OMBUDSMANN - Graz bei der Kleine Zeitung Schönaugasse 64 A - Graz

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1 Dipl. Ing. Franz Fidler SLO/D Slovenska Bistrica, den 29. März 2010 Borisa Winterja 3 SLO 2310 Slovenska Bistrica Telefon 00386/31/ E- Mail franc_fidler@t-2.net Mit Rückschein! Seiten 4! + Konvolut von Beilagen ca. 120 Seiten! OMBUDSMANN - Graz bei der Kleine Zeitung Schönaugasse 64 A - Graz A O Betreff: Bettelbrief um die Hilfe- an den Ombudsmann Graz! Beschwerde gegen die Schöllerbank AG in Graz am Eisernem Tor 3 Graz - wegen: Nicht Einhaltung der Bankvorschriften! Nach dem Beschluss vom OGH zu Gunsten der Schöllerbank, wird mit seit fast 10 Jahre meine Pension für die Prozesskosten der Schöllerbank gepfändet, sie weigerte sich mich von dem Schuldenstand zu informieren. Und obwohl die Schuld für die Prozesskosten vor ca. 30 Monaten durch Pfändung meiner Pension getilgt wurde, wird mir meine Pension weiterhin monatlich um 977,- Eur gepfändet. Wie erwähnt, die Schöllerbank weigert sich, mich von dem Schuldenstand mit der Abrechung zu informieren. Um über die bisherigen, 17 jährigen bestialischen Mieshandlungen meiner Person in Österreich zu informieren: Kopien von diesem Schreiben an: Office of the Commissioner for Human Rights Europäischer Ombudsmann Thomas Hammarberg - Council of Europe P. Nikiforos Diamandoures F Strasbourg Cedex, FRANCE F Strasbourg Cedex, FRANCE Registriernummer: 2747/2009/FS Beschwerdenummer: 2747/2009/FS Eine weitere Kopie: Persönlich an den Herrn Bundespräsident Dr. Heiz Fischer- Österreichische Präsidentschaftskanzlei, der seit seinem Amtsauftritt zur Gänze über die rechtsund verfassungswidrigen, strafbaren Handlungen in der Schöllerbank informiert wird. Sehr geehrte Damen und Herrn! Ich bitte Ihre Institution mir behilflich zu sein, es handelte sich um folgendes: Ich klagte die Schöllerbank wegen mir im Jahre 1992 in der Schöllerbank geklauten meinen DM- und CHF- Wertpapieren, so wie Zahlungen als Festgeld, in einem Gesamtwert vom S 11, Stand 10 August 1993, den Tag als die Klage eingebracht wurde.

2 2 ch will mit dem besonderem Nachdruck betonen, dass diese meine Bitte, dieses mein Anliegen, an ihre Institution, hat mit Rechtsprechung der Gerichte nichts zu tun hat. Es IC:\fidler\ A Ombudsmann Graz Kleone Zeitung 20-März-2010.doc geht nicht darum, um die Rechtsprechung der Gerichte zu beurteilen, sondern nur darum, das der Schuld für die vom Gericht bestimmten Prozesskosten der Bank, mit der Pfändung meiner Pension getilgt wurde und mir werden weiterhin die Ratten bei meiner Rentenversicherung gepfändet: x Dies geschieht nicht in Burkina Faso in der Republik in W. Afrika- diese Kriminalität abspielte sich in Graz! - Seit dem 1. Dezember 2001 bekomme ich von der Bank keine Information, von der gepfändete Pension mit dem Schuldenstand - Die Schöllerbank in Graz ignorierte alle meine Schreiben. Mehr in der Vorsetzung! ie Klage wurde in der ersten Instanz und in der Berufung, natürlich zu Gunsten der DSchöllerbank entschieden. Nur als Information, die mit meinem Anliegen an den Ombudsmann nichts zu tun hatte: Rechtsstaatlichkeit Österreichs wird in Frage gestellt! Um den Diebstahl von meinen DM- und CHF- Wertpapieren, so wie Zahlungen als Festgeld in der Schöllerbank zu legalisieren und mich endgültig mit dem Beschluss vom Oberstengerichthof zu berauben, klagte beim OGH ein kriminelles Trio: - In meinem Namen und ohne mich - Ohne von mir unterschriebene Vollmacht - Die Klagegebühr von S ,50 zahlte der Richter der Richter des LG für ZRS Graz aus der Staatskasse. - Es war keine Verfahrenshilfe, weil ich meinem Rechtsanwalt schriftlich verbot, zu jeder Zeit nachweisbar, ohne von mir unterschriebene Vollmacht zu klagen. Meine Menschenrechte in Österreich, werden geradezu mit den Füssen getreten! - Ich kannte nicht die Klageschrift, ich wusste niemals um was beim OGH geklagt wurde, ich spüre nur die Folgen: D er Richter des LG für ZRS Graz Dr. Karl Steiner, mit dem Kauf- Bestellung des Beschlusses beim Oberstem Gerichtshof verursachte der Schöllerbank die Prozesskosten und mir wird, nach der kriminellen Straftat des Kaufs des Beschlusses beim OGH zu Gunsten der Schöllerbank - meine Pension um 2/3 gepfändet. Mehr von der gepfändeten Pension in der Fortsetzung! In der Beilage sind, je zu zwei Seiten von den Gerichtsurteilen: 1 x vom LG für ZRS Graz 20 Cg 268/93h-46 vom 26. Juni Mit diesem Urteil verurteilte mich das Gericht, die Prozesskosten der Bank von S ,26 zu bezahlen.

3 3 1 x vom Oberlandesgericht Graz (2 R 101/96g) 20 Cg 268/93h-46, auch mit dem Datum 26. Juni Mit diesem Urteil verurteilte mich das Oberlandesgericht, die Prozesskosten der Bank von S ,12 zu bezahlen. Weil ich von der Schöllerbank im Jahre 1992 bis zum letzen Groschen beraubt wurde, konnte ich, wie schon angeführt, die angeführten Prozesskosten nicht bezahlen. Diese Prozesskosten, nachdem vom Staat Österreich beim Obersten Gerichtshof gekauftem Urteil, gehören in ein anders Kapitel und werden hier in diesem Schreiben nicht weiter erhörtet! Pfändungsdauer! Ab dem 1. Dezember 1991 und noch im Februar 2010, wird mir meine Pension bei der Rentenkasse in Ljubljana: SPIS Ljubljana gepfändet. Die gepfändeten Beträge, werden nach meine Information in Ljubljana, an die die UniCredit Bank überwiesen. Die Schöllerbank AG, ist eine 100 %-tige Tochter der Bank Austria Konzerns- UniCredit Group Die Schöllerbank, weigerte sich seit fast 10 Jahre, mich mindestens halbjährlich von den Schuldenstand zu informieren, Im November 2009 habe ich aus meinen Pensionszetteln festgestellt, dass meine Schuldver pflichtung - für die Prozesskosten auf die ich verurteil wurde, vor ca Monaten beglichen wurden. Mit meinem, von der Schöllerbank ignoriertem Schreiben vom , informierte ich die: Schöllerbank AG Am Eisernem Tor 3 A-8010 Graz, mit meiner Feststellung, wie folgt: Die Pfändungen meiner Pension, nach der Evidenz aus meinen Pensionszetteln: Seit dem Dez bis Februar 2010 (977 EUR) betrug Insgesamt ,-- EUR Nach den angeführten Urteilen in der Beilage, betrugen die Prozesskosten: LG für ZRS Graz 20 Cg 268/93 h-46 Prozesskosten ,26 ATS Oberlandesgericht 2 R 101/96g Prozesskosten ,12 ATS ,38 ATS Prozesskosten in Slowenien SIT ,00 : = 448,72 EUR ,38 ATS : (Kurz ATS : SIT) = ,54 EUR Plus Prozesskosten = 484,72 EUR Insgesamt ,54 EUR Stand , an dem Tag dieses Schreibens! Wenn die Schöllerbank auch berechtigt wäre zu pfänden, dann nur ,54 EUR

4 4 Gepfändet wurde insgesamt ,-- EUR minus = ,54 EUR Eine Überzahlung - Mehrleistung von ,46 EUR bzw % Die Daten wurden bestätigt von der Rentenkasse in Ljubljana. Tel Nr. SPIZ Ljubljana - Zentrale 01/ Frau Dolinšek tel. Gespräch am Überweisungen an die UniCredit Group Auch- Mein Urgenzschreiben an die Schöllerbank Graz einen Monat später, vom 19. Dez. 2009, wurde ebenso bis zum heutigem Tag ignoriert Ich bitte ihre Dienststelle des Ombudsmannes um folgendes: A/. Dass ich umgehend den Auszug- Schuldenstand mit der Abrechnung bekomme! B/. Und zweitens, das ich die Überzahlung umgehend auf meine Konto in Slowenien bekomme- auf: SWIFT(BIC): LJBASI2X IBAN: SI In meinem erstem Schreiben an die Schöllerbank vom schrieb ich: Ich friere, wegen der gepfändeter Pension kann ich mir das Heizöl nicht kaufen! Ich bitte sie umgehend, die Überzahlung, nach der Verrechnung am Donnerstag den 26.11/09, auf mein Konto bei der NLB Bank in Slovenska Bistrica überweisen wird und mich darüber per E- Mail zu informieren: SWIFT(BIC): LJBASI2X IBAN: SI NICHTS! Außerdem bat ich die Schöllerbank, mir am Donnerstag den 26.11/09 auch die Abrechnung für die bisherigen Pfändungen auszustellen. NICHTS! Ich will nochmals mit dem besonderem Nachdruck betonen, dass dieses mein Anliegen mit der Rechtsprechung der Gerichte nichts zu tun hat. Es geht in diesem meinem Schreiben lediglich nur darum: - Daß mir die Überzahlungen- Mehrleistungen mit den Zinsen überwiesen werden. - Dass mir der Schuldenstand mit der Abrechung zugestellt wird und - Die Pfändung bei der Rentenkasse mit dem 1. März 2010 widerrufen wird. In der Erwartung, daß werden sie meiner Bitte umgehend nachkommen, begrüße ich sie: Mit freundlichen Grüssen! DI Franz Fidler

5 Beilagen: 2 x zu zwei Seiten des Urteils vom LG für ZRS Graz und des Oberlandes- Gerichthofes 5

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