Mittwochs im MULEWF Lärmschutz in Rheinland-Pfalz MULEWF-RP, Mainz, M. Jäcker-Cüppers Arbeitsring Lärm der DEGA ALD

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1 Mit Durchfahrtsbeschränkungen und Bahnlärmmonitoring zur schnelleren Umrüstung von lauten Güterzügen Ergebnisse des Technikworkshops Bahnlärmmonitoring M. Jäcker-Cüppers Arbeitsring Lärm der DEGA ALD Mittwochs im MULEWF Lärmschutz in Rheinland-Pfalz MULEWF-RP, Mainz,

2 Definition und Anwendungsbereiche des Bahnlärmmonitorings Bahnlärmmonitoring : exemplarische Messung der realen Geräusche des Schienenverkehrs Emissionen der Fahrzeuge (z. B. als Pegel in 7,5 m Abstand) und der Beitrag der Schienenwege; Messtechnische Überprüfung der Immissionen i. a. Wunsch der Bürgerinnen und Bürger - nur eingeschränkt möglich (Ausnahme: streckennahe Immissionsorte, vgl. Oberwesel, Assmannshausen) Ausgewählte Anwendungsbereiche: Messtechnische Ermittlung der realen Geräuschemissionen Monitoring von Minderungszielen und programmen (Umrüstung!) Kontrolle von zulässigen Fahrzeugemissionen Vergleich mit den Emissionsannahmen in Prognosemodellen MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

3 Technikworkshop Bahnlärmmonitoring von Rheinland-Pfalz Am im rheinland-pfälzischen Umweltministerium Dokumentation unter Präsentationen: DB AG: Messstationen Oberspai und Bad Salzig Messungen werden inzwischen ab dem dargestellt: Dargestellte Kenngrößen: L Am (25 m); Vorbeifahrtpegel RP, HE: Messstationen in Oberwesel und Assmannshausen BAV, CH: Messstationen in der Schweiz IVE, TUB: UBA-Forschungsprojekt ALD: Vorschläge zum Bahnlärmmonitoring 7 Firmenvorstellungen zu Messung von Schienenverkehrsgeräuschen: Differenzierte (z. B. wagenscharfe) Messungen grundsätzlich möglich MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

4 Minderungsprogramm Umrüstung Umrüstung der Güterwagen mit Graugussklotzsohlen (GG) auf Kunststoffsohlen (LL) als wichtigste Teilmaßnahme zur Minderung des Schienenverkehrslärms Minderungspotenzial 5 bis 10 db(a), je nach Schienenzustand Elemente: Lärmabhängige Trassenpreise (laufleistungsabhängiger Bonus) Förderprogramm der Bundesregierung (ebenfalls laufleistungsabhängig) Leise Ganzzüge von der allgemeinen Trassenpreiserhöhung für Güterzüge ausgenommen (Gegenfinanzierung der Boni) Laufzeit 12/2012 bis 12/2020 Angabe der Wagenhalter und der EVU über die Laufleistungen und leise Ganzzüge als Selbstdeklaration MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

5 Überwachung des Umrüstprogramms Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD Nov. 2013: "Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen. "Ab diesem Zeitpunkt [2021] sollen laute Güterwagen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen". Überwachung des Umrüsterfolges durch Monitoring sinnvoll: Messgröße: Vorbeifahrtpegel der Güterwagen oder mindestens der Güterzüge (Umrechnung auf Umrüstquote) Messnetz: Hochbelastete Güterverkehrsstrecken (ca. 15 Stationen könnten etwa 69% der Zugkilometer erfassen) MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

6 Ordnungsrechtliche Maßnahmen ab 2016 Quote von 50 % wird Ende 2016 kaum erreicht werden (DB 33 %) Ordnungsrechtliche Maßnahmen Geschwindigkeitsbeschränkungen Nachtfahrverbote für GG-Wagen, evtl. in Kombination mit Umleitungen Rechtliche Zulässigkeit: Kramer-Gutachten 2013: Grundsätzlich möglich, aber Abwägung der Belange (Betroffene, EVU, EIU) Standpunkt der Kommission Nov. 2013: Maßnahmen müssen diskriminierungsfrei sein und dürfen keine erheblichen Auswirkungen haben, die den Grundsatz des freien Verkehrs infrage stellen Auf jeden Fall: Deutschland sollte umgehend wie die Schweiz ein Nachtfahrverbot ab 2021 rechtlich verankern. MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

7 Fazit Bahnlärmmonitoring u. A. ein wichtiges Werkzeug für die Kontrolle vom Minderungszielen und programmen Vorrang hat das Monitoring der Güterwagenemissionen in Rahmen des nationalen Umrüstprogramms Harmonisierung der verschiedenen Konzepte der Messstationen (z. B. DB RP/HE) erforderlich (z. B. durch Anleitung für die Interpretation der Daten) Wünschenswert Messsystem, mit dem die Emissionen des Einzelfahrzeugs bestimmt und erklärt werden können Transparenz, Verständlichkeit und Vollständigkeit der Daten ist anzustreben Bahnlärmmonitoring sollte staatliche Aufgabe sein Rechtliche Verankerung: vgl. LuftVG, 19a: Verpflichtung Nachtfahrverbot für GG-Wagen ab 2021 MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

8 Vielen Dank fürs Zuhören! MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

9 Vorstellung des ALD ALD: Im Mai 2009 gegründete Fachgruppe der DEGA als neuer institutioneller Rahmen für die Fortsetzung der Lärmschutzaktivitäten des DAL (Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung, bis 2007) ALD vom BMU gefördertes Projekt der DEGA Zurzeit 330 Mitglieder Ziele und Aufgaben Information und Beratung der Öffentlichkeit in allen Lärmfragen (Dienstleistung) Strategische Einflussnahme auf alle Akteure mit dem Ziel, den Lärmschutz in Deutschland und Europa zu verbessern (Politik) Instrumente Informations- und Geschäftszentrum IGZ, Fachberater(innen) ALD-Website ( Publikationen (Druckschriften, z. B Straßenverkehrslärm, enewsletter) Veranstaltungen (Workshops, Tag gegen Lärm etc.) Veröffentlichungen und Stellungnahmen Zusammenarbeit mit anderen Umweltverbänden (DUH, VCD, BVS, BVF etc.) MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

10 Aufgaben des Bahnlärmmonitorings der Emissionen Messtechnische Ermittlung der realen Geräuschemissionen Vergleich mit den Emissionsannahmen in Prognosemodellen (Schall03 alt/neu; VBUSch) und den Prognosen für Betriebsprogramme (Verkehrsmengen, Geschwindigkeiten) Monitoring von Minderungszielen und programmen Generieren von Emissionsdaten für Prognosemodelle Bemessung von lärmabhängigen Trassenpreisen nach den realen Emissionen Kontrolle von zulässigen Fahrzeugemissionen (ggfs. mit Sanktionsfolgen) Rechtliche und technische Umsetzung muss entsprechend den Zielen und Aufgaben des Bahnlärmmonitorings gestaltet werden (Messtechnik, - größen und -netz, Fahrzeugidentifikation etc.) MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

11 Akteure beim Bahnlärmmonitoring Bürgerinnen und Bürger : Verhältnis zur Bahn teilweise gekennzeichnet durch Misstrauen (Forderung: Messen statt Rechnen!) Transparenz der den Immissionen zu Grunde liegenden Emissionsannahmen wichtig Bahnlärmmonitoring kann zur besseren Akzeptanz der Berechnungen beitragen Dazu muss die Ergebnisdarstellung umfassend, transparent und verständlich sein Staat: Kontrolle der Prognosemodelle Überwachung von Minderungsstrategien Eisenbahnsektor: Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen und Fahrwegen MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

12 Messtechnische Ermittlung der realen Geräuschemissionen Fahrzeuge Ermittlung der streckennahen Belastungen; Bsp. Messstationen RP und HE, Kenngrößen: Mittelungspegel Maximalpegel: wichtig für die Diskussion um zusätzliche Schutzziele (keine Berechnungsgröße in der Schall 03) Zugzahlen Dokumentation der zeitlichen Entwicklung: Umrüsterfolge (siehe unten) Verkehrsmengenprognosen Beim Mittelungspegel Abgleich mit den Emissionsannahmen in Prognosemodellen und den berechneten streckennahen Immissionen (auch VBUSch) MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

13 Überwachung von Minderungszielen Offizielles Minderungsziel in Deutschland : Halbierung des Schienenverkehrslärms bis 2020 Minderung um durchschnittlich 10 db(a) Bundesregierung: Bezug 2008 DB: Bezug 2000 Kenngröße: Mittelungspegel Verkehrsmengenwachstum muss eingerechnet werden Erfordert ein repräsentatives Messnetz an den Hauptbelastungsstrecken Problem: Minderungsziel immissionsbezogen Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg (Lärmsanierungsprogramm bzw. Lärmaktionsplanung) nur durch Immissionsprognose einzurechnen Monitoring auf Fahrzeuge und Betriebsprogramme beschränkt Kontrolle des Umrüstprogramm der Güterwagen als Teilziel (Ersatz Grauguss- [GG] durch LL-Sohlen) MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

14 Generierung von Emissionsdaten 1 Schall 03 neu: Emissionsdatenbank Eisenbahnen mit Messungen bis 2002 Oftmals ungenügende Dokumentation des Fahrflächenzustands Unbestimmt: Elimination von Fahrzeugen mit akustischen Auffälligkeiten (z. B. Flachstellen) Nur geringe Datenbasis für Güterwagen mit K-Sohlen Beschluss des Bundesrats vom (BRat-DrS. 319/14 (B) (16. BImSchV): Der Bundesrat bittet die Bundesregierung...., eine messtechnische Validierung der Berechnungsvorschrift Schall03 [2014] zu veranlassen. MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

15 Generierung von Emissionsdaten 2 Aktualisierung und Präzisierung der Emissionsdaten erforderlich: Oberbaueinfluss muss definiert werden Kenngrößen wie in Schall 03: längenbezogener Schalleistungspegel der einzelnen Fahrzeugtypen in Oktavbändern und drei Emissionshöhen Messnetz: repräsentativ für Oberbaueinfluss MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

16 Bemessung von lärmabhängigen Trassenpreisen nach den realen Emissionen Aktuell: System lärmabhängiger Trassenpreise (LaTPS) unterscheidet Wagen nur danach, ob sie die Grenzwerte der TSI Noise (für Neufahrzeuge) einhalten (d. h. entweder GG- oder K/LL-Sohlen bzw. Scheibenbremsen) Denkbar: LaTPS gemäß den realen Emissionen: Zusatzbonus für besonders leise Wagen Bewertung des realen Wartungszustands eines Fahrzeugs Erforderlich: Elimination des Oberbaueinflusses Messgröße: Vorbeifahrtpegel des einzelnen Wagens/Fahrzeugs (Wagenidentifikation erforderlich) Vorbeifahrtpegel des Zuges Messnetz umfassend System muss gerichtsfest sein Aufwändiges System mit hohen Transaktionskosten MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

17 Kontrolle von zulässigen Fahrzeugemissionen Identifikation von Fahrzeugen mit unzulässigen Emissionen (Defekte wie Flachstellen, unrunde Räder etc.) Als Hinweis für die Betreiber : Zuführung zur Werkstatt Oder Sanktionen der Überwachungsbehörde (z. B. EBA) Betriebsbeschränkungen Bußgelder etc. Rahmenbedingungen wie beim LaTPS auf Basis realer Emissionen Aufwändiges System Vor Allem zur Umsetzung des GG-Wagen-Verbots sinnvoll MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

18 Messtechnische Ermittlung der realen Geräuschemissionen Fahrwege 1 Fahrwege: Großer und zeitlich veränderlicher Einfluss der Fahrwegeigenschaften auf die Emissionen des Schienenverkehrs Bsp. Schienenrauheit - UBA-Messungen Zeitlicher Verlauf des normierten Emissionspegels von IC/IR-Zügen jeweils einzelner Messgleise (UBA-Bericht Geräuschemissionen von Eisenbahnen (Texte 61/03 vom September 2003)) MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

19 Messtechnische Ermittlung der realen Geräuschemissionen Fahrwege 2 Schall 03 alt/neu zwei Arten von Fahrflächenzustand Durchschnittlich: setzt implizit voraus, dass Oberbauschleifen erneut vorzunehmen ist, wenn die Emissionen für das normierte Zugkollektiv ca. 6 db(a) über den Emissionen kurz nach dem Schliff liegen Keine Überwachung der Emissionen Besonders überwachtes Gleis: Akustisches Schleifen mit Schleifzyklus analog zum durchschnittlichen Gleis Überwachung (Monitoring!) der Emissionen mit dem DB- Schallmesswagen (Nahfeldpegel) Transparente Überwachung des durchschnittlichen Fahrflächenzustands muss für Lärmvorsorge und sanierung festgelegt werden. Messtechnik: Schallmesswagen der DB MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz

20 Instrumente: Bestandsfahrzeuge Umrüstung 2 Zentrales Problem: zusätzliche Betriebskosten durch Umrüstung (bislang nicht berücksichtigt) Bsp. DB: Umrüstquote 33 % bis Ende 2016 Bsp. AAE: Umrüstquote 10 % bis Ende 2016 Umrüstquote in % Zeitachse 20

21 Umrüstprogramm der DB: d. h. bis Ende % 21

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