Stadt Südliches Anhalt. Hurra, hurra! Nun sind die Ferien da!

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 4, Nummer 13 Donnerstag, den 11. Juli Hurra, hurra! Nun sind die Ferien da! Hurra, hurra, die Ferien beginnen! Auf geht`s Kinder an den Nordseestrand. Wir lassen den Sand zwischen den Fingern rinnen und bauen uns ein Märchenschloss aus Sand. Unser Schatz besteht dann aus tausend Muscheln, unser Reich wird so weit wie der Horizont sein. Endlich haben wir wieder viel Zeit zum Kuscheln, und tauchen tief ins Meer der Glückseligkeit ein. Hurra, hurra! Nun sind die Ferien da! Autor unbekannt

2 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 13/2013 Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-Gölzau Gröbzig Quellendorf Hauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Südliches Anhalt Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Fax: info@suedliches-anhalt.de Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Quellendorf Montag: - nicht besetzt Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr nicht besetzt Mittwoch: - vorübergehend nicht besetzt Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr nicht besetzt Freitag: - nicht besetzt Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in individuell vereinbart werden. Bekanntmachung Am Donnerstag, dem , 19:00 Uhr, findet im Sportund Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhalt OT Weißandt- Gölzau im Konferenzraum, Südliches Anhalt eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Tagesordnung: A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 11. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 12. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 13. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 14. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 15. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Vergabe - Sanierung Fassade, Wärmedämmverbundsystem, Dorfstraße 2a in Riesdorf Vergabe - Gehwegausbau in der Grünen Gasse in Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Dachsanierung in der Schulstraße 4 in Gröbzig/ Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt Vergabe - Gehwegausbau in der Teichstraße in Edderitz der Stadt Südliches Anhalt 16. Beschaffung eines Frontausleger-Mähgerätes 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung gez. Bresch Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses In der Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses am wurden folgende Beschlüsse gefasst B.-Nr. Beschluss über. EGSA-BIA-05-05/2013 Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Ausnahme und Befreiung nach 31 BauGB im Geltungsbereich des Vorhabenund Erschließungsplanes Nr. 1 - Allgemeines Wohngebiet - Am Kumptbusch der Ortschaft Görzig der Stadt Südliches Anhalt EGSA-BIA-06-05/2013 Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B4 Industriegebiet Weißandt-Gölzau der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt zum Bau einer Industrieanlage

3 Seite 3, Nr. 13/2013 In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt am wurden folgende Beschlüsse gefasst B.-Nr. EGSA-SR-50-06/2013 EGSA-SR-51-06/2013 EGSA-SR-52-06/2013 EGSA-SR-53-06/2013 EGSA-SR-54-06/2013 EGSA-SR-55-06/2013 EGSA-SR-40-05/2013 EGSA-SR-41-05/2013 Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Gröbzig für das Haushaltsjahr 2010 Nachtragsvereinbarung zum Wegenutzungsvertrag Gas (Gaskonzessionsvertrag) mit der MITGAS für die Ortschaften Fraßdorf, Gröbzig und Quellendorf die Umbenennung eines Teils der Köthener Straße in Thomas-Müntzer- Ring im OT Edderitz Stellungnahme der Stadt für Neubau Verbindungsleitung - JAGAL Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt Satzung der Stadt über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Aufhebung der Benutzungssatzung des Freibades Glauzig Aufhebung der Gebührensatzung des Freibades Glauzig Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt Aufgrund der 4, 6, 8, 22 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GVBl. LSA S.814), in Verbindung mit 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom (GVBl. LSA S. 405), den 22 und 90 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII, KJHG) vom (BGBI. I S. 3134), des 9 Abs. 1, Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt - Kinderförderungsgesetz - (KiFöG LSA) vom (GVBl. S. 48), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GVBl. LSA S. 38) wird für die Aufnahme und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt in der Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Stadt Südliches Anhalt unterhält in Trägerschaft Kindertageseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen nach dem SGB VIII und dem KiFöG LSA. (2) Kindertageseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind 1. Kinderkrippe (für Kinder bis zum Alter von drei Jahren), 2. Kindergärten (für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt), 3. Horte (für schulpflichtige Kinder), 4. sowie deren Mischform Kindertagesstätten. 2 Aufgaben der Tageseinrichtung und Ausgestaltung der Bildung, Erziehung und Betreuung Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen und die Ausgestaltung der Bildung, Erziehung und Betreuung bestimmen Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt sich nach dem SGB VIII, dem KiFöG LSA und den zugehörigen Verordnungen in ihren jeweils gültigen Fassungen. Die in Trägerschaft der Stadt Südliches Anhalt befindlichen Kindertageseinrichtungen haben im Sinne des 5 Abs. 1 KiFöG LSA einen eigenen pädagogischen Auftrag. Dieser orientiert sich am Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen- Anhalt Bildung: elementar - Bildung von Anfang an. 3 Anmeldung und Aufnahme (1) Die Kindertageseinrichtungen stehen grundsätzlich allen Kindern nach 3 Abs. 1 KiFöG LSA nach Maßgabe der verfügbaren Plätze offen. Wenn die nach Betriebserlaubnis festgelegte Kapazität der jeweiligen Einrichtung erreicht ist, sind keine Plätze verfügbar. Weitere Aufnahmen können grundsätzlich erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen. Eine Aufnahme in einer anderen Einrichtung der Stadt Südliches Anhalt ist möglich. (2) Anmeldungen sind bei Bedarf laufend möglich und haben schriftlich oder zur Niederschrift bei der jeweiligen Einrichtungsleitung zu erfolgen. Zur größeren Planungssicherheit für Personensorgeberechtigte, für Einrichtung und für Träger, sollen die Anmeldungen jedoch, soweit möglich, spätestens vier Wochen vorher bei der jeweiligen Einrichtungsleiterin vorgelegt werden. (3) Die Betreuung der Kinder erfolgt nach schriftlicher Anmeldung und durch Abschluss eines schriftlichen Betreuungsvertrages zwischen der Stadt Südliches Anhalt und den Personensorgeberechtigten. Mit Abschluss des Betreuungsvertrages erkennen die Personensorgeberechtigten diese Satzung, die Kostenbeitragssatzung der Stadt Südliches Anhalt, die Konzeption der betreffenden Kindertageseinrichtung und die Hausordnung an. (4) Sofern in die Kindertageseinrichtung ein Kind aufgenommen werden soll, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Stadt Südliches Anhalt hat, muss die Herkunftsgemeinde den Platz nach den Regelungen des KiFöG LSA finanzieren. Die betreffende Wohnsitzgemeinde ist grundsätzlich für die Festsetzung und Erhebung des Kostenbeitrages zuständig. (5) Vor Aufnahme eines Kindes in die Kindertageseinrichtung ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes und über die Durchführung der für das jeweilige Alter, gemäß 26 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen, vorzulegen. (6) Die Aufnahme und ein Wechsel der Kinder innerhalb der Tageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt ist grundsätzlich nur zum 1. des Monats möglich. (7) Krippenkinder sind Kinder im Alter bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Änderungen werden in dem darauffolgenden Monat, in dem sie eintreten, wirksam. Der Betreuungsvertrag für Kindergartenkinder endet spätestens zum des Jahres, in dem es in die Schule eintritt. Der Vertrag für die Hortkinder endet spätestens bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang. 4 Öffnungszeiten Die Kindertageseinrichtungen werden montags bis freitags, von frühestens 6.00 Uhr bis spätestens Uhr geöffnet. An Feiertagen und an Wochenenden sind die Einrichtungen geschlossen. Die tatsächliche Öffnungszeit innerhalb dieser Rahmenzeit richtet sich nach dem örtlichen Bedarf und kann vom Träger nach Zustimmung des Kuratoriums der Kindereinrichtung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Wird ein Kind nicht bis zur Schließung abgeholt und kommt kein Informationskontakt mit den Personensorgeberechtigten zustande, entscheidet die Leiterin der Einrichtung über den betreuten Verbleib des Kindes in der Einrichtung (maximal 2 Stunden). 5 Betreuungszeiten (1) In den Einrichtungen werden für Krippenkinder, Kindergartenkinder und Hortkinder im Rahmen der Öffnungszeiten folgende tägliche/wöchentliche Betreuungszeiten angeboten:

4 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 4, Nr. 13/2013 Kinderkrippen-Kindergartenbereich bis zu 5 Stunden täglich bzw. 25 Stunden pro Woche bis zu 7 Stunden täglich bzw. 35 Stunden pro Woche bis zu 9 Stunden täglich bzw. 45 Stunden pro Woche bis zu 10 Stunden täglich (2) Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages haben sich die Personensorgeberechtigten auf die täglichen Hol- und Bringzeiten festzulegen. Als Kernbetreuungszeit wird die Zeit von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr festgelegt. Zur Umsetzung des Bildungskonzeptes müssen die Kinder in der Regel in dieser Zeit in der Kindertagesstätte anwesend sein. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Dies ist vorher mit der Leitung der Kindertagesstätte abzustimmen. (3) Die Nutzung der Betreuungszeit bis zu 5 Stunden steht täglich bis 12:00 Uhr und der Platz bis zu 7 Stunden täglich bis 15:00 Uhr zur Verfügung. Hortbereich bis zu 3 Stunden täglich bis zu 6 Stunden täglich Die Horte öffnen täglich von 6.00 Uhr bis Beginn der Schulzeit und von Schulende bis Uhr. Als Kernbetreuungszeit wird in der Schulzeit eine Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und in der Ferienzeit eine Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr festgelegt. In den Ferien wird die Hortbetreuung durchgehend gewährleistet. An den unterrichtsfreien Tagen wird eine Hortbetreuung anhand der abgeschlossenen Betreuungszeiten angeboten. Auf Antrag kann eine Verlängerung der täglichen Betreuungszeiten für diese Tage vereinbart werden. Die Kosten sind der jeweils geltenden Kostenbeitragssatzung zu entnehmen. Eine Ferienbetreuung von Kindern, die sonst nicht im Hort angemeldet sind, ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass im Hort entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Anmeldung hierzu erfolgt in der jeweiligen Einrichtung schriftlich spätestens zwei Wochen vor Ferienbeginn. (4) Für die Einhaltung der vereinbarten Zeiten sind die Personensorgeberechtigten verantwortlich. Die Kontrolle über die Einhaltung der vereinbarten Zeiten obliegt der Leitung der Kindertageseinrichtung. 6 Schließzeiten/Schließtage (1) Regelmäßige Betriebsferien in den Tageseinrichtungen werden in den Sommerferien des Landes Sachsen-Anhalt nicht durchgeführt. (2) Die Kindereinrichtungen können zwischen Weihnachten und Neujahr jeden Jahres und an den Brückentagen geschlossen werden. Die Leitung der Kindertageseinrichtung hat einen Antrag an die Stadt Südliches Anhalt zu stellen. Der Antrag der jeweiligen Kindereinrichtung muss mindestens 3 Monate vor Schließung bei der Stadt Südliches Anhalt vorliegen. Dazu ist eine Bedarfsermittlung im Rahmen der Antragstellung durchzuführen und das Elternkuratorium anzuhören. Die Schließzeiten / Schließtage werden für die betreffende Einrichtung durch die Stadt Südliches Anhalt festgelegt und den Personensorgeberechtigten durch Aushang in der Einrichtung bekanntgegeben. Zur Absicherung des notwendigen Betreuungsbedarfes legt die Stadt Südliches Anhalt mindestens eine zumutbare andere Einrichtung fest. (3) Zur Durchführung notwendiger baulicher Maßnahmen können die betroffenen Einrichtungen ganz oder begrenzt auf einzelne Räume für die Maßnahmedauer geschlossen werden. In diesen Fällen wird die Betreuungsaufgabe in anderen Kindertageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt abgesichert. Die Eltern werden mindestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn informiert. 7 Pflichten der Personensorgeberechtigten (1) Die Personensorgeberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Personal in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Begrüßung der Kinder durch das pädagogische Fachpersonal im Gebäude oder dem Grundstück der Einrichtung und endet mit der Übernahme der Kinder durch die Personensorgeberechtigten oder abholberechtigten Personen bzw. beim Verlassen des Gebäudes bzw. des Grundstücks. (2) Die Personensorgeberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. (3) Sollen Kinder den Heimweg allein antreten, bedarf es einer schriftlichen Erklärung der Personensorgeberechtigten gegenüber der Leitung. Krippen- und Kindergartenkinder dürfen den Heimweg nicht allein antreten. (4) Bei Verdacht oder auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind die Personensorgeberechtigten zu unverzüglicher Mitteilung an die Leitung verpflichtet. In diesen Fällen darf die Einrichtung erst wieder besucht werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. (5) Die Abwesenheit des Kindes ist unverzüglich (bis Uhr) der Leitung der Einrichtung mitzuteilen. 8 Stadtelternbeirat Für Tageseinrichtungen ist nach dem KiFöG LSA ein Elternbeirat zu bilden, der nach 19 KiFöG LSA in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung mitwirken und beteiligt werden soll. Der Elternbeirat kann sich eine eigene Ordnung geben. 9 Versicherungsschutz (1) Kinder in Kindertageseinrichtungen sind nach dem SGB VII gesetzlich gegen den Unfall versichert. Der Träger ist die Gemeindeunfallversicherung Sachsen-Anhalt. Informationen über den Umfang des Versicherungsschutzes sind bei der Leitung der Einrichtung erhältlich. (2) Alle Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sind durch die Personensorgeberechtigten unverzüglich der Leitung der Einrichtung zu melden. Die Meldung an den Unfallversicherungsträger obliegt der Leitung der Kindertageseinrichtung. (3) Für Sachschäden und für persönliche Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. 10 Kostenbeiträge für die Benutzung, Essengeld und sonstige Gebühren (1) Für die Benutzung der Einrichtungen der Stadt Südliches Anhalt wird von den Personensorgeberechtigten der Kinder ein Kostenbeitrag erhoben. (2) Darüber hinaus kann die Stadt Südliches Anhalt einen Kostenbeitrag für die Verpflegung (z.b. Mittagsversorgung, Getränkegeld) des Kindes erheben. (3) Der Träger ist auch berechtigt, sonstige Gebühren (z.b. Gebühren für Fahrten und Veranstaltungen) zu erheben. (4) Näheres regelt die Kostenbeitragssatzung der Stadt Südliches Anhalt in Ergänzung zu dieser Satzung. 11 Ausschlussgründe Von einem Betreuungsverhältnis ausgeschlossen werden können: 1. Kinder, deren Personensorgeberechtigten sich mit mindestens zwei nach dem Gebührenbescheid fälligen Monatsbeiträgen des Kostenbeitrages im Rückstand befinden. Die Personensorgeberechtigten bleiben bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses des Kindes kostenbeitragspflichtig. Die Neuanmeldung eines Platzes ist in der Regel nur nach vollständiger Schuldentilgung möglich. 2. Kinder, deren Personensorgeberechtigten sich mit mindestens zwei fälligen Monatsbeiträgen der Verpflegungskosten im Rückstand befinden.

5 Seite 5, Nr. 13/ Kinder, deren Verhalten den Betrieb der Kindertagesstätte nach Ausschöpfung aller pädagogischen Maßnahmen eine unzumutbare Belastung darstellt. 4. Kinder, die wiederholt unpünktlich gebracht oder abgeholt werden. 12 Änderung und Beendigung des Betreuungsverhältnisses (1) Der Betreuungsvertrag endet automatisch mit Ablauf des desjenigen Kalenderjahres, in dem das Kind eingeschult wird, ohne dass es hierfür einer gesonderten Beendigungserklärung der Parteien bedarf (auflösende Bedingung). (2) Die Personensorgeberechtigten können das Vertragsverhältnis bis zum 15. des Monats mit Wirkung zum Monatsende schriftlich ändern oder kündigen. Bei Fristversäumnis gilt die Kündigung des Vertrages zum Monatsende des darauffolgenden Monats. Somit sind auch die Kostenbeiträge für diesen Monat zu zahlen. 13 Zweck der Kindertageseinrichtungen Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. 14 Sonstige Vereinbarungen Bei Änderung der Anschrift/Telefonnummer verpflichten sich die Personensorgeberechtigten, dieses sofort der Leiterin der Einrichtung und dem Träger der Einrichtung mitzuteilen. Für den Fall, dass die Personensorgeberechtigten nicht erreichbar sind, ist die Anschrift/Telefonnummer einer Kontaktperson anzugeben. Alle Änderungen der Daten der Personensorgeberechtigten (Eheschließung o. ä.) sind unverzüglich und unaufgefordert dem Träger der Einrichtung mitzuteilen. Das betrifft auch Wohnungswechsel. 15 Gespeicherte Daten und Weitergabe von Daten (1) Für die Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme in die Kindertageseinrichtung sowie für die Erhebung der Kostenbeiträge haben die Personensorgeberechtigten nach 60 SGB I eine Mitwirkungspflicht. Durch die Stadt Südliches Anhalt werden daher folgende personenbezogene Daten erhoben und in automatisierte Daten gespeichert: Name und Anschrift der Personensorgeberechtigten und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder. (2) Der Träger ist berechtigt, die erhobenen und gespeicherten Daten dem örtlichen bzw. überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke der Finanzplanung bzw. Evaluation des KiFöG LSA bereitzustellen. (3) Der Träger darf auch in Abstimmung mit den Personensorgeberechtigten, alle für die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Grundschule notwendigen Daten an die Schulleitung der Grundschulen weitergeben. 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt vom außer Kraft. Südliches Anhalt, den Bürgermeister Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Kostenbeitragssatzung) Aufgrund der 4, 6, 8, 22 und 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GVBl. LSA S.814), in Verbindung mit 13 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt - Kinderförderungsgesetz - (KiFöG LSA) vom (GVBl. S. 48), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GVBl. LSA S. 38) hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in der Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für alle Tageseinrichtungen i. S. 4 KiFöG LSA der Stadt Südliches Anhalt. 2 Gegenstand, Entstehung, Ende und Fälligkeit des Kostenbeitrages (1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege eines Trägers gemäß 9 KiFöG (Kinderbetreuung) werden nach Maßgabe dieser Satzung Kostenbeiträge erhoben. (2) Der Kostenbeitrag entsteht mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung (Beginn des Vertragsverhältnisses) und endet mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses (Abmeldung oder seinem Ausschluss). (3) Der Kostenbeitrag wird jeweils zum 15. eines jeden Monats fällig, wenn in dem Kostenbeitragsbescheid kein anderer Zeitpunkt festgesetzt ist. 3 Kostenbeitragsschuldner Kostenbeitragsschuldner sind die Personensorgeberechtigten der Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die Betreuung des Kindes in der Einrichtung veranlasst haben und ihren Wohnsitz in der Stadt Südliches Anhalt haben. Sie haften als Gesamtschuldner. 4 Höhe des Kostenbeitrages, Kappungsgrenze (1) Die Höhe des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege wird wie folgt festgesetzt: Betreuungsart Betreuungsumfang Kostenbeitrag pro in Stunden Kind und angefangenem Kalendermonat unter 3 Jahren (Kinderkrippe) bis 5 108,00 EUR bis 7 150,00 EUR bis 9 170,00 EUR bis ,00 EUR von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht (Kindergarten) bis 5 54,00 EUR bis 7 93,00 EUR bis 9 130,00 EUR bis ,00 EUR

6 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 6, Nr. 13/2013 Betreuungsart Betreuungsumfang Kostenbeitrag pro in Stunden Kind und angefangenem Kalendermonat Hort bis 3 40,00 EUR bis 6 80,00 EUR Ferienbetreuung bei 3 h Vertrag Wochenpauschale 10,00 EUR Tagespauschale 2,00 EUR (2) Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, ist der gesamte Kostenbeitrag gemäß Absatz 1 ab dem auf 160 v. H. des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu entrichten ist, begrenzt. Kinder, die den Hort besuchen bleiben bei der Festsetzung der Höhe des Kostenbeitrages nach Satz 1 unberücksichtigt. (3) Bei einem Wechsel der Betreuungsart oder des Betreuungsumfanges innerhalb eines laufenden Kalendermonats ist für diesen Kalendermonat der jeweils höhere Kostenbeitrag festzusetzen. 5 Erhebung Der Kostenbeitrag wird durch die Stadt Südliches Anhalt für die Kinder erhoben, die in der Stadt Südliches Anhalt ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Erhebung kann im Einvernehmen mit dem Träger von Tageseinrichtungen auf diesen übertragen werden. 6 Kostenbeiträge für die Benutzung (1) Die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen sind auch zu entrichten, wenn die Einrichtung an Feiertagen oder aus sonstigen Gründen geschlossen bleibt. (2) Wird ein Kind innerhalb eines Monats in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen, ist der volle Kostenbeitrag für den Monat zu zahlen. (3) Der Kostenbeitrag ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das Kind wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen fernbleibt und der Platz in der Tageseinrichtung für das betreffende Kind freigehalten wird. (4) Wenn ein Kind jedoch aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung die Kindertageseinrichtung über einen Zeitraum von mehr als einen Monat nicht besuchen kann, kann der Kostenbeitrag für diesen Zeitraum auf Antrag erstattet werden. (5) Die Gebührenschuld entsteht zum 1. des Monats für den Monat. (6) Für Kinder, die den Hortbereich nur in den Ferien besuchen, wird für jede Ferienbetreuung ein Elternbeitrag, unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie, pro Kind und Woche in Höhe von 20,00 EUR erhoben. (7) Bei wiederholter nicht pünktlicher Abholung des Kindes nach der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit bzw. für eine zusätzlich vereinbarte Betreuungszeit wird ein Stundensatz in Höhe von 21,00 EUR erhoben. 7 Kostenbeiträge für die Verpflegung Erhält das Kind in der Kindertageseinrichtung eine Verpflegung / Getränke, so werden zusätzlich zu den Kostenbeiträgen für die Benutzung auch Kostenbeiträge für die Verpflegung/ Getränke je Kind und Monat erhoben. Die Höhe wird durch die Stadt Südliches Anhalt bekannt gegeben. 8 Festlegung der Gebühren, Auskunftspflichten Die Stadt Südliches Anhalt erlässt bei Aufnahme und bei Änderungen der Gebühren einen Bescheid oder eine Ergänzung zum Betreuungsvertrag an die Schuldner, aus dem die Höhe der Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht. Die Anzahl der in Kindertageseinrichtungen / Tagespflegestellen gleichzeitig betreuten Kinder der Familie mit Kindergeldanspruch ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen zu belegen. 9 Übernahme der Kostenbeiträge und der Verpflegungskosten Ein Antrag auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kostenbeiträge gemäß 13 KiFöG LSA i. V. m. 90 Abs. 3 SGB VIII kann von den Personensorgeberechtigten beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden, wenn die Belastung den Personensorgeberechtigten und dem Kind nicht zuzumuten ist. 10 Mitwirkungspflichten der Träger von Tageseinrichtungen und Tagespflege Die Träger von Tageseinrichtungen und Tagespflege haben der Stadt Südliches Anhalt unverzüglich jede Begründung, Beendigung oder Änderung eines Betreuungsverhältnisses schriftlich anzuzeigen. 11 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 12 Billigkeitsregeln Ansprüche aus dem Beitragsschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Abgabeschuldverhältnis gelten die 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, 225, 226, 227 Abs. 1, 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum in Kraft. Südliches Anhalt, den Bürgermeister

7 Seite 7, Nr. 13/2013 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Glauzig der Stadt Südliches Anhalt Aufgrund des 44 Abs.3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S.383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom (GVBL. LSA S. 814) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am folgende Aufhebung der Benutzungssatzung beschlossen: 1 Folgende Satzung wird aufgehoben: 1.) Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Glauzig der Stadt Südliches Anhalt (Gebührensatzung) vom , veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 3/Nummer 9, Donnerstag, den 03. Mai Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Südliches Anhalt, den Bürgermeister Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Freibades Glauzig der Stadt Südliches Anhalt Aufgrund des 44 Abs.3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S.383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom (GVBL. LSA S. 814) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am folgende Aufhebung der Benutzungssatzung beschlossen: 1 Folgende Satzung wird aufgehoben: 1.) Satzung über die Benutzung des Freibades Glauzig der Stadt Südliches Anhalt (Benutzungssatzung) vom , veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 3/Nummer 9, Donnerstag, den 03. Mai Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Südliches Anhalt, den Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Gröbzig für das Haushaltsjahr 2010 Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am mit Beschluss-Nr. EGSA-SR-50-06/2013 die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Gröbzig für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom während der Dienststunden der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau (Zimmer 213): Montag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch 9.00 bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr Bürgermeister Bürgermeister

8 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 13/2013 Die Stadt Südliches Anhalt beabsichtigt zum die Personalstelle als Leiter/in (gruppenführend) der Kindertagesstätte Pittiplatsch in der Ortschaft Großbadegast mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vorerst für einen befristeten Zeitraum für 2 Jahre. Bei Eignung erfolgt im Anschluss die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Aufgabengebiet umfasst u. a.: - Leitung der Kindertagesstätte in pädagogischen und organisatorischen Belangen entsprechend den Richtlinien des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen Anhalt (KiFöG) - eigenverantwortliche Planung und Durchführung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit - Anleitung der Mitarbeiterinnen und Betriebsführung - Zusammenarbeit mit dem Träger, dem Kuratorium sowie anderen Institutionen Öffentliche Stellenausschreibung - hohe Belastbarkeit und überdurchschnittliches Engagement - Teamorientierung und Kommunikationsfähigkeit - freundliches und sicheres Auftreten - Führerschein der Klasse B Bewerbungen von Schwerbehinderten sind erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung entsprechend den tariflichen Bestimmungen des TVöD / VKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in S 7. Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben mit Lichtbild, tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Qualifikationsnachweise) sind schriftlich bis zum in verschlossenem Umschlag an folgende Adresse zu richten: Stadt Südliches Anhalt Personalwesen Kennwort: Bewerbung Leiter/in Kindertagesstätte Großbadegast Weißandt-Gölzau Hauptstr Südliches Anhalt fachliche Voraussetzungen: - Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in einer Kindertageseinrichtung - Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen für die Leitung und Verwaltung einer Einrichtung persönliche Anforderungen: - Durchsetzungsvermögen - Fähigkeit zur selbstständigen Tätigkeit und eigenverantwortliches Handeln Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Stadt und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber(innen) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung Ihrer Unterlagen fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. gez. Burkhard Bresch Bürgermeister Information über Termine von Ortschaftsratssitzungen , 19:00 Uhr im Gemeindezentrum Libehna, Eichenweg 14 Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt Ortschaftsrat Libehna werden die Sitzungen der Ortschaftsräte unter Angabe von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzung in den Schaukästen der jeweiligen Ortschaften öffentlich bekannt gegeben. Amt für Landwirtschaft, Dessau-Roßlau, den 19. Juni 2013 Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Straße Dessau-Roßlau Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) Verf.-Nr AZ.: 611/2-01-BBG 078 Öffentliche Bekanntmachung VIII. Anordnung im Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) Das Bodenordnungsgebiet des Bodenordnungsverfahrens Edlau (Feldlage) wird gemäß 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) in Verbindung mit 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geringfügig geändert. Die Flurstücke der Gemarkung Edlau Flur 16 Flurstück 89, 90, 91, 92, 97, 102, 104 werden zum Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) hinzugezogen.

9 Seite 9, Nr. 13/2013 Die dem Verfahrensgebiet unterliegenden Flurstücke und die Größe des Verfahrensgebietes sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, das Bestandteil dieser Anordnung ist, aufgeführt. Begründung Mit Beschluss vom 15. Dezember 1995 hat das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Bernburg (jetzt Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt) das Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) angeordnet. Zur Neugestaltung des Bodenordnungsgebietes im Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) wird zurzeit die 2. Änderung des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach 41 FlurbG) erarbeitet. Die Gestaltungskompetenz der Flurbereinigungsbehörde erstreckt sich jedoch nur auf Flächen innerhalb des Bodenordnungsgebietes. Die Teilnehmergemeinschaft darf auch nur innerhalb des Bodenordnungsgebietes bauen. Zur Erteilung der Plangenehmigung und zur späteren Umsetzung der Maßnahmen sind die Flurstücke zum Verfahrensgebiet hinzuziehen. Die zuzuziehenden Flurstücke befinden sich noch im Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Hohenedlau. Der neue Rechtszustand ist in diesem Verfahren am eingetreten. Damit sind die Voraussetzungen zur Einbeziehung der betreffenden Flurstücke in das Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) gegeben. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, für die hinzugezogenen Flurstücke ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieser Anordnung - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Eigentumsbeschränkungen Von der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende (zeitweilige) Eigentumsbeschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG) c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG) d) Holzeinschlag, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde ( 85 Nr. 5 FlurbG). Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, können sie Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Bodenordnung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen den Anordnungen zu c) vorgenommen worden, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen worden, kann die Flurneuordnungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Nr. 5 FlurbG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Str. 24 in Dessau-Roßlau erhoben werden. Die vorstehende Anordnung liegt zusammen mit der Gebietskarte - in der Stadt Könnern, Markt 1, Könnern - in der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstr. 31, Südliches Anhalt - in der Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1, Wettin-Löbejün - im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31, Dessau zwei Wochen lang nach ihrer Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Weiterhin liegen die Verzeichnisse der Verfahrensflurstücke, die jedoch nicht Bestandteil dieser Anordnung sind, aus. Bodenordnung BBG078 Edlau (Feldlage) Flurbereinigungsverzeichnis Verfahrensflurstücke laufende Bearbeitung Gemarkung Gröbzig, Flur 2 37, 38, 39, 40, 41, 42/1, 42/2, 43, 44, 45, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 1004 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 5,8451 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 18 Gemarkung Edlau, Flur 1 3, 4, 9/1, 12, 13/1, 16/1, 16/2, 19/1, 21/1, 21/2, 22, 24, 25, 26/1, 27/1, 30/21, 31/21, 45/2, 46/6, 47/7, 48/8, 51/10, 52/11, 53/11, 61/17, 63/18, 64/19, 66/20, 67/20, 69/23, 71/21, 90/13, 92/23, 93/5, 94/15, 96/9, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 109,1980 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 70

10 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 10, Nr. 13/2013 Gemarkung Edlau, Flur 2 22/2, 30, 33/1, 36/1, 38, 40, 41/1, 41/2, 42, 44/1, 45, 49, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 69/28, 70/28, 71/28, 75/28, 83/18, 84/19, 85/20, 86/21, 87/28, 88/28, 89/28, 90/28, 91/29, 101/27, 112/35, 113/50, 117/34, 118/34, 120/51, 121/51, 122/51, 123/51, 124/51, 125/51, 1004 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 83,1751 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 44 Gemarkung Edlau, Flur 3 2/1, 3, 5/1, 6, 8, 9, 10, 11/1, 12/1, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 22, 23/1, 45, 46, 49, 50/1, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 66/1, 74/1, 116, 117, 119, 122/1, 123, 124, 145/24, 150/25, 154/23, 155/23, 160/48, 161/58, 162/59, 163/60, 164/61, 165/62, 166/63, 167/64, 168/65, 171/69, 172/70, 173/71, 174/72, 175/73, 176/74, 187/80, 188/81, 189/82, 190/60, 191/83, 192/83, 193/83, 194/83, 205/118, 206/118, 207/16, 208/16, 217/13, 241/11, 242/11, 243/11, 265/18, 300/18, 301/18, 1002 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 100,1912 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 74 Gemarkung Edlau, Flur 4 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/1, 7/2, 7/3, 8/1, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 49, 109/1, 117, 118/1, 118/2, 118/3, 118/5, 119/1, 120, 121/1, 121/2, 121/3, 121/4, 121/5, 121/6, 123/1, 145/1, 147, 151/1, 152, 153, 155, 156, 158/1, 159, 160, 171/150, 174/143, 175/143, 176/143, 177/118, 178/118, 179/118, 181/118, 186/146, 187/146, 191/8, 193/121, 194/121, 195/121, 196/121, 207/118, 208/118, 209/118, 210/148, 215/106, 216/107, 217/108, 233/105, 235/112, 240/146, 241/146, 259/48, 264/105, 265/105, 277/144, 296/161, 297/150, 298/150, 1002, 1003, 1005, 1007, 1009, 1011, 1013, 1015, 1017, 1018, 1021, 1023, 1025, 1027, 1033, 1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1052, 1053, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104, 1105, 1106, 1112, 1113, 1128 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 104,3288 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 120 Gemarkung Edlau, Flur 5 2/2, 9/2, 9/3, 34, 48, 50/1, 56, 57, 58, 68, 69, 87/52, 88/53, 89/54, 90/55, 96/9, 97/9, 99/8, 108/59, 125/35, 130/65, 131/65, 132/65, 133/67, 134/67, 135/67, 136/64, 137/64 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 33,8002 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 28 Gemarkung Edlau, Flur 6 8, 9/2, 10/2, 15, 16, 20, 28/2, 39/1, 41, 43/3, 106/6, 111/5, 112/7, 117/19, 118/19, 119/19, 120/18, 122/12, 133/38, 1002, 1003, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1020, 1021, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1027, 1028, 1029, 1032, 1033, 1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 86,9691 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 59 Gemarkung Edlau, Flur 7 6/1, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 41/1, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 57/1, 58, 59, 60, 61, 62, 64, 66, 67/1, 67/2, 68/1, 68/2, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75/1, 77, 78, 79/1, 140/1, 142/2, 143/3, 144/4, 145/3, 172/5, 208/24, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 129,2759 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 71 Gemarkung Edlau, Flur 8 3, 5, 6, 10, 12, 13, 16, 17/1, 19/1, 19/2, 21/1, 21/2, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29/1, 34/1, 34/2, 35, 38, 39/1, 39/2, 39/3, 40/1, 41/1, 41/2, 41/3, 41/4, 41/5, 41/6, 42, 54/39, 59/34, 65/15, 66/14, 67/9, 73/34, 74/37, 93/41, 96/39, 97/39, 1014, 1015 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 66,5480 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 46 Gemarkung Edlau, Flur , 112, 113, 114, 115, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 17,1002 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 31 Gemarkung Edlau, Flur 16 89, 90, 91, 92, 97, 102, 104, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 42,3351 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 50 Gemarkung Edlau, Flur 18 1, 80, 81, 82, 83, 84, 86, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 88,0109 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 27 Gemarkung Edlau, Flur 19 15, 16, 17, 150, 151, 152, 153, 154, 156, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 27 Verfahren Flächengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 895,7229 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 665 Stand Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörde) Ferdinand-von-Schill-Straße 24, Dessau- Roßlau Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau, Öffentliche Bekanntmachung Unternehmensflurbereinigung nach 87 FlurbG Kleinpaschleben, B6n, Anhalt Bitterfeld Verfahrens-Nr.: KO4036 Vorläufige Anordnung gemäß 88 Nr. 3 i.v.m. 36 Flurbereinigungsgesetz Vorläufige Anordnung Gemäß 88 Nr. 3 i.v.m. 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794, ergeht folgende vorläufige Anordnung. 1. Besitzentzug Zur Bereitstellung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird auf Antrag des Unternehmensträgers zugunsten der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, Gropiusallee 1, Dessau-Roßlau folgendes angeordnet: Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum

11 Seite 11, Nr. 13/ der Besitz und die Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke/Grundstücksflächen ganz oder teilweise entzogen. Die vom Besitzentzug betroffenen Flächen sind in entsprechenden Karten dargestellt. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, Gropiusallee 1, Dessau wird ab dem für den o. g. Zweck in den Besitz der nach Anlage 1 entzogenen Flächen eingewiesen. Das Ende dieses Besitz- und Nutzungsentzuges wird in einem gesonderten Bescheid bekanntgegeben. Die von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Flurstücke / Grundstücksflächen und deren Lage werden in der Örtlichkeit abgesteckt und sind erkennbar, auf Wunsch werden die Flächen nochmals vor Ort angezeigt. Entsprechend der Anlage werden in der Gemarkung Kleinpaschleben, Flur 4, 5, 7, 8 Gemarkung Trinum, Flur 1 Gemarkung Wohlsdorf, Flur 3 jeweils Flächen dauerhaft oder vorübergehend entzogen bzw. dauerhaft beschränkt. Diese Flächen sind in der dazu gehörenden Karte dargestellt. 2. Festsetzung der Entschädigung für wesentliche Grundstücksbestandteile, der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen und der Entschädigung für Zahlungsansprüche Die Entschädigungen nach Art und Höhe werden in einem gesonderten Bescheid gegenüber den Beteiligten festgesetzt. Dies gilt auch für Nachteile, die die Nutzer im Rahmen der Flächenbeihilfe erleiden. Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungen für Pachtflächen nur im Rahmen eines gültigen Pacht- bzw. Tauschvertrages gezahlt wird. Begründung Bei dem o. g. Flurbereinigungsverfahren handelt es sich um ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach 87 FlurbG mit dem Ziel, den durch den planfestgestellten Neubau der B6n drohenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern zu verteilen und die durch das Straßenbauvorhaben für die allgemeine Landeskultur drohenden Nachteile zu vermeiden. Das Landesverwaltungsamt hat mit Beschluss vom die Unternehmensflurbereinigung Großpaschleben, B6n (Ver.Nr KO3036.) angeordnet. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Landesstraßenbaubehörde hat im Auftrag der zuständigen Straßenbauverwaltung mit Schreiben vom den Erlass einer vorläufigen Anordnung beantragt. Von diesem Antrag sind die in der Anlage 1 genannten Flächen betroffen. Die Einweisung in den Besitz soll zum erfolgen. Dem Antrag ist gemäß 88 Nr. 3 i.v.m. 36 FlurbG stattzugeben. Es ist aus dringenden Gründen erforderlich, eine Regelung über die Nutzungs- und Besitzverhältnisse zu treffen. Dringende Gründe liegen vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch den Flurbereinigungsplan aufgeschoben werden kann. Die Kompensationsmaßnahmen sind planfestgestellt und deren Ausführung ist dringend erforderlich, um den durch den Bau der B6n verursachten Eingriff in die Natur auszugleichen. Die Landesstraßenbaubehörde beabsichtigt, zum mit den Kompensationsmaßnahmen für die B6n zu beginnen. Die Arbeiten sollen gleichzeitig an verschiedenen Stellen in dem Verfahrensgebiet ausgeführt werden. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt 3.3. Die dem bisherigen Nutzer verbleibenden Teilflächen sind, soweit dies erforderlich ist, neu einzuzäunen Die nur vorübergehend genutzten Flächen sind vor der Rückgabe zu rekultivieren bzw. wiederherzustellen Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist sicherzustellen Überflüssige Behinderungen und Beeinträchtigungen der Bewirtschaftung der verbleibenden Teilflächen sind zu unterlassen. 4. Hinweise Durch diese vorläufige Anordnung werden keine eigentumsrelevanten Entscheidungen getroffen. Die bestehenden Pachtverhältnisse werden durch diese Anordnung nicht berührt. Die notwendigen eigentumsrechtlichen Regelungen erfolgen später im Flurbereinigungsplan. 5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Ferdinand von Schill- Straße 24, Dessau-Roßlau zu stellen. Die Vorläufige Anordnung, das Verzeichnis der zu entziehenden Flächen (Anlage 1) und die dazu gehörenden Karten liegen in der Stadt Bernburg, Schloßgartenstraße 16, Bernburg, Stadt Köthen, Wallstr. 1-5, Köthen, Einheitsgemeinde Osternienburger Land, Rudolf Breitscheid-Str. 32e, Osternienburg, Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31 (zu erreichen über Eingang Hobuschgasse) zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Auskünfte können beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand von Schill Str. 24, Dessau- Roßlau eingeholt werden (Tel.: Herr Lackenmacher). 3. Auflagen für den Unternehmensträger 3.1. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen Die Erreichbarkeit der dem bisherigen Nutzer verbleibenden Flächen ist sicherzustellen. Ggf. sind neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen.

12 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 12, Nr. 13/2013

13 Seite 13, Nr. 13/2013 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

14 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 14, Nr. 13/2013 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau, Öffentliche Bekanntmachung Unternehmensflurbereinigung nach 87 FlurbG Großpaschleben, B6n, Anhalt Bitterfeld Verfahrens-Nr.: KO4046 Vorläufige Anordnung gemäß 88 Nr. 3 i.v.m. 36 Flurbereinigungsgesetz Vorläufige Anordnung Gemäß 88 Nr. 3 i.v.m. 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794, ergeht folgende vorläufige Anordnung. 1. Besitzentzug Zur Bereitstellung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird auf Antrag des Unternehmensträgers zugunsten der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, Gropiusallee 1, Dessau-Roßlau folgendes angeordnet: Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum der Besitz und die Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke/Grundstücksflächen ganz oder teilweise entzogen. Die vom Besitzentzug betroffenen Flächen sind in entsprechenden Karten dargestellt. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, Gropiusallee 1, Dessau wird ab dem für den o. g. Zweck in den Besitz der nach Anlage 1 entzogenen Flächen eingewiesen. Das Ende dieses Besitz- und Nutzungsentzuges wird in einem gesonderten Bescheid bekanntgegeben. Die von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Flurstücke / Grundstücksflächen und deren Lage werden in der Örtlichkeit abgesteckt und sind erkennbar, auf Wunsch werden die Flächen nochmals vor Ort angezeigt. Entsprechend der Anlage werden in der Gemarkung Großpaschleben, Flur 2, 6 Gemarkung Köthen, Flur 26 Gemarkung Trinum, Flur 2 Gemarkung Wohlsdorf, Flur 2 jeweils Flächen dauerhaft oder vorübergehend entzogen bzw. dauerhaft beschränkt. Diese Flächen sind in der dazu gehörenden Karte dargestellt. 2. Festsetzung der Entschädigung für wesentliche Grundstücksbestandteile, der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen und der Entschädigung für Zahlungsansprüche Die Entschädigungen nach Art und Höhe werden in einem gesonderten Bescheid gegenüber den Beteiligten festgesetzt. Dies gilt auch für Nachteile, die die Nutzer im Rahmen der Flächenbeihilfe erleiden. Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungen für Pachtflächen nur im Rahmen eines gültigen Pacht- bzw. Tauschvertrages gezahlt wird. Begründung Bei dem o. g. Flurbereinigungsverfahren handelt es sich um ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach 87 FlurbG mit dem Ziel, den durch den planfestgestellten Neubau der B6n drohenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern zu verteilen und die durch das Straßenbauvorhaben für die allgemeine Landeskultur drohenden Nachteile zu vermeiden. Das Landesverwaltungsamt hat mit Beschluss vom die Unternehmensflurbereinigung Großpaschleben, B6n (Ver.Nr KO3046.) angeordnet. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Landesstraßenbaubehörde hat im Auftrag der zuständigen Straßenbauverwaltung mit Schreiben vom den Erlass einer vorläufigen Anordnung beantragt. Von diesem Antrag sind die in der Anlage 1 genannten Flächen betroffen. Die Einweisung in den Besitz soll zum erfolgen. Dem Antrag ist gemäß 88 Nr. 3 i.v.m. 36 FlurbG stattzugeben. Es ist aus dringenden Gründen erforderlich, eine Regelung über die Nutzungs- und Besitzverhältnisse zu treffen. Dringende Gründe liegen vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch den Flurbereinigungsplan aufgeschoben werden kann. Die Kompensationsmaßnahmen sind planfestgestellt und deren Ausführung ist dringend erforderlich, um den durch den Bau der B6n verursachten Eingriff in die Natur auszugleichen. Die Landesstraßenbaubehörde beabsichtigt, zum mit den Kompensationsmaßnahmen für die B6n zu beginnen. Die Arbeiten sollen gleichzeitig an verschiedenen Stellen in dem Verfahrensgebiet ausgeführt werden. 3. Auflagen für den Unternehmensträger 3.1. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen Die Erreichbarkeit der dem bisherigen Nutzer verbleibenden Flächen ist sicherzustellen. Ggf. sind neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen Die dem bisherigen Nutzer verbleibenden Teilflächen sind, soweit dies erforderlich ist, neu einzuzäunen Die nur vorübergehend genutzten Flächen sind vor der Rückgabe zu rekultivieren bzw. wiederherzustellen Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist sicherzustellen Überflüssige Behinderungen und Beeinträchtigungen der Bewirtschaftung der verbleibenden Teilflächen sind zu unterlassen. 4. Hinweise Durch diese vorläufige Anordnung werden keine eigentumsrelevanten Entscheidungen getroffen. Die bestehenden Pachtverhältnisse werden durch diese Anordnung nicht berührt. Die notwendigen eigentumsrechtlichen Regelungen erfolgen später im Flurbereinigungsplan. 5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Ferdinand von Schill- Straße 24, Dessau-Roßlau zu stellen. Die Vorläufige Anordnung, das Verzeichnis der zu entziehenden Flächen (Anlage 1) und die dazu gehörenden Karten liegen in der Stadt Bernburg, Schloßgartenstraße 16, Bernburg, Stadt Köthen, Wallstr. 1-5, Köthen, Einheitsgemeinde Osternienburger Land, Rudolf Breitscheid-Str. 32e, Osternienburg, Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau,

15 Seite 15, Nr. 13/2013 Hauptstraße 31, Südliches-Anhalt sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31 (zu erreichen über Eingang Hobuschgasse) zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Auskünfte können beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand von Schill Str. 24, Dessau- Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Roßlau eingeholt werden (Tel.: Herr Lackenmacher). IMPRESSUM Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint in der Regel 14-täglich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon /4 89-0, Telefax / Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 - Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht. - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: ( ) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Rita Smykalla, Telefon: / , Fax: / Funk: 01 71/

16 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 16, Nr. 13/2013 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bereich Quellendorf/ Weißandt-Gölzau/Radegast Eine Notdienstsprechstunde in einer Arztpraxis in Köthen wird am Samstag, Sonntag und feiertags in der Zeit von bis Uhr durchgeführt. Ein zweiter Arzt ist nur für Hausbesuche zuständig. Der diensthabende Arzt ist über die Rettungsleitstelle Anhalt-Bitterfeld, Tel /513150, zu erfragen. Bereich Gröbzig bis Herr Dr. R. Buchheim, Tel bis Herr Dipl. Med. A. Petri, Tel bis Herr M. Buchheim, Tel Die Behälter müssen den beim Einstau auftretenden äußeren Wasserdruck aufnehmen können; eine mechanische Beschädigung durch Treibgut muss ausgeschlossen sein. Entlüftungsleitungen sind so zu führen, dass ihre Mündungen nicht überflutet werden können. Sie sind in ihrer gesamten Länge fest zu verankern und so auszuführen, dass sie durch äußeren Wasserdruck, Treibgut u. ä. nicht beschädigt werden können. Befüllanschlüsse sind, sofern sie überflutet werden können, mit Dichtungen zu versehen. Die Dichtung darf nur während des Befüllvorganges entfernt werden. Informationen zu o.g. Formblatt, zu zugelassenen Sachverständigen sowie zu anderen Rückfragen erhalten Sie unter den Telefonnummern: 03493/ für den Bereich des ehemaligen Landkreises Köthen sowie 03493/ für den Bereich der ehemaligen Landkreise Bitterfeld und Anhalt-Zerbst während der üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Anhalt-Bitterfeld. gez. Daum Amtsleiter Umweltamt Junger Besuch in der Stadtverwaltung Mitteilungen Hinweise des Amtes für Umweltschutz an alle Betreiber von Heizöllagern in den vom Hochwasser überfluteten Bereichen Anlagenbetreiber, die ihre vom Hochwasser überflutete Heizöllageranlage nicht wieder in Betrieb nehmen wollen, da sie sich für andere Wärmeträger entschieden haben, müssen die Stilllegung der Anlage bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Verwendung eines Formblattes (Anlage 1 zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) vom 28. März 2006 (GVBl. LSA 2006, 183), zuletzt berichtigt am 24. Januar 2012 (GVBl. LSA S. 40) anzeigen. Darüber hinaus ist sie von einem zugelassenen Sachverständigen gemäß 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS Bund) vom 31. März 2010 zur endgültigen Stilllegung zu überprüfen. Die durch die Hochwasserflut oder auch durch angestiegenes Grundwasser geschädigten Anlagen, die wieder in Betrieb genommen werden sollen, sind nur dann von einem Fachbetrieb instandzusetzen, wenn die Heizöllagermenge Liter übersteigt, siehe 20 VAwS und 1 VAwS Bund. In jedem Fall ist die Anlage nach Instandsetzung und vor Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen im Sinne von 1 VAwS Bund sowie der 18, 19 VAwS abnehmen zu lassen. Die Sachverständigenprotokolle sind der unteren Wasserbehörde unverzüglich zuzusenden. Die Errichtung von Neuanlagen (Heizöl) ist nach 1Abs. 2 VAwS bei der unteren Wasserbehörde unter Verwendung eines Formblattes (Anlage 1 der VAwS) anzuzeigen. Die Inbetriebnahmeprüfung hat durch einen Sachverständigen zu erfolgen, siehe 1 Abs. 2 VAwS Bund und der 18, 19 VAwS. Das Protokoll der Inbetriebnahmeprüfung ist der unteren Wasserbehörde unverzüglich zuzusenden. Anlagen, die vom Hochwasser betroffen waren, sollen bei Wiederinbetriebnahme nachfolgend aufgeführten materiellen Anforderungen genügen: Die Anlagen müssen so gesichert sein, dass bei Hochwasser keine wassergefährdenden Stoffe aus den Anlagen austreten können. Die Anlagen dürfen nur so eingebaut, aufgestellt oder betrieben werden, dass sie nicht Aufschwimmen oder anderweitig durch Hochwasser beschädigt werden können. Die Kinder der Vorschulgruppe der Kindertagesstätte Haus der Sonnenkinder Weißandt-Gölzau mit ihrer Erzieherin Frau Thormann sowie der Leiterin der Einrichtung Frau Heim besuchten am 19. Juni 2013 die Stadtverwaltung Südliches Anhalt. Nach einem kleinen für die Kinder spannenden Rundgang durch das Verwaltungsgebäude wurden sie im Büro des Bürgermeisters begrüßt und stellten ihm viele Fragen zu den Aufgaben eines Bürgermeisters. Im Anschluss durften die Kinder einmal auf dem Bürgermeisterstuhl Platz nehmen - begeistert nutzte der Nachwuchs diese Möglichkeit.

17 Seite 17, Nr. 13/2013 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Es soll den Kindern und ihren Familien sowie zukünftigen Generationen aus der Region und darüber hinaus für deren Freizeitvergnügen nachhaltig zur Verfügung stehen. Kultur- und Freibadverein Glauzig e. V. Flugzeugbergung in Riesdorf In der lokalen Presse erschienen am und zwei Artikel, die darüber berichteten, dass ein deutsches Jagdflugzeug im Frühjahr 1945 bei Riesdorf abgestürzt war und in der Riesdorfer Kiesgrube liegen soll. Am , ab Uhr sollen die Überreste unter Federführung des Fördervereins Technikmuseum Hugo Junkers Dessau e. V. geborgen werden. Olaf Behr Ortsbürgermeister Riesdorf Freibad Glauzig öffnet zu Ferienbeginn Der Kultur- und Freibadverein Glauzig e. V. erhielt am 18. Juni 2013 die offizielle Eintragung in das Vereinsregister. Zudem wurde der Pachtvertrag mit der Stadt Südliches Anhalt unterzeichnet, welche den neuen Verein ebenfalls bei der Finanzierung der Betriebskosten unterstützt. Somit ist der Startschuss für ein bevorstehendes Badevergnügen erfolgt. Dank der zahlreichen Helfer kann das Freibad Glauzig voraussichtlich am Sonnabend, dem 13. Juli 2013, eröffnet werden. Badefans aus der Region haben bis 31. August 2013 nicht nur die Möglichkeit, sich täglich in der Zeit von 12 bis 19 Uhr im kühlen Nass zu erfrischen, sondern können auf dem Vereinsgelände neben Volleyball und Basketball auch Tischtennis oder Federball spielen. Aufgrund der Rechtslage führt der Kultur- und Freibadverein das Glauziger Freibad als Vereinsbad, daher ist die Nutzung nur als Vereinsmitglied möglich. Mit einer der folgenden Mitgliedschaften wird neben dem Badespaß auch der Fortbestand dieses Traditionsbades gesichert: passive Fördermitgliedschaft für 24 EUR pro Jahr, Familienmitgliedschaft für 100 EUR pro Jahr, Erwachsene zahlen 50 EUR pro Jahr, Kinder bis 18 Jahre zahlen jährlich 25 EUR, für Kinder unter sechs Jahren ist der Eintritt kostenfrei und Gruppenbeiträge für Schulklassen, Hortgruppen und Vereine werden nach Vereinbarung festgelegt. Die Mitgliedsanträge sind zu den täglichen Öffnungszeiten im Freibad erhältlich. Weitere Informationen: Vereinsvorsitzender Christian Meyer, Telefon: , Hintergrund: Der Kultur- und Freibadverein Glauzig e. V. wurde am 15. Februar 2013 gegründet. Ziel ist die Erhaltung des Freibades, welches von den Eltern und Großeltern der Vereinsmitglieder in den Jahren mühevoll erbaut wurde. Vereine Reinsdorfer Sommerfest 2013 Sommerfest ist im Sommer - das weiß jeder spätestens nach dem Sommerfest des Reinsdorfer Kultur- und Feuerwehrvereins e. V. Die vier Jahreszeiten waren in diesem Jahr das große Thema. Piggeldy und Frederick, gespielt von Heino Lindemann und Tino Stoye, dachten auf ihre Weise über die Jahreszeiten nach und ließen die Zuschauer schmunzeln. Der Theatergruppe des Vereins unter Leitung von Madlen Petz und Iris Hinsche ist es auch in diesem Jahr wieder gelungen, viele heitere Sketche auszuwählen und so zwei Stunden gute Laune zu verbreiten. Auch die Jüngsten fühlten sich bei vielen Programmpunkten angesprochen, weil Lieder und Tänze aus ihrer Erlebniswelt eingebaut waren, die sie gut mitsingen konnten oder weil sie von der Kindergruppe des Vereins vorgetragen wurden. Für die Großen ging es am Abend mit Tanz und drei getanzten Showeinlagen vom Männerballett des Vereins, welche die Stimmung anheizten, fröhlich weiter. Die Musik sorgte ihrerseits für gute Laune und anhaltende Stimmung. Für das leibliche Wohl war ebenfalls gesorgt. Neben Grillwürstchen und Kuchen gab es wieder Langosch. Außerdem gab es Hähnchen und Eis. Die Gulaschkanone feuerte leckere Erbsensuppe aus dem Rohr/Kessel, die wie immer von Gitti und ihrem Team zubereitet wurde. Das Fest ging über drei Tage, beginnend Freitag mit dem Mannschaftskegeln. Fünf Mannschaften spielten um den Wanderpokal. Alle gaben ihr Bestes und so war es ein spannendes Match, das die Männer des Reinsdorfer Kultur- und Feuerwehrvereins vor den Baasdorfer Kegelfreunden gewannen. Die Jugendfeuerwehr Görzig belegte den 3. Platz und bewies damit den alten Hasen, dass es die jungen Hüpfer auch schon gut können. Die Plätze 4 bis 6 erkämpften sich die Reinsdorfer Powerschnecken vor den Reinsdorfer Teichpirten und den Schalke-04-Freunden. Beim Einzelkegeln am Sonntag gewann Rainer Uhlemann vor Dirk Wünsch, Willi Ulrich und Justine Diebner. Sie setzte sich als Juniorin am Sonntag beim Einzelkegeln gegen zwei männliche Teilnehmer im Stechen durch und belegte so als beste Frau Platz 4. Allen Teilnehmern auf diesem Wege noch einmal unseren Dank für ihren tollen Einsatz. Einsatz zeigten auch Reiter und Ross beim traditionellen Ringreiten am Samstag. Fünf Reiter stritten und ritten um die begehrte Trophäe. Schließlich erkämpfte Dirk Wartemann vor Daniel Lehmann, Franziska Knopf, Claudia Berger und Thomas Kitzmann den Sieg. Überschattet wurde das fröhliche, bunte Treiben von den aktuellen Hochwassermeldungen der Saale und Elbe, die im Raum Aken unbekannte Ausmaße angenommen haben.

18 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 18, Nr. 13/2013 Spontane Hilfsaktionen, organisiert vom Reinsdorfer Kultur- und Feuerwehrverein, halfen in Osternienburg untergebrachten Betroffenen. So wurden Decken gesammelt und eine Spendenbüchse machte die Runde. Sie füllte sich mit 900 Euro. Das Geld wird einer vom Hochwasser überfluteten Akener Kindertagesstätte übergeben werden. An dieser Stelle wie immer unser Dank den Schauspielern des Kultur- und Feuerwehrvereins Reinsdorf sowie allen fleißigen Helfern, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben und in diesem Jahr auch allen Spendern für die vom Hochwasser Betroffenen. Reinsdorfer Kultur- und Feuerwehrverein e. V. Danke für die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung unseres 22. Dorf- und Heimatfestes in Reupzig zu Pfingsten 2013 sagen wir allen Spendern und fleißigen Helfern, die durch ihr Mitwirken zum Gelingen des Festes beigetragen haben. Freizeit- und Kulturverein Reupzig e. V.

19 Seite 19, Nr. 13/2013 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Wörbziger Heimat- und Kulturverein e. V. Einladung zum 4. Kinder- und Heimatfest in Wörbzig am 27. Juli und 28. Juli 2013 Treffpunkt: Neue Schule Samstag, 27. Juli 2013 ab Uhr - Kaffee und Kuchen selbst gebacken - Bunter Nachmittag mit Kegeln, Kinderschminken, Hüpfburg, Wasserbomben Weitwurf, Armbrustschießen - Flohmarkt für Kinder und Erwachsene Zur Unterhaltung bei Kaffee und Kuchen spielen die Melonas Uhr - Die Putzteufel von Wülknitz Uhr - Disco mit DJ Nappi Uhr - Helene Fischer (Double) Sonntag, 28. Juli 2013 ab Uhr - Frühschoppen mit Gaudi - Ringreiten mit Fahrrad Musikalisch wird der Frühschoppen begleitet von der Big Band Uhr - Kaffee und Kuchen Uhr Ende der Veranstaltung Für das leibliche Wohl sorgt die Gaststätte Ackermann. Ausgeschenkt wird vom Heimatverein. Wörbziger Heimat- und Kulturverein e. V. Schulnachrichten/Kindergärten Die Kindertagesstätte Mauz und Hoppel Görzig berichtet Unser Sportfest Der Tag begann für die Kinder mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Bei dem gemeinsamen Sportlerfrühstück hofften alle noch auf besseres Wetter. Geplant war zum Kindertag ein Sportfest im Freien. Trotz starkem Regen wollten die Kinder es sich nicht nehmen lassen, ihren Tag zu feiern. Dank der Schulleiterin Frau Lehmann konnten wir unser Sportfest in die Turnhalle der Grundschule Görzig verlegen. An dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank für ihr Entgegenkommen. Mit einem tobenden Sport Frei wurde das Sportfest eröffnet. Mit viel Spiel und Spaß zeigten die Kinder an den verschiedensten Stationen ihr Können. Gefragt war Beweglichkeit, Schnelligkeit, Ausdauer und jede Menge Geschick. Nach zwei Stunden Auspowern ging es zurück in die Kindertagesstätte. Dort wurden die Kinder für ihren Fleiß mit einem kleinen Geschenk belohnt. Der Tag endete mit einem süßen Schmaus und zufrieden gingen alle nach Haus. Die Erzieher Die nächste Ausgabe erscheint am Donnerstag, dem 25. Juli 2013 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Montag, der 15. Juli 2013

20 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 20, Nr. 13/2013 Dankeschön der Kindertagesstätte Kinderglück Prosigk Allen Gratulanten, die uns anlässlich unseres 40-jährigen Bestehens durch ihren Besuch ehrten und mit guten Wünschen, Blumen und Geschenken so freundlich gedachten, sagen wir auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön - ebenso ALLEN fleißigen Helfern, die zum tollen Gelingen unseres Festes beigetragen haben!!! Am Nachmittag setzten wir unsere Aktivitäten fort. Nach einer Begrüßung unserer Gäste und einer gemeinsamen Popgymnastik ging es mit einem Laufzettel von Station zu Station. Auch Herr Bresch, Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt, und die Ortsbürgermeisterin Frau Scheller ließen es sich nicht nehmen, bei uns vorbeizuschauen. Viele Eltern, Großeltern oder Geschwister begleiteten die Schüler. Auch einige neue Schulanfänger konnten wir begrüßen. Die Kinder hatten die Möglichkeit, sich an folgenden Stationen zu vergnügen: - Sehtest beim Optiker Werndl, - mit allen Sinnen erleben - Schüler der dritten Klasse, - Bewegung hält fit (Arbeit mit dem Steppbrett), - Fit wie ein Turnschuh (Rollbrett, lustige Spiele), - Tischsitten, - bei der Zahnschwester (Schwester Angela), - beim Arzt (Patenärztin Fr. Zschörner), - Zuckerdetektive (Fr. Lipinski), - gesundes Pausenbrot und reichlich Getränke (Eltern). Alle Teilnehmer verewigten sich auf einer Leinwand. Wer alle Stationen bewältigt hatte, konnte sich eine Teilnehmerurkunde und ein kleines Geschenk abholen. Wir bedanken uns bei allen, die uns unterstützt haben, ganz herzlich. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle auch ganz herzlich bei den Eltern der Zuckertütenkinder 2013 für die liebevolle Ausgestaltung des Abschlussfestes und den Erinnerungsbaum!! Das Erzieherteam Den Erlös aus dem Imbiss von 95,20 EUR spenden wir für die Hochwasseropfer in Anhalt-Bitterfeld. Grundschule W.-Gölzau Familienfest 2013 in der Grundschule Weißandt-Gölzau In diesem Jahr stand unser Familienfest unter dem Motto Gesund macht Schule. Es war der Höhepunkt, zu diesem Thema, in diesem Schuljahr, in unserer Schule. Gemeinsam mit der AOK führten wir verschiedene Aktionen dazu durch. Der Familientag wurde das ganze Schuljahr über gemeinsam mit dem Schulelternrat vorbereitet.so konnten wir verschiedene Partner für die Durchführung der Veranstaltung gewinnen. Am Vormittag beschäftigten sich fünf jahrgangsgemischte Gruppen mit dem vorbenannten Thema. Die Ergebnisse wurden im Anschluss an die Gruppenarbeit präsentiert. Eine Gruppe erstellte ein Ich-Heft. Hier wurde gemessen, gewogen, mit anderen verglichen und Reaktionstests durchgeführt. Interessant für die Kinder war zu erfahren, wie groß sie einmal werden würden. Zum Schluss bastelten wir noch zwei Papppuppen, an denen alle Körperteile zu erkennen waren. Das bereitete allen viel Freude. Eine zweite Gruppe war mit Zahnschwester Angela damit beschäftigt, alles Wissenswerte über unsere Zähne und die Zahnhygiene zu erfahren. Sie formten ein Modell eines Zahnes, führten Spiele durch und besuchten unsere Zahnarztpraxis in Weißandt-Gölzau. Wieder andere erfuhren wie gut das Essen an einem schön gedeckten Tisch schmeckt. Das Auge isst mit war ihr Motto. Am Ende konnten alle einen hübsch gedeckten Tisch bewundern. In der Schulküche wurden leckere Rezepte für einen Fruchtquark gesucht. Anschließend gingen die Kinder einkaufen und besorgten die Zutaten. Nun konnten sie den Fruchtquark herstellen. Das zu einer gesunden Schule auch Bewegung gehört, zeigte uns die fünfte Gruppe. Während des Vormittags studierten sie einen Bewegungstanz ein, den dann alle zum Schluss mittanzten. Sie kamen ganz schön ins schwitzen. So war der Vormittag für alle sehr lehrreich und ging viel zu schnell zu Ende. Diese Art des Unterrichts hat allen besonders gut gefallen.

21 Seite 21, Nr. 13/2013 Wir sagen Danke! Die Hortkinder Abenteuerland der Klassen 1 bis 4 fuhren am nach Leipzig in den Zoo. Was die Hortnerinnen an Vorarbeit für diesen Ausflug geleistet haben, muss seinesgleichen gesucht werden. Es fing schon mit dem gemeinsamen Lunchpaket an, welches sehr frisch und lecker für jedes Kind hergerichtet wurde. Die Kinder waren alle begeistert; auch das Tragen der Base-Caps fanden selbst wir als Eltern große Klasse. Die Fahrt nach Leipzig war dann für alle Kinder ein sehr schönes Erlebnis, da das Wetter auch so gut mitgespielt hat. Nun möchten sich alle Hortkinder, auch im Namen ihrer Eltern, bei allen Hortnerinnen, die dazu beigetragen haben, recht herzlich bedanken. Alle Kinder freuen sich jetzt schon auf die schönen Fahrten, die für die Sommerferien geplant sind. Dafür möchten wir hiermit, als Eltern, noch einmal ein herzliches Dankeschön aussprechen. Verschiedenes Kommunikation im Konflikt 2. Streitschlichtertag des Landkreises ABI in Görzig Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Mitte Mai trafen sich 24 Streitschlichter und über 10 Fachkräfte zum 2. Streitschlichtertag im Klubhaus Görzig. Unterstützt von externen Fachpartnern und den Mitarbeitern des Mehrgenerationenhauses Görzig konnten die bestehenden Streitschlichtergruppen ihre Erfahrungen austauschen und neues Wissen erwerben. Wir wollen erreichen, dass die Schüler und die verantwortlichen Fachkräfte, ob Lehrer, Sozialpädagogen oder Freiwillige, gemeinsam den Erfolg und die Herausforderungen von Schlichtungsprozessen analysieren, erklärt Cornelia Geißler. Die Leiterin des Jugendclub 83 e. V. (JC) aus Wolfen begleitet die Ausbildung und den Einsatz der Streitschlichter und hatte für den Fachtag kompetente Partner eingeladen. So konnten die Schüler aus Gröbzig, Muldenstein und der Freien Schule Anhalt neues Wissen für den Alltag erwerben. Die Richterin Sabine Alvermann vom Amtsgericht Köthen motivierte die Teilnehmenden in ihrem Workshop, sich mit dem Thema Schlichten und Richten auseinander zu setzen. Die Schlichter setzten sich in der Kleingruppenarbeit mit Fällen aus der Praxis der Jugendrichterin auseinander und erzählten aus ihrer Fachpraxis - natürlich alles anonymisiert. Nadine Schulz vom Deutscher Familienverband LV Sachsen-Anhalt e. V. lud die Streitschlichter zu einer kreativen Suche zur Konfliktlösung ein, hier z. B. dem Kopfstand Brainstorming. Diese Methode ist eine gute Alternative zur Ideensammlung/Brainstorming und erzeugt oft ungewöhnliche Perspektiven für festgefahrene Situationen. Stephan Meurer vom Sprechatelier Neubert aus Halle betonte die Wichtigkeit von Kommunikation in Konfliktsituationen. Am Beispiel der Gallier erarbeiteten die Teilnehmer sich die unterschiedlichen Strategien zur Konfliktbewältigung. In den Workshops gab es kurze theoretische Einführungen und sehr viel Raum für praktisches Ausprobieren, erklärt Geißler das Konzept. Streitschlichtung ist ehrenamtliches Engagement, ist informelles Lernen und dient dem Erwerb sozialer Kompetenzen, beschreibt die Sozialpädagogin die Wirkung für die aktiven Schüler. Gleichzeitig verbessere sich das Schulklima, wenn Schüler die Konflikte im Schulalltag erkennen und eigenverantwortlich lösen. Daher gelte es, neben der fachlichen Ausbildung und Begleitung der Schüler, vernetzende Angebote, wie den Streitschlichtertag, zu entwickeln, um schulübergreifend von- und miteinander zu lernen. Schülern zu helfen, sich selbst zu helfen, sich gegenseitig wahrzunehmen, zu verstehen und aufeinander zu achten, und all dies besonders dann, wenn es zu Konflikten kommt, so formuliert Geißler das Selbstverständnis der Streitschlichterausbildung, die der Jugendclub im Sinne des Programms Schulerfolg sichern und als Teil der Initiative Schule mit Courage begleitend unterstützt. Dass dieser Ansatz ankommt zeigte die Analyse des Fachtages. Es wurde nicht nur der Wunsch nach einem dritten Streitschlichtertag formuliert sondern auch eine gemeinsame Ausbildung zu übergreifenden Themen angeregt, fasst Geißler zusammen. Besonders gefreut habe sie, dass die Streitschlichter ihr Wissen an weitere Interessierte weitergeben wollen und damit nicht nur Streit im schulischen Alltag schlichten sondern auch Andere motivieren, sich im Streitschlichterteam zu engagieren. Wir werden diese Impulse aufgreifen und auch 2014 einen Streitschlichtertag initiieren, verspricht die Leiterin des JC 83. Gleichzeitig betont sie, dass nicht nur die bestehenden Teams unterstützt werden sondern auch der Aufbau neuer Streitschlichtergruppen in 2013 fachlich begleitet werde. Kontakt: Jugendclub 83 e. V. Träger der: Netzwerkstelle Schulerfolg sichern in Anhalt - Bitterfeld Lokale Koordination Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage in Anhalt Bitterfeld Cornelia Geißler Straße der Chemiearbeiter Bitterfeld-Wolfen (OT Wolfen) Tel.: Fax: Jugendclub_83@gmx.de Web: FB: gefördert über: Landkreis Anhalt Bitterfeld

22 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 22, Nr. 13/2013 Jugendclub Gröbzig Am vorletzten Juniwochenende lud der Jugendclub crazy Gröbzig - gemeinsam mit der Gröbziger Bibliothek - zum Tag der offenen Tür ein. Bereits am Vortag liefen die Vorbereitungsarbeiten auf Hochtouren, schließlich wollten wir den Besuchern ein besonderes Ambiente bieten. So wurde mit allen Anwesenden rege aufgebaut, geputzt und gebacken, bei hochsommerlichen Temperaturen. Eine Abordnung war außerdem zur Bastel- und Malstraße zum NP-Fest abgestellt. Am Veranstaltungstag gab es im Außenbereich des Jugendclubs ein feucht-fröhliches Animationsprogramm mit der Jugendfeuerwehr. Im Innenbereich präsentierten wir unsere neue Farbgestaltung der Räumlichkeiten, einen Bücherstand und verschiedene Fotodokumentationen. Außerdem wurden bunte Schmetterlinge gebastelt und leckerer Kuchen angeboten. Die Einnahmen aus der Kaffeestube - zugunsten unserer Spendenaktion - konnten sich am Abend sehen lassen. Dafür und auch für das gezeigte Interesse bedanken wir uns bei allen Gästen. Für die Mitwirkung beziehungsweise tatkräftige Unterstützung geht auch ein Dank an die Gröbziger Jugendfeuerwehr und den Ortsbürgermeister Herrn Honsa. Mit neuen Bastel- und Spielideen starteten wir am 7. Juli zur nächsten Aktion, dem Gröbziger Sommer- und Kinderfest am Mauseturm. Auch für die bevorstehenden Sommerferien haben wir schon ein umfangreiches Programm mit vielen Highlights geplant, wobei ein Teil der Vorhaben im Rahmen der Projektförderung durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Südliches Anhalt anteilig finanziert wird. So finden beispielsweise ein Ferienerlebnistag, ein Sommerfest, verschiedene Turnierausscheide, mehrere Ausflüge, kreative Workshops, eine Woche der Bewegung und eine Ernährungswoche statt. Nähere Informationen zu allen Angeboten gibt es im Jugendclub und in den Aushängen im Ortsgebiet. JC Gröbzig Angela Meiling Mitteldeutschlands eindrucksvollste Oldtimer-Rallye Curbici-Veterano vom Juli wieder in und um Zörbig Auch in diesem Jahr wird es die beliebte Schau bzw. Fahrt akribisch erhaltener oder wieder aufgebauter Fahrzeuge in der Stadt Zörbig geben und zwar genau am 13. und 14. Juli Curbici Veterano Oldtimer-Rallye 2013 Rund 150 Teilnehmer zeigen ihre Vielfalt mit ihren Motorrädern, Autos, LKW, Bussen und Traktoren. Sie kommen nach Mitteldeutschland, nach Zörbig. Wie z.b. ein Adler 10/50 (von ccbm mit 6-Zylindermotor aus Heideloh), ein Mercedes 190 SL, eine Corvette Stingray und zahlreiche andere Raritäten aus dem letzten Jahrhundert werden viele Fans erfreuen. Samstag, Eintreffen der Fahrzeuge am Schloss ab 9 Uhr und Möglichkeit der Besichtigung bis 12 Uhr - ab 12 Uhr Start vom Schlossplatz (Parkplatz) im Minutentakt und Fahrzeugvorstellung - Dann erfolgt die Fahrt in Richtung Löberitz, Salzfurtkapelle, Lennewitz, Zehbitz, Radegast (ca. 12:30 Uhr Theurer Christian), Weißandt-Gölzau, Görzig, Reinsdorf, Maasdorf, Edderitz (ca. 12:45 Uhr Strandbad) und Pfaffendorf zum Tagesziel dem Mause-Turm und Spinndüsen-Museum in Gröbzig (ca. 13:15 Uhr), zwei sehenswerte Ausflugsziele in Mitteldeutschland. Dort findet ein längerer Aufenthalt, von ca Uhr bis Uhr, statt. In dieser Zeit ist für die Fahrer Kaffeepause im Zentrum von Gröbzig und für interessierte OLD- TIMER-Freunde aus der Region Südliches Anhalt, Köthen, Salzlandkreis, Saalekreis und Umgebung die Möglichkeit für eine kostenfreie Besichtigung der Oldtimer. Und vielleicht ergibt sich das eine oder andere Gespräch mit den Fahrern. Um ca Uhr findet dann die Rückfahrt in Richtung Zörbig statt, über Mitteledlau, Hohenedlau, Schlettau weiter über Löbejün, Plötz, Kaltenmark und dann über Petersberg, Ostrau und Stumsdorf zielstrebig zum Ziel, Ortseingang Zörbig. Sonntag, Am Sonntag gibt es ab Uhr wieder den beliebten Rundkurs in der Ortschaft Zörbig inklusive der Sonderprüfungen durch die Ortschaften der Region, der wie folgt aussieht: Der zwei Runden dauernde Corso führt über den Markt - Lange Straße - Schützenplatz - Viktor-Blüthgen-Straße - Lindenstraße - Radegaster Straße zurück auf die Lange Straße zum Markt. Start ist vor dem Rathaus am Markt in Zörbig und im Anschluss eine Sonderausfahrt durch verschiedene Ortschaften um Zörbig mit folgender Streckenführung: Löbersdorf - Göttnitz - Stumsdorf - Werben Ostrau - Rieda - Schrenz - Spören - zum Ziel nach Mößlitz auf das alte Rittergut. Am Start gibt es ein Stelldichein mit den Fahrern und ihren Vehikeln. Dabei gibt es Smalltalk, Musik und gute Laune, Frühshoppen und die Vorstellung der Oldtimer beim Start. In den Ortschaften organisieren die Ortsbürgermeister eigene Gemütlichkeit. Auf der Strecke gibt es spannende Sonderprüfungen, diese kann man live miterleben. Die Bewohner von Zörbig und den Ortschaften mit Durchfahrt sowie die Besucher sollten an den Veranstaltungstagen besonders auf die vorhandenen Beschilderungen bezüglich der Verkehrsraumeinschränkungen sowie die Anweisungen der eingesetzten Ordnungskräfte achten. Abschließend bittet der Veranstalter alle Besucher und Bewohner entlang der Prüfungsstrecke am Sonntagvormittag um höchste Aufmerksamkeit, um sowohl eigenen als auch Schaden für die Fahrzeugführer zu vermeiden. Veranstalter und Besucher wünschen sich gemeinsam eine tolle und erinnerungswürdige Oldtimer-Rallye. Die traditionelle Siegerehrung findet wie gewohnt ab ca. 14 Uhr auf dem Gutshof in Mößlitz statt. Die Besucher sollten den Fahrern einen herzlichen Empfang entlang den Strecken bieten.

23 Seite 23, Nr. 13/2013 Gastronomische Betreuung findet man auf dem Schlosshof in Zörbig (Samstag), auf dem Marktplatz, teilweise in den Gemeinden sowie auf dem Gutshof in Mößlitz. Besuchen Sie diese einmalige Veranstaltung, wir freuen uns sehr auf alle kleinen und großen Gäste. Weitere Informationen unter: Tel Fax Internet: www. curbiciveterano.de Thomas Schmidt Presse Org.-Team Curbici Veterano Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Wir gratulieren Folgenden Bürgerinnen und Bürgern gratulieren wir recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute Stadt Südliches Anhalt Ortsteil Breesen Thaele, Elfi Sommerferienprogramm 2013 im Haus am See in Schlaitz In den Sommerferien vom bis erwarten euch montags bis freitags von bis Uhr wieder viele neue tolle Ideen zum kreativen Gestalten mit Naturmaterial. Die aktuellen Angebote für jede Woche sind jeweils auf unserer Homepage zu finden. Täglich werden kleine Führungen durch die Ausstellung des Hauses mit einer Sammlung von Tierpräparaten, Streichelfellen, Vogelnestern, einer Bienenschaubeute und vielem mehr angeboten. Wer gerne wissen möchte, was sich seit 2006 Interessantes an unserem kamerabestückten Fischadlerhorst ereignete, der sollte sich die Filmvorführungen mit Erläuterungen nicht entgehen lassen. Gipsfiguren können jeden Tag bemalt werden. Unkostenbeitrag für Material Eintritt: Erwachsene 2,00 EUR und Kinder 1,00 EUR Tel Ortsteil Cosa Wust, Ingrid Ortsteil Edderitz Liehr, Hubert Röder, Sigrid Kalski, Fred Ortsteil Fernsdorf Alicke, Walter Ortsteil Fraßdorf Both, Karl-Friedrich Ortsteil Görzig Gonschorek, Brigitte Ortsteil Gröbzig Scharf, Ursula Gärtner, Anton Baier, Konrad Kretzschmar, Adelheid Kümmel, Liesbeth Ortsteil Hinsdorf Ulbrich, Irene Perlberg, Lothar Ortsteil Klein-Weißandt Pietsch, Hubert Ortsteil Körnitz Stadthagen, Günter Ortsteil Lausigk Klaus, Ilona Ortsteil Maasdorf Miertsch, Harry Grzeschik, Curt Behrendt, Walter Meilich, Erika Ortsteil Piethen Kießler, Harry Ortsteil Prosigk Drehkopf, Manfred Hoch, Fritz Ortsteil Quellendorf Strobel, Annelies Ortsteil Radegast Ruthenberg, Horst Herrmann, Bernd zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag

24 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 24, Nr. 13/2013 Ortsteil Radegast Brendel, Eberhard Lehmann, Ernst Müller, Hildegard Vollbeding, Ruth Ortsteil Reinsdorf Grube, Rudi Ortsteil Weißandt-Gölzau Neuber, Erich Kraus, Gisela Karius, Brigitte Ortsteil Wieskau Bork, Hannelore Ortsteil Wörbzig Voigt, Ella Eiserich, Edeltraud zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 80. Geburtstag Sagen Sie Ja Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht. Anzeigen Diamantene Hochzeit Zum 60-jährigen Ehejubiläum am gratulieren wir ganz herzlich den Eheleuten Gisela und Albert Deppe, Ortsteil Gröbzig. Für die weiteren gemeinsamen Ehejahre viel Gesundheit und alles Gute. Ab sofort jeden 1. Samstag im Monat geöffnet Unser Sommerhit: Augenbrauen und Wimpern färben 4,00 AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN Fragen zur Werbung? (01 71) Ihre Medienberaterin Rita Smykalla berät Sie gern. Schönheitsoase Quellendorf Friseurmeisterin Annett Berndt-Heilemann Friseurin Sandy Heilemann Hauptstraße Quellendorf Tel / Handy 0177/ rita.smykalla@wittich-herzberg.de Ihr Friseur für die ganze Familie zu einer Hochzeitsanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt! Gestalten und buchen Sie gleich online. Just d it! Katrin Muster &Marco Mustermann Wir heiraten am 31. Mai 2013 im Standesamt Musterhausen. Mustergasse 12, Musterhausen, im Mai 2013 Wählen Sie in Ruhe Ihre Hochzeitsanzeige aus unserem Online-Familienkatalog oder entwerfen Sie diese selbst ganz bequem online auf Ihre Hochzeitsanzeige online aufgeben bei LINUS WITTICH ein Service von WITTICHonline.

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