03/04. Geschäftsstelle GeQiK bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft

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1 QS AKTUELL Informationsbroschüre Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus 03/04 Geschäftsstelle GeQiK bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft Birkenwaldstr Stuttgart Tel.: (07 11) /48 Fax: info@geqik.de

2 Inhaltsverzeichnis 3 Inhalt Seite In eigener Sache 5 Datenübermittlung Datenbankstand / Basisstatistiken 7 Landesspezifische unterjährige Plausibilitäten 8-11 Qualitätssicherung in Neuer Leistungsbereich Pneumonie ab /14 3. Ergebniskonferenz der Bundesebene 15 Häufig gestellte Fragen 16/17 QS Schlaganfall 18 Sonstiges: - Fehler in der Jahresauswertung 21/3 - Modul 15/1 Operative Gynäkologie - Ausfüllhinweise 2004 Aktuelle Korrekturliste 19 Anhang: - Dokumentationsbogen Pneumonie ab Anwenderinformation Pneumonie - Korrekturliste Ausfüllhinweise Redaktionsschluss: 17. August 2004

3 4 Es ist besser, hohe Grundsätze zu haben, die man befolgt, als noch höhere, die man außer acht lässt. (Albert Schweitzer)

4 In eigener Sache 5 Nach der Sommerpause gibt es personelle Veränderungen in unserer Geschäftsstelle: Ab Oktober wird die Ärztliche Leiterin, Margarete Bosing-Schwenkglenks, einen neuen Aufgabenbereich in den Diakonie-Kliniken Frankfurt a. M. übernehmen. Frau Bosing- Schwenkglenks hat seit 1997 die Geschäftsstelle Qualitätssicherung in Stuttgart aufgebaut und wesentlich für die Umsetzung des Qualitätssicherungsverfahrens in Baden- Württemberg verantwortlich gezeichnet. Unterstützt wurde sie hierbei durch ein zunehmend erweitertes Team von kompetenten und engagierten MitarbeiterInnen. Nachfolgerin von Frau Bosing-Schwenkglenks wird Frau Dr. Elsner, welche aus dem Geschäftsbereich 3 der BWKG in die Geschäftsstelle Qualitätssicherung wechselt. Weiterhin wird ab September Frau Margit Kümmel als Medizinische Dokumentarin die noch verwaiste Stelle von Frau Häderle übernehmen und als Ansprechpartnerin schwerpunktmäßig zu Fragen des Datenmanagements und der Qualitätssicherung Schlaganfall fungieren. Somit ist die weitere kompetente und umfassende Betreuung und Information der Krankenhäuser gewährleistet. In dieser Ausgabe von QS Aktuell wird schon im Vorab der neue Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie vorgestellt, der ab 2005 in das Qualitätssicherungsverfahren einbezogen ist. Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Dokumentation und stellen Ihnen die aktualisierte Korrekturliste der Bundesebene für die Ausfüllhinweise zur Verfügung. Wichtig sind weiterhin die Hinweise zu den landesspezifischen Plausibilitätsprüfungen, da diese Auswirkungen auf die Inhalte der Datensätze und somit auch auf die Aussagekraft der Landes- und Abteilungsauswertungen haben. Ihre Geschäftsstelle GeQiK

5 6 Datenübermittlung 2004 In unserer Informationsbroschüre QS Aktuell (2. Ausgabe 2004) und einem Rundschreiben an alle QS-Beauftragten vom haben wir aufgefordert, die Daten zeitnah zu übermitteln und zu korrigieren. Diesem Aufruf sind erfreulicher Weise viele Häuser gefolgt, so dass der Datenbankbestand innerhalb von 4 Wochen für das erste Halbjahr 2004 im Vergleich zu 2003 von 28 % auf 45 % (Fehlerquote: 3,2 %) gestiegen ist: Übersicht Doku-Rate Modul 1. Halbjahr Halbjahr 2004 Doku-Rate 09/ ,6 % 09/ ,5 % 09/ ,3 % 10/ ,3 % 12/ ,4 % 15/ ,3 % 16/ ,3 % 17/ ,0 % 17/ ,9 % 17/ ,6 % 17/ ,1 % 17/ ,1 % 18/ ,8 % 21/ ,6 % Summe ,7 % (Stand: ) Wir bitten trotzdem an dieser Stelle noch einmal, eine kontinuierliche Datenübermittlung sicherzustellen.

6 Datenbankstand / Basisstatistiken 7 Seit dem können krankenhausbezogene Informationen auf unserer Homepage unter Datenbankstand / Basisstatistik abgerufen werden. Login Nach Eingabe von: Benutzer: Passwort: IK-Nummer Verschlüsselungscode (aus QIKDTA oder in QS-Software) finden Sie sowohl den tagesaktuellen Datenbankstand, aufgeschlüsselt nach Modulen, Registriernummer und Transaktionen, als auch die Basisstatistiken folgender Module: Online abrufbar 10/2 (Carotis-TEA) 12/1 (Cholezystektomie) 17/1 (Hüftgelenksnahe Femurfraktur) 21/3 (Koronarangiographie / PTCA) Die noch fehlenden Leistungsbereiche Schrittmacher-Implantation (9/1), Geburtshilfe (16/1) und Operative Gynäkologie (15/1), Orthopädie / Unfallchirurgie (17er) sowie Schlaganfall werden demnächst fertiggestellt (siehe auch BWKG-Mitteilung 248/2004).

7 8 Landesspezifische unterjährige Plausibilitäten Grundsätzlich erfolgt die Definition von Plausibilitätsregeln (Prüfung z. B. auf Werte-Bereiche oder Abhängigkeiten zwischen mehreren Feldern) durch die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS), die in den jährlichen Spezifikationen veröffentlicht (für 2004 Version 7.0) werden. Leider enthalten diese Spezifikationen oft noch Lücken: so ist beispielsweise ein Neugeborenes mit einem Körpergewicht von g zulässig. Solche Lücken müssen, sobald sie festgestellt wurden, geschlossen werden, um den Krankenhäusern eine Auswertung ohne Verzerrungen zur Verfügung stellen zu können. Dies erfolgt in Baden-Württemberg durch sogenannte landesspezifische Plausibilitäten, die auch unterjährig eingeführt und zusätzlich abgeprüft werden. Diese Regeln werden regelmäßig den Softwarefirmen und der BQS mitgeteilt, damit spätestens bei der nächsten Spezifikation (Folgejahr) die Regel-Lücke geschlossen werden kann. Allerdings stoßen wir regelmäßig bei der Umsetzung dieser Plausibilitätsprüfungen auf Probleme in einzelnen Softwareprogrammen. Warum, Wieso, Weshalb landesspezifische Plausibilitäten? Rückprotokolldateien Nach der Entschlüsselung der Antwortdateien erhalten Sie mehrere Dateien, die im Folgenden aufgelistet sind. Dateiname Beschreibung Inhalt BBW9999X.000 Bestätigungsdatei Status des Datensatzes ( OK oder Fehler ) FBW9999X.000 Fehler-Datei konkrete Fehlermeldung zu den Datensätzen, die eine Plausibilität der BQS verletzen HBW9999X.000 Hinweis-Datei konkrete Fehlermeldung zu den Datensätzen, die eine landesspezifische Plausibilität verletzen

8 Landesspezifische unterjährige Plausibilitäten 9 Dateiname Beschreibung Inhalt ABW9999X000.RTF ausdruckbares Protokoll (dient nur zu Ihrer Information) u.a. Auflistung der verletzten Regel-Nummer: >= entspricht einer landesspezifischen Prüfung Anzeige und Korrektur Laut Spezifikation sind die Softwareanbieter verpflichtet, nur die B- und F-Datei in die Software einzubinden. Datensätze, die nur gegen eine landesspezifische Plausibilität verstoßen, erhalten den Status OK (werden somit auch zertifiziert, aber nicht ausgewertet). Nur dies wird auch in der Software so wiedergegeben, d. h. es erfolgt kein Hinweis, dass dieser Datensatz gegen eine landesspezifische Regel verstoßen hat und um welche Fehlermeldung es sich handelt. Somit ist auch nicht ersichtlich, dass der entsprechende Datensatz noch einmal bearbeitet und exportiert werden muss. Wir bitten Sie daher, Ihren Softwareanbieter aufzufordern, die landesspezifischen Regeln von vorn herein einzubinden oder zumindest die Fehlermeldung in der H-Datei (siehe oben) anzuzeigen. Beispiel Bereits im Verfahrensjahr 2003 wurden mit Spezifikation 6.0 in den 9er Modulen sowie im Modul 21/3 weitere Angaben zur Verweildauer eingeführt (Aufnahme und Entlassung Fachabteilung). Ab dem Verfahrensjahr 2004 (Spezifikation 7.0) wurden diese Angaben auch auf weitere Module ausgedehnt. An die Geschäftsstelle werden aufgrund der bundesweiten Datenschutzbedingungen keine Datumsfelder übermittelt (Ausnahme: Perinatologie), sondern nur relevante berechnete Abstände zwischen den Datumsangaben (siehe Abbildung):

9 10 Landesspezifische unterjährige Plausibilitäten Aufnahme KH Aufnahme Fachabteilung OP Entlassung Fachabteilung Entlassung KH VWDAUER (gesamte Verweildauer) PROPVWDAUER (präoperative Verweildauer) POOPVWDAUER (postoperative Verweildauer) PRAEVWDAUER (Verweildauer im KH vor Aufnahme in Fachabteilung) RESTVWDAUER (Restweildauer im KH nach Entlassung aus Fachabteilung) Zusätzliche Expot- Felder für Verweildauern Modul Bezeichnung Verweildauer im KH vor Aufnahme in Fachabteilung Restverweildauer im KH nach Entlassung aus Fachabteilung 09/1 Herzschrittmacher- Erstimplantation - x 09/2 Herzschrittmacher- Aggregatwechsel - x 09/3 Herzschrittmacher- Revision/- Explantation - x 21/3 Koronarangiographie und perkutane transluminale - x Koronarangioplastie (PTCA) 12/1 Cholezystektomie x x 17/1 Hüftgelenknahe Femurfraktur x - Es hat sich herausgestellt, dass hierzu wichtige Plausibilitätsregeln durch die BQS fehlen, so dass zusätzliche Regeln durch die GeQiK eingeführt werden mussten. Alle Datensätze, die jetzt eingehen, werden auch nach diesen Regeln geprüft. Datensätze, die vorher eingelesen wurden, müssen mühsam in einer Telefonrecherche nachgefragt werden.

10 Landesspezifische unterjährige Plausibilitäten 11 Plausi-Aktion Da es sicher auch in Ihrem Interesse liegt, aussagekräftige und verlässliche Auswertungsergebnisse zu erhalten, bitten wir ebenso um Rückmeldung, falls Sie Ungereimtheiten in den Fehlermeldungen oder in den Statistikergebnissen bemerken.

11 12 Qualitätssicherung in 2005 Leistungsbereiche Mit nur geringfügigen Änderungen wird das Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung im Jahr 2005 weitergeführt. Alle 19 Leistungsbereiche, welche bisher dokumentationspflichtig waren, sind weiterhin einbezogen. Dies, sowie die Beibehaltung der bisherigen Dokumentationsbögen für 2005, soll Stabilität und Ruhe in das Verfahren bringen. Modul 17/2 Anwenderinformation Eine Änderung der Auslösebedingungen des QS-Filters wird es im Leistungsbereich 17/2 Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation geben. Hier ist als zusätzliche Ausschlussdiagnose die Diagnose S 32.4 = Acetabulumfraktur definiert worden. Die exakten Auslösebedingungen mit den vollständigen Prozeduren- und Diagnosenlisten für alle Leistungsbereiche sind aus der Anwenderinformation ersichtlich, welche auf der Homepage der Geschäftsstelle unter Aktuelles & Veranstaltungen >> dokumentationspflichtig 2004 zum Download bereit steht. Eine aktualisierte Version dieser Anwenderinformation für das Erhebungsjahr 2005 wird voraussichtlich im September von der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung gestellt. Datensätze Qualitätsziele Für die Qualitätsziele und Datensätze 2005 sind an sehr wenigen Stellen Modifikationen vorgesehen, die hauptsächlich dazu dienen, anerkannte Missverständnisse oder Fehler zu bereinigen. Insgesamt soll dies nur 10 bis 20 von insgesamt Datenfelder betreffen. Listen mit den Qualitätszielen und Datensätzen für 2005 können bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses ( info@g-ba.de) oder bei der BQS ( info@bqs-online.de) angefordert werden. Die neuen Erhebungsbögen für 2005 können der Spezifikation 8.0 entnommen werden, welche inzwischen auch auf der Homepage der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung steht. Ab dem Jahr 2005 ist die Einführung eines neuen Leistungsbereiches Pneumonie vorgesehen. Näheres hierzu auf der nächsten Seite.

12 Neuer Leistungsbereich Pneumonie ab In Deutschland erkranken pro Jahr etwa Personen an einer ambulant erworbenen Pneumonie. Etwa Patienten (65 %) werden außerhalb des Krankenhauses ambulant behandelt. Etwa Patienten (35 %) werden im Krankenhaus stationär behandelt. Konservativer Leistungsbereich Pneumonie Bundesweit wird erstmals zusätzlich zu den chirurgischen und interventionellen Leistungsbereichen ab 2005 der konservative Leistungsbereich Pneumonie in die externe vergleichende Qualitätsdarstellung nach 137 SGB V aufgenommen, da mit der Einführung von Fallpauschalen für konservative Fachgebiete auch in diesen Leistungsbereichen Verfahren der externen Qualitätssicherung etabliert werden müssen. Jetzt Weichen stellen Informationsveranstaltung Bereits jetzt sollten in den betroffenen Krankenhäusern die Weichen für die Dokumentation der Behandlung ambulant erworbener Lungenentzündungen gestellt und die betroffenen Mitarbeiter frühzeitig informiert werden, um durch die Schaffung geeigneter Strukturen und durch entsprechende Schulungen von Beginn an eine hohe Dokumentationsqualität sicherzustellen. Die Routine aus dem bisherigen Verfahren kann gewinnbringend von Anfang an eingebracht werden, indem z. B. ein Kontakt zwischen Chirurgen und Internisten zur Weitergabe von Erfahrungen hergestellt wird. Unsere Geschäftsstelle plant zum Ende des Jahres mehrere Informationsveranstaltungen zu diesem Thema, um den aktuellen Sachstand mitzuteilen und den persönlichen Kontakt herzustellen. Wir werden frühzeitig hierüber informieren und einladen. Im Vorfeld steht Ihnen die Geschäftsstelle selbstverständlich für Fragen zur Verfügung. Kompakter Datensatz Für den neuen Leistungsbereich sind 10 Qualitätsindikatoren definiert, für deren Entwicklung entsprechende Evidenzquellen berücksichtigt wurden. Für die Risikoadjustierung der Krankenhausmortalität wird mit dem CRB-65 ein validierter Score eingesetzt. Der Datensatz umfasst 35 Datenfelder. Bei unkompliziertem Verlauf ist lediglich eine Angabe in 18 Feldern notwendig. Die entsprechenden Spezifikationen für die Softwarehersteller zur Einarbeitung des Leistungsbereiches in die Erfassungssoftware sowie in die Auslösebedingungen des QS-Filters wurden bereits von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) veröffentlicht.

13 14 Neuer Leistungsbereich Pneumonie ab 2005 Was muss dokumentiert werden? Dokumentiert werden müssen Lungenentzündungen, die außerhalb des Krankenhauses erworben und im Krankenhaus behandelt werden: ambulant erworbene Pneumonien. Sowohl im Krankenhaus erworbene Lungenentzündungen (nosokomiale Pneumonien) als auch Lungenentzündungen bei immunsupprimierten Patienten gehören nicht zum Leistungsbereich. Für das neue Modul werden Ein- und Ausschlussdiagnosen nach ICD-10-GM gelten. Diese sind in der im Anhang beigefügten Anwenderinformation dargestellt. Als Einschlussdiagnosen werden lediglich Hauptdiagnosen geprüft, um möglichst nosokomiale Pneumonien auszuschließen, für die kein spezifischer Diagnosecode besteht. Über Ausschlussdiagnosen sollen vor allem immunsupprimierte Patienten ausgeschlossen werden. Hier werden kodierte Haupt- und Nebendiagnosen geprüft. Eine Dokumentationspflicht besteht nur für Patienten ab dem 18. Lebensjahr.

14 3. Ergebniskonferenz der Bundesebene November 2004 Inhalte Organisiert von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung und unterstützt durch den Unterausschuss externe stationäre Qualitätssicherung auf Bundesebene findet die 3. Ergebniskonferenz der Bundesebene Qualität sichtbar machen am 2. November 2004 in Berlin, Maritim-ProArte-Hotel statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird erstmals neben der Darstellung der Ergebnisse der Bundesauswertung 2003 durch Mitarbeiter der BQS und den Fachgruppen der strukturierte Dialog mit den Krankenhäusern durch Vertreter der Landesgeschäftsstellen ausführlich dargestellt. Die geplanten Beiträge befassen sich unter anderem mit Antibiotikaprophylaxe in der Orthopädie, dem Expertenstandard Dekubitusprophylaxe als Basis der Qualitätsindikatorenentwicklung sowie der leitlinienbasierten QI-Entwicklung und Festlegung von Referenzbereichen in der Mamma-Chirurgie. In einer am gleichen Tag stattfindenden Pressekonferenz von GBA und BQS werden ausgewählte Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung öffentlichkeitswirksam präsentiert. Einladung & Programm Eine Einladung zu dieser Ergebniskonferenz mit Programm wird den Häusern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

15 16 Häufig gestellte Fragen Zweizeitige Wechsel-OP Ggf. Dokumentation als Erstimplantation Frage: Wie muss eine zweizeitige Wechsel-OP (Hüft- oder Knie-TEP) dokumentiert werden, wenn z. B. bei einer Infektion im ersten Schritt die Prothese entfernt und ein Platzhalter eingesetzt und in einer zweiten OP eine neue TEP implantiert wird? Antwort: Aufgrund der zu kodierenden OPS-Codes wird lediglich eine Dokumentationsverpflichtung für 17/2 bzw. 17/5 identifiziert, so dass ein Datensatz im Modul Hüft- oder Knie-TEP-Erstimplantation anzulegen ist. Wichtig ist die Angabe einer Voroperation in der Dokumentation, um diese Datensätze ggf. in der Auswertung identifizieren und entsprechend berücksichtigen zu können. Unterscheidung in Haupt- und Nebendiagnose Einschlusskriterien / Anwenderinformation Frage: Ist für den QS-Filter eine Unterscheidung in Haupt- und Nebendiagnose sowie Haupt- und Nebenprozedur im DRG-Sinne relevant oder wird die Verpflichtung zur Qualitätssicherung vom QS-Filter aus sämtlichen dokumentierten Diagnosen und Prozeduren ermittelt (ohne Ansehen Haupt -und Nebendiagnose bzw. Haupt- und Nebenprozeduren nach DRG-Kriterien)? Antwort: Ist bei den Einschlusskriterien (Anwenderinformationen zum QS- Filter) lediglich von Einschlussdiagnosen die Rede, so werden alle DRG-Diagnosen (Haupt- und Nebendiagnosen gleichwertig) durchsucht und auf QS-Pflicht geprüft. Bei der Angabe Einschlusshauptdiagnosen (ausschließlich Modul 12/1) werden nur die Hauptdiagnosen in die Prüfung einbezogen. Gleiches gilt für Ausschlüsse sowie die OPS-Codes.

16 Häufig gestellte Fragen 17 Ein Aufenthalt mit 2 Leistungen Pro Modul max. ein Datensatz pro Aufenthalt Frage: Was ist zu dokumentieren, wenn im Rahmen eines stationären Aufenthalts zwei qualitätssicherungspflichtige Leistungen erbracht werden? Antwort: Für jede erbrachte qualitätssicherungspflichtige Leistung (identifiziert durch die QS-Filter-Software) muss eine Dokumentation erfolgen, jedoch pro Modul (Leistungsbereich) nur ein Datensatz pro stationärem Aufenthalt. Mehrfach erbrachte dokumentationspflichtige Leistungen in einem Modul während eines Aufenthaltes (Bsp. mehrere Koronarangiographien) sind als mehrere Teildatensätze im entsprechenden Modul (hier ein Datensatz 21/3) zu erfassen.

17 18 QS Schlaganfall Pflegebogen Ausfüllhinweise Pflege Schluckversuch Bobath-Konzept Pflegeüberleitungsbogen Im Qualitätssicherungsverfahren Schlaganfall sind durch das Pflegemodul zunehmend auch Mitarbeiter des Pflegepersonals mit der Dokumentation befasst. Daher ergeben sich auch mehrfach Fragen zum Ausfüllen einzelner Items auf den Erhebungsformular, so z. B.: 1. Schluckversuch durchgeführt Dies bezieht sich auf den Schluckversuch, mit welchem das Pflegepersonal abprüft, in welcher Form der Patient zu ernähren ist. 2. Prinzipien des Bobath-Konzeptes Hier wird abgefragt, inwieweit bei der pflegerischen Behandlung das Bobath-Konzept Berücksichtigung findet. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegekraft eine spezielle Bobath- Ausbildung absolviert hat oder nicht. Nachzuweisen sind Prozesse, die die Anwendung des Bobath-Konzeptes sicherstellen. 3. Pflegeüberleitungsbogen Hier ist nicht ein spezieller Pflegeüberleitungsbogen gemeint, sondern das Vorhandensein eines entsprechenden standardisierten Formulars zur Weitergabe relevanter Informationen wird abgefragt. Homepage Die Ausfüllhinweise zum Pflegebogen sind auch auf der Homepage der Geschäftsstelle unter >> QS Schlaganfall >> Dokumentationsbogen >> Pflegebogen. ICD-Liste Fehlerhafte ICD-Codes Zur Identifikation der dokumentationspflichtigen Leistungen für das Qualitätssicherungsverfahren Schlaganfall benötigen viele Krankenhäuser eine Liste der auslösenden ICD-Codes zur Einbindung in den QS-Filter. Versehentlich wurde in den letzten Wochen mehrfach eine Liste versandt, welche ICD-Codes enthielt, die nicht zu dokumentieren sind, weil sie keine Akutereignisse abbilden. Wir bitten daher alle Häuser, die bei uns die ICD-Liste angefragt haben, sich zu melden, damit wir die korrekte Fassung versenden können.

18 Sonstiges 19 Modul 21/3 Coro / PTCA Fehler in der Jahresauswertung 21/3 In der Basisstatistik 2003 zu Modul 21/3 Koronarangiographie / PTCA hat sich ein Fehler eingeschlichen. In der Tabelle auf Seite 10 Wesentliches Interventionsziel erreicht gab es eine Verwechslung zwischen der Anzahl der Datensätze in den Ja / Nein-Feldern. Wesentliches Interventionsziel erreicht (Nach Einschätzung des Untersuchers: im Allgemeinen angiographisch Risidualveränderung des dilatierten Segments unter 50 %) Wir weisen darauf hin, dass trotz Verwechslung die angegebenen Zahlen korrekt sind. Modul 15/1 Umfangreiche Dokumentationsverpflichtung Früher freiwillig Jetzt verpflichtend Modul 15/1 Gynäkologische Operationen Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass im Modul 15/1 für das Verfahrensjahr 2004 eine umfangreichere Dokumentationsverpflichtung besteht als dies bisher für das Verfahren unter Fallpauschalen und Sonderentgelten der Fall war. Wie Sie den Anwenderinformationen zum QS-Filter (auf unter Aktuelles & Veranstaltungen) entnehmen können, wurde der größte Teil des Kataloges der 2003 noch freiwillig zu erfassenden Leistungen (freiwillige Vollerhebung bei Uterusund Adnexeingriffen) in die verpflichtenden Auslösekriterien des QS-Filter im Modul 15/1 übernommen. Da in einigen Häusern die QS-Filter-Software erst jetzt installiert wurde, wird hier zum Teil eine Nacherfassung notwendig, wenn bisher nach den alten Fallpauschalen- und Sonderentgelt-Regeln dokumentiert wurde. Ausfüllhinweise 2004 Aktuelle Korrekturliste In der Anlage finden Sie, die von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung aktuell veröffentlichte Korrekturliste der Ausfüllhinweise für das Verfahrensjahr 2004

19 Anhang

20 Anwenderinformation Leistungsbereich ambulant erworbene Pneumonie

21 Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie: Anwenderinformation zum QS-Filter Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie Textdefinition Patienten ab einem Alter von mindestens 18 vollendeten Jahren mit Lungenentzündungen, die außerhalb des Krankenhauses erworben und im Krankenhaus behandelt wurden: Ambulant erworbene Pneumonien. Sowohl im Krankenhaus erworbene Lungenentzündungen (nosokomiale Pneumonien) als auch Lungenentzündungen bei immunsupprimierten Patienten gehören nicht zum Leistungsbereich. Auslösebedingungen mit vollständigen Ein- bzw. Ausschlusstabellen Eine Einschlussdiagnose der Tabelle PNEU_ICD in der Hauptdiagnose UND Keine Ausschlussdiagnose der Tabelle PNEU_ICD_EX UND Alter größer oder gleich 18 vollendete Jahre PNEU_ICD Kode Bezeichnung A48.1 Legionellose mit Pneumonie B01.2 Varizellen-Pneumonie J10.0 Grippe mit Pneumonie, Influenzaviren nachgewiesen J11.0 Grippe mit Pneumonie, Viren nicht nachgewiesen J12.0 Pneumonie durch Adenoviren J12.1 Pneumonie durch Respiratory-Syncytial-Viren [RS-Viren] J12.2 Pneumonie durch Parainfluenzaviren J12.8 Pneumonie durch sonstige Viren J12.9 Viruspneumonie, nicht näher bezeichnet J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae J14 Pneumonie durch Haemophilus influenzae J15.0 Pneumonie durch Klebsiella pneumoniae J15.1 Pneumonie durch Pseudomonas J15.2 Pneumonie durch Staphylokokken J15.3 Pneumonie durch Streptokokken der Gruppe B J15.4 Pneumonie durch sonstige Streptokokken J15.5 Pneumonie durch Escherichia coli J15.6 Pneumonie durch andere aerobe gramnegative Bakterien J15.7 Pneumonie durch Mycoplasma pneumoniae J15.8 Sonstige bakterielle Pneumonie J15.9 Bakterielle Pneumonie, nicht näher bezeichnet J16.0 Pneumonie durch Chlamydien Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie: Anwenderinformation zum QS-Filter Seite 1 von 5

22 Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie: Anwenderinformation zum QS-Filter Kode Bezeichnung J16.8 Pneumonie durch sonstige näher bezeichnete Infektionserreger J18.0 Bronchopneumonie, nicht näher bezeichnet J18.1 Lobärpneumonie, nicht näher bezeichnet J18.2 Hypostatische Pneumonie, nicht näher bezeichnet J18.8 Sonstige Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet J18.9 Pneumonie, nicht näher bezeichnet J69.0 Pneumonie durch Nahrung oder Erbrochenes J85.1 Abszess der Lunge mit Pneumonie PNEU_ICD_EX Kode Bezeichnung T86.00 Versagen eines Transplantates hämatopoetischer Stammzellen T86.01 Akute Graft-versus-host-Krankheit, Grad I und II T86.02 Akute Graft-versus-host-Krankheit, Grad III und IV T86.03 Chronische Graft-versus-host-Krankheit, begrenzte Form T86.04 Chronische Graft-versus-host-Krankheit, ausgeprägte Form T86.09 Graft-versus-host-Krankheit, nicht näher bezeichnet T86.1 Versagen und Abstoßung eines Nierentransplantates T86.2 Versagen und Abstoßung eines Herztransplantates T86.3 Versagen und Abstoßung eines Herz-Lungen-Transplantates T86.4 Versagen und Abstoßung eines Lebertransplantates T86.81 Versagen und Abstoßung: Lungentransplantat T86.82 Versagen und Abstoßung: Z94.0 Zustand nach Nierentransplantation Z94.1 Zustand nach Herztransplantation Z94.2 Zustand nach Lungentransplantation Z94.3 Zustand nach Herz-Lungen-Transplantation Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation Z94.80 Zustand nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation ohne gegenwärtige Immunsuppression Z94.81 Zustand nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation mit gegenwärtiger Immunsuppression Z94.88 Zustand nach sonstiger Organ- oder Gewebetransplantation C81.0 Hodgkin-Krankheit [Lymphogranulomatose]: Lymphozytenreiche Form C81.1 Hodgkin-Krankheit [Lymphogranulomatose]: Nodulär-sklerosierende Form C81.2 Hodgkin-Krankheit [Lymphogranulomatose]: Gemischtzellige Form C81.3 Hodgkin-Krankheit [Lymphogranulomatose]: Lymphozytenarme Form C81.7 Sonstige Typen der Hodgkin-Krankheit C81.9 Hodgkin-Krankheit, nicht näher bezeichnet C82.0 Non-Hodgkin-Lymphom: Kleinzellig, gekerbt, follikulär C82.1 Non-Hodgkin-Lymphom: Gemischt klein- und großzellig, gekerbt, follikulär C82.2 Non-Hodgkin-Lymphom: Großzellig, follikulär C82.7 Sonstige Typen des follikulären Non-Hodgkin-Lymphoms C82.9 Follikuläres Non-Hodgkin-Lymphom, nicht näher bezeichnet C83.0 Non-Hodgkin-Lymphom: Kleinzellig (diffus) C83.1 Non-Hodgkin-Lymphom: Kleinzellig, gekerbt (diffus) C83.2 Non-Hodgkin-Lymphom: Gemischt klein- und großzellig (diffus) C83.3 Non-Hodgkin-Lymphom: Großzellig (diffus) C83.4 Non-Hodgkin-Lymphom: Immunoblastisch (diffus) C83.5 Non-Hodgkin-Lymphom: Lymphoblastisch (diffus) C83.6 Non-Hodgkin-Lymphom: Undifferenziert (diffus) Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie: Anwenderinformation zum QS-Filter Seite 2 von 5

23 Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie: Anwenderinformation zum QS-Filter Kode Bezeichnung C83.7 Burkitt-Tumor C83.8 Sonstige Typen des diffusen Non-Hodgkin-Lymphoms C83.9 Diffuses Non-Hodgkin-Lymphom, nicht näher bezeichnet C84.0 Mycosis fungoides C84.1 Sezary-Syndrom C84.2 T-Zonen-Lymphom C84.3 Lymphoepitheloides Lymphom C84.4 T-Zell-Lymphom, peripher C84.5 Sonstige und nicht näher bezeichnete T-Zell-Lymphome C85.0 Lymphosarkom C85.1 B-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet C85.7 Sonstige näher bezeichnete Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms C85.9 Non-Hodgkin-Lymphom, Typ nicht näher bezeichnet C88.00 Makroglobulinämie Waldenström: Ohne Angabe einer Remission C88.10 Alpha-Schwerkettenkrankheit: Ohne Angabe einer Remission C88.20 Gamma-Schwerkettenkrankheit: Ohne Angabe einer Remission C88.30 Immunproliferative Dnndarmkrankheit: Ohne Angabe einer Remission C88.70 Sonstige bösartige immunproliferative Krankheiten: Ohne Angabe einer Remission C88.90 Bösartige immunproliferative Krankheit, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer Remission C90.00 Plasmozytom [Multiples Myelom]: Ohne Angabe einer Remission C90.10 Plasmazellenleukämie: Ohne Angabe einer Remission C90.20 Plasmozytom, extramedullär: Ohne Angabe einer Remission C91.00 Akute lymphoblastische Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C91.10 Chronische lymphatische Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C91.20 Subakute lymphatische Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C91.30 Prolymphozytäre Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C91.40 Haarzellenleukämie: Ohne Angabe einer Remission C91.50 T-Zellen-Leukämie beim Erwachsenen: Ohne Angabe einer Remission C91.70 Sonstige lymphatische Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C91.90 Lymphatische Leukämie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer Remission C92.00 Akute myeloische Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C92.10 Chronische myeloische Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C92.20 Subakute myeloische Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C92.30 Myelosarkom: Ohne Angabe einer Remission C92.40 Akute promyelozytäre Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C92.50 Akute myelomonozytäre Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C92.70 Sonstige myeloische Leukämie: Ohne Angabe einer Remission C92.90 Myeloische Leukämie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer Remission C93.00 Akute Monozytenleukämie: Ohne Angabe einer Remission C93.10 Chronische Monozytenleukämie: Ohne Angabe einer Remission C93.20 Subakute Monozytenleukämie: Ohne Angabe einer Remission C93.70 Sonstige Monozytenleukämie: Ohne Angabe einer Remission C93.90 Monozytenleukämie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer Remission C94.00 Akute Erythrämie und Erythroleukämie: Ohne Angabe einer Remission C94.10 Chronische Erythrämie: Ohne Angabe einer Remission C94.20 Akute Megakaryoblastenleukämie: Ohne Angabe einer Remission C94.30 Mastzellenleukämie: Ohne Angabe einer Remission C94.40 Akute Panmyelose: Ohne Angabe einer Remission C94.50 Akute Myelofibrose: Ohne Angabe einer Remission C94.70 Sonstige näher bezeichnete Leukämien: Ohne Angabe einer Remission Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie: Anwenderinformation zum QS-Filter Seite 3 von 5

24 Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie: Anwenderinformation zum QS-Filter Kode Bezeichnung C95.00 Akute Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps: Ohne Angabe einer Remission C95.10 Chronische Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps: Ohne Angabe einer Remission C95.20 Subakute Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps: Ohne Angabe einer Remission C95.70 Sonstige Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps: Ohne Angabe einer Remission C95.90 Leukämie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer Remission C96.0 Abt-Letterer-Siwe-Krankheit C96.1 Bösartige Histiozytose C96.2 Bösartiger Mastzelltumor C96.3 Echtes histiozytäres Lymphom C96.7 Sonstige näher bezeichnete bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes C96.9 Bösartige Neubildung des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, nicht näher bezeichnet B20 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit] B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz- Viruskrankheit] B22 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit] B23.- Sonstige Krankheitszustände infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz- Viruskrankheit] B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom B23.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheitszust nde infolge HIV-Krankheit B24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz- Viruskrankheit] D70.0 Angeborene Agranulozytose und Neutropenie D70.1 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose mit einer Dauer von weniger als 20 Tagen D70.2 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose mit einer Dauer von 20 Tagen und mehr D70.3 Sonstige Agranulozytose D70.5 Zyklische Neutropenie D70.6 Sonstige Neutropenie D70.7 Neutropenie, nicht näher bezeichnet D71 Funktionelle Störungen der neutrophilen Granulozyten D72.0 Genetisch bedingte Leukozytenanomalien D76.0 Langerhans-Zell-Histiozytose, anderenorts nicht klassifiziert D76.1 Hämophagozytäre Lymphohistiozytose D76.2 Hämophagozytäres Syndrom bei Infektionen D76.3 Sonstige Histiozytose-Syndrome D80.0 Hereditäre Hypogammaglobulinämie D80.1 Nichtfamiliäre Hypogammaglobulinämie D81.0 Schwerer kombinierter Immundefekt [SCID] mit retikulärer Dysgenesie D81.1 Schwerer kombinierter Immundefekt [SCID] mit niedriger T- und B-Zellen-Zahl D81.2 Schwerer kombinierter Immundefekt [SCID] mit niedriger oder normaler B- Zellen-Zahl D81.3 Adenosindesaminase[ADA]-Mangel D81.4 Nezelof-Syndrom D81.5 Purinnukleosid-Phosphorylase[PNP]-Mangel D81.6 Haupthistokompatibilitäts-Komplex-Klasse-I-Defekt [MHC-Klasse-I-Defekt] Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie: Anwenderinformation zum QS-Filter Seite 4 von 5

25 Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie: Anwenderinformation zum QS-Filter Kode Bezeichnung D81.7 Haupthistokompatibilitäts-Komplex-Klasse-II-Defekt [MHC-Klasse-II-Defekt] D81.8 Sonstige kombinierte Immundefekte D81.9 Kombinierter Immundefekt, nicht näher bezeichnet D82.0 Wiskott-Aldrich-Syndrom D82.1 Di-George-Syndrom D82.2 Immundefekt mit disproportioniertem Kleinwuchs D82.3 Immundefekt mit hereditär defekter Reaktion auf Epstein-Barr-Virus D82.8 Immundefekte in Verbindung mit anderen näher bezeichneten schweren Defekten D82.9 Immundefekt in Verbindung mit schwerem Defekt, nicht näher bezeichnet D83.0 Variabler Immundefekt mit überwiegenden Abweichungen der B-Zellen-Zahl und Funktion D83.1 Variabler Immundefekt mit überwiegenden immunregulatorischen T-Zell- Störungen D83.2 Variabler Immundefekt mit Autoantikörpern gegen B- oder T-Zellen D83.8 Sonstige variable Immundefekte D83.9 Variabler Immundefekt, nicht näher bezeichnet D84.0 Lymphozytenfunktion-Antigen-1[LFA-1]-Defekt D84.1 Defekte im Komplementsystem D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie: Anwenderinformation zum QS-Filter Seite 5 von 5

26 Korrekturliste Ausfüllhinweise

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