fideas sign Digitale Signatur mit fideas sign

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "fideas sign Digitale Signatur mit fideas sign"

Transkript

1 fideas sign Digitale Signatur mit fideas sign

2 Digitale Signatur mehr als nur eine Unterschrift! In diesem Whitepaper möchten wir Ihnen unsere Lösung fideas sign vorstellen und Ihnen die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten aufzeigen, die sich Ihnen beim Einsatz von fideas sign bieten. Damit Sie sich leichter zurechtfinden und schnell das Thema finden, das Ihnen besonders auf den Nägeln brennt, hier zunächst unsere Themenübersicht. Inhalt Was ist fideas sign?... 3 fideas sign Komponenten... 4 Qualifizierte digitale Signatur mit fideas sign... 5 Einsatzmöglichkeiten für fideas sign... 6 Workflow-Signatur mit Zertifikaten... 6 e-billing - Rechnungssignatur und rechtsgültige qualifizierte Signatur... 7 Revisionssicheres Dokumentenmanagement und verifizierbare Archivierung... 8 Integration von digitalen Signaturen in CRM- oder ERP-Systeme... 9 Gesetzliche Hintergründe Neueste Informationen zum Steuervereinfachungsgesetz Sicher haben Sie schon gehört, dass das Steuervereinfachungsgesetz 2011 einige Neuerungen für die digitale Signatur von Rechnungen bringen wird. Aber was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Auszug aus dem Signaturgesetz SigG Nachweis der Gesetzeskonformität - Herstellererklärung Internationale Gültigkeit Zusammenfassung fideas sign auf einen Blick... 14

3 Was ist fideas sign? Viele Prozesse, die es in der Vergangenheit nur in Papierform gab, werden heute überwiegend elektronisch abgebildet darunter so wichtige und sicherheitskritische Abläufe wie Rechnungsstellung und Dokumentenarchivierung. In vielen Fällen ist dabei eine digitale Signatur erwünscht oder sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ob fortgeschrittene Signatur oder qualifizierte elektronische Signatur gemäß dem deutschen Signaturgesetz fideas sign stellt die passende Lösung bereit. fideas sign kombiniert einfache Handhabung, flexible Einsatzmöglichkeiten und gesetzliche Anforderungen miteinander und lässt sich ohne großen Aufwand in bestehende Prozesse integrieren. fideas sign ermöglicht eine Vielzahl an Anwendungen für die digitale Signatur von sicherheitskritischen Daten. Sparen Sie wertvolle Arbeitszeit und bares Geld mit Signaturen von fideas sign!

4 fideas sign Komponenten fideas sign bietet vorgefertigte Schnittstellen für die Integration von digitalen Signaturen: *) Die Konfiguration von fideas sign Verzeichnisstrecken, /SMTP und SOAP Kommunikation erfolgt auf einem beliebigen Windows System (WinXP, Server 2003, Server 2008, Windows7). Die angeführten Betriebssysteme beziehen sich auf die Clientsysteme, die den Signaturservice nutzen können.

5 Qualifizierte digitale Signatur mit fideas sign Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des 17 Abs. 4 Satz 4 des Signaturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091), verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Herstellererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen, wenn diese den Anforderungen von SigG und SigV entsprechen. fideas sign ist im Jahr 2010 durch die Bundesnetzagentur bestätigt worden und ermöglicht die rechtsgültige digitale Signatur nach dem deutschen Signaturgesetz SigG. Online: Für das Erstellen von qualifizierten digitalen Signaturen wird eine Signaturkarte eines Trust Centers sowie ein zertifizierter Signaturkartenleser benötigt. Gerne empfehlen wir Ihnen eine passende Signaturkarte und bieten einen Kartenleser an.

6 Einsatzmöglichkeiten für fideas sign Workflow-Signatur mit Zertifikaten fideas sign für die Workflow-Signatur unterstützt die elektronische Steuerung von Arbeitsabläufen, indem es die handschriftliche Unterschrift auf Laufzetteln oder Freigabeformularen ersetzt. Bei der Workflow-Signatur mit fideas sign steht eine zentrale Signaturkomponente beliebigen Anwendungen zur Verfügung und signiert benutzerbezogen alle relevanten Workflow-Dokumente. Vorteile der Workflow-Signatur mit fideas sign: Zentrale gemanagte Lösung mit Zertifikatsverwaltung Benutzerbezogene Signaturen Freigabeprozesse, Dokumentenechtheit Urheber Identifikation Fälschungssicherheit Einfache Integration in Anwendungen Unterstützt: PDF, XML, Word, Excel, PPT, TIFF, GIF, JPG, CAD und andere gängige Formate

7 e-billing - Rechnungssignatur und rechtsgültige qualifizierte Signatur Verwenden Sie fideas sign mit einer qualifizierten Rechnungssignatur-Karte, um rechtskräftige digitale Signaturen zu erzeugen und damit Ihren Rechnungslegungsprozess zu vereinfachen oder rechtsgültige Transaktionen über das Internet zu legitimieren, wie zum Beispiel e-billing, e-tendering, e-trading oder elektronische Beglaubigungen. Vorteile der qualifizierten Rechnungssignatur mit fideas sign: Erzeugung rechtlich gültiger digitaler Signaturen laut dem Signaturgesetz SigG 2 Für erechnungen, eangebote, everträge, eberichte Kostenersparnis durch rein elektronische Abwicklung (Reduzierung von Druckkosten, Porto und Arbeitszeit) Urheber Identifikation Fälschungssicherheit Einfache Integration in Anwendungen Unterstützt: PDF, PDF/A und andere gängige Formate

8 Revisionssicheres Dokumentenmanagement und verifizierbare Archivierung Der effiziente Einsatz der digitalen Signatur in Dokumenten Management Systemen (DMS) überzeugt schon heute namhafte Referenzkunden. Typische Anwendungen sind die revisionssichere Speicherung von beliebigen Daten, die Identifizierbarkeit der Bearbeiter sowie die Nachweisbarkeit der Unversehrtheit von elektronischen Dokumenten. Vorteile der digitalen Signatur für Dokumentenmanagementsysteme: Schutz von Dokumenten im DMS durch Signatur Freigabeprozesse Dokumentenechtheit, Fälschungssicherheit Urheber Identifikation Einfache Integration in Anwendungen Optionale Verschlüsselung der Daten Unterstützt: PDF, XML, Word, Excel, PPT, TIFF, GIF, JPG, CAD und andere gängige Formate

9 Integration von digitalen Signaturen in CRM- oder ERP-Systeme Beweisen Sie Ihren Kunden und Partnern die Echtheit der von Ihrem CRM- oder ERP-System erstellten Dokumente. fideas sign signiert diese Dokumente je nach Bedarf qualifiziert oder fortgeschritten. Davon profitieren alle Beteiligten Sie zeigen Vertrauenswürdigkeit, Ihr Kunde oder Partner kann den Dokumentenursprung und die Originalität des Inhalts verifizieren. Vorteile der automatisierten Signatur für CRM- oder ERP-Systeme: Erstellung rechtsgültiger digitaler Signaturen laut dem SigG 2 Für erechnungen, eangebote, everträge, eberichte Urheber Identifikation Fälschungssicherheit Einfache Integration in Anwendungen Unterstützt: PDF, XML, Word, Excel, PPT, TIFF, GIF, JPG, CAD und andere gängige Formate

10 Gesetzliche Hintergründe Neueste Informationen zum Steuervereinfachungsgesetz Sicher haben Sie schon gehört, dass das Steuervereinfachungsgesetz 2011 einige Neuerungen für die digitale Signatur von Rechnungen bringen wird. Aber was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Im Gesetzesdschungel fällt der Durchblick oft schwer gerade bei solch heiklen Themen wie Rechnungsstellung und steuerlichen Auswirkungen will man auf Nummer sicher gehen. apsec kann Ihnen diese Sorgen nehmen. Wir beraten Sie gemäß aktuellem Stand, damit Sie sowohl heute als auch nach Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes alle erforderlichen Auflagen erfüllen. Die qualifizierte elektronische Signatur ist nach dem heutigen Stand die Voraussetzung für eine rechtsgültige elektronische Rechnung. Und sobald der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form verabschiedet wird, begleiten wir Sie gerne bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Demnach sind Unternehmen dann weiterhin verpflichtet, die Authentizität und Integrität der Rechnung zu gewährleisten. Hierfür ist die digitale Signatur eine mögliche Lösung. Das neue Gesetz bietet Ihnen aber wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten, was die Umsetzung der Signatur und den Einsatz der technischen Mittel angeht. Dies vereinfacht Ihnen den Weg zur elektronischen Rechnungsstellung erheblich. Gerne beraten wir Sie! Auszug aus dem Signaturgesetz SigG SigG 17 Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen (1) Für die Speicherung von Signaturschlüsseln sowie für die Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen sind sichere Signaturerstellungseinheiten einzusetzen, die Fälschungen der Signaturen und Verfälschungen signierter Daten zuverlässig erkennbar machen und gegen unberechtigte Nutzung der Signaturschlüssel schützen. Werden die Signaturschlüssel auf einer sicheren Signaturerstellungseinheit selbst erzeugt, so gilt Absatz 3 Nr. 1 entsprechend. (2) Für die Darstellung zu signierender Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich, die die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorher eindeutig anzeigen und feststellen lassen, auf welche Daten sich die Signatur bezieht. Für die Überprüfung signierter Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich, die feststellen lassen, 1. auf welche Daten sich die Signatur bezieht, 2. ob die signierten Daten unverändert sind, 3. welchem Signaturschlüssel-Inhaber die Signatur zuzuordnen ist, 4. welche Inhalte das qualifizierte Zertifikat, auf dem die Signatur beruht, und zugehörige qualifizierte

11 Attribut- Zertifikate aufweisen und 5. zu welchem Ergebnis die Nachprüfung von Zertifikaten nach 5 Abs. 1 Satz 3 geführt hat. Signaturanwendungskomponenten müssen nach Bedarf auch den Inhalt der zu signierenden oder signierten Daten hinreichend erkennen lassen. Die Signaturschlüssel-Inhaber sollen solche Signaturanwendungskomponenten einsetzen oder andere geeignete Maßnahmen zur Sicherheit qualifizierter elektronischer Signaturen treffen. (3) Die technischen Komponenten für Zertifizierungsdienste müssen Vorkehrungen enthalten, um 1. bei Erzeugung und Übertragung von Signaturschlüsseln die Einmaligkeit und Geheimhaltung der Signaturschlüssel zu gewährleisten und eine Speicherung außerhalb der sicheren Signaturerstellungseinheit auszuschließen, 2. qualifizierte Zertifikate, die gemäß 5 Abs. 1 Satz 3 nachprüfbar oder abrufbar gehalten werden, vor unbefugter Veränderung und unbefugtem Abruf zu schützen sowie 3. bei Erzeugung qualifizierter Zeitstempel Fälschungen und Verfälschungen auszuschließen. (4) Die Erfüllung der Anforderungen nach den Absätzen 1 und 3 Nr. 1 sowie der Rechtsverordnung nach 24 ist durch eine Stelle nach 18 zu bestätigen. Zur Erfüllung der Anforderungen nach den Absätzen 2 und 3 Nr. 2 und 3 genügt eine Erklärung durch den Hersteller des Produkts für qualifizierte elektronische Signaturen. Der Hersteller hat spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts eine Ausfertigung seiner Erklärung in schriftlicher Form bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zu hinterlegen. Herstellererklärungen, die den Anforderungen des Gesetzes und der Rechtsverordnung nach 24 entsprechen, werden im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht.

12 Nachweis der Gesetzeskonformität - Herstellererklärung Herstellererklärungen sind ein Instrument zur Erklärung der Konformität eines Produktes für qualifizierte elektronische Signaturen mit den gesetzlichen Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung. Bei herstellererklärten Produkten gibt der Hersteller des Produktes eine schriftliche Erklärung ab, mit der er versichert, dass das Produkt den Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes entspricht. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als zuständige Behörde gem. 3 des Signaturgesetzes (SigG) veröffentlicht gemäß 16 Abs. 5 der Signaturverordnung (SigV) im Bundesanzeiger Einzelheiten zu den Anforderungen für die Anerkennung von Bestätigungsstellen für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen ( 15 Abs. 7 Satz 1 oder 17 Abs. 4 Satz 1 SigG) und Prüf- und Bestätigungsstellen für Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern ( 15 Abs. 2 SigG) gemäß 18 Abs. 1 S. 1 SigG. Diese Anforderungen richten sich nach 16 Abs. 1 bis 4 SigV und den Mindestkriterien nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die gemeinschaftlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (1999/93/EG). Herstellererklärungen, die den Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung entsprechen, werden von der Bundesnetzagentur im Amtsblatt und auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Für fideas sign V2.0 wurde 2010 eine Herstellererklärung bei der Bundesnetzagentur eingereicht und durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht.

13 Internationale Gültigkeit Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die EU-Signaturrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und dabei die qualifizierte elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleich gestellt. Die Rechtsgrundlagen für den Einsatz von elektronischen Signaturen im Geschäftsleben sind damit vorhanden. Mitglieder: Österreich, Griechenland, Niederlande, Belgien, Ungarn, Norwegen, Bulgarien, Island, Polen, Zypern, Irland, Portugal, Tschechien, Italien, Rumänien, Dänemark, Liechtenstein, Slowakei, Estland, Lettland, Slowenien, Finnland, Litauen, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Schweden, Deutschland, Malta und Großbritannien. Weitere Länder halten sich ebenfalls an die EU-Richtlinie, z.b. Japan, Schweiz und weitere osteuropäische Länder. Auszug aus dem Signaturgesetz: SigG 23 Ausländische elektronische Signaturen und Produkte für elektronische Signaturen (1) Elektronische Signaturen, für die ein ausländisches qualifiziertes Zertifikat aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorliegt, sind, soweit sie Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (ABl. EG 2000 Nr. L 13 S. 2) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen, qualifizierten elektronischen Signaturen gleichgestellt. Elektronische Signaturen aus Drittstaaten sind qualifizierten elektronischen Signaturen gleichgestellt, wenn das Zertifikat von einem dortigen Zertifizierungsdiensteanbieter öffentlich als qualifiziertes Zertifikat ausgestellt und für eine elektronische Signatur im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/93/EG bestimmt ist und wenn 1. der Zertifizierungsdiensteanbieter die Anforderungen der Richtlinie erfüllt und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum akkreditiert ist oder 2. ein in der Gemeinschaft niedergelassener Zertifizierungsdiensteanbieter, welcher die Anforderungen der Richtlinie erfüllt, für das Zertifikat einsteht oder 3. das Zertifikat oder der Zertifizierungsdiensteanbieter im Rahmen einer bilateralen oder multilateralen Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten oder internationalen Organisationen anerkannt ist. (2) Elektronische Signaturen nach Absatz 1 sind qualifizierten elektronischen Signaturen mit Anbieter- Akkreditierung nach 15 Abs. 1 gleichgestellt, wenn sie nachweislich gleichwertige Sicherheit aufweisen. (3) Produkte für elektronische Signaturen, bei denen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum festgestellt wurde, dass sie den Anforderungen der Richtlinie 1999/93/EG in der jeweils geltenden Fassung entsprechen, werden anerkannt. Den nach 15 Abs. 7 geprüften Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen werden Produkte für elektronische Signaturen aus einem in Satz 1 genannten Staat oder aus einem Drittstaat gleichgestellt, wenn sie nachweislich gleichwertige Sicherheit aufweisen.

14 Zusammenfassung fideas sign auf einen Blick Workflow-Signatur mit Zertifikaten fideas sign für die Workflow-Signatur unterstützt die elektronische Steuerung von Arbeitsabläufen, indem es die handschriftliche Unterschrift auf Laufzetteln oder Freigabeformularen ersetzt. e-billing Rechnungssignatur und rechtsgültige qualifizierte Signatur Verwenden Sie fideas sign mit einer qualifizierten Rechnungssignatur-Karte, um rechtskräftige digitale Signaturen zu erzeugen und damit Ihren Rechnungslegungsprozess zu vereinfachen oder rechtsgültige Transaktionen über das Internet zu legitimieren. Revisionssicheres Dokumentenmanagement und verifizierbare Archivierung Typische Anwendungen sind die revisionssichere Speicherung von beliebigen Daten, die Identifizierbarkeit der Bearbeiter sowie die Nachweisbarkeit der Unversehrtheit von elektronischen Dokumenten. Integration von digitalen Signaturen in CRM oder ERP-Systeme Beweisen Sie Ihren Kunden und Partnern die Echtheit der von Ihrem CRM- oder ERP-System erstellten Dokumente. fideas sign signiert diese Dokumente je nach Bedarf qualifiziert oder fortgeschritten.

ELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0

ELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0 Digitale Signatur ELBA-business 5.7.0 Seite 1 Informationen zur Digitalen Signatur 1.1 Was ist die Digitale Signatur? Der Zweck der digitalen Signatur ist der Ersatz der eigenhändigen Unterschrift. Mit

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1. Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen

Mehr

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch

Mehr

2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften

2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften 1. Digital signierte Rechnungen Nach 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994 gilt eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung nur dann als Rechnung im Sinne des 11 UStG 1994, wenn die Echtheit der

Mehr

10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung)

10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung) Version 2.0 Mentana- Claimsoft GmbH Seite 2 10 W-Fragen im Umgang mit 1. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 2. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 3. Warum muss

Mehr

Elektronische Signaturen in der Schweiz. The Business Designers The Technology Designers

Elektronische Signaturen in der Schweiz. The Business Designers The Technology Designers Elektronische Signaturen in der Schweiz Inhalt A. Einführung B. Formen der elektronischen Signatur C. Rechtswirkung elektronischer Signaturen D. Anerkennung ausländischer Zertifikate E. Zusammenfassung

Mehr

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV Elektronische Signaturen Rechtsrahmen Signaturgesetz (SigG) Signaturverordnung (SigV) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 125 ff. über die Formen von Rechtsgeschäften Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), 3a

Mehr

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig?

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig? ZERTIFIKAT UND SIGNATUR Als Besitzer eines Zertifikates können Sie Ihre Identität gegenüber anderen Leuten, mit denen Sie über das Web kommunizieren, bestätigen, E-Mail-Nachrichten signieren oder verschlüsseln

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH

DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH Nachtrag Nr. 5 zur Sicherheitsbestätigung T-Systems.03250.SW.08.2012 DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH Bestätigung der Eignung und praktischen Umsetzung eines Sicherheitskonzepts gemäß 15 Abs.

Mehr

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises

Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises 1 Wozu dient der elektronische Arztausweis? Sichtausweis ersetzt den bisherigen Papierausweis

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des

Mehr

Internetnutzung (Teil 1)

Internetnutzung (Teil 1) (Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net

Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net Digitale Signatur der PDF-Rechnungen Hier finden Sie eine Anleitung, wie beim erstmaligen Öffnen von digital signierten PDF- Rechnungen, die mit ProSaldo.net

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

Fragenkatalog 2 vom 3. Juli 2015:

Fragenkatalog 2 vom 3. Juli 2015: Deutsches Patent- und Markenamt für das Offene Verfahren Signaturkarten und Signaturkartenlesegeräte für qualifizierte Signaturen (BUL 33/15) Fragenkatalog 2 vom 3. Juli 2015: Nr. Bezug (z.b. Teil I; Kap.

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03188.SE.06.2007. Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03188.SE.06.2007. Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03188.SE.06.2007 Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen

Mehr

ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE

ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE Angaben zum Verstorbenen: Mitglieds-Nr. / Renten Nr. geb. am verstorben am Angaben des Hinterbliebenen : Geburtsname geb. am Geburtsort Privat - Anschrift Privat - Telefon

Mehr

AK E-Zustellung 28.5.2014. Verordnung des Europäischen Parlament. Markus Knasmüller knasmueller@bmd.at

AK E-Zustellung 28.5.2014. Verordnung des Europäischen Parlament. Markus Knasmüller knasmueller@bmd.at AK E-Zustellung 28.5.2014 Verordnung des Europäischen Parlament Markus Knasmüller knasmueller@bmd.at Erste Lesung Elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im

Mehr

- Ort / Datum - - Unterschrift des Antragstellers -

- Ort / Datum - - Unterschrift des Antragstellers - Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE Angaben zum Verstorbenen: Mitglieds-/Rentennummer

Mehr

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005 Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten

Mehr

Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG)

Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) SigG Ausfertigungsdatum: 16.05.2001 Vollzitat: "Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das zuletzt durch Artikel

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins

Mehr

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur

Mehr

Anleitung zur Kontrolle der qualifizierten elektronischen Signatur mit Hilfe des Adobe Readers Version 8.0

Anleitung zur Kontrolle der qualifizierten elektronischen Signatur mit Hilfe des Adobe Readers Version 8.0 Anleitung zur Kontrolle der qualifizierten elektronischen Signatur mit Hilfe des Adobe Readers Version 8.0 Zusammenfassung Gemäß 14 Abs. 3 UStG müssen elektronisch übermittelte Rechnungen mit so genannten

Mehr

Unterschrift unterwegs

Unterschrift unterwegs Unterschrift unterwegs Kurzpräsentation zum Fachkongress 2015 Folie 1 Ausgangslage Privatrecht: 126 a BGB: (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt

Mehr

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung

Mehr

S Sparkasse. SEPA: Letzte Umstellungen zum 1. Februar 2016 vornehmen

S Sparkasse. SEPA: Letzte Umstellungen zum 1. Februar 2016 vornehmen S Sparkasse SEPA: Letzte Umstellungen zum 1. Februar 2016 vornehmen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ende Januar 2016 läuft die vom deutschen Gesetzgeber gestattete Ausnahmeregelung für kartengenerierte

Mehr

Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie)

Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie) Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie) Folie: 1 Hohe Erwartungen an die E-Rechnung Folie: 3 Definition e-invoicing Papierlos von A-Z Gesetzeskonforme

Mehr

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist

Mehr

Elektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger

Elektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger Elektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger GWS 2010 Stand: 19.05.2011 Folie 1 Gesetze und Grundlagen Seit 01.07.2004 gilt die Regelung,

Mehr

ILNAS-EN ISO 15841:2014

ILNAS-EN ISO 15841:2014 Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)

Mehr

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden

Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden Preis- und sverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden CLEVER-PACK GIRO Girokonto mit Multiwährungsoption SMS-TAN für Online-Banking Online-Banking Privat24 Clever-Pack Giro Jahresgebühr für Clever-Pack

Mehr

Seite 1 von 14. Cookie-Einstellungen verschiedener Browser

Seite 1 von 14. Cookie-Einstellungen verschiedener Browser Seite 1 von 14 Cookie-Einstellungen verschiedener Browser Cookie-Einstellungen verschiedener Browser, 7. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis 1.Aktivierung von Cookies... 3 2.Cookies... 3 2.1.Wofu r braucht

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen

s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der neuen SEPA Lastschrift bezahlen Sie fällige Forderungen in Euro

Mehr

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung Vortrag 29. November 2007 ecomm Berlin Dag Klimas Ihr Vortragender Jahrgang 1961 Werdegang Ausbildung Bankkaufmann Weiterbildung Bankfachwirt Ausbildereignung Kommunikationstrainer und Berater... Basisinformationen

Mehr

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

Einführung von DMS in 5 Schritten

Einführung von DMS in 5 Schritten Einführung von DMS in 5 Schritten Vorgespräch 01 - Grundlagen Präsentation 02 - Nutzenermittlung Workshop 03 - Lösungsdetails Angebot 04 - Kalkulation Einrichtung/Schulung 05 - Einführung Dokumentenmanagement

Mehr

ANTRAG AUF ALTERSRENTE. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat - Anschrift

ANTRAG AUF ALTERSRENTE. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat - Anschrift ANTRAG AUF ALTERSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente ab 01. geb. Mitgliedsnummer Geburtsname Geburtsort Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat -

Mehr

BUSINESS SOFTWARE. www. sage.at

BUSINESS SOFTWARE. www. sage.at Unbegrenzt tiefe Explosionszeichnungen Internationale Features ITc Shop Der neue Webshop mit brillanter Anbindung an die Sage Office Line und enormem Leistungsumfang. Integriertes CMS Online-Payment Schnittstellen

Mehr

Betriebssysteme und Sicherheit

Betriebssysteme und Sicherheit Betriebssysteme und Sicherheit Signatursysteme WS 2013/2014 Dr.-Ing. Elke Franz Elke.Franz@tu-dresden.de 1 Überblick 1 Prinzip digitaler Signatursysteme 2 Vergleich symmetrische / asymmetrische Authentikation

Mehr

Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen

Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen 1. Mitnahme von Arzneimitteln die Suchtgifte oder psychotrope Stoffe enthalten bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums Suchtgifte und/oder psychotrope

Mehr

Bankgeschäfte. Online-Banking

Bankgeschäfte. Online-Banking Bankgeschäfte über Online-Banking Norbert Knauber, Electronic Banking 47 % der deutschen Bankkunden nutzen Onlinebanking (Stand 12/2012) 89 % des Zahlungsverkehrs in der Sparkasse Germersheim-Kandel wird

Mehr

PCC Outlook Integration Installationsleitfaden

PCC Outlook Integration Installationsleitfaden PCC Outlook Integration Installationsleitfaden Kjell Guntermann, bdf solutions gmbh PCC Outlook Integration... 3 1. Einführung... 3 2. Installationsvorraussetzung... 3 3. Outlook Integration... 3 3.1.

Mehr

Bußgelder im Ausland. Inhalt. 1 Vorsicht es kann teuer werden

Bußgelder im Ausland. Inhalt. 1 Vorsicht es kann teuer werden Bußgelder im Ausland Inhalt 1 Vorsicht es kann teuer werden 1 2 Und so sieht es in den beliebtesten Auto-Reiseländern der Deutschen aus 2 3 Bußgeldübersicht Europa 5 1 Vorsicht es kann teuer werden Ein

Mehr

Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet.

Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet. Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet. Signaturkarten von S-Trust. Signatur, Version.0 Signatur, Version.0 S - t r u s t Z e r t i f i z i e r u n g s d i e n s t l e i s t u n g e n d e

Mehr

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen

Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Kooperation in der medizinischen Versorgung MVZ & Vernetzung 6. BMVZ-Jahreskongress Georgios Raptis Bundesärztekammer Berlin, Rechtssicherheit beim Austausch von

Mehr

Elektronischer Kontoauszug

Elektronischer Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre

Mehr

Unternehmensbesteuerung

Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Steuersätze in in Prozent, EU-Durchschnitt und und ausgewählte europäische Staaten, Staaten, 1996 1996 bis 2010 bis 2010* * Prozent 59 56,6 55 53,2 51,6

Mehr

Rätsel und Quizze rund um die Schweiz und Europa

Rätsel und Quizze rund um die Schweiz und Europa O Unterrichtsvorschlag Schule auf Reisen Rätsel und Quizze rund um die Schweiz und Europa «Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen» Johann Wolfgang von Goethe. Diese März-Ausgabe steht

Mehr

Kostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen

Kostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Kostensenkungspotenzial erechnungen Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Elektronischer Rechnungsverkehr Ein Trend elektronischer Rechnungsverkehr

Mehr

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014)

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014) ÖNORM EN ISO 15841 Ausgabe: 2014-11-15 Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire Fils pour utilisation

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug)

Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug) Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug) 1. Abschnitt Gegenstand und Begriffsbestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen

Mehr

De-Mail Versandoptionen

De-Mail Versandoptionen Mentana- Claimsoft GmbH Seite 1 De-Mail Versandoptionen Version 1.0 Mentana-Claimsoft GmbH Trebuser Str. 47 Haus 1 15517 Fürstenwalde/Spree E-Mail: support@mentana.de De-Mail: support@mentana.de-mail.de

Mehr

Was ist Leichte Sprache?

Was ist Leichte Sprache? Was ist Leichte Sprache? Eine Presse-Information vom Verein Netzwerk Leichte Sprache in Leichter Sprache Leichte Sprache heißt: So schreiben oder sprechen, dass es alle gut verstehen. Leichte Sprache ist

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung. Für das Verfahren wird

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ekom21 KGRZ Hessen, Postfach 42 02 08, 34071 Kassel Körperschaft des öffentlichen Rechts Kundenservice 06151.704.3995 0641.9830.3995 0561.204.3995 06151.704 2626

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks. im Antragsjahr 2015

Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks. im Antragsjahr 2015 Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des im Antragsjahr 2015 2 Bitte lesen Sie dieses Hinweisblatt aufmerksam und bis zum Ende durch! 1. Grundsätzliches Während in den Vorjahren die Stellung eines

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0%

Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0% STAT/14/81 21. Mai 2014 Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0% In der EU28 stiegen die Strompreise 1 für

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

ELAK und Amtssignatur in der Praxis

ELAK und Amtssignatur in der Praxis ELAK und Amtssignatur in der Praxis Wichtige Schritte zur elektronischen Verwaltung Prok. Leopold Kitir Amtssignatur Rechtlicher Rahmen ab 1.1.2011 AVG = Zulässigkeit bzw. verpflichtende Verwendung der

Mehr

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005)

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Die Rz 1557 lautet: 1557 Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern Telefon: 0341 65 11 336 24-Stunden-Hotline: 0172 340 71 35 Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern *örtliche Änderungen und Regelungen nicht inbegriffen Land Art Innerorts Außerorts Schnellstraße

Mehr

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes)

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes) Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes) Alfons Tewes, Leiter Stabsstelle IT/Organisation der

Mehr

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach 1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren

Mehr

Elektronischer Kontoauszug

Elektronischer Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Kontaktlos bezahlen mit Visa

Kontaktlos bezahlen mit Visa Visa. Und das Leben läuft leichter Kurzanleitung für Beschäftigte im Handel Kontaktlos bezahlen mit Visa Was bedeutet kontaktloses Bezahlen? Immer mehr Kunden können heute schon kontaktlos bezahlen! Statt

Mehr

Information zum deutschen Rentensystems ganz kurz

Information zum deutschen Rentensystems ganz kurz Information zum deutschen Rentensystems ganz kurz Ein kleiner Überblick zu Fragen, die Deutsche in der EU und EU- Angehörige in Deutschland interessieren Berufsgruppen späterer Rentner Fast alle Arbeitnehmer

Mehr

Deutsch als Fremdsprache

Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Fremdsprache Ausgewählte europäische Staaten*, in denen Deutsch die Fremdsprache ist, die Ausgewählte am zweithäufigsten** europäische erlernt Staaten*, wird, in denen

Mehr

Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten. Vom 9. Januar 2008 1

Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten. Vom 9. Januar 2008 1 Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten Vom 9. Januar 2008 1 Aufgrund des 55 a Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung

Mehr

Öffentlicher Schuldenstand*

Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* In Prozent In Prozent des Bruttoinlandsprodukts des Bruttoinlandsprodukts (BIP), (BIP), ausgewählte ausgewählte europäische europäische Staaten,

Mehr

Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur

Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur mag. iur. Maria Winkler Forum SuisseID vom 26.08.2014 Themen Gesetzliche Formvorschriften und die Bedeutung der

Mehr

Neues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen

Neues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen NEWSLETTER APRIL 2015 Neues Modul für individuelle Anlagen Die LESS Informatik hat in Zusammenarbeit mit einem Kunden die Umsetzung des neuen Moduls 1e für die Anwendung von individuelle Anlagen in Angriff

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Antrag auf Hinterbliebenenrente

Antrag auf Hinterbliebenenrente Mitgliedsnummer _ Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Hinterbliebenenrente 1. Personalien des verstorbenen Mitgliedes: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Vorname: Geburtsort:

Mehr

Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind

Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Im Ausland krankenversicherte Patienten März 2011 Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind Für die ärztliche

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) - Abgasemission - I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang...

Mehr

Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen

Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen 14.12.2010 1 Inhalt 1 Zweck und Einordnung 3 2 Arten und Bedeutung der elektronischen Signatur 4 2.1 Grundsatz 4 2.1.1 Einfache elektronische Signatur

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03158.SW.03.2006. Zertifizierungsdienst Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03158.SW.03.2006. Zertifizierungsdienst Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03158.SW.03.2006 Zertifizierungsdienst Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr