Wirtschaftliche Mitbestimmung. ArbeitnehmervertreterInnen in Aufsichtsräten - Selbstverständnis und Grundproblematik -

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1 Wirtschaftliche Mitbestimmung ArbeitnehmervertreterInnen in Aufsichtsräten - Selbstverständnis und Grundproblematik - Eine Veranstaltung der Mitbestimmung und Technologieberatung am von Uhr in der Arbeitnehmerkammer Bremen

2 DIESER VORTRAG gibt Antworten auf folgende Fragen: 1. Welche Formen der Arbeitnehmer-Mitbestimmung gibt es? 2. Als was kann der Aufsichtsrat verstanden werden? 3. Vertreten ArbeitnehmervertreterInnen ausschließlich Arbeitnehmerrechte und -interessen? 4. Warum ist es gerade aus der Minderheitenposition heraus wichtig, sich als Arbeitnehmervertreter/Innen im Aufsichtsrat zu engagieren?

3 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik

4 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 1.1 Mitbestimmung 1.2 Aufsichtsräte (AR) 1.3 Unterschiede 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik

5 BEGRIFFSKLÄRUNG Mitbestimmung 1. Welche Formen der AN- Mitbestimmung gibt es? An den Entscheidungen über die Arbeitsbedingungen beteiligt sein (betriebliche Ebene) Auf die Unternehmenspolitik Einfluss nehmen (Unternehmensebene) Ergänzung der Orientierung an Gewinnmaximierung durch Berücksichtigung langfristiger Beschäftigungssicherheit, humanen Arbeitsbedingungen und Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg ergänzen

6 BEGRIFFSKLÄRUNG Betriebliche Mitbestimmung Arbeitsplatzgestaltung Durch den Betriebsrat/Personalrat Auf funktions- und handlungspoltischer Ebene Bei personellen, sozialen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten Nach dem BetrVG, u.a.

7 BEGRIFFSKLÄRUNG Unternehmerische Mitbestimmung Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf wirtschaftliche und unternehmenspolitischer Entscheidung Durch (Besetzung) der ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat Nach den Mitbestimmungsgesetzen (z.b. Montan-MitbestG, MitbestG, DrittelbG)

8 BEGRIFFSKLÄRUNG Unternehmerische Mitbestimmung Ziel und Grundgedanke der unternehmerischen Mitbestimmung ist der Kernsatz der paritätischen Mitbestimmung: Vereinen sich in einem Unternehmen unterschiedliche Gruppen mit unterschiedlichen Interessen, so sind diese gemeinsam zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen! Aber faktisch arbeitnehmerseitige Unter-Parität: Nie vollkommene Gleichberechtigung / gleiche Stärke (DrittelbG, leit. Angestellter, Vorsitzender, etc.) Ausnahme: Neutrales Mitglied bei MontanMitbestG

9 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 1.1 Mitbestimmung 1.2 Aufsichtsräte (AR) 1.3 Unterschiede 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik

10 BEGRIFFSKLÄRUNG Aufsichtsräte (AR) Seit 100 Jahren Duales System in Europa Per Gesetz oder Gesellschaftsvertrag Pflicht vs. Fakultativ 2. Als was kann der AR verstanden werden? Dualistische, retrospektive Sichtweise Überwachung Erweiterung 1991 bis 2002, z.b. KonTraG, TransPuG mitunternehmerische, mitentscheidene und beratende Tätigkeit mitverantwortlich zukunftsorientiert

11 BEGRIFFSKLÄRUNG Aufsichtsräte (AR) Seit 100 Jahren Duales System in Europa Per Gesetz oder Gesellschaftsvertrag Pflicht vs. Fakultativ 95 bis 116 AktG AktG, DrittelbG, MitbestG, MontanMitbestG, u.a. AG, GmbH, KGaA, Genossenschaft, Montan- Mitbest.-Gesellschaft Der Aufsichtsrat ist ein Kontroll- und Beratungsgremium bei Kapitalgesellschaften und Organisationen

12 BEGRIFFSKLÄRUNG Aufsichtsräte - DrittelbG Unter 500 Beschäftigten: Kein Mitbestimmungsrecht seitens Arbeitnehmerseite, aber: fakultativ möglich Zwischen 500 und 2000: 1/3-Arbeitnehmervertreter 2/3-Anteilseignervertreter Ausnahme: Montan-MitbestG Quelle: Hans-Böckler-Stiftung 2010

13 BEGRIFFSKLÄRUNG Aufsichtsräte - MitbestG Über 2.000: ½ ArbeitnehmervertreterInnen ½ AnteilseignervertreterInnen Zusatz: Leit. Angestellte Gewerkschaften Doppelstimme: Vorsitzender des AR Quelle: Hans-Böckler-Stiftung 2009, nach MitbestG

14 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 1.1 Mitbestimmung 1.2 Aufsichtsräte (AR) 1.3 Unterschiede 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik

15 BEGRIFFSKLÄRUNG Unterschiede: AG vs. GmbH AR einer GmbH stehen in der Praxis weniger Rechte als in einer AG zu, so z.b.: In einer GmbH wird die Geschäftsführung neben dem Aufsichtsrat auch von den Gesellschaftern kontrolliert ( 46 Nr. 6 GmbHG) Der GmbH-Aufsichtsrat hat keinen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Geschäftsführung lediglich die Gesellschafter dürfen derartige Rechte ausüben ( 46 Nr. 5 GmbHG/ 84 AktG)

16 BEGRIFFSKLÄRUNG Unterschiede: Aufsichtsrat vs. Betriebsrat Neben inhaltlichen Unterschieden, auch strukturelle: AR besonderes Gremium Keine getrennten Betriebsparteien wie Betriebsrat Geschäftsführung AR-Gremium offizielles Leitungsorgan des Unternehmens Nicht (wie Betriebsrat) Betriebspartei außerhalb der eigentlichen Organisationsstruktur Ansprechpartner des AR ist die Unternehmensleitung nicht wie beim BR der Arbeitgeber

17 BEGRIFFSKLÄRUNG Unterschiede im Gremium oder als Person Gremium: Bis auf originäre Aufgaben kann alles auf Ausschüsse übertragen werden Bestellung Vorstand Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte Zeitaufwand soll auf Vor-, Nachbereitung und Sitzung betragen Mind. 2 Mal im Jahr Sitzungspflicht vs. Person: Antragsrecht auf Bericht mittels AR zu jedem Thema Sorgfältiges und gewissenhaftes Handeln Anspruch auf Freistellung Anspruch auf Begründung und Dokumentation der Mindermeinung Einzeln berechtigt, Unternehmen zu überwachen

18 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 2.1 Was bringe ich mit? 2.2 Was mache ich in welchem Rahmen? 2.3 Wie kann ich was erreichen? 3. Grundproblematik

19 SELBSTVERSTÄNDNIS Was bringe ich mit? Quelle:

20 SELBSTVERSTÄNDNIS Was bringe ich mit? <10 bzw.15 Mandate als Aufsichtsrat Mindestqualifikation? Vorgänge verstehen Betriebswirt. Kenntnisse Rechte und Pflichten 3 Monate Aneignungszeit Besetzungsplan? Betriebsratsmitglied! (Notwendige) Eigenschaften des Aufsichtsrates Loyalität! Unabhängigkeit? Keine Führungsposition! Keine Konkurrenz?

21 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 2.1 Was bringe ich mit? 2.2 Was mache ich in welchem Rahmen? 2.3 Wie kann ich was erreichen? 3. Grundproblematik

22 SELBSTVERSTÄNDNIS Was mache ich in welchem Rahmen? Faktoren für Gremium und einzelnes Mitglied Gesetzliche Ebene - Rechtsform - Größe (Mitarbeiterzahl) - Branche Außergesetzliche Ebene - Übereinkünfte (z.b. Corporate - Governance Kodex) - Verträge (Satzung, Geschäftsordnungen) Aufgaben des AR: Überwachung Abs.I AktG Berichte - 90, 171 Abs.II AktG Prüfung Abs.I AktG Einwirkung Entscheidung

23 SELBSTVERSTÄNDNIS Was mache ich in welchem Rahmen? z.b.: Beabsichtigte Geschäftspolitik Grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung Erörterung und Stellungnahme Effiziente und vorbeugende Überwachung des Vorstands! - Je nach Gesetz, Größe und Satzung des Unternehmens - Zustimmungsvorbehalte

24 SELBSTVERSTÄNDNIS Was mache ich in welchem Rahmen? Berichte sind nur Teil der Arbeit Teilnahmepflicht des selbst bestellten Abschlussprüfers und seine Erörterung nach 171 Abs.II AktG Prüfungspflicht des Jahresabschlusses mit Anlagebericht nach 171 Abs.I AktG unabhängig vom Bericht des Abschlussprüfers Berichterstattung gegenüber Hauptversammlung Vorschlag und Bestellung der Geschäftsführung nach 84 AktG Je nach Form, Größe und Satzung des Unternehmens

25 SELBSTVERSTÄNDNIS Was mache ich in welchem Rahmen? Aber neben der Prüfung und Kontrolle Verantwortung für langfristige Sicherung und Weiterentwicklung Daher hat der Aufsichtsrat auch zu beraten und mitzugestalten Für ArbeitnehmervertreterInnen: - Gerade personelle Maßnahmen und großflächige Umstrukturierungen sind zu beachten!

26 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 2.1 Was bringe ich mit? 2.2 Was mache ich in welchem Rahmen? 2.3 Wie kann ich was erreichen? 3. Grundproblematik

27 SELBSTVERSTÄNDNIS Wie kann ich was erreichen? Einflussmöglichkeiten in der Unter-Parität: Strukturell: Gesellschaftsform und gesetzl. Entscheidungsstrukturen Quantitativ: Kräfteverhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Anteilseigner-VertreterInnen Qualitativ: Zusammensetzung der Anteilseignerseite Mitsprache bei Bestellung der Geschäftsführung Zusammenwirken mit betrieblicher Mitbestimmung und Gewerkschaften Entwicklung eigener Ziele und Strategien (arbeitnehmerseitig)

28 SELBSTVERSTÄNDNIS Wie kann ich was erreichen? Verantwortung des einzelnen AR- Mitgliedes hinsichtlich der Übernahme des Mandates: Überblick verschaffen Organisieren Dokumentieren Kritisch bleiben Know-how Zeit Qualifizieren Lücken schließen

29 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik 3.1 Probleme seitens der Arbeitnehmerbank 3.2 Im Spannungsverhältnis zur/zum 3.3 Möglich Ansatzpunkte 3.4 Interessenvertretung

30 GRUNDPROBLEMATIK Probleme seitens der Arbeitnehmerbank Minderheit als Arbeitnehmervertreter Eigenverantwortung und Hürden Kaufmännische Kenntnisse sowie Geschäftsabläufe verstehen und selbstständig erarbeiten Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten Interessenskollisionen

31 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik 3.1 Probleme seitens der Arbeitnehmerbank 3.2 Im Spannungsverhältnis zur/zum 3.3 Möglich Ansatzpunkte 3.4 Interessenvertretung

32 GRUNDPROBLEMATIK Im Spannungsverhältnis zur/zum eigenen Reihe Anteilseignerseite Betriebsrat Vorstand/Unternehmensführung Anteilseignern/ Hauptversammlung

33 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik 3.1 Probleme seitens der Arbeitnehmerbank 3.2 Im Spannungsverhältnis zur/zum 3.3 Möglich Ansatzpunkte 3.4 Interessenvertretung

34 GRUNDPROBLEMATIK Möglich Ansatzpunkte (I/II) Vor- und Nachbereitende Sitzungen Taktikbesprechungen Erfolge und Misserfolge sowie Gründe und Vorgehensweisen neben inhaltlicher Planung Gruppenübergreifende Kommunikation Kommunikation und Rücksprache mit Gewerkschaften, Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss Dialogsuche mit Anteilseignerbank Internes Zusammenwirken der Arbeitnehmerbank Schaffung eines einheitlichen Verständnisses und Setzen einer gemeinsamen Strategie Teamorganisation und Team- Building Genereller Grund für Aufsichtsratsarbeit: Erklärung als Rechtsanspruch der Arbeitnehmer, Konflikte nicht durch Zwang, sondern im Dialog zu lösen

35 GRUNDPROBLEMATIK Möglich Ansatzpunkte (II/II) Bewusste Nutzung unterschiedlicher Qualifikationen, Eigenschaften und Kenntnisse Organisationsfähigkeit und Fortbildungswille Handlungsmacht gestalten Nutzung der Freiheiten und Informieren Spielregeln weiter entwickeln Ernstzunehmender Akteur werden Offenheit und Kritische Haltung Durchsetzungsvermögen und Diskussionsfähigkeit Schulungen und Einarbeitungsmöglichkeiten Neutralität und gleiche Augenhöhe Selbstständig Wissen aneignen Keine zweite Geschäftsführung Identifikation mit Unternehmen Rechte und Pflichten kennen

36 GRUNDPROBLEMATIK Quelle:

37 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik 3.1 Probleme seitens der Arbeitnehmerbank 3.2 Im Spannungsverhältnis zur/zum 3.3 Möglich Ansatzpunkte 3.4 Interessenvertretung

38 GRUNDPROBLEMATIK Interessenvertretung (I/III) 3. Vertreten ArbeitnehmervertreterInnen ausschließlich Arbeitnehmerrechte und -interessen? Interessenvertretung und Kooperation ist grundsätzlich vereinbar, wenn: umfassender und frühzeitiger Informationsaustausch erfolgt (gute Kommunikation) ein Selbstverständnis des Aufsichtsrates besteht, als gemeinsames Gremium zu arbeiten

39 GRUNDPROBLEMATIK Interessenvertretung (II/III) 4. Warum ist es gerade aus der Minderheitenposition heraus wichtig, sich als ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat zu engagieren? Arbeitnehmervertreter treffen zusammen mit AnteileignervertreterInnen Entscheidungen, die für das Unternehmen zentral sein können: (Strategische) Mitgestaltung Verschränkung der Arbeit mit Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss birgt große Potenziale für Mitbestimmung durch Informationen und Rechte Heben der Potentiale durch Vernetzung und Gespräche

40 GRUNDPROBLEMATIK Hans-Böckler-Stiftung, 2006

41 SELBSTVERSTÄNDNIS Interessenvertretung (III/III) Interessen Interessen Interessen Verpflichtung zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den Vertretern der Anteilseigner Wechselverhältnis zwischen Interessen der Gesellschafter und Arbeitnehmern Welche Interessen sollen vertreten werden?

42 AUSGEWÄHLTE ASPEKTE Aufsichtsratspraxis Überblick und Verständnis über das vorhandene Zahlenmaterial verschaffen bzw. aufbringen Ziele setzen und Pflichten herausfinden Automatismen entwickeln und dokumentieren Fortbildungsmaßnahmen ergreifen Bei Problemen Sachverständige aufsuchen Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist gern behilflich!

43 VIELEN DANK! In Bremen: Bürgerstraße Bremen Tel.: Fax: In Bremerhaven: Friedrich-Ebert-Straße Bremerhaven Tel.: Fax: mitbestimmung@arbeitnehmerkammer.de Sofortige Rechtsauskünfte für betriebliche Interessenvertretungen über die Hotline: Montag bis Freitag: Uhr Gerne auch persönliche Beratung nach Terminabsprache

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