Wirtschaftliche Mitbestimmung. ArbeitnehmervertreterInnen in Aufsichtsräten - Selbstverständnis und Grundproblematik -
|
|
- Maximilian Brodbeck
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wirtschaftliche Mitbestimmung ArbeitnehmervertreterInnen in Aufsichtsräten - Selbstverständnis und Grundproblematik - Eine Veranstaltung der Mitbestimmung und Technologieberatung am von Uhr in der Arbeitnehmerkammer Bremen
2 DIESER VORTRAG gibt Antworten auf folgende Fragen: 1. Welche Formen der Arbeitnehmer-Mitbestimmung gibt es? 2. Als was kann der Aufsichtsrat verstanden werden? 3. Vertreten ArbeitnehmervertreterInnen ausschließlich Arbeitnehmerrechte und -interessen? 4. Warum ist es gerade aus der Minderheitenposition heraus wichtig, sich als Arbeitnehmervertreter/Innen im Aufsichtsrat zu engagieren?
3 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik
4 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 1.1 Mitbestimmung 1.2 Aufsichtsräte (AR) 1.3 Unterschiede 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik
5 BEGRIFFSKLÄRUNG Mitbestimmung 1. Welche Formen der AN- Mitbestimmung gibt es? An den Entscheidungen über die Arbeitsbedingungen beteiligt sein (betriebliche Ebene) Auf die Unternehmenspolitik Einfluss nehmen (Unternehmensebene) Ergänzung der Orientierung an Gewinnmaximierung durch Berücksichtigung langfristiger Beschäftigungssicherheit, humanen Arbeitsbedingungen und Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg ergänzen
6 BEGRIFFSKLÄRUNG Betriebliche Mitbestimmung Arbeitsplatzgestaltung Durch den Betriebsrat/Personalrat Auf funktions- und handlungspoltischer Ebene Bei personellen, sozialen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten Nach dem BetrVG, u.a.
7 BEGRIFFSKLÄRUNG Unternehmerische Mitbestimmung Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf wirtschaftliche und unternehmenspolitischer Entscheidung Durch (Besetzung) der ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat Nach den Mitbestimmungsgesetzen (z.b. Montan-MitbestG, MitbestG, DrittelbG)
8 BEGRIFFSKLÄRUNG Unternehmerische Mitbestimmung Ziel und Grundgedanke der unternehmerischen Mitbestimmung ist der Kernsatz der paritätischen Mitbestimmung: Vereinen sich in einem Unternehmen unterschiedliche Gruppen mit unterschiedlichen Interessen, so sind diese gemeinsam zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen! Aber faktisch arbeitnehmerseitige Unter-Parität: Nie vollkommene Gleichberechtigung / gleiche Stärke (DrittelbG, leit. Angestellter, Vorsitzender, etc.) Ausnahme: Neutrales Mitglied bei MontanMitbestG
9 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 1.1 Mitbestimmung 1.2 Aufsichtsräte (AR) 1.3 Unterschiede 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik
10 BEGRIFFSKLÄRUNG Aufsichtsräte (AR) Seit 100 Jahren Duales System in Europa Per Gesetz oder Gesellschaftsvertrag Pflicht vs. Fakultativ 2. Als was kann der AR verstanden werden? Dualistische, retrospektive Sichtweise Überwachung Erweiterung 1991 bis 2002, z.b. KonTraG, TransPuG mitunternehmerische, mitentscheidene und beratende Tätigkeit mitverantwortlich zukunftsorientiert
11 BEGRIFFSKLÄRUNG Aufsichtsräte (AR) Seit 100 Jahren Duales System in Europa Per Gesetz oder Gesellschaftsvertrag Pflicht vs. Fakultativ 95 bis 116 AktG AktG, DrittelbG, MitbestG, MontanMitbestG, u.a. AG, GmbH, KGaA, Genossenschaft, Montan- Mitbest.-Gesellschaft Der Aufsichtsrat ist ein Kontroll- und Beratungsgremium bei Kapitalgesellschaften und Organisationen
12 BEGRIFFSKLÄRUNG Aufsichtsräte - DrittelbG Unter 500 Beschäftigten: Kein Mitbestimmungsrecht seitens Arbeitnehmerseite, aber: fakultativ möglich Zwischen 500 und 2000: 1/3-Arbeitnehmervertreter 2/3-Anteilseignervertreter Ausnahme: Montan-MitbestG Quelle: Hans-Böckler-Stiftung 2010
13 BEGRIFFSKLÄRUNG Aufsichtsräte - MitbestG Über 2.000: ½ ArbeitnehmervertreterInnen ½ AnteilseignervertreterInnen Zusatz: Leit. Angestellte Gewerkschaften Doppelstimme: Vorsitzender des AR Quelle: Hans-Böckler-Stiftung 2009, nach MitbestG
14 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 1.1 Mitbestimmung 1.2 Aufsichtsräte (AR) 1.3 Unterschiede 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik
15 BEGRIFFSKLÄRUNG Unterschiede: AG vs. GmbH AR einer GmbH stehen in der Praxis weniger Rechte als in einer AG zu, so z.b.: In einer GmbH wird die Geschäftsführung neben dem Aufsichtsrat auch von den Gesellschaftern kontrolliert ( 46 Nr. 6 GmbHG) Der GmbH-Aufsichtsrat hat keinen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Geschäftsführung lediglich die Gesellschafter dürfen derartige Rechte ausüben ( 46 Nr. 5 GmbHG/ 84 AktG)
16 BEGRIFFSKLÄRUNG Unterschiede: Aufsichtsrat vs. Betriebsrat Neben inhaltlichen Unterschieden, auch strukturelle: AR besonderes Gremium Keine getrennten Betriebsparteien wie Betriebsrat Geschäftsführung AR-Gremium offizielles Leitungsorgan des Unternehmens Nicht (wie Betriebsrat) Betriebspartei außerhalb der eigentlichen Organisationsstruktur Ansprechpartner des AR ist die Unternehmensleitung nicht wie beim BR der Arbeitgeber
17 BEGRIFFSKLÄRUNG Unterschiede im Gremium oder als Person Gremium: Bis auf originäre Aufgaben kann alles auf Ausschüsse übertragen werden Bestellung Vorstand Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte Zeitaufwand soll auf Vor-, Nachbereitung und Sitzung betragen Mind. 2 Mal im Jahr Sitzungspflicht vs. Person: Antragsrecht auf Bericht mittels AR zu jedem Thema Sorgfältiges und gewissenhaftes Handeln Anspruch auf Freistellung Anspruch auf Begründung und Dokumentation der Mindermeinung Einzeln berechtigt, Unternehmen zu überwachen
18 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 2.1 Was bringe ich mit? 2.2 Was mache ich in welchem Rahmen? 2.3 Wie kann ich was erreichen? 3. Grundproblematik
19 SELBSTVERSTÄNDNIS Was bringe ich mit? Quelle:
20 SELBSTVERSTÄNDNIS Was bringe ich mit? <10 bzw.15 Mandate als Aufsichtsrat Mindestqualifikation? Vorgänge verstehen Betriebswirt. Kenntnisse Rechte und Pflichten 3 Monate Aneignungszeit Besetzungsplan? Betriebsratsmitglied! (Notwendige) Eigenschaften des Aufsichtsrates Loyalität! Unabhängigkeit? Keine Führungsposition! Keine Konkurrenz?
21 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 2.1 Was bringe ich mit? 2.2 Was mache ich in welchem Rahmen? 2.3 Wie kann ich was erreichen? 3. Grundproblematik
22 SELBSTVERSTÄNDNIS Was mache ich in welchem Rahmen? Faktoren für Gremium und einzelnes Mitglied Gesetzliche Ebene - Rechtsform - Größe (Mitarbeiterzahl) - Branche Außergesetzliche Ebene - Übereinkünfte (z.b. Corporate - Governance Kodex) - Verträge (Satzung, Geschäftsordnungen) Aufgaben des AR: Überwachung Abs.I AktG Berichte - 90, 171 Abs.II AktG Prüfung Abs.I AktG Einwirkung Entscheidung
23 SELBSTVERSTÄNDNIS Was mache ich in welchem Rahmen? z.b.: Beabsichtigte Geschäftspolitik Grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung Erörterung und Stellungnahme Effiziente und vorbeugende Überwachung des Vorstands! - Je nach Gesetz, Größe und Satzung des Unternehmens - Zustimmungsvorbehalte
24 SELBSTVERSTÄNDNIS Was mache ich in welchem Rahmen? Berichte sind nur Teil der Arbeit Teilnahmepflicht des selbst bestellten Abschlussprüfers und seine Erörterung nach 171 Abs.II AktG Prüfungspflicht des Jahresabschlusses mit Anlagebericht nach 171 Abs.I AktG unabhängig vom Bericht des Abschlussprüfers Berichterstattung gegenüber Hauptversammlung Vorschlag und Bestellung der Geschäftsführung nach 84 AktG Je nach Form, Größe und Satzung des Unternehmens
25 SELBSTVERSTÄNDNIS Was mache ich in welchem Rahmen? Aber neben der Prüfung und Kontrolle Verantwortung für langfristige Sicherung und Weiterentwicklung Daher hat der Aufsichtsrat auch zu beraten und mitzugestalten Für ArbeitnehmervertreterInnen: - Gerade personelle Maßnahmen und großflächige Umstrukturierungen sind zu beachten!
26 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 2.1 Was bringe ich mit? 2.2 Was mache ich in welchem Rahmen? 2.3 Wie kann ich was erreichen? 3. Grundproblematik
27 SELBSTVERSTÄNDNIS Wie kann ich was erreichen? Einflussmöglichkeiten in der Unter-Parität: Strukturell: Gesellschaftsform und gesetzl. Entscheidungsstrukturen Quantitativ: Kräfteverhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Anteilseigner-VertreterInnen Qualitativ: Zusammensetzung der Anteilseignerseite Mitsprache bei Bestellung der Geschäftsführung Zusammenwirken mit betrieblicher Mitbestimmung und Gewerkschaften Entwicklung eigener Ziele und Strategien (arbeitnehmerseitig)
28 SELBSTVERSTÄNDNIS Wie kann ich was erreichen? Verantwortung des einzelnen AR- Mitgliedes hinsichtlich der Übernahme des Mandates: Überblick verschaffen Organisieren Dokumentieren Kritisch bleiben Know-how Zeit Qualifizieren Lücken schließen
29 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik 3.1 Probleme seitens der Arbeitnehmerbank 3.2 Im Spannungsverhältnis zur/zum 3.3 Möglich Ansatzpunkte 3.4 Interessenvertretung
30 GRUNDPROBLEMATIK Probleme seitens der Arbeitnehmerbank Minderheit als Arbeitnehmervertreter Eigenverantwortung und Hürden Kaufmännische Kenntnisse sowie Geschäftsabläufe verstehen und selbstständig erarbeiten Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten Interessenskollisionen
31 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik 3.1 Probleme seitens der Arbeitnehmerbank 3.2 Im Spannungsverhältnis zur/zum 3.3 Möglich Ansatzpunkte 3.4 Interessenvertretung
32 GRUNDPROBLEMATIK Im Spannungsverhältnis zur/zum eigenen Reihe Anteilseignerseite Betriebsrat Vorstand/Unternehmensführung Anteilseignern/ Hauptversammlung
33 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik 3.1 Probleme seitens der Arbeitnehmerbank 3.2 Im Spannungsverhältnis zur/zum 3.3 Möglich Ansatzpunkte 3.4 Interessenvertretung
34 GRUNDPROBLEMATIK Möglich Ansatzpunkte (I/II) Vor- und Nachbereitende Sitzungen Taktikbesprechungen Erfolge und Misserfolge sowie Gründe und Vorgehensweisen neben inhaltlicher Planung Gruppenübergreifende Kommunikation Kommunikation und Rücksprache mit Gewerkschaften, Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss Dialogsuche mit Anteilseignerbank Internes Zusammenwirken der Arbeitnehmerbank Schaffung eines einheitlichen Verständnisses und Setzen einer gemeinsamen Strategie Teamorganisation und Team- Building Genereller Grund für Aufsichtsratsarbeit: Erklärung als Rechtsanspruch der Arbeitnehmer, Konflikte nicht durch Zwang, sondern im Dialog zu lösen
35 GRUNDPROBLEMATIK Möglich Ansatzpunkte (II/II) Bewusste Nutzung unterschiedlicher Qualifikationen, Eigenschaften und Kenntnisse Organisationsfähigkeit und Fortbildungswille Handlungsmacht gestalten Nutzung der Freiheiten und Informieren Spielregeln weiter entwickeln Ernstzunehmender Akteur werden Offenheit und Kritische Haltung Durchsetzungsvermögen und Diskussionsfähigkeit Schulungen und Einarbeitungsmöglichkeiten Neutralität und gleiche Augenhöhe Selbstständig Wissen aneignen Keine zweite Geschäftsführung Identifikation mit Unternehmen Rechte und Pflichten kennen
36 GRUNDPROBLEMATIK Quelle:
37 GLIEDERUNG 1. Begriffsklärung 2. Selbstverständnis 3. Grundproblematik 3.1 Probleme seitens der Arbeitnehmerbank 3.2 Im Spannungsverhältnis zur/zum 3.3 Möglich Ansatzpunkte 3.4 Interessenvertretung
38 GRUNDPROBLEMATIK Interessenvertretung (I/III) 3. Vertreten ArbeitnehmervertreterInnen ausschließlich Arbeitnehmerrechte und -interessen? Interessenvertretung und Kooperation ist grundsätzlich vereinbar, wenn: umfassender und frühzeitiger Informationsaustausch erfolgt (gute Kommunikation) ein Selbstverständnis des Aufsichtsrates besteht, als gemeinsames Gremium zu arbeiten
39 GRUNDPROBLEMATIK Interessenvertretung (II/III) 4. Warum ist es gerade aus der Minderheitenposition heraus wichtig, sich als ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat zu engagieren? Arbeitnehmervertreter treffen zusammen mit AnteileignervertreterInnen Entscheidungen, die für das Unternehmen zentral sein können: (Strategische) Mitgestaltung Verschränkung der Arbeit mit Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss birgt große Potenziale für Mitbestimmung durch Informationen und Rechte Heben der Potentiale durch Vernetzung und Gespräche
40 GRUNDPROBLEMATIK Hans-Böckler-Stiftung, 2006
41 SELBSTVERSTÄNDNIS Interessenvertretung (III/III) Interessen Interessen Interessen Verpflichtung zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den Vertretern der Anteilseigner Wechselverhältnis zwischen Interessen der Gesellschafter und Arbeitnehmern Welche Interessen sollen vertreten werden?
42 AUSGEWÄHLTE ASPEKTE Aufsichtsratspraxis Überblick und Verständnis über das vorhandene Zahlenmaterial verschaffen bzw. aufbringen Ziele setzen und Pflichten herausfinden Automatismen entwickeln und dokumentieren Fortbildungsmaßnahmen ergreifen Bei Problemen Sachverständige aufsuchen Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist gern behilflich!
43 VIELEN DANK! In Bremen: Bürgerstraße Bremen Tel.: Fax: In Bremerhaven: Friedrich-Ebert-Straße Bremerhaven Tel.: Fax: mitbestimmung@arbeitnehmerkammer.de Sofortige Rechtsauskünfte für betriebliche Interessenvertretungen über die Hotline: Montag bis Freitag: Uhr Gerne auch persönliche Beratung nach Terminabsprache
Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss vor neuen Herausforderungen Aufsicht und Kontrolle in der Praxis
29.4.2010 in Köln Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss vor neuen Herausforderungen Aufsicht und Kontrolle in der Praxis Corporate Governance und Prüfungsausschuss auf dem Weg zum Expertenrat? Dr. www.boeckler.de
MehrKollektives Arbeitsrecht. Aus der Arbeit eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat
Absender Kollektives Arbeitsrecht Aus der Arbeit eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, 29.11.2012 Erster Teil: Der Aufsichtsrat
MehrMusterantrag 1. Registergerichtliche Bestellung aller Arbeitnehmervertreter. für den Aufsichtsrat
Musterantrag 1 Registergerichtliche Bestellung aller Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat (Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes von 1976) An das Amtsgericht 1 - Registergericht Straße Ort Antrag
MehrFolie 1: Ich begrüße Sie / euch ganz herzlich am zweiten Tag unserer Gleichstellungstagung im Forum 5 Frauen im Aufsichtsrat (Board).
Guten Morgen meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Folie 1: Ich begrüße Sie / euch ganz herzlich am zweiten Tag unserer Gleichstellungstagung im Forum 5 Frauen im Aufsichtsrat
MehrUnternehmensverfassung
Gerhard Schewe Unternehmensverfassung Corporate Governance im Spannungsfeld von Leitung, Kontrolle und Interessenvertretung Zweite, aktualisierte und erweiterte Auflage 4y Springer Inhaltsverzeichnis Vorworte
MehrProf. Dr. Schlachter 1
Prof. Dr. Schlachter 1 Voraussetzungen der 76er-Mitbestimmung 1. Rechtsform AG KG aa GmbH Erwerbs- od. Wirtschaftsgenossenschaften 2. Arbeitnehmeranzahl o mehr als 2.000 AN o ggf. Zurechnung der AN nach
MehrEs haben bearbeitet: MitbestG:
Es haben bearbeitet: MitbestG: Vorbemerkung Hellmut Wißmann 1 24 Hellmut Wißmann 25 Claudia Schubert 26 Hellmut Wißmann 27 33 Claudia Schubert 34 Hellmut Wißmann 35 41 Claudia Schubert Montan-MitbestimmungsG
MehrGemeinsamer Workshop mit der VNUPTW, Hanoi, 7. Dezember 2007
Gemeinsamer Workshop mit der VNUPTW, Hanoi, 7. Dezember 2007 Arbeitsbeziehungen und gewerkschaftliche Interessenvertretung in Deutschland 1 Rolf Büttner Weltpräsident Union Network International Post und
MehrDer Aufsichtsrat. Ein Leitfaden für Aufsichtsräte. von Dr. Dietrich Hoffmann, Dr. habil. Peter Preu. 5., neubearbeitete und ergänzte Auflage
Der Aufsichtsrat Ein Leitfaden für Aufsichtsräte von Dr. Dietrich Hoffmann, Dr. habil. Peter Preu 5., neubearbeitete und ergänzte Auflage Der Aufsichtsrat Hoffmann / Preu schnell und portofrei erhältlich
MehrUnternehmensverfassung
Gerhard Schewe Unternehmensverfassung Corporate Governance im Spannungsfeld von Leitung, Kontrolle und Interessenvertretung 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage ^ Springer Gabler Vorworte
MehrMITBESTIMMUNG IN DER EUROPÄISCHEN AKTIENGESELLSCHAFT (SE)
MITBESTIMMUNG IN DER EUROPÄISCHEN AKTIENGESELLSCHAFT (SE) Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Edgar Rose / Roland Köstler: Mitbestimmung in der
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Seite V XV XXXVII 1 Übersicht I. Der Aufsichtsrat als spezielles Element der deutschen Unternehmensverfassung... 1 1 II. Der Aufsichtsrat als Pflichtorgan...
MehrPraktische Probleme der Aufsichtsratsarbeit
Praktische Probleme der Aufsichtsratsarbeit 11. Hans-Böckler-Forum 2. März 2017, Berlin Sibylle Wankel, Justitiarin der IG Metall IG Metall sbereich 01 1 Praktische Probleme der Aufsichtsratsarbeit 1.
Mehradidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat
adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat 1 Einsetzung (1) Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der adidas AG besteht auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Mehr(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn
TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die
MehrKapitel 4. Mitbestimmungen im Unternehmen. Universität Greifswald Lehrstuhl für BWL; insb. Marketing
Kapitel 4 Mitbestimmungen im Unternehmen 1 Mitbestimmung im Unternehmen Arten Betriebsrat Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 2 Die personelle Ausstattung des Betriebsrates Betriebsgröße (Mitarbeiter)
MehrPersonalplanung und Personalentwicklung
Personalplanung und Personalentwicklung Welche Rechte hat der Betriebsrat? (1) Neue Rechte im Betriebsverfassungsgesetz Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neue Arbeitsorganisation
MehrV. Größe und Besetzung des Aufsichtsrates
V. Größe und Besetzung des Aufsichtsrates 1. Montanmitbestimmungsgesetze 59 1.1 MontanMitbestG Im Regelfall besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern, 4 Abs. 1 MontanMitbestG. Durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag
MehrErklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB In der Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB verweisen wir auf unsere aktuelle Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG und erläutern unsere relevanten
MehrErklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Die persönlich haftende Gesellschafterin (die HORNBACH Management AG handelnd durch ihren Vorstand) und der Aufsichtsrat der HORNBACH Holding
MehrBeteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes bei einer SE nach deutschem Recht
Beteiligung der Arbeitnehmer deutschem Recht Linke Spalte: Gesetzliche Regelung Rechte Spalte: Eigenes Vertragsangebot 1. SE-Betriebsrat Errichtung des SE-Betriebsrats Aus den Arbeitnehmern der SE, ihrer
MehrEuropa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2011
Arbeitnehmerbegriff: Auslegungsvarianten Gemeinschaftsrechtlicher AN-Begriff: autonome und einheitliche Auslegung Ausnahme nur hoheitliche Tätigkeiten im engeren Sinn Auslegung je nach Ziel der jeweiligen
MehrStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Merkblatt zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs
Deutscher Gewerk rksch schaftsbund Bundesvorstand Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Merkblatt zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs erwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß
MehrAlles im Blick. Der Aufsichtsrat
Alles im Blick Der Aufsichtsrat Liebe Mitglieder, Selbstverwaltung und Mitbestimmung sind elementare Kennzeichen von Genossenschaften. Wir freuen uns deshalb über jedes Mitglied, das sich aktiv an unserer
MehrES Corporate Governance Forum
ES Corporate Governance Forum Quartalstreffen am 23.05.2014 Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat? - Mitgeschäftsführungskompetenz u. Zustimmungsvorbehalte - Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Selter Inhaltsübersicht
MehrEntschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten"
Bundesrat Drucksache 740/16 (Beschluss) 10.02.17 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten" Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017
MehrNeue Aufgabe für den Aufsichtsrat: Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand, im Aufsichtsrat und in den beiden obersten Führungsebenen
ver.di-bundesverwaltung Ressort 4 Bereich Mitbestimmung 6.8.2014 Neue Aufgabe für den Aufsichtsrat: Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand, im Aufsichtsrat und in den beiden obersten Führungsebenen
MehrII. Aktiengesellschaft
II. Aktiengesellschaft 1 AktG (1) Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.
MehrFrauen in Aufsichtsräten nach Anteilseigner- Prozentualer Frauenanteil höher auf Arbeitnehmer/innen-Seite im Aufsichtsrat
führungspositionen Frauen in Aufsichtsräten nach Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmer/innen-Seite 2008-2016 Bearbeitung: Svenja Pfahl, Dietmar Hobler, Sandra Horvath Prozentualer Frauenanteil höher auf Arbeitnehmer/innen-Seite
MehrDer Aufsichtsrat. Ein Leitfaden für Aufsichtsräte. Dr. Dietrich HofFmann. Rechtsanwalt in Düsseldorf
Der Aufsichtsrat Ein Leitfaden für Aufsichtsräte Dr. Dietrich HofFmann Rechtsanwalt in Düsseldorf und Dr. habil. Peter Preu Rechtsanwalt in Düsseldorf 4., neubearbeitete und ergänzte Auflage C. H. BECK'SCHE
MehrPräsentation. Richtlinie der Stadt Schwäbisch Hall für privatrechtliche Beteiligungen
Präsentation in der VFA-Sitzung am 06.11.2017 und in der Sitzung des Gemeinderates am 15.11.2017 Richtlinie der Stadt Schwäbisch Hall für privatrechtliche Beteiligungen Geltungsbereich 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
MehrGrundzüge der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
IV. Betriebsführung Neben den elementaren Produktionsfaktoren Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe stellt die Betriebsführung bzw. das Management den dispositiven Faktor dar. 1. Aufgaben Oberstes Ziel
MehrWeitere Organe. Fakultativer Aufsichtsrat. Obligatorischer Aufsichtsrat. Sonstige Organe. Vorlesung GmbH-Recht Prof. Dr. Florian Jacoby.
Weitere Organe Fakultativer Aufsichtsrat Obligatorischer Aufsichtsrat Sonstige Organe Folie 34 Beispiel Gesellschaft wird zahlungsunfähig Geschäftsführer veranlasst Auszahlungen an einzelne Gläubiger aus
MehrGesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst DIE FRAUENQUOTE WAS UNTERNEHMEN WISSEN SOLLTEN Stand 18.06.2015
MehrUnternehmensmitbestimmung in Deutschland
Unternehmensmitbestimmung in Deutschland - Vorlesung in der EAdA - Übersicht A. Begriff / Zweck B. Historische Entwicklung C. Akteure D. MitbestG von 1976 E. MontanMitbestG und MontanMitbestErgG F. DrittelbeteiligungsG
MehrEntsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz
Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz Marenave Schiffahrts AG Valentinskamp 24, 20354 Hamburg ISIN: DE000A0H1GY2 1. Die letzte Entsprechenserklärung wurde am 15. Dezember 2016 abgegeben. Vorstand
MehrMitbestimmungsrecht. Mitb es timmungs ges etz Montan-Mitbestimmung Drittelbeteiligungsgesetz Mitbestimmung auf europäischer Ebene.
Mitbestimmungsrecht Mitb es timmungs ges etz Montan-Mitbestimmung Drittelbeteiligungsgesetz Mitbestimmung auf europäischer Ebene Kommentar Prof. Karl Fitting begründet von Prof. Dr. Otfried Wlotzke Prof.
MehrBundes Public Corporate Governance Kodex
Bundes Public Corporate Governance Kodex Umsetzungsfragen Univ-Prof Dr Susanne Kalss, LL.M. (Florenz) RA Dr Peter Kunz Seminar am 28.04.2014 1 Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK) Von der
MehrUnternehmensmitbestimmung. Prof. Dr. Monika Schlachter
Unternehmensmitbestimmung Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Unternehmensmitbestimmung und Betriebsverfassung Z W E C K Betriebsverfassung Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene Unternehm.-mitbest..
Mehr» Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
Kienbaum-Studie 2016 Februar/März 2016» Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Auszug aus der Kienbaum Studie 2016: Corporate Governance 4.0. Aufsichtsratsarbeit zwischen gesetzlichen Anforderungen
MehrGeschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013)
Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013) 1 Zusammensetzung und Leitung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden 1
MehrRechte und Pflichten des Aufsichtsrats
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter, RA Prof. Dr. Gerd Krieger, Prof. Dr. Dirk A. Verse 6., neu bearbeitete Auflage 2014. Buch. 720 S. Gebunden
MehrRechtsrahmen Handlungsspielräume und Risiken zwischen Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin
Rechtsrahmen Handlungsspielräume und Risiken zwischen Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Das Aufsichtsratsmandat im öffentlichen Unternehmen 13.11.2015, Düsseldorf Gesetze
MehrKOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. F. Basics des Personalvertretungsrechts und des Rechts der Unternehmensmitbestimmung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13026 20. Wahlperiode 19.09.14 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 12.09.14 und Antwort des Senats Betr.:
MehrDie Mitbestimmung im Aufsichtsrat
Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat Theorie und Wirklichkeit in deutschen Aktiengesellschaften Von Dr. Nico Raabe ERICH SCHMIDT VERLAG Abkürzungsverzeichnis 17 Kapitel I: Grundlagen der Unternehmensmitbestimmung
Mehr1. Kapitel Entwicklung von Theorie und Praxis sowie Effektivität der Mitbestimmung... 27
Inhaltsverzeichnis Vorwort.................................... 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 19 Teil A: Grundlagen 1. Kapitel Entwicklung von Theorie und Praxis sowie Effektivität
MehrModul 11 Personalmanagement
IWW - Studienprogramm Grundlagenstudium Modul 11 Personalmanagement von Univ.-Prof. Dr. Ewald Scherm Kurs I. Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis...3 Der Autor des Kurses...4 Lehr-/Lernziele...5 1
Mehr1. Betriebsverfassung/Betriebsräte: BetrVG Geltungsbereich des BetrVG Leitgedanken des BetrVG ( 2, 74 f. BetrVG) 17
Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis 9 Rechtsgrundlagen der Arbeitnehmer-Mitbestimmung 12 Arbeitnehmergruppen und Mitbestimmung 13 Betrieb, Unternehmen, Konzern, Holding 14 1. Betriebsverfassung/Betriebsräte:
MehrErklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Die Unternehmensführung und die Unternehmenskultur der Senator Entertainment AG entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und bis auf wenige Ausnahmen den
MehrSchwellenwerte im Arbeitsrecht 2017
Januar 2017 01 Arbeitsrecht gut zu wissen Viele Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers sind unmittelbar an die Anzahl der Mitarbeiter gekppelt. S hängen unter anderem der Kündigungsschutz swie die Größe
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Teil 1: Einführung. 1 Mitbestimmung im System des kollektiven Arbeitsrechts 1
Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V XV XVII Teil 1: Einführung 1 Mitbestimmung im System des kollektiven Arbeitsrechts 1 I. Sinn und Zweck der Arbeitnehmer-Mitbestimmung 1 II. Mitbestimmung
MehrPrüfungsausschuss und Corporate Governance
Prüfungsausschuss und Corporate Governance Einrichtung, Organisation und Überwachungsaufgabe von Dr. Markus Warncke 2., neu bearbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG Vorwort 5 Vorwort zur 1. Auflage 6 Abkürzungsverzeichnis
MehrSBF AG vormals Corona Equity Partner AG Grünwald
SBF AG vormals Corona Equity Partner AG Grünwald Jahresabschluss 2015 Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Sehr geehrte Aktionäre, der Aufsichtsrat möchte Sie im nachfolgenden
MehrErklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015
Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015 Gute Corporate Governance ist Voraussetzung und Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat
MehrDie wichtigsten Schwellenwerte für die arbeitsrechtliche Praxis
Die wichtigsten Schwellenwerte für die arbeitsrechtliche Praxis Schwellenwert Norm Anknüpfungspunkt Konsequenz 1 2 ff. ASiG Betrieb Je nach den Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft kann die
MehrErklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Wir sehen die Erklärung zur Unternehmensführung als Chance, die Stabilität und Nachhaltigkeit der Unternehmensführung der MEDICLIN Aktiengesellschaft (MediClin)
MehrDie neue Geschlechterquote. Meilenstein der Gleichberechtigung oder bloßer Placebo? Kolloquium zur Praxis des Unternehmensrechts. am 21.
Dr. Pascal M. Ludwig Rechtsanwalt GREENFORT Rechtsanwälte Arndtstr. 28 60325 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0) 69 9799580 Telefax: +49 (0) 69 97995810 Email: ludwig@gereenfort.de Web: www.greenfort.de
MehrStarke Vertretung. Für Mitbestimmung und Gestaltung
Starke Vertretung Für Mitbestimmung und Gestaltung FLEXIBEL UND MOTIVIERTER... sind die Belegschaften in Betrieben mit Arbeitnehmervertretungen. Die sorgen dafür, dass Unternehmen auf Auftragsschwankungen
MehrIndustrie betriebliche Mitgestaltung und Mitbestimmung
Wie kommt 4.0 in die Betriebe? mit welchen Ansätzen, Strategien und Zielsetzungen werden Elemente der Digitalisierung in den Betrieben eingeführt und umgesetzt Was genau ist Industrie 4.0? wie lassen sich
MehrÜbersicht über Aufsichtsratsrechte im Bereich Drittelbeteiligungsgesetz 2004
Arbeitshilfen für Aufsichtsräte 3 Übersicht über Aufsichtsratsrechte im Bereich Drittelbeteiligungsgesetz 2004 www.boeckler.de Die Arbeitshilfen für Aufsichtsräte sind ein Servicedienst und enthalten Erläuterungen
MehrZusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsleitung. - Praxisbericht eines Aufsichtsratsvorsitzenden
Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsleitung - Praxisbericht eines Aufsichtsratsvorsitzenden Dipl.-Kfm. Norbert Lenke Steuerberater Geschäftsführender Gesellschafter TRiAtax Steuerberatungsgesellschaft
MehrVorwort. Wir verfolgen das Ziel die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern.
Vorwort Wir verfolgen das Ziel die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Mit dieser Zielsetzung vor Augen haben wir Führungskräfte der gpe uns Führungsleitlinien gegeben. Sie basieren
MehrBericht des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der HOMAG Group AG sowie seine Ausschüsse haben im Geschäftsjahr 2015 die ihnen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Überwachungs- und Beratungsaufgaben
MehrCORPORATE GOVERNANCE BERICHT. der HBI-Bundesholding AG. für das Geschäftsjahr Einleitung. Struktur des B-PCGK
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT der HBI-Bundesholding AG für das Geschäftsjahr 2015 Einleitung Ende 2012 hat die österreichische Bundesregierung den Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK) beschlossen.
MehrGeschäftsbericht 2013. Corporate Governance Bericht
Geschäftsbericht 2013 Corporate Governance Bericht Corporate-Governance-Bericht Der Deutsche Corporate Governance Kodex richtet sich an börsennotierte Gesellschaften und nach 161 Absatz 1 Satz 2 AktG auch
Mehrder ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes für das Geschäftsjahr 2015 Einleitung Ende 2012 hat die österreichische Bundesregierung den Bundes Public Corporate Governance
MehrMitbestimmung und eine zukunftsweisende Unternehmensführung MB-ix
Mitbestimmung und eine zukunftsweisende Unternehmensführung Betriebsrat Struktur Ausschüsse Interne Struktur Aufsichtsrat Gewerkschaf t Einfluss Gesellschaftsrecht Aufsichtsrat Personalressort MB-ix Eigenständiges
MehrPraxis und Verbesserungsmöglichkeiten
Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 33 Horst-Udo Niedenhoff Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung Ergebnisse einer Fallstudie aus dem Jahr
MehrInformation und Vertraulichkeit im Aufsichtsrat
Marcus Lutter Information und Vertraulichkeit im Aufsichtsrat 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Inhalt Vorwort VII Einleitung 1 1. Teil Die
Mehr1 Einführung Kompetenzen des Aufsichtsrats und Unternehmensführung 35
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 21 I. Gegenstand und Methode der Untersuchung 21 II. Die börsennotierte Aktiengesellschaft - Überblick über die Entwicklung in Polen und Deutschland 22 2 Kompetenzen des
MehrDürfen Unternehmen Gutes tun? Prof. Dr. Christoph Teichmann
Dürfen Unternehmen Gutes tun? Prof. Dr. Christoph Teichmann Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Jeder Verband hat einen Verbandszweck. Bei einer Kapitalgesellschaft liegt der Gesellschaftszweck grundsätzlich
Mehrkompetent zielgerichtet zukunftsorientiert
kompetent zielgerichtet zukunftsorientiert Wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten der IG Metall in den Aufsichtsrat! Rekordgewinne, Korruptionsaffäre, Führungsturbulenzen Siemens hat noch nie solche
MehrArbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I
Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I I. Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ( 106-110 BetrVG) 1. Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses ( 106-109 BetrVG)
MehrBericht des Aufsichtsrats. Allgemein
Bericht des Aufsichtsrats Allgemein Der Aufsichtsrat der Uzin Utz AG hat im Geschäftsjahr 2012 die ihm nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen und
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung
Die Interessenvertretung hat die Einhaltung geltenden Rechts mit zu überwachen. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge
MehrDer perfekte Start im Betriebsrat
Der perfekte Start im Betriebsrat So meistern Sie Ihre neuen Aufgaben 1. Auflage 2014. Buch. ISBN 978 3 8111 1050 2 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung
MehrTarifvertrag über die Einrichtung eines Transparenzausschusses und die Beschäftigungssicherung bei der AWO Braunschweig
Tarifvertrag über die Einrichtung eines Transparenzausschusses und die Beschäftigungssicherung bei der AWO Braunschweig vom 02. Februar 2009 Zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Berlin,
MehrBerichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2013 bis 2017
Corporate Governance Berichte, Stellungnahmen und Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gemäß 161 AktG - Geschäftsjahre 2013 bis 2017 2017 (Fassung vom 7.12.2017) Erklärung des
Mehr25 d KWG Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan Überprüft am:
Regelung Vorhandene Prozesse/Maßnahmen Anmerkung 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan (1) Die Mitglieder des Verwaltungs-oder Aufsichtsorgans eines Instituts, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer
MehrKodex-Revision 2015 (Änderungen gegenüber der bisherigen Version unterstrichen)
Kodex-Revision 2015 (Änderungen gegenüber der bisherigen Version unterstrichen) I. Präambel Der Kodex umfasst folgende Regelkategorien: 1. Legal Requirement (L): Regel beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften
MehrGeschäftsordnung für den. Prüfungsausschuss. des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft
Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss Seite 1 von 6 1 Allgemeines Der Prüfungsausschuss
MehrLeitung und Überwachung der Aktiengesellschaft
Johannes Semler Leitung und Überwachung der Aktiengesellschaft Die Leitungsaufgabe des Vorstands und die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage Carl Heymanns
MehrAbkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16
Abkürzungsverzeichnis 14 Betriebsverfassungsgesetz 16 Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten 16 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber 17 3 Abweichende
MehrUnternehmensmitbestimmung in Deutschland
Unternehmensmitbestimmung in Deutschland Parque de Ciencia y Tecnología de Gipuzkoa San Sebastian 30. April 2015 www.boeckler.de Agenda Vorstellung der Hans-Böckler-Stiftung Die Unternehmensmitbestimmung
MehrCorporate Governance Bericht 2016 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH
Corporate Governance Bericht 2016 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH Die BwFuhrparkService GmbH ist Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr. Auf diesem Weg fordert uns
MehrArbeitspapier zur Ausgestaltung der Satzung
Arbeitspapier zur Ausgestaltung der Satzung Bitte beantworten Sie die Punkte zur Ausgestaltung der Satzung und schicken Sie diese an den Genossenschaftsverband zurück. Ein auf Ihre Anforderungen abgestimmter
MehrSchwellenwerte im Arbeitsrecht 2018
Februar 2018 03 Arbeitsrecht gut zu wissen Zahlreiche Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers sind unmittelbar an die Anzahl der Mitarbeiter gekppelt. S hängen unter anderem der Kündigungsschutz swie die
MehrErklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 HGB i.v.m. 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 HGB i.v.m. 289a HGB Stand: 14. März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7
9 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGB1.1 S. 2518) (BGB1. ffl 801-7) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Vereinfachung
MehrAllgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats:
Überblick über die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats: a) Gemäß 80 Abs. 2
MehrInhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................
MehrGeschäftsordnung. für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 1. Oktober 2014
s Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft Fassung vom 1. Oktober 2014 1 Zusammensetzung 1. Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden
MehrVERANSTALTUNGSREIHE Alles im Blick
www.arbeitnehmerkammer.de VERANSTALTUNGSREIHE Alles im Blick Grundlagen der Betriebsratsarbeit Bremen / Bremerhaven August 2018 bis Juni 2019 VERANSTALTUNGSREIHE Alles im Blick Grundlagen der Betriebsratsarbeit
MehrNACHHALTIGKEITS- UND DIVERSITÄTSVERBESSERUNGSGESETZ WALTER GAGAWCZUK I FEBRUAR 2017
NACHHALTIGKEITS- UND DIVERSITÄTSVERBESSERUNGSGESETZ WALTER GAGAWCZUK I FEBRUAR 2017 NaDiVeG I Jänner 2017 I Folie Nr.2 WORUM GEHT ES? Neues Gesetz Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)
MehrBeteiligungsvereinbarungen nach 21 SEBG
Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht 90 Beteiligungsvereinbarungen nach 21 SEBG Bearbeitet von Kathrin Enke 1. Auflage 2015. Buch. 174 S. Hardcover ISBN 978 3 631 66016 4 Format (B x L): 14,8
MehrLeitbild der Handwerkskammer Berlin
Am 23. November 2009 durch die Vollversammlung beschlossene Fassung Mit diesem Leitbild formuliert die Handwerkskammer Berlin die Grundsätze für ihre Arbeit, die sowohl der Orientierung nach innen als
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh
GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil
Mehr