Frauen in Aufsichtsräten nach Anteilseigner- Prozentualer Frauenanteil höher auf Arbeitnehmer/innen-Seite im Aufsichtsrat

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1 führungspositionen Frauen in Aufsichtsräten nach Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmer/innen-Seite Bearbeitung: Svenja Pfahl, Dietmar Hobler, Sandra Horvath Prozentualer Frauenanteil höher auf Arbeitnehmer/innen-Seite im Aufsichtsrat Grafik FÜ 03.1 Frauen und Männer auf Seite der Anteilseigner (AEV) und der Arbeitnehmer (ANV) in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen in Deutschland ( ), in absoluten Zahlen DEUTSCHLAND Anteilseignerseite (AEV) Arbeitnehmerseite (ANV) Frauen Männer Datenquelle: Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmung ( ) Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal WSI GENDERDATENPORTAL

2 Grafik FÜ 03.2 Frauen- und Männeranteile auf Seite der Anteilseigner (AEV) und der Arbeitnehmer (ANV) in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen in Deutschland ( ), in Prozent Anteilseignerseite (AEV) Arbeitnehmerseite (ANV) DEUTSCHLAND ,6 95,8 96,2 92,1 89,1 87,3 85,3 81,0 77,0 81,7 80,7 81,5 79,1 77,3 76,1 74,8 73,1 69, ,4 4,2 3,8 7,9 10,9 12,7 14,7 23,0 19,0 18,3 19,3 18,5 20,9 22,7 23,9 25,2 26,9 30, Männer Frauen Datenquelle: Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmung ( ) Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2017 Der Frauenanteil in deutschen Aufsichtsräten fällt im Jahr 2016 mit 26 Prozent höher aus als zu Beginn des Beobachtungszeitraums. 1 ADabei gilt auch 2016 weiterhin: Die Mehrheit der männlichen Aufsichtsratsmitglieder wird von den Anteilseigner/innen ins Gremium entsendet. 818 von insgesamt Männern, dies sind zwei Drittel aller männlichen Aufsichtsratsmitglieder. Neu ist seit 2015, dass nun auch die absolute Mehrheit der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder ihren Weg in das Gremium über die Seite der Anteilseigner/innen findet: 245 von insgesamt 442 Frauen, das sind rund 55 Prozent aller weiblichen Aufsichtsratsmitglieder. Die Betrachtung nach Köpfen zeigt (Grafik 1): Zwischen 2008 und 2014 entstammte die absolute Mehrheit der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder stets der Seite der Arbeitnehmer/innen, allerdings mit abnehmendem Vorsprung und 2016 ist die absolute Anzahl an Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsräten jeweils gegenüber dem Vorjahr weiter angestiegen jedoch absolut gesehen weniger stark als auf Seite der Anteilseignervertreterinnen. Zur Information: Anteilseigner/innen (d. h. Aktionär/innen) und Arbeitnehmer/innen entsenden in unterschiedlichem Ausmaß Frauen und Männer auf die von ihnen jeweils zu besetzenden Plätze in den Aufsichtsräten wurden nur 645 der insgesamt Aufsichtsratspositionen in den 160 größten deutschen börsennotierten 1 Vgl. Pfahl, Svenja / Hobler, Dietmar / Horvath, Sandra (2017): Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen In: WSI GenderDatenPortal. Seite 2

3 Unternehmen durch Arbeitnehmer/innen besetzt, hingegen durch Anteilseigner/innen. Damit werden knapp zwei Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder durch die Anteilseigner/innen bestimmt. Der Vergleich der prozentualen Frauenanteile auf Seiten von Anteilseigner/innen und Arbeitnehmer/innen (Grafik 2) zeigt jedoch, dass auf Seite der Arbeitnehmer/ innen anteilig mehr Aufsichtsratssitze von einer Frau besetzt werden (30 Prozent) als auf Seiten der Anteilseigner/innen (23 Prozent). Da ein weitaus größerer Anteil aller Aufsichtsratspositionen durch die Anteilseigner/innen besetzt wird (rund zwei Drittel), stellen die 245 Anteilseignervertreterinnen (2016) nur einen Frauenanteil von 23 Prozent für die Seite der Anteilseigner/innen dar. Die Entwicklung der Frauenanteile im Beobachtungszeitraum hat auf Seiten der Arbeitnehmer/innen bereits 2008 auf wesentlich höherem Niveau begonnen (2008: 18 Prozent) und ist dann innerhalb von acht Jahren um weitere 12 Prozentpunkte angestiegen (2016: 30 Prozent). Ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau (2008: 3 Prozent) verlief die Entwicklung der Frauenanteile auf Seiten der Anteilseigner/innen mit mehr Dynamik, innerhalb des Beobachtungszeitraums lässt sich ein Anstieg um 20 Prozentpunkte verzeichnen (2016: 23 Prozent). Glossar Aufsichtsrat Deutsche Aktiengesellschaften (AG) sind gesetzlich verpflichtet, einen Aufsichtsrat einzusetzen. Dieser überwacht die Geschäftsführung und vertritt die AG gegenüber dem Vorstand. Die Größe des Aufsichtsrats hängt vom Grundkapital des Unternehmens und der Art der Unternehmensmitbestimmung ab. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionär/innen während der Haupt- oder Gesellschafterversammlung gewählt. 2 Rangliste der 160 größten Börsenunternehmen Die Kriterien für die Aufnahme in die Rangliste der 160 größten deutschen Börsenunternehmen sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung auf Basis des Freefloats (d. h. solcher Aktien, die nicht dauerhaft in Besitz einer/s Eigentümer/in sind, der bzw. die über 5 Prozent der Aktien besitzt) sowie die Branchenrepräsentativität eines Unternehmens. Die Deutsche Börse überprüft die Zusammensetzung der Rangliste in der Regel halbjährlich. 3 Da die Zusammensetzung nicht fix ist, kann insbesondere bei zeitversetzten Erhebungszeitpunkten die Gesamtgruppe leicht variieren. Jedoch gilt auch bei festem jährlichem Stichtag der Auswertung: Mit Neuaufnahmen und dem Herausfallen von Unternehmen aus der Rangliste der größten 160 Börsenunternehmen von Jahr zu Jahr, verändert sich jeweils auch der Männer- und Frauenanteil in der Gesamtgruppe geringfügig. 2 Vgl. Basisinformationen der Hans-Böckler-Stiftung zu Aufsichtsräten, 3 Vgl. Börsenlexikon der Frankfurter Börse, Seite 3

4 Mitbestimmte und nicht-mitbestimmte Unternehmen Börsenunternehmen lassen sich nach der Form der Unternehmensmitbestimmung unterscheiden. Aufsichtsräte in nicht-mitbestimmten Unternehmen bestehen lediglich aus Vertreter/innen der Anteilseigner/innen. In mitbestimmten Unternehmen setzt sich der Aufsichtsrat einerseits aus Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innenseite sowie andererseits aus Vertreter/innen der Anteilseigner/innenseite, d. h. der Aktionär/innen, zusammen. Die Vertreter/innen der Anteilseigner/innenseite werden auf der Hauptversammlung der Aktionär/innen gewählt. Die Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innenseite werden von den Arbeitnehmer/innen gewählt. Gleich, ob Arbeitnehmer- oder Anteilseignervertreter alle Aufsichtsratsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden, haben gleiches Recht auf Information und Mitwirkung. Die Aufsichtsratsmitglieder, die Beschäftigte des Unternehmens sind, dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. 4 Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat sind gesetzlich nicht vorgeschrieben für Belegschaftsgrößen unter 500 Arbeitnehmer/innen sowie Unternehmen mit weniger als 2000 Arbeitnehmer/innen, bei denen die Konzernobergesellschaft weniger als 500 Beschäftigte hat. Desweiteren lassen sich drei gesetzliche Formen der Unternehmensmitbestimmung unterscheiden: Gemäß dem Montan-Mitbestimmungsgesetz sind Arbeitnehmer/innen und Anteilseigner/innen paritätisch im Aufsichtsrat vertreten. Gemäß dem Mitbestimmungsgesetz von 1976, welches für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten gilt, wird der Aufsichtsrat paritätisch besetzt. Für kleine Kapitalgesellschaften zwischen 500 und 2000 Beschäftigten gilt das Drittelbeteiligungsgesetz von Hier entfallen zwei Drittel der Sitze im Aufsichtsrat auf die Anteilseigner/innen und nur ein Drittel auf die Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen. 5 Zum Stichtag weisen von den 160 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland 79 Unternehmen einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 auf und ein Unternehmen hat einen paritätischen Aufsichtsrat nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz. Weitere 60 Unternehmen haben keine Arbeitnehmer/innen im Aufsichtsrat, in 20 Unternehmen gilt die Drittelbeteiligung nach dem entsprechenden Gesetz von Vgl. Informationen des Bundesarbeitsministeriums zur Mitbestimmung in Unternehmen (BMAS 2017, S. 63). 5 Weckes, Marion (2015): Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten, Report Nr. 10, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, S Daten für das Jahr 2015 vgl. Weckes, Marion (2016): Beginnender Kulturwandel oder absehbare Stagnation bei 30%? Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat der vier Leitindizes, Report Nr. 21, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, S. 10 Seite 4

5 Datentabellen zu den Grafiken Tabelle FÜ 03.1 Frauen und Männer auf Seiten der Anteilseigner (AEV) und der Arbeitnehmer (ANV) in Aufsichtsräten 1 börsennotierter Unternehmen in Deutschland ( ), in absoluten Zahlen Jahr Frauen davon Männer davon Anteilseignervertreterinnen Arbeitnehmervertreterinnen Anteilseignervertreter Arbeitnehmervertreter Alle 160 börsennotierten Ungternehmen nur DAX nur MDAX nur SDAX nur TecDAX Fortsetzung nächste Seite Seite 5

6 Fortsetzung nur TecDAX Anmerkung: Berücksichtigt werden jeweils die 160 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland. Es gelten verschiedene Stichtage für die jährlichen Erhebungen: , , 2010: nicht angegeben, , , , , , ) Hier nur stimmberechtigte Mitglieder aus den Aufsichtsräten (ohne Ehrenvorsitzende). Datenquelle: Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmung ( ) Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2017 Tabelle FÜ 03.2 Frauen- und Männeranteile auf Seiten der Anteilseigner (AEV) und der Arbeitnehmer (ANV) in Aufsichtsräten 1 börsennotierter Unternehmen in Deutschland ( ), in Prozent Frauenanteil Männeranteil Jahr auf Anteilseignerseite (AEV) auf Arbeitnehmerseite (ANV) auf Anteilseignerseite (AEV) auf Arbeitnehmerseite (ANV) ,4 18,3 96,6 81, ,2 19,3 95,8 80, ,8 18,5 96,2 81, ,9 20,9 92,1 79, ,9 22,7 89,1 77, ,7 23,9 87,3 76, ,7 25,2 85,3 74, ,0 26,9 81,0 73, ,0 30,1 77,0 69,9 Anmerkung: Berücksichtigt werden jeweils die 160 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland. Es gelten verschiedene Stichtage für die jährlichen Erhebungen: , , 2010 nicht angegeben, , , , , , ) Hier nur stimmberechtigte Mitglieder aus den Aufsichtsräten (ohne Ehrenvorsitzende). Datenquelle: Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmung ( ) Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2017 Seite 6

7 Methodische Anmerkungen Der Betrachtung liegen die jährlich aktualisierten Daten zu Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern zu Grunde, die die Abteilung Mitbestimmung der Hans-Böckler-Stiftung jährlich auswertet. Betrachtet werden die 160 größten deutschen börsennotierten Unternehmen (d. h. Unternehmen aus dem DAX30, dem MDAX, dem SDAX und dem TecDAX) mit ihren rund 700 Vorstands- und rund Aufsichtsratsmitgliedern. 7 Die Daten für den Zeitraum 2008 bis 2016 wurden anhand von Geschäfts- und Quartalsberichten der Unternehmen, ausgewählten Presseartikeln (inkl. Pressemeldungen), Selbstauskünften sowie Einzelanfragen bei den Unternehmen durch die Hans-Böckler-Stiftung gesammelt. Für den Zeitraum 2008 bis 2010 erfolgte die von der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführte Auszählung zu unterschiedlichen Stichtagen jeweils zu Beginn des Kalenderjahres (Januar oder Februar). Aufgrund vereinzelter Ein- und Austritte von Vorstandsoder Aufsichtsratsmitgliedern innerhalb eines Kalenderjahres können sich kleine Datenabweichungen im Zeitverlauf ergeben. Danach wurde die jährliche Auszählung dann dauerhaft auf den des Kalenderjahres verlegt, um die Vergleichbarkeit der Daten über die Kalenderjahre zu erhöhen. Die Darstellung der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt sich auf die gewählten, stimmberechtigten Mitglieder in den Aufsichtsratsgremien. Die insgesamt 11 nicht stimmberechtigten Mitglieder, die sog. Ehrenvorsitzenden, die sich auf insgesamt 10 der 160 Unternehmen verteilen sowie ein neutrales Aufsichtsratsmitglied in einem elften Unternehmen mit Montan-Mitbestimmung (Stand: ), bleiben hier unberücksichtigt. 7 Vgl. methodische Erläuterungen in Weckes, Marion (2011): Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten in den 160 börsennotierten Unternehmen (Dax-30, M-Dax, S-Dax, Tec-Dax) zum 31. Januar 2011, Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf. Seite 7

8 Literatur BMAS (2017): Mitbestimmung Eine gute Sache. Alles über die Mitbestimmung und ihre rechtlichen Grundlagen, Bonn, mitbestimmung-ein-gutes-unternehmen.html, letzter Zugriff Frankfurter Börse: Börsenlexikon, letzter Zugriff Hans-Böckler-Stiftung: Basisinformationen zu Aufsichtsräten, letzter Zugriff Pfahl, Svenja / Hobler, Dietmar / Horvath, Sandra (2016): Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen In: WSI GenderDatenPortal. Pütz, Lasse / Weckes, Marion (2014): Geschlechterquote für mehr Frauen in den Aufsichtsräten vor allem Anteilseigner sind gefordert, Auswertung, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, letzter Zugriff Weckes, Marion (2016): Beginnender Kulturwandel oder absehbare Stagnation bei 30%? Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat der vier Leitindizes, Report Nr. 21, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, letzter Zugriff Weckes, Marion (2015): Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten, Report Nr. 10, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, letzter Zugriff Weckes, Marion (2011): Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten in den 160 börsennotierten Unternehmen (Dax-30, M-Dax, S-Dax, Tec Dax) zum 31. Januar 2011, Arbeitspapier, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, letzter Zugriff Seite 8

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