12 Der Vertrag ist an den Überschüssen (Überschussbeteiligung) nach 153 VVG beteiligt. Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Den Überschussanteil führen wir nach 81c VAG i.v.m. Mindestzuführungsverordnung nach Berücksichtigung der Direktgutschrift der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach 56a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abweichen. Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben daher gleichartige Versicherungen zu Bestandsgruppen zusammengefasst und innerhalb der Bestandsgruppen wiederum nach engeren Gleichartigkeitskriterien Überschussverbände gebildet. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zur Überschussentstehung beigetragen haben. Ihr Vertrag gehört zu folgender Gruppe: Fondsgebundene Rentenversicherung vor Rentenbeginn im Rentenbezug Bestandsgruppe Ihre Versicherung erhält Anteile an den Überschüssen Ihrer Bestandsgruppe. Die Höhe der Anteile an den Überschüssen wird vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars unter Beachtung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung erhält die unten angegebenen Überschussanteile zu Beginn jedes Versicherungshres ab dem 2. Versicherungshr. Die einzelnen Überschussanteile und deren Bemessungsgrundlagen entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung: Für beitragspflichtige Versicherungen vor dem Rentenbeginn: Überschussanteil Grundüberschussanteil Bemessungsgrundlage der während eines Versicherungshres dem Fondsguthaben entnommenen Verwaltungskostenbeiträge Die Mittel für die Überschussanteile werden den Überschüssen des Geschäftshres oder der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Es besteht ein Rechtsanspruch nach 169 VII VVG auf die bereits zugeteilten Überschussanteile. In einzelnen Versicherungshren kann eine Zuteilung von Überschüssen entfallen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist. Die Überschussanteile aus der Fondsgebundenen Rentenversicherung werden vor Rentenbeginn in Anteileinheiten umgerechnet und dem jeweiligen Fonds zugeführt. Weitere Einzelheiten zur Überschussbeteiligung können Sie unserem Geschäftsbericht und den Versicherungsbedingungen entnehmen. Bei Beendigung dieser Versicherung vor Rentenbeginn durch eine jederzeit mögliche schriftliche Kündigung zum Schluss der Versicherungsperiode erhalten Sie - soweit bereits entstanden - einen Rückkaufswert nach 169 VVG. Die Höhe des Rückkaufswertes der fondsgebundenen Rentenversicherung basiert auf dem Anteilguthaben zum Stichtag, vermindert um einen Abzug. Der Wert des Anteilguthabens ist abhängig von der Entwicklung der von Ihnen ausgewählten Fonds. Darüber hinaus werden dem Anteilguthaben zur Deckung der Versicherungsleistungen monatliche Risikobeiträge bzw. -erträge und Verwaltungskosten entnommen bzw. zugeführt. Der garantierte Rückkaufswert der fondsgebundenen Rentenversicherung beträgt 0,00 Euro. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Versicherung vor Rentenbeginn jederzeit schriftlich zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in eine beitragsfreie Versicherung nach 165 VVG oder in eine beitragsreduzierte Versicherung umzuwandeln, sofern bei einer Beitragsreduzierung der jährliche Mindest-Beitrag für die Fondsgebundene Rentenversicherung von 240,00 Euro nicht unterschritten wird. Eine Beitragsfreistellung ist nur möglich, wenn der Wert des verbleibenden Anteilguthabens der fondsgebunden Rentenversicherung von 2.500,00 Euro nicht unterschritten wird. Bei einer teilweisen Beitragsfreistellung besteht die Versicherung aus einem beitragsfreien und einem beitragspflichtigen Teil, der die jeweilige Mindestgrenze nicht unterschreiten darf. Seite 8 von 13 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3/ (1) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

13 Die Höhe der beitragsfreien Rente aus der fondsgebundenen Rentenversicherung basiert auf dem Anteilguthaben zum Stichtag vermindert um einen Abzug. Der Wert des Anteilguthabens ist von der Entwicklung der gewählten Fonds abhängig. Darüber hinaus werden dem Anteilguthaben auch nach der Beitragsfreistellung zur Deckung der Versicherungsleistungen monatliche Risikobeiträge bzw. -erträge und Verwaltungskosten entnommen bzw. zugeführt. Das kann dazu führen, dass das Anteilguthaben vor dem Rentenzahlungsbeginn aufgebraucht ist. Der Versicherungsschutz erlischt damit. Der garantierte Wert zur Ermittlung der beitragsfreien Leistungen beträgt während der gesamten Vertragsdauer 0,00 Euro. Für die von Ihnen gewählten Fonds gilt: Das Anteilguthaben in Form von Investmentanteilen gehört zum Sondervermögen der Gesellschaft. Bitte beachten Sie unbedingt die vollständigen Verkaufsprospekte der Fonds, die Sie bei uns anfordern oder auf unserer Internetseite einsehen können. Hier finden Sie außerdem die aktuellen Wertentwicklungen sowie die Zusammensetzung der aktuell angebotenen Fonds. Bitte beachten Sie dabei, dass die Wertentwicklungen und Renditeangaben der einzelnen Fonds nicht den Wert oder die Rendite Ihres Versicherungsvertrages wiedergeben. Sie haben auch die Möglichkeit, zukünftig die Wahl Ihres Fonds zu ändern. Die Fonds werden durch eine Fondsgesellschaft verwaltet, Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der Fonds. Die Fondsgesellschaft gibt einen Teil der Verwaltungsvergütung an die Condor Lebensversicherungs-AG weiter. Die Höhe der Verwaltungsvergütung beträgt zurzeit 0,05% bis maximal 2,00% jährlich. Sie ist bei vielen Fonds geringer als der angegebene Maximalwert. Die Verwaltungsvergütung für den jeweiligen Fonds entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der Fonds. Von der Verwaltungsvergütung erhält die Condor Lebensversicherungs-AG zurzeit jeweils 0,00% bis zu maximal 41,50%. Fondsname (Anlageklasse) antea (Gemischter Fonds International flexibel) Stand: Zusammensetzung: WKN Verwaltungsgebühr Anteil am Anlagebeitrag A0DPZJ 2,11% 12,5% 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre Performance (auf EUR-Basis in %) in der Vergangenheit 10,7% 14,7% 50,1% Risikoklasse laut KAG Risikoklasse laut KID k.a. 4 Anlagearten: Aktien (43,00%), Anleihen (12,00%), Edelmetalle (7,00%), Private Equity (4,00%), Wandelanleihen (3,00%), Rohstoffe (1,00%), Liquiditaet (12,00%) Anlageziel: Der Fonds investiert weltweit vorwiegend in Aktien, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, strukturierte Produkte oder Zertifikate. Dabei wird stets auf eine breite Streuung des Risikos geachtet. Das Depot-Management erfolgt durch drei Experten: ACATIS Investment GmbH (Dr. Hendrik Leber), DJE Kapital AG (Dr. Jens Ehrhardt) und Flossbach von Storch AG (Dr. Bert Flossbach). Das Fondsvermögen wird zu gleichen Teilen an die Depot-Manager gegeben, die unterschiedliche Anlagestile verfolgen. Carmignac Patrimoine A (acc) EUR (Gemischter Fonds International balanced) Stand: Zusammensetzung: Anlageziel: A0DPW0 1,65% 12,5% 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 6,5% 10,3% 37,2% k.a. 4 Top-Anlagevermögen: United States Treasury Note/B.. (6,30%), Italy Buoni Poliennali Del Te.. (2,74%), Anadarko Petroleum Corp (2,08%), PENSION (2,03%), Mexican Bonos 7.75% (1,75%), United States Treasury Note/B.. (1,73%), Nestle SA (1,70%), Poland Government Bond 4.75%.. (1,54%), Cie Financiere Richemont SA (1,52%), AIA Group Ltd (1,39%) Ziel des Fonds ist es, die Wertentwicklung seines Referenzindikators, den zusammengesetzten Index aus 50% des weltweiten Aktienindex von Morgan Stanley (MSCI AC World Index) und 50% des weltweiten Rentenindex Citigroup WGBI All Maturities Eur, über einen empfohlenen Anlagehorizont von 3 Jahren zu übertreffen. Seite 9 von 13 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3/ (1) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

14 Fondsname (Anlageklasse) C-Quadrat ARTS Total Return Balanced (VT) (Dachfonds Gemischte Fonds International) Stand: WKN Verwaltungsgebühr Anteil am Anlagebeitrag A0NFHF 2,00% 12,5% 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre Performance (auf EUR-Basis in %) in der Vergangenheit 9,4% 8,7% k.a. Risikoklasse laut KAG Risikoklasse laut KID k.a. 4 Zusammensetzung: Top-Anlagevermögen: Lyxor ETF PRIVEX A (5,30%), Pioneer Funds U.S.H.Yield A H.. (4,22%), AI - Global Convertibles Fd.A.. (4,00%), SISF Hong Kong Equity EUR B A.. (2,57%), G.Sachs Fds-GS Str.Abs.Re.Bd.. (2,54%), SISF Strategic Bond EUR A Acc.. (2,52%), Saxo Inv.Gl.Evolution Frontie.. (2,52%), Man Convertibles Global EUR (2,50%), LO Funds Convertible Bond Asi.. (2,38%) Anlageziel: Veritas ETF-Dachfonds P (Dachfonds Gemischte Fonds International) Stand: Der Fonds verfügt über flexible Anlagerichtlinien. Er kann bis zu 50 % in Aktienfonds und bis zu 100 % in Anleihen- und Geldmarktfonds investieren. Bei der Umsetzung der Anlagepolitik wird verstärkt einem "Total Return Ansatz" gefolgt werden. Hierbei bedient sich das Fondsmanagement eines technischen Handelsprogramms mit einer mittelfristig trendfolgenden Ausrichtung. Jenen Fonds, die ein kurz- bis mittelfristig positives Trendverhalten zeigen, werden im Portfolio am stärksten gewichtet. Die Anlagestrategie orientiert sich nicht an einer Benchmark, angestrebt wird vielmehr längerfristig in allen Marktphasen einen absoluten Wertzuwachs zu erwirtschaften ,84% 12,5% 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 8,6% -1,9% 28,3% k.a. 4 Zusammensetzung: Top-Anlagevermögen: ishares S&P 500 (8,90%), MSCI Emerging Markets Source.. (7,23%), DBXT MSCI Japan 1C (6,88%), MSCI World Source ETF (5,37%), DBXT MSCI World 1C (4,83%), MSCI Europe Source ETF (4,40%), ishares STOXX Europe Mid (4,38%), DBXT MSCI Europe Small Cap 1C (4,37%), ishares MSCI World (4,04%), DBXT MSCI EM LatAm 1C (3,68%) Anlageziel: Ethna-AKTIV E T-EUR (Gemischter Fonds Europa defensiv) Stand: Zusammensetzung: Anlageziel: Der Fonds investiert vorwiegend in Exchange Traded Funds (ETFs) weltweit. Dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Fonds sein. Darüber hinaus können aber auch Derivate zur Absicherung eingesetzt werden. A0X8U6 1,82% 12,5% 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 11,6% 18,2% k.a. k.a. 4 Top-Anlagevermögen: Gemeinsame Deutsche Bundeslae.. (3,70%), Deutsche Post AG 2.875% (2,29%), State of North Rhine-Westphal.. (1,75%), Achmea BV 6% (1,69%), Morgan Stanley BV/Talanx Zert.. (1,65%), Spain Government Bond 5.85% 3.. (1,54%), Novartis AG (1,28%), Landwirtschaftliche Rentenban.. (1,27%), Royal Bank of Scotland Group.. (1,26%), Mellinckrodt 1 (1,21%) Das Fondsvermögen wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt, wobei sowohl Aktien als auch fest- oder variabelverzinsliche Anleihen, Schuldverschreibungen, Wandelanleihen und Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten sowie Zertifikate, erworben werden. Der Anteil an Aktien, Aktienfonds und aktienähnlichen Wertpapieren darf insgesamt 49 % des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Seite 10 von 13 IDN: :42:15 CAS LV 7/ VM FRV-RK: 6.3/ (1) Verm-Nr. 49/81111 OPID: zsd Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstand: Rüdiger Bach Claus Scharfenberg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 7763 Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Admiralitätstraße Hamburg kontakt@condor-versicherungen.de Tel.: (040) , Fax: (040)

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