Kindergartenbedarfsplan. für die. Bundesstadt Bonn bis 2018

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1 Kindergartenbedarfsplan für die Besstadt Bonn 2014 bis 2018 Amt für Kinder, Jugend Familie Besstadt Bonn Oktober 2014

2 Inhaltsverzeichnis 1. Aktualisierung der Kindergartenbedarfsplanung 1 2. Die wesentlichen Planungsgrlagen ein kurzer Überblick 2 3. Ausbauquoten e Ausbauquote für die Betreuung Kindern unter drei Jahren Ausbauquote für die Betreuung Kindern über drei Jahren Zusammenfassung Ausbauquoten 7 4. Betreuungssituation für Kinder mit Förderbedarf Inklusion 7 5. Datenbasis für die Bedarfsplanung Gesamtstädtische Belegungssituation Ausbauplanung auf Ebene der Planungsräume Bonn-Mitte Bonn-Nord Innenstadt-Süd Bonn-West Bonn-Süd Tannenbusch Auerberg Kottenforst Rheintrasse Bad Godesberg-Mitte-Nord Bad Godesberg-Kurviertel Plittersdorf Pennenfeld Mehlem Heiderhof Beuel/Mitte-Nord Beuel-Ost Beuel/Mitte-Süd Beuel/Außenring-Süd Duisdorf Brüser Berg Medinghoven Zusammenfassung der Ergebnisse auf gesamtstädtischer Ebene Anhang 90

3 Aktualisierung der Kindergartenbedarfsplanung Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung auf Förderung seiner Persönlichkeit. Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages (vgl. 2 KiBiz). Förderung, Bildung Betreuung für alle Kinder ist eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft der Kinder der Stadtgesellschaft. Qualitativ hochwertige Einrichtungen Betreuungsplätze zu schaffen, die sich an den Bedarfen der Eltern Kinder orientieren, sollte deshalb ein vorrangiges Ziel jeder Kommune sein. Die Besstadt Bonn gehört nach wie vor zu den Kommunen mit steigenden Einwohnerzahlen. Der demographische Wandel mit sinkenden Bevölkerungszahlen Geburtenrückgang ist in Bonn bisher nicht eingetreten. Bonn ist ein führender Wirtschaftsstandort mit einem hohen Anteil an anspruchsvollen Arbeitsplätzen -insbesondere im Dienstleistungssektor- steigenden Beschäftigungszahlen. Umso größer ist die Bedeutung einer hochwertigen flächendeckenden öffentlich geförderten Kinderbetreuung für Bonn, die sich an den Wünschen Bedarfen der Eltern orientiert, Kindern unterschiedlicher Herkunft Kompetenz die gleichen Bildungsmöglichkeiten eröffnet eine individuelle Förderung bietet. Der Rat der Besstadt Bonn hat in seiner Sitzung am die Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2011 bis 2013 beschlossen. Seitdem hat sich nicht nur die Bedarfssituation verändert, sondern es sind zahlreiche gesetzliche Veränderungen vorgenommen worden. Die Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege führte in Bonn in den letzten Jahren zu einem massiven Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder (U3-Plätze). Um der wachsenden Nachfrage an Kinderbetreuungsplätzen sowohl für Kinder ab drei Jahren (Ü3-Plätze) als auch für Kinder unter drei Jahren gerecht zu werden, wurden neue Einrichtungen geschaffen bestehende umgebaut erweitert. Um die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen zu können, ist ein weiterer bedarfsgerechter Ausbau Betreuungsplätzen notwendig. Das Amt für Kinder, Jugend Familie legt hierzu im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2014 bis 2018 vor.

4 Die wesentlichen gesetzlichen Planungsgrlagen - ein kurzer Überblick - Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in Verbindung mit dem Gesetz zur frühen Bildung Förderung Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) ist die Grlage für den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder in Kindertagesstätten. Es bildet den Planungs- Finanzierungsrahmen für den Bestand die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung. Nach 80 Abs. 1 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung u. a. den Bestand an Einrichtungen Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse Interessen der jungen Menschen der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln die zur Befriedung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig ausreichend zu planen. Nach 18 Abs. 2 KiBiz ist die Bedarfsplanung auf der Grlage der örtlichen Jugendhilfeplanung Voraussetzung für eine finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch das Land NRW. Welche en mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden, wird gemäß 19 Abs. 3 KiBiz im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden. Darüber hinaus sind für die Planung insbesondere die folgenden Vorgaben Ziele des Kinderbildungsgesetzes des SGB VIII zu berücksichtigen: Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ( 24 Abs. 2 SGB VIII) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ( 24 Abs. 3 SGB VIII) Wunsch- Wahlrecht der Eltern ( 3 a KiBiz) Danach haben die Eltern das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten ihrem individuellen Bedarf entsprechenden Betreuungszeiten zu wählen. Diese Rechte haben Eltern auch außerhalb ihrer Wohnortkommune. Aufgr der vielfältigen Verflechtungen Bonns mit seinem Umland können die Auswirkungen dieser neuen Regelung auf die Bedarfssituation in Bonn noch nicht prognostiziert werden. Derzeit werden 3,4 % der Plätze in Bonner Kindertageseinrichtungen auswärtigen Kindern in Anspruch genommen (da 45% in öffentlich geförderten Betriebskindertagesstätten). Evtl. Änderungen des Nachfrageverhaltens werden zu beobachten bei künftigen Planungen zu berücksichtigen sein.

5 - 3 - Gemeinsame Förderung aller Kinder ( 8 KiBiz) Zu den veränderten Rahmenbedingungen der integrativen Förderung vgl. DS-Nr Die Auswirkungen auf die Kindergartenbedarfsplanung sind in Kapitel 4 dargestellt. Angebotsstruktur en ( 13 d in Verbindung mit 19 der Anlage zu 19 KiBiz) (vgl. nachfolgende Erläuterungen) Im Rahmen der KiBiz-Revision sind mit Wirkung vom weitere Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Hierzu wird auf die Drucksachen Nr ST2 verwiesen. Die Förderung Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses als pluskita nach 16 a in Verbindung mit 21 a KiBiz ist in der DS-Nr dargestellt. Zur Änderung der Sprachförderung nach 16 b in Verbindung mit 21 b vgl. DS-Nr Die Weiterentwicklung der Familienzentren nach 16 KiBiz ist der DS-Nr zu entnehmen. Die jeweiligen Übersichten sind als Anhang beigefügt. Nach den 13 d 19 in Verbindung mit der Anlage zu 19 KiBiz können in Kindertageseinrichtungen drei verschiedene en mit unterschiedlichen Betreuungszeiten angeboten werden. Die unterschiedlichen en sollen es den Eltern ermöglichen, eine für ihren Bedarf passende zeitliche Betreuung für ihr Kind zu wählen. Die Finanzierung der Träger erfolgt über gesetzlich festgelegte Kindpauschalen, die jährlich um 1,5% erhöht werden. Entsprechend 19 Abs. 3 KiBiz ist im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu entscheiden, welche der nachfolgenden en mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung berücksichtigt dabei -soweit möglich- die Vorstellungen Wünsche der Träger insbesondere mit Blick auf einen flächendeckenden bedarfsgerechten Ausbau der U3-Plätze. (s. Anlage zu 19 KiBiz) I II III Altersvorgaben Wöchentliche Betreuungszeit Kinderzahl a) Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung b) Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung c) Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung a) Kinder unter 3 Jahren b) Kinder unter 3 Jahren c) Kinder unter 3 Jahren a) Kinder ab 3 Jahren b) Kinder ab 3 Jahren c) Kinder ab 3 Jahren 45 20

6 - 4 - Das KiBiz sieht integrative Gruppen als eigene nicht vor, jedoch wird über die Anlage zu 19 KiBiz für ein behindertes oder einer Behinderung bedrohtes Kind die 3,5-fache Kindpauschale gezahlt. Dies ermöglicht den Trägern, den erhöhten Betreuungsaufwand für Kinder mit Förderbedarf zu finanzieren eine gemeinsame Betreuung Kindern mit ohne Förderbedarf zu gewährleisten. 3. Ausbauquoten e 3.1 Ausbauquote für die Betreuung Kindern unter drei Jahren Für Kinder im Alter vier Monaten bis unter drei Jahren wurde im Kindergartenbedarfsplan für 2010 bis 2013 für die Stadt Bonn ein 35,2 % (25% in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, 10,2 % in ) beschlossen. Dieses Ziel wurde im U3-Ausbau Ende 2013 erreicht. Bereits im März 2011 hat der Rat der Besstadt Bonn aufgr der hohen Nachfrage im U3- Bereich bis 2018 eine Platzerweiterung für Kinder ab einem Alter vier Monaten bis unter drei Jahren auf 50% beschlossen (vgl. DS-Nr ). (Dies entspricht bezogen auf die 0 bis unter drei Jährigen einer Quote ca. 45%.) Die Umsetzung des Ratsbeschlusses, aber auch die Realisierung des Rechtsanspruchs erfordern bis Ende 2018 einen weiteren Ausbau der öffentlich geförderten Plätze in Kindertageseinrichtungen in. Nur so kann eine flächendeckende, bedarfsorientierte U3-Betreuung angeboten werden. Im Kindergartenjahr wird die squote für Kinder im Alter vier Monaten bis unter drei Jahren in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen bzw. insgesamt 42,5% betragen. (Bezogen auf alle Kinder unter drei Jahren ergibt dies eine squote 38,2%.) Nach Umsetzung aller geplanten Maßnahmen im Kindergartenjahr werden Plätze für Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen 900 öffentlich geförderte U3-Plätze in zur Verfügung stehen. Um 50% aller Kinder im Alter vier Monaten bis unter drei Jahren versorgen zu können, fehlen dann noch 449 U3-Plätze in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen. Bis 2018 ist die der öffentlich geförderten plätze insgesamt um 249 auf 1069 zu erhöhen. Dieser Wert bezieht sich nicht auf den Ausbaustand 2014/15, sondern auf die Belegungsauswertung mit Stand November In diesem Monat nahmen 804 Bonner U3-Kinder einen öffentlich geförderten platz in Anspruch.

7 - 5 - Mit der neuen Satzung der Besstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege, die der Rat am beschlossen hat (DS-Nr ), erfolgten u.a. eine Anhebung der Stensätze für personen, ein Ausschluss privaten Zuzahlungen Regelungen zur Angleichung Kindertagespflege an die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder. Eine dem Ausschuss für Kinder, Jugend Familie im Februar 2014 vorgelegte Evaluierung der Satzung führt zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl aller Kinder in Bonner Kindertagespflegestellen im Vergleichszeitraum Dezember 2012/2013 um ca. 10 % erhöht hat. Die Zahl der Kinder, die laufend gefördert wurden, stieg um 23,2 % (DS-Nr NV9). Diese Entwicklung wird als Indiz dafür gewertet, dass durch die Satzung für Nutzer attraktiver geworden - aus Sicht der Jugendhilfeplanung - ein weiterer Ausbau bedarfsgerecht ist. Bei den Bedarfen wird stabilen Bevölkerungszahlen ausgegangen. Sollten mehr Kinder in den kommenden Jahren in Bonn leben, steigt die Zahl der neu zu schaffenden Betreuungsplätze, die erforderlich sind, um die Quote 50% erreichen zu können, entsprechend an. Das Betreuungsangebot im U3-Bereich ist im Stadtgebiet sehr verschieden. Während einige Planungsräume gut aufgestellt sind, fehlen in anderen immer noch überdurchschnittlich viele Betreuungsplätze. Mit dem Rechtsanspruch ab August 2013 für Kinder ab 1 Jahr hat sich die Situation deutlich verändert. Es ist daher der gesetzliche Auftrag, nicht nur ausreichend Betreuungsmöglichkeiten für U3- Kinder zu schaffen, sondern auch eine optimale Verteilung im Bonner Stadtgebiet zu planen, sodass möglichst jedem Kind eine wohnortnahe Betreuung zur Verfügung gestellt werden kann. 3.2 Ausbauquote für Betreuung Kindern ab drei Jahren Für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung ist in der Kindergartenbedarfsplanung eine squote 97% in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen empfohlen worden (vgl. DS-Nr ). Eine durch den Nachfragedruck notwendige Anpassung der Ausbauzahlen wurde vom Rat im Rahmen der jährlichen KiBiz-Anmeldungen beschlossen. Für Kinder im Alter drei bis sechs Jahren werden im Kindergartenjahr nach Umsetzung der Ausbauplanung Plätze in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Das Platzangebot reduziert sich bei Berücksichtigung der Kinder aus Umlandkommunen, die einen Platz in einer öffentlich geförderten Bonner Kindertagesstätte belegen.

8 - 6 - Privat-gewerbliche Einrichtungen decken meist keinen sozialräumlichen Bedarf können planerisch nur bedingt bei der Ermittlung der squote berücksichtigt werden. Derzeit nutzen mehr als 500 Ü3-Kinder einen Betreuungsplatz in einer privat-gewerblichen Einrichtung. Da sind ca. 80% Bonner Kinder. Die mit dem letzten Kindergartenbedarfsplan empfohlene Ü3-squote 97% entspricht nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf. Insbesondere die folgenden Faktoren verdeutlichen die Notwendigkeit eines umfassenderen Ü3-Ausbaus: Das Recht der Kinder ab vollendetem drittem Lebensjahr auf einen Betreuungsplatz in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung wird nahezu allen Eltern eingefordert. Eltern schätzen die gute Bildungs- Erziehungsarbeit der Tageseinrichtungen wollen durch Betreuung Förderung in Kindertageseinrichtungen gute Startchancen für ihre Kinder erreichen. Seit Einführung des Rechtsanspruchs nimmt die Zahl der Eltern zu, die sich aus finanziellen Gründen eher für einen Wechsel einer privat-gewerblichen in eine öffentlich-geförderte Einrichtung entscheiden. Der Ausbau Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird zwangsläufig zu einer stärkeren Nachfrage nach Ü3-Plätzen führen, da eine durchgehende Betreuung bis zur Einschulung die Regel ist. Im Rahmen der Inklusion nimmt der Wunsch nach einer gemeinsamen Betreuung aller Kinder zu. Folge ist, dass Plätze in heilpädagogischen Einrichtungen weniger nachgefragt werden. Seit der KiBiz-Revision ist die Betreuung Kindern mit einer (drohenden) Behinderung in Regeleinrichtungen jedoch mit einer Reduzierung der belegbaren Plätze verben (vgl. Kapitel 4). Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz kommt dem Wunsch- Wahlrecht der Eltern eine größere Bedeutung zu. Diese Regelung kann zu einer stärkeren Nachfrage nach Betreuungsplätzen durch auswärtige Eltern führen. Sowohl der zu erwartende leichte Bevölkerungsanstieg, aber auch Betreuungsbedarfe, die nicht aus den Bevölkerungszahlen abzuleiten sind, wie die Zuweisung Flüchtlingen der Ausstieg des BAMF aus der Finanzierung der Kinderbetreuung bei Integrationskursen, erhöhen die notwendige Anzahl an Kinderbetreuungsplätzen. Ein ausreichendes qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen ist für die Besstadt Bonn ein wichtiger Standortfaktor sowohl für

9 - 7 - die Ansiedlung Unternehmen als auch für die Entscheidung Familien für Bonn als Wohnort. Ein weiterer Ausbau ist insbesondere aus vorgenannten Gründen zwingend erforderlich, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung erfüllen zu können. Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung ist festzustellen, dass eine Anhebung der squote für die drei- bis sechsjährigen Kinder bisher 97 % auf 101 % bedarfsgerecht ist. 3.3 Zusammenfassung Ausbauquoten Aus den Ausführungen in den Kapiteln ergibt sich die Notwendigkeit, die bisher beschlossenen squoten dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Jugendhilfeplanung kommt ihrem gesetzlichen Planungsauftrag nach empfiehlt für den Planungszeitraum 2014 bis 2018 folgende Ausbauquoten: U3 (Kinder vier Monaten bis unter drei Jahren): wie bisher 50% Dies entspricht etwa einer Ausbauquote 45% für alle unter Dreijährigen Ü3 (Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung): Anhebung 97 % auf 101% Die empfohlenen Quoten basieren auf eigenen Berechnungen Vergleichen mit anderen Kommunen. Aus den Ausführungen wird deutlich, dass die künftige Bedarfsentwicklung zahlreichen Faktoren abhängig ist, die nicht bis ins Detail planbar sind. Insbesondere Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung, z. B. durch die Erschließung neuer Wohngebiete, erfordern eine regelmäßige Überprüfung der Ausbauplanung. Gleiches gilt bei einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Entwicklung. Sofern sich zukünftig Bedarfsänderungen abzeichnen, wird die Verwaltung die Planung anpassen die politischen Gremien beteiligen. 4. Betreuungssituation für Kinder mit Förderbedarf Inklusion Entsprechend 8 KiBiz sollen Kinder mit (drohender) Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Diese Vorgabe entspricht dem vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen weiten Inklusionsverständnis. Zu den Planungszielen gehört deshalb, mehr gemeinsame Lern- Bildungsorte zu schaffen bzw. diese zu stärken.

10 - 8 - Im Rahmen der Anmeldung der Kindpauschalen nach dem KiBiz beim Land NRW mussten integrative Gruppen Einzelintegrationen für die einzelnen Einrichtungen festgelegt werden. Ziel war dabei, die Landeszuschüsse für den für die Stadt Bonn insgesamt prognostizierten Bedarf finanziell abzusichern. Die Betreuung Kindern mit Förderbedarf kann allerdings nicht vollständig einrichtungsscharf geplant werden, da die Wahrnehmung des Wunsch- Wahlrechtes durch die Eltern vielen Faktoren abhängig ist. Die Informationen zu integrativen Betreuungsplätzen in den jeweiligen Planungsräumen basieren auf der jährlichen Anmeldung der KiBiz-Pauschalen beim Land. Die absolute Zahl der integrativen Betreuungsplätze mit Förderbedarf andert sich allerdings regelmäßig. Manche Förderbedarfe stellen sich erst nach Aufnahme eines Kindes heraus werden dann im laufenden Jahr als Einzelintegration angemeldet. Voraussetzung für die einer durch das Land zur Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen finanzierten zusätzlichen Pauschale in Höhe für jedes Kind mit anerkanntem (oder drohendem) Förderbedarf ist eine Reduzierung der Betreuungsplätze in der jeweiligen Gruppe. Konkret kann für jedes Kind mit einer (drohenden) Behinderung ein weiterer Platz nicht belegt werden, sofern die Jugendhilfeplanung einer Reduzierung zustimmt. Grsätzlich ist eine gemeinsame Betreuung aller Kinder unabhängig vom Förderbedarf anzustreben. Dies setzt allerdings voraus, dass in der jeweiligen Einrichtung die räumlichen Voraussetzungen für die Betreuung Kindern mit (drohender) Behinderung (barrierefreie Räume, Flure Eingänge, geeignete Sanitäranlagen) auch die personellen Voraussetzungen (z.b. therapeutische oder heilpädagogische Ausbildung des Personals) erfüllt sind. Förderbedarfe können unterschiedlicher Natur sein. Insofern ist die Integration Kindern mit Förderbedarf nur an den Standorten möglich, die über dem Förderbedarf entsprechende Räumlichkeiten spezialisiertes Personal verfügen. Vor dem Hintergr des gesetzlichen Auftrags, alle Kinder möglichst gemeinsam zu betreuen, ist die weitere Entwicklung der heilpädagogischen Einrichtungen zu betrachten. Die in heilpädagogischen Einrichtungen vorhandenen Plätze werden in der Regel nicht wohnortnah, sondern durch Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet belegt. Insoweit wurde das Angebot in heilpädagogischen Einrichtungen bei der Betrachtung der jeweiligen Planungsräume dargestellt, jedoch nicht in die weitere sozialräumliche Planung einbezogen. Reine heilpädagogische Einrichtungen entsprechen nicht mehr den Zielen einer inklusiven Förderung. Dieses wird auch durch eine sinkende Nachfrage nach entsprechenden Plätzen deutlich. Vor diesem Hintergr sollte daher sukzessive ein bedarfsorientierter Abbau der Plätze in rein heilpädagogischen Einrichtungen bei gleichzeitigem Ausbau der integrativen Angebote in öffentlich geförderten

11 - 9 - Einrichtungen erfolgen. Notwendige bauliche Maßnahmen in den heilpädagogischen Einrichtungen sind mit Blick auf eine integrative Betreuung Förderung vorzunehmen. Im Kindergartenjahr werden 148 Plätze in heilpädagogischen Einrichtungen angeboten. Daneben wurden insgesamt 221 integrative Betreuungsplätze nach KiBiz in Regeleinrichtungen angemeldet. Diese Betreuungsangebote sind meist in integrative en eingeben. Für die ca. 40 Plätze in Einzelintegration können zusätzlich ca. 40 Plätze nicht belegt werden. Ansonsten kann die für eine zielgerichtete Förderung notwendige zusätzliche Pauschale des Landes nicht in Anspruch genommen werden. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die beim Land NRW für das Kindergartenjahr angemeldeten integrativen Betreuungsplätze:

12 Öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen mit integrativen Plätzen nach Umsetzung der KiBiz-Kindpauschalenanmeldung für das Kindergartenjahr - ohne heilpädag. Einrichtungen Name der Einrichtung Anzahl der Gruppen max. U3- Angebot nach KiBiz in I U3 in II Ü3 in I + III Integrative Plätze für Kinder ab 1 Jahr da da integr. U3 integr. Ü3 Vor dem Sterntor Städt. Kindergarten Unterm Regenbogen Rheindorfer Vorstadt Städtische Kindertagesstätte Kaiser-Karl-Park Ellerviertel Städt. Kindergarten Robert-Wetzlar-Stiftung Baumschulviertel Kindergarten Waldorfkindergarten Am Schloss e. V Bonner Talviertel Städtische Kindertagesstätte An der Elisabethkirche Vor dem Koblenzer Tor Kindergarten Rotznasen e.v Dransdorf Kath. Kindergarten St. Antonius Dransdorf Städt. Kindergarten Gerhart-Hauptmann-Str Alt-Endenich Evang. Kindergarten Evangelische Trinitatis-Kirchengemeinde Alt-Endenich Städt. Kindergarten Hainstraße Alt-Tannenbusch Kindertageseinrichtung KJF Neu-Tannenbusch Städt. Kindergarten Chemnitzer Weg Neu-Tannenbusch Städt. Kindergarten Waldenburger Ring Neu-Tannenbusch Städt. Kindergarten Montessorikindergarten Neu-Tannenbusch Städt. Kindergarten Lummerland Neu-Tannenbusch Städt. Kindergarten Ostpreußenstraße Neu-Tannenbusch Kindertageseinrichtung Waldenburger Ring Auerberg Städt. Kindergarten An der Rheindorfer Burg Auerberg Städt. Kindergarten Auerberg Ippendorf Kindertagesstätte des DRK Cläre-Grüneisen-Haus Dottendorf Kindergarten Elterninitiative Spatzennest e. V Dottendorf Städt. Kindergarten Heinrich-Schneiders-Str Gronau-Besviertel Kindertagesstätte Heussallee Internationale Kindertagesstätte Hochkreuz-Besviertel Kath. Kindergarten Sonja-Kill-Kindergarten Heilig Kreuz Hochkreuz-Besviertel Wirbelwind Kindertageseinrichtung der Telekom Friesdorf Kath. Kindergarten St. Servatius Bad Godesberg-Nord Städt. Kindergarten Weißenburgstr Bad Godesberg-Kurviertel Städt. Kindergarten Rigal'sche Wiese Bad Godesberg-Villenviertel Kath. Kindergarten Herz Jesu Neu-Plittersdorf Kindergarten Christuskirche Evang. Thomas-Kirchengemeinde Neu-Plittersdorf Kindergarten St. Georg Lannesdorf Kath. Kindergarten Herz Jesu Lannesdorf Kindertageseinrichtung Lannesdorf Mehlem/Rheinaue Kath. Kindergarten St. Severin Obermehlem Städt. Kindergarten Domhofstraße Muffendorf Städt. Kindergarten Metzental Muffendorf Kindergarten Jugendcolloquium e. V Heiderhof Kath. Kindergarten Frieden Christi Heiderhof Kindertagesstätte Tennishalle Heiderhof Beuel-Mitte Kindergarten Aktion Regenbogen e. V Vilich-Rheindorf Kindergarten Elterninitiative Vilich-Rheindorf Kath. Kindergarten St. Peter Pützchen/Bechlinghoven Kath. Kindergarten St. Adelheid Pützchen/Bechlinghoven Städt. Kindergarten Siegburger Straße Beuel-Süd Städt. Kindergarten Am Stadion Li-Kü-Ra Kindertageseinrichtung Sonnenberg Oberkassel Kath. Kindergarten St. Cäcilia Oberkassel Kindergarten Oberkasseler Elterninitiative Taubenschlag Oberkassel Städt. Kindergarten Weidenweg Lessenich/Meßdorf Städt. Kindergarten Meßdorfer Str Finkenhof Städt. Kindergarten Am Finkenhof Brüser Berg Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Rochus Brüser Berg Evang. Kindergarten Ev. Johanniskirchengemeinde Lengsdorf Kindertageseinrichtung In den Weingärten Medinghoven Städt. Kindergarten Schulzentrum Medinghoven gesamt

13 Datenbasis für die Bedarfsplanung Für die Besstadt Bonn liegen keine kleinräumigen Bevölkerungsprognosen vor. Die Bedarfsanalyse für die einzelnen Sozialräume basiert daher auf den Daten der wohnberechtigten Einwohnerinnen Einwohner (mit Haupt- /oder Nebenwohnsitz), die Ende 2013 in Bonn gemeldet waren 1. Insgesamt ist stabilen bis leicht ansteigenden Bevölkerungszahlen auszugehen (vgl. Kapitel 3. Ausbauquoten e). Entwicklungen der Einwohnerzahlen aufgr größeren geplanten Baugebieten werden bei der Bewertung der einzelnen Sozialräume analysiert. Die Daten zum Bezug Leistungen nach dem SGB II beruhen auf der Statistik der Besagentur für Arbeit wurden der Statistikstelle der Stadt Bonn in einer bearbeiteten Fassung für das 3. Quartal 2013 zur Verfügung gestellt. Die Übersichtskarten wurden vom Katasteramt der Stadt Bonn erstellt. Die tatsächlich belegten Betreuungsplätze in den Einrichtungen wurden anhand der Elternbeitragsdatei (Stand Mitte März 2014) ermittelt. Die Zuordnung der Kinder zu U3- Ü3-Gruppen erfolgte nach dem Alter am Stichtag dem Zeitpunkt des Beginns der Betreuung. Die wurde auf Basis der Daten des Netzwerkes Kinderbetreuung in Familien (Stand November 2013) ausgewertet. Es wurden dabei sowohl öffentlich geförderte als auch nicht öffentlich geförderte plätze erfasst, die Kindern aus Bonn belegt sind. Plätze, die durch schulpflichtige Kinder in Anspruch genommen werden, fließen nicht in die Berechnung ein. Die Daten der privat-gewerblichen Einrichtungen ohne öffentliche Förderung beziehen sich auf den Die Daten zur Belegungssituation stellen eine Momentaufnahme dar. Durch Zu- Wegzüge oder Änderung des individuellen Betreuungsbedarfs können auch unterjährig Veränderungen eintreten. Auch wenn sich im Planungsverlauf aus vorgenannten Gründen vereinzelt Abweichungen ergeben können, sind die Auswertungen der Elternbeitragsdatei der daten grsätzlich für die Darstellung der tatsächlich belegten Betreuungsplätze geeignet. Die Angaben über die Plätze in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen beziehen sich jeweils auf die Anmeldungen der Kindpauschalen für die einzelnen Einrichtungen. Bezogen auf das Kindergartenjahr wurden solche Einrichtungen nicht berücksichtigt, die zwar zum damaligen Zeitpunkt geplant waren, aber bis Ende des Kindergartenjahres nicht umgesetzt werden konnten. Für das Kindergartenjahr wurden alle bestehenden für diesen Zeitraum neugeplanten Einrichtungen aufgeführt bei der squotenberechnung berücksichtigt. 1 Quelle: Statistikstelle Besstadt Bonn

14 Aufgr Fluktuationen unterschiedlichen Formen eignet sich die theoretisch verfügbare maximale Pflegeerlaubnisse nicht als verlässlicher Planungsmaßstab. Dies bedeutet, dass in die kleinräumige Planung nur die tatsächlich durch Bonner Kinder belegten Plätze einfließen. 6. Gesamtstädtische Belegungssituation Kindertagesbetreuung wird in Bonn sowohl freien als auch öffentlichen Trägern in Kindertageseinrichtungen angeboten. Darüber hinaus stehen über 900 Plätze im Rahmen der zur Verfügung. Für das Kindergartenjahr wurden 950 -Plätze, da 900 im U3- Bereich, beim Land NRW angemeldet. personen bieten in der Regel an ihrem Wohnort für einzelne Kinder losgelöst festen Gruppenstrukturen Plätze mit bedarfsgerechten Betreuungszeiten an. Gerade diese Trägervielfalt stellt sicher, dass durch unterschiedliche pädagogische Schwerpunkte die Wünsche der Eltern weitestgehend berücksichtigt werden können. Im Rahmen der Bedarfs- Ausbauplanung ist es Ziel, diese Trägervielfalt zu erhalten zu unterstützen sowie möglichst flächendeckend wohnortnahe Kinderbetreuungsplätze anbieten zu können. In den nachfolgenden Grafiken ist die Verteilung der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen der dort betreuten Kinder nach Trägerschaft dargestellt. Öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen nach Trägern Kirchliche Träger 29,5 % Städtischer Träger 34,3 % Elterninitiativen 15,5 % Sonstige Träger 20,8 % Knapp 64 % der öffentlich geförderten Einrichtungen in Bonn sind in kirchlicher städtischer Trägerschaft; fast 71% der in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen betreuten Kinder finden hier einen Platz. Sonstige Träger Elterninitiativen ren das breit aufgestellte Angebot in Bonn ab.

15 Vergleicht man die Anteile der Einrichtungen unterschiedlicher Trägergruppen mit der Kinder, die die Einrichtungen besuchen, wird deutlich, dass kleine Einrichtungen oft in Trägerschaft Elterninitiativen sind. Kirchliche Einrichtungen bestehen über 85 % aus ein-, zwei- oder dreigruppigen Kindertagesstätten, während ca. 51 % der städtischen Einrichtungen über vier mehr Gruppen verfügen. Anteil der Kinder in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach Trägern Kirchliche Träger 27,4 % Städtischer Träger 43,3 % Elterninitiativen 9,3 % Sonstige Träger 19,9 % Über 60 % der Betreuungsplätze in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen sind Tagesstättenplätze. Eine Kindertagesbetreuung mit 25 Sten pro Woche wird hingegen nur unter 1% in Anspruch genommen. Belegung öffentl. geförderte Kindertageseinrichtungen nach Betreuungszeit 25 Sten 20 Kinder unter 3 Jahren 35 Sten Sten Sten 58 Kinder über 3 Jahren 35 Sten Sten 4683 Stand März 2014, ohne Heilpädagogische Einrichtungen Aus der Verteilung der angebotenen Öffnungszeiten kann auch bei kleinräumiger Betrachtung nicht zuverlässig auf die Befriedigung individueller Bedarfe geschlossen werden. Zum Teil lässt die räumliche Situation keine bedarfsgerechte Anpassung zu; aber auch die Höhe der Elternbeiträge spielt sicherlich bei der Wahl der Betreuungsdauer eine wesentliche Rolle. Deutlich wird jedoch, dass zunehmend ganztägige Betreuungsangebote nachgefragt werden.

16 Nach 19 Abs. 3 KiBiz hat die Jugendhilfeplanung sicherzustellen, dass der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder, die in den en I III nach der Anlage zu 19 mit 45 Sten wöchentlich betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Darüber hinausgehende Überschreitungen kann die Oberste Landesjugendbehörde nur in besonders begründeten Einzelfällen zulassen. Insofern ist der jährliche Ausbau der Betreuungsangebote im 45 Sten Bereich für Kinder über drei Jahren begrenzt. Der gestiegenen Nachfrage nach Tagesbetreuung wurde soweit möglich bei der Anmeldung der Kindpauschalen nach dem KiBiz Rechnung getragen. Über 61% der beim Land angemeldeten Kindpauschalen (ohne integrative Plätze) für das Kindergartenjahr beziehen sich auf einen Betreuungsumfang 45 Sten pro Woche. Bereits jetzt ist durch Hinweise Trägern, Eltern Familienbüro absehbar, dass der Ausbau der Plätze mit einem wöchentlichen Betreuungsangebot 45 Sten auch zukünftig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben noch erhöht werden muss. Damit wird deutlich, dass Ruhe- Bewegungsräumen ebenso wie der Möglichkeit, ein Mittagessen anbieten zu können, ein immer größerer Stellenwert zukommt. Die nachfolgende Tabelle spiegelt die nach Trägern differenzierte Struktur der für das Kindergartenjahr angemeldeten öffentlich geförderten Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen wider. Verteilung der Kindpauschalen nach Trägern zur Anmeldung beim Land laut 19 Abs.3 KiBiz Gruppenstrukturen nach KIBIZ Kirchliche Träger Städtischer Träger Elterninitiativen Sonstige Träger Gesamt Ia Kinder ab 2 Jahre bis Einschulung - 25 Std Ib Kinder ab 2 Jahre bis Einschulung - 35 Std Ic Kinder ab 2 Jahre bis Einschulung - 45 Std IIa Kinder unter 3 Jahren - 25 Std IIb Kinder unter 3 Jahren - 35 Std IIc Kinder unter 3 Jahren - 45 Std behinderte Kinder unter 3 Jahren IIIa Kinder ab 3 Jahren - 25 Std IIIb Kinder ab 3 Jahren - 35 Std IIIc Kinder ab 3 Jahren - 45 Std behinderte Kinder über 3 Jahren Kinder gesamt

17 In den letzten Jahren sind große Anstrengungen unternommen worden, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Kinder ab drei Jahren umzusetzen. Seit 2007 hat sich die Zahl der Betreuungsplätze im U3-Bereich (Kindertageseinrichtungen ) auf über Plätze mehr als verdoppelt. Für Kinder ab drei Jahren wurden fast Plätze neu geschaffen. Trotz all dieser Bemühungen muss ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze erfolgen, um die Erfüllung des Rechtsanspruchs bedarfsgerecht flächendeckend sicherstellen zu können.

18 Ausbau der Betreuungsplätze (GTK) Betreuungsplätze für Kinder vier Monaten bis drei Jahren in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Betreuungsplätze für Kinder drei bis sechs Jahren in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen (inklusiver heilpädagogischer Plätze) 7. Ausbauplanung auf Ebene der Planungsräume Die Bedarfe der Ausbaustand an Kinderbetreuungsplätzen werden im Folgenden auf Ebene der statistischen Bezirke der Planungsräume dargestellt. Eine Bewertung der ssituation erfolgt primär auf Planungsraumebene, da die Auswahl eines Kindergartens bekanntermaßen verschiedenen Faktoren abhängig ist, die einer kleinräumigen Betrachtung entgegenstehen. Neben dem Wohnort sind der Standort des Arbeitsplatzes, die pädagogische Ausrichtung der Kindertagesstätte, nachgehende Betreuung durch ein Familienmitglied oder ein fehlendes Angebot am Wunschstandort häufig entscheidende Kriterien für die Wahl einer bestimmten Einrichtung. Daher wird gegebenenfalls auch ein Kindergarten im Nachbarbezirk oder am Arbeitsplatz dem wohnortnäheren vorgezogen. Um diese Mobilität bei der der Betreuungsangebote darzustellen das Bild der Bedarfslage zu vervollständigen, wurde auch die Belegung Betreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet durch Kinder des jeweiligen Bezirkes analysiert dargestellt. Insoweit enthalten die tabellarischen Übersichten die Zahl aller Kinder der entsprechenden Altersklasse, die in dem Bezirk gemeldet sind im Stadtgebiet einen Betreuungsplatz belegt haben. Sowohl die mit Betreuungsplätzen als auch e sind in den Planungsräumen für die Zielgruppe der Kinder vier Monaten bis unter drei Jahren drei bis sechs Jahren differenziert beschrieben.

19 Das gegenwärtige geplante Platzangebot für Kinder vier Monaten bis unter drei Jahren wird für die einzelnen Planungsräume mit folgenden Daten dargestellt: Platzangebot für Kinder 4 Monaten bis unter 3 Jahren Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Kinder zwischen 4 Monaten unter 3 Jahren zum Platzangebot in öffentl. gef. privatgewerblich betriebl. ohne öffentl. Förderung Betreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet durch Kinder des Bezirks Platzangebot in öffentl. gef. in Kita in % 2013 in % in öffentl. gef. bei 37 % Differenz in bei 13 % Differenz Auf der Ebene der statistischen Bezirke wird die dort zum gemeldeten Kinder im Alter vier Monaten bis unter drei Jahren aufgeführt. Gegenübergestellt werden das Angebot, die Belegung in den öffentlich nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtungen die in Anspruch genommenen plätze im Kindergartenjahr. Weil die Angebote in privat-gewerblichen betrieblichen Einrichtungen ohne öffentliche Förderung vielfach keine wohnortnahe sfunktion haben, sondern Kindern aus dem gesamten Stadtgebiet genutzt werden, wurde nicht das lokale Platzangebot sondern die bezogen auf den Wohnort der Kinder wiedergegeben. Die ermittelte benannte Summe dieser drei Angebotsformen gibt Auskunft über die tatsächlich belegten Betreuungsplätze. Die weitere geplante Platzentwicklung im laufenden Kindergartenjahr 2014/15 wird im Anschluss beschrieben. Aus den Differenzen zu den en können die Handlungsnotwendigkeiten für die jeweiligen statistischen Bezirke abgeleitet werden. Dabei wird zwischen den en der öffentlich geförderten der unterschieden. Für die Darstellung des gegenwärtigen künftigen Platzangebotes für Kinder drei bis sechs Jahren werden innerhalb einer Tabelle folgende Daten aufgezeigt: Stadt gesamt Kinder zwischen 3 unter 6 Jahren zum Platzangebot für Kinder 3 bis 6 Jahren Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen Platzangebot in öffentl. gef. in Kita privatgewerblich betrieblichen ohne öffentl. Förderung Betreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet Angebot in in % Versorung in % mit bei 101 % in geförderten öffentlich Differenz

20 Auf der Ebene der statistischen Bezirke der Planungsräume wird die dort zum gemeldeten Kinder drei bis unter sechs Jahren genannt. Demgegenüber wird das Angebot in den öffentlich nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr dargestellt. Die Betreuungsplätzen durch Kinder des Planungsraumes in öffentlich geförderten heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen, in der in privat- gewerblichen sowie betrieblichen Kindertageseinrichtungen wird wiedergegeben. Darüber hinaus wird die aller Betreuungsplätze im gesamten Stadtgebiet durch Kinder, die in dem Bezirk wohnen, in den folgenden Spalten aufgeführt. Die voraussichtlich im Kindergartenjahr nach Umsetzung aller Baumaßnahmen zur Verfügung stehenden Plätze bilden die Basis für die squote je statistischem Bezirk Planungsraum. Auf Grlage des szieles Regelplätzen für 101% in öffentlich geförderten Einrichtungen wird ein errechnet, das auf den Kinderzahlen zum den in voraussichtlich zur Verfügung stehenden Plätzen basiert. Die Differenz entspricht dem Bedarf an neu zu schaffenden den Kindertagesstätten bzw. der Plätze, die über die Ausbauquote hinausgehen. Darüber hinaus wird für jeden Planungsraum die ssituation bezogen auf das Kindergartenjahr für Kinder differenziert nach Einrichtungen en in einer Tabelle dargestellt. Für die weitere Bedarfsplanung ist dabei die Aufschlüsselung des U3-Angebotes nach en besonders bedeutsam, da nur die II auch Plätze für Kinder unter zwei Jahren bietet. Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach Umsetzung der KiBiz-Kindpauschalenanmeldung für das Kindergartenjahr Name der Einrichtung Gruppen max. U3- Angebot nach KiBiz in I U3 in II Ü3 in I + III Integrative Plätze für Kinder ab 1 Jahr Die Verteilung der Plätze für Kinder über unter drei Jahren integrative Angebote werden für jeden Planungsraum darüber hinaus grafisch dargestellt. Ebenso werden Besonderheiten Veränderungen aufgr größerer geplanter Baumaßnahmen hervorgehoben. Planungsempfehlungen für den weiteren Ausbau werden für jeden Planungsraum gegeben.

21 Planungsraum Bonn-Mitte (Statistische Bezirke: 110 Zentrum-Rheinviertel; 111 Zentrum-Münsterviertel; 112 Wichelshof; 113 Vor dem Sterntor) Der Planungsraum umfasst den unmittelbaren Innenstadtbereich. Während die Bezirke Zentrum- Rheinviertel Zentrum-Münsterviertel durch innerstädtische Verkaufsflächen gewerblich genutzte Flächen geprägt sind, überwiegt die Wohnnutzung in den Bezirken Wichelshof Vor dem Sterntor. Im Planungsraum Bonn-Mitte ist die Kinder unter drei Jahren deutlich höher als die Anzahl der Kinder zwischen drei unter sechs Jahren. Dies entspricht einer typischen innerstädtischen

22 Entwicklung. Mit zunehmendem Alter der Kleinkinder überwiegen die Fortzüge gegenüber den Zuzügen. Die erwerbsfähigen SGB II Empfänger je 1000 Einwohner 2 liegt unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bonn-Mitte Platzangebot für Kinder 4 Monaten bis unter 3 Jahren Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in privatgewerblich betriebl. ohne öffentl. Betreuungsplätzen im gesamten Kinder zwischen 4 Stadtgebiet in Kita Monaten Platzangebot durch Platzangebot Inanspruch- unter 3 in öffentl. Kinder des in öffentl. in Kita nahme in öffentl. in Jahren zum gef. Förderung Bezirks gef. gef in % 2013 in % bei 37 % Differenz bei 13 % Differenz Zentrum-Rheinviertel ,0 23, Zentrum-Münsterviertel ,5 38, Wichelshof ,8 42, Vor dem Sterntor ,7 31, Gesamt ,1 34, In öffentlich geförderten Einrichtungen liegt die squote im Kindergartenjahr für Kinder vier Monaten bis unter drei Jahren bei 17,1%. Damit fehlen rein rechnerisch 97 U3-Plätze um eine squote in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen 37% zu erfüllen. Das Angebot der wird 17,6% der Eltern genutzt, womit die squote in diesem Bereich bereits über dem festgesetzten Ziel 13 % liegt sich gegenüber dem Vorjahr noch einmal merklich erhöht hat. Insgesamt können 34,8% der Kinder vier Monaten bis unter drei Jahren über einen Kindergartenplatz bzw. in im Planungsraum versorgt werden. Das Angebot für Kinder unter drei Jahren ist in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen auch zukünftig deutlich zu erhöhen. Bonn-Mitte Kinder zwischen 3 unter 6 Jahren zum Platzangebot für Kinder 3 bis 6 Jahren Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen Platzangebot in öffentl. gef. privatgewerblich betrieblichen ohne öffentl. Förderung Betreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet durch Kinder des Bezirks Angebot in in % Versorung in % mit bei 101 % Differenz Zentrum-Rheinviertel ,0 0,0 22,2-22,2 Zentrum-Münsterviertel ,0 0,0 32,3-32,3 Wichelshof ,0 129,6 126,3 28,7 Vor dem Sterntor ,2 81,5 163,6-33,6 Gesamt ,6 86,2 344,4-59,4 2 Quelle der nachfolgenden Daten zum SGB II Bezug: Statistik der Besagentur für Arbeit, eigene Bearbeitung der Statistikstelle der Stadt Bonn, 3. Quartal 2013

23 Die der Kinder drei bis unter sechs Jahren liegt mit 83,6 % weit unter dem sziel 101%. Auch für Kinder dieser Altersgruppe sollte ein weiterer Ausbau erfolgen. Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach Umsetzung der KiBiz-Kindpauschalenanmeldung für das Kindergartenjahr Name der Einrichtung Gruppen max. U3- Angebot nach KiBiz in I U3 in II Ü3 in I + III Integrative Plätze für Kinder ab 1 Jahr Zentrum-Münsterviertel Kindergarten KJF Münsterstraße Wichelshof Kath. Kindergarten St. Remigius Wichelshof Kath. Kindergarten Sankt Joseph Wichelshof Evang. Kindergarten Ev. Lukas-Kirchengemeinde Vor dem Sterntor Kath. Kindergarten Sankt Marien Vor dem Sterntor Städt. Kindergarten Stadthaus Vor dem Sterntor Kindergarten Elterninitiative 'Die kleinen Strolche' Vor dem Sterntor Städt. Kindergarten Unterm Regenbogen Gesamt Die Einrichtung in der Münsterstraße wird zum kommenden Kindergartenjahr aufgelöst. Im Planungsraum haben sich zwei Einrichtungen als Familienzentren qualifiziert. Fazit: Durch die bestehenden Einrichtungen kann der wohnortnahe Bedarf nicht abgedeckt werden. Über 50% der Kinder aus dem Planungsraum besuchten im März 2014 eine Einrichtung, die nicht im Planungsraum des Wohnortes lag. Dies liegt u.a. an dem nicht zufriedenstellenden Ausbaustand im Planungsraum Bonn-Mitte. Dreiviertel der Kindergartenplätze des Planungsraumes werden Kindern in Anspruch genommen, die aus dem eigenen Planungsraum stammen bzw. aus dem Planungsraum Bonn-Nord, d.h. dem

24 sich nördlich anschließenden Bezirk. Da eine starke Verflechtung zwischen den Planungsräumen Bonn-Mitte Bonn-Nord besteht, kann der nicht gedeckte Bedarf zum Teil über Plätze im Planungsraum Bonn-Nord abgedeckt werden. Aufgr der dicht bebauten innerstädtischen Lage sind Erweiterungen bzw. Neuerrichtungen nur in sehr begrenztem Maße möglich. plätzen kommt hier ein besonders hoher Stellenwert zu. Kurzfristig kann der Bedarf also nur in anderen Planungsräumen gedeckt werden. Ein weiterer Ausbau der Plätze in Kindertageseinrichtungen sowohl im U3- als auch im Ü3- Bereich ist notwendig.

25 Planungsraum Bonn-Nord (Statistische Bezirke: 114 Rheindorfer Vorstadt; 115 Ellerviertel) Der Planungsraum weist eine gemischte Bevölkerungsstruktur auf. Die beiden statistischen Bezirke sind verhältnismäßig homogen. Die SGB II Empfänger im erwerbsfähigen Alter pro 1000 Einwohner liegt etwas über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Durch den Anschluss zur Autobahn ist der Raum verkehrstechnisch gut erschlossen. Auch die öffentliche Nahverkehrsanbindung an die Innenstadt ist sehr gut ausgebaut. Die U3- Ü3-Kinder in etwa gleich hoch.

26 Bonn-Nord Platzangebot für Kinder 4 Monaten bis unter 3 Jahren Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in privatgewerblicplätzen Betreuungs- im in Kita Kinder gesamten zwischen 4 Inanspruch- betriebl. Stadtgebiet Monaten Platzangebot nahme ohne durch Platzangebot unter 3 in öffentl. öffentl. Kinder des in öffentl. in Kita in öffentl. in Jahren zum gef. Förderung Bezirks gef. gef in % 2013 in % bei 37 % Differenz bei 13 % Differenz Rheindorfer Vorstadt ,3 93, Ellerviertel ,2 29, Gesamt , Der U3-Ausbau in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen wurde erfolgreich umgesetzt, sodass die Ausbauquote 37% sogar überschritten wurde. Allerdings sollte das angebot weiter gestärkt werden. Hier fehlen noch 19 Betreuungsplätze. Insgesamt können 51% der Kinder im Alter vier Monaten bis unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen versorgt werden. Bonn-Nord Kinder zwischen 3 unter 6 Jahren zum Platzangebot für Kinder 3 bis 6 Jahren Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen Platzangebot in öffentl. gef. privatgewerblich betrieblichen ohne öffentl. Förderung Betreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet durch Kinder des Bezirks Angebot in in % Versorung in % mit bei 101 % Differenz Rheindorfer Vorstadt ,8 213,8 110,1 122,9 Ellerviertel ,9 64,9 207,1-78,1 Gesamt ,3 116,6 317,1 44,9 Auch das Platzangebot für Kinder über drei Jahren ist sehr gut. Bedarfe anderer Planungsräume können mit abgedeckt werden. Über 57% der Kinder, die eine Einrichtung besuchen, stammen aus dem Planungsraum selbst. Viele Kinder, die im Planungsraum Bonn-Nord eine Einrichtung besuchen, wohnen in den Planungsräumen Bonn-Mitte Auerberg. Dort ist eine bedarfsgerechte nicht gegeben. Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach Umsetzung der KiBiz-Kindpauschalenanmeldung für das Kindergartenjahr Name der Einrichtung Gruppen max. U3- Angebot nach KiBiz in I U3 in II Ü3 in I + III Integrative Plätze für Kinder ab 1 Jahr Rheindorfer Vorstadt Kindergarten Verein Kindertagesstätte der P. H Rheindorfer Vorstadt Städt. Kindergarten 'Auf dem Huckstein' Rheindorfer Vorstadt Kindergarten Marienheim Rheindorfer Vorstadt Kindertageseinrichtung Pikkolino I Rheindorfer Vorstadt Städtische Kindertagesstätte Kaiser-Karl-Park Rheindorfer Vorstadt Städt. Kindergarten Botania Ellerviertel Kath. Kindergarten Sankt Hedwig Ellerviertel Kath. Kindergarten Sankt Helena Ellerviertel Städt. Kindergarten Robert-Wetzlar-Stiftung Gesamt

27 In der städtischen Kindertageseinrichtung Kaiser-Karl-Park werden 10 Plätze als betriebliche Plätze der LVR-Klinik nach dem Betriebsmodell der Stadt Bonn betrieben. Im Planungsraum sind 2 pluskita Einrichtungen vorhanden. Im Planungsraum haben sich 2 Einrichtungen als Familienzentren qualifiziert. Fazit: Die ssituation des Planungsraumes ist insgesamt gut. Das Angebot an Ü3- Plätzen kann den Bedarf des Planungsraumes voll decken darüber hinaus auch für andere Bezirke die sfunktion übernehmen. Da die Verflechtungen zu dem Planungsraum Bonn-Mitte stark ausgeprägt sind, muss bei der Betrachtung der Ausbauquote berücksichtigt werden, dass auch die Bedarfe aus dem innerstädtischen Bereich im Planungsraum abgedeckt werden müssen. Im innerstädtischen Bereich bestehen kaum Möglichkeiten, neue Kindertageseinrichtungen mit dem erforderlichen Raumprogramm den notwendigen Außenflächen zu planen umzusetzen. Ein weiterer Ausbau in diesem an sich sehr gut versorgten Planungsraum erscheint daher sinnvoll.

28 Planungsraum Innenstadt-Süd (Statistische Bezirke: 118 Baumschulviertel, 118 Bonner Talviertel, 119 Vor dem Koblenzer Tor) Im Planungsraum Innenstadt-Süd ist die Zahl der Kinder unter drei Jahren höher als die Kinder zwischen drei bis unter sechs Jahren. Dies entspricht tendenziell einer typisch innerstädtischen Entwicklung. Verbindungen bestehen vor allem zum Planungsraum Bonn-Süd. Knapp 49% der Kinder, die einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen, belegen diesen im Planungsraum Innenstadt-Süd. Die erwerbsfähigen SGB II Empfänger je 1000 Einwohner liegt unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.

Alle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult.

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