1. RUNDER TISCH WOHNEN IM REICHENBERGER KIEZ
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- Claudia Rosenberg
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1 1. RUNDER TISCH WOHNEN IM REICHENBERGER KIEZ Dokumentation der Veranstaltung am
2 Inhaltsverzeichnis VERANSTALTUNGSABLAUF... 3 EINFÜHRUNG... 4 GRUNDSÄTZLICHE FRAGEN UND FORDERUNGEN AUS DEM PUBLIKUM... 4 SCHWERPUNKTE UND ERGEBNISSE DES THEMENTISCHS WOHNEN - STADTTEILVERSAMMLUNG... 5 EINFÜHRUNG IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN/ARBEITSGRUPPEN... 5 THEMENTISCH SICHERUNG VON WOHNRAUM, SOZIALE WOHNRAUMVERSORGUNG... 7 THEMENTISCH ZWECKENTFREMDUNGSVERBOTSVERORDNUNG... 9 THEMENTISCH ERHALTUNGSRECHT, MILIEUSCHUTZ, MIETPREISBREMSE INFORMATIONEN UND VERABREDUNGEN FÜR DIE WEITERE ZUSAMMENARBEIT
3 1. RUNDER TISCH WOHNEN IM REICHENBERGER KIEZ Datum: Uhr Ort: DESI Ohlauer Straße Berlin VERANSTALTUNGSABLAUF Uhr Begrüßung, Anlass und Ziel des Runden Tischs Wohnen (BzStR Hr. Panhoff) Uhr Schwerpunkte Thementisch Wohnen Stadtteilversammlung Reichenberger Kiez am (Marion Schuchardt, STATTBAU) Uhr Kurze Einführung in Schwerpunktthemen durch Verantwortliche aus dem Bezirksamt Sicherung von Wohnraum, soziale Wohnraumversorgung (BzStR Hr. Mildner- Spindler) Zweckentfremdungsverbotsverordnung (Hr. Sagitza, BA F-K Wohnungsamt) Erhaltungsrecht, Milieuschutz, Mietpreisbremse (Fr. Haverbeck, BA F-K Stadtentwicklungsamt) Uhr Weitere Vertiefung und Diskussion an drei Thementischen Uhr Zusammenfassung des Austauschs an den Thementischen Uhr Verabredungen für die weitere Arbeit: Inhalte, Organisation und nächster Termin Uhr Ende der Veranstaltung 3
4 EINFÜHRUNG (BzStr Herr Panhoff, Bauen und Wohnen) Ziele des Runden Tischs sind: Gemeinsamer Dialog zum Thema Wohnen (Bewohner, Engagierte, Verwaltung, Politik, Eigentümer, WBG s) Ansprechpartner/Verantwortliche und Betroffene/Interessierte zusammen an einem Tisch Vernetzung und Miteinander von Beteiligten Darstellung bezirklicher Zuständigkeiten bzw. Rollen Direkter Austausch von Wissen, Informationen und Erfahrungen Gemeinsame Formulierung von gezielten Forderungen an die Landespolitik Etablierung des Runden Tischs als regelmäßige Austauschplattform und Arbeitsgruppe Bekanntmachung des Runden Tischs als Gremium in Fragen des Wohnens im Quartier Teilnahme von Wohnungseigentümern bzw. Wohnungsunternehmen am Runden Tisch Transparente Aufbereitung und Bereitstellung sämtlicher Informationen zum Thema Wohnen mit Schwerpunkt Mieten Ggf. Einrichtung einer Webseite für den Runden Tisch auf der alle Infos zusammenfließen GRUNDSÄTZLICHE FRAGEN UND FORDERUNGEN AUS DEM PUBLIKUM Auf die Frage, ob Hauseigentümer anwesend seien, gibt es keine Meldungen aus dem Publikum. Auf die Frage, ob Polizei anwesend sei, gibt es ebenfalls keine Meldungen. Die Anwesenheit der Polizei auf der Stadtteilversammlung am wird in diesem Zusammenhang scharf kritisiert. Herr Panhoff betont, dass der Bezirk die Polizei nicht extra zur Sicherung der Stadtteilversammlung geladen hatte. Er stellt klar, dass der Runde Tisch Wohnen keines Polizeischutzes bedarf. Verwunderung wird darüber geäußert, dass in der Einladung zum Runden Tisch Wohnen nicht explizit das Thema Mieten bzw. der Begriff Mieter und Mieterinnen aufgeführt werden, obwohl die Mietenentwicklung/ -politik das hauptsächliche Problem aus Sicht der TeilnehmerInnen darstellt. Dies wurde auch im Ergebnis des Workshoptischs Wohnen auf der Stadteilversammlung deutlich. Gründe sind, dass im Reichenberger Kiez die Zahl der Mietwohnungen und die Anzahl privater Hauseigentümer eindeutig überwiegt. Es wird seitens Herrn Panhoff und Frau Schuchardt geklärt, dass unter dem Thema Wohnen sowohl Miete als auch Eigentum- und Genossenschaftsformen behandelt werden und sich der Runde Tisch in erster Linie an beide Seiten - MieterInnen und Eigentümer richtet und darüber hinaus auch an Verwaltung und Politik, um nachhaltige Ergebnisse und Strukturen zu erzielen. 4
5 SCHWERPUNKTE UND ERGEBNISSE DES THEMENTISCHS WOHNEN - STADTTEILVERSAMMLUNG AM EINFÜHRUNG IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN/ARBEITSGRUPPEN DES 1. RUNDEN TISCHS WOHNEN DURCH VERANTWORTLICHE AUS DEM BEZIRKSAMT 1. Sicherung von Wohnraum und soziale Wohnraumversorgung (BzStR Hr. Mildner-Spindler) Die Tätigkeitsbereiche Wohnen des Bezirksamtes werden vorgestellt. Näher erläutert werden die Aktivitäten und Kooperationen der Verwaltung im Bezug auf die Bereitstellung von Wohngeld, die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen und die praktische Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung als Bausteine zur nachhaltigen Sicherung von Wohnraum für alle sozialen Bedarfsgruppen und damit zur Gewährleistung einer nachhaltigen und ausgewogenen Quartiersentwicklung entgegen aktueller 5
6 Gentrifizierungstendenzen. Um individuell Hilfe leisten zu können, arbeitet das Bezirksamt eng mit dem Jobcenter sowie verschiedenen Organisationen im Bezirk, z.b. Mieter- und Sozialberatungsstellen, zusammen. 2. Zweckentfremdungsverbotsverordnung (Hr. Sagitza, BA F-K Wohnungsamt) Bis zum Jahr 2003 war die Zweckentfremdungsverbotsverordnung (ZwVbVO) aktiv. Danach wurde diese eingestellt und erst aktuell ab dem Jahr 2015 wieder eingeführt. Gewerbe darf bleiben. Die Frist für angezeigte Ferienwohnungen läuft Ende April 2016 ab. 4,5 Personen sind ab April 2015 im Bezirksamt für die Anwendung der ZEVV im gesamten Bezirk zuständig. Es gibt kein einsehbares Register der Akten, wo Ferienwohnungen angezeigt sind, für Außenstehende aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Jede Akte wird anonym und vertraulich behandelt. Das Amt ist auf Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen. Alle Informationen werden aufgenommen. Hierfür ist eine adresse eingerichtet worden. Aktuell ist das Verfahren mit den Eigentümern der Ferienwohnungen in Klärung. Die Eigentümer werden einzeln angehört und müssen sich zu den Tatbeständen äußern. Bei professionellen Anbietern von Ferienwohnungen wird die Umsetzung der ZwVbVO ggf. über Gerichtsverfahren geregelt werden müssen, evtl. auch bis über die Instanz des OVG. 3. Erhaltungsrecht, Milieuschutz, Umwandlungsverordnung, Mietpreisbremse (Fr. Haverbeck, BA F-K Stadtentwicklungsamt) Neben Christa Haverbeck stehen diesem Thementisch Frau Stark vom Bezirksamt sowie Hr. Ufuk Ülker und Hans Kellner von der Mieterberatung SO 36 zur Verfügung. Der sog. Milieuschutz ist im Baugesetzbuch verankert. Es handelt sich um eine baurechtliche Regelung, nicht um eine mieterschutzrechtliche. Demnach übt der Bezirk Einfluss aus auf die bauliche Veränderung in Gebieten, für die das Erhaltungsrecht festgelegt wurde. Auf die Grundmietenerhöhung kann kein Einfluss genommen werden, auch nicht auf eine Mietenerhöhung bei Mieterwechsel. Hier greift die Mietpreisbremse, die im kürzlich im Bundestag beschlossen wurde. Der Milieuschutz kann nur indirekt auf eine Modernisierungsumlage Einfluss nehmen, wenn über den normalen Ausstattungsstandard hinaus Baumaßnahmen geplant werden, Die Umwandlungsverordnung, die vom Berliner Senat zur Verhinderung von Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum beschlossen wurde, gilt ab dem und ist bereits anwendbar. Anträge werden vom Bezirksamt entgegen genommen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Eigentümer sich für einen Zeitraum von 7 Jahren vertraglich verpflichtet, die Wohnungen nur an die derzeitigen Mieter zu verkaufen, Die Ausübung des Vorkaufsrechts in Erhaltungsgebieten durch den Bezirk oder zugunsten Dritter birgt noch viele Probleme. 6
7 THEMENTISCH SICHERUNG VON WOHNRAUM, SOZIALE WOHNRAUMVERSORGUNG Austausch und Themensammlung Allgemeine Situation Modernisierung wurde vor 20 Jahren öffentlich subventioniert, heute machen Privateigentümer entsprechende Profite und Bezirk schreitet nicht ein Bewohnerfluktuation ist so lange keine akute Verdrängungsgefahr droht rückläufig aufgrund von Angst vor teuren Angebotsmieten Kiez altert, gleichzeitig sind funktionierende Nachbarschaften gefährdet Traumatisierung von Kindern und Jugendlichen aber auch älteren Menschen durch Verdrängung/Zwangsräumung; sie suchen auch nach Umzug gewohnte Umgebung auf Menschen mit Migrationshintergrund werden heute verdrängt, nachdem sie den Bezirk in den vergangenen Jahrzehnten stark mitgeprägt haben Neue Gefahrenwelle von Verdrängung: energetische Sanierung Forderung: übergreifender Plan des Bezirks, in dem er ein Konzept zur Eindämmung der Gentrifizierungsproblematik vorlegt Forderung: Ausweitung des Wohnungsbestands der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Forderung: stärkerer Austausch des Bezirks mit Bewohnern bzw. institutionellen Akteuren (bspw. Sozialberatung), die näher an Einzelfällen dran sind Angebot Bezirk: im Rahmen der rechtlichen Bedingungen (bspw. Wohnhilfe) alle Möglichkeiten zur Sicherung von Wohnraum ausschöpfen, gleichzeitig keine blumigen Versprechungen, die der Realität nicht standhalten Erkenntnis Bezirk: es ist nur schwer möglich, Vereinbarungen zu treffen, die den Erwartungen der Teilnehmer am Thementische gerecht werden Zwangsräumung Aufgabe soziale Wohnhilfe: Vermieter und Gerichte müssen über Räumungstitel informieren; schwierige Fälle: wenn Privateigentümer Situation ausnutzen (in 95 % der Fälle herrscht kein Wille zur Kooperation) Problem: Jobcenter überweist Miete nicht oder zu spät und Mieter bekommt dies erst durch fristlose Kündigung mit o Manche Privateigentümer warten auf genau solche Fehler o Viele Betroffene sind nicht in der Lage, bürokratische Problemlage zu erfassen Frage Bezirk: Wie erfahren wir von solchen Fällen? Forderung: bezirkliche Stelle einrichten Frage an Bezirk: Inwiefern kann eingegriffen werden, wenn eine Berufung erfolgreich ist? (Beispiel: Berufung einer Familie wurde nach Zwangsräumung stattgegeben, dennoch haftete sie, da Wohnung bereits neu vergeben wurde Warum zählte in diesem Fall die finanzielle Hinterlegung des Privateigentümers mehr als die des Mieters?) 7
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9 THEMENTISCH ZWECKENTFREMDUNGSVERBOTSVERORDNUNG (ZwVbVO) Austausch und Themensammlung Bestandsschutz für angemeldete Ferienwohnungen besteht bis , danach sind diese illegal 1000 Ferienwohnungen wurden bislang im Bezirk F-K selbst angezeigt; schätzungsweise sind aber weitaus mehr vorhanden Keine Verbindung zum Finanzamt über Zweckentfremdungsgesetz Ferienwohnungen im Milieuschutzgebiet sind generell verboten Zweckentfremdung greift nur bei Wohnraum Unentgeltlicher Wohnungstausch ist OK Baurecht zur Untersagung von Ferienwohnungen nutzen (Bsp. MeckPomm) Zu wenige Kapazitäten in den Bauämtern das Amt ist auf Infos über MieterInnen und Nachbarn angewiesen Könnten Ferienwohnungen zur Nutzung für Menschen mit bes. Schutzansprüchen bereitgestellt werden? Bezirkswebseite unter Zweckentfremdung Kontakt aufnehmen oder 10-Jahres-Frist nach Umwandlung in Eigentum Der Informationsflyer zur Zweckentfremdungsverbotsverordnung, der am Arbeitstisch vorlag und aktuell von der Mieterberatung ASUM erstellt wird, wird nach Fertigstellung an alle TeilnehmerInnen versendet. 9
10 THEMENTISCH ERHALTUNGSRECHT, MILIEUSCHUTZ, MIETPREISBREMSE Austausch und Themensammlung Umwandlungsverordnung: Antrag Grundbuchamt - Verkauf an Mieter (Bestandsmieter?) - 7 Jahre Bindung Verkauf Jahre Kündigungsschutz - Mieterinfo: wann? - Erfahrungen aus München und Hamburg - achricht5498.html Vorkaufsrecht: - zugunsten Dritter? - Genehmigungsverfahren - Präzedenzfall Schöneberg Großgörschenstraße - Frist (2 Monate) - warum Problem? - Haftung von Bezirk - Hohe Preise Wirtschaftlichkeit - Umwandlung Gewerbe Mietpreisbremse: viele Ausnahmen - Milieuschutz: Bezirk als Vorreiter B-Plan: Blockkonzepte, Aufstellungsbeschluss Senat Lärm, Hostel, Hotel, Kneipenkartierung (in 2016), Spielcasinos (B-Plan?) Zeitpunkt Intervention: Antrag erforderlich; bei umfassender Info an Mieter; Mieterberatung Antrag während Förderzeitraum? Rechtsanspruch SO36 Offene Mieterberatung in der Cuvrystraße 19 (Kontakt siehe folgende Seite) Erhaltungssatzung Achtung bei Grundrissänderungen Personal für Kontrollen? zu wenig; Infos an Bauamt und Eigentümer durch Nachbarn sinnvoll 10
11 INFORMATIONEN UND VERABREDUNGEN FÜR DIE WEITERE ZUSAMMENARBEIT Termin für den 2. Runden Tisch Wohnen Datum: Uhr Ort: DESI Ohlauer Straße Berlin Inhaltlich wird zunächst vor allem an den Themen Erhaltungsrecht, Milieuschutz, Umwandlungsverordnung, Mietpreisbremse weitergearbeitet, da sich hier der größte Diskussions- und Informationsbedarf herauskristallisiert hat Information und Einladung erfolgt per über den Verteiler Offene Mieterberatung Mieterberatungsverein SO36 Cuvrystraße 19 Anmeldung/Kontakt: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Informationsflyer zur Zweckentfremdungsverbotsverordnung (Mieterberatung ASUM) Nach Fertigstellung wird der Flyer an alle TeilnehmerInnen versendet Kontaktaufnahme / Informationen bezüglich der Zweckentfremdungsverbotsverordnung Zweckentfremdung@ba-fk.berlin.de oder wohnungsamt@ba-fk.berlin.de Kontaktaufnahme / Informationen bezüglich des Milieuschutzes im Bezirk Info und Download zur Anzeige einer Ferienwohnung:
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