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1 turnaround Newsletter für Unternehmensrestrukturierung ECOVIS Turnaround 2/2012 Stresstest Schnell checken Kriseninstrumente Richtig planen Schutzschirm Unternehmen erhalten

2 Mittelständische Unternehmen haben meist zu wenig Zeit für vorausschauende Planung oder Risikoszenarien. Unser Stresstest schafft für Sie vielfachen Mehrwert. Rainer Priglmeier, Mittelstandsberater bei Ecovis in Dingolfing, STRESSTEST Ihr Unternehmen schnell gecheckt Wenn Sie mit der neuen Ecovis-App ganz entspannt 22 Fragen beantworten, wissen Sie spätestens in zwanzig Minuten, wie es um Ihr Unternehmen steht. Ist Ihr Unternehmen auf Krisen und außergewöhnliche Situationen vorbereitet? Dann müsste allen Führungskräften bis hin zur Unternehmensleitung bewusst sein, welche Anforderungen von Banken und Beratungsgesellschaften schon längst als selbstverständlich betrachtet werden und bei welchen Themen doch immer wieder Fragen offen bleiben. Mit dem Stresstest von Ecovis lässt sich schnell feststellen, wie Ihr Unternehmen auf betriebswirtschaftliche Notfallsituationen sowie Bonitätsbeurteilungen von Banken und Auskunfteien vorbereitet ist und wo vielleicht noch offene Baustellen bestehen. Dafür hat Ecovis 22 Fragen entwickelt und dabei auf die langjährigen Erfahrungen unserer Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Bank- und Finanzierungsfachleute zurückgegriffen. Sicherlich kann dieser Stresstest nur Impulse für mögliche Handlungsfelder liefern. Aus unserer breiten Praxis in der Mittelstandsberatung empfehlen wir jedoch jedem Unternehmer, sich grundsätzlich mit diesen Fragen vertraut zu machen. Allein wenn Sie sich mit dem Stresstest beschäftigen, haben Sie schon einen wichtigen Schritt getan. aber oft weitreichende Auswirkungen haben. Bei Banken und Kreditinstituten fließen diese Faktoren ab einem bestimmten Kreditvolumen neben den Informationen aus dem Jahresabschluss maßgeblich in die Ratingnote und damit in die Bonitätseinstufung mit ein. Dadurch bestimmen sie die Kosten und die zu stellenden Sicherheiten für Bankkredite ganz entscheidend mit. Auch Wirtschaftsauskunfteien beziehen diese Informationen in ihre Bewertungen ein; die Auswirkungen spiegeln sich in der dort ermittelten Bonitätsnote wider. Dazu ein Beispiel aus unserer Niederlassung in Dingolfing: Die renommierte Auskunftei Creditreform riet bei ihrer Bewertung eines gesunden Unternehmens: Vorsicht beim Eingehen neuer Geschäftsverbindungen. Dass dieses negative Urteil letztendlich aus veralteten Unternehmensdaten abgeleitet wurde, weil keine aktuellen oder vollständigen Daten zu den weichen Faktoren vorlagen, bemerkte der Unternehmer erst im persönlichen Gespräch mit seinem künftigen Ge- schäftspartner. Dieser hatte vor Geschäfts- abschluss die Gerade mittelständische Unternehmen haben meist viel zu wenig Zeit, um sich mit vorausschauender Planung oder mit Risikoszenarien intensiv zu beschäftigen. Doch rund zehn Minuten Durcharbeiten des Unternehmerstresstests ist gut investierte Zeit. Dieses Budget ist bestens angelegt; denn der Mehrwert, den der Test für Sie schafft, beträgt ein Vielfaches. Der Schwerpunkt unseres Stresstests liegt auf den weichen Faktoren. Dazu zählen beispielsweise die Fragen zur Unternehmensnachfolge, zur Bildung von Eigenkapital, zur Unternehmensplanung und Risikovorsorge. Denn vor allem die weichen Faktoren sind es, die im Tagesgeschäft wenig beachtet werden, 2 ECOVIS Turnaround 2/2012

3 Unser Stresstest überprüft Schlüsselfaktoren, die auch Banken und Wirtschaftsauskunfteien in die Bonitätsbewertung einbeziehen. Auskunft eingeholt und den Unternehmer mit dem negativen Urteil konfrontiert. Durch den offenen Dialog konnte das Missverständnis ausgeräumt werden. Zusammen mit den Beratern von Ecovis wurden zwischenzeitlich die gespeicherten Informationen aktualisiert. Die ausgewiesene Bonitätsnote hat sich dadurch deutlich verbessert. Auch die Auskunftei rät nun zum Eingehen einer Geschäftsverbindung. Beim Unternehmer-Stresstest von Ecovis sind die Fragestellungen in drei Bereiche aufgeteilt. Begonnen wird mit den unternehmerischen Faktoren und allgemeinen Fragen zur internen betrieblichen Auswertung Lücken aufgetreten sind oder konkreter Handlungsbedarf und Verbesserungspotenzial erkannt worden sind, erfolgt jeweils ein separater Hinweis. Sie erhalten die Ecovis-App selbstverständlich kostenlos im Appstore für iphones, ipods und ipads über den Link: Die Anwendung wird auch auf die Ecovis-Internetseite unter Leistungen und Lösungen in der Rubrik Unternehmensberatung eingestellt. Organisation des Unternehmens, aber auch zur persönlichen Vorsorge etwa zur Altersvorsorge der Geschäftsführer. Den zweiten Bereich bilden die bilanziellen Faktoren mit Fragen zur Eigenkapital- und Ertragssituation, die aus dem Jahresabschluss nicht automatisch abgeleitet werden können. Der dritte und letzte Bereich geht auf die Liquiditäts- und Unternehmensplanung ein. Dabei werden sowohl Zukunftsperspektiven als auch unternehmerische Problemstellungen in der Vergangenheit betrachtet. Das Testergebnis wird anschließend als Bewertung in vier Notenstufen mit entsprechenden Hinweisen für den Unternehmer ausgewiesen. Wenn bei der Es bietet sich an, den Stresstest und die daraus gewonnenen Erkenntnisse spätestens im Rahmen der Bilanzbesprechung mit Ihrem Ecovis-Berater Punkt für Punkt offen zu diskutieren. Gerne stehen Ihnen auch unsere Experten aus dem Bereich Unternehmensberatung und Restrukturierung für Fragen rund um den Unternehmerstresstest zur Verfügung. Allen Unternehmern empfehlen wir, regelmäßig Eigenanfragen bei den wichtigsten Wirtschaftsauskunfteien zu machen. Denn auf diesem Weg können Sie am besten ein Spiegelbild Ihres draußen gehandelten Profils einholen. Wir unterstützen Sie dann gerne bei der detaillierten Prüfung, wo Inhalte anzupassen sind schließlich soll doch die Bonitätsnote Ihre Geschäftsentwicklung fördern. TIPP Besprechen Sie Erkenntnisse aus dem Stresstest offen mit Ihrem Ecovis-Berater. Holen Sie Eigenanfragen bei Wirtschaftsauskunfteien ein und lassen Sie sich von uns bei der detaillierten Prüfung und den abzuleitenden Konsequenzen beraten. ECOVIS Turnaround 2/2012 3

4 In der Unternehmenskrise bewährt sich die integrierte Sanierungsplanung als geeignetes Steuerungsinstrument gerade für das Management. Prof. Dr. Bernd Romeike, Vorstand der GLC Glücksburg Consulting AG und Kooperationspartner von Ecovis in Rostock und Hamburg, INTEGRIERTE SANIERUNGSPLANUNG Baustein für den Erfolg Wesentlicher Bestandteil eines Sanierungskonzepts ist die integrierte Planung. Sie macht die vorgesehenen Maßnahmen transparent und sorgt bei allen Beteiligten für das notwendige Vertrauen. FAZIT Erfolgreich sanieren heißt immer auch integriert planen: Die Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung in kurz-, mittel- und langfristigen Etappen ist wesentlicher Bestandteil jedes aussichtsreichen Sanierungskonzepts. Gerade in der Krise sind die Anforderungen an eine integrierte Unternehmensplanung erheblich umfangreicher und detaillierter. Der Grund liegt in dem Informationsbedürfnis, das jede außergewöhnliche Situation bei den verschiedenen externen Beteiligten stark ansteigen lässt. Dazu kommt ein enormer Zeitdruck, den jeder spürt, wenn er in der Krise eine integrierte Unternehmensplanung erstellt. Das belegen unsere Erfahrungen aus vielen Sanierungsfällen. Eine integrierte Planung in Form von Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung ist wesentlicher Bestandteil jedes aussichtsreichen Sanierungskonzepts. Unter integriert versteht man dabei die enge Verzahnung der drei zentralen Planungsbestandteile Ertrag, Liquidität und Bilanz. Ausgangspunkte sind dabei verschiedene betriebliche Teilpläne, beispielsweise Absatz-, Investitions-, Produktions- und Personalplanung und Planung der Abschreibungen. Zeiträume und Etappen sind in der Sanierungsplanung sehr wichtig. Deshalb wird zwischen Kurz-, Mittel- und Langfristplanung unterschieden. Die Kurzfristplanung bildet üblicherweise einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ab. Für diesen Zeitraum müssen die zugrunde liegenden Planungsprämissen hinreichend bekannt sein, damit eine relativ detaillierte und genaue Ausarbeitung möglich ist. Die kurzfristige Planung erfolgt in der Regel auf Monatsbasis, teilweise auch auf Wochenbasis. In der Mittelfristplanung wird ein Zeitraum von ein bis drei Jahren betrachtet. Abhängig von den Anforderungen des Adressatenkreises kann die Planung des zweiten oder dritten Jahres auf Monats-, Quartalsoder Jahresbasis erfolgen. Die Langfristplanung betrachtet einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. So bildet das Regelwerk IDW ES6, in dem der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) wesentliche Grundsätze der Unternehmenssanierung aufgestellt hat, für die integrierte Planung einen Zeitraum von drei Jahren ab. Ist im Sanierungskonzept auch der detaillierte Sanierungsplan verankert, dann muss ausgehend von den betrieblichen Teilplänen eine Ertragsplanung und darauf aufbauend eine Liquiditäts- und eine Planbilanz entwickelt werden. Dabei ist darzulegen, welche Wirkungen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die künftige Ergebnis-, Finanz- und Vermögensentwicklung des Unternehmens voraussichtlich haben. Es gilt auch Planungsunsicherheiten zu berücksichtigen. Dafür erscheint es zweckmäßig, Alternativrechnungen zum real case durchzuführen. Die integrierte Planung ist insbesondere um solche Kennzahlen zu ergänzen, die eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit stützen. Nach dem Regelwerk IDW ES 6 n. F. kommen Liquiditätskennzahlen z. B. zum Cashflow, Ertragskennzahlen etwa zur Rentabilität und Vermögenskennzahlen wie beispielsweise zur Eigenmittelquote 4 ECOVIS Turnaround 2/2012

5 Eine integrierte Planung in Form von Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung ist unverzichtbar für jedes aussichtsreiche Sanierungskonzept. in Betracht (siehe Kasten). Außerdem kommen etwaige vereinbarte Kennzahlen im Rahmen sogenannter Convenants dazu. Aber keine noch so gute Planung vermag absolute Sicherheit für die Zukunft zu liefern; sie kann allerdings bei allen Beteiligten mögliche aufkeimende Unsicherheiten über die vorgesehenen Maßnahmen verringern und nach innen und außen Vertrauen vermitteln. Die integrierte Sanierungsplanung fungiert als Bindeglied zwischen dem (neuen) Leitbild, den vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen und dem Controlling. Häufig wird die Notwendigkeit einer integrierten Planung in Sanierungsprojekten nur als reine Anforderung der Kapitalgeber bzw. anderer Gläubiger angesehen und viel zu selten als das verstanden, was sie außerdem sein kann: ein wesentliches Steuerungsinstrument für das Management zur Umsetzung des Sanierungskonzepts. Nach unseren langjährigen Erfahrungen bei der Sanierung von Unternehmen ist die integrierte Planung ein wesentlicher Baustein für den Erfolg. Wichtige Kennzahlen nach dem IDW ES 6 n. F. Liquiditätskennzahlen, insbesondere: Liquiditätsgrade I bis III Cashflow in Prozent vom Umsatz Schuldentilgungsdauer in Jahren Kapitaldienstdeckungsfähigkeit Debt Service Coverage Ertragskennzahlen, insbesondere: Gesamtkapitalrentabilität Eigenkapitalrentabilität Umsatzrentabilität Material/Fremdleistungsquote Personalaufwandsquote EBITDA in Prozent vom Umsatz Vermögenskennzahlen, insbesondere: Eigenmittelquote Verschuldungsgrad Anlagendeckung Working Capital Laufzeiten der Debitoren und Kreditoren in Tagen Vorratsreichweite in Tagen KRISENINSTRUMENTE Richtige Planung macht Soll zum Ist Unverzichtbar für jede Form von Unternehmensführung ist die exakte Planung. Sie spielt auch im Fall einer Restrukturierung eine entscheidende Rolle. In nahezu allen betrieblichen Situationen ist die operative Planung der instrumentelle Kern einer Beratung. Dabei ist es egal, ob es ein erfolgreiches und wirtschaftlich gut aufgestelltes Unternehmen bei seiner weiteren Entwicklung zu unterstützen oder ein Sanierungsgutachten zu erstellen gilt. Gerade bei einer Restrukturierungsberatung gehen alle Überlegungen von der Frage aus: Wo steht das Unternehmen heute? Auslöser zu dieser Frage ist eine von der Unternehmensführung nicht gewünschte betriebswirtschaftliche Situation, die über die üblichen Herausforderungen hinausgeht und außergewöhnliche Maßnahmen erfordert. Dies wird allgemein als Krise bezeichnet. Der Weg aus der Krise Us 0 t Der Planungszeitraum reicht vom Ist-Zustand (roter Punkt) bis zur gewünschten erfolgreichen Unternehmenssituation (grüner Punkt). ECOVIS Turnaround 2/2012 5

6 Das A und O der Unternehmensführung ist Planung. Das wissen erfolgreiche Unternehmen. Und noch mehr bekommen das Unternehmen in der Krise zu spüren. Dr. Holger Fischer, Mittelstandsberater bei ECOVIS Consulting in Würzburg, holger.fischer@ecovis.com FAZIT Jedes Unternehmen, das am Markt agiert und einer systematischen Unternehmensführung unterliegt, sollte über eine rollierende Planungsrechnung verfügen. Wenn die Planung regelmäßig überarbeitet wird, dann wird sie zu einem sehr wirksamen Controlling- Instrument. Die Grafik auf S.5 zeigt das Ziel der Beratung, den erfolgreichen Weg aus der Krise. Mit dem roten Punkt ist hier eine Unternehmenssituation (Us) gekennzeichnet, die eine fiktive Firma in ihrer Existenz bedroht. Um eine Planung für das Unternehmen erstellen zu können, ist erstens der Ausgangspunkt möglichst exakt zu beschreiben. Es sind der Ist-Zustand und sämtliche erkennbaren Wagnisse zu erfassen, die in die Zukunft hineinwirken. Zweitens werden auf dem Ist- Zustand sämtliche zukünftigen betriebswirtschaftlichen Veränderungen aufgesetzt und planerisch durchgerechnet. Die gestrichelte Linie der vereinfachten Grafik beschreibt das Ergebnis dieser Planungsrechnung. Der Planungszeitraum endet hier im grünen Punkt und soll eine möglichst positive Unternehmenssituation beschreiben, die stabiler und erfolgreicher ist als der rote Ausgangspunkt. Mit der Planung eines Unternehmens wird die betriebswirtschaftliche Zukunft (t) des Unternehmens vorweggenommen. Die Planungsrechnung kann dazu eingesetzt werden, verschiedene Szenarien zu analysieren. In der Krisensituation sind schnelle und wirksame Entscheidungen notwendig. Krise bedeutet Instabilität. Aus anderen Lebenssituationen wissen wir, dass die Krise zu reflexartigen, intuitiven Reaktionen nötigt. Auch besteht für die Unternehmensführung in der Krise wenig Zeit, um systematisch sämtliche Alternativen zu durchdenken und auszuprobieren. Denn ein Unternehmen ist kein Labor, in dem unterschiedliche Versuchsanordnungen auf den Prüfstand gestellt werden können sonst würden die Alternativen im realen Wirtschaftsraum unter Wettbewerbsbedingungen ausgetestet. Letztlich kann die falsche Entscheidung das Ende des Unternehmens bedeuten. Die Planung dagegen ermöglicht es, in einem geschützten Raum nur im Papierformat das Unternehmen durchzuspielen. Als erste Voraussetzung sind exakte und zeitnahe Ist-Daten aus dem Rechnungswesen des Unternehmens erforderlich. Darauf aufbauend werden die Planungsprämissen formuliert. Die parallele Untersuchung und Beratung des Unternehmens führt zu einer Auswahl von verschiedenen betriebswirtschaftlichen Instrumenten, die quantifiziert in eine Planung eingestellt werden können. Instrumentell ist es von Bedeutung, ohne Datenverluste zu arbeiten. Dazu wird im Idealfall ein integriertes Planungssystem eingesetzt, dessen Schnittstelle zum Rechnungswesen maschinell ist. Sämtliche Ist-Daten werden damit auch tatsächlich für die Planung genutzt und unter Berücksichtigung der Planungsprämissen in die Zukunft gerechnet. In der Praxis sind häufig Jahresplanungen auf Ergebnisebene vorzufinden. Für die Restrukturierung eines Unternehmens insbesondere akut in der Krise greift diese Vorgehensweise jedoch zu kurz. Ausdruck der Krise ist regelmäßig die Liquiditätsknappheit. Krisenplanung ist eine operative Planung auf Monatsebene, die sämtliche betriebswirtschaftlichen Ebenen erfasst, d.h., es werden Umsatz, Aufwand, Investitionen, Abschreibungen und Finanzierung detailliert dargestellt und planerisch erfasst. Die Planungsrechnung endet nicht auf der Ergebnisebene, sondern wird bis zur monatlichen Liquiditätsentwicklung weitergeführt. Eine Restrukturierung scheitert, wenn die Liquiditätsbedarfe nicht in kurzen Zeitintervallen berechnet sind und in der Sanierungsphase keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung stehen. In der Planung wird der Finanzbedarf auf Monatsebene prognostisch errechnet. Die Finanzierung stützt sich auf diesen errechneten Liquiditätsbedarf, der unter Berücksichtigung der Planungsprämissen und sonstiger geplanter betriebswirtschaftlicher Veränderungsprozesse ermittelt wird, und lässt sich auf diese Weise sicherstellen. Vor allem Fremdkapitalgeber egal aus welchem Bereich erwarten eine belastbare Planung, die das Ist vorwegnimmt. Die Unternehmensführung misst ihren Erfolg in regelmäßigen Analysen der Plan-Ist-Abweichungen. Dabei korrigiert sie ihre Handlungen und Entscheidungen und, je nach Konstellation, auch die Planung. Letzteres sollte allerdings nur mit der gebotenen Vorsicht und nur mit nachvollziehbaren und gut dokumentierten Gründen geschehen, insbesondere wenn eine negative Plananpassung erfolgt. So wird die Planung zum Controllinginstrument und steht nicht zusammenhangslos im Raum. 6 ECOVIS Turnaround 2/2012

7 Wir möchten Unternehmen durch alle Lebensphasen begleiten von der Existenzgründung über das Wachstum bis zur Übergabe an einen Nachfolger. Steffen Wartenberg, Mittelstandsberater bei ECOVIS Consulting in Dresden, Neue Beratungsqualität für den Mittelstand Bereits seit 20 Jahren ist Ecovis auf den Gebieten der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Dresden aktiv. Seit dem 10. April ist auch die ECOVIS Consulting GmbH mit einem Büro vertreten. Im Interview erklärt Steffen Wartenberg, Mittelstandsberater bei Ecovis, welchen Beitrag die Consulting-Gesellschaft zum umfassenden Beratungsangebot von Ecovis leistet. Was hat ECOVIS Consulting bewogen, auch in Dresden eine Niederlassung zu eröffnen? Seit einiger Zeit stellen wir hier in der Region einen wachsenden Bedarf mittelständischer Unternehmen an intensiver betriebswirtschaftlicher Beratung fest. Sie wollen zum Beispiel bei ihrem Kreditinstitut ein besseres Rating erreichen, um ihre Finanzierungskosten zu senken, oder möchten für Investitionen günstige Fördermittel einsetzen. Mit unserem Beratungs- Know-how unterstützen wir sie dabei, und das geht natürlich am besten, wenn man vor Ort sitzt. Was kann ECOVIS Consulting den mittelständischen Mandanten in der Region bieten? Wir möchten Unternehmen durch alle Lebensphasen begleiten von der Existenzgründung über das Wachstum bis zur Übergabe an einen Nachfolger. Wenn entscheidende Weichen zu stellen oder schwierige Probleme zu bewältigen sind, bieten wir kompetente Unterstützung an, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Jedes Unternehmen, jede Situation ist verschieden und erfordert individuelle Beratung. aber auch die Ertragskraft durch Kostensenkung, effizientere Strukturen und Abläufe zu verbessern. Wie weit arbeiten Sie mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern von Ecovis zusammen? Allein dass wir unsere Büros gleich neben den Ecovis-Wirtschaftsprüfern bezogen haben, zeigt schon, dass wir auf eine enge Zusammenarbeit Wert legen. Nicht nur weil erfahrungsgemäß viele Unternehmen auf Empfehlung unserer Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkollegen zu uns kommen, die eben am besten wissen, wo ihre Mandanten der Schuh drückt und wann unsere Expertise gefordert ist. Überdies ist der fachübergreifende Beratungsansatz ein Markenzeichen von Ecovis. Das heißt, wir können wie alle anderen Ecovis-Kollegen auf das spezielle Knowhow von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zurückgreifen, und das nicht nur in Deutschland, sondern bei weltweit über 60 Partnerkanzleien. Umgekehrt sehen wir uns auch als Dienstleister unserer Kolleginnen und Kollegen der anderen Professionen auf unseren Spezialgebieten. Ein wichtiges Thema, das den Mittelstand immer wieder bewegt, haben Sie schon angesprochen: Finanzierung und Rating sprich: verschärfte Anforderungen bei der Kreditvergabe. Wie kann ECOVIS Consulting hier helfen? Das Thema hat zwei Seiten: Zum einen geht es darum, die Forderung der Banken nach zeitnaher und umfassender Information über die geschäftliche und finanzielle Entwicklung der Firma zu erfüllen. Hier sind unsere Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkollegen sehr engagiert und erste Ansprechpartner, wenn der Mandant um Rat sucht. Zum anderen gilt es, das Unternehmen selbst fitter zu machen, um eine bessere Bonitätsnote und damit günstigere Kreditkonditionen zu erreichen oder überhaupt die gewünschte Finanzierung zu erhalten. Hier geht es darum, die Finanzstrukturen zu optimieren, ECOVIS Turnaround 2/2012 7

8 Auch wenn Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter in der Sache manchmal sehr hart sind: Der wirtschaftlichen Realität kann sich letztlich niemand entziehen. Josef Häusler, Geschäftsführer der Mittelstandsberatung ECOVIS Consulting in Dingolfing, SCHUTZSCHIRMVERFAHREN Das Insolvenz-Unternehmen erhalten Wenn Gläubiger und Insolvenzverwalter einverstanden sind, können in Finanznot geratene Unternehmen noch einen Sanierungsspielraum nutzen und aktiv ihren Fortbestand sichern. Der Gesetzgeber hat den Beteiligten eines Insolvenzverfahrens mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) seit März 2012 neue Regeln an die Hand gegeben. Er orientiert sich stärker am Gläubigerschutzverfahren des US-amerikanischen Insolvenzrechts und an den damit verbundenen Chancen. Danach kann der Insolvenzschuldner, durch die Bestimmungen des Chapter 11 vor dem Zugriff seiner Gläubiger geschützt, weiter agieren, um sein Unternehmen langfristig zu erhalten. Das ESUG stärkt auch die Eigenverwaltung durch den Unternehmer. Denn das Schutzschirmverfahren gemäß 270b Insolvenzordnung (InsO) eröffnet neue Möglichkeiten der Unternehmenssanierung quasi aus der Insolvenz heraus und beschränkt den vorläufigen Insolvenzverwalter auf die Rolle eines Sachverwalters. Doch der Eintritt in das Schutzschirmverfahren ist erst möglich, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. So darf das in wirtschaftliche Not geratene Unternehmen neben einem Sanierungsplan, der den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu entsprechen hat, noch nicht zahlungsunfähig sein. Für Klarheit sorgt hier ein Finanzplan für das laufende und das darauffolgende Geschäftsjahr. Damit wird es für die Unternehmen eminent wichtig, frühzeitig zu handeln, um noch unter den Schutzschirm schlüpfen zu können. Unternehmen, über die eine Zahlungsunfähigkeit buchstäblich wie ein Blitz aus heiterem Himmel, etwa in Form eines plötzlichen Forderungsausfalls, hereinbricht, kommen leider nicht in den Genuss des Schutzschirmverfahrens. Besonders deutlich wird dies an dem nachfolgenden Beispiel einer Sanierung, die Ecovis vor wenigen Wochen erfolgreich abschließen konnte. Dabei ging es um ein Unternehmen, das mit der Rechtsform einer GmbH im privaten Wohnungsbau und als Bauträger tätig war. Bei einem Großprojekt kam es zu Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit Nachträgen, Regiearbeiten und einer unklaren Ausschreibung. Der Auftraggeber verweigerte die Bezahlung der gestellten Rechnungen und beschritt den Rechtsweg mit Einschaltung eines Gutachters. Die Baufirma konnte daher ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Nachdem nicht mit allen Gläubigern Stundungsvereinbarungen geschlossen werden konnten, war innerhalb der Drei- Wochen-Frist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden. 8 ECOVIS Turnaround 2/2012

9 Zu jeder guten Lösung gehört es, den Insolvenzverwalter mit allen Informationen zu versorgen und die Gläubiger, meist die finanzierenden Banken, einzubinden. Thomas Schinhärl, Rechtsanwalt und Unternehmenssanierer bei Ecovis in Regensburg, Hier hat Ecovis dem Mandanten nach Prüfung der Sach- und Rechtslage geraten, den Insolvenzantrag zu stellen. Ziel war, Haftungs- und Strafrechtsrisiken vom Unternehmer fernzuhalten und gleichzeitig aus der Insolvenz heraus eine Auffanggesellschaft zu gründen. Dies tat die Ehefrau des Unternehmers und eröffnete zeitgleich mit dem Insolvenzantrag eine Gesellschaft, an die neue Aufträge erteilt wurden. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens hatte die Auffanggesellschaft das Anlagevermögen entgeltlich vom Insolvenzverwalter erworben und im Wesentlichen das Personal übernommen. Damit war die Grundlage für die künftige Geschäftstätigkeit geschaffen. Somit waren alle Beteiligten die Gewinner dieser Lösung: Der Insolvenzverwalter konnte das Verfahren zeitnah abschließen und eine Quote an die Insolvenzgläubiger ausbezahlen. Und für die Unternehmerfamilie und die Mitarbeiter wurde eine tragfähige Zukunftsperspektive geschaffen. Und noch ein besonderer Aspekt spielte bei der Unterstützung durch Ecovis eine wichtige Rolle. Alle strafrechtlich relevanten Themen wie beispielsweise Insolvenzverschleppung wurden von vornherein vermieden für den wirtschaftlichen Neustart der Unternehmerfamilie elementar. Mit dem Insolvenzverwalter wurde vereinbart, dass der Unternehmer im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten einen monatlichen Betrag über einen Zeitraum von sechs Jahren an die Insolvenzmasse abführt. Im Gegenzug waren die Ansprüche der Insolvenzmasse auf Ersatz gegen den Unternehmer vollständig abgegolten. Die Geldmittel hieraus ließen sich letztlich aus der Auffanggesellschaft erwirtschaften. Der tätigen Unternehmerfamilie blieben dann am Ende trotz des Insolvenzverfahrens in Form der Auffanggesellschaft eine Geschäftsgrundlage und die Einkunftsquelle erhalten. Weil auch die Arbeitsverhältnisse weiter Bestand hatten, musste hierfür auch kein Insolvenzausfallgeld bezahlt werden. Bei Fällen, in denen die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten und deshalb kein Schutzschirmverfahren mehr möglich sein sollte, zeigt das vorstehende Beispiel sehr deutlich: So frühzeitig zu handeln wie nur möglich ist oberstes Gebot. Nur wenn es genügend Handlungsspielraum gibt, lässt sich das gesamte Arsenal der Interventionsmöglichkeiten ausschöpfen. Aus unserer langjährigen Beratungserfahrung, auch in sehr schwierigen Fällen, wissen wir, was man in Krisenzeiten besser im Vorfeld, wenn sich bereits Krisen ankündigen, auf jeden Fall beachten muss: Unabdingbar sind eine qualifizierte Beratung und ein von Anfang an offener und vertrauensvoller Dialog mit Gläubigern und Insolvenzverwalter. FAZIT Mit dem Schutzschirmverfahren nach 270b InsO und der interessanten Eigenverwaltung wird es für Unternehmen attraktiver, frühzeitig in ein Insolvenzverfahren einzutreten und gleichzeitig die Unternehmenssteuerung im Kern zu behalten. ECOVIS Turnaround 2/2012 9

10 Je früher Krisenunternehmen gegensteuern, umso besser: Die neuen Regeln erhöhen den Anreiz, frühzeitig Insolvenzantrag zu stellen. Da steigen die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung erheblich. Joachim Wieker, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis in Rostock und Hamburg, SCHUTZSCHIRMVERFAHREN Auf die Bescheinigung kommt es an Wenn Unternehmen in Krisensituationen unter den neuen Schutzschirm schlüpfen wollen, muss ihr Eröffnungsantrag auch eine gesonderte qualifizierte Bescheinigung enthalten. Ohne sie geht nichts. Die Bescheinigung ist der Form halber von einem in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt anzufertigen. Aus ihr muss sich inhaltlich ergeben, dass Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen, aber noch nicht eingetreten sind. Überdies darf die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein. Seit März gilt das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Es sorgt im Insolvenzfall für verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten. In dem neuen Schutzschirmverfahren bestimmt das Insolvenzgericht nach 270b Insolvenzordnung (InsO) eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans, wenn der Schuldner den Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt und die Eigenverwaltung beantragt hat. Damit betroffene Unternehmen das mit dem ESUG eingeführte Schutzschirmverfahren nutzen können, muss dem Eröffnungsantrag eine qualifizierte Bescheinigung beigefügt werden. Für diese Bescheinigung hat der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) am 1. März zeitgleich mit dem Inkrafttreten wesentlicher Teile des ESUG einen Entwurf des sogenannten IDW Standards ES 9 Bescheinigung nach 270b InsO vorgelegt. Mit diesem Entwurf stellt der IDW das berufsständische Verständnis dar, welche Voraussetzung eine solche Bescheinigung in Form und Inhalt zu erfüllen hat. Ein Schuldner ist nach 17 Abs. 2 InsO zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist damit das auf den Mangel an Zahlungsmitteln beruhende Unvermögen des Schuldners, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu begleichen. Sie droht, wenn nach der Finanzplanung absehbar ist, dass die Zahlungsmittel zur Erfüllung der fällig werden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ausreichen und dies durch finanzpolitische Disposition und Kapitalbeschaffungsmaßnahmen auch nicht mehr ausgeglichen werden kann. Dem Schuldner ist es dann möglich, frühzeitig Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einzuleiten und insbesondere die drohende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Die Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit erfolgt in Übereinstimmung mit 18 InsO auf Grundlage der vorgelegten Finanzplanung über die künftige Liquiditätsentwicklung. Die endgültige Beurteilung, ob eine Zahlungsunfähigkeit auch wirklich eingetreten ist, lässt sich in Übereinstimmung mit 17 InsO auf Grundlage des vorgelegten Finanzstatus und des darauf aufbauenden Finanzplans beurteilen. Überschuldung liegt nach 19 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn die Fortführung des Unternehmens nach Abwägung aller Umstände überwiegend wahrscheinlich ist. Daher ist die Aufstellung eines Überschuldungsstatus nach der aktuellen Rechtslage nur bei einer negativen Fortbestehensprognose erforderlich. Die Beurteilung der Überschuldung erfolgt in Übereinstimmung mit 19 InsO auf 10 ECOVIS Turnaround 2/2012

11 Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sorgt im Insolvenzfall für bessere Gestaltungsmöglichkeiten. Grundlage der Fortbestehensprognose und falls gegeben des Überschuldungsstatus. Sofern die Erfolgsaussichten der Sanierung bewertet werden, handelt es sich explizit nicht um die Beurteilung eines Sanierungskonzepts im Sinne des IDW ES6 neuer Fassung. Wer die Bescheinigung erstellt, hat neben der drohenden Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung auch zu beurteilen, ob die Sanierung offensichtlich aussichtslos ist. Durch den Begriff aussichtslos wird deutlich, dass ein Schutzschirmverfahren nur dann unmöglich ist, wenn die Sanierungsbemühungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne Erfolg bleiben. Diese Erkenntnis muss lediglich offensichtlich sein; der Ersteller braucht also für diese Einschätzung keine umfassende Beurteilung vorzunehmen. Eine Sanierung ist dann aussichtslos, wenn die gesetzlichen Vertreter in einem von ihnen vorgelegten Grobkonzept nicht wenigstens grundsätzliche Vorstellungen darlegen, wie die angestrebte Sanierung konzeptionell und finanziell erreicht werden kann. Der Ersteller dokumentiert seine Beurteilung in einer Bescheinigung, die fünf Kernbestandteile enthalten muss (siehe Kasten). Welchen Stellenwert das Schutzschirmverfahren in der Praxis entwickeln und welchen Umfang in Zukunft das Insolvenzplanverfahren im Rahmen der Eigenverwaltung haben wird, das wird die Praxis zeigen. Doch eines steht heute schon fest: Die vom Gesetzgeber aufgezeigten Möglichkeiten dürften die Anreize für Unternehmen in Krisensituationen erhöhen, frühzeitig Insolvenzantrag zu stellen. Damit würden gleichzeitig die Chancen einer erfolgreichen Sanierung noch ganz erheblich steigen. Das steht in der Bescheinigung Auftraggeber und Auftragsgegenstand Aussage über drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung und eine offensichtlich nicht aussichtslose Sanierung Genutzte Informationsquellen und die wesentlichen durchgeführten Tätigkeiten Hinweis auf die ordnungsgemäße Ausstellung des Finanzstatus, des Finanzplans, des Überschuldungsstatus und Einschätzung, ob eine mögliche Sanierung in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft liegt Hinweis, dass die Beurteilung weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht darstellt und ausschließlich zur Vorlage beim Insolvenzgericht im Zusammenhang mit dem Antrag auf Eigenverwaltung nach 270b InsO bestimmt ist FAZIT Jeder Antrag auf Schutzschirmverfahren muss eine qualifizierte Bescheinigung nach 270b InsO durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt enthalten. Sie dokumentiert, dass Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch nicht eingetreten sind und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. ECOVIS Turnaround 2/

12 ÜBER ECOVIS ECOVIS ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden. Alle bisherigen Fachbeiträge von ECOVIS Turnaround finden Sie auch unter Herausgeber: ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 10, Berlin, Tel. +49 (0) , Fax +49 (0) Konzeption und Realisation: EditorNetwork Medien GmbH, München Redaktionsteam: Dr. Holger Fischer (Mittelstandsberater), Josef Häusler (Geschäftsführer Mittelstandsberatung), Sebastian Knarse (Rechtsanwalt), Rainer Priglmeier (Mittelstandsberater), Prof. Dr. Bernd Romeike (Unternehmensberater), Thomas Schinhärl (Rechtsanwalt und Unternehmenssanierer), Dr. Tobias Schulze (Rechtsanwalt), Steffen Wartenberg (Mittelstandsberater), Joachim Wieker (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer), Sabine Winter (Mittelstandsberaterin). ECOVIS Turnaround basiert auf Informationen, die wir als zuverlässig ansehen. Eine Haftung kann jedoch aufgrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage nicht übernommen werden.

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