Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Tatex in der Gemeinde Südbrookmerland

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1 Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Tatex in der Gemeinde Südbrookmerland Bericht-Nr L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH ó Kirchdorfer Straße 26 ó Aurich '

2 Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr , Tatex der Gemeinde Südbrookmerland Bericht-Nr.: L1 Auftraggeber: Gemeinde Südbrookmerland Westvictorburer Straße Südbrookmerland Auftragnehmer: IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich Telefon: Telefax: mail@iel-gmbh.de Bearbeiter: Prüfer: Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) (Technischer Leiter Schallimmissionsschutz) Tanja Nowak (Dipl.-Ing. (FH)) (Sachbearbeiterin Schallimmissionsschutz) Textteil: Anhang: 12 Seiten (inkl. Deckblätter) siehe Anhangsverzeichnis Datum: 02. April 2015 Messstelle nach 26 BImSchG

3 IEL GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Aufgabenstellung 4 2. Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien 4 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten 5 4. Beschreibung der Ausgangssituation 5 5. Schalltechnische Anforderungen 6 6. Schalltechnische Ausgangsdaten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Geplantes Vorhaben Tatex Schallemission Andienungsverkehr Schallemission sonstige LKW-Geräusche Schallemission Entladevorgänge Parkplatz 9 7. Schallimmissionsprognose Prognoseverfahren Ergebnisse Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Vorschlag für die textlichen Festsetzungen Geplantes Vorhaben Tatex Zusammenfassung 12 Anhang Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Tatex Lageplan Aussenanlagen (Blatt 4) Übersichtskarten Übersichtskarte gesamt Übersichtskarte Betriebsgelände Schallimmissionsraster Tag / Nacht Schallimmissionsraster Tag, B-Plan Schallimmissionsraster Nacht, B-Plan Schallimmissionsraster Tag, Tatex Datensatz (4 Seiten) Bericht-Nr L1, Bebauungsplan Nr , Tatex Gemeinde Südbrookmerland Seite 3 von 12

4 IEL GmbH 1. Einleitung und Aufgabenstellung Derzeit liegt für das Gewerbegebiet Georgsheil kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Um einem in diesem Gewerbegebiet ansässigen Betrieb eine Umsiedlung und damit eine Erweiterung zu ermöglichen, hat die Gemeinde Südbrookmerland deshalb die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr Tatex beschlossen. Mit dieser Planung muss auch sichergestellt werden, dass Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und benachbarter Wohnbebauung in Bezug auf den Schallimmissionsschutz zukünftig ausgeschlossen werden können. Aufgabe dieses Gutachtens ist es, für die Fläche innerhalb des aktuellen Plangebietes als Planungsgröße für die Bauleitplanung Schallemissionskontingente L EK vorzuschlagen, die die Einhaltung der zulässigen Orientierungswerte in der umliegenden Nachbarschaft, auch unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Nutzung, sicherstellen. Zusätzlich soll der Nachweis geführt werden, dass das konkrete Vorhaben die vorgeschlagenen Festsetzungen nicht überschreitet. 2. Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien Bei der Erstellung des Gutachtens wurden die allgemein anerkannten Regeln der technischen Lärmabwehr zu Grunde gelegt, wobei die zurzeit gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechend dem neuesten Stand herangezogen wurden. Im Einzelnen wurden folgende Vorschriften und Regelwerke zu Grunde gelegt bzw. sinngemäß angewandt: DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juli 2002 Beiblatt 1 zu Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche DIN 18005, Teil 1 Planung, Ausgabe Mai 1987 DIN Geräuschkontingentierung, Ausgabe Dezember 2006 DIN ISO 9613, Teil 2 TA-Lärm Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe Oktober 1999 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) Erläuterungen zur Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln im B-Plan, Niedersächsisches Landesamt für Ökologie (NLÖ) Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, August 2000 Bericht-Nr L1, Bebauungsplan Nr , Tatex Gemeinde Südbrookmerland Seite 4 von 12

5 IEL GmbH Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 1, 2002 Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192 ( ) Parkplatzlärmstudie - Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (6. Auflage 2007). 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten Als Grundlage für die schalltechnische Untersuchung dienen folgende, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen: - Entwurf Vorhabenbezogener B-Plan Nr , Tatex (Planungsstand ) - Geplantes Bauvorhaben, Grundriss EG, Blatt 3.01, Stand Geplantes Bauvorhaben, Querschnitt, Blatt 2.01, Stand Geplantes Bauvorhaben, Ansichten, Blatt 5, Stand Geplantes Bauvorhaben, Außenanlagen, Blatt 4, Stand Baubeschreibung, Stand Betriebsbeschreibung, Stand Weitere für die Ausarbeitung des Gutachtens benötigte Daten und Einzelheiten wurden vom Auftraggeber bzw. vom Planungsbüro Weinert (Norden) mitgeteilt. 4. Beschreibung der Ausgangssituation Das aktuelle Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes Nr Gewerbegebiet Georgsheil. Dieser Bebauungsplanentwurf aus dem Jahr 1995 wurde nicht rechtskräftig. Aus diesem Grund soll für das aktuelle Plangebiet der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr Tatex aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Plangebietes (Flurstück 13/10) liegt nördlich der Bundesstraße B 210 (Emder Straße), unmittelbar westlich und südlich der Gewerbestraße (Einmündungsbereich Gewerbestraße / Emder Straße). Direkt westlich angrenzend befinden sich das Betriebsgelände der Firma Greenhound und die Parkplätze der Diskothek Galaxy. Östlich der Gewerbestraße befindet sich das Bericht-Nr L1, Bebauungsplan Nr , Tatex Gemeinde Südbrookmerland Seite 5 von 12

6 IEL GmbH Betriebsgelände der Firma Janssen Anlagenbau. In nördlicher Richtung verläuft die Bahnstrecke Abelitz-Aurich, daran schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. In südlicher Richtung befindet sich die Bundesstraße B 210, daran schließen sich ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die nächstgelegene bewohnte Nachbarschaft befindet sich in östlicher Richtung, nördlich und südlich der Bundesstraße. Für die Wohnbebauung südlich der Bundesstraße wird die Schutzbedürftigkeit eines Misch- bzw. Dorfgebietes (MI/MD) zu Grunde gelegt. Für die Wohnbebauung, die unmittelbar nördlich der Bundesstraße und östlich des Plangebietes (Am Bahndamm) liegt, wird ebenfalls die Schutzbedürftigkeit eines Misch- bzw. Dorfgebietes (MI/MD) zu Grunde gelegt. Für die sich daran in östlicher Richtung anschließende Wohnbebauung entlang des Birkenweges wird die Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) zu Grunde gelegt. Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr ist ein sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel - Einrichtungsbedarf geplant (siehe Anhang). Konkret ist ein Betrieb für den Verkauf von Bodenbelägen und Tapeten geplant. Die geplante Halle hat eine Grundfläche von ca. 62 m x 30,5 m, bei einer Traufhöhe von ca. 4,5 m. Innerhalb der Halle sind Verkaufsflächen, Lager-, Büro- und Sozialräume vorgesehen. In der Halle sind keine relevanten Schallquellen vorhanden. Aus diesem Grund muss keine Schallemission der Halle berücksichtigt werden. Die Warenanlieferung erfolgt über eine nördlich gelegene Zufahrt über die Gewerbestraße auf der Nordseite der Halle. Insgesamt sind auf dem Gelände 32 PKW-Parkplätze geplant. Diese werden über eine östlich gelegene Zufahrt erreicht. Auf der Ostseite befindet sich auch der Eingang für die Kunden. Aus der Betriebsbeschreibung geht hervor, dass sich die Öffnungszeiten auf die Tageszeit beschränken. 5. Schalltechnische Anforderungen Gemäß Beiblatt 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau gelten folgende Orientierungswerte für den Gewerbelärm im Rahmen der Bauleitplanung: Allgemeines Wohngebiet WA) : Tag (06.00 bis Uhr): Nacht (22.00 bis Uhr): Misch- bzw. Dorfgebiet (MI/MD) : Tag (06.00 bis Uhr): Nacht (22.00 bis Uhr): Gewerbegebiet (GE) : Tag (06.00 bis Uhr): Nacht (22.00 bis Uhr): 55 db(a) 40 db(a) 60 db(a) 45 db(a) 65 db(a) 50 db(a) Bericht-Nr L1, Bebauungsplan Nr , Tatex Gemeinde Südbrookmerland Seite 6 von 12

7 IEL GmbH Gemäß DIN , Ausgabe 2002, sind die Beurteilungspegel von gewerblichen Anlagen nach TA-Lärm in Verbindung mit DIN ISO zu berechnen und zu bewerten. Zusätzlich wird die DIN Geräuschkontingentierung berücksichtigt. 6. Schalltechnische Ausgangsdaten 6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Die Festsetzung der Emissionskontingente L EK,i für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt in Anlehnung an die DIN in Verbindung mit der DIN Geräuschkontingentierung. Das Plangebiet wird dabei nicht weiter unterteilt. Es werden folgende Emissionskontingente L Eki,tags und L Eki,nachts vorgeschlagen: Teilfläche L EKi,tags / db(a) L EKi,nachts / db(a) SO-Fläche Tabelle 1: Emissionskontingente 6.2 Geplantes Vorhaben Tatex Aus der Beschreibung lassen sich prinzipiell folgende für die Schallabstrahlung maßgeblichen Situationen unterscheiden: - Schallemission des Andienungsverkehrs - Schallemission sonst. LKW-Geräusche - Schallemission Entladevorgänge - Schallemission Parkplatz Nachfolgend sind einzelne zu erwartende Schallereignisse dargestellt. Diese Aufstellung dient zur Ermittlung des Maximalszenarios und stellt i. d. R. nicht den Normalfall dar. Bericht-Nr L1, Bebauungsplan Nr , Tatex Gemeinde Südbrookmerland Seite 7 von 12

8 IEL GmbH Schallemission Andienungsverkehr Bei der Prognose von Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat es sich bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen, da meist die Fahrwege bekannt sind, nicht jedoch das Fahrverhalten auf den Fahrwegen. In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, von einem einheitlichen Emissionsansatz für alle Wegelemente auszugehen. Bei diesem Ansatz werden nicht mehr die Fahrzeuge, sondern einzelne Abschnitte der Fahrstrecke als Schallquelle betrachtet. Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schallleistungspegel L war eines Streckenabschnittes errechnet sich nach: L war = L wa,1h + 10 lg n + 10 lg l/1m - 10 lg (T r /1h) L wa,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Fahrzeug pro Stunde und 1 m n Anzahl der Fahrzeuge in der Beurteilungszeit T r l Länge eines Streckenabschnittes Beurteilungszeit in h T r Zum Andienungsverkehr liegen keine konkreten Angaben vor. In der vorliegenden Stellungnahme wird davon ausgegangen, dass der gesamte Andienungsverkehrs mittels LKW erfolgt. Es wird weiterhin von täglich drei LKW ausgegangen. Für alle LKW wird mit L wa,1h = 63 db(a) (40 t-lkw, konservativer Ansatz) gerechnet. Dabei wird eine Fahrgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände von v 20 km/h zu Grunde gelegt. Die hier beschriebenen Lösungsansätze sind dem Technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, entnommen. Der Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei Be- und Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25 (LUA NRW) verweist ebenfalls auf diese Lösungsansätze Schallemission sonstige LKW-Geräusche Zur Bestimmung der Schallemission der sonstigen LKW-Geräusche wird auf die Studie Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 zurückgegriffen. Die Vielfältigkeit bei diesen Vorgängen muss zu einem vereinfachten Emissionsansatz führen. Der Emissionsansatz ist ähnlich wie bei LKW-Geräuschen: L war = L wat,1h + 10 lg n - 10 lg (T r /1h) L wat,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit T r Beurteilungszeit in h T r Bericht-Nr L1, Bebauungsplan Nr , Tatex Gemeinde Südbrookmerland Seite 8 von 12

9 IEL GmbH In der vorliegenden Stellungnahme wird mit L wat,1h = 82 db(a) für die sonstigen LKW-Geräusche (Anlassen, Türenschlagen, Betriebsbremse, Rangieren) gerechnet. Die Anzahl der Ereignisse ergibt sich aus der Anzahl der LKW Schallemission Entladevorgänge Konkrete Angaben zu den Entladevorgängen liegen nicht vor. Zur Bestimmung der Schallemission der Entladevorgänge wird auf die Studie Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 1, 2002 zurückgegriffen. Es wird die Entladung der LKW mit Gabelstapler zu Grunde gelegt. Für Dieselstapler wird eine Schallleistung L wa = 100 db(a) zu Grunde gelegt, die sich auf die Rangierfläche gleichmäßig verteilt. Es wird eine Stunde durchgängige Staplerarbeit berücksichtigt. Die Annahme, dass die Entladevorgänge mittels Gabelstapler erfolgen, stellt aus Sicht der Schallimmissionsbeurteilung die ungünstigste Situation dar. Hierdurch können zusätzliche Verladegeräusche (Handhubwagen o. ä.) als vernachlässigbar eingestuft werden Parkplatz Es wird von insgesamt 32 Stellplätzen (siehe Planunterlage Blatt 4 Aussenanlagen) ausgegangen, deren Schallemissionen sich rechnerisch auf die komplette Freifläche des Parkplatzes verteilen. Angaben zum Kundenaufkommen liegen nicht vor. Aus diesem Grund wird zur Ermittlung der zu berücksichtigenden PKW-Bewegungen auf die Parkplatzlärmstudie zurückgegriffen. Für Bau- und Möbelmärkte ergibt sich dabei eine Bewegungshäufigkeit von 0,04 Bewegungen pro 1 m² Verkaufsfläche und Stunde. Gemäß Parkplatzlärmstudie stellt dies i.d.r. die Maximalwerte der Erhebungsergebnisse dar. Bei einer Verkaufsfläche von ca m² ergeben sich dabei 60 Bewegungen pro Stunde. Bei insgesamt 32 Stellplätzen ergibt sich somit eine Bewegungshäufigkeit von ca. 1,88 Bewegungen je Stellplatz und Stunde. Aus der Betriebsbeschreibung geht hervor, dass die Öffnungszeiten zwischen und Uhr (10 Stunden) liegen. Bei der vorliegenden Untersuchung wird von insgesamt 12 Stunden ausgegangen. Somit ergeben sich insgesamt 722 PKW-Bewegungen (361 An- und 361 Abfahrten). Es wird weiterhin vorausgesetzt, dass die Beschaffenheit der Parkplatzoberfläche (Fahrstraße) bezüglich der Schallemission mit der eines Betonsteinpflasters mit einer Fugenbreite 3 mm vergleichbar ist. Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt ausschließlich zur Tageszeit. Gemäß der Parkplatzlärmstudie wird der Parkplatz als Flächenschallquelle in die Schallimmissionsprognose eingesetzt. Bericht-Nr L1, Bebauungsplan Nr , Tatex Gemeinde Südbrookmerland Seite 9 von 12

10 IEL GmbH 7. Schallimmissionsprognose 7.1 Prognoseverfahren Auf der Basis der Daten von Abschnitt 6 wird eine Schallausbreitungsrechnung durchgeführt. Die Berechnungen erfolgen mit dem Programmsystem IMMI (Version 2014, [390]). Diese Software ermöglicht die Anwendung der erforderlichen Berechnungsmethoden. Dokumentiert werden alle berechnungsrelevanten Daten, Verfahren und Eingangsparameter. Für die Schallausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Schallimmissionskontingente auf der Grundlage von Abschnitt 6.1, Variante vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr , wird gemäß DIN ausschließlich die geometrische Ausbreitungsdämpfung berücksichtigt. Für die Schallausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Schallimmissionspegel auf der Grundlage von Abschnitt 6.2, Variante Geplantes Vorhaben Tatex, wird die TA-Lärm in Verbindung mit der DIN ISO berücksichtigt. Für die Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognosen stehen dabei grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung: - die detaillierte Prognose - die überschlägige Prognose Die überschlägige Prognose vernachlässigt die Luftabsorption, das Bodenund Meteorologiedämpfungsmaß und weitgehend alle Abschirmungseffekte. Die Berechnungen erfolgen bei der überschlägigen Prognose frequenzunabhängig. Für eine detaillierte Prognose kann neben einer frequenzabhängigen Berechnung auch eine frequenzunabhängige Berechnung mit A-bewerteten Schallleistungspegeln erfolgen. Die Berechnungen erfolgen hier frequenzunabhängig als detaillierte Prognose gemäß DIN ISO Ergebnisse Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Als Berechnungsergebnis enthält der Anhang zu diesem Gutachten flächenhafte Darstellungen der Schallimmissionskontingente (Schallimmissionsraster). Dabei wird zwischen Tag und Nacht unterschieden. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Orientierungswerte (siehe Abschnitt 5) in der Nachbarschaft des Plangebietes deutlich unterschritten werden. Auf den unmittelbar benachbarten GE-Flächen (Firma Greenhound, Diskothek Galaxy, Firma Janssen) liegt die Schallimmissionsbelastung bei 59 db(a) während der Tageszeit und bei 44 db(a) während der Nachtzeit. Die jeweils zulässigen Orientierungswerte werden dabei um 6 db unterschritten. Bericht-Nr L1, Bebauungsplan Nr , Tatex Gemeinde Südbrookmerland Seite 10 von 12

11 IEL GmbH Für die nächstgelegene bewohnte Nachbarschaft in östlicher Richtung, nördlich und südlich der Bundesstraße liegt die Schallimmissionsbelastung bei 46 db(a) während der Tageszeit und bei 31 db(a) während der Nachtzeit. Die jeweils zulässigen Orientierungswerte werden dabei um 14 db unterschritten. Für die in östlicher Richtung anschließende Wohnbebauung entlang des Birkenweges liegt die Schallimmissionsbelastung bei 37 db(a) während der Tageszeit und bei 22 db(a) während der Nachtzeit. Die jeweils zulässigen Orientierungswerte werden dabei um 18 db unterschritten Vorschlag für die textlichen Festsetzungen Werden entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, ist eine Nutzung des Plangebietes aus Sicht des Schallimmissionsschutzes sowohl am Tag, wie auch in der Nacht möglich. Dafür wird folgende Formulierung empfohlen: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (06.00 bis Uhr) noch nachts (22.00 bis Uhr) überschreiten. Beispieltabelle siehe Tabelle 1, Seite 7. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt Geplantes Vorhaben Tatex Als Berechnungsergebnis enthält der Anhang zu diesem Gutachten eine flächenhafte Darstellung der Schallimmissionspegel (Schallimmissionsraster) für die Tageszeit, da sich die geplanten Öffnungszeiten ausschließlich innerhalb der Tageszeit befinden. In diesem Schallimmissionsraster sind zusätzlich zwei Isophone dargestellt. Es handelt sich hierbei um die 55 db(a)-isophone und um die 50 db(a)-isophone, die sich aus den vorgeschlagenen Festsetzungen (siehe auch Ergebnisdarstellung Abschnitt 7.2.1) ergeben. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass das geplante Vorhaben die sich aus den vorgeschlagenen Festsetzungen ergebenden Anforderungen an den Schallimmissionsschutz unterschreitet. Bericht-Nr L1, Bebauungsplan Nr , Tatex Gemeinde Südbrookmerland Seite 11 von 12

12 IEL GmbH 8. Zusammenfassung Die Gemeinde Südbrookmerland hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplaness Nr Tatex beschlossen. Mit dieser Planung solll die Umsiedlung eines ansässigen Gewerbe ebetriebes planungsrechtlich abgesichert und die Weiterentwicklung ermöglicht werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Konflikte zwischen gewerblicherr Nutzung und benachbarter Wohnbebauung in Bezug auf den Schallimmissionsschutz zukünftig ausgeschlossen werden können. Innerhalb des Geltungsbereiches ist ein sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandell - Einrichtungsbedarf geplant. Unter Berücksichtigung der schon vorhandenen Nutzung im Umfeld des Plangebietes wurden für die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplaness Emissionskontingente L EK definiert. Mit diesen Emissionskontingenten L EK kannn der rechnerische Nachweis erbracht werden, dass die in der Nachbarschaft zulässigen Orientierungswerte gemäß DIN deutlich unterschritten werden. Damit ist sichergestellt, dasss die Schallabstrahlung des Plangebietes nicht maßgeblich an einer möglichen Überschreitung der zulässigen Orientierungswertee durch die Gesamtbelastung beitragen kann. Weiterhin wurde der rechnerische Nachweis geführt, dass durch das konkret geplantee Vorhaben die sich aus den vorgeschlagenen Festsetzungen ergebenden Anforderungen an den Schallimmissionsschutz unterschritten werden. Insgesamt Sicht des bestehen. konnte festgestellt werden, Schallimmissionsschutzes dass unter den dargestellten Bedingungenn aus keine Bedenk ken gegen die weitere Planung Alle Berechnungsergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die gewählte Konfiguration. Dieses Gutachten (Textteil und Anhang) darf nur in seiner Gesamtheit verwendet werden. Aurich, den 02. April 2015 Bericht erfasst durch: geprüft und freigegeben: Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) (Technischer Leiter Schallimmissionsschutz) Tanja Nowak (Dipl.-Ing.(FH)) (Sachbearbeiterin Schallimmissionsschutz) Bericht-Nr L1, Bebauungsplann Nr , Tatex Gemeinde Südbrookmerland Seite 12 von 12

13 Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Tatex Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich

14 Verfahrensvermerke 1. Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Südbrookmerland diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr "Tatex" bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Südbrookmerland, den 2 Straße 6 4 Hinweise Bodenfunde Sollten bei Erdarbeiten dennoch archäologische Funde wie Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken oder auffällige Bodenverfärbungen zu Tage treten, sind die Funde der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landkreis Aurich) oder der Ostfriesischen Landschaft Abteilung Archäologische Landesaufnahme zu melden. Bodenfunde sind wichtige Quellen für die Erforschung der Ur- und Frühgeschichte und unterstehen als Bodendenkmale den Schutzbestimmungen des Nds. Denkmalschutzgesetzes, wonach sie meldepflichtig sind. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Siegel... Der Bürgermeister 2. Aufstellungsbeschluss Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Südbrookmerland hat in seiner Sitzung am XX.XX.2013 diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr "Tatex" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß 2 Abs. 1 BauGB am XX.XX.2013 ortsüblich bekannt gemacht worden. Südbrookmerland, den Siegel... Der Bürgermeister 3 10m Altablagerungen / Altstandorte Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte zutage treten, so ist unverzüglich der Landkreis Aurich - Untere Abfallbehörde zu benachrichtigen. Meldepflichtig sind der Leiter der Arbeiten, die bauausführende Firma und/oder der Bauherr. Sulfatsaure Böden Innerhalb des Plangebietes verläuft das Gewässer II. Ordnung Nr. 112, "Georgsheiler Zugschloot". Es wird darauf hingewiesen, dass Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte entsprechend der Satzung des I. Entwässerungsverbandes Emden verpflichtet sind, Baggerungen (Säuberung, Ausgrabung) zu dulden, Aushub aufzunehmen, Anpflanzverbot von Bäumen, Sträuchern und Hecken zu beachten und ein Bauverbot einzuhalten. Ausnahmen sind mit dem I. Entwässerungsverband Emden und dem Landkreis Aurich - Untere Wasserbehörde abzustimmen. 3. Planunterlage Kartengrundlage: Liegenschaftskarte Maßstab: 1:1000 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-und Katasterverwaltung Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach (Stand vom...). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Aurich, Landesamt für Geoinformation Siegel und Landesvermessung Niedersachsen - Regionaldirektion Aurich - Katasteramt Aurich... Unterschrift 2m 8m Lage der Versorgungsleitungen Vor Beginn der Baumaßnahme sind die Bauunternehmen verpflichtet, sich rechtzeitig mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen, deren Leitungen vor Ort verlegt sind, abzustimmen (Erkundigungspflicht der Ausbauunternehmer). Der Bauunternehmer genügt dieser Erkundigungs- und Prüfungspflicht nicht, wenn er sich bei dem Grundstückseigentümer bzw. bei der Stadt - oder Gemeindeverwaltung erkundigt. Vielmehr hat er sich bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zu erkundigen, wo deren Leitungen vor Ort verlegt sind. 4. Planverfasser Der Entwurf des Bebauungsplans Nr wurde ausgearbeitet von: Planungsbüro Weinert Norddeicher Str Norden... (Dipl.-Ing. Thomas Weinert) 6. Öffentliche Auslegung Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Südbrookmerland hat in seiner Sitzung am XX.XX.2014 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr und der Begründung zugestimmt. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am XX.XX.2014 ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr und der Begründung haben vom XX.XX.2014 bis einschließlich XX.XX.2014 gemäß 3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegen. Südbrookmerland, den Siegel... Der Bürgermeister Meter Gemeinde 7. Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Südbrookmerland hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr "Tatex" mit der Begründung nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß 10 Abs. 1 Satz 1 BauGB in seiner Sitzung am XX.XX.2014 als Satzung ( 10 BauGB) beschlossen. Maßstab 1:500 Südbrookmerland Südbrookmerland, den Siegel... Der Bürgermeister 8. Inkrafttreten Der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr "Tatex" ist gemäß 10 BauGB im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplanes Nr "Tatex" ist damit am XX.XX.2014 rechtswirksam geworden. Planzeichenerklärung Art der baulichen Nutzung Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung: Großflächiger Einzelhandel/ Einrichtungsbedarf Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern Sonstige Planzeichen Textliche Festsetzungen (TF) 1. Art der baulichen Nutzung Innerhalb des Plangebietes wird das sonstige Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung: "Großflächiger Einzelhandel - Einrichtungsbedarf" gem. 11 BauNVO festgesetzt. Dieses sonstige Sondergebiet dient vorrangig der Unterbringung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes für Einrichtungsbedarf mit den folgenden Sortimenten: Teppichböden, Beläge, Teppichfliesen, angepasste Teppiche, Läufer, Vinyl-Beläge, Tapeten, Farben, Lacke, Zubehör und Sonnenschutz. Zulässig sind: 1 großflächiger Einzelhandelsbetrieb in Form eines Fachmarktes für Einrichtungsbedarf mit einer maximalen Verkaufsfläche von m² dem Gebiet dienende Stellplätze und Nebenanlagen 2. Höhe baulicher Anlagen Gemäß 16 Abs.3 Nr.2 BauNVO werden First- und Traufhöhen als Höchstmaß festgesetzt. Das Maß gilt ab Oberkante Erschließungs- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Tatex" Südbrookmerland, den Siegel... Der Bürgermeister Maß der baulichen Nutzung GRZ TH Grundflächenzahl Traufhöhe Bauweise und Baugrenzen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Flächen, deren Böden erheblich mit umweltge- Zeichnerische Kennzeichnung fährdenden Stoffen belastet sein können: Sulfatsaure Böden straßenmitte (nächstliegender Punkt zum Gebäude). 3. Schallschutz Zulässig sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN werder tags (06.00 bis Uhr) noch nachts (22.00 bis Uhr) überschreiten. Teilfläche L EKi, tags /db(a) L Eki, nachts /db(a) SO - Gebiet Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr "Tatex" ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nicht geltend gemacht worden. Baugrenze 4. Andere Bebauungspläne Mit Rechtswirksamkeit dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr tritt der mit Verfügung der Bezirksregierung Weser-Ems vom Az /86/16/82 genehmigte und mit Bekanntmachung vom rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 86 außer Kraft. Südbrookmerland, den Siegel... Der Bürgermeister Verkehrsflächen Bereiche ohne Zu- und Abfahrten 6. Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern Auf den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern sind Sträucher mit einem Pflanz- und Reihenabstand von 1,5 x 1,5 m anzupflanzen. Es sind mindestens 1 x verpflanzte Sträucher der folgenden Arten zu verwenden: Corylus avellana Crataegus monogyna (Haselnuss) (Gemeiner Weißdorn) Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) 10. Mängel und Abwägung Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr "Tatex" sind Mängel der Abwägung nicht geltend gemacht worden. Frangula alnus Prunus spinosa Rosa canina (Faulbaum) (Schlehe) (Hundsrose) Übersichtskarte 1: Bearbeitungsstand: Südbrookmerland, den Salix aurita (Ohrchen Weide) Siegel... Der Bürgermeister Salix caprea Salix cinerea Salix viminalis Sambucus nigra Viburnum opulus (Sal Weide) (Grau Weide) (Korb Weide) (Schw. Holunder) (Gemeiner Schneeball) w e i n e r t p l a n u n g s b ü r o Norddeicher Straße 7 Tel.: / Norden Fax.: /

15 Lageplan Aussenanlagen (Blatt 4) Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich

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17 Übersichtskarten Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich

18 Gemeinde Südbrookmerland Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Tatex" Übersichtskarte gesamt Lageplan [ Übersicht ] -- UTM (Streifenbreite 6 ), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch Birkenweg y / m Gewerbestraße Greenhound Janssen Anlagenbau Gewerbestraße SO Parkplatz Galaxy Emder Straße M 1: m x / m U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\ L1.IPR IMMI /2014

19 Gemeinde Südbrookmerland Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Tatex" Übersichtskarte Betriebsgelände Lageplan [ Übersicht Tatex ] -- UTM (Streifenbreite 6 ), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch Anlieferung y / m Parkplatz Rangierfläche Gabelstapler Neubau M 1: m x / m U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\ L1.IPR IMMI /2014

20 Schallimmissionsraster Tag / Nacht Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich

21 Gemeinde Südbrookmerland Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Tatex" Schallimmissionsraster Tag ( Uhr) Variante B-Plan Raster Werktag (6h-22h) [ Bauleitplanung, Rel. Höhe 3.00m ] y / m M 1: m SO Tag (6h-22h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > x / m U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\ L1.IPR IMMI /2014

22 Gemeinde Südbrookmerland Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Tatex" Schallimmissionsraster Nacht ( Uhr) Variante B-Plan Raster Nacht (22h-6h) [ Bauleitplanung, Rel. Höhe 3.00m ] y / m M 1: m SO Nacht (22h-6h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > x / m U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\ L1.IPR IMMI /2014

23 Gemeinde Südbrookmerland Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Tatex" Schallimmissionsraster Tag ( Uhr) Variante Tatex Raster Werktag (6h-22h) [ Firma Tatex, Rel. Höhe 3.00m ] y / m M 1: m 55 db(a)-isophone 50 db(a)-isophone Werktag (6h-22h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > x / m U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\ L1.IPR IMMI /2014

24 Datensatz Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich

25 IEL GmbH Datensatz: Beurteilungszeiträume T1 Werktag (6h-22h) T2 Sonntag (6h-22h) T3 Nacht (22h-6h) Parkplatzlärmstudie (1) Bezeichnung Gruppe Allgemein PRKL001 Bezeichnung Parkplatz Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Tatex Lw (Tag) /db(a) 88,70 Knotenzahl 25 Lw (Nacht) /db(a) 88,70 Länge /m 238,10 Lw (Ruhe) /db(a) 88,70 Länge /m (2D) 238,10 Lw" (Tag) /db(a) 57,25 Fläche /m² 1397,02 Lw" (Nacht) /db(a) 57,25 Lw" (Ruhe) /db(a) 57,25 Konstante Höhe /m 0,00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO 9613) Parkplatz P+R - Parkplatz Modus Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 0,00 Ki /db 4,00 Oberfläche Betonsteinpflaster mit Fugen <= 3 mm B 32,00 f 1,00 N (Tag) 1,88 N (Nacht) 1,88 N (Ruhe) 1,88 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 97,5 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 87,4 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 57,2 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 57,2 1,00 12, ,25 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 57,2 0,00 0, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 57,2 0,00 5, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 57,2 0,00 9, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 57,2 0,00 2, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 57,2 0,00 1, ,00 - ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 87,4 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 57,2 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 57,2 1,00 12, ,25 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 57,2 0,00 0, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 57,2 0,00 5, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 57,2 0,00 9, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 57,2 0,00 2, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 57,2 0,00 1, ,00 - Punkt-SQ /ISO 9613 (1) Bezeichnung Gruppe Allgemein EZQi001 Bezeichnung LKW-Geräusche Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Tatex Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 82, ,00 Bericht-Nr L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr Datensatz Seite 1 von 4

26 IEL GmbH Fläche /m² --- Nacht 82, ,00 Ruhe 82, ,00 D0 0,00 Hohe Quelle Nein Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 80,7 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 82,0 3,00 1, ,27 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 82,0 0,00 13, ,00 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 82,0 0,00 2, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 82,0 0,00 5, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 82,0 0,00 9, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 82,0 0,00 2, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 82,0 0,00 1, ,00 - ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 74,7 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 82,0 3,00 1, ,27 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 82,0 0,00 13, ,00 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 82,0 0,00 2, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 82,0 0,00 5, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 82,0 0,00 9, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 82,0 0,00 2, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 82,0 0,00 1, ,00 - Linien-SQ /ISO 9613 (1) Bezeichnung Gruppe Allgemein LIQi001 Bezeichnung Andienung Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Tatex Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Knotenzahl 10 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw' Länge /m 118,60 db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) 118,60 Tag 63, ,74 63,00 Fläche /m² --- Nacht 63, ,74 63,00 Ruhe 63, ,74 63,00 D0 0,00 Hohe Quelle Nein Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 110,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw'r /db(a) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 61,7 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 63,0 3,00 1, ,27 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 63,0 0,00 13, ,00 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 63,0 0,00 2, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 63,0 0,00 5, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 63,0 0,00 9, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 63,0 0,00 2, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 63,0 0,00 1, ,00 - ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 55,7 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 63,0 3,00 1, ,27 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 63,0 0,00 13, ,00 Werktag,RZ (20h-22h) 2,00 Ruhe 63,0 0,00 2, ,00 Bericht-Nr L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr Datensatz Seite 2 von 4

27 IEL GmbH Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 63,0 0,00 5, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 63,0 0,00 9, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 63,0 0,00 2, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 63,0 0,00 1, ,00 - Flächen-SQ /ISO 9613 (1) Bezeichnung Gruppe Allgemein FLQi001 Bezeichnung Gabelstapler Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Tatex Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Knotenzahl 5 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m 41,04 db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) 41,04 Tag 80, ,92 80,00 Fläche /m² 98,22 Nacht 80, ,92 80,00 Ruhe 80, ,92 80,00 D0 0,00 Hohe Quelle Nein Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 68,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 80,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 80,0 1,00 1, ,04 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 80,0 0,00 0, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 80,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 80,0 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 80,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 80,0 0,00 0, ,00 - ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 68,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 80,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 80,0 1,00 1, ,04 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 80,0 0,00 0, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 80,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 80,0 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 80,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 80,0 0,00 0, ,00 - Flächen-SQ/DIN (1) Bezeichnung Gruppe Allgemein FLGK021 Bezeichnung SO Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Nr Flächen Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Knotenzahl 14 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m 323,35 db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) 323,35 Tag 60, ,62 60,00 Fläche /m² 4590,68 Nacht 45, ,62 45,00 Ruhe 60, ,62 60,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 1,9 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 60,0 1,00 1, ,04 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 60,0 1,00 13, ,90 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 60,0 1,00 2, ,03 Bericht-Nr L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr Datensatz Seite 3 von 4

28 IEL GmbH Sonntag (6h-22h) 16,00 3,6 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1,00 5, ,95 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 60,0 1,00 9, ,50 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1,00 2, ,03 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 45,0 1,00 1, ,00 0,0 ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 0,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 60,0 1,00 1, ,04 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 60,0 1,00 13, ,90 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 60,0 1,00 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 0,0 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1,00 5, ,05 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 60,0 1,00 9, ,50 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1,00 2, ,03 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 45,0 1,00 1, ,00 0,0 Bericht-Nr L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr Datensatz Seite 4 von 4

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