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1 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach , Bonn Ingenieurverband Wasser- uns Schifffahrtsverwaltung e.v. z.h. Frau Dipl. Ing. Kerstin Metzner stellv. Bundesvorsitzende per Betreff: Fragen zur WSV- Reform Bezug: Ihr Schreiben vom Aktenzeichen: /8 Datum: Bonn, Arbeitsgruppe Umsetzung der WSV- Reform HAUSANSCHRIFT Robert-Schuman-Platz Bonn POSTANSCHRIFT Postfach Bonn TEL +49 (0) FAX +49 (0) Sehr geehrte Frau Metzner, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihr Schreiben vom danke ich Ihnen. Gerne ist die Arbeitsgruppe Umsetzung der WSV- Reform bereit, Ihre Fragen zu beantworten: Ausgangspunkt für das dem Deutschen Bundestag im 5. Bericht zur Reform der WSV vorgelegte Modernisierungskonzept, sind die begrenzten Ressourcen der WSV für Unterhaltung, Betrieb und Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur sowie für die Ordnung des Schiffsverkehrs. Für eine sachgerechte Aufgabenerledigung fehlen zurzeit rd. 500 Mio. pro Jahr. Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen des Bundeshaushaltes muss davon ausgegangen werden, dass eine auskömmliche Ressourcenausstattung absehbar nicht zur Verfügung steht. Um die vorhandenen Ressourcen zukünftig zielgerichteter einsetzen zu können, wurde das Netz der Bundeswasserstraßen nach ihrer Bedeutung für den Güterverkehr kategorisiert und der Personal- und Sachmitteleinsatz entsprechend der Kategorisierung priorisiert. Danach kommt dem Erhalt des Kernnetzes (Kategorien A-C) die höchste Priorität und dem Ausbau bestimmter Streckenrelationen in der Kategorie A sowie Optimierungsmaßnahmen in der Kategorie B, d.h. Ersatzinvestitionen nach den Parametern der Kategorie A, die zweithöchste Priorität bei der Mittelverwendung zu. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustandes unserer Anlagen, wird der Großteil der Investitionsmittel in den kommenden Jahren in den Erhalt der Infrastruktur sowie in die Fertigstellung bereits begonnener Ausbauprojekte fließen. Die Spielräume für zusätzliche Ausbauinvestitionen sind sehr gering. Für die Nutzer der Wasserstraßen bedeutet dies, dass die vorhandenen Kapazitäten deutlich stärker als bisher mit der bestehen- ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-Straße VERKEHRSANBINDUNG: Bus: 631, 637, 638, Bahn: 66, Haltestelle: Robert-Schuman-Platz

2 Seite 2 von 5 den Fahrzeugflotte ausgelastet werden muss. Für die WSV folgt daraus neben der Verpflichtung, die vorhandene Infrastruktur zu erhalten, auch die Servicequalität bei Betrieb und Unterhaltung weiter zu erhöhen, um die Attraktivität des Systems Schiff/Wasserstraße weiter zu steigern. Wegen fehlender Personalressourcen kann dies nur durch eine Konzentration auf Wasserstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung sowie Verbesserungen beim Verkehrsmanagement erreicht werden (Verlässlichkeit des Verkehrsweges, Verkürzung von Transportzeiten). Hierfür kommt es entscheidend auf das jeweilige Verkehrsgebiet bzw. die jeweiligen Transportrelationen an. Ferner muss hierfür die Sensibilität für den Zustand der Infrastruktur und die Verantwortung der Wasser- und Schifffahrtsämter erhöht werden. Vergleichbar mit anderen Verkehrsträgern sowie mit der Telekommunikation und der Energiewirtschaft, schlug der 5. Bericht deshalb eine Trennung von Verkehr und Infrastruktur auf der Ämterebene vor. Die Betrieb- und Unterhaltungsämter sollten in die Lage versetzt werden, ihre baupolizeiliche Verantwortung für Strecke und Anlagen, unabhängig von den Zwängen des Verkehrs, deutlich besser, d.h. wirkungsvoller wahrzunehmen, als das im bisherigen System der Fall sein kann. Die Verkehrsämter sollten u.a revierbezogene bzw. streckenrelationsbezogene Konzepte für den optimierten Verkehrsablauf entwickeln und gemeinsam mit Häfen und dem Gewerbe umsetzen. Ferner sollten die Verkehrsämter revierbezogene bündelbare fachliche Unterstützungsaufgaben für die BU-Ämter übernehmen. Schnittstellen zwischen beiden Ämtertypen sollten u.a. durch gemeinsame Jahresarbeitsprogramme und regelmäßige Abstimmungen gestaltet werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat das BMVBS aufgefordert, die im 5. Bericht vorgesehene Trennung von Verkehr und Infrastruktur auf der Ämterebene zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt ergebnisoffen unter enger Beteiligung der Amtsleiterinnen und Amtsleiter. Bis zur Vorlage entsprechender Ergebnisse bleibt es bei der bisherigen Anzahl und den heutigen Zuständigkeiten der Wasser- und Schifffahrtsämter. Der Vollständigkeit halber sei allerdings darauf hingewiesen, dass auch die Eckpunkte des 5. Berichts, namentlich eine Reduzierung der Behördenanzahl und die Bündelung revierbezogener Aufgaben auf der Ämterebene bei der Überprüfung zu berücksichtigen sind. Selbstverständlich ist der IWSV herzlich eingeladen, sich mit seiner Fachkunde an der Diskussion zu beteiligen. Im Weiteren möchte ich auf Ihre Einzelfragen eingehen. Ich bitte um Verständnis, dass wegen des Sachzusammenhanges zur noch anstehenden Überprüfung der WSÄ Struktur die Fragen 1-3, 5, 7 gegenwärtig nicht beantwortet werden können. Zu Frage 4 Durch die ausreichende Bereitstellung von Haushaltsmitteln und op-

3 Seite 3 von 5 timierter Personaleinsatz u. a. durch die Umstrukturierung der WSV soll die leistungsfähige Infrastruktur insbesondere an den vorrangigen Bundeswasserstraßen für den Güterverkehr gewährleistet werden. Zu Frage 6 Für die Außenstellen ist keine eigene Leitungsebene vorgesehen, da die Beschäftigten von Außenstellen zur jeweiligen Organisationseinheit der Generaldirektion oder WSÄ gehören. Zu Frage 8 Die Stärkung der Ämter erfolgt im Bedarfsfall durch die Verlagerung von freien Stellen und ggf. Personal aus den WSDen, wenn die Generaldirektion diese nicht benötigt, bzw. durch die Reduzierung der WSÄ bzw. der Bauämter. Zu Frage 9 Die Sorge nach Umorientierung oder Abwanderung der Beschäftigten ist unbegründet, da es zu keinen betriebsbedingten Kündigungen kommen wird. Zu Frage 10 Es ist beabsichtigt, möglichst alle Stellen der neuen zentralen Behörde WSV- intern auszuschreiben. Bewerbungsfähig sind grundsätzlich alle für den jeweiligen Dienstposten qualifizierten Bewerber. Details zu den Verfahren werden rechtzeitig erarbeitet und in der WSV bekanntgegeben. Zu Frage 11 Wie gegenwärtig kann bei Übertragung von mehr Verantwortung und erbrachter Leistung diese entsprechend den vorgesehenen Verfahren bewertet werden (Dienstpostendokumentation / Dienstpostenbeschreibung/Tätigkeitsbeschreibung/Bewertung). Zu Frage 12 Die Qualifizierung als Bestandteil des Bildungsbedarfs wird zwischen den Beschäftigten und Vorgesetzten wie bisher ermittelt und findet in den Bildungsbogen der Verwaltung seine Umsetzung. Zu Frage 13 Pauschale Aussagen, in welchen Bereichen primär Personaleinsparungen durch erhöhte Vergaben erfolgen werden, sind nicht möglich. Insbesondere dort wo erforderliches Personal nicht vorhanden ist und nach dem Ausscheiden der Dienstposteninhaber nicht wiederbesetzt werden kann und auch keine andere Aufgabenverlagerung erfolgen kann, wird es erforderlich Aufgaben zu vergeben. Im Zuge der weiteren Umsetzung der WSV-Reform wird allerdings ein WSV-weit verbindlicher Vergabekatalog erarbeitet, der alle Aufgaben/Tätigkeiten umfassen wird, die grundsätzlich vergeben werden sollen. Kriterien sind u.a. die Vergabefähigkeit und die Vergabewürdigkeit (Wirtschaft-

4 Seite 4 von 5 lichkeit). Zu Frage 14 Alle Personaleinsparungen sollen auf die jeweiligen Haushaltssparauflagen angerechnet werden. Letztendlich wird das Parlament in den jeweiligen Haushaltsgesetzen darüber entscheiden. Zu Frage 15 Sozialverträgliche Umsetzung bedeutet u. a., dass es keine betriebsbedingten Kündigungen und zunächst auch keine Standortauflösungen geben wird. Die Beschäftigten werden nicht ohne ihre Zustimmung versetzt oder räumlich umgesetzt, abweichende Einzelfälle werden einvernehmlich geregelt. Auch Gehaltseinbußen werden den Beschäftigten aufgrund der Reform nicht zugemutet werden. Zu Frage 16 Einen Tarifvertrag zur sozialverträglichen Umsetzung der WSV- Reform gibt es noch nicht. Zurzeit laufen Vorverhandlungen mit dem BMI zur Vorbereitung eines Tarifvertrages zur zusätzlichen rechtlichen Absicherung u. a. der Zusagen gegenüber den Beschäftigten. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Zu Frage 17 und 18 im Sachzusammenhang Bei Wegfall von Dienststellen bzw. genauer bei der Auflösung der Außenstellen wird es keine weiteren Übergangslösungen geben. Für die wenigen dann nach dem Jahr 2020 verbleibenden Beschäftigten an den Standorten gelten weiter die in der Antwort zu Frage 15 gegebenen Zusagen. Zu Frage 19 Sorgen der Beschäftigten sind unbegründet. Zu einem Wegfall von Aufgaben wird es nicht kommen. Zu Frage 20 Mit der Festlegung des Sitzes der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt und dem temporären Erhalt der WSDen als Außenstellen sind die Standorte oberhalb der Ämter abschließend festgelegt. Für die WSÄ/WNÄ/NBA/ANH werden die Standorte durch die genannte Überprüfung festgelegt, was als Maßgabe des Beschlusses der 98. Sitzung der 17. Wahlperiode des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bis Januar 2014 zu erfolgen hat. Das Positionspapier des IWSV vom Mai 2011 ist bekannt und wurde ausgewertet. Im Wesentlichen wird das von Ihnen aufgezeigte als 3. bezeichnete Modell umgesetzt. Die Teil- oder Vollprivatisierung der WSV sind keine realistischen Modelle (4.-6.). Ich bitte Sie, Ihren Mitgliedern für die Erarbeitung der Vorschläge,

5 Seite 5 von 5 Anregungen und Hinweise zu danken und meine Antworten zu Ihren Fragen in geeigneter Weise bekanntzugeben. Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass ich gerne bereit bin, den aktuellen Stand der Umsetzung auch durch Gespräche mit Ihnen vertiefend zu erörtern. Mit freundlichen Grüßen Dirk Schwardmann (stellv. Leiter der Arbeitsgruppe)

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