Niedriglohnbeschäftigung in Hessen

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3 m Niedriglohnbeschäftigung in Hessen Lioba Trabert Report Nr. 782 Wiesbaden 2010

4 Eine Veröffentlichung der HA Hessen Agentur GmbH Postfach 1811 D Wiesbaden Abraham-Lincoln-Straße D Wiesbaden Telefon 0611 / Telefax 0611 / info@hessen-agentur.de Internet Geschäftsführer: Jürgen Illing (Sprecher) Dr. Michael Hann Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dieter Posch, Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Nachdruck auch auszugsweise ist nur mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplar erbeten.

5 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Niedriglohnbeschäftigung in Hessen Inhalt Seite 1 Einleitung 1 2 Definition von Niedriglohnbeschäftigung Verwendung einer absoluten Grenze des Niedriglohnniveaus Verwendung einer relativen Grenze des Niedriglohnniveaus Wahl der Parameter Beispiele empirischer Studien zur Niedriglohnbeschäftigung Zusammenfassung 12 3 Analyse potenzieller Datenquellen Beschäftigtenstatistik Vierteljährliche Verdiensterhebung Verdienststrukturerhebung BA-Beschäftigtenpanel IAB-Beschäftigtenstichprobe Mikrozensus Sozio-oekonomisches Panel WSI-Taifarchiv Zusammenfassender Vergleich der unterschiedlichen Datenquellen 21 4 Empirische Analyse der Niedriglohnbeschäftigung in Hessen Auswertungen auf Basis der Verdienststrukturerhebung Ausmaß von Niedriglohnbeschäftigung in Hessen nach unterschiedlichen Definitionen Struktur der Niedriglohnbeschäftigung bei Beschäftigtengruppe A (Vollzeitbeschäftigte) Struktur der Niedriglohnbeschäftigung bei Beschäftigtengruppe B (Voll- und Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte) 34 5 Working Poor oder Aufstocker - Erwerbstätige Leistungsbezieher im Niedriglohnbereich 38 6 Aufstiegschancen von Niedriglohnbeschäftigten 44 7 Zusammenfassung 46 Tabellenverzeichnis 50 Literaturverzeichnis 51 I

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7 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung 1 Einleitung Der Arbeitsmarkt für gering bezahlte Tätigkeiten ist seit Jahren in der Diskussion. Die Entwicklung der Niedriglohnbeschäftigung und ihre Auswirkungen für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt sind Gegenstand politischer Kontroversen geworden. Auf der einen Seite wird die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes gefordert, um zu verhindern, dass das Lohnspektrum in Deutschland zunehmend nach unten ausfranst. Auf der anderen Seite wird für eine Ausdehnung von Niedriglohnbeschäftigung plädiert, weil dadurch die Arbeitslosigkeit von Geringqualifizierten bekämpft werden könne. Um eine Einschätzung zur Verbreitung von Niedriglohnbeschäftigung in Hessen zu bekommen, ist eine empirische Analyse notwendig. Allerdings gibt es keine eindeutig festgelegte Definition von Niedriglohnbeschäftigung. Somit stellt sich gleich zu Beginn einer Analyse automatisch die Frage: Wie soll Niedriglohnbeschäftigung gemessen werden? In einem ersten Schritt ist eine Verdienstschwelle festzulegen, unterhalb derer Beschäftigung als Niedriglohnbeschäftigung definiert werden soll. Die verschiedenen Möglichkeiten einer absoluten oder relativen Einkommensgrenze zur Definition von Niedriglohnbeschäftigung sind Inhalt von Kapitel 2 dieses Gutachtens. Darüber hinaus werden in diesem Abschnitt die Möglichkeiten der Verwendung unterschiedlicher Lohnparameter thematisiert. Ein Vergleich vorliegender empirischer Ergebnisse auf der Bundesebene, die auf Basis unterschiedlicher Abgrenzungen beruhen, soll die Bedeutung einzelner Parameter für die Messung von Niedriglohnbeschäftigung veranschaulichen. Nach der Frage der Definition von Niedriglohnbeschäftigung ist in einem nächsten Schritt eine geeignete Datenbasis für die empirische Analyse zu finden. Nicht jede verfügbare Datenquelle beinhaltet all die Parameter einer gewählten Abgrenzung. Bereits grundlegende Anforderungen sind in manchen Datensätzen nur ungenügend erfüllt. Inhalt von Kapitel 3 dieses Gutachtens ist die Darstellung und Analyse unterschiedlicher Datensätze mit Hilfe derer eine Quantifizierung von Niedriglohnbeschäftigung möglich ist. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Datensätze im Hinblick auf das Thema Niedriglohnbeschäftigung werden zusammenfassend dargestellt. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden anschließend empirische Auswertungen zur Höhe und Struktur der Niedriglohnbeschäftigung in Hessen vorgenommen. Um die Sensitivität der Ergebnisse auf unterschiedliche Auswertungsschemata darzustellen, werden mehrere Definitionen parallel ausgewertet. Darunter sind sowohl festgelegte Stundenlohnsätze als auch Niedriglohnschwellen relativ zum gesamten Lohnspektrum zu verstehen. Eine Übersicht zeigt, in welchem Spektrum die Ergebnisse zur Frage nach dem Umfang der Niedriglohnbeschäftigung in Hessen liegen können. 1

8 Niedriglohnbeschäftigung in Hessen Neben den primären Auswertungen zu Umfang und Struktur von Niedriglohnbeschäftigung sind insbesondere im Hinblick auf politische Intervention auch weitergehende Untersuchungen sinnvoll, mit Hilfe derer die Bedeutung von Niedriglohnbeschäftigung als Einkommensquelle eingeordnet werden kann. Eine Beschäftigung mit niedrigem Stundenverdienst muss nicht zwangsläufig zu einem niedrigen Haushaltseinkommen oder gar zu Armut führen. Eine Analyse der sogenannten Aufstocker, also der erwerbstätigen Leistungsbezieher, gibt einen Einblick in die Struktur und die Motive der Aufstockungssituation. Darüber hinaus wird die Frage untersucht, inwieweit ein geringer Lohnsatz Ursache für den Leistungsbezug ist. Für die Beurteilung von Niedriglohnbeschäftigung ist darüber hinaus von Interesse, ob eine Niedriglohnbeschäftigung lediglich als Sprungbrett in eine höher entlohnte Beschäftigung dient oder ob es sich dabei um eine dauerhafte Position handelt. Zur Beantwortung dieser Frage werden Ergebnisse zur Aufstiegsmobilität von Geringverdienern dokumentiert. Die Studie beinhaltet somit konkrete Ergebnisse zum Umfang und der Struktur von Niedriglohnbeschäftigten in Hessen sowie den Motiven und den Aufstiegschancen. Gleichzeitig wird deutlich, wie stark empirische Ergebnisse von der jeweiligen Definition und von den verfügbaren Daten abhängig sind. Dies legt ein hohes Maß an Sorgfalt sowohl bei der Konzeption einer empirischen Auswertung als auch bei der Interpretation der häufig politisch relevanten Ergebnisse zum Thema Niedriglohnbeschäftigung nahe. 2

9 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung 2 Definition von Niedriglohnbeschäftigung Niedriglohnbeschäftigung ist angesichts der aktuellen politischen Debatte ein viel verwendeter Begriff, für den es jedoch keine allgemeingültige Definition gibt. Sich dem Begriff zu nähern, bedeutet zunächst eine Niedriglohnschwelle zu definieren. Zur Festlegung, ob eine Beschäftigung gering entlohnt ist, lassen sich prinzipiell zwei Methoden unterscheiden. Zum einen kann eine absolute Grenze festgelegt werden, die sich am Existenzminimum bzw. einer Mindestgrenze für einen akzeptablen Lebensstandard orientiert. Alternativ dazu lässt sich die Grenze für Niedriglohnbeschäftigung als relative Größe zur gesamten Lohnstruktur ermitteln. 2.1 Verwendung einer absoluten Grenze des Niedriglohnniveaus Die Verwendung einer absoluten Grenze erfordert die Bestimmung eines bestimmten Niedriglohnniveaus. Denkbar ist hier beispielsweise die Pfändungsfreigrenze, die Höhe der Lohnersatzleistungen oder festgelegte Stundenlöhne. Mit der Pfändungsfreigrenze wird der Betrag des Arbeitseinkommens bezeichnet, der nicht pfändbar ist. Die Pfändungsfreigrenzen ergeben sich aus 850c der Zivilprozessordnung. Dem Schuldner soll durch die Freigrenzen ein angemessener Einkommensteil verbleiben. Daneben soll sichergestellt werden, dass der Schuldner durch die Pfändung von Arbeitseinkommen nicht einen Anspruch auf Sozialleistungen erhält und dadurch die Allgemeinheit belastet. Welche Pfändungsfreigrenze für den Schuldner gilt, hängt davon ab, für wie viele Personen der Schuldner unterhaltspflichtig ist. Der zu pfändende Betrag richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet. Die aktuellen, seit dem 1. Juli 2005 gültigen und bis zum 30. Juni 2011 feststehenden monatlichen Pfändungsfreigrenzen orientieren sich an der Zahl der Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht und sind wie folgt gestaffelt: - keine: 989,99 Euro - 1 Person: 1.359,99 Euro - 2 Personen: 1.569,99 Euro - 3 Personen: 1.769,99 Euro - 4 Personen: 1.979,99 Euro - 5 und mehr Personen: 2.189,99 Euro 3

10 Niedriglohnbeschäftigung in Hessen Die Pfändungsfreigrenze wird auf Antrag des Schuldners erhöht, wenn er ansonsten den notwendigen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann z. B. bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen, hohen Unterkunftskosten, Diätverpflegung etc. Neben der Pfändungsfreigrenze ist als absolute Schwelle auch die Höhe der Lohnersatzleistung denkbar. Das so genannte Arbeitslosengeld II (kurz ALG II), das offiziell die Bezeichnung "Grundsicherung für Arbeitssuchende" trägt, bestimmt sich wie auch die Pfändungsfreigrenze nach dem Bedarf des Leistungsempfängers. Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind; Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts gewährleisten sollen. Wie die Bezeichnung Grundsicherung zeigt, ist damit eine Absicherung des Mindestbedarfes gemeint, eine Sicherung des Existenzminimums, das zum Leben notwendig ist. Arbeitslosigkeit ist nicht vorausgesetzt. Leistungen kann man auch erhalten, wenn man zu wenig verdient, gleichgültig, ob man Arbeitnehmer oder als Selbstständiger erwerbstätig ist. 1 Die Regelleistung deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Sie berücksichtigt den Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen Leistungen für Mehrbedarfe. Bei der Berechnung der Leistungen wird eine einzelne erwerbsfähige Person oder eine so genannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Die Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft berechnen sich aus den im Folgenden dargestellten Einzelleistungen. Alleinstehende, Alleinerziehende 359 Euro 100% Partner ab Vollendung des 18. Lebensjahres 323 Euro 90% Kinder (14 bis 25 Jahre) 287 Euro 80% Kinder (bis 14 Jahre) 215 Euro 60% Einen Mehrbedarf, der nicht von den Regelleistungen abgedeckt wird, kann der Träger zusätzlich zum Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld übernehmen, z.b. für Schwangere, Alleinerziehende, Schwerbehinderte oder für kostenaufwändige Ernährung. Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden, soweit sie angemessen sind, in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Dazu kommen einmalige Leistungen für ehemalige Arbeitslosengeld-I-Empfänger, die gewährt werden, um den Übergang von der Versicherungsleistung des Arbeitslosengeld I auf das im Regelfall wesentlich niedrigere Grundsicherungsniveau des Arbeitslosengeldes II abzumildern. 1 Vgl. für eine ausführliche Darstellung unter fuer arbeitsuchende sgb ii.pdf 4

11 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Insgesamt setzt sich die Gesamtleistung aus folgenden Bestandteilen zusammen: Regelleistung, Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung), Kosten der Unterkunft, einmalige Leistungen und Mehrbedarf. Folgende Beispiele verdeutlichen, wie sich das Haushaltseinkommen (ohne einmalige Leistungen und Mehrbedarf) unterschiedlicher Haushaltstypen darstellt. Tabelle 1: Haushaltseinkommen mit ALG II Antragsteller Regelleistung Miete + Heizung Haushaltseinkommen Alleinstehende(r) (Ehe-)Paar Alleinerziehend, 1 Kind, 4 Jahre (Ehe-)Paar, 1 Kind, 4 Jahre (Ehe-)Paar, 2 Kinder, 4 u. 12 Jahre (Ehe-)Paar, 3 Kinder, 4,12 u. 15 Jahre Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Für Alleinstehende beträgt die Regelleistung 359 Euro, bei einer Miete inklusive Heizkosten in Höhe von 317 Euro ergibt sich ein Haushaltseinkommen von 676 Euro. Für eine Familie mit drei Kindern liegt das Haushaltseinkommen bei Euro. Der Überblick zeigt, dass die Pfändungsfreigrenze und die Leistungen des ALG II in vergleichbaren Größenregionen liegen, wobei die Pfändungsfreigrenzen insbesondere für kleine Haushalte höher sind: Die Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende liegt bei rund 990 Euro, während die ALG II Leistungen ohne Zuschlag bei 676 Euro (bei einer Miete von 317 Euro) und mit Zuschlag (im ersten Jahr) bei 836 Euro beträgt. Für das Beispiel einer Familie mit drei Kindern liegt die Freigrenze bei Euro und die ALG II Leistungen bei Euro bzw Euro (mit Zuschlag). Prinzipiell lassen sich beide absoluten Werte für die Abgrenzung von Niedriglohnbeschäftigung nutzen. Eine solche Abgrenzung macht vor allem dann Sinn, wenn Niedriglohnbeschäftigung im Kontext eines ausreichenden Haushaltseinkommens bzw. Armut diskutiert wird. Anhand der Grundsicherungsbeträge lässt sich ablesen, welches Erwerbseinkommen erwirtschaftet werden muss, um das Existenzminimum bzw. die Mindestgrenze für einen akzeptablen Lebensstandard zu erreichen. Darüber hinaus werden auf der politischen Ebene im Zusammenhang mit der Einführung von Mindestlöhnen verschiedene Bruttostundenlöhne diskutiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie einige Parteien (SPD, Grüne) befürworten einen 5

12 Niedriglohnbeschäftigung in Hessen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro. 2 Die Linkspartei fordert einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro. Der frühere Vorsitzende des Sachverständigenrates Bert Rürup plädiert hingegen für ein niedriges Niveau des Mindestlohnes in Höhe von 4,50 Euro pro Stunde Verwendung einer relativen Grenze des Niedriglohnniveaus Alternativ lässt sich die Schwelle des Niedriglohns auch als Relativgröße zur Lohnstruktur ermitteln. Hierbei liegt der Fokus auf einer relativen Position innerhalb der gesamten Lohnhierarchie. Welche relative Position als Richtwert für die Niedriglohnschwelle verwendet wird, richtet sich nach der Definition des Durchschnitts. Als statistische Indikatoren des Durchschnitts bieten sich der Median 4 bzw. Quantile 5 oder das arithmetische Mittel 6 an. In den vorliegenden empirischen Studien zum Niedriglohnsektor werden verschiedene Definitionen der Schwellenwerte verwendet. 7 Überwiegend definieren die Autoren die Niedriglohnschwelle als Quantilswert oder Median bzw. als einen festen Prozentsatz des Medianwertes. So legt die OECD die Niedriglohnschwelle als 2/3 des Medianlohnes fest. 8 Andere Autoren (wie bspw. Asplund u. a.) definieren Niedriglohnbeschäftigte als Bezieher von Löhnen im untersten Quintil der Lohnverteilung. 9 Quantilswerte sowie der Median haben gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, robuster gegenüber Ausreißern zu sein, die in der Einkommensverteilung auftreten können. Bei einem Anstieg der Verdienste von wenigen Beziehern hoher Einkommen, so argumentiert die OECD, würde die Niedrigeinkommensschwelle rechnerisch steigen, dies impliziere jedoch nicht unbedingt einen Handlungsbedarf 2 In einer Pressemitteilung vom Februar 2010 kündigt der DGB eine Erhöhung der Mindestlohnforderung auf 8,50 Euro an. Dieser Forderung schließt sich die SPD nach einem Beschluss vom an. 3 Vgl. Rürup, B. (2008), S Der Median markiert eine Grenze zwischen zwei Hälften und wird daher auch als Zentralwert bezeichnet. In der Statistik halbiert der Median eine Stichprobe. D.h. die Hälfte der Beschäftigten hat einen Lohn, der niedriger ist als der Medianlohn, die Löhne der anderen Hälfte liegen darüber. 5 Während sich der Median im Zentrum der Einkommensverteilung befindet, teilen die Quantile die Verteilung in n gleiche Teile. Je nachdem, wie groß n gewählt wird, spricht man z. B. von Quartilen (n = 4), Quintilen (n = 5), Dezilen (n = 10) und Perzentilen (n = 100). Beispielsweise liegen bei einer Verteilung nach Quintilen 20 % der Beschäftigten mit dem niedrigsten Verdienst im untersten Quintil. 6 Das arithmetische Mittel wird berechnet, indem die Summe aller Verdienste durch die Anzahl aller Beschäftigten dividiert wird. 7 Für einen Vergleich internationaler Studien siehe Sloane, P.J., Theodossiou, I. (1998), S Vgl. OECD Employment Outlook (1998), S Vgl. Sloane, P.J., Theodossiou, I. (1998), S. 4. 6

13 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung für die Beschäftigten im Niedriglohnsegment. 10 Das arithmetische Mittel stellt zudem bei nicht symmetrischen, in der Regel linkssteilen Einkommensverteilungen einen untypischen Mittelwert dar. 11 Für Schäfer hingegen führt genau dieser Effekt zu einer anderen Schlussfolgerung: Das arithmetische Mittel aus allen Arbeitseinkommen bringt das Spannungsverhältnis in der Einkommensverteilung, insbesondere das zwischen untersten und obersten Löhnen, am besten zum Ausdruck. Im Sinn des auch vom ersten Armutsund Reichtumsbericht der Bundesregierung genutzten relativen Einkommensbegriffs, der normativ die Vermeidung von sozialem Ausschluss impliziert, signalisiert z. B. ein gestiegener Durchschnittslohn aufgrund des Anstiegs der obersten Lohneinkommen, dass die vom Durchschnittslohn abgeleitete Armutsschwelle ebenfalls steigt und die Gefahr eines Abhängens der untersten Einkommen von allen anderen Einkommensgruppen vermeldet so dass Armutsbekämpfungs-Politik reagieren kann. Wählt man dagegen den Median der Arbeitseinkommen als Basis für den Referenzlohn, können sich alle über dem Median liegenden Arbeitseinkommen erhöhen, ohne dass das Konsequenzen für die vom Median abgeleitete Armutsschwelle und die Anti-Armutspolitik hat. 12 Diese Argumente belegen, dass in der Frage der Verwendung des statistischen Messkonzeptes bereits kontroverse Positionen vertreten werden. Der Überblick über die aktuell vorliegende Literatur zur empirischen Messung der Niedriglohnbeschäftigung zeigt jedoch, dass überwiegend der Median als statistischer Mittelwert verwendet wird. Die geringere Anfälligkeit für Extremwerte und die in der Regel linkssteile Einkommensverteilung sind dabei die Hauptargumente. Als Geringverdiener gelten meist diejenigen, die weniger als 2/3 des Medianlohns verdienen. 10 Vgl. OECD Employment Outlook (1998), S Vgl. Semrau, P., Stubig, H.-J. (1999), S. 329 zit. nach Bruckmeier, K., Graf, T., Rudolph, H.(2008), S Schäfer, C. (2003), S

14 Niedriglohnbeschäftigung in Hessen 2.3 Wahl der Parameter Im nächsten Schritt ist für die empirische Messung von Niedriglohnbeschäftigung zu klären, welche Parameter betrachtet werden sollen. Als erstes stellt sich die Frage nach einem geeigneten Lohnparameter. So lassen sich Bruttolöhne mit oder ohne Zulagen (z.b. Nachtschicht) heranziehen, oder Nettolöhne, die bereits alle Abzüge durch Sozialversicherung und Steuern berücksichtigen. Die Betrachtung von Bruttolöhnen stellt im Zusammenhang mit Niedriglohnbeschäftigung die faktisch gezahlten Löhne in den Vordergrund. Dieser Blickwinkel ist insbesondere dann von Interesse, wenn es um die Entlohnung von Beschäftigung beispielsweise im Rahmen der Diskussion um Tarif- oder Mindestlöhne geht. Die Betrachtung von Nettolöhnen hat hingegen eher eine Fokussierung auf die Einkommenssituation von Personen bzw. Haushalten zum Ziel. Durch die Berücksichtigung der Abzüge von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern werden Verteilungsgesichtspunkte einbezogen, die sich auf die Höhe des verfügbaren Einkommens auswirken. Es ist beispielsweise denkbar, dass Erwerbstätige nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ein Haushaltseinkommen erreichen, das unterhalb der Grundsicherung liegt und somit ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Bei diesen so genannten Aufstockern oder Working Poor steht weniger der Stundenlohn als vielmehr das erreichte Gesamteinkommen des Haushaltes im Vordergrund. 13 Die zeitliche Einheit des Lohnparameters spielt ebenfalls eine Rolle. Die Berücksichtigung von Stunden-, Monats- oder Jahresgehältern kann je nach Beschäftigungsform zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Natürlich kann man Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung (Mini-Jobs) mit einem Monatsgehalt von maximal 400 Euro zum Niedriglohnsektor rechnen. Allerdings fallen dann auch solche Beschäftigte unter die Gruppe der Niedriglohnbezieher, die für eine kurzzeitige Tätigkeit einen hohen Stundenlohn erhalten. Sinnvoller erscheint die Berücksichtigung von Arbeitseinsatz und Entlohnung. So zeigen Studien, dass für die klassischen Halbtagstätigkeiten (z.b. Halbtagsarbeit im Büro) ein nur leicht niedrigeres Lohnniveau gegenüber Vollzeittätigkeiten vorliegt. 14 Zum Niedriglohnsektor werden häufig auch die so genannten Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten für ALG-II-Empfänger) gezählt. Allerdings handelt es sich bei diesen Arbeitsverhältnissen nicht um normale Arbeitsverhältnisse. Sie sind auf gemeinnützige Tätigkeiten begrenzt, unterliegen dem Kriterium der Zusätzlichkeit und sind zeitlich befristet. 13 Vgl. für eine Vertiefung des Themas Bruckmeier, K., Graf, T., Rudolph, H.(2007) sowie Brenke, K., Ziemendorff, J. (2008). 14 Vgl. Grün, C., Rhein, T. (2007), S. 9. 8

15 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Prinzipiell ist bei einer Analyse von Niedriglohnbeschäftigung der Stundenlohn ein sinnvoller Indikator, da hierbei die Beschäftigungsform bzw. der Umfang der Beschäftigung keinen Einfluss hat. Allerdings lässt sich aus dem empirischen Datenmaterial der Stundenlohn häufig nicht berechnen, da in den Erhebungen keine Angaben zur exakten Arbeitszeit sondern lediglich Kategorien (Voll-/Teilzeit) enthalten sind. Diese Informationen sind manchmal zu grob, da Teilzeitbeschäftigung bzw. geringfügige Beschäftigung sehr heterogene Arbeitszeitstrukturen aufweisen. Um diese Unsicherheiten zu umgehen, werden Auswertungen häufig auf Vollzeitbeschäftigte begrenzt. Damit wird jedoch ein Großteil der potenziellen Niedriglohnarbeitsverhältnisse ausgeblendet. 2.4 Beispiele empirischer Studien zur Niedriglohnbeschäftigung Die vorangegangenen Kapitel haben die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Abgrenzung von Niedriglohnbeschäftigung aufgezeigt. Die Ergebnisse einer empirischen Analyse können je nach Wahl der statistischen Messgröße sowie der Lohnund Beschäftigungs-Parameter teilweise sehr heterogen ausfallen. Vorliegende Studien zur Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland machen dies deutlich. In der nachfolgenden Übersicht werden insgesamt acht Studien dokumentiert und die jeweilige Vorgehensweise verglichen. Einige der Studien beschäftigen sich mit den Auswirkungen der Einführung von Mindestlöhnen und verwenden als Niedriglohngrenze dementsprechend einen festgelegten Eurobetrag. Obwohl in den Untersuchungen teilweise die gleiche Definition des Referenzlohns und eine identische Datenquelle verwendet werden, weichen die Ergebnisse erheblich voneinander ab. So liegt die Zahl der Beschäftigten mit einem Stundenlohn unterhalb von 7,50 Euro in den Ergebnissen von Knabe/Schöb (CESifo) bei 4,21 Mio. in Deutschland, während Bachmann u.a. (RWI) 6,55 Mio. Beschäftigte ausweisen. Für die Diskrepanz werden im Wesentlichen zwei Ursachen bei der Abgrenzung der Lohnparameter sowie des Beschäftigtenkreises benannt. Zum einen wird in der Studie des RWI als Wochenarbeitszeit das Maximum aus vereinbarter und tatsächlicher Wochenarbeitszeit gewählt, wodurch quasi ein effektiver Lohn berechnet wird, der bei unbezahlten Überstunden niedriger ausfällt als der vereinbarte Lohn. Zum anderen resultiert die höhere Zahl der Niedriglohnbeschäftigten durch die unterschiedliche Wahl der Personenkreise. In der RWI-Studie sind auch Auszubildende sowie Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen enthalten, was den Kreis der Niedriglohnbezieher ebenfalls erweitert. 9

16 Niedriglohnbeschäftigung in Hessen Tabelle 2: Ergebnisse empirischer Studien zur Niedriglohnbeschäftigung Institution Datenquelle Messkonzept Definition Referenzlohn Ragnitz/Thum (Ifo) 1 Müller/Steiner (DIW/IZA) 2 Knabe/Schöb (CESifo) 3 Bachmann u.a. (RWI) 4 Kalina/ Weinkopf (IAQ) 5 Verdienststrukturerhebung (2001) SOEP (2006) Ergebnisse auf 2008 extrapoliert SOEP (2006) SOEP (2006) SOEP (2006) Absolute Grenze Absolute Grenze Absolute Grenze Absolute Grenze 2/3 des Medianlohns Bruttostundenlohn aller Beschäftigten Bruttostundenlohn aller Beschäftigten a) Bruttostundenlohn aller Beschäftigten b) Bruttostundenlohn aller Beschäftigten c) Bruttostundenlohn aller Beschäftigten Referenzlohn (Stunden-, Monats-, Jahresverdienst) 7,50 Euro 7,50 Euro 5,00 Euro 6,00 Euro 7,50 Euro 5,00 Euro 6,00 Euro 7,50 Euro 10,00 Euro 9,61 Euro (WD) 6,81 Euro (OD) Beschäftigte mit Niedriglohn 1,49 Mio. 2,27 Mio Mio. 3,31 Mio. 4,42 Mio. 6,55 Mio. 10,52 Mio. 5,44 Mio (WD) 1,03 Mio. (OD) Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn 12,8 % 11,2 % (WD) 26,0 % (OD) 9,4 % 7,8 % (WD) 17,4 % (OD) 4,5 % 6,9 % 12,8 % 22,2 % (WD) 22,1 % (OD) Schank (IAB) 6 Beschäftigtenpanel (2005) 2/3 des Medianlohns Bruttomonatslohn der Vollzeitbeschäftigten Euro (WD) Euro (OD) 17,6 % Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 7 Schäfer (WSI) 8 SOEP (2005) IAB-Beschäftigtenstichprobe (1997) 2/3 des Medianlohns 50 % des arithmetischen Mittels reales Bruttojahreseinkommen aller Beschäftigten reales Bruttojahreseinkommen der Vollzeitbeschäftigten Bruttojahresverdienste der ganzjährig vollzeitbeschäftigten Deutschen Bruttojahresverdienste der vollzeitbeschäftigten Deutschen Euro Euro 1,109 Mio. (WD) 0,219 Mio. (OD) 2,138 Mio. (WD) 0,410 Mio. (OD) 36,4 % 9,3 % 7,8 % (WD) 6,8 % (OD) 12,1 % (WD) 6,8 % (OD) 1 Vgl. Ragnitz, J., Thum, M. (2008). 2 Vgl. Müller, K.U., Steiner, V. (2008). 3 Vgl. Knabe, A., Schöb, R. (2008). 4 Vgl. Bachmann, R. u.a. (2008). 5 Vgl. Kalina, T, Weinkopf, C. (2008). Ergebnisse für das Jahr 2007 liegen bereits vor, werden zur besseren Vergleichbarkeit mit anderen Ergebnissen von 2006 hier nicht dokumentiert. 6 Vgl. Schank, T.(2008). 7 Vgl. Lebenslagen in Deutschland Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, generator/ 26742/property=pdf/dritter armuts und reichtumsbericht.pdf 8 Vgl. Schäfer, C. (2003). a) Auszubildende sind ausgenommen, Ausschluss von Löhnen unter 3 Euro b) Inklusive bezahlte Mehrarbeitsstunden, Auszubildende sind ausgenommen, Löhne unter 3 Euro werden auf 2,75 Euro gesetzt. c) Inklusive Auszubildende und Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Quelle: Zusammenstellung der Hessen Agentur 10

17 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Einige der Studien weisen differenzierte Ergebnisse für Ost- und Westdeutschland aus, wobei die Ergebnisse dann sehr stark davon abhängen, ob für Ostdeutschland eine separate Niedriglohnschwelle verwendet wird. Bei Übertragung der westdeutschen Lohngrenze auf Ostdeutschland bzw. Verwendung einer gesamtdeutschen Schwelle fällt der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Ostdeutschland meist höher aus als in Westdeutschland. Dies lässt sich auch an den Ergebnissen für feste Stundenlohngrenzen wie in den Studien von Ragnitz/Thum und Müller/Steiner erkennen. Werden hingegen separate Grenzwerte ermittelt was der Lohnverteilung zwischen West- und Ostdeutschland eher entspricht -, gleichen sich die Ergebnisse häufig an. So zeigt die Studie des IAQ für Ostdeutschland einen Niedriglohnanteil von 22,1 % und für Westdeutschland 22,2 %. Bei den Ergebnissen der WSI Studie liegen die Werte für Ost- und Westdeutschland bei ganzjährig Vollzeitbeschäftigten ebenfalls recht nahe beieinander. Bei den Auswertungen für Vollzeitbeschäftigte dreht sich das Bild sogar um, hier ist Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Ostdeutschland mit 6,8 % nur etwa halb so groß wie in Westdeutschland mit 12,1 %. Die Ergebnisse des IAQ, des IAB und des Armutsberichtes basieren zwar alle auf dem statistischen Mittelwertkonzept (2/3 des Medianlohns), zeigen aber dennoch sehr unterschiedliche Ergebnisse. Die Besonderheit der Ergebnisse des Armutsberichtes liegt in der Berücksichtigung von Jahreseinkommen statt Monats- oder Stundenlöhnen. Auf diese Weise sind auch kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse mit einem Jahresverdienst unterhalb Euro in der Abgrenzung der Niedriglohnverdiener enthalten. Genauer gesagt werden all diejenigen zum Niedriglohnsektor gezählt, die unabhängig von ihrem Stundenlohn in dem betrachteten Jahr ein Jahresgehalt unterhalb der Niedriglohnschwelle bezogen haben. Dies können somit auch gut bezahlte kurzfristige Tätigkeiten sein. Häufig konzentrieren sich die Analysen allein auf die Gruppe der Vollzeitbeschäftigten, da sie das Referenzobjekt für die Tarifpolitik sind und den größten Teil aller Beschäftigungsverhältnisse für Männer wie für Frauen darstellen. Die Anteile der Niedriglohnbeschäftigung für Vollzeitbeschäftigte liegen zwischen 17,6 % (IAB) und 9,3 % (Armutsbericht). Der vergleichsweise niedrige Wert der Berechnungen im Armutsbericht ist vermutlich auf die Berücksichtigung der Jahreseinkommen zurückzuführen, in denen auch Sonderzahlungen enthalten sind. Auch die Einbeziehung unterjähriger Beschäftigung hat beachtlichen Einfluss auf die Ergebnisse. So liegt nach Berechnungen des WSI der Umfang der Niedriglohnbeschäftigung für ganzjährig vollzeitbeschäftigte Deutsche bei 1,1 Mio. (WD) und der für alle vollzeitbeschäftigten Deutschen bei 2,1 Mio. (WD). Das WSI verwendet als Messkonzept das arithmetische Mittel und nimmt damit im Vergleich zu den meisten 11

18 Niedriglohnbeschäftigung in Hessen anderen Studien eine Sonderrolle ein. 15 Als Armutslöhne werden dort Löhne bezeichnet, die unterhalb von 50 % des arithmetischen Mittels der Arbeitsentgelte liegen. Die Ergebnisse liegen differenziert nach ganzjährig Beschäftigten und allen Beschäftigten vor. Darüber hinaus soll (d)as Kriterium deutsche Vollzeitbeschäftigte als Auswahlbasis für den Referenzlohn ( ) vermeiden, dass eine vermutete Diskriminierung von ausländischen Beschäftigten schon in den Referenzlohn eingeht und somit den Niedriglohnbereich verzerrt; das Kriterium ganzjährige Vollzeitbeschäftigte soll den Regelzustand des Normalarbeitsverhältnisses in Sinn einer kontinuierlichen Beschäftigung widerspiegeln und somit ausschließen, dass unterjährige Beschäftigung und damit vermutlich verbundene unterdurchschnittliche Bezahlung den Referenzlohn ebenfalls verzerren. 16 Welche Gründe für die unterschiedlichen Ergebnisse der empirischen Studien im Einzelnen verantwortlich sind, lässt sich im Rahmen der vorliegenden Studie nicht in allen Punkten klären. Die teilweise recht großen Unterschiede in den Ergebnissen zeigen jedoch, dass besondere Sorgfalt in die Konzeption einer empirischen Untersuchung von Niedriglohnbeschäftigung gelegt werden sollte. Die Wahl des Messkonzeptes sowie die Komponenten der Definition von Niedriglohnbeschäftigung können sich erheblich auf die Endergebnisse auswirken. Generell zeigen die betrachteten Untersuchungen, dass die Quoten der Niedriglohnbeschäftigten geringer sind, je näher sich die Definition an dem idealtypischen ganzjährigen Vollzeitbeschäftigungsverhältnis orientiert. 2.5 Zusammenfassung Da es keine eindeutige Festlegung des Begriffs Niedriglohnbeschäftigung gibt, muss für eine empirische Analyse zunächst festgelegt werden, wie Niedriglohnbeschäftigung definiert und gemessen werden soll. Aus den vorangegangenen Kapiteln wurde ersichtlich, welche Festlegungen dabei von Bedeutung sind. Die einzelnen Schritte werden hier noch einmal kurz zusammengefasst. Verwendung einer absoluten oder einer relativen Grenze des Niedriglohnniveaus: Die Verwendung einer absoluten Grenze erfordert die Bestimmung eines Niedriglohnniveaus. Denkbar sind hier beispielsweise die Pfändungsfreigrenze, die Höhe der Lohnersatzleistungen oder festgelegte Stundenlöhne. Der Überblick zeigt, dass die Pfändungsfreigrenze und die Leistungen des ALG II in vergleichbaren Größenregionen liegen, wobei die Pfändungsfreigrenze etwas höher ist. Die Verwendung dieser absoluten Grenzen macht vor allem dann Sinn, wenn Niedriglohnbeschäftigung im Kontext eines ausreichenden Haushaltseinkommens bzw. von 15 Siehe oben zu den Begründungen für diese Vorgehensweise. 16 Schäfer, C. (2003), S

19 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Armut diskutiert wird. Anhand der Grundsicherungsbeträge lässt sich ablesen, welches Erwerbseinkommen erwirtschaftet werden muss, um das Existenzminimum bzw. die Mindestgrenze für einen akzeptablen Lebensstandard zu erreichen. Im Ansatz dient dieses Argument auch in den politisch motivierten Diskussionen um die Einführung eines Mindeststundenlohns. Die häufig diskutierten Grenzwerte einer gesetzlichen Lohnuntergrenze reichen von 4,50 Euro bis 10 Euro. Alternativ lässt sich die Schwelle des Niedriglohns auch als Relativgröße zur Lohnstruktur ermitteln. Als statistische Mittelwertkonzepte bieten sich der Median bzw. Quantile oder das arithmetische Mittel an. Quantilswerte sowie der Median sind gegenüber dem arithmetischen Mittel deutlich robuster gegenüber Ausreißern. Die Wahl des Mittelwertkonzeptes orientiert sich an der Entscheidung, inwieweit eine nicht symmetrische Einkommensverteilung bzw. der Anstieg höherer Lohneinkommen Einfluss auf den Durchschnittslohn haben sollen. Wahl der Parameter: Ein weiterer Schritt für die empirische Messung von Niedriglohnbeschäftigung besteht darin, zu klären, welche Lohn- und Beschäftigungsparameter gewählt werden. Es lassen sich Bruttolöhne mit oder ohne Zulagen heranziehen oder Nettolöhne. Während die Betrachtung von Bruttolöhnen vor allem im Rahmen der Diskussion um Tarif- oder Mindestlöhne sinnvoll ist, geben Nettolöhne eher Auskunft über die Einkommenssituation von Personen und sind damit Ausgangspunkt von vorwiegend verteilungspolitischen Fragestellungen. Neben dem Lohnparameter variieren die empirischen Studien auch in der Wahl der betrachteten Beschäftigungsformen. So führt die Berücksichtigung von ganzjährig vollzeitbeschäftigten Deutschen zu anderen Ergebnissen als die Betrachtung aller Beschäftigungsverhältnisse inklusive Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung sowie unterjähriger Beschäftigungsverhältnisse. Auch die Wahl von Monats- oder Jahreseinkommen wirkt sich über die Berücksichtigung von Sonderzahlungen auf die Ergebnisse aus. Dies lässt sich an den Ergebnissen der dargestellten Studien zur Niedriglohnbeschäftigung deutlich erkennen. Aus diesen Gründen ist bei der Konzeption einer empirischen Untersuchung von Niedriglohnbeschäftigung Sorgfalt auf jede einzelne Komponente zu legen. Dies gilt auch für die Interpretation anderer Untersuchungsergebnisse. Erst die Kenntnis des Untersuchungsdesigns ermöglicht eine Einordnung der häufig politisch relevanten Ergebnisse zum Umfang von Niedriglohnbeschäftigung. 13

20 Niedriglohnbeschäftigung in Hessen 3 Analyse potenzieller Datenquellen Die Dokumentation der verschiedenen Forschungsergebnisse hat gezeigt wie unterschiedlich die Abgrenzung des Niedriglohnsektors definiert sein kann. Das statistische Messkonzept und die Wahl der Parameter spielen eine entscheidende Rolle. Aber selbst wenn die Definition zur Messung von Niedriglohnbeschäftigung einheitlich festgelegt wäre, können die Ergebnisse durch die Wahl der Datenquelle beeinflusst werden. Nicht jede Statistik ist die ideale Quelle, um Niedriglohnbeschäftigung zu quantifizieren. So beinhalten einige Statistiken zwar Daten zur Verdiensthöhe aber keine Angaben zur exakten Arbeitszeit. Dies ist insbesondere bei der Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung mit einer sehr heterogenen Arbeitszeitstruktur problematisch. Bei der empirischen Analyse von Niedriglohnbeschäftigung in Hessen stellt sich folglich die Frage, welche Datenquellen grundsätzlich zur Verfügung stehen und welche Auswertungsmöglichkeiten damit verbunden sind. Im Rahmen der vorliegenden Studie sollen verschiedene Datenquellen hinsichtlich ihrer Auswertungspotenziale näher betrachtet werden. Dazu gehören u.a. die Beschäftigtenstatistik, die Verdienststrukturerhebung, die Vierteljährliche Verdienststatistik, das BA-Beschäftigtenpanel, der Mikrozensus sowie das Sozio-ökonomische Panel. Darüber hinaus soll die Auswertbarkeit des WSI-Taifarchivs im Hinblick auf die Frage nach den unteren Tarifverdiensten in Hessen geprüft werden. Bei der Analyse dieser Datenquellen stehen folgende Fragestellungen im Vordergrund: Welche Beschäftigungsformen sind in der Statistik enthalten? Liegen Informationen zur Arbeitszeit vor? Welche Strukturmerkmale und soziodemografischen Informationen lassen sich auswerten? Wie aktuell sind die verfügbaren Daten? Lassen sich Zeitreihen bilden für die Aussage zur Entwicklung von Niedriglohnbeschäftigung? In einem ersten Schritt werden die Datensätze kurz beschrieben und anschließend systematisch verglichen. 14

21 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung 3.1 Beschäftigtenstatistik Die Beschäftigtenstatistik enthält Informationen über sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung. 17 Zum Personenkreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind. Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass i.d.r. alle abhängig Beschäftigten einschl. Personen in beruflicher Ausbildung von der Sozialversicherungspflicht im Meldeverfahren erfasst werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Selbstständige, mithelfende Familienangehörige sowie Beamte. Mit der gesetzlichen Neuregelung zum Stichtag sind Arbeitgeber verpflichtet, auch für Personen, die geringfügig beschäftigt sind, pauschalierte Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten. Geringfügig beschäftigte Personen können somit in gleicher Art wie die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten statistisch ausgewertet werden. Die Beschäftigungsstatistik ist eine Totalerhebung. Sie ermöglicht gegenüber Stichprobenerhebungen eine weitaus tiefere Differenzierung in den Merkmalskombinationen, vor allem nach Regionen und wirtschaftlichem Schwerpunkt der Betriebe. Die Auskunftspflicht der Arbeitgeber und die Verknüpfung innerhalb des Meldeverfahrens garantieren relativ vollständige und aussagefähige Angaben. Als personenbezogener Stichtagsabgriff der Versichertenkonten stellt die Beschäftigungsstatistik eine Momentaufnahme dar. Die vierteljährlichen Auszählungen des Beschäftigtenbestandes werden rund sechs Monate nach dem Berichtsstichtag durchgeführt. Die Wartezeit von sechs Monaten zwischen Berichtsstichtag und Auszählungszeitpunkt ist ein Kompromiss zwischen größtmöglicher Aktualität der Ergebnisse und möglichst vollständiger Erfassung aller für den Berichtsstichtag relevanten Meldungen. Erfahrungsgemäß liegen der BA nach sechs Monaten etwa 95 % der Meldungen vor. Ergebnisse liegen teilweise ab Dezember 1981 vor. Seit Juni 1999 liegen die Daten im Rahmen des DataWarehouse der BA vor Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2010). 18 Zum wurde das Meldeverfahren zur Sozialversicherung mit der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) gesetzlich neu geregelt. Mit der Umstellung auf das Neuverfahren ist eine direkte Vergleichbarkeit der statistischen Ergebnisse zu früheren Stichtagen nicht uneingeschränkt möglich. 15

22 Niedriglohnbeschäftigung in Hessen 3.2 Vierteljährliche Verdiensterhebung Die Hauptaufgabe der Vierteljährlichen Verdiensterhebung besteht in der Abbildung der kurzfristigen Entwicklung der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste und Bruttomonatsverdienste von vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. 19 Die Darstellung von Ergebnissen nach Geschlecht und Leistungsgruppen (Gruppen von Arbeitnehmern ähnlicher Qualifikation) bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt. Für geringfügig Beschäftigte können Bruttomonatsverdienste nachgewiesen werden. Abgebildet werden die durchschnittlichen Monatsverdienste für die Quartale eines Jahres. Die Vierteljährliche Verdiensterhebung erfasst Verdienste für nahezu alle Wirtschaftsbereiche der Volkswirtschaft. 20 Befragt werden Betriebe mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten (für einige Wirtschaftszweige mit 5 oder mehr Arbeitnehmern). Die Erhebung erfolgt als Stichprobe. In Hessen werden Betriebe mit insgesamt Beschäftigten erfasst. Erfragt werden Merkmale, die unmittelbar in den Lohnabrechnungssystemen der Erhebungseinheiten vorliegen, wie der steuerpflichtige Arbeitslohn. Angaben für einzelne Personen werden nicht gefordert, sondern Summenangaben, z. B. für eine Arbeitnehmergruppe in einem Betrieb die Summe des steuerpflichtigen Arbeitslohnes, die Summe der bezahlten Arbeitsstunden und die Zahl der Arbeitnehmer. Veröffentlicht werden dagegen die Durchschnittsverdienste je Arbeitnehmer oder je Arbeitnehmerstunde. Die Quartalsergebnisse werden auch zu Jahresaggregaten zusammengefasst, um Verzerrungen aufgrund unregelmäßig gezahlter Sonderzahlungen auszugleichen. 3.3 Verdienststrukturerhebung Die Verdienststrukturerhebung (früher: Gehalts- und Lohnstrukturerhebung) ist eine repräsentative Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. 21 Es werden Daten zu Verdiensten, der Anzahl der Arbeitnehmer und Arbeitszeiten untergliedert unter anderem nach Wirtschaftszweigen und Größe des Unternehmens erfragt. Daneben werden persönliche Angaben über den Arbeitnehmer sowie Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis erhoben. 19 Vgl. Statistisches Bundesamt: Vierteljährliche Verdiensterhebung Qualitätsbericht, 2008, statis.de/jetspeed/portal/cms/sites/destatis/internet/de/content/publikatinen/qualitaetsberichte/verdienstearbeitskosten/vie rteljaehrlicheverdiensterhebung,property=file.pdf 20 Erfasst werden Betriebe des Produzierenden Gewerbes sowie des Dienstleistungsbereiches. Nicht erfasst sind die Landwirtschaft sowie der öffentliche Sektor. 21 Vgl. Erläuterungen zur Verdienststrukturerhebung Online: =renderprint.psml 16

23 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Die Verdienststrukturerhebung findet im Unterschied zu der Vierteljährlichen Verdiensterhebung nur alle vier Jahre statt und beinhaltet Einzeldaten statt betriebsbezogener Durchschnittswerte. Zur Grundgesamtheit der Auswahl gehören alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Betriebes, die im Berichtsmonat Lohn oder Gehalt empfangen haben, inkl. leitender Angestellter, Auszubildender, Praktikant/innen, geringfügig oder kurzfristig Beschäftigter, Personen in Altersteilzeit während der Aktivitäts- und Freistellungsphase. Nicht zur Grundgesamtheit gehören Heimarbeiter/innen, Personen im Vorruhestand, ausschließlich auf Provisions- oder Honorarbasis bezahlte Personen, mithelfende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag sowie Personen mit einem Beschäftigungsverhältnis ohne Lohn-/Gehaltszahlungen (Kranke über den Lohnfortzahlungszeitraum hinaus, Frauen im Mutterschaftsurlaub, Wehr- oder Wehrersatzdienstleistende, Beurlaubte ohne Bezahlung). Die Verdienststrukturerhebung wird seit dem Jahr 1951 durchgeführt. Seit dem Berichtsjahr 2006 werden regelmäßig alle vier Jahr Betriebe mit mindestens zehn Arbeitnehmern im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich 22 einbezogen. Für die aktuellste zur Verfügung stehende Erhebung 2006 wurden in Hessen rund Arbeitnehmer in knapp Betrieben erfasst. 3.4 BA-Beschäftigtenpanel Das BA-Beschäftigtenpanel (BAP) wurde im Rahmen eines Projekts zur Verbesserung des Datenzugangs zu den Einzeldaten der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) entwickelt und Wissenschaftlern zur Verfügung gestellt. 23 Das BAP umfasst zurzeit die Jahre 1998 bis 2006 und steht sowohl als Scientific Use File (SUF) als auch als schwach anonymisierter Datensatz zur Verfügung. Die vorrangigen Datenquellen des Panels sind die Quartalsdaten der Beschäftigungsstatistik 24 der BA. Die Meldung der einzelnen Beschäftigungen erfolgt vom jeweiligen Arbeitgeber und gibt Aufschluss über die Person betreffende Eigenschaften wie Geschlecht, Alter, Ausbildung, Tätigkeit und über betriebliche Merkmale wie Wirtschaftszweig, Standort und Größe. Mit Ausnahme der Anmeldungen enthalten alle Meldungen tagesgenaue Angaben zur Dauer und zum Bruttoentgelt 25 des Meldezeitraums. Somit entstehen für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in 22 Im Dienstleistungsbereich umfasst dies die Wirtschaftszweige C bis O (ohne L) der NACE Rev. 1.1, der europäischen Wirtschaftszweigklassifikation. 23 Vgl. Schank, T. u.a.:(2008) sowie Müller, D., Schmucker, A. (2007), S Beschreibung siehe oben. 25 Im Meldeverfahren werden die Entgelte nur bis zur Beitragsermessungsgrenze erfasst. Diese Grenze definiert das maximale Jahresentgelt, für das ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen muss. 17

24 Niedriglohnbeschäftigung in Hessen Deutschland genaue und vollständige Beschäftigtenkonten. Da die Meldungen der Arbeitgeber mit Verzögerungen eingehen, wird in der BA für die Erstellung der Quartalsstatistiken eine Wartezeit von sechs Monaten eingehalten. Beim Beschäftigtenpanel erfolgt die Aufbereitung der Daten nach einzelnen Querschnitten (Quartalsstichtagen), die zu einem Panel zusammengefügt werden. Ergänzend zu den Beschäftigtendaten werden für das BAP noch zwei weitere Datenquellen verwendet. Aus den prozessproduzierten Daten der BA, die im Rahmen der Arbeitsvermittlung und der Maßnahmenverwaltung entstehen, werden Informationen zu Arbeitslosigkeit und Maßnahmeteilnahmen ergänzt. Somit können zum einen geförderte Beschäftigungen (z. B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) identifiziert werden. Zum anderen gibt das Arbeitslosigkeitsmerkmal darüber Aufschluss, ob eine Person, die an einem Stichtag keine Beschäftigung aufweist, arbeitslos ist. Der Datensatz umfasst 52 Merkmale, bei denen man zwischen den individuellen Merkmalen der Beschäftigten und den betrieblichen Merkmalen der jeweiligen Beschäftigungsbetriebe unterscheiden kann. Die ursprünglichen Entgeltangaben, die sich auf den gesamten Meldezeitraum (maximal ein Jahr) beziehen, werden in ein durchschnittliches Monatsentgelt umgerechnet. 3.5 IAB-Beschäftigtenstichprobe Neben dem BA-Beschäftigtenpanel gibt es auch noch die IAB-Beschäftigtenstichprobe, die eine 1% bzw. 2%-Stichprobe aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten umfasst. 26 Die Beschäftigtenstichprobe besteht aus Ereignisdaten, die die gesamten Beschäftigungsverläufe mit tagesgenauen Angaben zum Beginn und zum Ende von Beschäftigungen einzelner Personen beinhalten. Die Beschäftigtenstichprobe eignet sich daher in erster Linie für Untersuchungen von Erwerbsverläufen. Die IAB-Beschäftigtenstichprobe deckt zwar einen sehr langen Zeitraum ab (ab 1975), liegt jedoch am aktuellen Rand lediglich für das Jahr 2004 vor. Für eine empirische Analyse der Niedriglohnbeschäftigung in Hessen mit aktuellem Zeitbezug kommt die IAB-Beschäftigtenstichprobe deshalb als primäre Datenquelle nicht in Frage. Im Rahmen dieser Studie wird daher auf eine tiefer gehende Analyse der Datenquelle verzichtet. 26 Eine genauere Beschreibung des Datensatzes findet sich auf den Internetseiten des IAB-Forschungsdatenzentrums, 18

25 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung 3.6 Mikrozensus Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland. 27 Die Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union (EU-Arbeitskräftestichprobe) ist in den Mikrozensus integriert. Bereits seit 1957 in den neuen Ländern (einschließlich Berlin-Ost) seit 1991 liefert der Mikrozensus statistische Informationen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Familien, Lebensgemeinschaften und Haushalte, die Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse und Gesundheit. Der Mikrozensus dient dazu, in regelmäßigen und kurzen Abständen Eck- und Strukturdaten über die genannten Erhebungsinhalte sowie deren Veränderung zu ermitteln und dadurch die Datenlücke zwischen zwei Volkszählungen zu füllen. Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe, bei der alle Haushalte die gleiche Auswahlwahrscheinlichkeit haben. Im Mikrozensus kommen verschiedene Erhebungsinstrumente zum Einsatz. Im Vordergrund steht die persönliche Befragung aller Personen im Haushalt durch die Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Landesämter. Die Auskunftserteilung unterliegt weitgehend der Auskunftspflicht. 28 Quartalsergebnisse stehen rund drei Monate nach Quartalsende und Jahresergebnisse rund drei Monate nach Abschluss eines Erhebungsjahres zur Verfügung. Vergleiche mit anderen erwerbsstatistischen Datenquellen wie der Erwerbstätigenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der ILO-Telefonerhebung (International Labour Organization) des Statistischen Bundesamtes weisen darauf hin, dass marginale Beschäftigungen insbesondere geringfügige Beschäftigungen und die Suche danach bislang im Mikrozensus untererfasst werden. Die Gründe für die vergleichsweise geringere Ausweisung marginaler Beschäftigung sind jedoch bisher nicht eindeutig geklärt. 29 Entscheidender Unterschied zu den vorgenannten Datenquellen ist das Fehlen konkreter Angaben zur Höhe des Erwerbseinkommens. Über den Umfang und die Art der Beschäftigung werden zwar umfangreiche Informationen abgefragt, in der Kategorie Einkommensangaben wird jedoch nur das persönliche Nettoeinkommen als Summe unterschiedlicher Einkommensquellen (wie z.b. Lohn und Gehalt, öffentli templateid=renderprint.psml 28 Aufgrund der Auskunftspflicht ist der Anteil der bekannten Ausfälle an den zu befragenden Haushalten mit rund 5 % sehr gering. 29 Vgl. Verfahren/Mikrozensus/Veroeffentlichungen/PapierMikrozensusArbeitskraefteerhebung,property=file.pdf 19

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