Das Aktuelle aus Steuern und Wirtschaft Nr. 4/14 GmbH und ihre Gesellschafter
|
|
- Rudolf Gerstle
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Frankfurt am Main Bleidenstraße Frankfurt am Main Fon +49 (0) Fax +49 (0) Lampertheim Kaiserstraße Lampertheim Fon +49 (0) Fax +49 (0) Berlin Hardenbergstraße Berlin Fon +49 (0) Fax +49 (0) Das Aktuelle aus Steuern und Wirtschaft Nr. 4/14 GmbH und ihre Gesellschafter 1. Wann wird fehlerhaft berechneter Arbeitslohn besteuert? 2. Welches Gehalt ist bei mehreren Geschäftsführern angemessen? 3. GmbH muss nicht für nichtabgeführte Lohnsteuer haften 4. Darlehenszinsen: Abgeltungsteuer auch bei GmbH-Anteilen über 10 %? 5. Selbstanzeige: Konkrete Verschärfungen beschlossen 6. Kein Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung 7. Insolvenz: Wird die umsatzsteuerliche Organschaft beendet? 8. Haftungsschulden: Verrechnung mit Gesellschafterguthaben unzulässig 9. Klarstellende Gesetzesänderungen können unzulässig sein 10. Wie wird die Umwandlung in eine KG steuerlich behandelt? 11. Investitionsabsicht muss nachweisbar sein 12. Darlehensverzicht kann die Anschaffungskosten erhöhen 13. Ausschüttung muss zeitnah bescheinigt werden STEUERTERMINE 1. Wann wird fehlerhaft berechneter Arbeitslohn besteuert? In einem aktuell entschiedenen Fall des Finanzgerichts Niedersachsen waren insbesondere drei Fragen strittig: 1. Handelt es sich bei fehlerhaft berechnetem Arbeitslohn (hier: Tantiemen und Urlaubsgeld) eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, der von seiner GmbH als Arbeitgeber zurückgefordert wird, um Arbeitslohn im Jahr des Zuflusses? 2. Zu welchem Zeitpunkt kann der Abfluss der überzahlten Beträge steuermindernd berücksichtigt werden? 3. Ist eine Korrektur auch bei bestandskräftigen Steuerbescheiden möglich? Das Gericht entschied, dass überzahlte und somit rückforderungsbelastete Tantiemen und Urlaubsgelder zunächst einmal im Jahr des tatsächlichen Zuflusses als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen sind. Zahlt anschließend ein Arbeitnehmer seinen erhaltenen und der Lohnsteuer unterlegenen Lohn wieder zurück, gilt das früher gezahlte Gehalt als weiterhin zugeflossen. Als Folge hieraus werden die später zurückgezahlten Beträge im Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten berücksichtigt.
2 Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen Arbeitnehmer oder einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Das spielt insbesondere für den Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses der Rückzahlungsbeträge keine Rolle. Achtung: Allein die Ansätze von Rückzahlungsforderungen der GmbH gegenüber einem Gesellschafter oder Verbuchungen auf dem Gesellschafter- Verrechnungskonto bewirken noch keinen tatsächlichen Abfluss der Rückzahlungsbeträge beim Arbeitnehmer. Hierzu müssen die Gelder fließen. Rückzahlungen oder -belastungen stellen kein rückwirkendes Ereignis dar. Vielmehr ist dem Umstand der Rückzahlung durch eine Korrektur im Rückzahlungs- bzw. Rückbelastungsjahr Rechnung zu tragen. Das kann die negative Folge haben, dass keine Steuerminderungsbeträge berücksichtigt werden können, wenn der eigentlich zu ändernde Steuerbescheid schon bestandskräftig ist. 2. Welches Gehalt ist bei mehreren Geschäftsführern angemessen? Oft ist strittig, ob ein Geschäftsführergehalt bei Bestellung mehrerer Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Denn das Finanzamt sieht den Betrag über der nach seinem Dafürhalten angebrachten Obergrenze als sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung an, mit der Folge, dass die GmbH den Lohnaufwand in dieser Höhe nicht von der Steuer abziehen darf. Darüber hinaus handelt es sich dann hierbei auch nicht mehr um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern um Kapitaleinkünfte. Nachteilig ist, dass Werbungskosten in diesem Fall nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden können. Vor diesem Hintergrund streiten sich Finanzverwaltung und Steuerberater regelmäßig um die Frage, wie viel ein Gesellschafter-Geschäftsführer verdienen darf. In den zahlreichen Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (BFH) wird auf den Einzelfall abgestellt, insbesondere auf die Größe der Gesellschaft, die Anzahl und die genaue Tätigkeit der Geschäftsführer. In einem aktuellen Fall im Saarland erhielten die beiden Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH neben dem Festgehalt eine Tantieme in Höhe von 25 % des Jahresüberschusses vor Körperschaftsteuer (Ertragsteuer). Zudem stand ihnen ein Pkw auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die Gesamtbezüge beider Gesellschafter beliefen sich auf jeweils (2002), (2003) sowie (2004). Die GmbH erwirtschaftete in den Zeiträumen Umsätze von (2002), (2003) sowie (2004). Laut Finanzamt hätten beide Geschäftsführer zusammen pro Jahr nicht mehr als insgesamt als obere Grenze im Fremdvergleich - verdienen dürfen. Die Klage der Geschäftsführer blieb vor dem BFH erfolglos. Es fehlte eine Aufgabenverteilung zwischen den beiden, denn in dieser Betriebsgrößenordnung ist nur ein Geschäftsführer üblich. Zudem haben beide in erster Linie Ingenieurdienstleistungen erbracht, das heißt ihre Tätigkeit bezog sich nur in untergeordnetem Umfang auf die Geschäftsführung der GmbH. 3. GmbH muss nicht für nichtabgeführte Lohnsteuer haften Allgemein bekannt ist, dass GmbH-Geschäftsführer für gewöhnlich bei ihrer GmbH angestellt sind. Weniger geläufig ist dagegen, dass es auch GmbH-Geschäftsführer gibt, die gerade keine Angestellten sind. Diesen Kenntnisstand hatte offensichtlich auch ein Finanzamt, das einen GmbH-Geschäftsführer als Angestellten behandelte, ohne die Art seines Arbeitsverhältnisses zu überprüfen. Da die GmbH als Arbeitgeberin für nichtabgeführte Lohnsteuer hätte haften müssen, wehrte sie sich natürlich. Denn der Geschäftsführer hatte über mehrere Jahre Geld aus der GmbH entnommen, was in den Jahresabschlüssen als Forderung ihm gegenüber ausgewiesen wurde. Da er selbständig tätig war, wurde dieser Betrag bei ihm spiegelbildlich als Verbindlichkeit ausgewiesen. Bei einem Angestelltenverhältnis hätte es jedoch Lohn dargestellt und versteuert werden müssen. Als Schuldner hätte zwar der Angestellte gegolten, für die Steuer hätte aber der Arbeitgeber gehaftet. Das Finanzgericht Hamburg hat das Vorgehen des Finanzamts missbilligt und den Haftungsbescheid gegen die GmbH als fehlerhaft verworfen. Denn das Finanzamt hatte einfach ein Angestelltenverhältnis unterstellt, ohne den Sachverhalt dahin gehend zu überprüfen. Selbst wenn die GmbH ihre Mitwirkungspflichten bei der Aufklärung verletzt hätte, wäre diese Unterstellung nicht zulässig gewesen. In solch einem Fall sinkt zwar der Anspruch an die Beweislast des Finanzamts - es reicht sozusagen die größtmögliche Wahrscheinlichkeit zur Feststellung eines Sachverhalts aus. Gar keine Ermittlungen zu unternehmen, ist jedoch nicht möglich und führt unweigerlich zu einem falschen und somit anfechtbaren Bescheid. Hinweis: Einer Aufforderung des Finanzamts zur Aufklärung von Tatsachen, die eine Steuer mindern oder erhöhen, müssen Sie Folge leisten. Andernfalls kann das Amt Zwangsmaßnahmen ergreifen, um die Auskünfte zu bekommen, oder es entscheidet einfach nach der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit. 4. Darlehenszinsen: Abgeltungsteuer auch bei GmbH-Anteilen über 10 %? Bei der Finanzierung einer GmbH stellt sich ab einer bestimmten Größe eine wichtige Frage: Sollte sie mit Eigenoder Fremdkapital erfolgen? Bei Fremdkapital spielt die Bankfinanzierung immer noch eine große Rolle. Aber auch das Darlehen eines Gesellschafters stellt Fremdkapital dar. Auf der einen Seite sind die Zinsen dann Betriebsausgaben und auf der anderen unterliegen sie der Abgel
3 tungsteuer - üblicherweise mit einem Steuersatz von 25 %. Ein Gesellschafter mit mehr als 10 % GmbH- Anteilen muss die Darlehenszinsen jedoch seinem individuellen Steuersatz unterwerfen. Und das kann mitunter der Spitzensteuersatz von 42 % bis 45 % sein. Das Finanzgericht Münster (FG) hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, ob diese Regelung denn verfassungskonform ist: In dem zu beurteilenden Fall standen für die Darlehensaufnahme der GmbH ausschließlich wirtschaftliche Gründe im Vordergrund. Die Finanzierung besorgte jedoch keine Bank, sondern eine zu 50 % beteiligte Gesellschafterin. Obwohl die Darlehensverträge so konzipiert waren, dass sie steuerlich voll anerkannt wurden, lag der Nachteil für die Gesellschafterin auf der Hand: Wäre - wie im Fall einer fremden Privatperson - Abgeltungsteuer auf die von der GmbH gezahlten Zinsen angefallen, hätte sie nur 25 % Steuern zahlen müssen. Entsprechend der Verwaltungsauffassung und der gesetzlichen Regelung stand jedoch ein wesentlich höherer Steuersatz auf ihrem Steuerbescheid. Das FG stimmte der Gesellschafterin allerdings nicht zu. Da eine höchstrichterliche Entscheidung über diese Frage aber noch aussteht, muss der Bundesfinanzhof in Kürze über den strittigen Punkt urteilen. Hinweis: Darlehen zwischen Gesellschaftern und ihren Kapitalgesellschaften sind häufig und bestimmen teilweise die Finanzierungsstruktur der GmbH. Da eine Besteuerung der Darlehenszinsen mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % für Anteilseigner durchaus vorteilhaft ist, sollten Sie Ihre Steuerbescheide in einem gleichgelagerten Fall anfechten. So können Sie später gegebenenfalls vom Ausgang des anhängigen Verfahrens profitieren. 5. Selbstanzeige: Konkrete Verschärfungen beschlossen Die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige war schon länger im Gespräch. Erste konkrete Schritte unternahmen jetzt die Finanzminister der Länder auf ihrer Jahrestagung in Stralsund im Mai Bei diesem Treffen wurden unter anderem folgende Eckpunkte beschlossen: Die Berichtigungspflicht erstreckt sich künftig in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf mindestens zehn Jahre. Zudem wird die Strafbefreiung an die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuer für den gesamten Zeitraum geknüpft. Die Strafverfolgungsverjährung wird auch bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Sofern künftig ein Fall von schwerer Steuerhinterziehung vorliegt, wird von der Strafverfolgung nur noch abgesehen, wenn der Steuerbürger gleichzeitig einen Zuschlag zahlt. Bislang wird bei Hinterziehungsbeträgen über nur von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn der Steuersünder einen 5%igen Strafzuschlag auf die hinterzogene Steuer zahlt. Nunmehr greift der Zuschlag bereits früher - und zwar je nach Hinterziehungsvolumen in folgender Höhe: Hinterziehungsvolumen Strafzuschlag über bis % über bis 15 % über % Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige tritt künftig nur ein, wenn der Steuerbürger sofort Hinterziehungszinsen von 6 % jährlich entrichtet. Hinweis: Ein entsprechendes Gesetz mit dem verschärften Regelwerk soll zum in Kraft treten. Wer plant, seine steuerlichen Verfehlungen gegenüber dem Finanzamt offenzulegen, sollte daher unbedingt noch vor dem Jahreswechsel handeln. Da eine Selbstanzeige einer akribischen Vorbereitung bedarf, sollten Betroffene frühzeitig steuerfachkundigen Rat einholen. 6. Kein Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn der Leistungsempfänger selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Der Vorsteuerabzug ist jedoch auch dann schon ausgeschlossen, wenn der Leistungsempfänger wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Eingangsumsatz an einer Steuerhinterziehung beteiligt. In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Münster (FG) hatte ein Goldhandelsbetrieb Edelmetalle von einer GmbH eingekauft. Er machte aus den Ankäufen einen Vorsteuerabzug geltend. Das Finanzamt versagte diesen, da die GmbH die Umsatzsteuer aus den Lieferungen nicht gezahlt hat. Beispiel: Unternehmer U1 liefert an den Unternehmer U2 Metalle für Unternehmer U2 macht aus dieser Lieferung Vorsteuer geltend. Bei einer späteren Prüfung stellt das Finanzamt fest, dass U1 in betrügerischer Absicht seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und die Umsatzsteuer aus der Lieferung nicht abgeführt hat. U2 kann den Vorsteuerabzug nicht beanspruchen, wenn er von dem Steuerbetrug Kenntnis hatte bzw. diesen erkennen konnte. Das FG hält es im Streitfall für wahrscheinlich, dass der Sitz der GmbH lediglich ein Scheinsitz war. Ein Geschäftsbetrieb war unter der Adresse, die auch in den Abrechnungsdokumenten angegeben war, nicht vorhanden. Es handelte sich dabei um die Anschrift eines Büroservice. Das FG geht auch davon aus, dass die Geschäfts
4 führer des Goldhandelsbetriebs den Steuerbetrug durch die GmbH zumindest hätten erkennen können. Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen. Eine endgültige Entscheidung steht damit noch aus. Aber auch wenn die Entscheidung nur vorläufig ist, sieht es für den Vorsteuerabzug des Goldhändlers schlecht aus. 7. Insolvenz: Wird die umsatzsteuerliche Organschaft beendet? Sofern eine juristische Person (z.b. eine GmbH) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist, liegt eine sogenannte umsatzsteuerliche Organschaft vor, so dass die juristische Person als Organgesellschaft zu einem unselbständigen Teil der anderen Gesellschaft (des Organträgers) wird. Hinweis: Beide Gesellschaften bilden dann umsatzsteuerlich eine Einheit, so dass der Organträger auch die Steuer für Umsätze schuldet, die von der Organgesellschaft gegenüber Dritten ausgeführt werden. Die Innenumsätze zwischen Organträger und Organgesellschaft lösen keine Umsatzsteuer aus. Beruht die Steuerschuld des Organträgers auf der Umsatztätigkeit der Organgesellschaft, steht ersterem ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen letztere zu. In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun daran gezweifelt, dass eine umsatzsteuerliche Organschaft nach einer Insolvenzeröffnung weiter fortbesteht. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies gleichermaßen für die Insolvenzeröffnung beim Organträger wie auch bei der Organgesellschaft. Vorliegend war sowohl über das Vermögen des Organträgers als auch der Organgesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Finanzamt ging von einem Fortbestand der Organschaft aus, so dass der Organträger die Umsätze der Organgesellschaften auch während des Insolvenzverfahrens weiter zu versteuern hatte. Der BFH zweifelte jedoch an dieser Annahme und verwies auf die nur noch eingeschränkten Möglichkeiten zur Anspruchsdurchsetzung bei einer Insolvenzeröffnung: Bei einem Insolvenzverfahren des Organträgers ist die Umsatzsteuer, die auf die Umsatztätigkeit der Organgesellschaft entfällt, keine Masseverbindlichkeit und kann daher vom Finanzamt nicht durch Steuerbescheid gegen den Organträger festgesetzt werden. Ferner ist der Organträger im Falle einer Insolvenz der Organgesellschaft nicht berechtigt, seinen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen diese als Masseverbindlichkeit geltend zu machen. Hinweis: Die Entscheidung beruht lediglich auf einer summarischen Prüfung, da sie ein AdV-Verfahren betrifft. Es bleibt abzuwarten, wie sich der BFH im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren äußern wird. 8. Haftungsschulden: Verrechnung mit Gesellschafterguthaben unzulässig Sofern Sie zu mehr als einem Viertel am Grund- oder Stammkapital eines Unternehmens beteiligt sind und diesem Gegenstände zur Verfügung stellen (z.b. Grundstücke oder Gebäude), können Sie mit letzteren für die betrieblichen Steuern des Unternehmens in Haftung genommen werden. Hinweis: Die Haftung ist allerdings auf die überlassenen Gegenstände beschränkt - sie reicht nicht in Ihr gesamtes Vermögen hinein. Ferner können Sie nur für Steuern haftbar gemacht werden, die auf Zeiten der wesentlichen Beteiligung am Unternehmen entfallen. Diese Haftungsregelung soll es den Finanzämtern ermöglichen, Steuerforderungen genauso gut eintreiben zu können wie in Fällen, in denen die Gegenstände zum Vermögen des Unternehmens gehören. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) verbietet es dieser Regelungszweck den Finanzämtern aber, eine entsprechende Haftungsschuld mit einem bestehenden Steuerguthaben des Gesellschafters aufzurechnen. Im Entscheidungsfall hatte das Finanzamt die alleinige Gesellschafterin einer insolventen GmbH in Haftung genommen und den geforderten Betrag mit einem bestehenden Umsatzsteuerguthaben der Gesellschafterin aufgerechnet. Der BFH erklärte, eine Aufrechnung der Haftungsschuld mit persönlichen Forderungen des Gesellschafters sei nicht möglich, da dies über das gesetzgeberische Ziel hinausschießen würde. Denn die Forderungen eines Gesellschafters stünden dem Finanzamt auch dann nicht zur Befriedigung betrieblicher Steuerschulden zu, wenn die überlassenen Gegenstände dem Unternehmen selbst gehören würden. 9. Klarstellende Gesetzesänderungen können unzulässig sein Zugegeben: Es dürfte eine der schwierigsten Disziplinen sein, neue Steuergesetze zu formulieren. Schließlich beschäftigen sich nach der Veröffentlichung etwa Steuerberater mit diesen Vorschriften. Deshalb verwundert es nicht, dass ein Gesetz auch einmal anders verstanden wird, als es eigentlich gemeint war. In diesem Fall bekommen Steuerberater vor Gericht oft Recht. Häufig initiiert die Finanzverwaltung daraufhin eine Gesetzesänderung über den Bundesrat, durch die das erstrittene Urteil dann ins Leere läuft. Darüber hinaus soll diese oft auch für zurückliegende Zeiträume gelten - schließlich handelt es sich um Klarstellungen. In den Augen der Steuerzahler und der Berater sind diese allerdings ein rotes Tuch. Denn trotz der durch ein Urteil geschaffenen Transparenz bewirkt die Finanzverwaltung auf diesem Wege eine Gesetzesänderung durch die Hintertür und macht somit alle Gestaltungen und Steuerbescheide zunichte
5 Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb vor kurzem zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich bei vielen Klarstellungen um konstitutive, das heißt rechtsbegründende Gesetzesänderungen handelt, die verfassungswidrig sind. Hinweis: Es bleibt zu hoffen, dass sich die Finanzverwaltung diesen Grundsatzbeschluss zu Herzen nimmt und vom bisherigen Usus der klarstellenden Gesetze Abstand nimmt. Nur so ist Steuerberatung plan- und gestaltbar. 10. Wie wird die Umwandlung in eine KG steuerlich behandelt? Treuhandverhältnisse werden in der Praxis oft dazu genutzt, die wahren Beteiligungsstrukturen an einer Gesellschaft zu verschleiern. Rein zivilrechtlich funktioniert das auch und fremde Dritte können nicht erkennen, wer an der jeweiligen Gesellschaft beteiligt ist. Steuerrechtlich haben Treuhandverhältnisse jedoch keine Bedeutung, da das Finanzamt den Treugeber als Anteilseigner behandelt. Im Extremfall führt dies sogar dazu, dass es eine Gesellschaft nicht anerkennt. Beispiel: Die M-GmbH hält - unmittelbar - 99 % an der T-KG. 1 % hält sie als Treugeberin über die S-GmbH, die die Anteile damit treuhänderisch für die M-GmbH hält. Zivilrechtlich besteht die T-KG, da mindestens zwei Gesellschafter vorhanden sind. Steuerrechtlich ist aber nur ein Gesellschafter (M-GmbH) vorhanden, die Existenz der T-KG wird deshalb verneint, da eine Personengesellschaft sich mindestens aus zwei Gesellschaftern zusammensetzt. Folglich wird der Betrieb, den die T-KG innehat, steuerlich der M-GmbH zugerechnet. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat sich jetzt mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn die T-KG vorher eine - steuerlich anzuerkennende - GmbH gewesen ist und in eine KG umgewandelt wird. Anhand eines ausführlichen Beispiels stellt sie anschaulich dar, dass dann sämtliche in der GmbH vorhandenen stillen Reserven aufzudecken sind. 11. Investitionsabsicht muss nachweisbar sein Einnahmenüberschussrechner mit einem Gewinn von maximal bzw. Bilanzierer mit einem Betriebsvermögen von maximal haben die Möglichkeit, bei einer geplanten Investition bis zu drei Jahre im Voraus ihre Steuern zu mindern. Die Rede ist vom sogenannten Investitionsabzugsbetrag, einem Wahlrecht. Unternehmer, die dieses in Anspruch nehmen, können insgesamt 40 % der geplanten Anschaffungskosten im Jahr der Planung von ihrem Gewinn abziehen. So können sie ihre Steuerlast verschieben und einen Zinsvorteil generieren, was ihnen die Finanzierung der Investition erleichtern soll. Der Investitionsabzugsbetrag kann bis zu dem Zeitpunkt genutzt werden, in dem der Steuerbescheid nicht mehr änderbar ist. Das dachte sich auch ein Unternehmer und übte sein Wahlrecht aus, nachdem die Betriebsprüfung einen höheren Gewinn festgestellt hatte. Dieses Vorgehen ist nach geltendem Recht zulässig und wird häufig so praktiziert. Das Finanzgericht Düsseldorf machte dem Unternehmer dennoch einen Strich durch die Rechnung. Als notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags muss ein Unternehmer nämlich unter anderem auch seine Investitionsabsicht über die Investitionsplanung glaubhaft machen. Die betriebliche Übung - alle zwei Jahre wird ein neues Fahrzeug gekauft - gilt zumindest dann nicht als glaubhafte Investitionsabsicht, wenn gar keine Aufzeichnungen über Angebotseinholungen oder Ähnliches vorliegen. Auch können private Veränderungen wie das Erreichen des Rentenalters oder die Liquiditätssituation die Investitionsabsicht unglaubhaft erscheinen lassen. Hinweis: Zum Ende eines jeden Jahres sollte der Punkt Investitionen in der Zukunft auf jeden Fall auf die Tagesordnung kommen. Schon aus Gründen der wirtschaftlichen Planung, aber auch, weil das steuerliche Wahlrecht später möglicherweise ausgeübt werden soll. Der Grund muss hier nicht zwingend eine Betriebsprüfung sein. 12. Darlehensverzicht kann die Anschaffungskosten erhöhen Ein Darlehen kann man nicht nur von einer Bank bekommen, sondern auch selbst vergeben. Wichtig im Zusammenhang mit einer Darlehensvergabe - etwa an eine GmbH - ist, inwiefern beim Eintritt einer Krise eine Rückzahlung erfolgt. Gibt es außerplanmäßige Kündigungsmöglichkeiten? Ist bei einer Insolvenz eine Rangfolge zu beachten? Diese Fragen sind nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch aus steuerlicher Sicht interessant. Wenn ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt und mit dieser vereinbart, dass er bei einer Krise auf eine außerplanmäßige Kündigung verzichtet und dass erst alle anderen Gläubiger bedient werden, spricht man von einem einfachen Rangrücktritt. Im ersten Moment ist das nicht relevant, führt bei Eintritt einer Krise jedoch zu ernsthaften steuerlichen Konsequenzen. Das musste auch ein Gesellschafter erfahren, der in der Krise seiner Gesellschaft zuerst auf die Rückzahlung seines Darlehens mit einfachem Rangrücktritt verzichtet hatte und anschließend seinen Gesellschaftsanteil veräußerte. Für den Gesellschafter stellte der Darlehensverzicht eine sogenannte verdeckte Einlage in die Gesellschaft dar. Entsprechend stiegen auch seine Anschaffungskosten an der Gesellschaft. Zur Ermittlung seines Veräußerungsgewinns konnte er somit die gesamten Anschaffungskosten - inklusive des Darlehenswerts - vom Veräußerungspreis abziehen
6 Dieser Vorgehensweise stimmte auch das Finanzgericht Köln (FG) zu. Eigentlich wäre für die Beurteilung des Darlehens als Anschaffungskosten ein qualifizierter Rangrücktritt erforderlich gewesen. Das FG urteilte jedoch, dass bei Gewährung des Darlehens unter den genannten Bedingungen von vornherein sogenanntes funktionales Eigenkapital gebildet wurde. Das bedeutet, dass das Darlehen an sich zwar Fremdkapital darstellte, aber Eigenkapitalcharakter besaß. Die Frage, ob es zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet werden konnte, beantwortete das Gericht eindeutig mit Ja!. Da der Bundesgerichtshof vergleichbare Darlehen gesellschaftsrechtlich ebenfalls als Einlage ansieht, bekam das Finanzamt noch nicht einmal Gelegenheit, Revision einzulegen. Hinweis: Durch das Urteil wurden die Konsequenzen bei einfachem und qualifiziertem Rangrücktritt nicht verändert, sondern nur genauer erläutert. Wollen Sie als Gesellschafter Ihrer GmbH ein Darlehen gewähren, sollten Sie sich dieser Unterschiede bewusst sein. 13. Ausschüttung muss zeitnah bescheinigt werden Ein steuerliches Einlagekonto ist ein fingiertes Konto, auf dem alle Einlagen der Gesellschafter einer GmbH festgehalten werden. Per Ausschüttung zurückgewährte Mittel aus diesem Konto sind beim Gesellschafter nicht steuerpflichtig, sondern mit den Anschaffungskosten der Beteiligung zu verrechnen. Damit ein Gesellschafter (z.b. ein Aktionär) weiß, in welcher Höhe eine Dividende aus diesem Konto finanziert wurde, muss dies auf der Steuerbescheinigung zur Ausschüttung entsprechend vermerkt sein. Wird der Vermerk bei der Erstellung der Steuerbescheinigung vergessen oder wird diese gar zu spät erstellt, bestraft das Körperschaftsteuergesetz den Ausschüttungsempfänger mit einer Steuerpflicht der Dividende. Um eine Verspätung zu vermeiden, muss die Bescheinigung vor dem Erlass des Körperschaftsteuer- und Feststellungsbescheids durch das Finanzamt erstellt werden. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat festgestellt, dies gelte selbst dann, wenn der Feststellungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Hinweis: Achten Sie bei Ausschüttungen darauf, dass die Steuerbescheinigungen zeitnah ausgestellt und an die Empfänger übergeben werden. STEUERTERMINE August 2014 September 2014 Oktober (*14.08.) (*15.09.) (*13.10.) Umsatzsteuer Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (*18.08.) Gewerbesteuer Grundsteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt Einkommensteuer mit SolZ u. KiSt (Vorauszahlung) Körperschaftsteuer mit SolZ (Vorauszahlung) Umsatzsteuer (Monats-/Quartalszahler) Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monats-/Quartalszahler) /29.10.** Sozialversicherungsbeiträge Sozialversicherungsbeiträge Sozialversicherungsbeiträge *) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt. **) Der Reformationstag (31.10.) ist Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für Kassen mit Sitz in diesen Bundesländern gilt der frühere Fälligkeitstermin. Für alle übrigen der spätere. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu den behandelten Themen wird gerne weitere Auskunft erteilt
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle
Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen Bei einem Darlehensvertrag unter Eheleuten unterliegen die Zinseinnahmen des darlehensgewährenden Ehegatten nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, wenn sein darlehensnehmender
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrInsgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
Mehre) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrUmsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
MehrBetrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte
Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser
MehrVorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
MehrVon Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen
Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen Wer wir sind eine hochqualifizierte StB- und WP-Kanzlei mit 20 Mitarbeiter/innen seit über 50 Jahren in Weinheim seit 2008: Weinheims erster Fachberater für
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrZusatztipps mit Zukunftspotenzial.
113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrKeine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten
Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrSanierung und Insolvenz. Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Sanierung und Insolvenz Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrErbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen
Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen 1. Vorschalten einer Gesellschaft Wird aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrUmkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS
ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrDer Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrSchnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7
Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Wichtiges vorab 9 Außergerichtlicher Einigungsversuch 45 Gerichtliches Einigungsverfahren 79 Insolvenzverfahren 103 Wohlverhaltensphase 117 Am
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
MehrOnline-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen
Per Post/Fax/Mail an: Anwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann Freihofstr. 6 73730 Esslingen Fax: 0711-368438 Mail: info@hh-h.de Gesellschafter/in Adresse Telefon: geschäftlich: Fax E-Mail privat: Genaue
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrIndirekte Teilliquidation
Transponierung und Unsere Serie Was ist eigentlich... behandelt aktuelle und viel diskutierte Themen, die beim Nicht-Spezialisten eine gewisse Unsicherheit hinterlassen. Wir wollen das Thema jeweils einfach
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 22/2014 16.05.2014 IL Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrWie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren
Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrDie Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart
Die Änderungen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh Zweite Insolvenzrechtsreform Insolvenzverfahren 1. Bereits gültige Änderungen seit 19.07.2013 2. Neuregelungen für
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrIhr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?
Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrHANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
MehrVorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!
Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrBUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02
BUNDESFINANZHOF Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer freiwillig alle Anteile an seiner GmbH, kann die Entschädigung für die Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit gleichwohl von dritter Seite
Mehr4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick
4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht
MehrPrimzahlen und RSA-Verschlüsselung
Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also
Mehr10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
MehrDie neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrBuchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011
Vorbemerkung... 1 1. Erste Schritte...Fehler! Textmarke nicht definiert.3 2. Einrichten des Programms... 5 3. Buchungen... 22 1. Anfangsbestand buchen... 22 2. Privateinlage in die Kasse... 26 4. Buchungen
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrBeteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH
Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:
Mehr