Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV 2009) Gebührenordnung und Honorarverteilung vereint?

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1 Gebührenordnung und Honorarverteilung vereint? Auswirkungen auf die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung der Zukunft!

2 Berechnung der Gesamtvergütung (MGVvh)

3 Lt. Richtlinien KBV und unter Bezug Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV 2009) auf Teil C des Beschlusses des ErwBewA vom 27./ kann Berechnung der morbiditätsbedingten die HVV-Quote bei regionalen Gesamtvergütung (MGVvh) Besonderheiten verändert werden (Schreiben BMG vom )! Alle Punktzahlen 2007 (IV.32 und IV.40 mit Faktor 3,5001 umgerechnet) + 9,7% EBM-Effekt / Versichertenzahlen C4 LB/Versichertem/Kasse x 0,9059 0,9040 (HVV-Quote) + 5,1% (Morbi-Quote) x Versichertenzahl Kasse x 3,5058 3,5001 Cent Kasse 5 Kasse 4 Kasse 3 Kasse 2 Kasse 1 MGVvh der KV Hessen 3

4 Auszug Schreiben BMG

5 Ergebnis ErwBewA 27./ : der Orientierungspunktwert beträgt 3,5058 (neu: 3,5001) Cent! Intrabudgetär Spezielle Schmerztherapie Akupunktur Polysomnographie MRT-Angiographie Psychotherapie Anhebungsfaktor 1,3201 1,3223 1,1714 1,1733 1,2043 1,2063 1,1687 1,1706 1,2923 1,3196 5

6 Dieser Wert kann nur Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV 2009) erreicht werden, wenn die bisherigen extrabudgetären Punktwerte erhalten bleiben! Hessen + 9,5% Bund + 8,4% 6

7 Ergebnisse der Sitzung des ErwBewA vom

8 HVV-Quote Hessen =0,9400 HVV-Quote Bund 27./ =0,9059 HVV-Quote Hessen =0,9040 8

9 Damit werden die regionalen Unterschiede konserviert! 9

10 Die begünstigten KVen: 10

11 Hessen: MGVvh 2009: Mrd Mrd. Zuwachs 209 Mio. 191 Mio. Prozentual 10,4% 9,5% 11

12 Rechenbeispiel Hessen: HVV-Quote 0,9412 0,9059 0,9040 Honorar , , ,39 Differenz , ,47 12

13 Dieser Wert kann nur Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV 2009) erreicht werden, wenn die bisherigen extrabudgetären Punktwerte erhalten bleiben! Hessen + 10,4% Bund + 11,0% 13

14 Honorarsimulator 2009 HVV-Quote: 90,40% PW: 3,5001 EBM-Faktor: 9,70% Morbi-Quote: 5,10% Leistungs segment LS-Beschr. Aufwertungsfaktoren PW-Aufschlag in Cent notwendiger PW-Aufschlag für gleiches Vergütungsniveau 2 reg. Leistungen inkl. Impfungen 1 1,4942 1, belegärztlich 1,1869 0,5457 0, amb OP, 31.2, 31.5, Koloskopie 1,1545 0,8336 0, amb. OP, 31.1, , ,025 1,2847 1, Prävention ohne MS und Hautkrebs 1,2719 0,2073 0,2073 MS Mammographiescreening 1,343 0,4094 0, Vakuumstanzbiopsie 1,1937 0,9319 0, Strahlentherapie 0,9684 0,5442 0, PTK 1,1545 0,6591 0, künstl. Befr. 1 1,0999 1,0999 A1 Schmerztherapie 1,3223 A2 Akupunktur 1,1733 A3 Schlafdiagnostik 1,2063 A4 MRT-Angiographie 1,1706 A5 PT gem. Kap ,3196 A6 Notdienst 1,1018 R MGV 1 S Methadon 1,1206 0,8178 0,8178 Prognose Gesamtvergütung (ohne Knappschaft) Vgl Einzelleistungen mit Orientierungspunktwert (Annahme: LB 2007 = LB 2009) Einzelleistungen mit nachzuverhandelndem Punktwertaufschlag Summe Gesamtvergütung Honorar MGV 1/ , , , , , ,05 2/ , , , , , ,78 3/ , , , , , ,66 4/ , , , , , , , , , , , ,28 Prognose Gesamtvergütung vor dem Beschluss vom (ohne Knappschaft) Differenz = FKZ MGV Einzelleistungen mit Orientierungspunktwert (Annahme: LB 2007 = LB 2009) Einzelleistungen mit nachzuverhandelndem Punktwertaufschlag Summe 1/ , , , ,37 2/ , , , ,73 3/ , , , ,18 4/ , , , , , , , ,86 14

15 Vorläufiges Ergebnis für die KV Hessen Beschluss ErwBewA Bereich Aufwertung Bereitschaftsdienst Absenkung OPW Aufwertung IV.35.2 (PT) Absenkung HVV-Quote Absenkung Hebefaktor AOP (Differenz zu 5,11 Cent) Absenkung der übrigen Hebefaktoren Ergebnis + 2,5 Mio. - 2,5 Mio. + 2,5 Mio. - 3,8 Mio Mio. - 3,2 Mio. - 29,5 Mio. 15

16 Prognose Gesamtvergütung (ohne Knappschaft) MGV Einzelleistungen mit Orientierungspunktwert (Annahme: LB 2007 = LB 2009) Einzelleistungen mit nachzuverhandelndem Punktwertaufschlag Summe 1/ , , , ,57 2/ , , , ,84 3/ , , , ,35 4/ , , , , , , , ,39 16

17 Außerhalb MGVVH (AMG)

18 in Vereinbarungen nach Satz 1 kann darüber hinaus geregelt werden, dass weitere vertragsärztliche Leistungen außerhalb der nach Satz 1 vereinbarten Gesamtvergütungen mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung nach Absatz 2 vergütet werden, wenn sie besonders gefördert werden sollen oder soweit dies medizinisch oder auf Grund von Besonderheiten bei Veranlassung und Ausführung der Leistungserbringung erforderlich ist. Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV 2009) Berechnung der Vergütungsanteile AMG MGVvh der KV Hessen - Sonderverträge, regionale Besonderheiten - Belegärztliche und ambulant operative Leistungen - Prävention einschl. U7a, HKS und Vakuumstanze - Strahlentherapie, Photodynamische Keratektomie Aus MGVvh heraus: - Künstliche Befruchtung LB 2007 (ggf. x Hebefaktor) x EBM-Faktor x Morbifaktor x 3,5001 Cent Methadonsubstitution Leistungen aus A 1.2 des Beschlusses Leistungen entspr. 87a Abs. 3 Satz 5 SGB V Gekennzeichnete Leistungen MGVnvh 18

19 Wegen der Anhebung einiger Berechnung Hebefaktoren wurde der Vergütungsanteile der AMG Orientierungswert auf 3,5001 Der Morbifaktor von 5,1% wird Cent abgesenkt! auch auf die Leistungen außerhalb MGVvh bezogen (AMG). Das war bisher strittig! MGVvh der KV Hessen Aus MGVvh heraus: LB 2007 (ggf. x Hebefaktor) x EBM-Faktor x Morbifaktor x 3,5058 (neu: 3,5001) Cent Methadonsubstitution NEU! Hebefaktor 1,1206 Leistungen aus A 1.2 des Beschlusses Leistungen entspr. 87a Abs. 3 Satz 5 SGB V Gekennzeichnete Leistungen MGVnvh 19

20 20

21 Teil H Beschluss gemäß 87 Abs. 2 SGB V zur Festlegung eines Verfahrens zur Anpassung von Leistungsbewertungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) mit Wirkung zum 01. September 2008 Belegärzte AOP Prävention Strahlentherapie etc. 21

22 NEU : Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV 2009) Hebefaktor Prävention 1,2719 1,2728 Berechnung der Vergütungsanteile AMG Hebefaktor HKS 0,0000 1,2728 Hebefaktor MasC 1,3430 1,2728 Hebefaktor VakuStanz 1,1937 1,

23 Neue vertragsärztliche Richtlinien Vergütung KBV: (NVV 2009) Da gemäß Beschluss Teil B, Pkt. 1.3 für die Ermittlung des Behandlungsbedarfs nur die in Berechnung der Vergütungsanteile Euro vergüteten AMG Kostenpauschalen der Kapitel 32 und 40 zum EBM in Punktzahlen umgerechnet werden, gilt, dass weitere in Euro vergütete Leistungen als regional vereinbarte Leistungen gemäß Beschluss Teil B 1.3 Nr. 1 in Verbindung der KV Hessen MGVvh mit Beschluss Teil A, Pkt. 1.2 Nr. 2 nicht der MGVvh zuzuordnen sind. Aus MGVvh heraus: LB 2007 (ggf. x Hebefaktor) x EBM-Faktor x Morbifaktor x 3,5001 Cent Methadonsubstitution Leistungen aus A 1.2 des Beschlusses Leistungen entspr. 87a Abs. 3 Satz 5 SGB V Gekennzeichnete Leistungen MGVnvh Ohne Anrechnung auf MGVvh in Hessen SPV, OnkoV, AIDS-Pauschale DiabV, Wegepauschalen 23

24 Vergütung AMG lt. Beschluss ErwBewA: Prävention einschl. HKS, U7a und MaSc Methadonsubstitution Belegärzte. AOP Strahlentherapie, phototherap. Keratektomie Künstliche Befruchtung Vergütung AMG als regionale Besonderheiten Sozialpsychiatrievereinbarung (SPV) Onkologievereinbarung Diabetesvereinbarung AIDS-Pauschale Wegepauschalen Einigung für 2009 mit Kassen erreicht! Einigung für 2009 mit Kassen erreicht! 24

25 Noch als Leistungen AMG zu verhandeln Dialysesachkosten, Sachkostenpauschalen Genotypische Resistenzbestimmung Photodynamische Therapie MRT Mamma, MRT-Angiographie Soziotherapie Verordnung med. Reha, Verordnung psychiatr. häusl. Krankenpflege Schlafstörungsdiagnostik, Schmerztherapie, Akupunktur Begleitleistungen Belegärzte und AOP 25

26 Teil H Beschluss gemäß 87 Abs. 2 SGB V zur Festlegung eines Verfahrens zur Anpassung von Leistungsbewertungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) mit Wirkung zum 01. September

27 Berechnung der Vergütungsanteile AMG Stand : 320 Pkt. x 1,2728 = 407, Pkt. x 1,2719 = 407, Punkte x4,45 Cent = 14, Punkte x3,50 Cent = 14,19 Verlust = 0 % 27

28 Stand : Pkt. x 0,9668 = 1.019, Pkt. x 0,9684 = 1.021,66 Berechnung der Vergütungsanteile AMG 1055 Punkte x4,60 Cent = 48, Punkte x3,50 Cent = 35,75 Verlust = 25 % 28

29 Berechnung der Vergütungsanteile AMG: Belegärzte Stand : Hebefaktor alt 1,2123 Hebefaktor neu 1,

30 Berechnung der Vergütungsanteile AMG: Belegärzte Der Hebefaktor beträgt 1,1869 So müsste der hessische Hebefaktor aussehen! 30

31 Beschluss des ErwBewA vom

32 Der Hebefaktor bei IV.31.1, 31.3, 31.4 und IV.31.6 beträgt 1,0250 Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV 2009) Berechnung der Vergütungsanteile AMG: AOP Der Hebefaktor bei IV.31.2 und IV.31.5 beträgt 1,

33 Beschluss des ErwBewA vom

34 Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV Stand 2009) : Pkt. x 1,2123 = 3.406, Pkt. x 1,1869 = 3.335,18 Berechnung der Vergütungsanteile AMG: Belegärzte (Ersatzkassen) 2810 Punkte x5,11 Cent = 143, Punkte x3,50 Cent = 119, Punkte x3,50 Cent = 116,72 Verlust = 20% 34

35 Berechnung der Vergütungsanteile AMG: AOP, Belegärzte (Primärkassen) 2810 Punkte x4,70 Cent = 132, Punkte x3,50 Cent = 119,37 Verlust = 10% 35

36 Teil H Beschluss gemäß 87 Abs. 2 SGB V zur Festlegung eines Verfahrens zur Anpassung von Leistungsbewertungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) mit Wirkung zum 01. September

37 Teil H Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV 2009) Der Erweiterte Bewertungsausschuss geht davon aus, dass mit der Neubewertung der Gebührenordnungspositionen für das Ambulante Operieren gemäß I in der Regel die Versorgung mit diesen Leistungen sichergestellt werden kann. Beschluss gemäß 87 Abs. 2 SGB V zur Festlegung eines Verfahrens zur Anpassung von Leistungsbewertungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) mit Wirkung zum 01. September

38 Diese Betrachtungsweise der KBV ist zwar blauäugig, die Verhandlungsführer der KV Hessen werden in der Schiedsamtsverhandlung am trotzdem versuchen, diese Chance zu nutzen! 38

39 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV)

40 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) MGVvh Berechnungsbasis: der KV Hessen EBM IV Minuten/13 Wochen pro Quartal =2.083,85/60 min. =34,7 Std./Woche/5 Tage = 6,95 Std./Tag x1,5 Formel: LB 2007 x1,3196 x1,1739 =10,42 (EBM) Std./Tag x1,051 (Morbi) x3,5001 Cent 3 Prozent AMG 1-fache zeitbezogene Kapazitätsgrenze 1,5-fache Minuten = 7 Std. = 10,5 Std. 40

41 Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV Stand 2009) : Pkt. x 1,2923 = 2.267, Pkt. x 1,3196 = 2.315, Punkte x3,99 Cent = 70, Punkte x3,50 Cent = 79, Punkte x3,50 Cent = 81,02 Gewinn = 13% Gewinn = 16% 41

42 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) Neu: Bildung muss versorgungsbereichsspezifisch erfolgen! MGVvh der KV Hessen EBM IV.35.2 Weitere Rückstellungen Rückstellungen Beschlussteil G, Nr. 1: Honorarkorrekturen aus Vorquartalen Ausgleich überproportionaler Honorarverluste Praxisbesonderheiten Ausgleich von Fehlschätzungen bei Vorwegabzügen etc. 42

43 EBM-Faktor aus 1/08 und 2/08: Berechnung der Regelleistungsvolumen LB (RLV) (Punkte)/Fall 2008 LB (Punkte)/Fall 2007 MGVvh der KV Hessen EBM IV.35.2 Weitere Rückstellungen RLV-Vergütungsvolumen (RLVVG) Trennung nach Formel: LB (Geld) 2007 xebm-faktor 2008 x 5,1 (Morbi) vorläufiges RLV- Vergütungsvolumen (VRLVHÄ) vorläufiges RLV- Vergütungsvolumen (VRLVFÄ/PSY) 43

44 Die Regelungen bei Hausärzten

45 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) HAUSÄRZTE NEU! Hebefaktor für Leistungen Notfalldienst (Abschnitt 1.2) = 1,1018 vorläufiges RLV-Vergütungsvolumen (VRLVHÄ) Rückstellungen für definierte Leistungen: 3% für alle Leistungen außerhalb RLV Honorare für Neupraxen, Ermächtigungen etc. Geld 2007 für Besondere Inanspruchnahmen, alle Leistungen im Notdienst, dringende Besuche, Schmerztherapie, Akupunktur, Laborleistungen, diagnostische Radiologie, Auswertung Langzeit-EKG, Kostenpauschalen Kap. 40, Zusatzpauschalen für Organtransplantatträger Qualitätsgebundene Leistungen 45

46 Leistungsbereich EBM-Leistungen Euro Sonographie , , , , , 33076, 33080, 33081, ,50 Psychosomatik ,00 Prokto-/Rektoskopie 03331, ,00 Kleinchirurgie ,50 Langzeit-EKG Langzeit-RR Spirometrie 03322, , , ,00 1,00 1,00 Verrechnung möglich! Ergometrie 03321, ,50 Chirotherapie Abschnitt IV.30.2 EBM 1,00 Wenn das individuelle Regelleistungsvolumen nicht ausschöpft wird, kann das noch zur Verfügung stehende Honorarvolumen mit diesen Leistungen ausgefüllt werden aber nicht umgekehrt! 46

47 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) HAUSÄRZTE vorläufiges RLV-Vergütungsvolumen (VRLVHÄ) Rückstellungen für definierte Leistungen versorgungsbereichsspezifisches RLV-Vergütungsvolumen VB (RLVHÄ) arztgruppenspezifisches RLV-Vergütungsvolumen HÄ (RLVHÄ) arztgruppenspezifisches RLV-Vergütungsvolumen PÄD (RLVPÄD) 47

48 Hier wird der Quali- Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV 2009) Zuschlag aufgesetzt und die FZ-Begrenzung! Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) HAUSÄRZTE arztgruppenspezifisches RLV-Vergütungsvolumen AG (RLVHÄ) Formel: LB Arztgruppe (AG) 2007/2008 (Punkte) LB Ärzte Versorgungsbereich (VB) 2007/2008 (Punkte) FallwertAG Formel: RLVAG FallzahlAG (FZ) 2008 RLVArzt Formel: FallwertAG (FW) x FallzahlArzt (FZ)

49 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) HAUSÄRZTE RLVArzt Alterspezifisches RLV wird mit Hebefaktor auf Basis LB 2007 berechnet! z.b. FWAG QZ x1000 Fälle = RLVArzt bis vollendetes 5. Lebensjahr RLVArzt 6. bis 59. Lebensjahr RLVArzt ab dem 60. Lebensjahr Basis Leistungsbedarf 2007 mit definierten Abzügen (z.b. FKZ) 49

50 Die RLV im EBM 2008: die Fallzahlstaffel 25% Abschlag auf FW bei Überschreitung der Fallzahl der Fachgruppe zwischen % 50% Abschlag auf FW bei Überschreitung der Fallzahl der Fachgruppe zwischen % 75% Abschlag auf FW bei Überschreitung der Fallzahl der Fachgruppe von mehr als 200% 50

51 So funktioniert die Fallzahlstaffel: Fallzahl Arzt 1/08 = 1700 Fallzahl FG 1/08 = 1000 FW 1/09 = xfw xfw 30 RLV Fallzahl Arzt 1/

52 Die RLV im EBM 2008: Ausnahmen bei Fallzahlstaffel Urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretung eines Arztes der eigenen Berufsausübungsgemeinschaft Urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretung eines Arztes einer Arztpraxis in der näheren Umgebung der Arztpraxis Aufgabe einer Zulassung oder genehmigten Tätigkeit eines Arztes der eigenen Berufsausübungsgemeinschaft Aufgabe einer Zulassung oder genehmigten Tätigkeit eines Arztes in der näheren Umgebung der Arztpraxis außergewöhnlicher und/oder durch den Arzt unverschuldeter Grund, der zu einer niedrigeren Fallzahl des Arztes im Aufsatzquartal geführt hat. Hierzu zählt z.b. Krankheit des Arztes. 52

53 Die Regelungen bei Fachärzten

54 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) FACHÄRZTE/PSYCHOTH. vorläufiges RLV-Vergütungsvolumen (VRLVFÄ) Rückstellungen für definierte Leistungen: 3% für alle Leistungen außerhalb RLV Honorare für Neupraxen, Ermächtigungen etc. Geld 2007 für Besondere Inanspruchnahmen, alle Leistungen im Notdienst, dringende Besuche, Schmerztherapie, Akupunktur, Laborleistungen, praxisklinische Betreuung, Auswertung Langzeit-EKG, Kostenpauschalen Kap. 40, Zusatzpauschalen für Organtransplantatträger, Behandlung Naevi flammei und Hämangiome, Histologie/Zytologie, ESWL, Polysomnographie, MRT-Angiographie, Sonstige Hilfen, Laborkonsiliar- und -grundpauschale Qualitätsgebundene Leistungen 54

55 Leistungsbereich Diagnostische Radiologie EBM-Leistungen bis (nicht durch Ärzte für Nuklearmedizin, Radiologie oder Strahlentherapie) Euro 5,00 Wenn das individuelle Regelleistungsvolumen nicht ausschöpft wird, kann das noch zur Verfügung stehende Honorarvolumen mit diesen Leistungen ausgefüllt werden aber nicht umgekehrt! 55

56 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) FACHÄRZTE/PSYCHOTH. vorläufiges RLV-Vergütungsvolumen (VRLVFÄ/PSY) Rückstellungen für definierte Leistungen versorgungsbereichsspezifisches RLV-Vergütungsvolumen FÄ/PSY (RLVFÄ/PSY) arztgruppenspezifisches RLV-Vergütungsvolumen FÄ (RLVHNO) arztgruppenspezifisches RLV-Vergütungsvolumen FÄ (RLVGYN) 56

57 Hier wird der Quali- Neue vertragsärztliche Vergütung (NVV 2009) Zuschlag und die FZ- Begrenzung aufgesetzt! Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) FACHÄRZTE/PSYCHOTH. arztgruppenspezifisches RLV-Vergütungsvolumen AG (RLVFÄ/PSY) Formel: LB Arztgruppe (AG) 2007/2008 (Punkte) LB Ärzte Versorgungsbereich (VB) 2007/2008 (Punkte) FallwertAG Formel: RLVAG FallzahlAG (FZ) 2008 RLVArzt Formel: FallwertAG (FW) x FallzahlArzt (FZ)

58 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) FACHÄRZTE RLVArzt z.b. 40 x1000 Fälle = Alterspezifisches RLV wird mit Hebefaktor auf Basis LB 2007 berechnet! RLVArzt bis vollendetes 5. Lebensjahr RLVArzt 6. bis 59. Lebensjahr RLVArzt ab dem 60. Lebensjahr Basis Leistungsbedarf 2007 mit definierten Abzügen (z.b. FKZ) 58

59 Die RLV im EBM 2008: die Fallzahlstaffel 25% Abschlag auf FW bei Überschreitung der Fallzahl der Fachgruppe zwischen % 50% Abschlag auf FW bei Überschreitung der Fallzahl der Fachgruppe zwischen % 75% Abschlag auf FW bei Überschreitung der Fallzahl der Fachgruppe von mehr als 200% 59

60 Die RLV im EBM 2008: Ausnahmen bei Fallzahlstaffel Urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretung eines Arztes der eigenen Berufsausübungsgemeinschaft Urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretung eines Arztes einer Arztpraxis in der näheren Umgebung der Arztpraxis Aufgabe einer Zulassung oder genehmigten Tätigkeit eines Arztes der eigenen Berufsausübungsgemeinschaft Aufgabe einer Zulassung oder genehmigten Tätigkeit eines Arztes in der näheren Umgebung der Arztpraxis außergewöhnlicher und/oder durch den Arzt unverschuldeter Grund, der zu einer niedrigeren Fallzahl des Arztes im Aufsatzquartal geführt hat. Hierzu zählt z.b. Krankheit des Arztes. 60

61 KV HESSEN: Leistungsbedarfsentwicklung in Punkten 1./08 zu 1./07 Allgemeinärzte, HÄ Internisten ,8 Pkt. (+ 8,80 %) Kinderärzte ,9 Pkt. (+ 1,22 %) Anästhesisten ,1 Pkt. (- 6,99 %) Augenärzte ,7 Pkt. (- 1,72 %) Chirurgen ,2 Pkt. (+ 5,76 %) Gynäkologen ,7 Pkt. (+ 5,47 %) HNO-Ärzte ,1 Pkt. (+ 3,50 %) Hautärzte ,5 (+ 6,34 %) Int. mit SP Gastroenterologie ,8 Pkt. (+ 11,75 %) Int. mit SP Kardiologie ,4 Pkt. (+ 27,11 %) , ,0 0, , ,0 Leistungsbedarf (Pkt.) 61

62 Anforderung RLV oberer und RLV unterer Punktwert Primärkassen (HG2 Leistungsbereich 4.0) HG B 2.6 Hautärzte Überschreitung RLV (Anteil zum unteren PW) ,0 13,5 % 11,6 % 15,4 % 16,3 % 12,4 % 13,2% 14,8% 10,3% 7,2% , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 Leistungsbedarf 4.0 (Pkt.) 0,0 2./06 3./06 4./06 1./07 2./07 3./07 4./07 1./08 2./08 Frankfurt, KVH - Landesstelle Quelle: HG2 - Datei 2-06 bis 2-08 Wer/sl<Abr 2-08/Analysen> Übersicht RLV oberer+unterer PW 2-06 bis 2-08 PK

63 Anforderung RLV oberer und RLV unterer Punktwert Primärkassen (HG2 Leistungsbereich 4.0) HG B 2.2 Augenärzte Überschreitung RLV (Anteil zum unteren PW) ,0 11,9 % 11,9% 11,5% 10,9% 10,1% 10,4% 10,1% 7,2% 7,5% , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 Leistungsbedarf 4.0 (Pkt.) 0,0 2./06 3./06 4./06 1./07 2./07 3./07 4./07 1./08 2./08 Frankfurt, KVH - Landesstelle Quelle: HG2 - Datei 2-06 bis 2-08 Wer/sl<Abr 2-08/Analysen> Übersicht RLV oberer+unterer PW 2-06 bis 2-08 PK

64 Anforderung RLV oberer und RLV unterer Punktwert Primärkassen (HG2 Leistungsbereich 4.0) HG B 2.5 HNO-Ärzte / Ärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie Überschreitung RLV (Anteil zum unteren PW) ,0 22,8 % 22,2 % 23,6 % 21,8 % 19,7 % 20,6% 21,4% 21,9% 21,5% Leistungsbedarf 4.0 (Pkt.) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 0,0 2./06 3./06 4./06 1./07 2./07 3./07 4./07 1./08 2./08 Frankfurt, KVH - Landesstelle Quelle: HG2 - Datei 2-06 bis 2-08 Wer/sl<Abr 2-08/Analysen> Übersicht RLV oberer+unterer PW 2-06 bis 2-08 PK

65 Die Regelungen bei Psychotherapeuten

66 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) MGVvh Berechnungsbasis: der KV Hessen EBM IV Minuten/13 Wochen pro Quartal =2.083,85/60 min. =34,7 Std./Woche/5 Tage = 6,95 Std./Tag x1,5 Formel: LB 2007 x1,3196 x1,1739 =10,42 (EBM) Std./Tag x1,051 (Morbi) x3,5001 Cent 3 Prozent AMG 1-fache zeitbezogene Kapazitätsgrenze 1,5-fache Minuten = 7 Std. = 10,5 Std. 66

67 Abweichend von den Regelungen für Arztgruppen gemäß Anlage 1 werden für... Psychologische Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie andere ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte gemäß den Kriterien der Bedarfsplanungsrichtlinien... zeitbezogene Kapazitätsgrenzen je Quartal durch die Kassenärztlichen Vereinigungen zugewiesen, um eine übermäßige Ausdehnung der psychotherapeutischen Tätigkeit zu verhindern. 67

68 Überschreitet die abgerechnete ärztliche bzw. therapeutische Zuwendungszeit gemessen nach den Prüfzeiten der Leistungen des Anhangs 3 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) die ermittelte zeitbezogene Kapazitätsgrenze, so werden diese Leistungen maximal bis zur 1,5-fachen zeitbezogenen Kapazitätsgrenze mit den abgestaffelten Preisen vergütet. Als Anteil der zeitbezogenen Kapazitätsgrenze für die antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen werden Minuten je Abrechnungsquartal festgelegt. 68

69 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) FACHÄRZTE/PSYCHOTH. vorläufiges RLV-Vergütungsvolumen (VRLVFÄ/PSY) Rückstellungen für definierte Leistungen versorgungsbereichsspezifisches RLV-Vergütungsvolumen FÄ/PSY (RLVFÄ/PSY) Hier gelten die Zeitvorgaben des Anhang 3 EBM arztgruppenspezifisches RLV-Vergütungsvolumen FÄ (RLVHNO) zeitbezogene Kapazitätsgrenzen PSY 69

70 Aufgreifzeitraum 2007? Als Anteil der zeitbezogenen Kapazitätsgrenze für die nicht antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen wird die arztgruppenspezifische, durchschnittlich abgerechnete ärztliche bzw. therapeutische Zuwendungszeit gemessen nach den Prüfzeiten der Leistungen des Anhangs 3 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ermittelt. Je Arzt bzw. Psychotherapeut ergibt sich die zeitbezogene Kapazitätsgrenze aus der Addition der genannten Werte. 70

71 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) PSYCHOTHERAPEUTEN 1-fache zeitbezogene Kapazitätsgrenze 1,5-fache EBM IV.35.2 Formel: Punktzahlen x1,3196 x3,5001 Cent 3 Prozent EBM PSYRest Formel: Punktzahlen x3,5001 Cent Minuten = 7,0 Std. = 10,5 Std. 71

72 Die Regelungen bei fachgleichen Gemeinschaftspraxen

73 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) GP fachgleich vorläufiges RLV-Vergütungsvolumen (VRLVVB) Rückstellungen für definierte Leistungen versorgungsbereichsspezifisches RLV-Vergütungsvolumen GP fachgleich (RLVVB) arztgruppenspezifisches RLV-Vergütungsvolumen VB (z.b. RLVHÄ) 73

74 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) GP 2 HAUSÄRZTE arztgruppenspezifisches RLV-Vergütungsvolumen VB (z.b.rlvhä) Formel: LB Arztgruppe (AG) 2007 (Punkte) LB Ärzte Versorgungsbereich (VB) 2007 (Punkte) FallwertAG Formel: RLVAG FallzahlAG (FZ) 2008 Aufschlag 10% auf VP, GP bzw. KP! RLVPraxis Formel: FallwertAG (FW) x Arztfälle / und 2/2008 Aufschlag 10% auf RLV 3/ und 4/2008 Zuteilung nach LANR 74

75 Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) GP 2 HAUSÄRZTE RLVGP fachgleich z.b. 40 x1000 Fälle = Alterspezifisches x10% RLV (1. wird HJ mit 08) x1500 Arztfälle = Hebefaktor auf Basis (2. LB HJ ) berechnet! RLVArzt bis vollendetes 5. Lebensjahr RLVArzt 6. bis 59. Lebensjahr RLVArzt ab dem 60. Lebensjahr Basis Leistungsbedarf (LB) 2007 (Punkte) mit Abzügen 75

76 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

77 Hat (etwa) jemand noch eine Frage? 77

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