Honorarreform Rechtsanwalt Lars Wiedemann FA für f r Medizinrecht. - Auswirkungen, Rechtsschutz, Zukunftsprognose. Berlin Dortmund Köln

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1 Honorarreform Auswirkungen, Rechtsschutz, Zukunftsprognose Rechtsanwalt Lars Wiedemann FA für f r Medizinrecht Berlin Dortmund Köln Leipzig München Vortrag AG MedRecht Dresden

2 Honorarreform

3 Neuordnung der Vergütung Inkrafttreten des neuen EBM (inkl. Versichertenpauschalen für Hausärzte, Grund- und Zusatz pauschalen für Fachärzte) Zu- bzw. Abschläge bei Unter- bzw. Überversorgungen in Verbindung mit Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Regionale Euro-Gebührenordnung arztbezogenen Regelleistungsvolumina Arztgruppenspezifische diagnosebezogene Fallpauschale für Versichertengruppen mit erheblichem therapeutischem Leistungsaufwand und überproportionalen Kosten

4 Ziele der Honorarreform

5 Höhere Transparenz KV Westfalen-Lippe Berlin Nordrhein Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein RLV-Fallwert Hausärzte 32,43 35,67 35,68 37,08 39,89 38,18 44,39 40,34 38,43

6 Veränderung Honorar * - je Versorgungsbereich Versorgungsbereich WL HB BB RLP SA H Summe Hausärztlicher Versorgungsbereich 10 % 9 % 14 % -1 % 28 % 8 % 10 % Fachärztlicher Versorgungsbereich -1 % 7 % 11 % 7 % 17 % 14 % 9 % alle Ärzte 6 % 8 % 13 % 4 % 23 % 11 % 9 % * Honorar ohne Anteil für f r Laborleistungen Quelle: KBV

7 Das arztindividuelle Honorar 2009 RLV Arzt- /Praxis RLV überschreitende Menge Qualitätsgebundene Zusatzbudgets Leistungen außerhalb RLV Gesondert vereinbarte Leistungen Honorarbescheid

8 Berechnung RLV RLV eines Arztes = Arztindividuelle Fallzahl des Vorjahresquartals x Arztgruppenspezifischer RLV-Fallwert x Morbiditätsfaktor nach Alter Der RLV-Fallwert ist also grds. für alle Ärzte innerhalb einer Arztgruppe einheitlich

9 Fallzahlabstaffelung RLV Abstaffelung bei Überschreitung des Fallzahldurchschnitts der Fachgruppe - um 25 % für Fälle über 150 % bis 170 % - um 50 % für Fälle über 170 % bis 200 % - um 75 % für Fälle über 200 %

10 Antrag bei KV: Ausnahme Fallzahlabstaffelung - urlaub- oder krankheitsbedingte Vertretung eines Arztes der eigenen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder einer nahe gelegenen Arztpraxis, - Aufgabe einer Zulassung oder genehmigten Tätigkeit T eines Arztes der eigenen BAG oder einer nahe gelegenen Arztpraxis oder - außergew ergewöhnlicher und/oder durch den Arzt unverschuldeter Grund,, der zu einer niedrigeren Fallzahl des Arztes im Vorjahres- quartal geführt hat (z. B. Krankheit im Vorjahresquartal) Neu(!): Sicherstellungsgründe nde (ab 3. Quartal 2009) è Landarztpraxis?

11 Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums Das ärztliche Honorar 2009 RLV Arzt- /Praxis RLV überschreitende Menge Qualitätsgebundene Zusatzbudgets Leistungen außerhalb RLV Gesondert vereinbarte Leistungen Honorarbescheid

12 Überschreitung RLV Q. 1/09 je Versorgungsbereich Kassenärztliche Vereinigung Bremen Westfalen-Lippe Hessen Rheinland-Pfalz Baden- Württemberg Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen SUMME Hausärztlicher Versorgungsbereich 16, 4 % 25,5 % -1,6 % 9,4 % 24,5 % 11 % 17,7 % 4,3 % 12,2 % Fachärztlicher Versorgungsbereich 17,6 % 28,5 % -2,1 % 15,2 % 25,8 % 23 % 10,3 % 41,9 % 14,3 % Quelle: KBV Alle Ärzte 17,1 % 26,8 % -1,8 % 11,9 % 25,1 % 17,2 % 14,4 % 20,1 % 13,7 %

13 Das ärztliche Honorar 2009 RLV Arzt- /Praxis RLV überschreitende Menge Qualitätsgebundene Zusatzbudgets Leistungen außerhalb RLV Gesondert vereinbarte Leistungen Honorarbescheid

14 Zusatzbudgets (Fallwertzuschläge) Hausärzte 1) Sonographie 2) Psychosomatik 3) Prokto-/Rektoskopie 4) Kleinchirurgie 5) Langzeit-EKG 6) Lanzeitblutdurckmessung 7) Spirometrie 8) Ergometrie 9) Chirotherapie 3,50 3,00 1,00 1,50 1,00 1,00 1,00 1,50 1,00 mit RLV-Untersuchungen verrechenbar 3)-9) zusätzlich untereinander verrechenbar

15 Das arztindividuelle Honorar 2009 RLV Arzt- /Praxis RLV überschreitende Menge Qualitätsgebundene Zusatzbudgets Leistungen außerhalb RLV Gesondert vereinbarte Leistungen Honorarbescheid

16 Leistungen außerhalb des RLV (Bsp.) Besondere Inanspruchnahme (GOP bis 01102) Leistungen im organisierten Notfalldienst Dringende Besuche (GOP 01411, 01412, 01415) Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge (GOP bis 01513) Laborkonsiliarpauschale und Laborgrundpauschale (GOP und 12225) Auswertung Langzeit EKG als Auftragsleistung (GOP 03241, 04241, 13253, 27323) Akupunktur des Abschnitts Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen des Kapitels 32, z. B. Schilddrüsenhormone (GOP und 32321) Kostenpauschalen des Kap. 40, insb. Röntgenversandpauschale (GOP 40104) und Briefporto (GOP )

17 Das arztindividuelle Honorar 2009 RLV Arzt- /Praxis RLV überschreitende Menge Qualitätsgebundene Zusatzbudgets Leistungen außerhalb RLV Gesondert vereinbarte Leistungen Honorarbescheid

18 Leistungen außerhalb der Gesamtvergütung präoperative Diagnostik/ postoperative Behandlung Hautkrebs-Screening Prävention/Früherkennung U7a ambulante Operationen (Kap. 31) Leistungen nach 115 b DMP/Hausarztverträge (73b)/ Integrierte Versorgung Euro Substitution bei Drogenabhängigkeit Koloskopien Belegärztliche Leistungen Vergütung regionaler nicht im EBM enthaltener Leistungen

19 Konvergenzphase Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom : Für r eine Konvergenzphase von sieben Monaten, beginnend mit dem , erhalten die KV en die Möglichkeiten M mit den Kranken- kassen individuell zu verhandeln.

20 Ausgleich überproportionaler Honorarverluste Bsp. KVWL: 1/2009: Bei Rückgängen sowohl des Gesamthonorars als auch des durchschnittlichen Fallwertes um mehr als 15 % im Vergleich zum Vorjahresquartal können von der KV Ausgleichszahlungen geleistet werden, 2 4/2009: Bildung von Korridorunter untergrenzen grenzen (-( 5 % maximal) und Korridorober obergrenzen (+( + 10 %)%

21 Rechtsschutz für Ärzte 1. Widerspruch gegen alle RLV-Zuweisungs Zuweisungs- und evtl. Korrekturbescheide der KV erheben 2. Widerspruch gegen sämtliche s Honorarbescheide der KV ab 1/2009 erheben 3. Anträge bei der KV: Ausnahmen von Fallzahlabstaffelung, Praxisbesonderheiten, Härtefallzahlungen (etc.)

22 Beispiel KVWL: Anteil der Grund- bzw. Versichertenpauschale am jeweiligen Fallwert einer Arztgruppe (Quartal 1/2009)

23 Kritik Gesetzesmotive: ( )) Die Abstaffelung soll den Arzt davon abhalten, Leistungen zu erbringen, die medizinisch nicht erforderlich sind. Soweit möglich m soll dagegen verhindert werden, dass ein Arzt, der medizinisch erforderliche Leistungen erbringt, in die Abstaffelung rutscht.

24 Verspätete Bekanntgabe der RLV ( 87b Abs. 5 SGB V) ( ) Kann ein Regelleistungsvolumen nicht rechtzeitig (4 Wochen) vor Beginn des Geltungszeitraums zugewiesen werden, gilt das bisherige ( )( ) vorläufig fort. Zahlungsansprüche aus einem zu einem späteren Zeitpunkt zugewiesenen höheren h heren Regelleistungsvolumen sind rückwirkend r zu erfüllen. Ü unter Juristen noch streitig, Tendenz: bloße e Ordnungsvorschrift

25 Praxisbesonderheiten 1. Besonderer Versorgungsauftrag und/oder eine besondere, für die Versorgung bedeutsame fachliche Spezialisierung und 2. zusätzlich eine aus den Praxisbesonderheiten resultierende Überschreitung des durchschnittlichen RLV-Fallwertes der Arztgruppe von mindestens 30 % vorliegt (tw. Ausnahmen: 15 %!)

26 Praxisbesonderheiten Begründung Arzt: Anknüpfung an einzelne GOP des EBM Analyse Honorarbescheide der Referenzquartale Überschreitungen ggü.. der FG Feststellungen der Prüfgremien aus Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung fung Honorar-Ausnahmebudget KV?

27 KBV-Prognose: Honorarverlagerung Kollektivverträge 99 % Kollektivverträge 55 % Kollektivverträge 42 % 140-Vertr Verträge, 1 % 116b-Vertr Verträge, 0 % 73b-Vertr Verträge 35 % 73c-Vertr Verträge 5 % 140-Vertr Verträge, 3 % 116b-Vertr Verträge, 2 % 73b-Vertr Verträge 40 % 73c-Vertr Verträge 10 % 140-Vertr Verträge, 5 % 116b-Vertr Verträge, 3 % Quelle: KBV

28 Ausblick Mittelfristigen Perspektive einer Neufassung des RLV-Beschlusses (Volumenmodell? Volumenmodell?) ) zum ? Beratung/Beschlussfassung durch den (e)bewa( im August/September 2009 Beschlussfassung bis zum 31. Oktober 2009 zum EBM 2010

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