ANHANG II (TEIL 1) Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
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1 DE DE DE
2 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den KOM(2010) 137 endgültig ANHANG II (TEIL 1) Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits Anhänge zu Kapitel 2: Inländerbehandlung und Marktzugang für Waren DE DE
3 ANHANG 2-A ABSCHAFFUNG DER ZÖLLE 1. Sofern der in diesem Anhang enthaltene Plan für die stufenweise Abschaffung der Zölle einer Vertragspartei nichts anderes bestimmt, schaffen die Vertragsparteien die Zölle nach Artikel 2.5 Absatz 1 in folgenden Stufen ab: a) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 0 des Stufenplans einer Vertragspartei werden vollständig abgeschafft, so dass die betreffenden Waren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens zollfrei sind. b) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 2 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in drei gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. c) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 3 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in vier gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind 1. d) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 5 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in sechs gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. e) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 6 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in sieben gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. f) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 7 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in acht gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. g) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 10 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in elf gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. h) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 12 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in 13 gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des 1 Unbeschadet von Absatz 1 Buchstabe c werden die Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 3 des Stufenplans einer Vertragspartei, die in Kapitel 87 des HS eingereiht werden, am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens um 30 % des Basiszollsatzes, am ersten Tag von Jahr 2 um weitere 30 % des Basiszollsatzes, am ersten Tag von Jahr 3 um 20 % des Basiszollsatzes und am ersten Tag des Jahres 4 um weitere 20 % des Basiszollsatzes gesenkt, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. DE 2 DE
4 Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. i) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 13 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in 14 gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. j) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 15 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in 16 gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. k) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 18 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in 19 gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. l) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 20 des Stufenplans einer Vertragspartei werden in 21 gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. m) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 10-A des Stufenplans einer Vertragspartei werden am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens um fünf Prozent des Basiszollsatzes gesenkt. Die Zölle werden am ersten Tag von Jahr 3 um weitere fünf Prozent des Basiszollsatzes, am ersten Tag von Jahr 4 um sieben Prozent des Basiszollsatzes und danach jährlich bis einschließlich Jahr 6 erneut um sieben Prozent des Basiszollsatzes gesenkt. Die Zölle werden am ersten Tag von Jahr 7 und am ersten Tag von Jahr 8 um jeweils weitere zehn Prozent des Basiszollsatzes gesenkt. Die Zölle werden am ersten Tag von Jahr 9 um 12 Prozent, am ersten Tag von Jahr 10 um 17 Prozent des Basiszollsatzes und am ersten Tag von Jahr 11 um 20 Prozent des Basiszollsatzes gesenkt, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. n) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 10-B des Stufenplans einer Vertragspartei werden am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens auf 20 Prozent des Wertes gesenkt und bleiben bis zum Ende von Jahr 2 bei 20 Prozent des Wertes. Ab dem ersten Tag von Jahr 3 werden die Zölle in neun gleichen jährlichen Schritten abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. o) Für Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 12-A des Stufenplans einer Vertragspartei gelten von Jahr 1 bis zum Ende von Jahr 9 weiterhin die Basiszollsätze. Ab dem ersten Tag von Jahr 10 werden die Zölle in vier gleichen jährlichen Schritten abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. p) Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe 16-A des Stufenplans einer Vertragspartei werden ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens DE 3 DE
5 in 16 gleichen jährlichen Schritten auf 30 Prozent des Wertes gesenkt; ab dem ersten Tag von Jahr 17 und danach sind die betreffenden Waren zollfrei. q) Für Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe S-A gelten die folgenden Bestimmungen: i) Für Waren, die vom 1. Mai bis zum 15. Oktober nach Korea eingeführt werden, werden die Zölle in 18 gleichen jährlichen Schritten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. ii) Für Waren, die vom 16. Oktober bis 30. April nach Korea eingeführt werden, werden die Zölle am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens auf 24 Prozent des Wertes gesenkt und bleiben bis zum Ende von Jahr 2 bei 24 Prozent des Wertes. Ab dem ersten Tag von Jahr 3 werden die Zölle in vier gleichen jährlichen Schritten abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. r) Für Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe S-B gelten die folgenden Bestimmungen: i) Für Waren, die vom 1. September bis zum Ende Februar nach Korea eingeführt werden, gilt weiterhin der Basiszollsatz. ii) Für Waren, die vom 1. März bis zum 31. August nach Korea eingeführt werden, werden die Zölle am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens auf 30 Prozent des Wertes gesenkt und bleiben bis zum Ende von Jahr 2 bei 30 Prozent des Wertes. Ab dem ersten Tag von Jahr 3 werden die Zölle in sechs gleichen jährlichen Schritten abgeschafft, so dass die betreffenden Waren danach zollfrei sind. s) Für Zölle auf Ursprungserzeugnisse der Positionen in Stufe E gilt weiterhin der Basiszollsatz. t) Für Positionen in Stufe X gelten im Hinblick auf die Zölle in diesem Abkommen keine Verpflichtungen. Kein Bestandteil dieses Abkommens berührt Koreas Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Umsetzung seiner Verpflichtungen nach Dokument WT/Let/492 der Welthandelsorganisation (WTO) (Certification of Modifications and Rectifications to Schedule LX- Republic of Korea, Bescheinigung der Änderungen und Berichtigungen des Zolltarifs LX der Republik Korea) vom 13. April 2005, einschließlich späterer Änderungen dieses Dokuments. 2. Der Basiszollsatz einer Position und die Stufe zur Ermittlung des für sie im jeweiligen Schritt der Zollsenkung geltenden Zollsatzes sind für die betreffende Position im Stufenplan der jeweiligen Vertragspartei angegeben. 3. Die Zollsätze in den Zwischenschritten sind mindestens auf das nächste Zehntel eines Prozentpunktes abzurunden; wird der Zollsatz in Währungseinheiten ausgedrückt, sind diese Zollsätze mindestens auf das nächste Zehntel eines Eurocent im Falle der EU-Vertragspartei und auf den nächsten koreanischen Won im Falle Koreas abzurunden. DE 4 DE
6 4. Für die Zwecke dieses Anhangs und des Stufenplans einer Vertragspartei tritt die jährliche Zollsatzsenkung jeweils am ersten Tag des betreffenden Jahres, wie in Absatz 5 definiert, in Kraft. 5. Für die Zwecke dieses Anhangs und der gilt: a) Jahr 1 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens. b) Jahr 2 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 1. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. c) Jahr 3 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 2. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. d) Jahr 4 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 3. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. e) Jahr 5 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 4. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. f) Jahr 6 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 5. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. g) Jahr 7 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 6. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. h) Jahr 8 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 7. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. i) Jahr 9 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 8. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. j) Jahr 10 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 9. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. k) Jahr 11 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 10. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. l) Jahr 12 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 11. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. m) Jahr 13 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 12. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. n) Jahr 14 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 13. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. o) Jahr 15 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 14. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. DE 5 DE
7 p) Jahr 16 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 15. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. q) Jahr 17 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 16. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. r) Jahr 18 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 17. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. s) Jahr 19 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 18. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. t) Jahr 20 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 19. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. u) Jahr 21 bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten ab dem 20. Jahrestag des Inkrafttretens dieses Abkommens. DE 6 DE
8 STUFENPLAN KOREAS FÜR DEN ZOLLABBAU ALLGEMEINE HINWEISE 1. Zusammenhang mit dem Harmonisierten Zolltarif von Korea (Harmonized Tariff Schedule of Korea, HSK). Die Positionen dieses Stufenplans werden in aller Regel anhand des HSK ausgedrückt und für ihr Verständnis (sowie zum Verständnis der mit den Unterpositionen dieses Stufenplans erfassten Waren) sind die allgemeinen Anmerkungen, die Anmerkungen zu den Abschnitten und die Anmerkungen zu den Kapiteln des HSK maßgeblich. Sofern die Positionen dieses Stufenplans mit den entsprechenden Positionen des HSK identisch sind, sind sie mit diesen als gleichbedeutend zu verstehen. 2. Basiszollsätze. Die Basiszollsätze, die in diesem Stufenplan aufgeführt sind, entsprechen den am 6. Mai 2007geltenden Meistbegünstigungszollsätzen Koreas. DE 7 DE
9 ANHANG 2-A STUFENPLAN KOREAS FÜR DEN ZOLLABBAU HSK 2007 Warenbezeichnung Basiszollsatz Pferde (für Zuchtbetrieb) andere Rennpferde andere andere Milchkühe 89, Schlachtrinder 89, andere 89, Milchkühe Schlachtrinder andere reinrassige Zuchttiere mit einem Gewicht von weniger als 50 kg mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr reinrassige Zuchttiere andere Milchziegen andere reinrassige Zuchttiere andere Truthühner reinrassige Zuchttiere andere andere reinrassige Zuchttiere andere reinrassige Zuchttiere andere Truthühner andere Primaten Wale, Delphine und Tümmler (Säugetiere der Ordnung Cetacea); Rundschwanzseekühe (Manatis) und 8 0 Gabelschwanzseekühe (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia) Hunde reinrassige Zuchttiere andere Hirsche Bären reinrassige Zuchttiere andere reinrassige Zuchttiere 0 0 Zollaubbaustufe Schutzmaßnahme DE 8 DE
10 andere andere Schlangen Süßwasserschildkröten Schildkröten andere Raubvögel Papageienvögel (einschließlich Papageien, Sittiche, Aras und Kakadus) andere Amphibien Honigbienen andere Wattwürmer Schlammröhrenwürmer andere andere ganze oder halbe Tierkörper andere Teile, mit Knochen ohne Knochen ganze oder halbe Tierkörper andere Teile, mit Knochen ohne Knochen ganze oder halbe Tierkörper 22, Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen 22, Schweinefleisch, Bauchspeck 22, andere 22, ganze oder halbe Tierkörper Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen Schweinefleisch, Bauchspeck andere ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt 22, ganze oder halbe Tierkörper 22, andere Teile, mit Knochen 22, ohne Knochen 22, ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren 22, ganze oder halbe Tierkörper 22, andere Teile, mit Knochen 22, ohne Knochen 22, frisch oder gekühlt 22, gefroren 22, frisch oder gekühlt Anhang 3 Anhang 3 Anhang 3 Anhang 3 Anhang 3 Anhang 3 Anhang 3 Anhang 3 DE 9 DE
11 gefroren von Rindern, frisch oder gekühlt Zungen Lebern nur als Schwanz Füße andere von Schweinen, frisch oder gekühlt Lebern Füße andere andere, frisch oder gekühlt andere, gefroren mit einem Gewicht von 550 g oder weniger andere mit einem Gewicht von 550 g oder weniger andere Schenkel Brust Flügel andere Leber 22, andere Schenkel Brust Flügel andere Leber 22, andere unzerteilt, frisch oder gekühlt unzerteilt, gefroren Teile Leber 22, andere Teile Leber 22, andere unzerteilt, frisch oder gekühlt unzerteilt, gefroren Fettlebern, frisch oder gekühlt 22, Teile Leber 22, andere Teile Leber 22, andere von Kaninchen oder Hasen 22, von Primaten von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) 30 3 DE 10 DE
12 (Säugetiere der Ordnung Sirenia) von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) von Hirschen von Meerestieren andere Schweinefett Geflügelfett Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon andere getrocknet oder geräuchert andere von Primaten 22, von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und 22,5 10 Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia) von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) 22, von Rindern 22, von Schweinen 22, von Hausgeflügel 22, andere 22, Fleisch von Schafen und Ziegen 22, Fleisch von Hausgeflügel 22, andere 22, Goldkarpfen tropische Fische andere Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster Glasaal (für Aquakultur) andere 30 % oder 1908 Won/kg, je nachdem, Karpfen Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii) Gelbschwanz Brutfische (für Aquakultur) 0 0 DE 11 DE
13 andere 40 % oder 2781 Won/kg, je nachdem, Meeral Hechtmuräne Schleimaal (Eptatretus burgeri) Plattfisch Zackenbarsch (Epinephelus septemfasciatus) Kugelfische Tilapie Felsenfisch (einschließlich Pazifischer Rotbarsch) Brutfische (für Aquakultur) andere Meeräschen Steinbeißer Welse Grünlinge (Hexagrammos-Arten, Agrammus-Arten) Karausche Lachs Graskarpfen Umberfisch andere Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus 20 5 masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) andere Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis) Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa) Seezungen (Solea-Arten) andere Weißer Thun (Thunnus alalunga) Gelbflossenthun (Thunnus albacares) echter Bonito Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus) Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) 20 0 DE 12 DE
14 Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii) andere Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), ausgenommen Fischlebern, 20 5 Fischrogen und Fischmilch Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops- Arten), Sardinellen (Sardinella-Arten), Sprotten (Sprattus sprattus) Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) Köhler (Pollachius virens) Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) Haie Aale (Anguilla-Arten) Schwertfisch (Xiphias gladius) Zahnfische (Dissostichus-Arten) Pazifischer Pollack Gelbschwanz Haarschwanz Zahnbrasse Meeral Hechtmuräne Stöcker Makrelenhechte (einschließlich Halbschnäbler) Spanische Makrele Kugelfische Deckfisch Seeteufel andere Lebern Fischrogen Roter Lachs (Oncorhynchus nerka) andere Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) andere Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis) Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa) DE 13 DE
15 Seezungen (Solea-Arten) andere 10 Absatz Weißer Thun (Thunnus alalunga) Gelbflossenthun (Thunnus albacares) echter Bonito Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus) Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii) andere Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) Schwertfisch (Xiphias gladius) Zahnfische (Dissostichus-Arten) Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops- Arten), Sardinellen (Sardinella-Arten), Sprotten (Sprattus sprattus) Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) Köhler (Pollachius virens) Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) A Haie Aale (Anguilla-Arten) Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus labrax, Dicentrarchus punctatus) Seehechte (Merluccius-Arten, Urophycis- Arten) Pazifischer Pollack 30 E Kohlenfisch Haarschwanz Ziegelbarsch (Branchiostegus japonicus) andere Meeral Gelbfisch Stöcker Makrelenhechte (einschließlich Halbschnäbler) Spanische Makrele Kugelfische Meerstint Stachelkopf (Sebastolobus macrochir) Petersfisch Terpug Felsenfisch (einschließlich Pazifischer Rotbarsch) A DE 14 DE
16 Hoki Seeteufel Schleimaal (pazifischer, atlantischer) Echte Rochen Milchfisch Umberfische 57 E Tiefenrochen Sandaal Zahnfische, außer Dissostichus-Arten andere Lebern vom Pazifischen Pollack andere Filets Fischsurimi andere Filets Fischsurimi andere Filets Fischsurimi andere Filets Fischsurimi andere Filets Fischsurimi andere Filets Fischsurimi andere Schwertfisch (Xiphias gladius) Zahnfische (Dissostichus-Arten) vom Pazifischen Pollack vom Meeraal vom Kabeljau von Schollen oder Goldbutt vom Roten Thunfisch von Zahnfischen, außer Dissostichus-Arten von Tilapie vom Feilenfisch (Stephanolepis cirrhifer) andere Fischsurimi, gefroren andere Fischsurimi, gefroren andere Fischsurimi, gefroren andere Fischsurimi, gefroren andere Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar 20 3 DE 15 DE
17 Lebern Fischrogen, getrocknet Fischrogen, geräuchert vom Pazifischen Pollack vom Gelbfisch von Heringen andere getrocknet gesalzen oder in Salzlake Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) Sardellen Pazifischer Pollack andere Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) Haifischflossen Sardellen Pazifischer Pollack Gelbfisch Kugelfische Hechtmuräne Sandaal Dunkler Butterfisch, einschließlich Whitebait (Jungfische) andere Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) Salzsardellen andere Lachse Forellen Haarschwanz Sardinen Makrelen Gelbfisch Stöcker Makrelenhechte (einschließlich Halbschnäbler) andere Langusten (Palinurus-Arten, Panulirus- Arten, Jasus-Arten) Hummer (Homarus-Arten) 20 3 DE 16 DE
18 geschält andere Krabbenfleisch Königskrabben Blaue Schwimmkrabbe andere andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar Langusten (Palinurus-Arten, Panulirus- Arten, Jasus-Arten) Hummer (Homarus-Arten) lebend, frisch oder gekühlt getrocknet gesalzen oder in Salzlake 50 % oder 363 Won/kg, je nachdem, Blaue Schwimmkrabbe Arktische Seespinne andere getrocknet gesalzen oder in Salzlake lebend, frisch oder gekühlt getrocknet gesalzen oder in Salzlake für die Zucht andere andere gefroren getrocknet gesalzen oder in Salzlake lebend, frisch oder gekühlt gefroren getrocknet gesalzen oder in Salzlake lebend, frisch oder gekühlt gefroren getrocknet andere Tintenfische Kalmare Tintenfische Kalmare 22 E gesalzen oder in Salzlake getrocknet Octopus variabilis Vieraugenkraken andere Kraken Octopus variabilis Vieraugenkraken DE 17 DE
19 andere getrocknet andere Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken Venusmuschellaich andere Abalone Turbanschnecken für die Zucht andere für die Zucht andere Herzmuscheln Schließmuskeln von Muscheln Japanische Teppichmuscheln Asiatische Körbchenmuscheln andere Seeigel Seegurken für die Zucht andere Quallen andere Herzmuscheln Riesentrogmuscheln Japanische Teppichmuscheln Schließmuskeln von Muscheln Archenmuscheln Turbanschnecken (gefroren) andere Seegurken Seescheiden andere Riesentrogmuscheln Schließmuskeln von Muscheln Japanische Teppichmuscheln andere Seegurken Seescheiden andere Riesentrogmuscheln Japanische Teppichmuscheln Turbanschnecken (gesalzen oder in Salzlake) andere Seeigel Seegurken Quallen andere mit einem Milchfettgehalt von 1 GHT oder weniger DE 18 DE
20 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1 bis 6 GHT eingefrosteter Rahm andere Magermilchpulver 176 Absatz andere 176 Absatz andere 176 Absatz Vollmilchpulver 176 Absatz andere andere evaporierte Milch andere gesüßte evaporierte Milch andere 89 Absatz 6 Absatz 6 Absatz 6 Absatz 6 Absatz 6 Absatz flüssig gefroren andere Buttermilch 89 Absatz saure Milch und saurer Rahm Kefir DE 19 DE
21 andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm) Molkepulver 49,5 zur Fütterung 49,5 0 andere 49,5 Absatz andere 49,5 zur Fütterung 49,5 0 andere 49,5 Absatz lactosefrei 49,5 zur Fütterung 49,5 0 andere 49,5 Absatz demineralisiert 49,5 zur Fütterung 49,5 0 andere 49,5 Absatz Konzentrate aus Molkenproteinen 49,5 zur Fütterung 49,5 0 andere 49,5 Absatz andere 49,5 zur Fütterung 49,5 0 andere 49,5 Absatz andere 49,5 zur Fütterung 49,5 0 andere 49,5 Absatz andere Butter 89 Absatz Milchstreichfette 8 0 DE 20 DE
22 andere Frischkäse 36 Absatz 8 Absatz Quark/Topfen Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti andere Käse 36 Cheddar 36 andere Absatz 9 Absatz Absatz 9 Absatz Bruteier, von reinrassigen Tieren andere andere getrocknet andere getrocknet von Hühnern 41, andere natürlicher Honig 243 % oder 1864 Won/kg, je nachdem, Absatz Schildkröteneier Salanganennester Gelée royale andere Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten Ziegenhaar andere von Rindern DE 21 DE
23 andere Blasen Mägen Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen Mehl von Federn andere Ossein und mit Säure behandelte Knochen von Tigern von Rindern andere Mehl von Knochen 25, andere Elfenbein vom Elefant Hörner vom Nashorn andere als Ganzes andere Geweihe Schildpatt und Panzer von Schildkröten Fischbein (einschließlich Bartenfransen) Panzer und Schuppen vom Schuppentier Hufe und Krallen (einschließlich Klauen) andere Korallen Perlmuschelschalen Abaloneschalen Austernschalen Schneckenhäuser Trocusmuschelschalen Agoyamuschelschalen 8 0 Schalen von Süßwasserperlmuscheln (Megalonaias nervosa, Amblema plicata, 8 0 Quadrula quadrula-arten) andere andere Graue Ambra Bibergeil Moschus Gallenstein Kot vom Komplexzahn-Gleithörnchen (Trogopterus xanthipes) Pankreas Galle Gecko andere Rindersperma Salinenkrebseier andere Abfälle von Fischen andere Tierblut 8 0 DE 22 DE
24 Sperma vom Schwein anderes von Rindern von Schweinen andere Flechsen und Sehnen zugerichtet andere Rosshaarabfälle natürliche Schwämme tierischen Ursprungs Seidenraupeneier Seidenraupenpuppen 8 0 nicht lebende Tiere, ausgenommen Produkte von nicht lebenden Tieren des 8 0 Kapitels Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle andere von Tulpen von Liliengewächsen von Dahlien von Hyazinthen von Gladiolen von Iris von Freesien von Narzissen andere von Tulpen von Liliengewächsen von Dahlien von Hyazinthen von Gladiolen Zichorienpflanzen und wurzeln von Iris von Freesien von Narzissen andere von Obstbäumen andere Apfelbäume Birnbäume Pfirsichbäume Reben Kakibäume Zitrusbäume Esskastanienbäume Walnussbäume koreanische Pinien andere Rhododendren und Azaleen, auch veredelt Rosen, auch veredelt Orchideen und Knabenkräuter (Orchis) 8 0 DE 23 DE
25 Nelken Guzmania Empire Gypsophila Chrysanthemen Kakteen andere als Bonsai andere Lärchen Cryptomeria japanische Zypresse Pinus rigitaeda als Bonsai andere als Bonsai andere als Bonsai andere als Bonsai andere Pfingstrosenbäume Kamelienbäume Maulbeerbäume Pilzmycel andere Rosen Nelken Cymbidien Phalaenopsis andere Chrysanthemen Tulpen Gladiolen Liliengewächse Gypsophila andere andere Moose und Flechten Blätter von Ginkgobäumen andere andere andere zur Aussaat andere 304 E Tomaten, frisch oder gekühlt Speisezwiebeln 135 % oder 180 Won/kg, je nachdem, E Schalotten 27 0 DE 24 DE
26 geschält andere 360 % oder 1800 Won/kg, je nachdem, 360 % oder 1800 Won/kg, je nachdem, Porree/Lauch andere Blumenkohl/Karfiol Rosenkohl/Kohlsprossen Kohl Chinakohl andere Kopfsalat andere Chicorée-Witloof (Cichorium intybus var. foliosum) andere Karotten und Speisemöhren 30 % oder 134 Won/kg, je nachdem, Speiserüben Radieschen Wasabi und Meerrettich Codonopsis Platycodon grandiflorum andere Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt Erbsen (Pisum sativum) Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten) andere Hülsenfrüchte Spargel Auberginen Sellerie, ausgenommen Knollensellerie Zuchtchampignons (Agaricus bisporus) andere Matsutake-Pilze Shiitake-Pilze 45 % oder 1625 Won/kg, je nachdem, Glänzender Lackporling (Ganoderma lucidum) Austernpilze Samtfußrüblinge (Flammulina velutipes) Trüffeln DE 25 DE E E
27 andere Gemüsepaprika (bauchig) 270 % oder 6210 Won/kg, je nachdem, E andere 270 % oder 6210 Won/kg, je nachdem, E Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde Adlerfarn blühende Farne Kürbisse andere Kartoffeln Erbsen (Pisum sativum) Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten) andere Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde Zuckermais Zwiebeln Knoblauch Bambussprossen Karotten und Speisemöhren Adlerfarn Matsutake-Pilze Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta andere Mischungen von Gemüsen Oliven Gurken und Cornichons Pilze der Gattung Agaricus Trüffeln andere Knoblauch 360 % oder 1800 Won/kg, je nachdem, E Bambussprossen Karotten und Speisemöhren Adlerfarn blühende Farne % oder 6210 Won/kg, Früchte der Gattungen Capsicum oder je nachdem, E Pimenta andere 27 0 DE 26 DE
28 Mischungen von Gemüsen Zwiebeln 135 % oder 180 Won/kg, je nachdem, E Zuchtchampignons (Agaricus bisporus) andere 30 % oder 1218 Won/kg, je nachdem, Judasohrpilze (Auricularia spp.) 30 % oder 1218 Won/kg, je nachdem, Zitterpilze (Tremella spp.) 30 % oder 1218 Won/kg, je nachdem, Matsutake-Pilze Shiitake-Pilze 45 % oder 1625 Won/kg, je nachdem, Glänzender Lackporling (Ganoderma lucidum) 30 % oder 842 Won/kg, je nachdem, Austernpilze Samtfußrüblinge (Winterpilze) andere 30 % oder 1218 Won/kg, je nachdem, Trüffeln Knoblauch 360 % oder 1800 Won/kg, je nachdem, E Adlerfarn 30 % oder 1807 Won/kg, je nachdem, Radieschen Winterzwiebeln 30 % oder 1159 Won/kg, je nachdem, 7 10 DE 27 DE
29 Karotten und Speisemöhren 30 % oder 864 Won/kg, je nachdem, Kürbisse Kohl Tarostängel Süßkartoffelstängel Zuckermais zur Aussaat Zuckermais, ausgenommen Zuckermais zur Aussaat Kartoffeln blühende Farne 30 % oder 1446 Won/kg, je nachdem, Codonopsis andere Mischungen von Gemüsen zur Aussaat zu Futterzwecken andere Kichererbsen zur Aussaat 607, andere 607, zur Aussaat 420, andere 420, zur Aussaat andere andere Linsen Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und 27 5 Vicia faba var. minor) andere frisch 887, Chips 887, Pellets 887, andere 887, gekühlt 887, gefroren frisch 385 % oder 338 Won/kg, je nachdem, getrocknet gekühlt gefroren andere gefroren DE 28 DE
30 andere gefroren andere getrocknet andere ungeschält ohne Schale ungeschält ohne Schale ungeschält ohne Schale ungeschält ohne Schale ungeschält ohne Schale ungeschält 219,4 % oder 1470 Won/kg, je nachdem, ohne Schale 219,4 % oder 1470 Won/kg, je nachdem, Pistazien Macadamia-Nüsse ungeschält 566,8 % oder 2664 Won/kg, je nachdem, ohne Schale 566,8 % oder 2664 Won/kg, je nachdem, ungeschält 27,0 % oder 803 Won/kg, je nachdem, ohne Schale 27,0 % oder 803 Won/kg, je nachdem, andere Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet Datteln Feigen Ananas Avocados Guaven Mangofrüchte DE 29 DE
31 Mangostanfrüchte Orangen 50 Absatz koreanische Zitrusfrüchte 144 E andere Pampelmusen und Grapefruits Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) Citrus aurantifolia Citrus latifolia andere 144 E frisch 45 S-A getrocknet Wassermelonen andere Papaya-Früchte Äpfel 45 Sorte Fuji andere Birnen 45 asiatische Sorten andere Quitten Aprikosen/Marillen Kirschen Pfirsiche, einschließlich Nektarinen Pflaumen Schlehen Erdbeeren Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium Kiwifrüchte Durian Kakifrüchte Sharonfrüchte Jujuben 611,5 % oder 5800 Won/kg, je nachdem, Früchte der Ume (Prunus mume) andere Erdbeeren 30 5 Anhang 3 Anhang HSK schließt Citrus unshiu ein. HSK schließt Mandarinen und Clementinen ein. DE 30 DE
32 Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren Esskastanien/Maronen Jujuben Pinienkerne andere Kirschen Erdbeeren andere Aprikosen/Marillen Pflaumen Äpfel Kakifrüchte Jujuben 611,5 % oder 5800 Won/kg, je nachdem, andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels Schalen von Zitrusfrüchten Schalen von Melonen (einschließlich Wassermelonen) nicht entkoffeiniert entkoffeiniert nicht entkoffeiniert entkoffeiniert Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen Kaffeemittel mit Kaffeegehalt grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem 513,6 18 Inhalt von 3 kg oder weniger anderer grüner Tee (nicht fermentiert) 513, schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg 40 0 oder weniger anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee Mate weder gemahlen noch sonst zerkleinert gemahlen oder sonst zerkleinert weder gemahlen noch sonst zerkleinert 270 % oder 6210 Won/kg, je nachdem, E gemahlen oder sonst zerkleinert 270 % oder 6210 Won/kg, je nachdem, E Vanille 8 0 DE 31 DE
33 Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume) Zimt, anderer als Cinnamomum zeylanicum Blume Blüten des Zimtbaums Zimt Blüten des Zimtbaums Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele Muskatnüsse Muskatblüte Amomen und Kardamomen Anis- und Sternanisfrüchte Korianderfrüchte Kreuzkümmelfrüchte Kümmelfrüchte Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren Ingwer 377,3 % oder 931 Won/kg, je nachdem, Safran Kurkuma Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel Thymian; Lorbeerblätter Curry andere Hartweizen Mengkorn zur Aussaat 1, zu Futterzwecken zum Mahlen 1, andere 1, zur Aussaat 108, andere Braugerste ungeschälte Gerste Nacktgerste 324 % oder 326 Won/kg, je nachdem, 299,7 % oder 361 Won/kg, je nachdem, Absatz andere 299, zur Aussaat 554, andere 3 0 E E Anhang 3 DE 32 DE
34 zur Aussaat zu Futterzwecken Puffmais andere Rohreis (Paddy-Reis) - X Nicht-Klebreis - X Klebreis - X Nicht-Klebreis - X Klebreis - X Bruchreis - X zur Aussaat 779, andere Buchweizen 256, zur Aussaat andere andere Kanariensaat Fremdgetreide 800, von Weizen 4, von Mengkorn Mehl von Roggen Mehl von Mais Mehl von Gerste Reismehl - X andere 800, von Weizen 288, von Mais 162, von Gerste von Hafer 554, von Reis - X andere 800, von Weizen 288, von Reis - X von Gerste andere 800, von Hafer 554, von Reis - X von Gerste andere 800, von Hafer 554, von Mais von Samen des Hiobstränengrases (Coix lacryma-jobi) 800, von Gerste andere 800, von Reis andere Mehl, Grieß und Pulver Flocken, Granulat und Pellets von getrockneten Hülsenfrüchten der Position von Pfeilwurz 8 5 DE 33 DE
35 andere von Erzeugnissen des Kapitels nicht geröstet 269 Absatz geräuchert andere Weizenstärke 50, für Nahrungszwecke andere Kartoffelstärke für Nahrungszwecke andere von Süßkartoffeln 241, andere 800, Inulin 800, Kleber von Weizen, auch getrocknet für Sojaöl und Ölkuchen 487 % oder 956 Won/kg, je nachdem, für Sojabohnensprossen 487 % oder 956 Won/kg, je nachdem, E andere 487 % oder 956 Won/kg, je nachdem, E ungeschält 230, geschält, auch geschrotet 230, Kopra Leinsamen, auch geschrotet Samen für Futterpflanzen andere Samen für Futterpflanzen andere 10 0 Anhang 3 Anhang Sonnenblumenkerne, auch geschrotet Baumwollsamen Sesamsaat 630 % oder 6660 Won/kg, je nachdem, Senfsamen Mohnsamen 3 0 DE 34 DE
36 Perillasaat 40 % oder 410 Won/kg, je nachdem, Sheanüsse (Karitenüsse) Palmnüsse und -kerne Rizinussamen Saflorsamen andere von Sojabohnen andere Samen von Zuckerrüben Samen von Luzernen Samen von Klee (Trifolium-Arten) Samen von Schwingel Samen von Wiesenrispengras (Poa pratensis L.) Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.) Samen von Lupinen Samen von Sudangras Samen von Knaulgras Samen von Wiesenlieschgras andere Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser 0 0 Pflanzen gezogen werden Zwiebelsamen andere Rettichsamen andere Samen von Eichen andere Samen von Obstbäumen Samen von Tabakpflanzen Rasensaat andere Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets Hopfenzapfen Lupulin roher Ginseng 222,8 E Stammwurzeln 222,8 E Haarwurzeln 222,8 E Nebenwurzeln 222,8 E Stammwurzeln 754,3 E Haarwurzeln 754,3 E Nebenwurzeln 754,3 E Pulver Tabletten oder Kapseln andere Pulver 754,3 15 DE 35 DE
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