Wege zur umfassenden Teilhabe. Good Practice und Perspektiven. Trägerübergreifende Zusammenarbeit bei der Leistungserbringung
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- Annegret Waldfogel
- vor 7 Jahren
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1 Wege zur umfassenden Teilhabe Good Practice und Perspektiven Trägerübergreifende Zusammenarbeit bei der Leistungserbringung - Ein Bericht aus der Praxis - VBG Fachtagung - Hamburg,
2 Gliederung Themen: Rahmenbedingungen von Zusammenarbeit Praxis der Kooperation der DRV Ebenen der Zusammenarbeit (Metaebene, Einzelfälle) Beispielsfall Planung künftiger Aktivitäten Fazit Folie 2
3 Gliederung Themen: Rahmenbedingungen von Zusammenarbeit Praxis der Kooperation der DRV Ebenen der Zusammenarbeit (Metaebene, Einzelfälle) Beispielsfall Planung künftiger Aktivitäten Fazit Folie 3
4 Rahmenbedingungen von Kooperation UN-Behindertenrechtskonvention Aufgabe ist das Empowerment der Menschen, indem Ansprüche auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe geltend gemacht werden und ihre Durchsetzung ermöglicht wird. Zusammen mit dem SGB IX soll aus Sicht der Rentenversicherung die Selbstbestimmung behinderter Menschen und deren gleichberechtigte umfassende und dauerhafte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben unterstützt werden. Vorwort zu dem Projekt Wirtschaft inklusiv, Berufliche Inklusion: Da geht mehr als Sie denken! Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen ganz selbstverständlich und selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Ein wichtiger Schlüssel dazu ist Arbeit. Mehr und gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen gehört deshalb zu den wichtigen Vorhaben der Bundesregierung. Ein wesentlicher Grund dafür ist oft mangelnde Beratung, aber auch Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderungen spielen nach wie vor eine Rolle. Darum müssen wir noch besser informieren und dafür werben, Menschen mit Behinderungen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Denn Fakt ist, dass die meisten hoch motiviert und qualifiziert und damit ein Gewinn auch für die Wirtschaft sind. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Juli 2015 Gemeinsame Empfehlung "Rehaprozess" Die übergeordneten Bezüge der Gemeinsamen Empfehlung sind erkennbar, wenn es um Regelungen für die Bedarfserkennung, Teilhabeplanung, Durchführung und Sicherung der Nachhaltigkeit von Leistungen für Menschen mit Behinderung geht. Zunächst stecken die aktuellen Bezugspunkte UN-Behindertenrechtskonvention, Reformprozess der Eingliederungshilfe, Evaluationsvorhaben zum SGB IX den Rahmen für diese neue Gemeinsame Empfehlung ab. Gleichzeitig bestätigt sich die Einsicht in die Notwendigkeit, kontinuierlich trägerübergreifende Prozesse weiterzuentwickeln, um hier zu nachhaltigen Verbesserungen zu kommen. Folie 4
5 Rahmenbed...: ICF-basierte Strategien zur Teilhabe > Konsequente Eingliederungshindernisbeseitigungsorientierung Körperfunktionen und -strukturen Medizinische Rehabilitation Gesundheitsproblem (Gesundheitsstörung oder Krankheit) Aktivitäten Teilhabe: Arbeitsleben Umwelt- faktoren Rehabilitation mit Fokus auf berufliche Teilhabe Personenbezoge- ne Faktoren Strategisches Konzept für ein berufliches Reintegrationsmanagement in der Medizinischen Rehabilitation in der DRV BS-H Chr. Gutenbrunner, M. Schwarze, I. Ehlebracht-König, A. Kobelt, J. Miede Folie 5
6 Rahmenbedingungen von Kooperation > Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess Gemeinsame Empfehlung zur Erkennung und Feststellung des Teilhabebedarfs, zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe (Reha-Prozess) gemäß 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 13 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 8 und 9 SGB IX vom 1. August 2014 Die Grundlage dafür bildet der idealtypische Reha-Prozess mit seinen Phasen: Bedarfserkennung, Bedarfsfeststellung, Teilhabeplanung, Durchführung von Leistungen und Aktivitäten zum/am Ende einer Leistung zur Teilhabe. Anforderungen an die trägerübergreifende Zusammenarbeit Zur Realisierung eines einheitlichen und nahtlosen Rehabilitationsprozesses stellen die Rehabilitationsträger und Integrationsämter unverzüglich, insbesondere durch entsprechende Verfahren und Absprachen, sicher, dass auftretende Kooperations-, Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen einvernehmlich und rasch ergebnisorientiert geklärt werden und nicht zu Lasten der Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung gehen. Grenzen (Einschätzung der Rentenversicherung) Leistungen der Träger müssen sich an den Adressaten orientieren. Aufwand und Nutzen müssen in angemessenem Verhältnis stehen. Haushaltsrestriktionen (Rehadeckel) sind zu beachten. Folie 6
7 Rahmenbedingungen: Erwerbsminderungsrente ist keine Alternative > Teilhabe am Arbeitsleben schützt vor (Alters-) Armut! Folie 7
8 Gliederung Themen: Rahmenbedingungen von Zusammenarbeit Kooperationspartner der DRV Ebenen der Zusammenarbeit (Metaebene, Einzelfälle) Beispielsfall Planung künftiger Aktivitäten Fazit Folie 8
9 Praxis der Kooperation der DRV > Kooperationspartner Partner: BA Jobcenter Kommunen Integrationsämter GKV GUV Folie 9
10 Gliederung Themen: Rahmenbedingungen von Zusammenarbeit Kooperationspartner der DRV Ebenen der Zusammenarbeit (Metaebene, Einzelfälle) Beispielsfall Planung künftiger Aktivitäten Fazit Folie 10
11 Ebenen der Zusammenarbeit von Leistungsträgern > Metaebene Präzisierung der Ausrichtung der Rehabilitation der Rentenversicherung Casemanagement-Schulung für die Rehafachberater Schnittstellenoptimierung zwischen Leistungsträgern Folie 11
12 Metaebene > Präzisierung der Ausrichtung der Reha...> Medizinisch-Beruflich-Orientierte-Rehabilitation (MBOR) MBOR = abgestuftes Angebotsspektrum (3-Stufen-Modell) A Beruflich orientiertes Basisangebot (grundsätzlich für alle Rehabilitanden) Arbeitsplatzberatung, Gruppenangebote zu sozialmedizinischen und - rechtlichen Fragen B MBOR-Kernmaßnahme (für Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen) psychoedukative Gruppenangebote, Arbeitsplatztraining C Spezifische MBOR-Maßnahme (für eine sehr kleine Gruppe von Rehabilitanden, die dieser Maßnahmen bedürfen) externe Belastungserprobung, Einzeltherapien Antworten auf die besonderen beruflichen Problemlagen (bbpl) unserer Versicherten Zahlen Daten Fakten DRV BSH 2015 Med. Rehamaßnahmen: , MBOR-Fälle: 7.500, Fallmanagement-Fälle: Folie 12
13 Metaebene >Präzisierung...> Fallmanagement MBOR - als notwendige Ergänzung klinikinterner MBOR-Strategien Die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation identifizierten Personen mit besonderen beruflichen Problemlagen (bbpl) Wer? Ziele: erhalten während der med. Reha die für sie geeigneten MBOR- Module und sollen dann nach der med. Reha im Bedarfsfall einem gezielten Fallmanagement zugeführt werden, um die Wiedereingliederung zu unterstützen und ggf. erforderliche Leistungen zeitnah zu erkennen. Das Fallmanagement MBOR wird grundsätzlich vom Fachberatungsdienst RH (FBD RH) durchgeführt. Bei besonderen Indikationen wie z.b. der Neurologie, Psychosomatik oder Sucht können ggf. auch Dritte mit der Betreuung beauftragt werden. => Externe Fallmanager Folie 13
14 Metaebene >Präzisierung...> Fallmanagement MBOR - als notwendige Ergänzung klinikinterner MBOR-Strategien Welche Personen kommen infrage? Zuweisung aus der somatischen Reha: Rehabilitanden, bei denen die Weiterführung der zurzeit ausgeübten Tätigkeit gesundheitsbedingt zweifelhaft ist - gleich ob arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen. Arbeitslose Rehabilitanden, die voraussichtlich ihre letzte Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben können. Zuweisung aus der psychosomatischen Reha: Die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz ist erschwert bzw. auf Grund der psychischen Erkrankung gefährdet. => nachgehende Betreuung angezeigt! Zuweisung aus telefonischer Nachbefragung Versicherte, die nach der med. Reha weiterhin arbeitsunfähig sind und nicht wie erwartet auf Ihren Arbeitplatz zurückkehren. Folie 14
15 Metaebene > Casemanagement-Schulung für die Rehafachberater Am Ende der Schulung können die TN in Anlehnung an die Handlungskonzepte Case und Care Management - adressatenorientiert beraten, - vorhandene Dokumentationsinstrumente auf Einzelfallebene weiterentwickeln und anwenden (Assessment, Hilfeplan, Monitoring, Evaluation), - regionale Netzwerke aufbauen, - Netzwerkinstrumente (weiter-)entwickeln, Zertifizierte Weiterbildung nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) - den Zusammenhang zwischen der Umsetzung von Care und Case Management sowie dem Qualitätsmanagement der Organisation erkennen und - Grundlagen des Verhandelns sowie der lösungs- und motivationsfördernden Beratung anwenden. Entwicklung eines Netzwerks zwischen Leistungsträgern quer zum rechtlichen Kontext. Dieses Netzwerk kann sowohl zur Betreuung der Kunden, der Arbeitsplatzsuche, aber auch der Informationsbeschaffung dienen. Die zertifizierte Schulung nach den Weiterbildungsrichtlinien der DGCC umfasst 210 Stunden an 26 Schulungstagen. Ca. 10% der FM-Fälle könnten CM-Fälle sein. Bei einem Anteil der CM-Fälle kommt eine trägerübergreifende Zusammenarbeit in Betracht. Folie 15
16 Metabene > Schnittstellenoptimierung Bundesagentur für Arbeit Trägerübergreifende Zusammenarbeit bei Leistungen zur Teilhabe Arbeitsleben Bundesweite Vereinbarungen: "Verfahrensabsprache der Deutschen Rentenversicherung, vertreten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, und der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit im Bereich der Vermittlung arbeitsuchender Rehabilitanden (Umgesetzt in regionaler Verfahrensabsprache z.b. für Niedersachsen-Bremen) In Planung "Empfehlungen der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit zur Zusammenarbeit bei arbeitsuchenden Versicherten mit Abhängigkeitserkrankungen vom XX.XX.XXXX. Ziele Ziel der Vereinbarungen ist die Zusammenarbeit der Träger, die mit der Integration von arbeitslosen Rehabilitanden beauftragt sind, zu optimieren, damit die jeweiligen Leistungen koordiniert werden, um gemeinsam die Vermittlung auf den Arbeitsmarkt zu erreichen. Dabei sollten kumulative Leistungen der unterschiedlichen Leistungsträger, sofern rechtlich möglich ( 90 Abs. 2 SGB III) optimal abgestimmt werden. Folie 16
17 Metabene > Schnittstellenoptimierung Gesetzliche Krankenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover arbeitet mit Krankenkassen im Themenbereich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zusammen. In gemeinsamen Treffen werden verschiedene Interessenlagen besprochen, um Verständnis für die Sichtweisen des jeweils anderen Trägers zu entwickeln und dann eine für alle Seiten tragbare Verbesserung der Systemübergänge herauszuarbeiten. Beispiele hierfür sind die AHB-Vereinbarung und die AU-Vereinbarung, die die regionalen RV- Träger und die meisten regional vertretenen (auch überregional tätigen) Krankenkassen abgeschlossen haben. Weitere Themen sind z. B.: Lösung von Problemen im kommunikativen Bereich (Benennung von Ansprechpartnern für problematische Einzelfälle Sand im Getriebe ) oder gemeinsame Vorgehensweisen zu gemeinsamen Interessenslagen (Stichwort Psychosomatische Akutbehandlung - Beschleunigung von Verfahren, zielgenaue Zusteuerung von behinderten Menschen in die verschiedenen Teilbereiche des Systems, Folie 17
18 Metabene > Schnittstellenoptimierung Integrationsamt Reha-Leistungen der Rentenversicherung können ggf. mit Leistungen für schwerbehinderte Menschen ( 2 Abs. 2 SGB i. V. m. 69 SGB IX) kombiniert werden. Dabei sollten kumulative Leistungen der unterschiedlichen Leistungsträger, sofern rechtlich möglich, optimal abgestimmt werden (z.b. Ausstattung eines neuen Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, wenn es sich nicht um behinderungsbedingte Zusatzausstattung handelt, für die die RV/BA als Reha-Träger zuständig wäre). Das Integrationsamt kann Eingliederungszuschüsse der RV um Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen ergänzen (Leistungen nach dem Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen - Arbeitsmarktprogramm Job 2016 ). Folie 18
19 Gliederung Themen: Rahmenbedingungen von Zusammenarbeit Kooperationspartner der DRV Kooperation der DRV Ebenen der Zusammenarbeit (Metaebene, Einzelfälle) Beispielsfall Planung künftiger Aktivitäten Fazit Folie 19
20 Einzelfallebene > Beispielsfall trägerübergreifender Zusammenarbeit Versicherte Person Diagnose: Aneurysma und Gehirn-Operation Folgen: Halbseitenlähmung mit Funktionsbeeinträchtigung des linken Armes und der linke Hand, Beeinträchtigung in der Konzentrations- und Gedächtnisfähigkeit, GdB: 50%. Maßnahmen: Beauftragung eines Neuropsychologischen Fachdienstes zur Prüfung der Integrationsfähigkeit und Durchführung einer Integrationsmaßnahme. Erstes Erprobungspraktikum bei einer Papierfirma. Die versicherte Person ist oft noch recht langsam, kann sich hier aber steigern. AG ist mit der gezeigten Arbeitsleitung und Motivation der versicherten Person sehr zufrieden, so dass eine Einstellung durchaus denkbar erscheint. Es ergeben sich aber krankheitsbedingt Defizite, die eine 100 % Leistungserfüllung nicht zulassen, ebenso ist der Zeitrahmen beschränkt, die versicherte Person sollte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 30 Std. wöchentlich arbeiten. Arbeitgeber schafft neuen Arbeitsplatz und stellt die schwerbehinderten versicherte Person in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein. Trägerübergreifende Vereinbarung: RV verlängert die Integrationsmaßnahme bis zum Beginn der Förderung durch das Integrationsamt (dort Programm JOB 2016): > Förderung mit 60 / 50 / 40 % für 3 Jahre. Erfolgreicher Abschluss: Vers. steht bei der Papierfirma im Bereich Lager/Logistik mit 30 Std. die Woche dauerhaft in Arbeit. Sicherung der Nachhaltigkeit: Nachbetreuung über RV durch externes Fallmanagement (Neuropsychologischer Fachdienst), über 12 Wochen zur Sicherung des Rehaerfolges. Danach jederzeitige Kontaktaufnahme des Versicherten zur RV über Rehafachberater. Folie 20
21 Gliederung Themen: Rahmenbedingungen von Zusammenarbeit Kooperationspartner der DRV Ebenen der Zusammenarbeit (Metaebene, Einzelfälle) Beispielsfall Planung künftiger Aktivitäten Fazit Folie 21
22 Planungen für die Zukunft > Interne Aktivitäten der Rentenversicherung Verbesserung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Projekt Integrationsnetzwerk Niedersachsen Stufe 3 Medizinisch und / oder sozial erheblich benachteiligte Versicherte werden bei der (Wieder-) Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses umfassend unterstützt. Dazu werden Hilfen bereitgestellt, die umfassend und konsequent Integrationshemmnisse jeder Art beseitigen helfen, unabhängig von individuellen medizinischen Diagnosen oder Indikationen (konsequente ICF-Orientierung). Im Fokus dieses Angebotes steht die arbeitsfördernde Gestaltung der individuellen Lebensumstände und die Förderung von persönlichen Kompetenzen der Versicherten. Zur Überwindung der identifizierten Eingliederungshindernisse werden kurative und rehabilitative Leistungen bedarfsgerecht, sektoren- und institutionsübergreifend geplant und unverzüglich erbracht. Umgesetzt wird dieser Ansatz durch ein Kooperationsmodell zwischen Rehakliniken und dem Berufsförderungswerk im Bereich Bad Pyrmont. Folie 22
23 Planungen für die Zukunft> Interne Aktivitäten der Rentenversicherung Beteiligung an innovativen Teilhabe-Projekten wie z. B. "Wirtschaft inklusiv (vom BMAS gefördert) Projekt für Arbeitgeber (Gem. Entwicklung mit der BDA) Förderung durch BMAS Träger BAG abr e.v., ein Zusammenschluss wirtschaftsnaher Bildungseinrichtungen Ziele: Gewinnung und Sensibilisierung von Wirtschaftsunternehmen für die Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit einer Schwerbehinderung Unterstützung der Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention bundesweit sollen innerhalb von drei Jahren mindestens Unternehmen erreicht werden Kooperationspartner in Niedersachen ist das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH (BNW). Folie 23
24 Planungen für die Zukunft: Verbesserung der Kooperation mit der Unfallversicherung Möglichkeiten zur Verknüpfung von Aktivitäten der Unfallversicherung mit der Rehabilitation der Rentenversicherung 1. Kooperation bei der Bearbeitung von Unfall- und BK-Sachen (UV) und Rehabilitationsangelegenheiten der Rentenversicherung 2. Gemeinsame Prävention (Kombiprojekt Gesund am Bau, in der Pflege, im ÖPNV mit BG Bau, BGW und VBG) 3. Gem. Entwicklung einer Handlungsanleitung Beschäftigtengesundheit für die Sozialpartner 4. Unterstützung der DRV bei Kontakten zu Versicherten und Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Aufsicht und arbeitsmedizinischen Betreuung Folie 24
25 Planungen für die Zukunft> Trägerübergreifender Firmenservice von UV, KV und RV Folie 25
26 Gliederung Themen: Rahmenbedingungen von Zusammenarbeit Kooperationspartner der DRV Ebenen der Zusammenarbeit (Metaebene, Einzelfälle) Beispielsfall Planung künftiger Aktivitäten Fazit Folie 26
27 Fazit Teilhabe findet in der Praxis statt / Die Praxis findet immer ihren Weg Fokus der RV = Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit! Interventionen auf der Meta- und Einzelfallebene sind notwendig Kooperationen von Leistungsträgern müssen ausgebaut werden Für eine erfolgreiche Teilhabe ist die erfolgreiche Kombination Akut- und Rehabilitationsbehandlung explizit wichtig! Verbesserungspotentiale bei Teilhabe und Kooperation sind erkennbar Das Ergebnis des Evaluationsvorhaben zum SGB IX und das neue BTHG werden mit Interesse erwartet. Die Stichworte Erfolgsaussicht und Haushaltsrestriktionen (Rehadeckel) dürfen nicht außer Acht gelassen werden Folie 27
28 Wege zur umfassenden Teilhabe Good Practice und Perspektiven Trägerübergreifende Zusammenarbeit bei der Leistungserbringung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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