Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: Aufstellung des B-Plan Nr für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Südbrookmerland
|
|
- Elvira Kaiser
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: Aufstellung des B-Plan Nr für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Südbrookmerland Bericht-Nr.: L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich
2 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: Aufstellung des B-Plan Nr für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Südbrookmerland Bericht-Nr.: L1 Auftraggeber: Gemeinde Südbrookmerland Westvictorburer Straße Südbrookmerland Auftragnehmer: IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich Telefon: Telefax: mail@iel-gmbh.de Bearbeiter: Stefan Taesler (Dipl.-Ing. (FH)) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) Prüfer: Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) (Technischer Leiter Schallschutz) Textteil: Anhang: 18 Seiten (inkl. Deckblätter) siehe Anhangsverzeichnis Datum: 01. März 2018 Messstelle nach 29b BImSchG
3 Auflistung der erstellten Berichte: Berichtsnummer Datum Titel L Schalltechnisches Gutachten Gegenstand / Inhaltliche Änderungen Erstgutachten Hinweise: Die vorliegende Ausarbeitung wurde nach bestem Wissen und Gewissen und dem aktuellen Stand der Technik unparteiisch erstellt. Diese Ausarbeitung (Textteil und Anhang) darf nur in ihrer Gesamtheit und nur vom Auftraggeber zu dem in der Aufgabenstellung definierten Zweck verwendet werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung dieser Ausarbeitung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der IEL GmbH erlaubt. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 3 von 18
4 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung 5 2. Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen, Richtlinien und Berichte 5 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten 6 4. Örtliche und betriebliche Beschreibung 6 5. Schalltechnische Anforderungen Normalbetrieb / Übungsfahrten Einsatzfahrten Bauleitplanung: Festsetzung von Emissionskontingenten L EK Schalltechnische Ausgangsdaten Schallemission Fahrten mit den Feuerwehreinsatzfahrzeugen Schallemission sonstige LKW-Geräusche Schallemission Parkplätze Technische Schallquellen im Freien (Abluftanlage) Schallimmissionsprognose Prognoseverfahren Berechnungsparameter Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Emissionskontingentierung Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Feuerwehr Qualität der Prognose Zusammenfassung 18 Anhang Übersichtskarte Plangebiet und Immissionspunkte (1 Seite) Detailkarte Emissionskontingente (1 Seiten) Datensatz, Berechnungsergebnisse und Auflistung der Feuerwehreinsätze (9 Seiten) IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 4 von 18
5 1. Einleitung und Aufgabenstellung In Wiegboldsbur in der Gemeinde Südbrookmerland (Landkreis Aurich) ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf - Feuerwehr geplant. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr für die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses aufgestellt. Im Rahmen der Bauleitplanung müssen auch Aussagen zum Belang des Schallimmissionsschutzes getroffen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die durch die Nutzung des Plangebietes entstehenden Schallemissionen die in der Nachbarschaft zulässigen Orientierungswerte gemäß DIN Schallschutz im Städtebau nicht überschreiten. Aufgabe des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist es, die durch die zukünftige Nutzung der Feuerwehr bewirkten Schallimmissionen an den umliegenden Wohnhäusern zu berechnen und mit den zulässigen Vorgaben gemäß DIN bzw. der TA-Lärm zu vergleichen. 2. Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen, Richtlinien und Berichte Bei der Erstellung des Gutachtens werden die allgemein anerkannten Regeln der technischen Lärmabwehr zu Grunde gelegt, wobei die zurzeit gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechend dem neuesten Stand herangezogen werden. Im Einzelnen werden folgende Vorschriften und Regelwerke zu Grunde gelegt bzw. sinngemäß angewandt: TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz vom 26. August 1998 DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 DIN Geräuschkontingentierung, Ausgabe Dezember 2006 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Hessisches Landesamt für Umwelt, Heft 275, Ausgabe 1999 Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt (1995) Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 5 von 18
6 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, August 2000 Parkplatzlärmstudie - Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (6. Auflage 2007). 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten Als Grundlage für die Erstellung dieses Gutachtens dienten folgende Unterlagen: - Lageplan (per vom über Auftraggeber, Stand ) - Betriebsbeschreibung und Auflistung der Feuerwehreinsätze der Freiwilligen Feuerwehr (aus Antwortschreiben auf Fragenkatalog, per vom , und ) - Bebauungspläne zur Ermittlung der Schutzbedürftigkeiten der umliegenden Wohnbebauung (über Auftraggeber) - Entwurf des B-Plan Nr (per vom über Auftraggeber) - ALK im dxf-format (über Auftraggeber) Weitere Einzelheiten, sowie ergänzende Informationen zum Vorhaben und zu den Betriebsabläufen wurden in Gesprächen u.a. mit dem Ortsbrandmeister in Erfahrung gebracht. 4. Örtliche und betriebliche Beschreibung Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses. Zur planungsrechtlichen Absicherung wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf - Feuerwehr durchgeführt. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr für die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses aufgestellt. Das zu untersuchende Plangebiet mit dem geplanten Vorhaben befindet sich in der Gemeinde Südbrookmerland (Landkreis Aurich), nordöstlich der Ekelser Straße, an der auch die zukünftige Ein- und Ausfahrt liegt, sowie nordwestlich der Sackgasse 1. Bauackerweg. Der Standort wurde nach Auskunft der Gemeinde Südbrookmerland in Rücksprache mit dem Ortsbrandmeister zur Gewährleistung einer schnellen Erreichbarkeit zum Einsatzort gewählt. Alternativstandorte wurden in der Umgebung überprüft, jedoch z.b. wegen zu langer Anfahrtswege verworfen. Eine Übersichtskarte mit der geplanten Feuerwehr befindet sich im Anhang. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 6 von 18
7 Die nächstgelegene angrenzende Wohnbebauung befindet sich in südöstlicher und östlicher Richtung. Für diese Wohnbebauung ist die Schutzbedürftigkeit z.t. durch Bebauungspläne (B-Plan Nr ) geregelt (hier: pot. Baugrenze). bzw. wurde in Rücksprache mit der Gemeinde ermittelt Für die weitere schalltechnische Untersuchung werden folgende Immissionspunkte jeweils für das 1.Obergeschoss (h = 4 m) berücksichtigt: Immissionspunkt IP01: 1.Bauackerweg 1 IP02: 1.Bauackerweg 3 IP03: 1.Bauackerweg 5 IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück Gebietseinstufung Misch-/ Dorfgebiet (MI/MD) Misch-/ Dorfgebiet (MI/MD) Misch-/ Dorfgebiet (MI/MD) Allgemeines Wohngebiet (WA) B-Plan Tabelle 1: Berücksichtigte Immissionspunkte Anmerkung: Die Berechnungen werden für freie Schallausbreitung durchgeführt, d.h. eine etwaige Gebäudeabschirmung o.ä. außerhalb des Plangebietes (mit Ausnahme des Plangebietes selber) wird nicht berücksichtigt. Das geplante Feuerwehrgebäude der Gemeinde Südbrookmerland (Landkreis Aurich) an der Ekelser Straße soll zukünftig durch die ansässige freiwillige Feuerwehr genutzt werden. Je nach Bedarf ist sie rund um die Uhr im Einsatz. Nach Angaben der freiwilligen Feuerwehr ist ein Jahresmittel von < 50 Einsätzen zu erwarten. Teilweise finden mehrere Einsätze an einem Tag statt. In der nachfolgenden Tabelle ist die tatsächliche Anzahl der Einsatztage und Nächte pro Jahr aufgeführt. Je nach Einsatz rücken teilweise mehrere Fahrzeuge gleichzeitig aus (hier: Löschgruppenfahrzeug LF, Tanklöschfahrzeug TLF), im Großteil aller Fälle jedoch nur ein einziges Fahrzeug (Löschgruppenfahrzeug o.ä.). Auswertung der Jahreseinsätze Anzahl der Jahr Einsatztage / -nächte Tag Nacht Tabelle 2: Anzahl der Einsatztage IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 7 von 18
8 Die freiwillige Feuerwehr hat derzeit ca. 40 aktive Kameraden, zusätzlich 10 Mitglieder im Bereich Jugendfeuerwehr. Die regulären Treffen finden zum Großteil in den Abendstunden im Zeitraum zwischen Uhr statt. Es stehen 23 PKW-Stellplätze zur Verfügung. Neben den regulären Feuerwehreinsätzen werden auch Übungen (Alarm- und Ausrückordnung, Pumpenübungen o.ä.) und Schulungen durchgeführt. Übungen gemäß FUK (Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen) und Ausbildungsrichtlinien der Feuerwehr mit allen notwendigen Geräten werden an einem anderen Standort durchgeführt. Weiterhin werden Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten (Staubsauger, Hochdruckreiniger, etc. / ca. 1 Std. pro Woche) außerhalb des Betriebsgeländes durchgeführt. Die freiwillige Feuerwehr hat derzeit folgenden Fuhrpark: - 1 x Tanklöschfahrzeug - 1 x Löschgruppenfahrzeug I.d.R werden die Fahrzeuge in dem Feuerwehrgebäude für den Einsatz vorbereitet. Diese sind in dem Gebäude mit einer Absauganlage verbunden. Die Zeitspanne vom Vorbereiten und Starten der Fahrzeuge bis zum Verlassen des Feuerwehrgeländes beträgt ca. 3 min. Die Absauganlage hat eine Nachlaufzeit von ca. 5 min. Nach dem Einsatz werden die Fahrzeuge mit Löschwasser neu beschickt, sowie be- und entladen und rückwärts in das Feuerwehrhaus zurückgefahren. Die Emissionsansätze für Feuerwehreinsatzfahrzeuge wurden aus der Nutzung von LKW oder ähnlichen Fahrzeugen abgeleitet. Diese entsprechen allgemein anerkannten, jedoch nicht aktuellen Studien. Eigene Schallmessungen an Feuerwehrfahrzeugen zeigen z.t. geringere Schallemissionen. Im vorliegenden Fall wurde der ungünstigere Emissionsansatz gewählt. Gemäß den Angaben aus einem Fragenkatalog sind folgende Betriebsdaten zu erwarten: Tageszeit ( Uhr) 1.) Parkplatz - Pro Einsatz max. 12 Personen (12 PKW - An- und Abfahrten 24 Fahrten) Berücksichtigt: 92 Fahrten (Pauschal: 4 Fahrten pro Stellplatz und Tag) Einsatzfahrten und sonst. Fahrten für Schulungen etc. 2.) Tätigkeiten im Freien Übungen - Übungsfahrten, emissionsarme Übungen - Reinigungs- und Wartungsarbeiten i.d.r. auswärtig IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 8 von 18
9 3.) Geräusche bei Einsätzen Fahrten - 2 Löschfahrzeuge (o.ä.) - Standgeräusche im Mündungsbereich und vor der Halle - 1 Ab- und 1 Anfahrt je Fahrzeug (jeweils 2 Fahrten) Technische Schallquellen - Absauganlage, Fahrzeuge werden innerhalb des Feuerwehrhauses vorbereitet Nachtzeit ( Uhr, lauteste volle Stunde) 4.) Parkplatz - Pro Einsatz max. 12 Personen (12 PKW - An- bzw. Abfahrten 12 Fahrten) Berücksichtigt: 12 Ab- oder Anfahrten für Einsatz 5.) Geräusche bei Einsätzen Fahrten - 2 Löschfahrzeuge (o.ä.) - Standgeräusche im Mündungsbereich und vor der Halle - 1 Ab- oder 1 Anfahrt je Fahrzeug (jeweils 1 Fahrt) Technische Schallquellen - siehe 3.) Anmerkung: Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einsatztage aus Tabelle 2 ist hier bei der gewählten Anzahl an Fahrzeugen von einer erhöhten Prognosesicherheit auszugehen. 5. Schalltechnische Anforderungen Eine detaillierte Handlungsanweisung für die Beurteilung von Feuerwehrhäusern lässt sich auch unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Rechtsprechung nicht ableiten. Da die TA-Lärm im Falle des Feuerwehrhauses nur als Abwägungshilfe hinsichtlich der zumutbaren Geräuschpegel herangezogen wird, ergibt eine strikte Anwendung keinen Sinn. Nach den uns vorliegenden Informationen unterliegt der durch ein Martinshorn verursachte Lärm der Sozialadäquanz, wenn sichergestellt ist, dass alle anderen nach dem Stand der Technik möglichen Maßnahmen zur Schallreduzierung getroffen werden. Hierzu ist gemäß DIN eine schalltechnische Beurteilung in Anlehnung an die TA-Lärm durchzuführen. Für eine solche schalltechnische Untersuchung sind insbesondere die Schallquellen Parkplatz und Übungsfahrten zu berücksichtigen (siehe Normalbetrieb / Übungsfahrten). IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 9 von 18
10 Hierauf verweist auch das VG Würzburg (Urteil vom 27. März 2014 Az. W 5 K ). In diesem heißt es: <<Die mit dem Betrieb eines Feuerwehrgerätehauses verbundenen Geräuschauswirkungen sind als sozial adäquat zu verstehen mit der Folge, dass nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen von der Nachbarschaft getragen werden müssen (vgl. zu Rettungswachen: BayVGH, B.v Nr. 20 ZS )>> Im Urteil heißt es weiterhin <<Nächtliche Noteinsätze mit LKW sind nach Auffassung der Kammer im vorliegenden Fall auch vom Sinn und Zweck der Bestimmungen für seltene Ereignisse erfasst.>>. Daher werden die Einsatzfahrten (hier: insbesondere während der Nachtzeit) nach den Kriterien der TA-Lärm 7.2 beurteilt (siehe Einsatzfahrten). 5.1 Normalbetrieb / Übungsfahrten Gemäß DIN bzw. der TA-Lärm sind für die schalltechnische Beurteilung der zu erwartenden Geräuschentwicklung (hier: geplantes Feuerwehrhaus mit Ausnahme des Einsatzes) folgende Immissionsrichtwerte heranzuziehen: Allgemeines Wohngebiet (WA) : Tag (06.00 Uhr bis Uhr): Nacht (22.00 Uhr bis Uhr): Misch-/ Dorfgebiet (MI/MD) : Tag (06.00 Uhr bis Uhr): Nacht (22.00 Uhr bis Uhr): 55 db(a) 40 db(a) 60 db(a) 45 db(a) Während der Beurteilungszeit Tag ist der Beurteilungspegel auf einen Zeitraum von 16 Stunden zu beziehen, während der Beurteilungszeit Nacht auf eine Stunde. Der Beurteilungspegel L r ist der aus dem Schallimmissionspegel L s des zu beurteilenden Geräusches und gegebenenfalls aus Zuschlägen für Ton- und Informationshaltigkeit und für Impulshaltigkeit gebildete Wert zur Kennzeichnung der mittleren Geräuschbelastung während der Beurteilungszeit. Zusätzlich müssen für Immissionsorte, die bezüglich der Schutzbedürftigkeit als Kleinsiedlungsgebiet (WS), Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. Reines Wohngebiet (WR) eingestuft werden, Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06.00 bis Uhr und bis Uhr) vorgenommen werden (TA-Lärm Nr. 6.5). Gemäß TA-Lärm dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten. Weiterhin ist die sog. schalltechnische Gesamtbelastung zu bilden. Diese setzt sich aus der schalltechnischen Vor- (hier: ggf. zu berücksichtigende immissionsrelevante Gewerbebetriebe) und der Zusatzbelastung (hier: geplantes Vorhaben) zusammen. Im vorliegenden Fall ist im Bezug zur Feuerwehr keine immissionsrelevante Vorbelastung zu berücksichtigen. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 10 von 18
11 5.2 Einsatzfahrten Die Feuerwehr erfüllt << eine bedeutende gemeindliche Pflichtaufgabe im Bereich des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes >>. Aus diesem Grund vertritt der Gutachter die Meinung, dass die notwendigen Einsatzfahrten ebenso der Sozialadäquanz unterliegen und daher gar nicht zu beurteilen wären. Da dieses aber vom Gutachter in Bezug auf verwaltungsrechtliche Fragen nicht verbindlich und abschließend geklärt werden kann, wird folgende Vorgehensweise gewählt: Die Auswertung der Einsatztage zeigt, dass in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für die empfindlichere Nachtzeit i.d.r. weniger als zehn Einsätze stattfanden (Ausnahme 2015) und somit bzgl. der maximal zulässigen Anzahl die Kriterien für seltene Ereignisse erfüllt werden. Für die Tageszeit wird eine Prüfung nach den Kriterien des Normalbetriebes durchgeführt. Zumindest ist bzgl. der Größenordnung der Einsatzzahlen der Feuerwehr eine gerechte Abwägung denkbar. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Einsätze während der Tages- ( Uhr) und der Nachtzeit ( Uhr) im Vorfeld nicht exakt prognostiziert werden können (siehe 2015). Es werden daher als Beurteilungshilfe folgende Immissionsrichtwerte (TA-Lärm Nr. 7. 2) herangezogen: Tag (06.00 Uhr bis Uhr): Nacht (22.00 Uhr bis Uhr): 70 db(a) 55 db(a) Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 20 db und in der Nacht um nicht mehr als 10 db überschreiten. 5.3 Bauleitplanung: Festsetzung von Emissionskontingenten L EK Um das Projekt planungsrechtlich abzusichern soll im Rahmen der Bauleitplanung ein Angebotsplan mit der Ausweisung von Emissionskontingenten L EK gemäß DIN Geräuschkontingentierung (beschreibt die zulässige Schallemission pro m 2 ) aufgestellt werden. Die Festsetzung der Emissionskontingente L EK erfolgt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Emissionskontingente wurden so ausgelegt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte am schalltechnisch ungünstigsten Wohnhaus eingehalten werden. Es werden somit folgende Emissionskontingente L EK, tags und L EK, nachts vorgeschlagen. L EK,tags / db(a) pro m 2 L EK,nachts / db(a) pro m 2 Tabelle 3: Emissionskontingente tags und nachts Eine Detailkarte mit der Darstellung der Emissionskontingentierung ist dem Anhang zu entnehmen. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 11 von 18
12 6. Schalltechnische Ausgangsdaten 6.1 Schallemission Fahrten mit den Feuerwehreinsatzfahrzeugen Bei der Prognose von Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat es sich bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen, da meist die Fahrwege bekannt sind, nicht jedoch das Fahrverhalten auf den Fahrwegen. In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, von einem einheitlichen Emissionsansatz für alle Wegelemente auszugehen. Bei diesem Ansatz werden nicht mehr die Fahrzeuge, sondern einzelne Abschnitte der Fahrstrecke als Schallquelle betrachtet. Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schallleistungspegel L war eines Streckenabschnittes errechnet sich nach: L war = L wa,1h + 10 lg n + 10 lg l/1m - 10 lg (T r /1h) L wa,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Fahrzeug pro Stunde und 1 m n Anzahl der Fahrzeuge in der Beurteilungszeit T r l Länge eines Streckenabschnittes Beurteilungszeit in h T r Im vorliegenden Gutachten wird mit L wa,1h = 63 db(a) / m für die Löschfahrzeuge gerechnet. Dabei wird eine Fahrgeschwindigkeit von v 20 km/h zu Grunde gelegt. Die hier beschriebenen Lösungsansätze sind dem Technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, entnommen. Der Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei Be- und Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25 (LUA NRW) verweist ebenfalls auf diese Lösungsansätze. Die Anzahl der Fahrbewegungen leitet sich von den Nutzungsangaben aus Abschnitt 4 ab. Zur Ermittlung der maximal auftretenden Geräuschpegelspitzen der LKW wird ein Schallleistungspegel von L wa,max = 110 db(a) (Betriebsbremse) zu Grunde gelegt. 6.2 Schallemission sonstige LKW-Geräusche Zur Bestimmung der Schallemission der sonst. LKW-Geräusche wird auf die Studie Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 zurückgegriffen. Die Vielfältigkeit bei diesen Vorgängen muss zu einem vereinfachten Emissionsansatz führen. Der Emissionsansatz ist ähnlich wie bei LKW-Geräuschen: IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 12 von 18
13 L war = L wat,1h + 10 lg n - 10 lg (T r /1h) L wat,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit T r Beurteilungszeit in h T r In der vorliegenden Stellungnahme wird mit L wat,1h = 85 db(a) für die zusätzlichen LKW-Geräusche (Anlassen, Türenschlagen, Betriebsbremse, Rangieren) Die Anzahl der Ereignisse leitet sich aus den Nutzungsangaben aus Abschnitt 4 ab. 6.3 Schallemission Parkplätze Es wird von 23 Stellplätzen für PKW ausgegangen (siehe Übersichtskarte), deren Schallemissionen sich rechnerisch auf die komplette Freifläche des jeweiligen Parkplatzes verteilen. Es wird mit einem Bewegungsansatz von 0,25 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde (16 Std. Tag) gerechnet. Dies entspricht 92 Fahrten. Während der Nachtzeit ( Uhr) wird mit 12 Fahrbewegungen (PKW-Fahrten während eines Einsatzes) gerechnet. Dies entspricht 0,5 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde (lauteste Stunde der Nacht). Es wird von der Nutzungsart gemäß Parkplatzlärmstudie weiterhin von P+R Mitarbeiterparkplätzen ausgegangen und vorausgesetzt, dass die Beschaffenheit der Parkplatzoberfläche (Fahrstraße) bezüglich der Schallemission mit der eines Betonsteinpflasters mit einer Fugenbreite > 3 mm vergleichbar ist. Dieses entspricht gemäß Parkplatzlärmstudie der Beschaffenheit der ungünstigsten befestigten Oberfläche. Weiterhin wird gemäß Parkplatzlärmstudie der Parkplatz als Flächenschallquelle in die Schallimmissionsprognose eingesetzt. Zur Berechnung der Geräuschpegelspitzen wird gemäß Parkplatzlärmstudie ein maximaler Schallleistungspegel von L wa,max = 97,5 db(a) (Türenschlagen, Kofferraum schließen) angenommen. Für die Zufahrt wurde zusätzlich eine Linienschallquelle mit einer Schallleistung L wa,1h = 47,5 db(a) / m für PKW gerechnet. Dabei wird eine Fahrgeschwindigkeit von v 20 km/h zu Grunde gelegt. Anmerkung: Neben den Einsatzfahrten sind auch an Dienstabenden Abfahrten mit dem PKW nach Uhr zu rechnen. Da der Einsatzfall während der Nachtzeit separat betrachtet wird, wird zusätzlich für die Nachtzeit ( Uhr) das Szenario mit einer Parkplatzentleerung (23 Abfahrten nach Uhr) untersucht. 6.4 Technische Schallquellen im Freien (Abluftanlage) Als technische Schallquelle im Freien ist nach derzeitigem Informationsstand maßgeblich die Abluftanlage für die Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge zu nennen. Die zukünftige Lage dieser Schallquelle soll im rückwärtigen Bereich des Feuerwehrhauses liegen. Sie ist der Detailkarte mit der Bezeichnung Abluft zu entnehmen. Eine Angabe zur Höhenlage liegt nicht vor. Es wird im vorliegenden Fall eine Emissionshöhe von h = 4 m berücksichtigt. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 13 von 18
14 Da keine Angaben zu der Abluftanlage vorliegen, wird für die Schallemission eine Punktschallquelle angenommen und ein immissionsrelevanter Schallleistungspegel von L wa 90 db(a) vorgegeben. Weiterhin wird berücksichtigt, dass die Abluftanlage pro Fahrzeug 15 min in Betrieb ist (genannt wurde 5 min Nachlaufzeit). 7. Schallimmissionsprognose 7.1 Prognoseverfahren Das Vorgehen bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen wird in der TA-Lärm beschrieben. Für die Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose stehen grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung: - die detaillierte Prognose - die überschlägige Prognose. Die überschlägige Prognose vernachlässigt die Luftabsorption, das Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß und weitgehend alle Abschirmungseffekte. Die Berechnungen erfolgen bei der überschlägigen Prognose frequenzunabhängig. Für eine detaillierte Prognose kann neben einer frequenzabhängigen Berechnung auch eine frequenzunabhängige Berechnung mit A-bewerteten Schallleistungspegeln erfolgen. Die Berechnungen erfolgen hier frequenzunabhängig als detaillierte Prognose gemäß DIN ISO mit dem Programmsystem IMMI (Version 2017 [431], 12/2017). Diese Software ermöglicht die Anwendung der erforderlichen Berechnungsmethoden und stellt frei wählbare Randparameter zur Verfügung. Das Programm liefert prüffähige Protokolle und Ergebnislisten mit Zwischenergebnissen. 7.2 Berechnungsparameter Es gelten folgende allgemeine Randparameter für die Berechnung: Lufttemperatur: T = 10 C Luftfeuchtigkeit: F = 70 % Mitwindsituation Die Berechnungen erfolgen für insgesamt vier Immissionspunkte an der nächstgelegenen Wohnbebauung für eine Immissionshöhe von h = 4,0 m (1. Obergeschoss). Die genaue Lage der Immissionspunkte ist der Detailkarte im Anhang zu entnehmen. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 14 von 18
15 7.3 Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Emissionskontingentierung Für die Schallausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Schallimmissionskontingente wird abweichend zu Abschnitt 7.2 gemäß DIN Abschnitt 4.5 ausschließlich die geometrische Ausbreitungsdämpfung berücksichtigt. Die Berechnungen wurden weiterhin ohne die Berücksichtigung von Ruhezeitzuschlägen durchgeführt. Diese sind in der schalltechnischen Untersuchung in Abschnitt 7.4 berücksichtigt. Der hier aufgeführte Zielwert entspricht im vorliegenden Fall dem zulässigen Immissionsrichtwert aus Abschnitt 5. Es ergeben sich an den aufgeführten Immissionspunkten folgende Immissionskontingente L IK : Immissionspunkt Tag L EK [db(a)/m 2 ] Nacht L EK [db(a)/m 2 ] L IK, Tag [db(a)] L IK, Nacht [db(a)] Zielwert [db(a) ] Tag / Nacht IP01: 1.Bauackerweg / 45 IP02: 1.Bauackerweg / 45 IP03: 1.Bauackerweg / 45 IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück / 40 Tabelle 4: Ergebnisse der Emissionskontingentierung (gerundet) Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass mit den in Abschnitt 5.3 aufgeführten Emissionskontingenten L EK die in der bewohnten Nachbarschaft des Betriebsgeländes als zulässig definierten Zielwerte unterschritten werden. Werden entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, ist eine Nutzung des Betriebsgeländes aus Sicht des Schallimmissionsschutzes sowohl am Tag, wie auch in der Nacht möglich. Dafür wird folgende Formulierung empfohlen: Zulässig sind Vorhaben (gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes), deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingenten L EK nach DIN weder tags (06.00 bis Uhr) noch nachts (22.00 bis Uhr) überschreiten. Beispieltabelle siehe Tabelle 3, Seite 11. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5, ergänzt durch Anhang A Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Feuerwehr Auf Grundlage der in Abschnitt 4 und 6 beschriebenen betrieblichen Ausgangsdaten ergeben sich an den Immissionspunkten der umliegenden Wohnbebauung folgende rechnerisch ermittelte Beurteilungspegel (L r ) und Spitzenpegel, die den zulässigen Schallimmissionskontingenten L IK und Immissionsrichtwerten (IRW), sowie den maximal zulässigen Geräuschpegelspitzen (L s,max ) gegenübergestellt sind. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 15 von 18
16 Einsatz-/Übungsfahrten (Tag / Nacht) Immissionspunkt L r, Tag L IK, Tag L r, Nacht L IK, Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IP01: 1.Bauackerweg IP02: 1.Bauackerweg IP03: 1.Bauackerweg IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück Tabelle 5: Berechnungsergebnisse der Beurteilungspegel (gerundet) Immissionspunkt L s, max,tag L s, max,zul, Tag L s, max,nacht L s, max,zul, Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IP01: 1.Bauackerweg IP02: 1.Bauackerweg IP03: 1.Bauackerweg IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück Tabelle 6: Berechnungsergebnisse der Spitzenpegel Abfahrten mit PKW (Dienstabende: Nacht) Immissionspunkt L r, Nacht L IK, Nacht L s, max,nacht L s, max,zul, Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IP01: 1.Bauackerweg IP02: 1.Bauackerweg IP03: 1.Bauackerweg IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück Tabelle 7: Berechnungsergebnisse der Beurteilungspegel (gerundet) Untersucht wurde dabei die Situation, die aus Sicht des Gutachters zu den höchsten Schallbelastungen führt. Es zeigt sich für die Tageszeit ( Uhr), dass die zulässigen Immissionskontingente L IK um mindestens 19 db sowie die maximal zulässigen Geräuschpegelspitzen der TA-Lärm um mindestens 26 db deutlich unterschritten werden. Während der Nachtzeit ( Uhr) werden die zulässigen Immissionskontingente L IK an zwei Immissionspunkten um ca. 1 db geringfügig überschritten. Diese Überschreitung ist als vernachlässigbar einzustufen. Auch ohne die Beurteilung nach dem Kriterium Seltene Ereignisse werden demnach die Vorgaben zum Schallimmissionsschutz eingehalten. Unter Berücksichtigung der Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse (Nacht: 55 db(a), siehe Abschnitt 5.2) werden die Zielwerte mit > 9 db deutlich unterschritten. Die maximal zulässigen Geräuschpegelspitzen der TA-Lärm werden um mindestens 1 db unterschritten. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 16 von 18
17 Martinshorn Das Martinshorn wird während eines Noteinsatzes verwendet und ist daher als sozialadäquat einzustufen. Auf eine schalltechnische Berücksichtigung wird daher für das konkrete Vorhaben verzichtet. Dies ergibt sich auch aus der TA-Lärm Nr. 7 Besondere Regelungen, Nr. 7.1 Ausnahmeregelungen für Notsituationen : << Soweit es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung [ ] erforderlich ist, dürfen die Immissionsrichtwerte [ ] überschritten werden. >> Entsprechend der einschlägigen Literatur kann unabhängig der Notwendigkeit einer Beurteilung ein Schallleistungspegel von L wa = 135 db(a) ermittelt werden. Dieser wird informativ anstelle der in Abschnitt 6 für die Ermittlung der maximalen Spitzenpegel berücksichtigten Betriebsbremse eingesetzt. Es ergeben sich so folgende Ergebnisse: Immissionspunkt L s,max,zul,nacht L s,max,nacht [db(a)] [db(a)] IP01: 1.Bauackerweg ! IP02: 1.Bauackerweg ! IP03: 1.Bauackerweg ! IP04: pot. Baugrenze unbebautes Grundstück 65 84! Tabelle 8: Berechnungsergebnisse der Beurteilungspegel (seltene Ereignisse / Nacht) Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Spitzenpegel während der Nachtzeit ( Uhr), z.t. deutlich überschritten werden. Es handelt sich jedoch hierbei um kurzzeitige Schallereignisse, die aufgrund ihrer Eigenart (Notfallsituation zur Abwehr von Gefahren) als sozialadäquat einzustufen sind. Es wird, sofern dies mit einem Feuerwehreinsatz vereinbar ist, jedoch aus Sicht des Schallimmissionsschutzes angeregt, das Martinshorn erst nach Verlassen des Feuerwehrgeländes in Fahrt auf den öffentlichen Straßenwegen zu betätigen. 8. Qualität der Prognose Die Qualität der Prognose ist maßgeblich von der Genauigkeit der Eingangsgrößen und im vorliegenden Fall von der Genauigkeit der Nutzungsangaben abhängig. Die Ergebnisse zeigen, dass während der Beurteilungszeiträume Tag ( Uhr) und Nacht ( Uhr) die Einsatzfahrten als maßgebliche Schallquellen eingestuft werden können. Die angenommenen Werte sind jedoch mit einem ausreichend hohen Sicherheitsaufschlag versehen, wodurch die tatsächliche Schallimmission dieser Schallquellen niedriger ausfallen sollte. Die Schallausbreitungsrechnung wird mit dem Programmsystem IMMI (Version 2017 [431], 12/2017) durchgeführt. Dieses Programmsystem basiert auf den Rechenregeln der durch die TA-Lärm vorgegebenen DIN ISO Die Genauigkeit der Schallausbreitungsrechnung entspricht demnach der in der Berechnungsvorschrift dargestellten Situation. Unter Berücksichtigung der dargestellten Situation ist von einer ausreichenden Prognosesicherheit auszugehen. IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 17 von 18
18 9. Zusammenfassung In Wiegboldsbur in der Gemeinde Südbrookmerland (Landkreis Aurich) ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf - Feuerwehr geplant. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr für die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses aufgestellt. Im Rahmen der Bauleitplanung müssen auch Aussagen zum Belang des Schallimmissionsschutzes getroffen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die durch die Nutzung des Plangebietes entstehenden Schallemissionen die in der Nachbarschaft zulässigen Orientierungswerte gemäß DIN Schallschutz im Städtebau nicht überschreiten. Aufgabe des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens war es, die durch die zukünftige Nutzung der Feuerwehr bewirkten Schallimmissionen an den umliegenden Wohnhäusern zu berechnen und mit den zulässigen Vorgaben gemäß DIN bzw. der TA-Lärm zu vergleichen. Unter den beschriebenen Bedingungen (Nutzungsangaben, Schallemissionswerte) werden die zulässigen Immissionsrichtwerte, Immissionskontingente und Geräuschpegelspitzen mit Ausnahme des Martinshorns (Notfalleinsatz) für die umliegende Wohnbebauung eingehalten bzw. lediglich geringfügig überschritten. Dieses wurde mittels einer Schallimmissionsprognose nachgewiesen. Dieses Gutachten umfasst 18 Textseiten und zusätzlich den im Anhangsverzeichnis aufgelisteten Anhang. Es darf nur in ihrer Gesamtheit verwendet werden. Aurich, 01. März 2018 Bericht verfasst durch Geprüft und freigegeben Stefan Taesler Dipl.-Ing.(FH) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) Volker Gemmel Dipl.-Ing. (FH) (Technischer Leiter Schallschutz) IEL-Bericht-Nr L1, Feuerwehrhaus: B-Plan Nr in Südbrookmerland Seite 18 von 18
19 Anhang Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße Aurich
20 Übersichtskarte: Plangebiet und umliegende Immissionspunkte Feuerwehr in Wiegboldsbur (Gemeinde Südbrookmerland, LK Aurich) Schule 812 Schule 34/ Ekelser Straße - K 127 Herrenhüttener Zuggraben Wohnnutzung wird aufgegeben 206 Abluft Parken (P23) y / m Standgeräusche / Martinshorn Feuerwehrübungen IP02 3 IP Bauackerweg IP B-Plan Baugrenze (WA) IP m x / m Kartenquelle über Auftraggeber (Gemeinde Südbrookmerland) IMMI \\server2008\server2\aufträge\4115 Wiegboldsbur Feuerwehr\ L1\ L1.IPR
21 Detailkarte: Emissionskontingente (LEK) Feuerwehr in Wiegboldsbur (Gemeinde Südbrookmerland, LK Aurich) Lageplan [ Detail FSP / LEK ] -- UTM (Streifenbreite Schule 6 ), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch 812 Schule 34/ Ekelser Straße - K 127 Herrenhüttener Zuggraben 206 y / m T 67 / N 52 IP02 3 IP Bauackerweg IP B-Plan Baugrenze (WA) IP m x / m Kartenquelle über Auftraggeber (Gemeinde Südbrookmerland) IMMI \\server2008\server2\aufträge\4115 Wiegboldsbur Feuerwehr\ L1\ L1.IPR
22 Beurteilungszeiträume T1 T2 T3 Werktag (6h-22h) Sonntag (6h-22h) Nacht (22h-6h) Immissionspunkt (4) Variante 0 Bezeichnung Gruppe Richtwerte /db(a) Nutzung T1 T2 T3 IPkt001 IP01 IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt002 IP02 IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt003 IP03 IP Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 IPkt004 IP04 IP Richtwerte /db(a) Allg. Wohngebiet 55,00 55,00 40,00 Parkplatzlärmstudie (2) Variante 0 PRKL001 Bezeichnung Parkplatz (A) 1-23 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Wiegboldsbur Lw (Tag) /db(a) 78,46 Knotenzahl 5 Lw (Nacht) /db(a) 81,47 Länge /m 94,28 Lw (Ruhe) /db(a) 78,46 Länge /m (2D) 94,28 Lw" (Tag) /db(a) 51,38 Fläche /m² 510,34 Lw" (Nacht) /db(a) 54,39 Lw" (Ruhe) /db(a) 51,38 Konstante Höhe /m 0,00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO ) Parkplatz Modus P+R - Parkplatz Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 0,00 Ki /db 4,00 Oberfläche Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm B 23,00 f 1,00 N (Tag) 0,25 N (Nacht) 0,50 N (Ruhe) 0,25 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 97,5 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 78,5 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 51,4 1,00 1, ,04 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 51,4 1,00 13, ,90 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 51,4 1,00 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 51,4 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 51,4 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 51,4 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 54,4 1,00 1, ,00 81,5 PRKL002 Bezeichnung Parkplatz - Abfahrten (norm.) Wirkradius /m 99999,00 Gruppe nächtliche PKW Fahrten (norm.) Lw (Tag) /db(a) - Knotenzahl 5 Lw (Nacht) /db(a) 84,48 Länge /m 94,28 Lw (Ruhe) /db(a) - Länge /m (2D) 94,28 Lw" (Tag) /db(a) - Fläche /m² 510,34 Lw" (Nacht) /db(a) 57,40 Lw" (Ruhe) /db(a) - Konstante Höhe /m 0,00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 ISO ) Parkplatz P+R - Parkplatz Modus Normalfall (zusammengefasst) Kpa /db 0,00 Ki /db 4,00 Oberfläche Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm B 23,00 f 1,00 N (Tag) 0,00 IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 1 von 9
23 N (Nacht) 1,00 N (Ruhe) 0,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 97,5 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 - Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe - 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag - 0,00 0, ,00 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe - 0,00 0, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe - 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag - 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe - 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 57,4 1,00 1, ,00 84,5 Punkt-SQ /ISO 9613 (4) Variante 0 EZQi001 Bezeichnung Abluft Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Techn.SQ.i.Freien D0 0,00 Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag 90, ,00 Nacht 90, ,00 Ruhe 90, ,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 78,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 90,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 90,0 2,00 0, ,05 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 90,0 2,00 0, ,05 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 90,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 90,0 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 90,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 90,0 2,00 0, ,01 87,0 EZQi002 Bezeichnung LöschFZ-Stand(Münd.) Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Fahrten D0 0,00 Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag 85, ,00 Nacht 85, ,00 Ruhe 85, ,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 110,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 79,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 85,0 2,00 1, ,03 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 85,0 2,00 1, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 85,0 0,00 0, ,00 IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 2 von 9
24 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 85,0 2,00 1, ,01 88,0 EZQi003 Bezeichnung LöschFZ-Stand Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Fahrten D0 0,00 Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag 85, ,00 Nacht 85, ,00 Ruhe 85, ,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 110,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 79,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 85,0 2,00 1, ,03 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 85,0 2,00 1, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 85,0 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 85,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 85,0 2,00 1, ,01 88,0 EZQi004 Bezeichnung Martinshorn Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Martinshorn D0 0,00 Knotenzahl 1 Hohe Quelle Nein Länge /m --- Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Länge /m (2D) --- Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) Tag 0, ,00 Nacht 0, ,00 Ruhe 0, ,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 135,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lwr /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00-6,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 0,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 0,0 2,00 1, ,03 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 0,0 2,00 1, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 0,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 0,0 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 0,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 0,0 2,00 1, ,01 3,0 Linien-SQ /ISO 9613 (3) Variante 0 LIQi001 Bezeichnung Fahrten PKW Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Wiegboldsbur D0 0,00 Knotenzahl 6 Hohe Quelle Nein Länge /m 64,70 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 64,70 Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw' e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag 47, ,61 47,50 Nacht 47, ,61 47,50 Ruhe 47, ,61 47,50 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 0,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw'r /db(a) Var. IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 3 von 9
25 ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 55,1 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 47,5 92,00 1, ,60 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 47,5 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 47,5 12,00 1, ,79 58,3 LIQi002 Bezeichnung Fahrten LöschFZ Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Wiegboldsbur D0 0,00 Knotenzahl 2 Hohe Quelle Nein Länge /m 22,94 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 22,94 Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw' e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag 63, ,61 63,00 Nacht 63, ,61 63,00 Ruhe 63, ,61 63,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 110,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw'r /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 57,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 63,0 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 63,0 2,00 1, ,03 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 63,0 2,00 1, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 63,0 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 63,0 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 63,0 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 63,0 2,00 1, ,01 66,0 LIQi003 Bezeichnung Parkplatz - Abfahrten (norm.) Wirkradius /m 99999,00 Gruppe nächtliche PKW Fahrten (norm.) D0 0,00 Knotenzahl 6 Hohe Quelle Nein Länge /m 64,70 Emission ist längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Länge /m (2D) 64,70 Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw' e Fläche /m² --- db(a) db db db(a) db(a) Tag 47, ,61 47,50 Nacht 47, ,61 47,50 Ruhe 47, ,61 47,50 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) 0,0 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw' /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw'r /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 - Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 47,5 0,00 0, ,00 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 47,5 0,00 0, ,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 47,5 0,00 0, ,00 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 47,5 23,00 1, ,62 61,1 Flächen-SQ/DIN (1) Variante 0 FLGK001 Bezeichnung LEK Wirkradius /m 99999,00 Gruppe FSP / LEK Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Knotenzahl 5 Emi.Variant Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" e Länge /m 326,17 db(a) db db db(a) db(a) IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 4 von 9
26 Länge /m (2D) 326,17 Tag 67, ,22 67,00 Fläche /m² 6633,08 Nacht 52, ,22 52,00 Ruhe 67, ,22 67,00 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) Var. ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 0,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 67,0 1,00 1, ,04 Werktag (7h-20h) 13,00 Tag 67,0 1,00 13, ,90 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 67,0 1,00 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 0,0 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 67,0 1,00 5, ,05 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 67,0 1,00 9, ,50 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 67,0 1,00 2, ,03 Nacht (22h-6h) 1,00 Nacht 52,0 1,00 1, ,00 0,0 Tabelle A1: Datensatz IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 5 von 9
27 Berechnungsergebnisse Detail FSP / LEK Einstellung: Referenzeinstellung Werktag (6h-22h) Sonntag (6h-22h) Nacht (22h-6h) IRW L r,a IRW L r,a IRW L r,a /db /db /db /db /db /db IPkt001 IP01 60,0 59,5 60,0 59,5 45,0 44,5 IPkt002 IP02 60,0 59,3 60,0 59,3 45,0 44,3 IPkt003 IP03 60,0 58,0 60,0 58,0 45,0 43,0 IPkt004 IP04 55,0 55,4 55,0 55,4 40,0 40,4 Tabelle A2: Berechnungsergebnisse LEK Einsatz-/Übungsfahrten (Spitzenpegel L r,sp ohne Martinshorn) Werktag (6h-22h) Nacht (22h-6h) IP: Bezeichnung IRW Lr RW,Sp Lr,Sp IRW Lr RW,Sp Lr,Sp IP01 60,0 38,3 90,0 63,6 45,0 45,6 65,0 63,6 IP02 60,0 36,9 90,0 54,0 45,0 43,0 65,0 54,0 IP03 60,0 35,1 90,0 52,3 45,0 41,3 65,0 52,3 IP04 55,0 36,4 85,0 59,0 40,0 41,0 60,0 59,0 Tabelle A3: Berechnungsergebnisse Einsatz-/Übungsfahrten (Tag) / Einsatz (Nacht) Abfahrten mit dem PKW (Dienstabende) Nacht (22h-6h) IP: Bezeichnung IRW Lr RW,Sp Lr,Sp IP01 45,0 42,0 65,0 50,7 IP02 45,0 41,1 65,0 54,0 IP03 45,0 39,0 65,0 52,3 IP04 40,0 35,9 60,0 47,0 Tabelle A4: Berechnungsergebnisse Abfahrten mit dem PKW (Dienstabende) Spitzenpegel L r,sp des Martinshorns Immissionspunkt Beurteilungszeitraum Quelle(Lmax) Lw,Sp D,ges Lr,Sp RW,Sp /db(a) /db /db(a) /db(a) IPkt001 IP01 Nacht (22h-6h) EZQi004 Martinshorn 135,0-46,6 88,4 65,0! IPkt002 IP02 Nacht (22h-6h) EZQi004 Martinshorn 135,0-50,5 84,5 65,0! IPkt003 IP03 Nacht (22h-6h) EZQi004 Martinshorn 135,0-52,3 82,7 65,0! IPkt004 IP04 Nacht (22h-6h) EZQi004 Martinshorn 135,0-51,2 83,8 60,0! Tabelle A5: Spitzenpegel des Martinshorns (Nacht) IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 6 von 9
28 Auflistung der Feuerwehreinsätze Datum Uhrzeit Einsatzort :38 Müllhaufenbrand, Extumer Trift Moordorf :51 Mülleimerbrand, Bgm. Lüken Platz Moordorf :47 Baumstromkastenbrand, Segelhafen Bedekaspel :48 Baum auf Fahrbahn, Ekelser Str. Theene :50 Erkundung n. Handmelderalarm, Grundschule Ringstr. Moordorf :59 Großbrand Whng. über NP-Markt, Ekelser Str. Moordorf :11 Täuschungsalarm, HAWO-Markt Ekelser Str. Moordorf :55 Notfalltüröffnung, Ringstr. Moordorf :36 Person im Fahrstuhl, Marktstraße Moordorf :35 Personensuche, Forlitzer Str. Theene :09 Trocknerbrand, Ekelser Str. Theene :23 Sturmschaden, Ekelser Str. Theene :00 Sturmschaden Dach abgedeckt, Gewerbestr. Georgsheil :05 Müllbehälterbrand, Meisenwinkel Moordorf :48 Gebäudebrand (Terassenüberd.), Kleestraße Theene :17 Pferd in Grube, Forlitzer Str. Wiegboldsbur :22 Schornsteinbrand (Kaminofen), Forlitzer Str. Wiegboldsbur :05 Katze im Baum, Forlitzer Str. Wiegboldsbur :41 Schornsteinbrand, Forlitzer Str. Wiegboldsbur :43 Flächenbrand, Weißer Weg Moordorf :09 Gebäudebrand, Kniepweg Wiegboldsbur :07 Rundballenbrand, Karkbindsweg Wiegboldsbur :22 Baum auf Straße, Ringstraße Moordorf :02 Pferde im Graben, Ackerpad Süd-Victorbur :34 Gemeindealarm Personensuche, Norden :30 Containerbrand, Meisenwinkel Moordorf :10 Ballenstapel hinter Gebäude, Langer Weg 1 Bedekaspel :52 RTW festgefahren, Schmetterlingsweg Moordorf :51 VU EP, Forlitzer Str. Bedekaspel :30 Containerbrand, Meisenwinkel Moordorf :24 Containerbrand, Theener Str. Theene :29 Containerbrand, Theener Str. Theene :53 BMA, APH Ritzweg Moordorf :58 Containerbrand, Schöpfwerkstraße Bedekaspel :00 Aufbau Flüchtlingsunterkunft, ehem Waldorfschule Moordorf :24 Mülltonnenbrand, Erlenweg Theene :29 TH nach VU, Auricher Straße Victorbur :10 Baum auf Straße, Herrenmeedeweg Forlitz-Blaukirchen :38 Starke Rauchentwicklung, Möbel v.d. Hülst, Auricher Str. Moordorf :26 Wohnmobilbrand + ausl. Betriebsstoffe, Forlitzer Str. Wiegboldsbur :08 Erkundung nach Brandgeruch, Marktstraße Moordorf :42 PKW im Kanal und Ölschaden, Moorweg Moordorf :12 TH PKW droht in Graben zu rutschen, Süderstr. Moordorf IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 7 von 9
29 :40 Person unter PKW, Ovelgönne Wiegboldsbur :24 Schuppenbrand, Ringstraße Moordorf :18 Straßenreinigung von Milch, Auricher Str. /Emder Str. Moord./Georgsh :37 Zimmerbrand, Emslandstraße Moordorf :37 TH VU EP Wasser, PKW im Graben, Oldeborger Moorweg Oldeborg :17 Wasserschaden, Bgm.-Lüken-Platz Moordorf :50 RTW festgefahren, Ovelgönne Wiegboldsbur :54 Baum droht auf Haus zu stürzen, Jollenweg Bedekaspel :00 Schuppenbrand, Ekelser Str. Theene :12 PKW-Brand, Ringstraße Moordorf :26 Kleidercontainerbrand, Krummer Weg Theene :01 Schuppenbrand, Trichterweg Moordorf :11 Schuppenbrand, Trichterweg Moordorf :09 BMA APH, Ritzweg Moordorf :25 Kleidercontainerbrand, Mövensteert Bedekaspel :40 Drohne im Baum, Karkbindsweg Wiegboldsbur :54 Erkundung Flächenbrand, Dreeskeweg Forlitz :05 PKW-Brand, Siebelshörner Str. Theene :38 PKW-Brand, Krummer Weg Theene :53 Kleidercontainerbrand, Meisenwinkel Moordorf :38 Leichenbergung, Kösterweg (Riede) Wiegboldsbur :43 Parkplatzregelung Nabucco, Am Gästehafen Bedekaspel :32 Notfalltüröffnung, Extumer Trifft Moordorf :28 BMA Hammer, Ekelser Str. Moordorf :14 Notfalltüröffnung, Weißdornweg Moordorf :05 Containerbrand Hammer, Ekelser Str. Moordorf :00 Notfalltüröffnung, Auricher Str. Moordorf :24 VU EP, Forlitzer Str. Bedekaspel :19 Zimmerbrand Y, Mittelweg Moordorf :18 Erkundung unklare Rauchentwicklung, Mittelweg Moordorf :07 unkl. Rauchentw. Heimrauchmelder, Richelweg Moordorf :01 Dachstuhlbrand, Großer Bogen Moordorf :35 Schuppen-/Brennholzstapelbrand, Moorfennenweg Wiegboldsbur :13 Mülltonnenbrand, Ringstraße Moordorf :17 VU EP LKW vor Baum, Forlitzer Str. Theene :02 Erkundung nach Herdbrand, Grundschule Ringstraße Moordorf :18 Müllcontainerbrand, Hammer Ekelser Straße Moordorf :17 Gegenstand im Gewässer, Woldenweg Forlitz-Blaukirchen :38 Ölschaden nach VU, Auricher Straße Moordorf :19 Keller unter Wasser, Emslandstraße Moordorf :06 Gebäudebrand, Nelkenweg Moordorf :58 Schornsteinbrand, Auricher Str. Moordorf IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 8 von 9
30 :01 PKW Brand, Extumer Trifft Moordorf :41 TH Wasserschaden, Unterstützung FF Aurich :37 Gemeindealarm, Sturmeinsätze :42 Sturmschaden Baum auf Straße, Langer Weg Bedekaspel :07 Gebäudebrand, Neue Straße Moordorf :19 Heckenbrand, Ringstraße Moordorf :00 Gebäudebrand Biesterfeld, Emder Str. Abelitz :33 Tierrrettung, Klein Heikeland :13 Sturmschaden :29 VU EP Schöpfwerkstr. Bedekaspel :04 Ölschaden, Im Tief/B72 Moordorf :09 Wasserschaden, Extumer Gaste Moordorf :32 Wasserschaden, Extumer Gaste Moordorf :24 Brandsicherheitswache Feuerwerk, Wessels Moordorf IEL-Bericht-Nr L1, Anhang Feuerwehrhaus Wiegboldsbur: B-Plan Nr (SBL) Seite 9 von 9
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: Aufstellung des B-Plan Nr für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Hage
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: Aufstellung des B-Plan Nr. 02.53 für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Hage Bericht-Nr.: 3918-17-L2 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
MehrSchalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: Aufstellung des B-Plan Nr Feuerwehrhaus Großheide in der Gemeinde Großheide
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: Aufstellung des B-Plan Nr. 0736 Feuerwehrhaus Großheide in der Gemeinde Großheide Bericht-Nr.: 4145-18-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und
MehrSchalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm
Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße
MehrENERCON GmbH Dreekamp Aurich. Aurich,
ENERCON GmbH Dreekamp 5 26605 Aurich Aurich, 12.10.2011 Bauleitplanung in der Gemeinde Südbrookmerland Änderung des B-Planes Nr. 8.06.1 Gewerbestraße Schalltechnische Beratung IEL-Projekt Nr.: 2366-11-L6
MehrStadtverwaltung Aurich Fachdienst Planung Bürgermeister-Hippen-Platz Aurich. Aurich, den
Stadtverwaltung Aurich Fachdienst Planung Bürgermeister-Hippen-Platz 26603 Aurich Aurich, den 31.03.2016 IEL-Projekt-Nr. 3772-15-L1 Schalltechnische Berechnungen im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt
MehrIngenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz. J. Bünting Beteiligungs AG Herr Matthias Adler Brunnenstraße Leer
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz, Kirchdorfer Straße 26, 26603 Aurich J. Bünting Beteiligungs AG Herr Matthias Adler Brunnenstraße 37 26789 Leer per E-mail: Matthias.Adler@buenting.de Kirchdorfer
MehrIngenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz. A. Müller GbR Bürgerm.-Smit-Straße Weener. über
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz, Kirchdorfer Straße 26, 26603 Aurich A. Müller GbR Bürgerm.-Smit-Straße 23 26826 Weener über THALEN CONSULT GmbH INGENIEURE - ARCHITEKTEN STADTPLANER Urwaldstraße
MehrSchalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Bebauungsplan Nr. 7.2, 4. Änderung in Mittegroßefehn
Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Bebauungsplan Nr. 7.2, 4. Änderung in Mittegroßefehn Bericht Nr.: 3943-6-L2 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer
MehrSchalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Tatex in der Gemeinde Südbrookmerland
Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8.062 Tatex in der Gemeinde Südbrookmerland Bericht-Nr. 3654-15-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH ó Kirchdorfer
MehrSchalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 181 Norddeicher Straße / Backersweg in Norddeich
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 181 Norddeicher Straße / Backersweg in Norddeich Bericht Nr.: 3921-16-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen
Mehranbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom
H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans
MehrGemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz
Wölfel-Gruppe * Max-Planck-Str. 15 * 97204 Höchberg Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale Herr Stefan Ziegler Goethestraße 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Bearbeiter: Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch
MehrVORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT
ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG
MehrSchalltechnischer Bericht Nr. S rev 2. SO/GE/WA Bgm.-Schönbauer-Straße, Pocking
Schalltechnischer Bericht Nr. S1701002 rev 2 Osterhofen, den 05.09.2017 Schalltechnischer Bericht Nr. S1701002 rev 2 Auftraggeber: Herrn Martin Zwicklbauer Berger Straße 1a 94060 Pocking Gegenstand: Datum:
MehrSchallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)
Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose
MehrSchalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: 8. Änderung des B-Planes Nr. 68 Erholungsgebiet Tannenhausen (Stadt Aurich)
Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: 8. Änderung des B-Planes Nr. 68 Erholungsgebiet Tannenhausen (Stadt Aurich) Bericht-Nr.: 3744-16-L3 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
MehrSchalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede
Messstelle nach 29b BImSchG von Helldorf-Eichenhof GbR Gartenweg 9 27726 Worpswede Unser Dokument Nr.: Unser Projekt Nr. Bearbeiter Telefon Datum 17-024-GT-01 17-024 Tetens 0421 7940 06042 16.05.2017 Schalltechnische
MehrSchalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen
Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen
Mehr1. Anlass und Aufgabenstellung
Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung
MehrSchalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung:
Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 1 Teilbereich Idem der Gemeindee Ihlow Bericht-Nr.: 1-1-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH ó Kirchdorfer
Mehrbeiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage
HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2
MehrGERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen
Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung
MehrSchalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche
Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau uungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auriche er Straße in Esens / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 3785-16-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik
MehrBebauungsplan Gewerbegebiet Nord Gemeinde Unterpleichfeld
Anhang 1 Gemeinde: Unterpleichfeld Ortsteil: - Kreis: Würzburg 04.07.2017 Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord Gemeinde Unterpleichfeld Schalltechnisches Gutachten Unterp15-0003 Seite 2 von 45 Dieses Gutachten
Mehr10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach
10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach Auftraggeber Markt Erlbach Neue Straße 16 91459 Markt Erlbach Datum 10. Dezember 2010 Stellungnahme Nummer: 10011.2 Dokument:
Mehr12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen
12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx
MehrStellungnahme. Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel
Stellungnahme Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel Auftraggeber Gemeinde Odenthal GB III - Bauen und technische Dienste - Altenberger-Dom-Straße 29-31 51519 Odenthal
MehrSCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Ausweisung von Wohnbauflächen in Nassenfels Ergebnisse der Lärmprognoseberechnungen Lage: Markt Nassenfels Landkreis Eichstätt Regierungsbezirk Oberbayern Auftraggeber: Markt
MehrAnlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38
Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,
Mehr12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch
12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx
MehrSchalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. 148H Tichelwark in Weener (Stadt) / Verkehrslärm
Schalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. 148H Tichelwark in Weener (Stadt) / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 4248-18-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz Kirchdorfer Straße 26 26603
MehrSchalltechnisches Gutachten für fünf geplante Windenergieanlagen am Standort Linnich-Boslar
Schalltechnisches Gutachten für fünf geplante Windenergieanlagen am Standort Linnich-Boslar Bericht Nr. 3276-14-L3 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich
Mehrim Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen Auftraggeber: Stadtverwaltung Ditzingen Am Laien 1 71254 Ditzingen Auftragsdatum: 16.12.2016 Datum:
MehrG U T A C H T E N. Schallgutachten. Nr AUFTRAGGEBER: BAUMASSNAHME: GEGENSTAND: DATUM: W.I.V. Exclusivbau Bauträger GmbH, Weiden
G U T A C H T E N Schallgutachten Nr. 71.15.1906 AUFTRAGGEBER: W.I.V. Exclusivbau Bauträger GmbH, Weiden BAUMASSNAHME: Errichtung eines Lebensmittelmarktes Waidhauser Straße, 92648 Vohenstrauß GEGENSTAND:
MehrGutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster
- - D- Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße 97 24536 Neumünster Industrie, Bau und Immobilien Niederlassung Hamburg Telefon +49.40.23603-0 Telefax +49.40.23603-810 Kontakt Pit Breitmoser Tel. direkt
MehrSchalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich
Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches
MehrSchalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen "Blumenthal"
itap GmbH Marie-Curie-Str. 8 26129 Oldenburg BGB-Grundstücksgesellschaft Herten BV Bremen, Schwaneweder Straße Hohewardstraße 345-349 45699 Herten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen
MehrNachtrag zum Schalltechnischen Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort Blomberg-Neuschoo
Nachtrag zum Schalltechnischen Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort Blomberg-Neuschoo Bericht-Nr. 3326-15-L3 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL
MehrSchalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf
GTA mbh Lortzingstraße 1 30177 Hannover Stadt Bad Nenndorf Rodenberger Allee 13 31542 Bad Nenndorf Messstelle nach 29b BImSchG per E-Mail Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper von der IHK Hannover öffentlich bestellter
MehrSCHALLTECHNISCHER BERICHT Nr. S vom IB Geoplan Osterhofen
BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNG GI Ost II in Straßkirchen Unterlage: 5 SCHALLTECHNISCHER BERICHT Nr. S16040 16 29.04.2016 vom IB Geoplan Osterhofen Antragsteller: GEMEINDE STRASSKIRCHEN Lindenstraße 1 *
MehrWindkraft Schonach GmbH Gartenstraße Schonach. Aurich, IEL-Stellungnahme Nr. : L1_00_01 Falkenhöhe
Windkraft Schonach GmbH Gartenstraße 1 78136 Schonach Aurich, 23.02.2018 IEL-Stellungnahme Nr. : 3950-18-L1_00_01 Falkenhöhe Schalltechnische Berechnungen unter Berücksichtigung der LAI-Hinweise (Stand
MehrG U T A C H T E N. Nr
G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger
MehrIhr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum
ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle 26 BImSchG ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH D- -- 42489 Köln Hauptsitz Köln D- Telefon (0221) 943811-0 Telefax (0221) 94395-48 E-Mail
MehrLänder-Immissionsschutztage 2011
Folie 1 Länder-Immissionsschutztage 2011 27./28. September 2011 Harnack-Haus, Berlin Referent: Johann Storr BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Folie 2 Lärmkontingentierung: - Auswirkung auf Emittenten und
MehrUntersuchungsbericht
Ingenieurbüro Dr. Jödicke & Partner Annemariestraße 2c 13053 Berlin 030-4479860 Untersuchungsbericht Immissionsprognose Neubau Verbrauchermarkt, Bahnhofstraße 1 in 16359 Biesenthal Auftraggeber: EDEKA-MIHA
MehrSchalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede
Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach
MehrSchalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen am Standort Blomberg-Neuschoo Bericht-Nr.
Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen am Standort Blomberg-Neuschoo Bericht-Nr. 3326-15-L2 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH
MehrUntersuchungsbericht
Ingenieurbüro Dr. Jödicke & Partner Annemariestraße 2c 13053 Berlin 030-4479860 Untersuchungsbericht Immissionsprognose Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee, 14770 Brandenburg Auftraggeber: EDEKA-MIHA Immobilien-Service
MehrSchalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen am Standort Weertzen Gutachten-Nr.
Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen am Standort Weertzen Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer
MehrSchalltechnische Untersuchung
Schalltechnische Untersuchung T&H Ingenieure GmbH (Dipl.-Ing. Markus Tetens) Erste Stellungnahmen vom 11.03. und 17.03. und 19.04.2016 Anlage zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 02/17 Gewerbegebiet
MehrSchalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld
Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 2108/b1-1. Juni 2017 Auftraggeber: Joachim Schaffer Schliffweg 10 74374 Zaberfeld BÜRO STUTTGART Schloßstraße 56 70176
MehrVB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera
Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße 8 07554 Gera Telefon 036695 30250 Telefax 036695 30251 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg
Mehrmax. zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel L w
C.Hentschel Consult Ing.-GmbH, Oberer Graben 3a, 85354 Freising Stadt Unterschleißheim Bauamt Frau Ehrnsberger Rathausplatz 1 85716 Unterschleißheim Ihr Schreiben: Unser Zeichen: 736-2013 ST-V03 Telefon:
Mehr2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen
Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige
MehrLärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 112 Feuerwehr Reinbek
Ingenieurbüro Bergann Anhaus GmbH Jarrestraße 44 22303 Hamburg Tel.: (040) 65 05 203 0 Fax: (040) 65 05 203 29 info@iba-anhaus.de www.iba-anhaus.de Geschäftsführer: Frank Bergann Amtsgericht Hamburg HRB
MehrSchalltechnisches Gutachten für die 1. Änderung des B-Plan Nr. 11 der Gemeinde Westerholt Kreuzungsbereich L6 / L7 EDEKA und Wohnen
Schalltechnisches Gutachten für die 1. Änderung des B-Plan Nr. 11 der Gemeinde Westerholt Kreuzungsbereich L6 / L7 EDEKA und Wohnen Bericht Nr.: 402-17-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
MehrSchallimmissionsprognose zum Bebauungsplan der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf "Erweiterung Gewerbegebiet Süd an der B 101"
Bauakustik Raumakustik Fahrzeugakustik Maschinenakustik Erschütterungen Lärmschutz Software Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf "Erweiterung Gewerbegebiet Süd
MehrNeubau Einkaufsmarkt in Zeitz, Schützenstraße/Thomas-Mann-Straße, Schallimmissionsprognose
Bauakustik Raumakustik Fahrzeugakustik Maschinenakustik Erschütterungen Lärmschutz Software Neubau Einkaufsmarkt in 06712 Zeitz, Schützenstraße/Thomas-Mann-Straße, Schallimmissionsprognose GAF - Gesellschaft
MehrSchalltechnisches Gutachten für 16 Windenergieanlagen an den Standorten Linnich-Körrenzig und Linnich-Hottorf
Schalltechnisches Gutachten für 16 Windenergieanlagen an den Standorten Linnich-Körrenzig und Linnich-Hottorf Bericht Nr.: 3065-14-L4 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH ó Kirchdorfer
MehrIngenieurbüro Greiner
Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen
MehrVerteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per
12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:
MehrFachmarktzentrum Falder Bürrig
Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Abschätzung der Geräuschimmissionen am Wohnhaus Sindorfer Str. 2 Rahmenbedingungen und Ansätze: 1. Haus Sindorfer Str. 2 Nordostseite Nordwestseite Höhe der Fenster
MehrSchalltechnisches Gutachten
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. III/3/25.02 Bebauung am Hakenort der Stadt Bielefeld Auftraggeber(in): Casa Vida Quelle GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 48 32257 Bünde Bearbeitung:
MehrGeräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)
Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen
MehrSCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE
SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.
MehrINGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW
Anlage 3 1 von 15 INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Ing.-Büro für tech. Akustik und Bauphysik Wellinghofer Amtsstr.
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Stellungnahme zum finalen Planstand vom 28.10.2016 Auftraggeber: Citiplan GmbH Wörthstraße
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Sarcellerstr. 1 65795 Hattersheim Bericht-Nr.:
MehrSchalltechnische Untersuchung
Büro Sieber Mess-Stelle nach 29b BImSchG Am Schönbühl 1 88131 Lindau (B) tel: 08382/27405-0 fax: 08382/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de Gemeinde Baindt Schalltechnische Untersuchung
MehrNachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt
Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes- und
MehrSchalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg
Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat
MehrPWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -
Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster
MehrSchallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln
Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln
MehrSCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Netto-Markt im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 in Wickede (Ruhr)
sc A7377 170809 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 09.08.2017 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Netto-Markt im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 in Wickede (Ruhr) Projekt: Auftraggeber:
MehrSchalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel
Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg
MehrErgänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 5076
Ingenieurbüro für Schallschutz PLANUNG BERECHNUNG BEURTEILUNG BERATUNG www.schallschutz.biz info@schallschutz.biz Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 5076 Inhalt: Bebauungsplan Am Vulkanpark Stadt
MehrIngenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.
Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax
MehrSchalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan. Umspannwerk. in Münchweiler Alsenz. - Kontingentierung -
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Umspannwerk in Münchweiler Alsenz - Kontingentierung - im Auftrag von Bachtler Böhme + Partner, Bruchstraße 5, 67655 Kaiserslautern Bericht-Nr.: P16-007/E3
MehrSCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE
SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.
MehrBerichtsnummer Y0453/ Aufgabenstellung Unterlagen Örtliche Situation, Anforderungen des Schallimmissionsschutzes...
2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung... 3 2 Unterlagen... 4 3 Örtliche Situation, Anforderungen des Schallimmissionsschutzes... 5 4 Sportlärm... 6 4.1 Angaben zu den Nutzungen der Sportanlagen, Schallemissionen...
MehrGrundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen
Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der
MehrSchallimmissionsprognose. Umbau Anlieferung. Kaufland-Filiale in Pulheim. Outlook Express starten.lnk. Gesellschaft für sensorische Messtechnik
Schallimmissionsprognose Umbau Anlieferung Kaufland-Filiale in Pulheim Outlook Express starten.lnk 18. Juni 2012 Datum Bericht/Gutachten Nr. euco Immobilien Universal KG, 44809 Bochum Auftraggeber Dr.
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Bericht-Nr.: P14-127/B-1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 24. November 2014 FIRU
MehrRichard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3
Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Industriegebiet Nord, Teil B, Änderung 1 Stadt Kaiserslautern. E n t w u r f
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Industriegebiet Nord, Teil B, Änderung 1 Stadt Kaiserslautern E n t w u r f im Auftrag der Stadt Kaiserslautern Bericht-Nr.: P12-124/E1 vorgelegt von der
MehrBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Büro für Lärmschutz - Weißenburg 29-2687 Papenburg
MehrSchallimmissionsprognose
GmbH & Co. KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Messstelle nach 26/28 BImSchG VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, 13.02.2012 TNU-UBS-HH/IRi Schallimmissionsprognose zur Verlegung einer
MehrSchalltechnisches Gutachten
Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox Rotkehlchenweg 1c 16761 Hennigsdorf Messstelle nach 26,28 BImSchG Schalltechnisches Gutachten - LÄRM-KONTINGENTIERUNG Bebauungsplan Nr. 45 Sondergebiet Handel Grenzstraße der
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrSchalltechnische Untersuchung 1120 und 1050 Wien, Wolfganggasse
Zusammenfassender Kurzbericht GZ 153270 2017-03-30 A-3100 St. Pölten Schulring 15 Telefon: 02742/78607 FAX DW 20 e-mail: stpoelten@axis.at Internet: www.axis.at Wohnfonds Wien Wien, 2017-03-30 153270 Wei/Zeh
MehrBebauungsplan. Sondergebiet Einzelhandel Mühlenweg / L 2310 in Wertheim-Bestenheid. Geräuschkontingentierung
Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel Mühlenweg / L 2310 in Wertheim-Bestenheid Geräuschkontingentierung Stand: 12. Juni 2018 2 Änderungsindex Version Geänderte n Hinzugefügte n Erläuterungen 001 18.05.2018
Mehrzum Bebauungsplan "Parkstraße"
Büro Sieber Mess-Stelle nach 29b BImSchG Am Schönbühl 1 88131 Lindau (B) tel: 08382/27405-0 fax: 08382/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de Auftraggeber: Stadt Aulendorf Hauptstraße 35
MehrBürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten
Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad
MehrSCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Lidl-Filiale an der Hauptstraße 77 in Troisdorf-Spich
sc A4490 141106 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 06.11.2014 SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Lidl-Filiale an der Hauptstraße 77 in Troisdorf-Spich Projekt: Auftraggeber: Planung:
MehrING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ
Beratende Ingenieure Sachverständige PartG Dipl.-Ing. Peter Buchholz VBI Dipl.-Ing. (FH) Rolf Erbau-Röschel Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Horstmann Von der SIHK zu Hagen öffentlich Von der SIHK zu Hagen öffentlich
MehrSchalltechnisches Gutachten
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nordhues-Büsche der Gemeinde Beelen - Geplanter Betrieb der Rampelmann & Spliethoff OHG am Standort Greffener
MehrSchalltechnische Untersuchung Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach
Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 2285/b2-2. Februar 2018 Auftraggeber: FMZ IM STEGBRUCH GmbH & Co. KG
MehrGERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017
GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE BNr. 7111-1 H 2017 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Geräuschimmissions-Berechnungen nach TA-Lärm und DIN
MehrSchalltechnisches Gutachten
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung der Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Versmold Auftraggeber(in): Stadt Versmold Der Bürgermeister FB
Mehr