Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: Aufstellung des B-Plan Nr für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Südbrookmerland

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1 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: Aufstellung des B-Plan Nr für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Südbrookmerland Bericht-Nr.: L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich

2 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: Aufstellung des B-Plan Nr für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Südbrookmerland Bericht-Nr.: L1 Auftraggeber: Gemeinde Südbrookmerland Westvictorburer Straße Südbrookmerland Auftragnehmer: IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich Telefon: Telefax: mail@iel-gmbh.de Bearbeiter: Stefan Taesler (Dipl.-Ing. (FH)) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) Prüfer: Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) (Technischer Leiter Schallschutz) Textteil: Anhang: 18 Seiten (inkl. Deckblätter) siehe Anhangsverzeichnis Datum: 01. März 2018 Messstelle nach 29b BImSchG

3 Auflistung der erstellten Berichte: Berichtsnummer Datum Titel L Schalltechnisches Gutachten Gegenstand / Inhaltliche Änderungen Erstgutachten Hinweise: Die vorliegende Ausarbeitung wurde nach bestem Wissen und Gewissen und dem aktuellen Stand der Technik unparteiisch erstellt. Diese Ausarbeitung (Textteil und Anhang) darf nur in ihrer Gesamtheit und nur vom Auftraggeber zu dem in der Aufgabenstellung definierten Zweck verwendet werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung dieser Ausarbeitung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der IEL GmbH erlaubt. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 3 von 18

4 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung 5 2. Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen, Richtlinien und Berichte 5 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten 6 4. Örtliche und betriebliche Beschreibung 6 5. Schalltechnische Anforderungen Normalbetrieb / Übungsfahrten Einsatzfahrten Bauleitplanung: Festsetzung von Emissionskontingenten L EK Schalltechnische Ausgangsdaten Schallemission Fahrten mit den Feuerwehreinsatzfahrzeugen Schallemission sonstige LKW-Geräusche Schallemission Parkplätze Technische Schallquellen im Freien (Abluftanlage) Schallimmissionsprognose Prognoseverfahren Berechnungsparameter Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Emissionskontingentierung Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Feuerwehr Qualität der Prognose Zusammenfassung 18 Anhang Übersichtskarte Plangebiet und Immissionspunkte (1 Seite) Detailkarte Emissionskontingente (1 Seiten) Datensatz, Berechnungsergebnisse und Auflistung der Feuerwehreinsätze (9 Seiten) IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 4 von 18

5 1. Einleitung und Aufgabenstellung In Wiegboldsbur in der Gemeinde Südbrookmerland (Landkreis Aurich) ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf - Feuerwehr geplant. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr für die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses aufgestellt. Im Rahmen der Bauleitplanung müssen auch Aussagen zum Belang des Schallimmissionsschutzes getroffen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die durch die Nutzung des Plangebietes entstehenden Schallemissionen die in der Nachbarschaft zulässigen Orientierungswerte gemäß DIN Schallschutz im Städtebau nicht überschreiten. Aufgabe des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist es, die durch die zukünftige Nutzung der Feuerwehr bewirkten Schallimmissionen an den umliegenden Wohnhäusern zu berechnen und mit den zulässigen Vorgaben gemäß DIN bzw. der TA-Lärm zu vergleichen. 2. Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen, Richtlinien und Berichte Bei der Erstellung des Gutachtens werden die allgemein anerkannten Regeln der technischen Lärmabwehr zu Grunde gelegt, wobei die zurzeit gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechend dem neuesten Stand herangezogen werden. Im Einzelnen werden folgende Vorschriften und Regelwerke zu Grunde gelegt bzw. sinngemäß angewandt: TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz vom 26. August 1998 DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 DIN Geräuschkontingentierung, Ausgabe Dezember 2006 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Hessisches Landesamt für Umwelt, Heft 275, Ausgabe 1999 Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt (1995) Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 5 von 18

6 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, August 2000 Parkplatzlärmstudie - Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (6. Auflage 2007). 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten Als Grundlage für die Erstellung dieses Gutachtens dienten folgende Unterlagen: - Lageplan (per vom über Auftraggeber, Stand ) - Betriebsbeschreibung und Auflistung der Feuerwehreinsätze der Freiwilligen Feuerwehr (aus Antwortschreiben auf Fragenkatalog, per vom , und ) - Bebauungspläne zur Ermittlung der Schutzbedürftigkeiten der umliegenden Wohnbebauung (über Auftraggeber) - Entwurf des B-Plan Nr (per vom über Auftraggeber) - ALK im dxf-format (über Auftraggeber) Weitere Einzelheiten, sowie ergänzende Informationen zum Vorhaben und zu den Betriebsabläufen wurden in Gesprächen u.a. mit dem Ortsbrandmeister in Erfahrung gebracht. 4. Örtliche und betriebliche Beschreibung Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses. Zur planungsrechtlichen Absicherung wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf - Feuerwehr durchgeführt. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr für die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses aufgestellt. Das zu untersuchende Plangebiet mit dem geplanten Vorhaben befindet sich in der Gemeinde Südbrookmerland (Landkreis Aurich), nordöstlich der Ekelser Straße, an der auch die zukünftige Ein- und Ausfahrt liegt, sowie nordwestlich der Sackgasse 1. Bauackerweg. Der Standort wurde nach Auskunft der Gemeinde Südbrookmerland in Rücksprache mit dem Ortsbrandmeister zur Gewährleistung einer schnellen Erreichbarkeit zum Einsatzort gewählt. Alternativstandorte wurden in der Umgebung überprüft, jedoch z.b. wegen zu langer Anfahrtswege verworfen. Eine Übersichtskarte mit der geplanten Feuerwehr befindet sich im Anhang. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 6 von 18

7 Die nächstgelegene angrenzende Wohnbebauung befindet sich in südöstlicher und östlicher Richtung. Für diese Wohnbebauung ist die Schutzbedürftigkeit z.t. durch Bebauungspläne (B-Plan Nr ) geregelt (hier: pot. Baugrenze). bzw. wurde in Rücksprache mit der Gemeinde ermittelt Für die weitere schalltechnische Untersuchung werden folgende Immissionspunkte jeweils für das 1.Obergeschoss (h = 4 m) berücksichtigt: Immissionspunkt IP01: 1.Bauackerweg 1 IP02: 1.Bauackerweg 3 IP03: 1.Bauackerweg 5 IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück Gebietseinstufung Misch-/ Dorfgebiet (MI/MD) Misch-/ Dorfgebiet (MI/MD) Misch-/ Dorfgebiet (MI/MD) Allgemeines Wohngebiet (WA) B-Plan Tabelle 1: Berücksichtigte Immissionspunkte Anmerkung: Die Berechnungen werden für freie Schallausbreitung durchgeführt, d.h. eine etwaige Gebäudeabschirmung o.ä. außerhalb des Plangebietes (mit Ausnahme des Plangebietes selber) wird nicht berücksichtigt. Das geplante Feuerwehrgebäude der Gemeinde Südbrookmerland (Landkreis Aurich) an der Ekelser Straße soll zukünftig durch die ansässige freiwillige Feuerwehr genutzt werden. Je nach Bedarf ist sie rund um die Uhr im Einsatz. Nach Angaben der freiwilligen Feuerwehr ist ein Jahresmittel von < 50 Einsätzen zu erwarten. Teilweise finden mehrere Einsätze an einem Tag statt. In der nachfolgenden Tabelle ist die tatsächliche Anzahl der Einsatztage und Nächte pro Jahr aufgeführt. Je nach Einsatz rücken teilweise mehrere Fahrzeuge gleichzeitig aus (hier: Löschgruppenfahrzeug LF, Tanklöschfahrzeug TLF), im Großteil aller Fälle jedoch nur ein einziges Fahrzeug (Löschgruppenfahrzeug o.ä.). Auswertung der Jahreseinsätze Anzahl der Jahr Einsatztage / -nächte Tag Nacht Tabelle 2: Anzahl der Einsatztage IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 7 von 18

8 Die freiwillige Feuerwehr hat derzeit ca. 40 aktive Kameraden, zusätzlich 10 Mitglieder im Bereich Jugendfeuerwehr. Die regulären Treffen finden zum Großteil in den Abendstunden im Zeitraum zwischen Uhr statt. Es stehen 23 PKW-Stellplätze zur Verfügung. Neben den regulären Feuerwehreinsätzen werden auch Übungen (Alarm- und Ausrückordnung, Pumpenübungen o.ä.) und Schulungen durchgeführt. Übungen gemäß FUK (Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen) und Ausbildungsrichtlinien der Feuerwehr mit allen notwendigen Geräten werden an einem anderen Standort durchgeführt. Weiterhin werden Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten (Staubsauger, Hochdruckreiniger, etc. / ca. 1 Std. pro Woche) außerhalb des Betriebsgeländes durchgeführt. Die freiwillige Feuerwehr hat derzeit folgenden Fuhrpark: - 1 x Tanklöschfahrzeug - 1 x Löschgruppenfahrzeug I.d.R werden die Fahrzeuge in dem Feuerwehrgebäude für den Einsatz vorbereitet. Diese sind in dem Gebäude mit einer Absauganlage verbunden. Die Zeitspanne vom Vorbereiten und Starten der Fahrzeuge bis zum Verlassen des Feuerwehrgeländes beträgt ca. 3 min. Die Absauganlage hat eine Nachlaufzeit von ca. 5 min. Nach dem Einsatz werden die Fahrzeuge mit Löschwasser neu beschickt, sowie be- und entladen und rückwärts in das Feuerwehrhaus zurückgefahren. Die Emissionsansätze für Feuerwehreinsatzfahrzeuge wurden aus der Nutzung von LKW oder ähnlichen Fahrzeugen abgeleitet. Diese entsprechen allgemein anerkannten, jedoch nicht aktuellen Studien. Eigene Schallmessungen an Feuerwehrfahrzeugen zeigen z.t. geringere Schallemissionen. Im vorliegenden Fall wurde der ungünstigere Emissionsansatz gewählt. Gemäß den Angaben aus einem Fragenkatalog sind folgende Betriebsdaten zu erwarten: Tageszeit ( Uhr) 1.) Parkplatz - Pro Einsatz max. 12 Personen (12 PKW - An- und Abfahrten 24 Fahrten) Berücksichtigt: 92 Fahrten (Pauschal: 4 Fahrten pro Stellplatz und Tag) Einsatzfahrten und sonst. Fahrten für Schulungen etc. 2.) Tätigkeiten im Freien Übungen - Übungsfahrten, emissionsarme Übungen - Reinigungs- und Wartungsarbeiten i.d.r. auswärtig IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 8 von 18

9 3.) Geräusche bei Einsätzen Fahrten - 2 Löschfahrzeuge (o.ä.) - Standgeräusche im Mündungsbereich und vor der Halle - 1 Ab- und 1 Anfahrt je Fahrzeug (jeweils 2 Fahrten) Technische Schallquellen - Absauganlage, Fahrzeuge werden innerhalb des Feuerwehrhauses vorbereitet Nachtzeit ( Uhr, lauteste volle Stunde) 4.) Parkplatz - Pro Einsatz max. 12 Personen (12 PKW - An- bzw. Abfahrten 12 Fahrten) Berücksichtigt: 12 Ab- oder Anfahrten für Einsatz 5.) Geräusche bei Einsätzen Fahrten - 2 Löschfahrzeuge (o.ä.) - Standgeräusche im Mündungsbereich und vor der Halle - 1 Ab- oder 1 Anfahrt je Fahrzeug (jeweils 1 Fahrt) Technische Schallquellen - siehe 3.) Anmerkung: Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einsatztage aus Tabelle 2 ist hier bei der gewählten Anzahl an Fahrzeugen von einer erhöhten Prognosesicherheit auszugehen. 5. Schalltechnische Anforderungen Eine detaillierte Handlungsanweisung für die Beurteilung von Feuerwehrhäusern lässt sich auch unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Rechtsprechung nicht ableiten. Da die TA-Lärm im Falle des Feuerwehrhauses nur als Abwägungshilfe hinsichtlich der zumutbaren Geräuschpegel herangezogen wird, ergibt eine strikte Anwendung keinen Sinn. Nach den uns vorliegenden Informationen unterliegt der durch ein Martinshorn verursachte Lärm der Sozialadäquanz, wenn sichergestellt ist, dass alle anderen nach dem Stand der Technik möglichen Maßnahmen zur Schallreduzierung getroffen werden. Hierzu ist gemäß DIN eine schalltechnische Beurteilung in Anlehnung an die TA-Lärm durchzuführen. Für eine solche schalltechnische Untersuchung sind insbesondere die Schallquellen Parkplatz und Übungsfahrten zu berücksichtigen (siehe Normalbetrieb / Übungsfahrten). IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 9 von 18

10 Hierauf verweist auch das VG Würzburg (Urteil vom 27. März 2014 Az. W 5 K ). In diesem heißt es: <<Die mit dem Betrieb eines Feuerwehrgerätehauses verbundenen Geräuschauswirkungen sind als sozial adäquat zu verstehen mit der Folge, dass nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen von der Nachbarschaft getragen werden müssen (vgl. zu Rettungswachen: BayVGH, B.v Nr. 20 ZS )>> Im Urteil heißt es weiterhin <<Nächtliche Noteinsätze mit LKW sind nach Auffassung der Kammer im vorliegenden Fall auch vom Sinn und Zweck der Bestimmungen für seltene Ereignisse erfasst.>>. Daher werden die Einsatzfahrten (hier: insbesondere während der Nachtzeit) nach den Kriterien der TA-Lärm 7.2 beurteilt (siehe Einsatzfahrten). 5.1 Normalbetrieb / Übungsfahrten Gemäß DIN bzw. der TA-Lärm sind für die schalltechnische Beurteilung der zu erwartenden Geräuschentwicklung (hier: geplantes Feuerwehrhaus mit Ausnahme des Einsatzes) folgende Immissionsrichtwerte heranzuziehen: Allgemeines Wohngebiet (WA) : Tag (06.00 Uhr bis Uhr): Nacht (22.00 Uhr bis Uhr): Misch-/ Dorfgebiet (MI/MD) : Tag (06.00 Uhr bis Uhr): Nacht (22.00 Uhr bis Uhr): 55 db(a) 40 db(a) 60 db(a) 45 db(a) Während der Beurteilungszeit Tag ist der Beurteilungspegel auf einen Zeitraum von 16 Stunden zu beziehen, während der Beurteilungszeit Nacht auf eine Stunde. Der Beurteilungspegel L r ist der aus dem Schallimmissionspegel L s des zu beurteilenden Geräusches und gegebenenfalls aus Zuschlägen für Ton- und Informationshaltigkeit und für Impulshaltigkeit gebildete Wert zur Kennzeichnung der mittleren Geräuschbelastung während der Beurteilungszeit. Zusätzlich müssen für Immissionsorte, die bezüglich der Schutzbedürftigkeit als Kleinsiedlungsgebiet (WS), Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. Reines Wohngebiet (WR) eingestuft werden, Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06.00 bis Uhr und bis Uhr) vorgenommen werden (TA-Lärm Nr. 6.5). Gemäß TA-Lärm dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten. Weiterhin ist die sog. schalltechnische Gesamtbelastung zu bilden. Diese setzt sich aus der schalltechnischen Vor- (hier: ggf. zu berücksichtigende immissionsrelevante Gewerbebetriebe) und der Zusatzbelastung (hier: geplantes Vorhaben) zusammen. Im vorliegenden Fall ist im Bezug zur Feuerwehr keine immissionsrelevante Vorbelastung zu berücksichtigen. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 10 von 18

11 5.2 Einsatzfahrten Die Feuerwehr erfüllt << eine bedeutende gemeindliche Pflichtaufgabe im Bereich des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes >>. Aus diesem Grund vertritt der Gutachter die Meinung, dass die notwendigen Einsatzfahrten ebenso der Sozialadäquanz unterliegen und daher gar nicht zu beurteilen wären. Da dieses aber vom Gutachter in Bezug auf verwaltungsrechtliche Fragen nicht verbindlich und abschließend geklärt werden kann, wird folgende Vorgehensweise gewählt: Die Auswertung der Einsatztage zeigt, dass in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für die empfindlichere Nachtzeit i.d.r. weniger als zehn Einsätze stattfanden (Ausnahme 2015) und somit bzgl. der maximal zulässigen Anzahl die Kriterien für seltene Ereignisse erfüllt werden. Für die Tageszeit wird eine Prüfung nach den Kriterien des Normalbetriebes durchgeführt. Zumindest ist bzgl. der Größenordnung der Einsatzzahlen der Feuerwehr eine gerechte Abwägung denkbar. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Einsätze während der Tages- ( Uhr) und der Nachtzeit ( Uhr) im Vorfeld nicht exakt prognostiziert werden können (siehe 2015). Es werden daher als Beurteilungshilfe folgende Immissionsrichtwerte (TA-Lärm Nr. 7. 2) herangezogen: Tag (06.00 Uhr bis Uhr): Nacht (22.00 Uhr bis Uhr): 70 db(a) 55 db(a) Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 20 db und in der Nacht um nicht mehr als 10 db überschreiten. 5.3 Bauleitplanung: Festsetzung von Emissionskontingenten L EK Um das Projekt planungsrechtlich abzusichern soll im Rahmen der Bauleitplanung ein Angebotsplan mit der Ausweisung von Emissionskontingenten L EK gemäß DIN Geräuschkontingentierung (beschreibt die zulässige Schallemission pro m 2 ) aufgestellt werden. Die Festsetzung der Emissionskontingente L EK erfolgt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Emissionskontingente wurden so ausgelegt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte am schalltechnisch ungünstigsten Wohnhaus eingehalten werden. Es werden somit folgende Emissionskontingente L EK, tags und L EK, nachts vorgeschlagen. L EK,tags / db(a) pro m 2 L EK,nachts / db(a) pro m 2 Tabelle 3: Emissionskontingente tags und nachts Eine Detailkarte mit der Darstellung der Emissionskontingentierung ist dem Anhang zu entnehmen. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 11 von 18

12 6. Schalltechnische Ausgangsdaten 6.1 Schallemission Fahrten mit den Feuerwehreinsatzfahrzeugen Bei der Prognose von Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat es sich bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen, da meist die Fahrwege bekannt sind, nicht jedoch das Fahrverhalten auf den Fahrwegen. In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, von einem einheitlichen Emissionsansatz für alle Wegelemente auszugehen. Bei diesem Ansatz werden nicht mehr die Fahrzeuge, sondern einzelne Abschnitte der Fahrstrecke als Schallquelle betrachtet. Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schallleistungspegel L war eines Streckenabschnittes errechnet sich nach: L war = L wa,1h + 10 lg n + 10 lg l/1m - 10 lg (T r /1h) L wa,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Fahrzeug pro Stunde und 1 m n Anzahl der Fahrzeuge in der Beurteilungszeit T r l Länge eines Streckenabschnittes Beurteilungszeit in h T r Im vorliegenden Gutachten wird mit L wa,1h = 63 db(a) / m für die Löschfahrzeuge gerechnet. Dabei wird eine Fahrgeschwindigkeit von v 20 km/h zu Grunde gelegt. Die hier beschriebenen Lösungsansätze sind dem Technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, entnommen. Der Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei Be- und Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25 (LUA NRW) verweist ebenfalls auf diese Lösungsansätze. Die Anzahl der Fahrbewegungen leitet sich von den Nutzungsangaben aus Abschnitt 4 ab. Zur Ermittlung der maximal auftretenden Geräuschpegelspitzen der LKW wird ein Schallleistungspegel von L wa,max = 110 db(a) (Betriebsbremse) zu Grunde gelegt. 6.2 Schallemission sonstige LKW-Geräusche Zur Bestimmung der Schallemission der sonst. LKW-Geräusche wird auf die Studie Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 zurückgegriffen. Die Vielfältigkeit bei diesen Vorgängen muss zu einem vereinfachten Emissionsansatz führen. Der Emissionsansatz ist ähnlich wie bei LKW-Geräuschen: IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 12 von 18

13 L war = L wat,1h + 10 lg n - 10 lg (T r /1h) L wat,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit T r Beurteilungszeit in h T r In der vorliegenden Stellungnahme wird mit L wat,1h = 85 db(a) für die zusätzlichen LKW-Geräusche (Anlassen, Türenschlagen, Betriebsbremse, Rangieren) Die Anzahl der Ereignisse leitet sich aus den Nutzungsangaben aus Abschnitt 4 ab. 6.3 Schallemission Parkplätze Es wird von 23 Stellplätzen für PKW ausgegangen (siehe Übersichtskarte), deren Schallemissionen sich rechnerisch auf die komplette Freifläche des jeweiligen Parkplatzes verteilen. Es wird mit einem Bewegungsansatz von 0,25 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde (16 Std. Tag) gerechnet. Dies entspricht 92 Fahrten. Während der Nachtzeit ( Uhr) wird mit 12 Fahrbewegungen (PKW-Fahrten während eines Einsatzes) gerechnet. Dies entspricht 0,5 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde (lauteste Stunde der Nacht). Es wird von der Nutzungsart gemäß Parkplatzlärmstudie weiterhin von P+R Mitarbeiterparkplätzen ausgegangen und vorausgesetzt, dass die Beschaffenheit der Parkplatzoberfläche (Fahrstraße) bezüglich der Schallemission mit der eines Betonsteinpflasters mit einer Fugenbreite > 3 mm vergleichbar ist. Dieses entspricht gemäß Parkplatzlärmstudie der Beschaffenheit der ungünstigsten befestigten Oberfläche. Weiterhin wird gemäß Parkplatzlärmstudie der Parkplatz als Flächenschallquelle in die Schallimmissionsprognose eingesetzt. Zur Berechnung der Geräuschpegelspitzen wird gemäß Parkplatzlärmstudie ein maximaler Schallleistungspegel von L wa,max = 97,5 db(a) (Türenschlagen, Kofferraum schließen) angenommen. Für die Zufahrt wurde zusätzlich eine Linienschallquelle mit einer Schallleistung L wa,1h = 47,5 db(a) / m für PKW gerechnet. Dabei wird eine Fahrgeschwindigkeit von v 20 km/h zu Grunde gelegt. Anmerkung: Neben den Einsatzfahrten sind auch an Dienstabenden Abfahrten mit dem PKW nach Uhr zu rechnen. Da der Einsatzfall während der Nachtzeit separat betrachtet wird, wird zusätzlich für die Nachtzeit ( Uhr) das Szenario mit einer Parkplatzentleerung (23 Abfahrten nach Uhr) untersucht. 6.4 Technische Schallquellen im Freien (Abluftanlage) Als technische Schallquelle im Freien ist nach derzeitigem Informationsstand maßgeblich die Abluftanlage für die Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge zu nennen. Die zukünftige Lage dieser Schallquelle soll im rückwärtigen Bereich des Feuerwehrhauses liegen. Sie ist der Detailkarte mit der Bezeichnung Abluft zu entnehmen. Eine Angabe zur Höhenlage liegt nicht vor. Es wird im vorliegenden Fall eine Emissionshöhe von h = 4 m berücksichtigt. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 13 von 18

14 Da keine Angaben zu der Abluftanlage vorliegen, wird für die Schallemission eine Punktschallquelle angenommen und ein immissionsrelevanter Schallleistungspegel von L wa 90 db(a) vorgegeben. Weiterhin wird berücksichtigt, dass die Abluftanlage pro Fahrzeug 15 min in Betrieb ist (genannt wurde 5 min Nachlaufzeit). 7. Schallimmissionsprognose 7.1 Prognoseverfahren Das Vorgehen bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen wird in der TA-Lärm beschrieben. Für die Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose stehen grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung: - die detaillierte Prognose - die überschlägige Prognose. Die überschlägige Prognose vernachlässigt die Luftabsorption, das Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß und weitgehend alle Abschirmungseffekte. Die Berechnungen erfolgen bei der überschlägigen Prognose frequenzunabhängig. Für eine detaillierte Prognose kann neben einer frequenzabhängigen Berechnung auch eine frequenzunabhängige Berechnung mit A-bewerteten Schallleistungspegeln erfolgen. Die Berechnungen erfolgen hier frequenzunabhängig als detaillierte Prognose gemäß DIN ISO mit dem Programmsystem IMMI (Version 2017 [431], 12/2017). Diese Software ermöglicht die Anwendung der erforderlichen Berechnungsmethoden und stellt frei wählbare Randparameter zur Verfügung. Das Programm liefert prüffähige Protokolle und Ergebnislisten mit Zwischenergebnissen. 7.2 Berechnungsparameter Es gelten folgende allgemeine Randparameter für die Berechnung: Lufttemperatur: T = 10 C Luftfeuchtigkeit: F = 70 % Mitwindsituation Die Berechnungen erfolgen für insgesamt vier Immissionspunkte an der nächstgelegenen Wohnbebauung für eine Immissionshöhe von h = 4,0 m (1. Obergeschoss). Die genaue Lage der Immissionspunkte ist der Detailkarte im Anhang zu entnehmen. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 14 von 18

15 7.3 Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Emissionskontingentierung Für die Schallausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Schallimmissionskontingente wird abweichend zu Abschnitt 7.2 gemäß DIN Abschnitt 4.5 ausschließlich die geometrische Ausbreitungsdämpfung berücksichtigt. Die Berechnungen wurden weiterhin ohne die Berücksichtigung von Ruhezeitzuschlägen durchgeführt. Diese sind in der schalltechnischen Untersuchung in Abschnitt 7.4 berücksichtigt. Der hier aufgeführte Zielwert entspricht im vorliegenden Fall dem zulässigen Immissionsrichtwert aus Abschnitt 5. Es ergeben sich an den aufgeführten Immissionspunkten folgende Immissionskontingente L IK : Immissionspunkt Tag L EK [db(a)/m 2 ] Nacht L EK [db(a)/m 2 ] L IK, Tag [db(a)] L IK, Nacht [db(a)] Zielwert [db(a) ] Tag / Nacht IP01: 1.Bauackerweg / 45 IP02: 1.Bauackerweg / 45 IP03: 1.Bauackerweg / 45 IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück / 40 Tabelle 4: Ergebnisse der Emissionskontingentierung (gerundet) Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass mit den in Abschnitt 5.3 aufgeführten Emissionskontingenten L EK die in der bewohnten Nachbarschaft des Betriebsgeländes als zulässig definierten Zielwerte unterschritten werden. Werden entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, ist eine Nutzung des Betriebsgeländes aus Sicht des Schallimmissionsschutzes sowohl am Tag, wie auch in der Nacht möglich. Dafür wird folgende Formulierung empfohlen: Zulässig sind Vorhaben (gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes), deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingenten L EK nach DIN weder tags (06.00 bis Uhr) noch nachts (22.00 bis Uhr) überschreiten. Beispieltabelle siehe Tabelle 3, Seite 11. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5, ergänzt durch Anhang A Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Feuerwehr Auf Grundlage der in Abschnitt 4 und 6 beschriebenen betrieblichen Ausgangsdaten ergeben sich an den Immissionspunkten der umliegenden Wohnbebauung folgende rechnerisch ermittelte Beurteilungspegel (L r ) und Spitzenpegel, die den zulässigen Schallimmissionskontingenten L IK und Immissionsrichtwerten (IRW), sowie den maximal zulässigen Geräuschpegelspitzen (L s,max ) gegenübergestellt sind. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 15 von 18

16 Einsatz-/Übungsfahrten (Tag / Nacht) Immissionspunkt L r, Tag L IK, Tag L r, Nacht L IK, Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IP01: 1.Bauackerweg IP02: 1.Bauackerweg IP03: 1.Bauackerweg IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück Tabelle 5: Berechnungsergebnisse der Beurteilungspegel (gerundet) Immissionspunkt L s, max,tag L s, max,zul, Tag L s, max,nacht L s, max,zul, Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IP01: 1.Bauackerweg IP02: 1.Bauackerweg IP03: 1.Bauackerweg IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück Tabelle 6: Berechnungsergebnisse der Spitzenpegel Abfahrten mit PKW (Dienstabende: Nacht) Immissionspunkt L r, Nacht L IK, Nacht L s, max,nacht L s, max,zul, Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IP01: 1.Bauackerweg IP02: 1.Bauackerweg IP03: 1.Bauackerweg IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück Tabelle 7: Berechnungsergebnisse der Beurteilungspegel (gerundet) Untersucht wurde dabei die Situation, die aus Sicht des Gutachters zu den höchsten Schallbelastungen führt. Es zeigt sich für die Tageszeit ( Uhr), dass die zulässigen Immissionskontingente L IK um mindestens 19 db sowie die maximal zulässigen Geräuschpegelspitzen der TA-Lärm um mindestens 26 db deutlich unterschritten werden. Während der Nachtzeit ( Uhr) werden die zulässigen Immissionskontingente L IK an zwei Immissionspunkten um ca. 1 db geringfügig überschritten. Diese Überschreitung ist als vernachlässigbar einzustufen. Auch ohne die Beurteilung nach dem Kriterium Seltene Ereignisse werden demnach die Vorgaben zum Schallimmissionsschutz eingehalten. Unter Berücksichtigung der Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse (Nacht: 55 db(a), siehe Abschnitt 5.2) werden die Zielwerte mit > 9 db deutlich unterschritten. Die maximal zulässigen Geräuschpegelspitzen der TA-Lärm werden um mindestens 1 db unterschritten. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 16 von 18

17 Martinshorn Das Martinshorn wird während eines Noteinsatzes verwendet und ist daher als sozialadäquat einzustufen. Auf eine schalltechnische Berücksichtigung wird daher für das konkrete Vorhaben verzichtet. Dies ergibt sich auch aus der TA-Lärm Nr. 7 Besondere Regelungen, Nr. 7.1 Ausnahmeregelungen für Notsituationen : << Soweit es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung [ ] erforderlich ist, dürfen die Immissionsrichtwerte [ ] überschritten werden. >> Entsprechend der einschlägigen Literatur kann unabhängig der Notwendigkeit einer Beurteilung ein Schallleistungspegel von L wa = 135 db(a) ermittelt werden. Dieser wird informativ anstelle der in Abschnitt 6 für die Ermittlung der maximalen Spitzenpegel berücksichtigten Betriebsbremse eingesetzt. Es ergeben sich so folgende Ergebnisse: Immissionspunkt L s,max,zul,nacht L s,max,nacht [db(a)] [db(a)] IP01: 1.Bauackerweg ! IP02: 1.Bauackerweg ! IP03: 1.Bauackerweg ! IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück 65 84! Tabelle 8: Berechnungsergebnisse der Beurteilungspegel (seltene Ereignisse / Nacht) Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Spitzenpegel während der Nachtzeit ( Uhr), z.t. deutlich überschritten werden. Es handelt sich jedoch hierbei um kurzzeitige Schallereignisse, die aufgrund ihrer Eigenart (Notfallsituation zur Abwehr von Gefahren) als sozialadäquat einzustufen sind. Es wird, sofern dies mit einem Feuerwehreinsatz vereinbar ist, jedoch aus Sicht des Schallimmissionsschutzes angeregt, das Martinshorn erst nach Verlassen des Feuerwehrgeländes in Fahrt auf den öffentlichen Straßenwegen zu betätigen. 8. Qualität der Prognose Die Qualität der Prognose ist maßgeblich von der Genauigkeit der Eingangsgrößen und im vorliegenden Fall von der Genauigkeit der Nutzungsangaben abhängig. Die Ergebnisse zeigen, dass während der Beurteilungszeiträume Tag ( Uhr) und Nacht ( Uhr) die Einsatzfahrten als maßgebliche Schallquellen eingestuft werden können. Die angenommenen Werte sind jedoch mit einem ausreichend hohen Sicherheitsaufschlag versehen, wodurch die tatsächliche Schallimmission dieser Schallquellen niedriger ausfallen sollte. Die Schallausbreitungsrechnung wird mit dem Programmsystem IMMI (Version 2017 [431], 12/2017) durchgeführt. Dieses Programmsystem basiert auf den Rechenregeln der durch die TA-Lärm vorgegebenen DIN ISO Die Genauigkeit der Schallausbreitungsrechnung entspricht demnach der in der Berechnungsvorschrift dargestellten Situation. Unter Berücksichtigung der dargestellten Situation ist von einer ausreichenden Prognosesicherheit auszugehen. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 17 von 18

18 9. Zusammenfassung In Wiegboldsbur in der Gemeinde Südbrookmerland (Landkreis Aurich) ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf - Feuerwehr geplant. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr für die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses aufgestellt. Im Rahmen der Bauleitplanung müssen auch Aussagen zum Belang des Schallimmissionsschutzes getroffen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die durch die Nutzung des Plangebietes entstehenden Schallemissionen die in der Nachbarschaft zulässigen Orientierungswerte gemäß DIN Schallschutz im Städtebau nicht überschreiten. Aufgabe des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens war es, die durch die zukünftige Nutzung der Feuerwehr bewirkten Schallimmissionen an den umliegenden Wohnhäusern zu berechnen und mit den zulässigen Vorgaben gemäß DIN bzw. der TA-Lärm zu vergleichen. Unter den beschriebenen Bedingungen (Nutzungsangaben, Schallemissionswerte) werden die zulässigen Immissionsrichtwerte, Immissionskontingente und Geräuschpegelspitzen mit Ausnahme des Martinshorns (Notfalleinsatz) für die umliegende Wohnbebauung eingehalten bzw. lediglich geringfügig überschritten. Dieses wurde mittels einer Schallimmissionsprognose nachgewiesen. Dieses Gutachten umfasst 18 Textseiten und zusätzlich den im Anhangsverzeichnis aufgelisteten Anhang. Es darf nur in ihrer Gesamtheit verwendet werden. Aurich, 01. März 2018 Bericht verfasst durch Geprüft und freigegeben Stefan Taesler Dipl.-Ing.(FH) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) Volker Gemmel Dipl.-Ing. (FH) (Technischer Leiter Schallschutz) IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 18 von 18

19 Anhang Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich

20 Übersichtskarte: Plangebiet und umliegende Immissionspunkte Feuerwehr in Wiegboldsbur (Gemeinde Südbrookmerland, LK Aurich) Schule 812 Schule 34/ Ekelser Straße - K 127 Herrenhüttener Zuggraben Wohnnutzung wird aufgegeben 206 Abluft Parken (P23) y / m Standgeräusche / Martinshorn Feuerwehrübungen IP02 3 IP Bauackerweg IP B-Plan Baugrenze (WA) IP m x / m Kartenquelle über Auftraggeber (Gemeinde Südbrookmerland) IMMI \\server2008\server2\aufträge\4115 Wiegboldsbur Feuerwehr\ L1\ L1.IPR

21 Detailkarte: Emissionskontingente (LEK) Feuerwehr in Wiegboldsbur (Gemeinde Südbrookmerland, LK Aurich) Lageplan [ Detail FSP / LEK ] -- UTM (Streifenbreite Schule 6 ), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch 812 Schule 34/ Ekelser Straße - K 127 Herrenhüttener Zuggraben 206 y / m T 67 / N 52 IP02 3 IP Bauackerweg IP B-Plan Baugrenze (WA) IP m x / m Kartenquelle über Auftraggeber (Gemeinde Südbrookmerland) IMMI \\server2008\server2\aufträge\4115 Wiegboldsbur Feuerwehr\ L1\ L1.IPR

22 Beurteilungszeiträume T1 T2 T3 Werktag (6h-22h) Sonntag (6h-22h) Nacht (22h-6h) Immissionspunkt (4) Variante 0 Bezeichnung Gruppe Richtwerte /db(a) Nutzung T1 T2 T3 IPkt001 IP01 IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt002 IP02 IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt003 IP03 IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt004 IP04 IP Richtwerte /db(a) Allg. Wohngebiet 55,00 55,00 40,00 Parkplatzlärmstudie (2) Variante 0 PRKL001 Bezeichnung Parkplatz (A) 1-23 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Wiegboldsbur Lw (Tag) /db(a) 78,46 Knotenzahl 5 Lw (Nacht) /db(a) 81,47 Länge /m 94,28 Lw (Ruhe) /db(a) 78,46 Länge /m (2D) 94,28 Lw" (Tag) /db(a) 51,38 Fläche /m² 510,34 Lw" (Nacht) /db(a) 54,39 Lw" (Ruhe) /db(a) 51,38 Konstante Höhe /m 0,00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO ) Parkplatz Modus P+R - Parkplatz Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 0,00 Ki /db 4,00 Oberfläche Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm B 23,00 f 1,00 N (Tag) 0,25 N (Nacht) 0,50 N (Ruhe) 0,25 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 97,5 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 78,5 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 51,4 1,00 1, ,04 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 51,4 1,00 13, ,90 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 51,4 1,00 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 51,4 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 51,4 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 51,4 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 54,4 1,00 1, ,00 81,5 PRKL002 Bezeichnung Parkplatz - Abfahrten (norm.) Wirkradius /m 99999,00 Gruppe nächtliche PKW Fahrten (norm.) Lw (Tag) /db(a) - Knotenzahl 5 Lw (Nacht) /db(a) 84,48 Länge /m 94,28 Lw (Ruhe) /db(a) - Länge /m (2D) 94,28 Lw" (Tag) /db(a) - Fläche /m² 510,34 Lw" (Nacht) /db(a) 57,40 Lw" (Ruhe) /db(a) - Konstante Höhe /m 0,00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO ) Parkplatz P+R - Parkplatz Modus Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 0,00 Ki /db 4,00 Oberfläche Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm B 23,00 f 1,00 N (Tag) 0,00 IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 1 von 9

23 N (Nacht) 1,00 N (Ruhe) 0,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 97,5 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 - Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe - 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag - 0,00 0, ,00 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe - 0,00 0, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe - 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag - 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe - 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 57,4 1,00 1, ,00 84,5 Punkt-SQ /ISO 9613 (4) Variante 0 EZQi001 Bezeichnung Abluft Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Techn.SQ.i.Freien D0 0,00 Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag 90, ,00 Nacht 90, ,00 Ruhe 90, ,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 78,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 90,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 90,0 2,00 0, ,05 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 90,0 2,00 0, ,05 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 90,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 90,0 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 90,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 90,0 2,00 0, ,01 87,0 EZQi002 Bezeichnung LöschFZ-Stand(Münd.) Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Fahrten D0 0,00 Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag 85, ,00 Nacht 85, ,00 Ruhe 85, ,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 110,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 79,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 85,0 2,00 1, ,03 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 85,0 2,00 1, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 85,0 0,00 0, ,00 IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 2 von 9

24 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 85,0 2,00 1, ,01 88,0 EZQi003 Bezeichnung LöschFZ-Stand Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Fahrten D0 0,00 Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag 85, ,00 Nacht 85, ,00 Ruhe 85, ,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 110,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 79,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 85,0 2,00 1, ,03 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 85,0 2,00 1, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 85,0 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 85,0 2,00 1, ,01 88,0 EZQi004 Bezeichnung Martinshorn Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Martinshorn D0 0,00 Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag 0, ,00 Nacht 0, ,00 Ruhe 0, ,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 135,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00-6,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 0,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 0,0 2,00 1, ,03 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 0,0 2,00 1, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 0,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 0,0 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 0,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 0,0 2,00 1, ,01 3,0 Linien-SQ /ISO 9613 (3) Variante 0 LIQi001 Bezeichnung Fahrten PKW Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Wiegboldsbur D0 0,00 Knotenzahl 6 Hohe Quelle Nein Länge /m 64,70 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 64,70 Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw' e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag 47, ,61 47,50 Nacht 47, ,61 47,50 Ruhe 47, ,61 47,50 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 0,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw'r /db(a) Var. IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 3 von 9

25 ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 55,1 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 47,5 92,00 1, ,60 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 47,5 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 47,5 12,00 1, ,79 58,3 LIQi002 Bezeichnung Fahrten LöschFZ Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Wiegboldsbur D0 0,00 Knotenzahl 2 Hohe Quelle Nein Länge /m 22,94 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 22,94 Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw' e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag 63, ,61 63,00 Nacht 63, ,61 63,00 Ruhe 63, ,61 63,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 110,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw'r /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 57,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 63,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 63,0 2,00 1, ,03 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 63,0 2,00 1, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 63,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 63,0 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 63,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 63,0 2,00 1, ,01 66,0 LIQi003 Bezeichnung Parkplatz - Abfahrten (norm.) Wirkradius /m 99999,00 Gruppe nächtliche PKW Fahrten (norm.) D0 0,00 Knotenzahl 6 Hohe Quelle Nein Länge /m 64,70 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 64,70 Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw' e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag 47, ,61 47,50 Nacht 47, ,61 47,50 Ruhe 47, ,61 47,50 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 0,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw'r /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 - Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 47,5 0,00 0, ,00 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 47,5 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 47,5 23,00 1, ,62 61,1 Flächen-SQ/DIN (1) Variante 0 FLGK001 Bezeichnung LEK Wirkradius /m 99999,00 Gruppe FSP / LEK Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Knotenzahl 5 Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" e Länge /m 326,17 db(a) db db db(a) db(a) IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 4 von 9

26 Länge /m (2D) 326,17 Tag 67, ,22 67,00 Fläche /m² 6633,08 Nacht 52, ,22 52,00 Ruhe 67, ,22 67,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 0,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 67,0 1,00 1, ,04 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 67,0 1,00 13, ,90 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 67,0 1,00 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 0,0 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 67,0 1,00 5, ,05 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 67,0 1,00 9, ,50 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 67,0 1,00 2, ,03 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 52,0 1,00 1, ,00 0,0 Tabelle A1: Datensatz IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 5 von 9

27 Berechnungsergebnisse Detail FSP / LEK Einstellung: Referenzeinstellung Werktag (6h-22h) Sonntag (6h-22h) Nacht (22h-6h) IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a /db /db /db /db /db /db IPkt001 IP01 60,0 59,5 60,0 59,5 45,0 44,5 IPkt002 IP02 60,0 59,3 60,0 59,3 45,0 44,3 IPkt003 IP03 60,0 58,0 60,0 58,0 45,0 43,0 IPkt004 IP04 55,0 55,4 55,0 55,4 40,0 40,4 Tabelle A2: Berechnungsergebnisse LEK Einsatz-/Übungsfahrten (Spitzenpegel L r,sp ohne Martinshorn) Werktag (6h-22h) Nacht (22h-6h) IP: Bezeichnung IRW Lr RW,Sp Lr,Sp IRW Lr RW,Sp Lr,Sp IP01 60,0 38,3 90,0 63,6 45,0 45,6 65,0 63,6 IP02 60,0 36,9 90,0 54,0 45,0 43,0 65,0 54,0 IP03 60,0 35,1 90,0 52,3 45,0 41,3 65,0 52,3 IP04 55,0 36,4 85,0 59,0 40,0 41,0 60,0 59,0 Tabelle A3: Berechnungsergebnisse Einsatz-/Übungsfahrten (Tag) / Einsatz (Nacht) Abfahrten mit dem PKW (Dienstabende) Nacht (22h-6h) IP: Bezeichnung IRW Lr RW,Sp Lr,Sp IP01 45,0 42,0 65,0 50,7 IP02 45,0 41,1 65,0 54,0 IP03 45,0 39,0 65,0 52,3 IP04 40,0 35,9 60,0 47,0 Tabelle A4: Berechnungsergebnisse Abfahrten mit dem PKW (Dienstabende) Spitzenpegel L r,sp des Martinshorns Immissionspunkt Beurteilungszeitraum Quelle(Lmax) Lw,Sp D,ges Lr,Sp RW,Sp /db(a) /db /db(a) /db(a) IPkt001 IP01 Nacht (22h-6h) EZQi004 Martinshorn 135,0-46,6 88,4 65,0! IPkt002 IP02 Nacht (22h-6h) EZQi004 Martinshorn 135,0-50,5 84,5 65,0! IPkt003 IP03 Nacht (22h-6h) EZQi004 Martinshorn 135,0-52,3 82,7 65,0! IPkt004 IP04 Nacht (22h-6h) EZQi004 Martinshorn 135,0-51,2 83,8 60,0! Tabelle A5: Spitzenpegel des Martinshorns (Nacht) IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 6 von 9

28 Auflistung der Feuerwehreinsätze Datum Uhrzeit Einsatzort :38 Müllhaufenbrand, Extumer Trift Moordorf :51 Mülleimerbrand, Bgm. Lüken Platz Moordorf :47 Baumstromkastenbrand, Segelhafen Bedekaspel :48 Baum auf Fahrbahn, Ekelser Str. Theene :50 Erkundung n. Handmelderalarm, Grundschule Ringstr. Moordorf :59 Großbrand Whng. über NP-Markt, Ekelser Str. Moordorf :11 Täuschungsalarm, HAWO-Markt Ekelser Str. Moordorf :55 Notfalltüröffnung, Ringstr. Moordorf :36 Person im Fahrstuhl, Marktstraße Moordorf :35 Personensuche, Forlitzer Str. Theene :09 Trocknerbrand, Ekelser Str. Theene :23 Sturmschaden, Ekelser Str. Theene :00 Sturmschaden Dach abgedeckt, Gewerbestr. Georgsheil :05 Müllbehälterbrand, Meisenwinkel Moordorf :48 Gebäudebrand (Terassenüberd.), Kleestraße Theene :17 Pferd in Grube, Forlitzer Str. Wiegboldsbur :22 Schornsteinbrand (Kaminofen), Forlitzer Str. Wiegboldsbur :05 Katze im Baum, Forlitzer Str. Wiegboldsbur :41 Schornsteinbrand, Forlitzer Str. Wiegboldsbur :43 Flächenbrand, Weißer Weg Moordorf :09 Gebäudebrand, Kniepweg Wiegboldsbur :07 Rundballenbrand, Karkbindsweg Wiegboldsbur :22 Baum auf Straße, Ringstraße Moordorf :02 Pferde im Graben, Ackerpad Süd-Victorbur :34 Gemeindealarm Personensuche, Norden :30 Containerbrand, Meisenwinkel Moordorf :10 Ballenstapel hinter Gebäude, Langer Weg 1 Bedekaspel :52 RTW festgefahren, Schmetterlingsweg Moordorf :51 VU EP, Forlitzer Str. Bedekaspel :30 Containerbrand, Meisenwinkel Moordorf :24 Containerbrand, Theener Str. Theene :29 Containerbrand, Theener Str. Theene :53 BMA, APH Ritzweg Moordorf :58 Containerbrand, Schöpfwerkstraße Bedekaspel :00 Aufbau Flüchtlingsunterkunft, ehem Waldorfschule Moordorf :24 Mülltonnenbrand, Erlenweg Theene :29 TH nach VU, Auricher Straße Victorbur :10 Baum auf Straße, Herrenmeedeweg Forlitz-Blaukirchen :38 Starke Rauchentwicklung, Möbel v.d. Hülst, Auricher Str. Moordorf :26 Wohnmobilbrand + ausl. Betriebsstoffe, Forlitzer Str. Wiegboldsbur :08 Erkundung nach Brandgeruch, Marktstraße Moordorf :42 PKW im Kanal und Ölschaden, Moorweg Moordorf :12 TH PKW droht in Graben zu rutschen, Süderstr. Moordorf IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 7 von 9

29 :40 Person unter PKW, Ovelgönne Wiegboldsbur :24 Schuppenbrand, Ringstraße Moordorf :18 Straßenreinigung von Milch, Auricher Str. /Emder Str. Moord./Georgsh :37 Zimmerbrand, Emslandstraße Moordorf :37 TH VU EP Wasser, PKW im Graben, Oldeborger Moorweg Oldeborg :17 Wasserschaden, Bgm.-Lüken-Platz Moordorf :50 RTW festgefahren, Ovelgönne Wiegboldsbur :54 Baum droht auf Haus zu stürzen, Jollenweg Bedekaspel :00 Schuppenbrand, Ekelser Str. Theene :12 PKW-Brand, Ringstraße Moordorf :26 Kleidercontainerbrand, Krummer Weg Theene :01 Schuppenbrand, Trichterweg Moordorf :11 Schuppenbrand, Trichterweg Moordorf :09 BMA APH, Ritzweg Moordorf :25 Kleidercontainerbrand, Mövensteert Bedekaspel :40 Drohne im Baum, Karkbindsweg Wiegboldsbur :54 Erkundung Flächenbrand, Dreeskeweg Forlitz :05 PKW-Brand, Siebelshörner Str. Theene :38 PKW-Brand, Krummer Weg Theene :53 Kleidercontainerbrand, Meisenwinkel Moordorf :38 Leichenbergung, Kösterweg (Riede) Wiegboldsbur :43 Parkplatzregelung Nabucco, Am Gästehafen Bedekaspel :32 Notfalltüröffnung, Extumer Trifft Moordorf :28 BMA Hammer, Ekelser Str. Moordorf :14 Notfalltüröffnung, Weißdornweg Moordorf :05 Containerbrand Hammer, Ekelser Str. Moordorf :00 Notfalltüröffnung, Auricher Str. Moordorf :24 VU EP, Forlitzer Str. Bedekaspel :19 Zimmerbrand Y, Mittelweg Moordorf :18 Erkundung unklare Rauchentwicklung, Mittelweg Moordorf :07 unkl. Rauchentw. Heimrauchmelder, Richelweg Moordorf :01 Dachstuhlbrand, Großer Bogen Moordorf :35 Schuppen-/Brennholzstapelbrand, Moorfennenweg Wiegboldsbur :13 Mülltonnenbrand, Ringstraße Moordorf :17 VU EP LKW vor Baum, Forlitzer Str. Theene :02 Erkundung nach Herdbrand, Grundschule Ringstraße Moordorf :18 Müllcontainerbrand, Hammer Ekelser Straße Moordorf :17 Gegenstand im Gewässer, Woldenweg Forlitz-Blaukirchen :38 Ölschaden nach VU, Auricher Straße Moordorf :19 Keller unter Wasser, Emslandstraße Moordorf :06 Gebäudebrand, Nelkenweg Moordorf :58 Schornsteinbrand, Auricher Str. Moordorf IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 8 von 9

30 :01 PKW Brand, Extumer Trifft Moordorf :41 TH Wasserschaden, Unterstützung FF Aurich :37 Gemeindealarm, Sturmeinsätze :42 Sturmschaden Baum auf Straße, Langer Weg Bedekaspel :07 Gebäudebrand, Neue Straße Moordorf :19 Heckenbrand, Ringstraße Moordorf :00 Gebäudebrand Biesterfeld, Emder Str. Abelitz :33 Tierrrettung, Klein Heikeland :13 Sturmschaden :29 VU EP Schöpfwerkstr. Bedekaspel :04 Ölschaden, Im Tief/B72 Moordorf :09 Wasserschaden, Extumer Gaste Moordorf :32 Wasserschaden, Extumer Gaste Moordorf :24 Brandsicherheitswache Feuerwerk, Wessels Moordorf IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 9 von 9

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