Qualifikationsverfahren

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1 Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung Qualifikationsverfahren Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung, inkl. Anpassungen Kanton Bern In Ergänzung zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung (94303) A. Allgemeiner Teil B. Details zur Durchführung der IPA C. Merkblätter IPA Kanton Bern - Gültig für QV Alle in der Wegleitung erwähnten Dokumente im Zusammenhang finden sich auf: > Soziale Berufe > FaBe EFZ > Qualifikationsverfahren

2 Vorwort Guten Tag Vor Ihnen liegt die Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung. Diese Wegleitung entspricht den Vorgaben des SAVOIRSOCIAL. Da im Original die Abläufe mit dem online-basierten Informationssystem PkOrg nicht berücksichtigt wurden, haben wir die Wegleitung entsprechend den Details für die Umsetzung im Kanton Bern erweitert. Dies hat zum Ziel, dass Sie sich in den umfangreichen Informationen des QV gut zu Recht finden. Bitte beachten Sie: Im Anhang sind alle relevanten Merkblätter und Checklisten des Kantons Bern zu finden, welche Ihnen die Details einzelner Schritte im QV erklären. Bei Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen immer gerne per Mail oder per Telefon zur Verfügung: QV-Sekretariat OdA Soziales Bern Freiburgstrasse Bern Telefon: Montag bis Donnerstag jeweils Uhr bis Uhr oder unter Nun wünsche ich allen Beteiligten fürs QV 2017 viel Erfolg! Maja Seibold Prüfungsleiterin QV FaBe Begriffsklärungen QV Qualifikationsverfahren, früher Lehrabschlussprüfung IPA VF IPA-verantwortliche Fachkraft, formuliert und bewertet die IPA BB Berufsbildende, trägt die Hauptverantwortung für die IPA im Betrieb und kann die IPA an die IPA-verantwortliche Fachkraft delegieren. BK Prüfung der Berufskenntnisse IPA Individuelle Praktische Arbeit im Betrieb PkOrg online-basiertes Informationssystem für die Abwicklung des gesamten QV MBA Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern FaBe Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung Kanton Bern 2

3 Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINER TEIL 1. Überblick über das Qualifikationsverfahren FaBe Praktische Arbeit Berufskenntnisse... 5 B. DETAILS ZUR DURCHFÜHRUNG DER IPA 1. Aufgabenstellung zur IPA Durchführung der Aufgaben Präsentation und Fachgespräch Notengebung Abschluss der IPA Qualitätssicherung C. MERKBLÄTTER DES KANTON BERN 1. Merkblatt für Berufsbildende zum Planen und Terminieren der IPA Merkblatt Checkliste Validierung für Betriebe Merkblatt Checkliste Vorbereitung 1 Woche vor IPA 4. Merkblatt Aufbau und Inhalt Dokumentation Merkblatt Besuch der Expertinnen/Experten während der IPA Merkblatt Bewertung Merkblatt Präsentation/Fachgespräch Taxonomiestufen nach Bloom Merkblatt Unterschriften und Sicherheitskopien Kanton Bern 3

4 A. ALLGEMEINER TEIL 1. Überblick über das Qualifikationsverfahren FaBe 1.1. Rechtliche Grundlagen Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung vom 16. Juni Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung vom 16. Juni 2005 mit Anpassungen vom 2. Dezember Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA) im Rahmen der Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung vom 22. Oktober Prüfungsaufgebot Die Organisation der Prüfungen ist Sache der kantonalen Prüfungsbehörden. Sie legt die Zeitfenster für die Prüfungen fest. Sie informiert die Lehrbetriebe rechtzeitig über den Ablauf und die Formalitäten der Prüfung (Art. 45 nbbg). Jede Kandidatin/jeder Kandidat erhält ein verbindliches Aufgebot zum Qualifikationsverfahren, in welchem die genauen Daten und Prüfungsorte ersichtlich sind. 1.3 Prüfungsteile Praktische Arbeit: Die Praktische Arbeit wird grundsätzlich im letzten Semester der Grundbildung ausgeführt. Die Arbeit findet im berufspraktischen Alltag im Lehrbetrieb statt. Berufskenntnisse: Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden gegen Ende des letzten Semesters der Grundbildung statt. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. 1.4 Information über die Ergebnisse der Prüfung Die kantonale Prüfungsbehörde (MBA) informiert die Kandidatinnen/die Kandidaten nach Ende des Qualifikationsverfahrens über das Resultat (Woche 26). Eine Einsichtnahme ist nur über die Prüfungsbehörde (Prüfungsleiterin QV FaBe) bis 30 Tage nach Eröffnung des Prüfungsresultats möglich. 1.5 Verhinderung bei Krankheit und Unfall Bei Verhinderung wegen Krankheit oder Unfall ist der zuständigen kantonalen Prüfungsbehörde unverzüglich ein Arztzeugnis einzureichen. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes haben sich die Kandidatinnen/die Kandidaten bei der kantonalen Prüfungsbehörde zu melden. 2. Praktische Arbeit Der Qualifikationsbereich Praktische Arbeit wird in Form einer Individuellen Praktischen Arbeit (IPA) durchgeführt. Die IPA dauert 16 Stunden. 2.1 Berechtigung zur Ausübung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Praktischen Arbeit Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner ist verantwortlich für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Praktischen Arbeit. Sie/er kann diese Aufgaben an die IPA-verantwortliche Fachkraft delegieren. Diese muss die bereichsspezifischen fachlichen Mindestanforderungen für anerkannte Fachkräfte von SAVOIRSOCIAL erfüllen (siehe Dokument Fachliche Mindestanforderungen für Berufsbildende und anerkannte Fachkräfte unter > Dokumente > Merkblätter und Empfehlungen). 2.2 Prinzip der Praktischen Arbeit Die Kandidatin/der Kandidat stellt ihre/seine Fähigkeiten und Kompetenzen anhand einer Praktischen Arbeit unter Beweis. Die Praktische Arbeit ist als Einzelarbeit selbständig in der vorgegebenen Zeit zu lösen. Sie findet im berufspraktischen Alltag im Lehrbetrieb statt. Kanton Bern 4

5 2.3 Hilfsmittel An der praktischen Prüfung dürfen folgende Hilfsmittel verwendet werden: Die Lerndokumentation (Arbeits- und Projektdokumentation) Alle Bewertungsformulare der IPA An der schriftlichen und mündlichen Prüfung der Berufskenntnisse sind keine Hilfsmittel erlaubt. Unerlaubtes Verwenden von Hilfsmitteln hat Sanktionen zur Folge. 2.4 Zeitvorgabe Die vereinbarte Prüfungszeit, welche von der IPA-verantwortlichen Fachkraft in den freigegebenen Aufgaben festgelegt wurde, muss eingehalten werden. 2.5 Expertenteam Die Expertinnen/Experten wählen ab dem die IPA im PkOrg aus. Die IPAverantwortliche Fachkraft sorgt dafür, dass der Zutritt zum Prüfungsort für Experten / Expertinnen im Rahmen der Prüfungszeit jederzeit gewährleistet ist. 3. Berufskenntnisse Die Berufskenntnisse werden in folgenden fünf Positionen geprüft. Im Kanton Bern finden diese Prüfungen jedes Jahr in den Wochen 23/24 statt. Position 1 Begleiten, Betreuen im Alltag 45 Minuten Position 2 Mensch und Entwicklung; Kommunikation, Zusammenarbeit 45 Minuten Position 3 Berufsrolle, Ethik, Rahmenbedingungen, Organisation, Arbeitstechnik, Qualität 45 Minuten Position 4 Spezifische Berufskenntnisse (schriftlich) 60 Minuten Position 5 Spezifische Berufskenntnisse (mündlich) 40 Minuten Jede Position wird mit einer Note bewertet. Es sind ganze oder halbe Noten zu geben. Eine Arbeitsgruppe von Fachpersonen erstellt die Aufgaben für die schriftliche und die mündliche Prüfung. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt. Die Verwendung von Hilfsmitteln hat Sanktionen zur Folge. 3.1 Berufskenntnisse schriftlich Die Kandidatinnen/Kandidaten erhalten die Prüfungsaufgaben bei Beginn jeder Position. Anhand von Praxissituationen sind schriftliche Fragen zu verschiedenen Themen zu beantworten. 3.2 Berufskenntnisse mündlich Ablauf und Aufgabenstellung Einführung durch die Expertinnen/Experten (Begrüssung, Gesundheitsfrage). Die Kandidatinnen/Kandidaten erhalten von den Expertinnen / Experten ein Thema. Selbständige Vorbereitung auf das Prüfungsgespräch. Im Gespräch schildert die Kandidatin/der Kandidat eine zum Thema passende Praxissituation. Sie analysiert diese aus verschiedenen Blickwinkeln, zeigt unterschiedliche, in dieser Situation mögliche Handlungsansätze auf, begründet und bewertet diese und verbindet sie mit der Theorie (Kandidatenblatt mündliche Prüfung). Total Dauer 5 Minuten 15 Minuten 20 Minuten 40 Minuten Kanton Bern 5

6 4. Hinweis für die Nutzung des PkOrg Ausschnitt aus dem PkOrg: Im PkOrg wird grundsätzlich nie ein Formular direkt ausgefüllt. Unter Aktionen werden Aufgaben und Bewertungen etc. eingetragen. Rechts davon, unter Dokumente, wird das Formular ausgedruckt. Das Formular ist dann bereits mit den Informationen ausgefüllt, die im PkOrg schon eingetragen wurden. Ausnahmen für IPA-verantwortliche Fachkraft bzw. Kandidatin / Kandidat Formular Dokumentation unter Dokumente öffnen, dann stehen alle erlaubten Angaben schon drin, auf Stick speichern und dort fertig schreiben. Formular Arbeitsplanung- und Arbeitsjournal unter IPA-Detaildaten (auf den Namen der Kandidatin/des Kandidaten klicken) öffnen, dann stehen alle erlaubten Angaben schon drin, auf Stick speichern. Ausnahmen für Expertinnen / Experten Formular Protokoll Fachgespräch IPA Formular Protokoll Praxisbesuch IPA Diese werden nicht im PkOrg ausgefüllt. Speichern nicht vergessen! Alles was im PkOrg eingetragen wird, muss gespeichert werden. Aus Sicherheitsgründen loggt sich das System nach einer gewissen Zeit selbständig aus. Alles was dann nicht gespeichert ist, geht verloren. Kanton Bern 6

7 B. DETAILS ZUR DURCHFÜHRUNG DER IPA (Individuelle Praktische Arbeit) Die IPA dauert 16 Stunden. Diese werden wie folgt aufgeteilt: Ausführung der Aufgaben IPA Planen der Arbeit (Formular Dokumentation Teile A-C plus Vorhaben im Formular Arbeitsplan und Arbeitsjournal) Dauer 120 Minuten = 2 Stunden Ausführen der Aufgaben / Arbeitsjournal führen 480 Minuten = 8 Stunden Dokumentation fertig stellen (Dokumentation Teile D&E) 120 Minuten = 2 Stunden Erarbeiten der Präsentation 195 Minuten = 3.25 Stunden Präsentation: 15 Min. / Fachgespräch: 30 Min. 45 Minuten = 0.75 Stunden Gesamttotal 960 Minuten = 16 Stunden 1. Aufgabenstellung zur IPA 1.1 Grundlagen für die Formulierung der IPA Formular Aufgabenstellung Bildungsplan Aufgabenbeispiele Beispiele für Beurteilungskriterien (das PkOrg bringt Ihnen die Vorschläge) Ausformulierte Kompetenzen (S. 69 bis 71 Bildungsplan oder im PkOrg) Merkblatt für Berufsbildende zum Planen und Terminieren der IPA Merkblatt Checkliste Validierung für Betriebe 1.2 Anmeldung zur IPA Anmeldeprozedere für die IPA im PkOrg 1. Schritt Kandidatin Kandidat Die Kandidierenden erhalten in der Woche 41/ vom QV-Sekretariat ihr persönliches Login per Post zugestellt. Umgehend müssen Sie sich im PkOrg selbst anmelden. Dann ergänzen die Kandidierenden ihr eigenes Profil sowie den Namen und die persönliche adresse ihrer Berufsbildenden Person. Das ist die Person, welche im Betrieb übergeordnet für die IPA mitverantwortlich ist. Damit starten die Kandidierenden den Prozess. Nur wenn die/der Kandidierende diese Aufgabe erledigt hat, kann die/der Berufsbildende den nächsten Schritt vornehmen! Kanton Bern 7

8 2. Schritt Berufsbildende, BB = die Person, welche übergeordnet für die IPA im Betrieb verantwortlich ist 3. Schritt IPAverantwortliche Fachkraft IPA-VF = die Person, welche die IPA formuliert, begleitet und bewertet Expertinnen/ Experten Im zweiten Schritt erhalten die zuständigen BB einen Zugang per . Daraufhin geben sie ihre eigenen Koordinaten ein, sowie den Namen und die persönliche adresse der IPA-verantwortlichen Fachkraft (IPA-VF). Nur so erhalten die IPA-VF die Einladung für die Schulungen zur IPA und nur so können diese sich anmelden! Im gleichen Schritt oder etwas später muss die/der BB die Prüfungsanmeldung im PkOrg mit den fehlenden Daten ergänzen, d.h. die IPA muss terminiert werden. Bitte beachten Sie dazu unser Merkblatt unter unter Qualifikationsverfahren/Merkblätter. Nur wenn die IPA terminiert ist, kann die IPA-VF mit der Formulierung der IPA beginnen. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl IPA pro Startblock begrenzt ist. Deshalb lohnt es sich, die Planung der IPA frühzeitig anzugehen und schnell im PkOrg einzutragen. Nur so kann die IPA auch tatsächlich im gewünschten Startblock durchgeführt werden. Das Anmeldeverfahren muss bis spätestens abgeschlossen sein. Sobald die/der BB den Namen und die persönliche adresse der/des IPA-VF angegeben hat, können die IPA-VF ihre Koordinaten vervollständigen und sich im PkOrg für die Schulungen anmelden. Die IPA-Schulungen sind für alle, welche im QV 2016 an keiner IPA- Schulung waren, obligatorisch. Die Aufgabenstellungen der IPA können erst erfasst werden, nachdem die/der BB das Anmeldeverfahren abgeschlossen hat. Nach der Formulierung der IPA gilt es, diese zu signieren. Anschliessend signieren BB und Kandidierende (in dieser Reihenfolge). Die Aufgabenstellung muss bis spätestens zum Termin gemäss Datenplan von allen drei Parteien signiert sein. Erst ab diesem Zeitpunkt kann die Aufgabenstellung vom Validierungsteam überprüft und freigegeben werden. Erst wenn die Aufgabenstellung durch die Chefexpertin / den Chefexperten freigegeben ist, kann die IPA zum vorgesehenen Zeitpunkt beginnen. Die Freigabe findet 1 Woche vor IPA-Beginn statt. Muss die Aufgabenstellung aus formellen oder inhaltlichen Mängeln zurückgewiesen werden, nimmt die/der IPA-VF die Anpassungen vor. Anschliessend müssen wieder IPA-VF, BB, und Kandidierende die IPA signieren. Die Expertinnen / Experten wählen ab dem ihre Einsätze aus. Für das Festlegen des Termins der Präsentation/Fachgespräch ist die Hauptexpertin/der -experte verantwortlich. Kanton Bern 8

9 1.3 Formulieren der Aufgaben zur IPA Für die IPA werden 4 komplexe Aufgaben formuliert. Ziel ist es, die Arbeitsmarktfähigkeit der Kandidierenden Person zu prüfen. Es werden Aufgaben formuliert, welche den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen und in der für die IPA vorgeschriebenen Zeit ausgeführt werden können. Bei der Formulierung der Aufgaben müssen folgende Punkte eingehalten werden: Jede Aufgabe dauert mindestens 1 Stunde. Die Aufgabenstellung wird in Sätzen geschrieben und definiert, WAS gemacht werden muss. Die Aufgaben finden in der 1. Woche der IPA an 3-5 aneinander folgenden Tagen statt. Es wird 1 Aufgabe festgelegt, welche in der Dokumentation ausführlich geplant und reflektiert wird. Diese muss folgende Voraussetzungen erfüllen: o Es findet eine Interaktion mit betreuten Personen statt o Die Aufgabe dauert mindestens 2 Stunden o Die Kandidatin/der Kandidat trägt die Verantwortung für eine anspruchsvolle Tätigkeit, welche den Kompetenzen einer ausgebildeten/eines ausgebildeten FaBe entsprechen, z.b. Gruppe führen, Verantwortung über einen Vormittag/Nachmittag, etc. Wenn 1 Aufgabe ohne betreute Personen stattfindet, dann darf diese max. 60 Min. dauern. Finden Teile von verschiedenen Sequenzen ohne betreute Personen statt, dann darf die Gesamtzeit die Dauer von 1 Stunde nicht übersteigen. Jeder Aufgabe müssen mind. 2 Leistungsziele zugeordnet werden. Dabei muss aus den Leitzielen 1 bis 5 je mindestens 1 Leistungsziel gewählt werden, aus den Leitzielen 6 und 7 kann wahlweise mindestens 1 Leistungsziel gewählt werden. Insgesamt werden 12 Leistungsziele gewählt. Jedes Leistungsziel darf nur einmal verwendet werden und muss K3 K5 enthalten, davon mindestens 1 K4 oder 1 K5. Zu jedem Leistungsziel werden 3 bis max. 5 nachvollziehbare Beurteilungskriterien festgelegt. Im PkOrg finden sie verschiedene Vorschläge, welche sie übernehmen können. Sie können jedoch auch selber Kriterien formulieren. Es wird formuliert WIE etwas gemacht werden soll (Qualität der Handlung). Zusätzlich werden max. 3 übergeordnete Kompetenzen (Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen) zur Bewertung ausgewählt. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Kandidatin/der Kandidat auch während der IPA den Unterricht an der Berufsfachschule/BMS besucht. Alle 4 Aufgaben werden zu Beginn der IPA am Stück geplant. Zusätzlich wird während der Prüfungszeit die Einhaltung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes gemäss den betrieblichen Vorschriften überprüft (siehe Bewertungskriterien im Formular Bewertung Aufgaben). Bitte zwischen der Planung und den Aufgaben sowie zwischen den einzelnen Aufgaben/Sequenzen genug Zeit für Pausen, Raumwechsel etc. einplanen. Innerhalb des Betriebes müssen sich die IPA unterscheiden. Wenigstens in Bezug auf Kriterien und Leistungsziele müssen sich die Schwerpunkte der IPA unterscheiden. In den Wochen 2 und 3 der IPA finden die Erarbeitung und die Durchführung der Präsentation/Fachgespräch statt. Die Erarbeitung der Präsentation/Fachgespräch kann am gleichen Tag wie die Durchführung, längstens jedoch 3 Tage vor der Durchführung stattfinden. Kanton Bern 9

10 1.4 Freigabe der IPA Nachdem die IPA von der IPA-verantwortlichen Fachkraft formuliert wurde geschieht folgendes: IPA-verantwortliche Fachkraft signiert die IPA im PkOrg. Daraufhin bekommt die/der BB eine Nachricht per Mail mit der Aufforderung, die IPA einzusehen und bei Einverständnis zu signieren. Die/der BB hat auch die Möglichkeit die IPA zurück zu weisen, dann beginnt das Prozedere von vorne. Anschliessend bekommt die Kandidatin/der Kandidat eine Nachricht per Mail mit der Aufforderung die IPA einzusehen und zu signieren. Signieren heisst: ich nehme die IPA so zur Kenntnis und traue mir die gestellten Aufgaben, Leistungsziele und Kriterien so zu. Bestehen diesbezüglich Zweifel, muss mit der IPAverantwortlichen Fachkraft bzw. der/dem BB das Gespräch gesucht werden. Nach diesem Ablauf kann das Validteam mit der Prüfung der IPA beginnen. Sie empfehlen der Chefexpertin/dem experten die Rückweisung mit Begründung oder die Freigabe. Über die definitive Freigabe entscheidet die Chefexpertin/der experte. Bei einer Rückweisung haben die/der IPA VF die Pflicht, innerhalb von 5 Tagen die überarbeitete Aufgabenstellung einzureichen. Die Freigabe findet, sofern alle Termine eingehalten wurden, 1 Woche vor IPA-Beginn statt. 2. Durchführung der Aufgaben 2.1. Grundlagen zur Durchführung der Aufgaben Für die Durchführung der Aufgabe sind folgende Formulare zu verwenden: Formular Dokumentation Formular Arbeitsplan und Arbeitsjournal Formular Bewertung Aufgaben Formular Bewertung Dokumentation Formular Bewertung in Punkten Merkblatt Besuch der Expertinnen/Experten während der IPA Merkblatt Aufbau und Inhalt der Dokumentation Merkblatt Kriterien für die Bewertung Merkblatt Unterschriften/Sicherheitskopien Damit die IPA ohne Pannen und Stress im Betrieb starten kann, bitten wir Sie die Checkliste Vorbereitung 1 Woche vor IPA im Anhang zu beachten! 2.2. Einhaltung der Rahmenbedingungen Die IPA-verantwortliche Fachkraft ist während der gesamten IPA für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich. Die IPA-verantwortliche Fachkraft: muss während der gesamten Prüfungszeit anwesend sein und die Kandidatin/den Kandidaten begleiten, beobachten, bewerten. Bei Schreibarbeiten und bei der Vorbereitung Präsentation/Fachgespräch muss die IPAverantwortliche Person nicht zwingend die ganze Zeit im gleichen Raum sein. Doch die An- Kanton Bern 10

11 wesenheit im Haus ist zwingend. Es müssen Stichproben durch die IPA-verantwortliche Fachkraft gemacht werden, denn es steht in der Verantwortung der IPA-verantwortlichen Fachkraft, dass die formellen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die IPAverantwortliche Fachkraft jedoch auch das Recht die ganze Zeit im gleichen Raum anwesend zu sein. untersteht der Schweigepflicht; der Kandidatin/dem Kandidat darf während der Dauer des Qualifikationsverfahrens keine Einsicht oder Information über die Bewertung der IPA gewährt werden. gibt während der gesamten Prüfungszeit keinerlei Hilfestellungen. Sie kommentiert das Geschehen nicht und gibt keine Rückmeldungen. Die Ausführung der Aufgaben der IPA ist durch die Kandidatin/den Kandidaten in der vorgegebenen Zeit selbstständig zu planen, zu realisieren, zu dokumentieren und zu präsentieren. Muss die Durchführung der IPA abgebrochen oder geändert werden, so erfolgt dies in Absprache zwischen IPA-verantwortlicher Fachkraft und Hauptexpertin/-experte (Rücksprache bzw. Information an Prüfungsleiterin QV FaBe). 2.3 Planung der Aufgaben Zu Beginn der IPA werden alle 4 Aufgaben am Stück geplant. Zeitpunkt Formular Was Datenträger Zuständigkeit Prüfungszeit Prüfungszeit Nach Planungszeit, ausserhalb Prüfungszeit Anschliessend Formular Dokumentation A-C Formular Arbeitsplanung und Arbeitsjournal Formular Arbeitsplanung und Arbeitsjournal Formular Arbeitsplanung Arbeitsjournal Detaillierte Planung der zu dokumentierenden Aufgabe Stick 3 Grobplanungen Stick Kopie von Detailplanung ohne fachliche Überlegungen Zweimal ausdrucken: 1 für Kandidatin/ Kandidat und 1 für IPA-VF Stick Papier Kandidatin/ Kandidat Kandidatin/ Kandidat IPA-VF mit Kandidatin/ Kandidat IPA-VF mit Kandidatin/ Kandidat Damit für das Kopieren und ausdrucken genügend Zeit vorhanden ist, bitten wir die IPA-VF nach der Planungszeit, für sich und die Kandidatin/den Kandidaten genug Zeit einzuplanen. 2.4 Durchführung der Aufgaben Während der Durchführung der Aufgaben macht sich die IPA-verantwortliche Fachkraft Notizen zur Bewertung. Die Notizen müssen der Hauptexpertin/dem experten während dem Praxisbesuch gezeigt werden. Auch bei der Notenbereinigung müssen die Notizen mitgebracht werden. Nach der Notenbereinigung werden die Notizen von der IPA-verantwortlichen Fachkraft selbständig vernichtet. 2.5 Besuch durch die Expertin/den Experten im Lehrbetrieb Während der Prüfungszeit findet ein unangekündigter Besuch der Expertin/des Experten im Lehrbetrieb von rund einer Stunde statt. Die Expertin/der Experte hält die Beobachtungen zum formellen Ablauf im Formular Protokoll Besuch in der Praxis schriftlich fest. Bei Bedarf kann die Expertin/der Experte der IPA-verantwortlichen Fachkraft Fragen zum Prüfungsablauf und zur Bewertung beantworten. Beim Besuch kontrolliert die Expertin/der Experte die korrekte Führung des Formulars Arbeitsplan und Arbeitsjournals und visiert dabei ihre/seine Anwesenheit (Besuch dauert von bis). In Ausnahmefällen sind, nach Absprache mit der Chefexpertin/dem Chefexperten, zusätzliche Besuche möglich. Kanton Bern 11

12 2.6 Arbeitsplan und Arbeitsjournal Mit der Durchführung der 4 IPA-Aufgaben wird das Formular Arbeitsplan und Arbeitsjournal handschriftlich mit Kugelschreiber (kein Bleistift!) und stichwortartig ergänzt: die ausgeführten Handlungen mit Datum, Zeit und Dauer gegebenenfalls die Änderungen der Aufgabenstellung, Abweichungen von der Planung besondere Vorkommnisse, veränderte Rahmenbedingungen das Arbeiten an der Dokumentation (=Fertigstellung der Dokumentation) Die Kandidatin/der Kandidat führt während bzw. unmittelbar nach der Ausführung der Aufgaben das Formular. Dieses dient der Nachverfolgung des Arbeitsverlaufes und zur Überprüfung der Zeitvorgabe. Es wird in die Bewertung mit einbezogen. Die Visierung durch die IPA-verantwortliche Fachkraft bestätigt die Durchführung der Arbeit. Das Formular Arbeitsplan und Arbeitsjournal wird am Ende der Arbeit von der Kandidatin/dem Kandidaten unterschrieben. Es ist der Dokumentation beizulegen. 2.7 Dokumentation Inhaltliche Vorgaben Für die von der IPA-verantwortlichen Fachkraft festgelegte Aufgabe beschreibt die Kandidatin/der Kandidat: das Vorhaben die beteiligten Personen die Detailplanung inklusive fachlichen Überlegungen die Durchführung und die Reflexion Formelle Vorgaben zur Dokumentation Die Dokumentation ist auf einem Stick und mit dem Computer zu schreiben. Sie darf 4-5 Seiten umfassen und muss mit der Schrift Arial (11p; einfacher Zeilenabstand) geschrieben werden. Die vollständig ausgefüllte Dokumentation muss durch die Kandidatin/den Kandidaten unterschrieben sein. Die Dokumentation ist einmal auszudrucken und am Schluss der IPA der IPAverantwortlichen Fachkraft unterschrieben abzugeben. Die Dokumentation ist vertraulich zu behandeln, unter Verschluss zu halten und nach der Beurteilung unverzüglich dem Expertenteam gemäss Checkliste im PkOrg zuzustellen. Sie bleibt im Besitz der kantonalen Prüfungsbehörde. 2.8 Bewertung der Aufgaben Die IPA-verantwortliche Fachkraft beurteilt und bewertet die Aufgaben im PkOrg unter Aktionen. Die Bewertung soll folgendermassen strukturiert sein: Bewertung der Leistungsziele Bewertung der Kriterien Empfehlenswert ist die Vergabe von Teilpunkten pro Leistungsziel bzw. Kriterium, welche als Anhaltspunkt gelten. Zusammengerechnet müssen die Teilpunkte nicht gezwungenermassen die Bewertung ergeben. Ist die Bewertung fertiggestellt, kann das Formular Bewertung Aufgaben IPA aus dem PkOrg heruntergeladen (rechts neben Aktionen unter Dokumente) und ausgedruckt werden. Kanton Bern 12

13 2.9. Bewertung der Dokumentation Die IPA-verantwortliche Fachkraft bewertet die Dokumentation und das Führen des Formulars Arbeitsplan und Arbeitsjournal im PkOrg. Dabei werden die Bewertungskriterien auf dem Formular berücksichtigt. Die Bewertung wird im PkOrg direkt bei Aktionen eingetragen. Anschliessend kann das Formular Bewertung IPA Dokumentation heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Bewertung der Dokumentation erfolgt immer unabhängig von der Bewertung der Aufgaben Abschluss der IPA für IPA-VF Die IPA-verantwortliche Fachkraft sendet die notwendigen Dokumente gemäss dem Dokumentenversand (im PkOrg unter Dokumente, rechts neben Aktionen) an Haupt- und Nebenexpertin/- experte. Diese Unterlagen müssen spätestens 3 Arbeitstage vor der Präsentation/Fachgespräch bei den Expertinnen/Experten sein. 3. Präsentation und Fachgespräch 3.1 Grundlagen Formular Protokoll Präsentation/Fachgespräch Formular Bewertung Präsentation Formular Bewertung Fachgespräch Merkblatt Fachgespräch 3.2 Erarbeiten der Präsentation Die Erarbeitung der Präsentation/Fachgespräch kann am gleichen Tag wie die Durchführung, längstens jedoch 3 Tage vor der Durchführung der Präsentation/Fachgespräch stattfinden. Die Kandidatin/der Kandidat erarbeitet eine Präsentation, welche 15 Minuten dauert. Diese gibt einen kurzen Überblick über die ausgeführten Aufgaben. Sie/er wählt ein Fachthema, welches im Zusammenhang mit den Aufgaben steht und nicht schon ausführlich in der Dokumentation behandelt wurde, erläutert dieses und geht fachlich differenziert darauf ein. Die erarbeiteten Unterlagen, Plakate, Notizen etc. müssen nach der Vorbereitung alle an die IPAverantwortliche Fachkraft abgegeben werden und dürfen nicht mehr bearbeitet werden. Eine halbe Stunde vor Beginn der Präsentation/Fachgespräch werden die Unterlagen wieder an die Kandidatin/den Kandidaten abgegeben. 3.3 Durchführung Präsentation und Fachgespräch Die Durchführung der Präsentation soll nicht länger als 3 Tage Die Kandidatin/der Kandidatin stellt die Präsentation dem Expertenteam vor. Gleich im Anschluss führen die Expertinnen/die Experten mit der Kandidatin/dem Kandidaten ein Fachgespräch. Darin prüfen sie primär, wie weit das fachliche Wissen, Können, Handeln und Reflektieren der Kandidatin/des Kandidaten mit den gestellten Aufgaben und den Leistungszielen übereinstimmen. Die IPA-verantwortliche Fachkraft kann diesem Prüfungsteil nur auf Wunsch bzw. Einverständnis der Kandidatin/des Kandidaten und nach Antrag bei der Prüfungsleiterin QV FaBe beiwohnen. 3.4 Bewertung Präsentation und Fachgespräch Die Bewertungskriterien zur Präsentation und zum Fachgespräch sind im Formular Bewertung Präsentation und Fachgespräch zu finden. Die Expertinnen/die Experten bewerten gemeinsam die Präsentation und das Fachgespräch mittels Formular Bewertung Präsentation und Formular Bewertung Fachgespräch. Kanton Bern 13

14 Zur Beurteilung der Präsentation und des Fachgesprächs wird ein nachvollziehbares Protokoll erstellt. Dazu wird das Formular Protokoll Präsentation/Fachgespräch verwendet. 4. Notengebung 4.1 Grundlagen Formular Notenblatt IPA Merkblatt Bewertung 4.2 Notenbereinigung Im Anschluss an die Präsentation und das Fachgespräch findet die Notenbereinigung statt. Anwesend sind: die IPA-verantwortliche Fachkraft, sowie das Expertenteam. Das Expertenteam überprüft die durch die IPA-verantwortliche Fachkraft vorgenommene Bewertung der Aufgaben IPA und der Dokumentation auf: Formelle Richtigkeit Nachvollziehbarkeit Plausibilität Die Expertinnen/die Experten haben die Aufgabe, entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und den vorliegenden Beurteilungen der IPA-verantwortlichen Fachkraft einzelne Bewertungen ggf. anzupassen. Kommt über die Bewertung keine Einigung zustande, wird die Prüfungsleiterin QV FaBe, Maja Seibold informiert. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen. Später überträgt die Hauptexpertin/der Hauptexperte angepasste Bewertungen oder Begründungen ins PkOrg. 4.3 Gesamtnote IPA Das Expertenteam füllt das Formular Notenblatt IPA aus, berechnet und verantwortet die Gesamtnote. Die Teilnoten (Aufgaben 1-4, Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch) werden auf eine halbe bzw. ganze Note gerundet, die Gesamtnote IPA auf eine Dezimalstelle. Nach Abschluss überträgt die Hauptexpertin/der Hauptexperte die Bewertungen mit den Begründungen ins PkOrg. 5. Abschluss der IPA Die Hauptexpertin/der experte sendet alle IPA-Unterlagen gemäss dem Dokumentenversand an das QV-Sekretariat ein. Diese Unterlagen müssen spätestens 3 Arbeitstage nach der Präsentation/Fachgespräch an das QV-Sekretariat per A-Post eingeschickt werden. 6. Qualitätssicherung Für die Qualitätssicherung wesentlich sind: die Schulung aller IPA-verantwortlichen Fachkräfte und interessierte Berufsbildende die Validierung (Überprüfung) und Freigabe der IPA der Besuch der Prüfungskommission (in diesem Fall wird der Besuch im Vorfeld per Brief angekündet) die Information und Beratung der IPA-verantwortlichen Fachkraft durch die Hauptexpertin/- experte die Stichprobenkontrolle (Besuch der Hauptexpertin/des -experten) vor Ort die Kontrolle der Führung des Formulars Arbeitsplan und Arbeitsjournals die Überprüfung der Bewertung der IPA-verantwortlichen Fachkraft durch das Expertenteam (Notenbereinigung) Kanton Bern 14

15 die Einhaltung der vereinbarten Prüfungszeit die Kontrolle aller IPA-Unterlagen nach Eingang im QV-Sekretariat durch Chefexpertin/-experte bzw. Prüfungsleiterin QV FaBe Die Rückmeldungen der IPA-VF zur Arbeit der Hauptexpertinnen/-experten Die Auswertung der Umfrage von IPA-VF, Berufsbildenden sowie Expertinnen/Experten Kanton Bern 15

16 Stand: Merkblatt für Berufsbildende zum Planen und Terminieren der IPA Liebe Berufsbildende Aufgrund des Projektes Vereinfachung IPA durch SAVOIRSOCIAL gibt es im QV 2017 verschiedene Anpassungen. Begriffsklärung gemäss SDBB/SAVOIRSOCIAL IPA-VF BB IPA-verantwortliche Fachkraft, formuliert, begleitet und bewertet die IPA Berufsbildende, im Betrieb hauptverantwortlich für alle IPA Nachdem die/der Kandidierende Sie als Berufsbildende im PkOrg angegeben hat, müssen Sie die zuständige IPA-verantwortliche Fachkraft angeben. Ist dies erledigt, ist Ihre nächste Aufgabe die IPA zu planen und zu terminieren. Bitte beachten Sie dabei Folgendes: Im QV 2017 sind die IPA neu innerhalb von max. 3 Wochen abzuschliessen: Woche 1 An 3-5 aneinander folgenden Tagen (Mo bis So möglich): Planung, Durchführung der IPA- Aufgaben, Fertigstellung der Dokumentation Woche 2 und 3 Vorbereitung und Durchführung Präsentation/Fachgespräch. Die Erarbeitung der Präsentation/Fachgespräch kann am gleichen Tag wie die Durchführung, längstens jedoch 3 Tage vor der Durchführung stattfinden. In diesen 3 Wochen ist es für die IPA-verantwortliche Fachkraft und die Kandidierende Person nicht möglich, Ferien zu beziehen. Achtung auch in Bezug auf Lager und Feiertage. Es gibt 13 Zeitfenster: Sie können auswählen, in welchem Zeitraum die IPA im Betrieb stattfinden soll. Die Anzahl Prüfungen sind pro Zeitfenster limitiert und entsprechend schnell ausgebucht! Sprechen Sie die Planung mit der IPA-verantwortlichen Fachkraft und der kandidierenden Person ab. Beachten Sie den aktuellen Ablauf- und Datenplan des QV 2017 auf unserer Homepage ( Dort finden Sie die Daten der Zeitfenster, Eingabefristen, BK- Prüfungen etc. Bitte denken Sie daran, auch die Region Ihres Betriebes anzugeben. Dies ist für die Expertinnen-/Expertenzuteilung notwendig. Ansonsten ist der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen und die IPA-verantwortliche Fachkraft kann nicht mit dem Schreiben der Aufgabenstellung beginnen. Wir danken Ihnen für die Bereitschaft, die IPA in Ihrem Betrieb durchzuführen! Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Maja Seibold Prüfungsleiterin QV FaBe Kanton Bern 16

17 Stand: Tipp: Aufgabenstellungen Merkblatt Checkliste Validierung für Betriebe Es ist von Vorteil, wenn die Berufsbildenden vor dem Signieren der IPA zusätzlich die IPA gemäss dieser Checkliste kontrollieren. Aufgabenstellungen sind anspruchsvoll und entsprechen der Arbeitsmarktfähigkeit einer ausgebildeten FaBe/eines ausgebildeten FaBe. Aufgabenstellung ist in Sätzen geschrieben. Aufgabenstellungen beschreiben WAS gemacht werden soll. Die einzelnen Aufgaben finden am Stück statt (ohne Pausen) und dauern mind. 1 Stunde. Max. 1 Aufgabe ohne betreute Personen, Dauer max. 1 Std (auch in der Summe). Bei offen gestellten Aufgaben sind ungefähre Zeitangaben empfehlenswert (keine Planung!). Ausführungszeit ist realistisch. Feedbacks, Konzepte etc. werden immer Drittpersonen, niemals der IPA-VF erklärt. IPA-VF hat Rolle der Beobachterin/des Beobachters. Die zu dokumentierende Aufgabe erfüllt folgende Voraussetzungen: - Führungsaufgabe mit betreuten Personen (aktiv etwas durchführen) - Dauer: mind. 2 Stunden - Anspruchsvolle Tätigkeit, welche den Kompetenzen und der Arbeitsmarktfähigkeit einer/eines FaBe EFZ entspricht Zeitliche Planung Die Planung aller 4 Aufgaben findet zu Beginn der IPA statt. Die IPA findet in der 1. Woche an 3-5 aneinander folgenden Tagen gemäss der Terminierung der BB statt (Ausnahme Berufsfachschule/BMS). Start der Planung/Sequenzen nicht vor Uhr. Ausreichende Pausen zwischen schriftlichen Sequenzen und Aufgaben. Das Fertigstellen der Dokumentation findet nach der Aufgabe, welche dokumentiert wird, statt. Die Vorbereitung der Präsentation/Fachgespräch findet nach der IPA (nicht am letzten Tag der IPA, sondern in der Woche 2 oder 3) statt. Sie darf am gleichen Tag wie die Präsentation/das Fachgespräch stattfinden. Dauer zwischen Vorbereitung und Durchführung: max. 3 Tage. Leistungsziele Leit- und Leistungsziele passen zur Aufgabe. Es wurden allgemeine und mindestens 3 fachspezifische Leistungsziele ausgewählt: Allgemeine: Fachspezifische: Taxonomiestufe K3 K5 (davon mind. 1 K4 oder K5) K3: K4: K5 (nicht zwingend): Kanton Bern 17

18 Kriterien Kriterien sind konkret, beobachtbar, überprüfbar. Beschreiben das WIE einer Aufgabe. Kriterien sind aussagekräftig, verständlich und nachvollziehbar. Kriterien passen zu den Leistungszielen. Kompetenzen Kompetenzen passen zur Aufgabe. Es wurden max. 3 Kompetenzen ausgewählt. Für das Formulieren der Aufgabenstellung und deren pünktliche Einreichung ist die IPAverantwortliche Fachkraft verantwortlich. Die Daten aus dem Datenplan sind einzuhalten. Die Reihenfolge der Bearbeitung durch das Validteam ist vom jeweiligen Beginn der IPA abhängig. Ziel: 1 Woche vor Beginn der IPA sind die Aufgaben validiert und freigegeben. Das Formulieren einer IPA braucht Zeit und Erfahrung. Oft sind die IPA für Aussenstehende nicht immer klar, da der Betrieb mit seiner Kultur etc. nicht bekannt ist. Wird eine IPA oder eine Aufgabenstellung zurückgewiesen, dann bedeutet das nicht zwingend, dass schlechte Arbeit geleistet wurde. Es heisst lediglich, dass Bemängeltes überarbeitet werden muss. Bitte melden Sie sich bei der Chefexpertin / dem experten, falls Sie die Begründung nicht nachvollziehen können. Kanton Bern 18

19 Stand: Checkliste Vorbereitung VOR IPA-Beginn Zeitpunkt Tätigkeit Verantwortlichkeit 1 Woche vor IPA- Beginn Umgehend nach Freigabe Spätestens 1 Tag vor IPA-Beginn Spätestens 1 Tag vor IPA-Beginn Spätestens 1 Tag vor IPA-Beginn Vor Beginn der IPA Die IPA wird von der Chefexpertin/-dem Chefexperten freigegeben. Nachricht erfolgt per Mail über PkOrg Die IPA-verantwortliche Fachkraft druckt das Formular Aufgabenstellung 2-mal aus: einmal für die Kandidatin/den Kandidaten, einmal für sich selber. Formular Aufgabenstellung wird an Kandidatin/Kandidat übergeben. Ab jetzt ist sie/er selber verantwortlich, dass ihr/sein Formular Aufgabenstellung immer griffbereit ist. IPA-verantwortliche Fachkraft lädt folgendes aus dem PkOrg (dann sind alle erlaubten Angaben schon darin erhalten) auf einen Stick: - Formular Arbeitsplanung und Arbeitsjournal (im PkOrg auf Kandidatin/Kandidat klicken, IPA- Detaildaten) - Formular Dokumentation (unter Dokumente, rechts neben Aktionen) Stick bleibt bei IPA-VF! IPA-VF öffnet beide Dokumente auf dem Stick am Computer, an welchem während der IPA gearbeitet wird. Nun wird geprüft: - Stimmen die Formatierungen? - Ist das Rechtschreibeprogramm eingeschaltet? - Sind die automatischen Silbentrennungen eingeschaltet? (im Word unter Seitenlayout/ Silbentrennungen) Wenn alle Einstellungen stimmen: speichern Stick bleibt bei IPA-VF! IPA-VF bereitet ihre/seine Unterlagen für die Notizen während der IPA vor. IPA-VF übergibt Stick an Kandidatin/Kandidat. Dokumente werden am Computer geöffnet und genau zum Startzeitpunkt der IPA (keine Minute früher oder später) wird mit der Planung auf dem Stick begonnen. IPA-verantwortliche Fachkraft IPA-verantwortliche Fachkraft/ Kandidatin/ Kandidat IPA-verantwortliche Fachkraft IPA-verantwortliche Fachkraft IPA-verantwortliche Fachkraft IPA-verantwortliche Fachkraft Wenn nicht direkt am Computer auf dem Stick gearbeitet wird, ist der Stick von der IPAverantwortlichen Fachkraft immer unter Verschluss zu halten! Während der gesamten IPA dürfen die Formulare mit den Bewertungskriterien von den Kandidierenden immer verwendet werden. Sprechen Sie sich untereinander ab, wer diese ausdruckt. Kanton Bern 19

20 Stand: Merkblatt Aufbau und Inhalt der Dokumentation Formelle Vorgaben QV 2017 Die Dokumentation ist auf dem Computer zu schreiben, Arial 11, einfacher Zeilenabstand Sie muss 4-5 bedruckte Seiten umfassen (alles inkl.) Die vollständig ausgefüllte Dokumentation muss durch die Kandidatin/den Kandidaten ausgedruckt und unterschrieben an die IPA-verantwortliche Fachkraft abgegeben werden. Vor Beginn der IPA: Aufgaben der IPA-VF Siehe Checkliste im Anhang der Wegleitung QV 2017 FaBe A Vorhaben Kurze Beschreibung des Vorhabens B Beteiligte Personen Kurze Beschreibung der beteiligten Personen, deren Rolle, Behinderung / Einschränkung / Besonderheiten, welche für die Aufgabe relevant sind. Bei grossen Gruppen kann ein Zusammenzug gemacht werden, z.b. 5 Kinder 3-5 J./2 unter 2 J. C Detailplanung des Vorgehens in Teilschritten Bis und mit Punkt C wird die Dokumentation VOR Durchführung der Aufgaben geschrieben und darf nach Abschluss der Planung nicht mehr geändert werden! Gibt es während der Durchführung der Aufgaben Abweichungen von der Planung, führt dies NICHT automatisch zu einem Nachteil. Wichtig ist die Begründung für die Abweichung in der Reflektion! Zeitaufwand von bis. Eintragen: Geplanter Zeitaufwand pro Teilschritt Tätigkeit (kurze Beschreibung) Teilschritte beschreiben: was mache ich? Fachliche Überlegungen (zur Gestaltung der Teilschritte) Teilschritte fachlich begründen: was mache ich warum? Definition fachliche Überlegungen Die fachlichen Überlegungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Detailplanung und begründen das geplante Vorgehen mittels pädagogischer Absicht und theoretischem Wissen. Sie sind differenziert beschrieben und stehen im direkten Bezug zu den Teilschritten. Anforderungen an eine fachliche Überlegung Bezug zur Gestaltung des Teilschrittes Fachliche Überlegungen sind differenziert (unterschiedliche Perspektiven) Fachliche Überlegungen sind fundiert (Tiefgang) und nachvollziehbar Fachliche Überlegung widerspiegelt den pädagogischen/agogischen Auftrag, zeigt die pädagogische/agogische Absicht auf Fachliche Überlegungen sind mit theoretischem Wissen (nicht nur Fachwörter!) hinterlegt Kanton Bern 20

21 D Durchführung Hier geht es bereits um den ersten Teil der Reflektion: Die Durchführung der Aufgaben wird kurz beschrieben, im Sinne einer kurzen Zusammenfassung. Es wird aufgelistet, um welche Themen es geht, der Ablauf wird kurz dargestellt und es wird beschrieben, welche Tätigkeiten in welcher Form durchgeführt wurden. E Reflektion = das Nachdenken, die Überlegung, die prüfende Betrachtung Definition Reflektion: Reflektion bedeutet ein Nachdenken, welches prüft, vergleicht, die Situation untersucht und von unterschiedlichen Standpunkten aus beleuchtet. Die Absicht einer Reflektion besteht darin, sich bewusst mit einer Situation auseinander zu setzen, um diese besser verstehen und daraus lernen zu können. Aufbau der Reflektion in der Dokumentation gemäss den Beurteilungskriterien Reflektion in Bezug auf die Planung Die eigene Planung wird überprüft und gewertet: Was hat sich bewährt? Was nicht? Was war hilfreich? Was war störend? Was würde ich das nächste Mal anders machen? Reflektion in Bezug auf die Abweichung der Planung Abweichungen der Planung werden beschrieben und begründet: Warum bin ich von der Planung abgewichen? Hat sich mein Abweichen bewährt? Wenn nein, warum nicht? Was würde ich das nächste Mal anders machen? Was genauso? Reflektion in Bezug auf die Leistungsziele Die Erreichung der Leistungsziele wird überprüft und begründet: Warum habe ich ein Ziel erreicht? Warum habe ich ein Ziel nicht erreicht? Welche Erwartung habe ich nicht erfüllt? Reflektion in Bezug auf die Kompetenzen ist möglich, jedoch freiwillig Reflektion auf das eigene Verhalten Die Reflektion hier bezieht sich auf das Vorgehen, bzw. auf die Beschreibung. Das eigene Handeln, die eigene Befindlichkeit wird beschrieben und reflektiert. Mögliche alternative Handlungsmethoden sind beschrieben und begründet. Warum habe ich welche Entscheidung getroffen? Wie habe ich mich dabei gefühlt? Was würde ich das nächste Mal anders machen? Was würde ich wieder genauso machen? Was verstehe ich jetzt nach meiner Auseinandersetzung mit diesem Thema besser? Was habe ich gelernt? Alternative Handlungsansätze sind nachvollziehbar formuliert und fachlich korrekt begründet. Dieses Merkblatt orientiert sich u.a. an den Ausführungen auf: Kanton Bern 21

22 Merkblatt Besuch der Expertinnen/Experten während der IPA Stand: Ziel Qualitätssicherung der IPA durch Stichprobenkontrolle vor Ort Beratung der IPA-verantwortlichen Fachkraft während der IPA Beantwortung der Fragen/Unklarheiten zur Präsentation/Fachgespräch Vorbereitung Bewertungen mit Begründungen im PkOrg lesen, damit beim Besuch kurze Rückmeldungen gegeben werden können. Dauer des Besuches 1 Stunde während der IPA, Abweichungen müssen im Formular Praxisbesuch festgehalten werden. Aufgabe der/des BB Der Zutritt zum Prüfungsort muss für die Expertinnen/Experten im Rahmen der Prüfungszeit jederzeit ohne Vorankündigung gewährleistet sein. Aufgabe der Expertin/des Experten Beratung der IPA-VF bei der Durchführung und Bewertung der IPA. Die Beratung findet innerhalb der Stunde während des Prüfungsbesuches statt. Braucht es eine ausführlichere Beratung, soll dies nach dem Besuch per Telefon/Mail geklärt werden. Eintragen des Besuches (von-bis) im Formular Arbeitsplan und Arbeitsjournal. Klären: In welchem Raum wird die Präsentation/Fachgespräch stattfinden. Klären: Steht evl. ein Raum für das Expertenteam zur Verfügung, welches sie zur Vorbesprechung nutzen können? Wann möchte das Expertenteam Zutritt zum Raum in dem die Präsentation/Fachgespräch stattfinden soll. Kontrolle: IPA-VF macht Notizen. Bitte vermeiden Besuch während einer Pflegesequenz (z.b. Baden/Duschen = Intimsphäre wahren!) Besuch während einer Schreibsequenz (ist wenig informativ) Führung durch Institution/Kita etc. (ist nicht prüfungsrelevant) Ausführliche und detaillierte Besprechung der Bewertung und Begründung (soll an der Notenbereinigung stattfinden). Formular Prüfungsbesuch Nach dem Prüfungsbesuch stichwortartig ausfüllen. Persönliche Notizen zum Besuch, z.b. Stichworte/Ideen zur Vorbereitung des Fachgespräches dürfen nicht auf dieses Formular. Aussagen, welche wertend sind, müssen vermieden werden, z.b. hat die Situation scheinbar nicht im Griff - Gruppe wirkt sehr unruhig, alle rennen umher, bitte vermeiden. Bericht der Expertin/des Experten Werden bei einer Prüfung Unregelmässigkeiten festgestellt, muss dies im Expertenbericht festgehalten werden. Besteht der Eindruck, dass die kandidierende Person nicht ordnungsgemäss ausgebildet wurde, muss dies im Expertenbericht festgehalten werden. Dieser Bericht wird dann von der Prüfungsleiterin QV FaBe an das MBA weitergeleitet. Kanton Bern 22

23 Stand: Merkblatt Bewertung im PkOrg Bei der Bewertung wird ausschliesslich VON DEN KRITERIEN ausgegangen! Alle Bewertungen müssen nachvollziehbar begründet werden. Kriterien Die Leistungen sind hervorragend! Die Leistungen sind übertroffen! Die Leistungen und das Verhalten liegen deutlich über den Anforderungen. Hervorragende Leistung ohne jegliche Schwankungen. Fachkompetentes Handeln und eigenständiges Denken kommen im besonderen Masse zum Ausdruck. Bewertungskriterium Vollständigkeit: Punkte 10 Alle Elemente wurden vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Die 3 Aufgaben, welche nicht in der Dokumentation behandelt werden, gelten als vollständig erfüllt sofern: Die Aufgabe von den Grobplanungen bis zum Abschluss der jeweiligen Aufgabe absolut vollständig abgeschlossen sind. Die Anforderungen werden vollumfänglich erfüllt Gute, korrekte Leistung der Kandidierenden. Die Leistungen und Verhalten entsprechen vollumfänglich den Anforderungen im Allgemeinen und sind ausgeglichen. Fachkompetentes Handeln und eigenständiges Denken sind vorhanden. Die Anforderungen werden ausreichend erfüllt. Die Leistungen und das Verhalten weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber mehrheitlich noch den Anforderungen. Fachkompetentes Handeln und eigenständiges Denken ist angemessen. Die Leistungen werden ungenügend erfüllt. Die Leistungen und das Verhalten sind ungenügend und entsprechen nicht den Anforderungen. Fehler sind deutlich erkennbar. Die Anforderungen werden deutlich ungenügend erfüllt. Es sind viele bedeutungsvolle Fehler gemacht worden, welche zur Gefährdung der betreuten Personen und zu erheblichen Störungen des Arbeitsprozesses führen. Es sind wenige angemessene Handlungen sichtbar Es sind keine angemessenen Handlungen der Lernenden sichtbar. 0 Kanton Bern 23

24 Bewertung der IPA im PkOrg Bewertung als IPA-verantwortliche Fachkraft Alle IPA-verantwortlichen Fachkräfte bewerten die Aufgaben der IPA und die Dokumentation. Dabei gibt es Folgendes zu beachten: Unmittelbar nach Abschluss der Aufgabe einer IPA oder spätestens am folgenden Tag muss die Bewertung im PkOrg vorgenommen werden. Grundlage sind die handgeschriebenen Notizen, welche während der IPA gemacht wurden. Nach jeder Bewertung einer Aufgabe muss die Bewertung im PkOrg gespeichert werden, sonst wird später alles gelöscht. Wenn speichern nicht möglich ist: Phantasiesatz und Bewertung 1 eintragen, später korrigieren. Wird längere Zeit nichts gespeichert, loggt sich das System selber aus und alle nicht gespeicherten Einträge werden automatisch gelöscht. Bewertung kann solange geändert werden, bis signiert wurde. Expertinnen/Experten können zu jeder Zeit die Bewertung, sofern diese ins PkOrg übertragen wurde, einsehen. Spätestens 3 Arbeitstage nach Abschluss der IPA muss die Bewertung abgeschlossen und signiert sein. Bitte Bewertung strukturieren: Bewertung unterteilen in Bewertung Leistungsziele/ Bewertung Kriterien (wie unser Beispiel). Es ist korrekt, wenn die/der IPA VF die Bewertung der Aufgaben/Dokumentation im PkOrg sieht, bis die Unterlagen im QV-Büro eingetroffen sind. Dokumentation wird immer unabhängig von der Bewertung der Aufgaben bewertet. In die Dokumentation dürfen keine Bemerkungen geschrieben werden. Tipp: Post-it Zettel verwenden. Bewertung in der Rolle als Hauptexpertin/-experte Nach der Notenbereinigung werden alle Anpassungen (Bewertungen mit angepassten Begründungen) ins PkOrg übertragen. Wurde etwas aus der Bewertung gestrichen, muss dies auch im PkOrg gelöscht werden. Das Notenblatt wird als Kontrolldruck erneut ausgedruckt. Jetzt kann überprüft werden, ob alle Bewertungen korrekt übertragen wurden. Dieses wird nur noch von der/dem HE unterschrieben. Beide Unterschriften sind bereits auf der ersten Ausgabe des Notenblattes vorhanden. In die Dokumentation dürfen keine Bemerkungen geschrieben werden. Tipp: Post-it Zettel verwenden. Kanton Bern 24

25 Stand: Merkblatt Präsentation/Fachgespräch Die Kandidatin/der Kandidat stellt die Präsentation dem Expertenteam vor. Unmittelbar im Anschluss führen die Expertinnen/Experten mit der Kandidatin/dem Kandidaten ein Fachgespräch. Darin prüfen sie primär, wie weit das fachliche Wissen, Können und Handeln der Kandidatin/des Kandidaten mit den gestellten Aufgaben und den Leistungszielen übereinstimmen. Fragen entstehen aus: Vorbereitung für Expertinnen/Experten Aufgaben der IPA mit den dazugehörenden Leistungszielen, Kriterien und Kompetenzen Reflektion der durchgeführten Aufgaben Praxisbesuch Dokumentation Präsentation Leitbild und Konzept Fragestellungen In Anlehnung an das Handbuch für Expertinnen/Experten des EHB: Aufgabenstellungen oder Fragen können überrumpeln, verunsichern, täuschen, ablenken oder manipulieren. Darum sind einige einfache Regeln zu beachten: Das Prüfungsgespräch ist ein Gespräch zwischen zwei Fachleuten, die sich gegenseitig als solche achten; es soll kein Verhör werden. Mit einfachen und offenen Einstiegsfragen beginnen. Kurze, klare und eindeutige Fragen. Beginnt eine Frage mit wie, wer, wo, welches,, so ist sie präzis, eindeutig und klar. Umständliche und verschachtelte Aufgabenstellungen vermeiden. Was würden Sie tun, wenn das oder das verlangt würde, und Sie. Stattdessen den Sachverhalt kurz schildern und anschliessend eine kurze Aufgabe stellen. Bei Antworten, welche mit ja oder nein ausfallen, Begründung verlangen. Keine Suggestivfragen stellen. Art und Form der Fragen Taxonomiestufen nach Bloom (letztes Blatt) beachten: o K1/K2 (=wissen, verstehen) zurückhaltend verwenden. o Vermehrt K3 bis K6 (anwenden, analysieren, Synthese = kombinieren, entwickeln, Beurteilung) anwenden. Mischformen sind sinnvoll, Beispiel: 1. Frage: Zählen Sie mir 3 Punkte von Theorie X auf. 2. Frage: Wie übertragen Sie dies in den Alltag? 3. Frage: Begründen Sie mir dies. Variieren zwischen geschlossenen und offenen Fragen Aufbau gemäss Protokoll: Fragen zur Arbeit mit betreuten Personen Fragen zur Berufsrolle und Zusammenarbeit Fragen zu Institution und Umfeld Fragen sind praxisbezogen Kanton Bern 25

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