Milieuschutz. Was ist das? Bisherige Planungen / Vorhaben der Stadt Frankfurt.
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- Friederike Armbruster
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1 Milieuschutz. Was ist das? Bisherige Planungen / Vorhaben der Stadt Frankfurt.
2 Unerwünschte Aufwertungs und Verdrängungsdynamik in Teilen der Stadt Anhaltender Zuzug von Bewohnern, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise, Umwandlungen von Miet in Eigentumswohnungen, bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden, Veränderungen der Bewohnerstrukturen und die Veränderung des Charakters von Quartieren und Stadtteilen durch eine Vielzahl von z.t. großen Projekten in kurzer Zeit haben insbesondere in den begehrten Stadtteilen um die Innenstadt bei vielen Menschen Ängste ausgelöst. Sie fürchten um ihre Wohnung und die vertraute Nachbarschaft. In einigen Stadtteilen haben sich Bürgerinitiativen gebildet, Ortsbeiräte und die Stadtverordnetenversammlung haben sich ihrem Anliegen angenommen
3 Welche Gebiete bekommen Milieuschutz? Für die Stadtteile Altstadt/ Innenstadt, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen Nord, Bahnhofsviertel/ Gutleutviertel/ Gallus werden Anträge für die Aufstellung von Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den Geschäftsgang gegebnen und sich für Bockenheim eine entsprechende Satzung in der Bearbeitung befindet.
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5 Zentralitätszuschläge Frankfurt
6 Beispiele Bockenheim Im und ausserhalb des Milieuschutzgebietes
7 Kaufen luxussanieren, weiterverkaufen Hedwig Dransfeldstraße 6 8. Nicht im Milieuschutz. Bisher.
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10 Aufkaufen, Aufgeschlossenheitserklärung, weiterverkaufen. Gründerzeitbauten Bockenheim
11 Kriterien Magistratsbericht: Für die Beurteilung der Zulässigkeit und Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in den künftigen Satzungsgebieten werden die folgenden Kriterien herangezogen, die eine Veränderung der sozialen Struktur erwarten lassen:
12 Abbruch und Rückbau auch die teilweise Beseitigung von Wohnungen bzw. Wohngebäuden Die Umwandlung von Wohnungen in Büronutzung Änderungen bestehender Wohnungen (baulicher Anlagen), wenn der allgemein übliche Standard von (Miet )Wohnungen überschritten wird
13 Schaffung einer Wohnung (auch durch Dachgeschoss Ausbau) wenn sie größer als 130 m² ist. Zusammenlegung von Wohnungen zu einer Großwohnung (mehr als 130 m²) Neue Balkone, Dachterrassen und Wintergärten größer 8 qm Personenaufzüge, die nur einzelne obere Geschosse erschließen
14 Zulässig und durchaus im Interesse der Stadt Frankfurt am Main Bauliche Modernisierungsmaßnahmen wie: ein zeitgemäßer Ausstattungszustand, entsprechend dem Ausstattungsstandards durchschnittlicher Wohnungen im Satzungsgebiet (Grundausstattung im Hinblick auf Sanitär und Elektroinstallation sowie zentrale Heizungsversorgungsanlagen) energiesparende Maßnahmen (Erfüllung der ENEV Anforderungen bis hin zum Passivhausstandard) Maßnahmen, die der Barrierefreiheit bzw. besseren Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen dienen Balkone und Dachterrassen kleiner als 8 Quadratmeter Magistratsbericht 217 /
15 Umwandlungsverordnung Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat bei der Hessischen Landesregierung weiterhin auf den Erlass einer Rechtsverordnung nach 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB hinwirkt, um in Kombination mit Milieuschutzsatzungen nach 172 (1) Nr. 2 BauGB einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet in Eigentumswohnungen zu erwirken.
16 Thema Vorkaufsrecht In künftigen Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist beabsichtigt, im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Finanzmittel gezielt von der Möglichkeit der Ausübung von Vorkaufsrechten nach 24 (1) Nr. 4 BauGB Gebrauch zu machen und Wohngebäude mit dem Ziel einer späteren Reprivatisierung anzukaufen. Dadurch soll in jenen Stadtquartieren, in denen kein geeigneter günstiger Wohnraum mehr zur Verfügung steht, eine Verdrängung der Bewohner dieser Objekte verhindert werden. Magistratsbericht /
17 Mieter müssen informiert und beraten werden. Milieuschutz ohne engagiertes Personal macht keinen Sinn. Kriterien müssen dem Bestandsschutz dienen, z.b. keine Zusammenlegung von Wohnungen... Thema große Balkons und der fragwürdige Klimaschutz
Übermäßiger Aufwertungs- und Verdrängungsdynamik in innenstadtnahen Quartieren begegnen - ausgewogene Stadtteilentwicklung fördern
DER MAGISTRAT Frankfurt am Main, 12.12.2014 Dezernat: II Eingang Amt 01: 15.12.14,11.15 Uhr M 217 Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung PB - Bm Olaf Cunitz H Anhörung Ortsbeiräte 1
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