WSI. Aufsichtsräte Zusammensetzung der Gremien nach Geschlecht In den meisten Unternehmen weniger als 30 Prozent Frauen im Aufsichtsrat
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- Friedrich Schreiber
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1 führungspositionen Aufsichtsräte Zusammensetzung der Gremien nach Geschlecht Bearbeitung: Svenja Pfahl, Dietmar Hobler, Sandra Horvath In den meisten Unternehmen weniger als 30 Prozent im Aufsichtsrat Grafik FÜ 04.1 Börsennotierte Unternehmen nach Anzahl der im Aufsichtsrat in Deutschland (08 16), in absoluten Zahlen DEUTSCHLAND im Aufsichtsrat 4 u.m Frau keine Frau Datenquelle: Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmung (08-17) Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 17 WSI GENDERDATENPORTAL
2 Grafik FÜ 04.2 Börsennotierte Unternehmen mit einem anteil von unter/über 30 Prozent im Aufsichtsrat in Deutschland (11 16), in absoluten Zahlen 1 DEUTSCHLAND anteil im Aufsichtsrat % oder mehr weniger als 30% Mitbestimmte Unternehmen Nicht mitbestimmte Unternehmen Datenquelle: Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmung (08-17) Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 17 Kein einziges weibliches Mitglied im Aufsichtsrat dies trifft im Jahr 16 immer noch auf rund jedes siebte Unternehmen unter den 160 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland zu, während 136 von 160 Unternehmen auch weibliche Aufsichtsratsmitglieder aufweisen: 27 Unternehmen haben zumindest eine Frau in ihrem Aufsichtsrat (17 Prozent), weitere 27 Unternehmen haben zwei weibliche Aufsichtsratsmitglieder (17 Prozent) und 82 Unternehmen weisen drei oder mehr in ihrem Gremium auf (51 Prozent). Die 442, die 16 in den hier betrachteten Aufsichtsräten ein Mandat innehaben, stammen aus insgesamt 136 der 160 Unternehmen. In jedem sechsten Unternehmen ist die Aufsichtsrätin (27 von 160) ist die dort vorhandene Aufsichtsrätin allerdings die einzige Frau in ihrem Gremium zwischen ansonsten lauter männlichen Kollegen. Innerhalb des Beobachtungszeitraums hat sich der Anteil der Unternehmen ohne eine einzige Frau im Aufsichtsrat von 50 Prozent (08) auf 15 Prozent (16) deutlich reduziert. Dies ist insbesondere auf die Veränderungen ab 11 zurückzuführen. Im Gegenzug verdreifachte sich die Zahl der Unternehmen mit mindestens zwei weiblich besetzten Aufsichtsratsmandaten im Beobachtungszeitraum von 35 (10) auf 109 (16). Der Anteil der 160 größten börsennotierten Unternehmen, mit einem anteil von mindestens 30 Prozent im Aufsichtsrat, fällt 16 mit 43 Prozent jedoch noch immer bescheiden aus. Seite 2
3 Mit insgesamt 51 Unternehmen weist immerhin die knappe Mehrheit der 100 mitbestimmten Unternehmen (16) einen anteil im Aufsichtsrat von mindestens 30 Prozent auf. 1 Unter den 60 börsennotierten Unternehmen ohne Unternehmensmitbestimmung trifft dies im Jahr 16 nur auf 18 Unternehmen bzw. ein knappes Drittel zu. Mit der seit dem 1. Januar 16 eintretenden gesetzlichen Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für die Besetzung von Aufsichtsräten in sog. paritätisch-mitbestimmten börsennotierten Unternehmen 2, entsteht für der hier betrachteten 160 Unternehmen (Stand: 16) die Verpflichtung, die nächsten freiwerdenden Aufsichtsratsmandate mit zu besetzen, bis ein mindestens 30-prozentiger Anteil an im Gremium erreicht wird. Wie schnell die gesetzliche Geschlechterquote zu einer deutlichen Erhöhung des anteils in Aufsichtsräten führen wird, lässt sich momentan noch nicht absehen. 3 Für börsennotierte, aber nicht-mitbestimmte Unternehmen (16: 60 Unternehmen) bzw. nur drittel-mitbestimmte Unternehmen (16: Unternehmen) der hier betrachteten Gruppe gilt die gesetzliche Geschlechterquote von 30 Prozent im Aufsichtsrat so nicht. Sie waren aber zumindest verpflichtet, sich selbst bis zum 30. September 15 verbindliche Zielgrößen für die nächsten Jahre zu setzen, zu Gunsten einer Erhöhung ihres anteils im Aufsichtsrat, im Vorstand sowie in den beiden höchsten Führungsebenen darunter. Ziele und Fristen sind laufend zu veröffentlichen 4. Damit sollte die Anzahl an Unternehmen, die mindestens einen 30-prozentigen anteil unter ihren Aufsichtsratsmitgliedern aufweisen, in den nächsten Jahren auch unter den nicht-mitbestimmten bzw. nicht-paritätisch-mitbestimmten Unternehmen ansteigen. Glossar Aufsichtsrat Deutsche Aktiengesellschaften (AG) sind gesetzlich verpflichtet, einen Aufsichtsrat einzusetzen. Dieser überwacht die Geschäftsführung und vertritt die AG gegenüber dem Vorstand. Die Größe des Aufsichtsrats hängt vom Grundkapital des Unternehmens und der Art der Unternehmensmitbestimmung ab. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionär/innen während der Haupt- oder Gesellschafterversammlung gewählt. 5 1 Zur Unterscheidung von voll-mitbestimmten und anderen Unternehmen vgl. Erläuterungen im Glossar: Mitbestimmte und nicht-mitbestimmte Unternehmen. 2 Zur Unterscheidung von paritätisch-mitbestimmten und anderen Unternehmen vgl. Weckes, Marion (15 a): 30% Quote im Aufsichtsrat: Eine Eröffnungsbilanz, Report Nr. 12, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, S. 2 ff sowie Weckes, Marion (16): Beginnender Kulturwandel oder absehbare Stagnation bei 30%? Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat der vier Leitindizes, Report Nr. 21, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, S. 10 ff. 3 Vgl. Hans-Böckler-Stiftung (16): Zu wenig im Aufsichtsrat, Böckler-Impuls Nr. 05, S Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst wurde am 6. März 15 im Deutschen Bundestag beschlossen, Ende April 15 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit seit 1. Mai 15 in Kraft getreten. 5 Vgl. Basisinformationen der Hans-Böckler-Stiftung zu Aufsichtsräten, Seite 3
4 Rangliste der 160 größten Börsenunternehmen Die Kriterien für die Aufnahme in die Rangliste der 160 größten deutschen Börsenunternehmen sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung auf Basis des Freefloats (d. h. solcher Aktien, die nicht dauerhaft in Besitz einer/s Eigentümer/in sind, der bzw. die über 5 Prozent der Aktien besitzt) sowie die Branchenrepräsentativität eines Unternehmens. Die Deutsche Börse überprüft die Zusammensetzung der Rangliste in der Regel halbjährlich. 6 Da die Zusammensetzung nicht fix ist, kann insbesondere bei zeitversetzten Erhebungszeitpunkten die Gesamtgruppe leicht variieren. Jedoch gilt auch bei festem jährlichem Stichtag der Auswertung: Mit Neuaufnahmen und dem Herausfallen von Unternehmen aus der Rangliste der größten 160 Börsenunternehmen von Jahr zu Jahr, verändert sich jeweils auch der Männer- und anteil in der Gesamtgruppe geringfügig. Mitbestimmte und nicht-mitbestimmte Unternehmen Börsenunternehmen lassen sich nach der Form der Unternehmensmitbestimmung unterscheiden. Aufsichtsräte in nicht-mitbestimmten Unternehmen bestehen lediglich aus Vertreter/innen der Anteilseigner/innen. In mitbestimmten Unternehmen setzt sich der Aufsichtsrat einerseits aus Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innenseite sowie andererseits aus Vertreter/innen der Anteilseigner/innenseite, d. h. der Aktionär/innen, zusammen. Die Vertreter/innen der Anteilseigner/innenseite werden auf der Hauptversammlung der Aktionär/innen gewählt. Die Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innenseite werden von den Arbeitnehmer/innen gewählt. Gleich, ob Arbeitnehmer- oder Anteilseignervertreter alle Aufsichtsratsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden, haben gleiches Recht auf Information und Mitwirkung. Die Aufsichtsratsmitglieder, die Beschäftigte des Unternehmens sind, dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. 7 Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat sind gesetzlich nicht vorgeschrieben für Belegschaftsgrößen unter 500 Arbeitnehmer/innen sowie Unternehmen mit weniger als 00 Arbeitnehmer/innen, bei denen die Konzernobergesellschaft weniger als 500 Beschäftigte hat. Desweiteren lassen sich drei gesetzliche Formen der Unternehmensmitbestimmung unterscheiden: Gemäß dem Montan-Mitbestimmungsgesetz sind Arbeitnehmer/innen und Anteilseigner/innen paritätisch im Aufsichtsrat vertreten. Gemäß dem Mitbestimmungsgesetz von 1976, welches für Kapitalgesellschaften mit mehr als 00 Beschäftigten gilt, wird der Aufsichtsrat paritätisch besetzt. Für kleine Kapitalgesellschaften zwischen 500 und 00 Beschäftigten gilt das Drittelbeteiligungsgesetz von 04. Hier entfallen zwei Drittel der Sitze im Aufsichtsrat auf die Anteilseigner/innen und nur ein Drittel auf die Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen. 8 6 Vgl. Börsenlexikon der Frankfurter Börse, 7 Vgl. Informationen des Bundesarbeitsministeriums zur Mitbestimmung in Unternehmen (BMAS 17, S. 63). 8 Vgl. Weckes, Marion (15): Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten, Report Nr. 10, Hans-Böckler- Stiftung, Düsseldorf, S. 4. Seite 4
5 Zum Stichtag weisen von den 160 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland 79 Unternehmen einen Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 auf und ein Unternehmen hat einen paritätischen Aufsichtsrat nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz. Weitere 60 Unternehmen haben keine Arbeitnehmer/innen im Aufsichtsrat, in Unternehmen gilt die Drittelbeteiligung nach dem entsprechenden Gesetz von Geschlechterquoten für Aufsichtsräte Zum 1. Mai 15 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst in Deutschland in Kraft getreten. 10 Demnach gilt für börsennotierte und paritätisch-mitbestimmungspflichtige Unternehmen ab dem 1. Januar 16: Bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. (Art. 3, Nr. 4b) Für die anderen börsennotierten oder mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt, dass sie bis zum erstmals verbindliche Zielgrößen für ihr Unternehmen festlegen müssen, mit dem Ziel, den Anteil des bisherigen Minderheitengeschlechts im Aufsichtsrat, im Vorstand sowie in den zwei obersten Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung zu erhöhen. Es sind Fristen für die Erreichung dieser Zielgrößen festzulegen, die maximal 5 Jahre betragen dürfen (Art. 3, Nr. 6a sowie Art. 15, Nr. 2 und Nr. 3). 9 Daten für das Jahr 15 vgl. Weckes, Marion (16): Beginnender Kulturwandel oder absehbare Stagnation bei 30%? Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat der vier Leitindizes, Report Nr. 21, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, S Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst, vgl. Bundesgesetzblatt 15, Teil I, Nr. 17 vom 30. April 15, xav?startbk=bundesanzeiger_bgbl# bgbl %2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s0642.pdf%27] Seite 5
6 Datentabellen zu den Grafiken Tabelle FÜ 04.1 Börsennotierte Unternehmen nach Anzahl der im Aufsichtsrat in Deutschland (08 16), in absoluten Zahlen Unternehmen mit im Aufsichtsrat 1 Jahr gesamt mit 1 Frau mit 2 mit 3 mit 4 davon mit 5 mit 6 mit 7 mit 8 und mehr Alle Unternehmen Anmerkung: Berücksichtigt werden jeweils die 160 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland. Es gelten verschiedene Stichtage für die jährlichen Erhebungen: , , 10 nicht angegeben, , , , , , ) Hier nur stimmberechtigte Mitglieder aus den Aufsichtsräten (ohne Ehrenvorsitzende). Datenquelle: Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmung (08-17).Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 17 Tabelle FÜ 04.2 Börsennotierte Unternehmen mit einem anteil von unter/über 30 Prozent im Aufsichtsrat in Deutschland (11 16), in absoluten Zahlen Jahr anteil im Aufsichtsrat 1 des Unternehmens beträgt: weniger als 30 % 30 % und mehr Alle Unternehmen mitbestimmte Unternehmen nicht mitbestimmte Unternehmen mitbestimmte Unternehmen 100 nicht mitbestimmte Unternehmen mitbestimmte Unternehmen nicht mitbestimmte Unternehmen mitbestimmte Unternehmen 104 nicht mitbestimmte Unternehmen mitbestimmte Unternehmen nicht mitbestimmte Unternehmen mitbestimmte Unternehmen nicht mitbestimmte Unternehmen Anmerkung: Berücksichtigt werden jeweils die 160 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland. Stichtage: , , , , , ) Hier nur stimmberechtigte Mitglieder aus den Aufsichtsräten (ohne Ehrenvorsitzende). Datenquelle: Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmung (08-17) Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 17 Seite 6
7 Methodische Anmerkungen Der Betrachtung liegen die jährlich aktualisierten Daten zu Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern zu Grunde, die die Abteilung Mitbestimmung der Hans-Böckler-Stiftung jährlich auswertet. Betrachtet werden die 160 größten deutschen börsennotierten Unternehmen (d. h. Unternehmen aus dem DAX30, dem MDAX, dem SDAX und dem TecDAX) mit ihren rund 700 Vorstands- und rund Aufsichtsratsmitgliedern. 11 Die Daten für den Zeitraum 08 bis 16 wurden anhand von Geschäfts- und Quartalsberichten der Unternehmen, ausgewählten Presseartikeln (inkl. Pressemeldungen), Selbstauskünften sowie Einzelanfragen bei den Unternehmen durch die Hans-Böckler-Stiftung gesammelt. Für den Zeitraum 08 bis 10 erfolgte die von der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführte Auszählung zu unterschiedlichen Stichtagen jeweils zu Beginn des Kalenderjahres (Januar oder Februar). Aufgrund vereinzelter Ein- und Austritte von Vorstandsoder Aufsichtsratsmitgliedern innerhalb eines Kalenderjahres können sich kleine Datenabweichungen im Zeitverlauf ergeben. Danach wurde die jährliche Auszählung dann dauerhaft auf den des Kalenderjahres verlegt, um die Vergleichbarkeit der Daten über die Kalenderjahre zu erhöhen. Die Darstellung der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt sich auf die gewählten, stimmberechtigten Mitglieder in den Aufsichtsratsgremien. Die insgesamt 11 nicht stimmberechtigten Mitglieder, die sog. Ehrenvorsitzenden, die sich auf insgesamt 10 der 160 Unternehmen verteilen sowie ein neutrales Aufsichtsratsmitglied in einem elften Unternehmen mit Montan-Mitbestimmung (Stand: ), bleiben hier unberücksichtigt. 11 Vgl. methodische Erläuterungen in Weckes, Marion (11): Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten in den 160 börsennotierten Unternehmen (Dax-30, M-Dax, S-Dax, Tec-Dax) zum 31. Januar 11, Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf. Seite 7
8 Literatur BMAS (17): Mitbestimmung Eine gute Sache. Alles über die Mitbestimmung und ihre rechtlichen Grundlagen, Bonn, mitbestimmung-ein-gutes-unternehmen.html, letzter Zugriff Frankfurter Börse: Börsenlexikon, letzter Zugriff Hans-Böckler-Stiftung: Basisinformationen zu Aufsichtsräten, letzter Zugriff Hans-Böckler-Stiftung (16): Zu wenig im Aufsichtsrat, Böckler-Impuls Nr. 05, S. 1, letzter Zugriff Pütz, Lasse / Weckes, Marion (14): Geschlechterquote für mehr in den Aufsichtsräten vor allem Anteilseigner sind gefordert, Auswertung, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, letzter Zugriff Weckes, Marion (16): Beginnender Kulturwandel oder absehbare Stagnation bei 30%? Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat der vier Leitindizes, Report Nr. 21, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, letzter Zugriff Weckes, Marion (15): Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten, Report Nr. 10, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, letzter Zugriff Weckes, Marion (15 a): 30% Quote im Aufsichtsrat: Eine Eröffnungsbilanz, Report Nr. 12, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, letzter Zugriff Weckes, Marion (11): Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten in den 160 börsennotierten Unternehmen (Dax-30, M-Dax, S-Dax, Tec Dax) zum 31. Januar 11, Arbeitspapier, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilung Mitbestimmungsförderung, Düsseldorf, letzter Zugriff Seite 8
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