Zur Abgabe von Hauptangeboten sind ausschließlich die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke und Formulare zu verwenden.
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- Henriette Ursler
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1 Bewerbungsbedingungen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) für die Vergaben von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr nach der VOL 1. Allgemeines Der ZVMS vergibt als öffentlicher Auftraggeber die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Leistungen nach Teil A der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A, Abschnitt 1). Bei Vergabeverfahren, die nach dem 1. Abschnitt der VOL/A durchgeführt werden, hat der Bewerber bzw. Bieter einen Rechtsanspruch auf Anwendung der VOL/A. 2. Vergabeunterlagen Zur Abgabe von Hauptangeboten sind ausschließlich die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke und Formulare zu verwenden. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. 3. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Auskünfte Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den ZVMS vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen sollen in schriftlicher Form an die u. g. Ansprechpersonen gerichtet werden. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen und möglichst bis eine Woche vor, spätestens aber bis zu der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Frist vorliegen. Der ZVMS beabsichtigt, die Fragen kurzfristig zu beantworten. Wichtige Aufklärungen über geforderte Leistungen oder die Grundlagen der Preisermittlung werden allen Bietern gleichzeitig mitgeteilt. Die Klärung von Fragen hat grundsätzlich keinen Einfluss auf gesetzte Termine. Auskünfte werden erteilt von den Mitarbeitern der Abteilung Schülerbeförderung des ZVMS von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Montag bis Freitag): Gebiet Erzgebirgskreis: Frau Komm (Tel ); Frau Gutermuth (Tel ); Gebiet Landkreis Zwickau: Frau Weigel (Tel ); Frau Voigt (Tel ); Frau Drapp (Tel ); Gebiet Landkreis Mittelsachsen: Herr Lehmann (Tel ); Frau Terpe (Tel ). Fax-Nummer: schueler@vms.de (Bei Anfragen per zu den Vergabeunterlagen bitte in der Betreffzeile Ausschreibung eintragen und die Anfrage mit Wichtig! kennzeichnen.) 4. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, werden gem. 16 Abs. 3 lit. f VOL/A bzw. 19 Abs. 3 lit. F EG VOL/A von der Wertung ausgeschlossen. Erhält der Auftraggeber erst nach Zuschlagserteilung Kenntnis von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen des Auftragnehmers, ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. ZVMS Stand Freihandvergabe Seite 1 von 5
2 5. Form und Inhalt der Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Dieses gilt ebenso für Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und sonstige einzureichende Unterlagen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Das Angebot muss unterschrieben sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Das Angebot ist je Los in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen. Dieser Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel, sowie mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe der vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen. Als Kennzeichnung sind deutlich sichtbar folgende Hinweise abzugeben: - Angebot für das Los - Ausschreibungsnummer laut Bekanntmachung - Ablauf der Angebotsfrist Die Angebotsfrist ist dem Anschreiben über die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen. Das Angebot ist dem Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen. Eine persönliche Abgabe kann beim Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen, ändern oder zurückziehen. Preisänderungen sind sowohl nach oben als auch nach unten zulässig. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit der angegebenen Uhrzeit des festgesetzten Tages. Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind der ausschreibenden Stelle in der gleichen Weise wie das Angebot zuzustellen. Nur die Zurückziehung von Angeboten (ohne Ersatzangebot) kann auch auf elektronischem Wege bzw. per Fax erfolgen. Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. Bei der Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist endet am Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Eine selbst gefertigte Kopie des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das vom ZVMS vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen an zu geben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung der Regelungen des Umsatzsteuergesetzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. ZVMS Stand Freihandvergabe Seite 2 von 5
3 Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen und - als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Formblatt 2 Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 6. Vergabe nach Losen Das Angebot ist für das jeweils geforderte Los der Gesamtleistung einzureichen. Es können Angebote abgegeben werden für ein oder mehrere Lose oder für alle Lose. Soweit für mehr als ein Los ein Angebot abgegeben wird, ist Voraussetzung, dass der Bieter im Fall der Zuschlagserteilung über ausreichende Kapazitäten verfügt. Soweit der Bieter hierüber nicht verfügt, hat er einmalig eine Erklärung gem. Formblatt 2 zur Rangfolge der von ihm zu berücksichtigenden Angebote abzugeben. 7. Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es gilt das Kriterium Preis mit einer Gewichtung von 100 von Hundert. Unter Preis sind die pauschalen Gesamtkosten pro Unterrichtstag zu verstehen. Die pauschalen Gesamtkosten setzen sich aus dem Preis pro Kilometer und soweit der Einsatz erforderlich ist aus dem Stundenpreis für die Begleitperson zusammen. 8. Vertragsbedingungen Bei Zuschlagserteilung wird eine Rahmenvereinbarung und ein Einzelvertrag gem. Formblatt 7 geschlossen. Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, bestimmen sich die Vertragsbestandteile wie folgt: die Leistungsbeschreibung und das Angebot des Bieters Rahmenvereinbarung und Einzelvertrag als besondere Vertragsbedingungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B 2003) etwaige Ergänzungen auf Grund von Rückfragen zur Ausschreibung. 9. Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung gem. Formblatt 9 abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, das der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 10. Eignungsnachweise Zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat der Bieter mit der Angebotsabgabe das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt 1 abzugeben. Die Eignung wird auf der Grundlage der Angaben bzw. abgegebenen Eigenerklärung des Bieters beurteilt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben nachzufordern. Im Falle einer Nachforderung durch den Auftraggeber sind die angeforderten Angaben unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Angaben besteht allerdings nicht. Angebote, die nicht vollständig sind, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. ZVMS Stand Freihandvergabe Seite 3 von 5
4 Die Eignung einer Bietergemeinschaft wird hinsichtlich der Gesamtheit der in der Bietergemeinschaft zusammengeschlossenen Unternehmen beurteilt. Die nachfolgenden Angaben und Erklärungen gelten somit für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Bei Abgabe des Angebots ist nachfolgende Eigenerklärung abzugeben: dass der Bieter sich für alle direkt mit der Schülerbeförderung beauftragten Personen (i. d. R. Fahrpersonal und Begleitpersonen) bei Aufnahme der Tätigkeit und dann wiederkehrend mit der Erneuerung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, erweiterte Führungszeugnisse ohne Eintragung gemäß 30a BZRG vorlegen lässt und dies regelmäßig überprüft und er die Verantwortung trägt, dass für die Schülerbeförderung nur geeignetes Personal eingesetzt wird und zur Wahrnehmung dieser Aufgaben keine Personen beschäftigt werden, die gemäß 72a SGB VIII diese Eignung nicht nachweisen können; dass keine Bestrafung auf Grund eines rechtskräftigen Urteil vorliegt mit Gründen, die die Zuverlässsigkeit als Bieter/Bietergemeinschaft in Frage stellen; dass kein derzeit kein schwebendes Verfahren auf Gewerbeuntersagung im Sinne des 35 GewO anhängig ist; dass in den letzten 2 Jahren nicht eine Belegung gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als oder gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens Euro vorliegt. Ab einer Auftragssumme von Euro kann der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. dass dem Auftraggeber jeglicher Subunternehmereinsatz mitgeteilt wird und auf Anforderung die Eigenerklärungen zur Eignung des Subunternehmers sowie auf Verlangen des Auftraggebers die entsprechenden Einzelnachweise vorgelegt werden. zur Eintragung in das Handelsregister oder zur Gewerbeanmeldung oder zur Eintragung in das Vereinsregister. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (soweit sie der Pflicht zur Zahlung unterfallen) und zur Anmeldung der krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse; dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das/die Unternehmen nicht in der Liquidation befindet/befinden; dass die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge den im Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils geltenden Bestimmungen der StVO, der StVZO, des PBefG und der BOKraft sowie der dem Anforderungskatalog für speziell zur Schülerbeförderung eingesetzten Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW) aus der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom , bekannt gemacht am ; VkBl. 604), entsprechen; soweit nach der Leistungsbeschreibung im Rollstuhl sitzende Personen befördert werden müssen, Eigenerklärung, dass hierbei die DIN Teil 1 und 2 beachtet werden; Weiterhin ist bei der Abgabe des Angebots nachfolgende Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes vorzulegen: dass der Bieter für alle im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten ab der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen kann; dass bei Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung beachtet wird, insbesondere die Verpflichtung zur gleichen Entlohnung wie die regulär Beschäftigten bei gleicher Tätigkeit; das sich der Auftragnehmer von ihm beauftragten Subunternehmern oder Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes im vorstehenden Sinne abgeben lässt wie für alle weiteren Subunternehmer des Subunternehmers. ZVMS Stand Freihandvergabe Seite 4 von 5
5 Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizulegen: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) oder sofern eine Eintragung im Handelsregister nicht vorliegt, eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. die Kopie eines Vereinsregisterauszuges. Nachweis der im Kostenangebot enthaltenen technischen Angaben und dem berechtigten Einsatz der vorgesehenen Fahrzeuge in der entgeltlichen Personenbeförderung durch Vorlage einer/von Kopien des/der Fahrzeugscheine(s); Nachweis, dass der Bieter auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen für Personen- und Sachschäden haftet durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungsscheine über die Kfz-Haftpflichtversicherung der in der entgeltlichen Personenbeförderung einzusetzenden Fahrzeuge; Nachweis zur Betriebssicherheit der einzusetzenden Fahrzeuge durch Vorlage einer Kopie des letzten Berichts der Hauptuntersuchung der offiziellen technischen Überwachungsorganisation z.b. des TÜV, Dekra etc.. Nachweis, dass die zur Ausführung der Leistung vorgesehenen Fahrer im Besitz einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind (ist durch Vorlage von Kopien des Führerscheins und der Erlaubnis zu Fahrgastbeförderung zu belegen) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter im Auftragsfalle folgenden Nachweis vorzulegen: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) oder sofern eine Eintragung im Handelsregister nicht vorliegt, eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. die Kopie eines Vereinsregisterauszuges. 11. Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen als Subunternehmer zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Im Übrigen ist die Vergabestelle berechtigt, von diesen Unternehmen ebenfalls die in diesen Bewerbungsbedingungen genannten Eignungsnachweise zu verlangen. 12. Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden und sind vertraulich zu behandeln. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig. 13. Nichtberücksichtigte Bieter Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 19 VOL/A bzw. 22 EG VOL/A. 14. Kosten für die Vergabeunterlagen Der für die Vergabeunterlagen bezahlte Betrag wird nicht erstattet. 15. Nachprüfungsstelle Bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte nach 2 Vergabeordnung (VgV) können sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an folgende Stelle wenden: Landesdirektion Sachsen Chemnitz ZVMS Stand Freihandvergabe Seite 5 von 5
Zur Abgabe von Hauptangeboten sind ausschließlich die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke und Formulare zu verwenden.
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