Erhöhung des Orientierungswertes von 10,00 Cent auf 10,13 Cent. Dies bedeutet eine Erhöhung um 1,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2013.

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1 Vorstand An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / Fax: 0 89 / Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: REF VA LANR: «LANR» Honorarverhandlungen für das Jahr 2014 abgeschlossen: Honorarsteigerung um 3,08 Prozent Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Honorarverhandlungen für das Jahr 2014 konnten wir erreichen, dass insgesamt ca. 3,08 Prozent mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen als im Vorjahr. Zusätzlich ist es uns gelungen, ca. 0,76 Prozent an Finanzmitteln für besondere Vergütungsregelungen zu sichern. Insgesamt bedeutet dies eine Honorarsteigerung bzw. Honorarsicherung in Höhe von ca. 175 Millionen Euro. Die Erhöhung setzt sich aus den folgenden Eckpunkten zusammen: Erhöhung des Orientierungswertes von 10,00 Cent auf 10,13 Cent Dies bedeutet eine Erhöhung um 1,3 Prozent gegenüber dem Jahr Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung um 1,1 Prozent Dies soll die gegenüber dem Vorjahr gestiegene Demographielast und Morbidität der Versicherten in Bayern abdecken. Stärkung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung in Höhe von 0,6 Prozent Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird entsprechend erhöht. Körperschaft des öffentlichen Rechts Elsenheimerstraße München

2 Seite 2 zum Schreiben vom Zusätzlich konnten folgende Punkte vereinbart werden: Fortsetzung der Förderung der Bereitschaftspraxen in Höhe von 5,00 Euro je Fall Das Ende der Förderung der Bereitschaftspraxen zum konnte abgewendet werden. Der Zuschlag wird wie bisher automatisch durch die KVB hinzugefügt, sofern die Kennziffer Ihrer Bereitschaftspraxis auf dem Abrechnungsschein angegeben ist. Fortsetzung der Stundenvergütung im Bereitschaftsdienst bei allen Kassenarten Keine Änderung der bisherigen Abrechnungsvorgaben. Abrechnung der geleisteten Stunden im ärztlichen Bereitschaftsdienst nach wie vor auf einem eigenen Schein zu Lasten der AOK Bayern. Abzurechnen über die für Tag-Stunden (8 20 Uhr) in Höhe von 4,70 Euro, für Nacht-Stunden (20 8 Uhr) in Höhe von 8,33 Euro. Fortführung bestehender Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, welche auf Bundesebene empfohlen wurden (u. a. Prävention, ambulante Operationen / Anästhesien nach Kap. 31 und 36 EBM, Strahlentherapie usw.) Fortführung der festen Preise ohne Einschränkungen Die detaillierte Übersicht der betreffenden Leistungen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubik Honorar. Fortführung der Vergütung von Leistungen gemäß der Vereinbarung nach 115b SGB V außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Besonders förderungswürdige Leistungen: Wie bereits im Vorjahr ist es uns gelungen, zusätzliche Finanzmittel für besonders förderungswürdige Leistungen zu vereinbaren. Gegenüber dem Jahr 2013 konnten diese Finanzmittel noch einmal um rund 30% erhöht werden, so dass neben der Fortführung bestehender Fördermaßnahmen auch zusätzliche, neue Leistungsbereiche finanziell gefördert werden können. Hierbei handelt es sich um: - Allergologie (en 30130, 30131) - Behandlung chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen (en sowie ) - Behandlung chronischer Wunden ( 02310) - Behandlung von Neudiabetikern (en 03000, 03010, 04000, 04010) - Bestimmung und Anpassung vergrößernder Sehhilfen ( 06343) - Betreuung und Leitung von Geburten ( 08411) - Dringende Besuche in Heimen ( 01415)

3 Seite 3 zum Schreiben vom Kinder- und jugendlichenpsychiatrisches Einzel- und Gruppengespräch (en 14220, 14221) - Psychiatrisches Gruppengespräch ( 21221) - Psychotherapeutisches Gespräch ( 23220) - Mammastanzbiopsien und Vakuumbiopsien (en 08320, 34274) Eine Übersicht aller besonders förderungswürdigen Leistungen im Jahr 2014 sowie die dazugehörigen Abrechnungshinweise entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an. Unsere Berater des Servicetelefons Abrechnung sind unter der Rufnummer 0 89 / gerne für Sie da. Freundliche Grüße Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

4 Seite 4 zum Schreiben vom Übersicht der förderungswürdigen Leistungen im Jahr Vergütungszuschläge Mit den Krankenkassen in Bayern konnten die im Folgenden genannten Vergütungszuschläge für das Jahr 2014 vereinbart werden. Bitte beachten Sie: Für die Finanzierung der Zuschläge steht nur ein begrenztes Finanzvolumen zur Verfügung. Bei den unten genannten n handelt es sich daher um Maximalwerte. Der tatsächliche Auszahlungswert je geförderter Leistung ist davon abhängig, wie häufig die jeweilige Leistung pro Quartal von allen Ärzten und Psychotherapeuten bzw. Ärztinnen und Psychotherapeutinnen abgerechnet wird. Vergütungszuschläge ab Behandlung chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen ab max. 5,00 - Der Zuschlag wird für den erhöhten Betreuungsaufwand von Patienten mit der Crohn-Krankheit oder Colitis Ulcerosa zusätzlich zur Grundpauschale einmal im Behandlungsfall vergütet. - Voraussetzung für die Vergütung des Zuschlags ist das Vorliegen mindestens einer der folgenden, gesicherten Diagnosen gem. ICD-10-GM: - Crohn-Krankheit: K50.0G, K50.1G, K50.80G, K50.81G, K50.82G, K50.88G, K50.9G - Colitis Ulcerosa: K51.0G, K51.2G, K51.3G, K51.4G, K51.5G, K51.8G, K51.9G - Der Zuschlag wird Ihrer Abrechnung bei Vorliegen einer der genannten Diagnosen automatisch durch die KVB zugefügt. - Der Zuschlag wird in Ihrer Abrechnung unter der Nummer ausgewiesen. Behandlung chronischer Wunden ab max. 2,08 - Der Zuschlag wird zusätzlich zu jeder abgerechneten und anerkannten vergütet. - In Ihrer Abrechnung wird der Zuschlag unter der Nummer 97144I ausgewiesen.

5 Seite 5 zum Schreiben vom Bestimmung und Anpassung vergrößernde Sehhilfen ab Betreuung und Leitung von Geburten ab ambulant stationär max. 5,00 - Der Zuschlag wird zusätzlich zu jeder abgerechneten und anerkannten vergütet. - In Ihrer Abrechnung wird der Zuschlag unter der Nummer 97144O ausgewiesen. max. 20,56 max. 24,40 Dringende Besuche in Heimen ab max. 3,87 - Der Zuschlag wird zusätzlich zu jeder abgerechneten und anerkannten vergütet. - In Ihrer Abrechnung wird der Zuschlag unter der Nummer 97144L ausgewiesen. Gespräche: Kinder- und jugendlichenpsychiatrisches Einzel- und Gruppengespräch ab vergütet. - Die Zuschläge werden Ihrer Abrechnung automatisch durch die KVB zugefügt. - In Ihrer Abrechnung werden die Zuschläge zur bei ambulanter Erbringung unter der Nummer 97144P, bei stationärer Erbringung unter der Nummer 97144Q ausgewiesen max. 1, max. 2, bzw vergütet. - Die Zuschläge werden Ihrer Abrechnung automatisch durch die KVB zugefügt. - In Ihrer Abrechnung wird der Zuschlag zur unter der Nummer 97144F, der Zuschlag zur unter der Nummer 97144G ausgewiesen.

6 Seite 6 zum Schreiben vom Gespräche: Psychiatrisches Gruppengespräch ab max. 2,00 - Der Zuschlag wird zusätzlich zu jeder abgerechneten und anerkannten vergütet. - In Ihrer Abrechnung wird der Zuschlag zur unter der Nummer 97144K ausgewiesen. - Bitte beachten Sie: Im ersten Quartal 2014 wird die 21220, wie bereits im Jahr 2013, als Einzelleistung außerhalb der MGV vergütet. Ab dem zweiten Quartal 2014 wird auch die in Form eines Vergütungszuschlags gefördert (siehe unten) Gespräche: Psychotherapeutisches Gespräch ab max. 1,00 - Der Zuschlag wird zusätzlich zu jeder abgerechneten und anerkannten vergütet. - In Ihrer Abrechnung wird der Zuschlag unter der Nummer 97144H ausgewiesen. Harninkontinenzbehandlung ab max. 6, max. 2, bzw vergütet. - Die Zuschläge werden Ihrer Abrechnung automatisch durch die KVB zugefügt. - In Ihrer Abrechnung wird der Zuschlag zur unter der Nummer 97144M, der Zuschlag zur unter der Nummer 97144N ausgewiesen.

7 Seite 7 zum Schreiben vom Mammastanzbiopsien und Vakuumbiopsien ab max. 4, max. 2,76 - In Ihrer Abrechnung wird der Zuschlag zur unter der Nummer 97144D, der Zuschlag zur unter der Nummer 97144E ausgewiesen. Methadon-Substitutionsbehandlung ab max. 1,00 - Der Zuschlag wird zusätzlich zu jeder abgerechneten und anerkannten vergütet. - In Ihrer Abrechnung wird der Zuschlag unter der Nummer ausgewiesen. Multiple Sklerose ab bzw vergütet. - Die Zuschläge werden Ihrer Abrechnung automatisch durch die KVB zugefügt max. 15, max. 45, max. 8, max. 20,00 - Die Zuschläge zu den en und sowie die Abrechnungsnummern und sind von allen Ärztinnen und Ärzten abrechenbar, welche über eine Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung Multiple Sklerose verfügen. - Für die Zuschläge zu den en und sowie die Abrechnungsnummern und gelten die aus dem Jahr 2013 bekannten. Diese sowie weitere Informationen rund um die Teilnahme an der Vereinbarung Multiple Sklerose finden Sie auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik Multiple Sklerose.

8 Seite 8 zum Schreiben vom Schmerztherapie ab max. 2, max. 2, max. 2, max. 2, , 30702, und vergütet. - Die Zuschläge werden Ihrer Abrechnung automatisch durch die KVB zugefügt. - In Ihrer Abrechnung werden die Zuschläge unter folgenden Nummern ausgewiesen: - Zuschlag zur 30700: Zuschlag zur 30702: 97144A - Zuschlag zur 30704: 97144B - Zuschlag zur 30706: 97144C Urethrozystoskopie mit flexiblem Endoskop ab max. 15, vergütet. - Bitte setzen Sie daher zusätzlich zu jeder die Abrechnungsnummer in Ihrer Abrechnung an. - Die Abrechnung der Nummern setzt voraus, dass die Urethrozystoskopie mit einem flexiblen Endoskop durchgeführt wurde. Vergütungszuschläge ab Allergologie ab max. 1, max. 1, bzw vergütet. - Bitte setzen Sie daher zusätzlich zu jeder die Abrechnungsnummer und zu jeder die Abrechnungsnummer 97142A in Ihrer Abrechnung an. - Die Abrechnung der Nummern und 97142A setzt voraus, dass Ihre Praxis ein geeignetes Verfahren einsetzt, um Patienten, die sich einer SIT unterziehen, an die regelmäßige Wahrnehmung ihrer Behandlungstermine zu erinnern.

9 Seite 9 zum Schreiben vom Behandlung von Neudiabetikern ab max. 10, max. 10, max. 10, max. 10,00 Gespräche: Psychiatrisches Einzelgespräch ab Der Zuschlag ist bei allen Patienten abrechenbar, bei denen erstmalig Diabetes mellitus diagnostiziert wurde, sofern die für die Abrechnung des Zuschlags erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. - Alle teilnahmeberechtigten Ärztinnen und Ärzte erhalten in Kürze ein gesondertes Schreiben zu den konkreten und Teilnahmebedingungen max. 1,00 - Der Zuschlag wird zusätzlich zu jeder abgerechneten und anerkannten vergütet. - In Ihrer Abrechnung wird der Zuschlag zur unter der Nummer 97144J ausgewiesen. - Bitte beachten Sie: Im ersten Quartal 2014 wird die 21220, wie bereits im Jahr 2013, als Einzelleistung außerhalb der MGV vergütet (siehe auch unten)

10 Seite 10 zum Schreiben vom Vergütung weiterer Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ( Einzelleistungsvergütung ) Zusätzlich zu den von der Bundesebene empfohlenen Leistungen werden folgende Leistungen weiterhin auch im Jahr 2014 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Diese Leistungen unterliegen daher keiner Mengenbegrenzung (RLV/QZV) und werden in voller Höhe honoriert. Hinsichtlich der Abrechnung ergeben sich für Sie keine Änderungen. Sie rechnen diese Leistungen wie gewohnt ab. Bitte beachten Sie, dass die Finanzmittel, die für die extrabudgetäre Vergütung dieser Leistungen zur Verfügung stehen, begrenzt sind und deshalb nur eine moderate Mengenentwicklung finanzierbar ist. Polysomnographie ( EBM) schriftliche Mitteilungen und Gutachten von Krankenkassenanfragen ( 01422, sowie bis EBM) Bestrahlungsplanung ( 34360, EBM) Leistungen der Onkologie ( 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, sowie EBM) Leistungen der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie (Kap. 22 EBM) im Quartal 1/2014: Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) im Rahmen der Psychiatrischen Versorgung ( EBM)

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