EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE
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- Karsten Fürst
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1 EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE
2 AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH GERIATRISCHE VERSORGUNG SOZIALPÄDIATRISCHE VERSORGUNG PALLIATIVMEDIZINISCHE VERSORGUNG QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 2
3 AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH GERIATRISCHE VERSORGUNG SOZIALPÄDIATRISCHE VERSORGUNG PALLIATIVMEDIZINISCHE VERSORGUNG QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 3
4 NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE Einteilung in fünf Altersklassen (bisher drei). Erhöhung des Zuschlags auf die Versichertenpauschalen für fachgleiche Praxen von 10 % auf 22,5 % (Nr. 9 der Präambel 3.1 und Nr. 10 der Präambel 4.1). Erhöhung des Zuschlags auf die Versichertenpauschale für Kinderärzte im fachärztlichen Versorgungsbereich, von 40 % auf 60 % (Nr. 3 der Präambel 4.1). EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 4
5 NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE 03000/04000 Versichertenpauschale bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (236 P.) ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (150 P.) ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr (122 P.) ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (157 P.) ab Beginn des 76. Lebensjahres (210 P.) 03010/04010 Versichertenpauschale bei Vertretung oder bei Überweisung durch Hausärzte/Kinderärzte: bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (118 P.) ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (75 P.) ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr (61 P.) ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (79 P.) ab Beginn des 76. Lebensjahres (105 P.) 03030/04030 Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, (77P.) EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 5
6 NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE In der Praxis wird die GOP 03000/03010/04000/04010 eingegeben. Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme sind verpflichtet, diese unmittelbar in die folgenden altersklassenspezifisch kodierten Zusatznummern umzusetzen: 03001/03011/04001/04011 Bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 03002/03012/04002/04012 Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 03003/03013/04003/04013 Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr 03004/03014/04004/04014 Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr 03005/03015/04005/04015 ab Beginn des 76. Lebensjahres Maßgeblich für die Zuordnung in eine Altersklasse ist das Alter des Patienten bei der ersten Inanspruchnahme beziehungsweise am Tag der ersten Leistungserbringung im Quartal (Nr der Allgemeinen Bestimmungen) EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 6
7 AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH GERIATRISCHE VERSORGUNG SOZIALPÄDIATRISCHE VERSORGUNG PALLIATIVMEDIZINISCHE VERSORGUNG QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 7
8 ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG 03040/ Zusatzpauschale zu den GOP 03000/04000 und 03030/04030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V (144 P.) Wird von KV RLP einmal im Behandlungsfall in Fällen ausschließlicher hausärztlicher Versorgung zugesetzt (Ausnahmen/Ausschlüsse beachten!) 50 % Abschlag in diabetologischen-/hiv-schwerpunktpraxen bei Überweisung durch einen anderen Hausarzt oder Kinderarzt neben GOP 03010/ % Abschlag bei einmaliger Berechnung GOP 03030/04030 im Behandlungsfall. 50 % Abschlag bei Abrechnung neben GOP 03010/04010 im Vertretungsfall 10 % Abschlag bei weniger als 400 Behandlungsfällen je Arzt (Definition im EBM). 10 % Aufschlag bei mehr als Behandlungsfällen je Arzt (Definition im EBM). Abrechnungsausschlüsse und weitere Bestimmungen des EBM beachten! EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 8
9 ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG Abrechnungsausschlüsse zur GOP 03040/04040 Die im EBM aufgeführten Abrechnungsausschlüsse (zum Beispiel im Behandlungsfall nicht neben der Akupunktur berechnungsfähig) finden in versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten keine Anwendung, sofern diese Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden. EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 9
10 ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG - Beispiele zu den Abrechnungsausschlüssen Beispiel 1 - Hausarzt in Einzelpraxis Behandlung eines 30-jährigen Patienten wegen einer Erkältung. Im weiteren Verlauf des Quartals erfolgt eine Akupunktur (KV RLP ändert in 03003) 30791, keine Zusetzung der GOP Beispiel 2 Berufsausübungsgemeinschaft mit Hausarzt und Orthopäden Hausarzt behandelt einen 30-jährigen Patienten wegen einer Erkältung. Der Orthopäde erbringt die Akupunktur. Hausarzt: (KV RLP ändert in 03003), KV RLP setzt zu Orthopäde: 18211, EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 10
11 AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH GERIATRISCHE VERSORGUNG SOZIALPÄDIATRISCHE VERSORGUNG PALLIATIVMEDIZINISCHE VERSORGUNG QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 11
12 CHRONIKERPAUSCHALE 03220/ / Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der GOP 03000/04000 zur Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung (130 P.) mindestens ein persönlicher Arzt-Pat.-Kontakt im Behandlungsfall Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der GOP 03000/04000 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung (150 P.) mindestens zwei persönliche Arzt-Pat.-Kontakte im Behandlungsfall In diabetologischen oder HIV-Schwerpunktpraxen bei Überweisung durch andere Haus-/Kinderärzte auch neben GOP 03010/04010 berechnungsfähig (gleiche Regelung wie bei alter Chronikerpauschale). Angabe der gesicherten ICD-Diagnose(n) der chronischen Erkrankung(en). Abrechnungsausschlüsse und weitere Bestimmungen des EBM beachten! EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 12
13 CHRONIKERPAUSCHALE BEIM ZWEITEN ARZT-PATIENTEN- KONTAKT ÄNDERUNG DER ZUSCHLAGSSYSTEMATIK UND HÖHERE BEWERTUNG ZUM 01.JULI / Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der GOP 03000/ /04220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung. (150 P) (40 P) mindestens zwei persönliche Arzt-Pat.-Kontakte im Behandlungsfall ACHTUNG: Ab dem 01.Juli 2014 Chronikerpauschale mit einem A-P-K nicht mehr streichen. EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 13
14 CHRONIKERPAUSCHALE Abrechnungsausschlüsse zu den Chronikerpauschalen Die im EBM aufgeführten Abrechnungsausschlüsse (zum Beispiel im Behandlungsfall nicht neben der Akupunktur berechnungsfähig) finden in versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten keine Anwendung, sofern diese Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden. EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 14
15 CHRONIKERPAUSCHALEN - ABRECHNUNGSVORAUSSETZUNGEN Chronikerpauschalen Änderung zum 1. April 2014 bei Kinderärzten Ausschluss der Chronikerpauschalen nach den GOP und neben den Leistungen der Abschnitte 4.4 (schwerpunktorientierte Kinderund Jugendmedizin) und 4.5 (pädiatrische GOP mit Zusatzweiterbildung). Begründung Die Chronikerpauschalen nach den GOP und ersetzten zum 1. Oktober 2013 die vorher gültige Chronikerpauschale nach der GOP 04212, die im Behandlungsfall nicht neben den Leistungen der Abschnitte 4.4 und 4.5 berechnungsfähig war. Diese Abrechnungsbestimmung wird ab dem 1. April 2014 für die GOP und fortgeführt. EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 15
16 CHRONIKERPAUSCHALEN - ABRECHNUNGSVORAUSSETZUNGEN Chronikerpauschalen Die Gebührenordnungspositionen und beziehungsweise und sind nur bei Patienten berechnungsfähig, die folgende Kriterien erfüllen: Vorliegen mindestens einer lang andauernden, lebensverändernden Erkrankung, Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung und Betreuung. EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 16
17 CHRONIKERPAUSCHALEN - ABRECHNUNGSVORAUSSETZUNGEN Wann liegt eine lang andauernde, lebensverändernde Erkrankung vor? Keine Definition im EBM! Wann liegt eine kontinuierliche ärztliche Behandlung und Betreuung vor? In mindestens drei der letzten vier Quartale muss wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) jeweils mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal in derselben Praxis stattgefunden haben (aktuelles Quartal zählt mit!). In mindestens zwei dieser Quartale müssen persönliche Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben. Bei Neugeborenen und Säuglingen muss die kontinuierliche ärztliche Behandlung nicht erfüllt sein. Wenn der Patient die Voraussetzungen erfüllt, aber den Hausarzt gewechselt hat, muss der übernehmende Hausarzt die Chronikerpauschale im ersten Abrechnungsquartal mit dem Buchstaben H kennzeichnen (z. B H). EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 17
18 CHRONIKERPAUSCHALEN - ABRECHNUNGSVORAUSSETZUNGEN Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat klargestellt, dass der Zeitraum der letzten vier Quartale das aktuelle Quartal mit einschließt. Hierdurch wird der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt des aktuellen Quartals, in dem die Chronikerpauschale abgerechnet wird, berücksichtigt. In die weitere Prüfung sind nur die drei davor liegenden Quartale heranzuziehen. In zwei der drei vorangegangenen Quartale müssen Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben, davon muss mindestens einer persönlich gewesen sein. Beispiele Arzt-Patient-Kontakte (A-P-K) in der Hausarztpraxis 4/2013 3/2013 2/2013 1/2013 Fall 1 GOP persönlicher A-P-K kein A-P-K persönlicher A-P-K Fall 2 GOP nicht persönlicher A-P-K persönlicher A-P-K kein A-P-K Fall 3 GOP persönlicher A-P-K kein A-P-K nicht persönlicher A-P-K Fall 4 GOP nicht persönlicher A-P-K kein A-P-K nicht persönlicher A-P-K Fall 5 GOP persönlicher A-P-K kein A-P-K kein A-P-K EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 18
19 CHRONIKERPAUSCHALEN KV RLP übernimmt Streichung der "Chronikerpauschale 1" in demselben Behandlungsfall neben der "Chronikerpauschale 2" Die Chronikerpauschale nach GOP 03220/04220 fordert unter anderem einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Behandlungsfall. Die Chronikerpauschale nach GOP 03221/04221 fordert unter anderem mindestens zwei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall. Die Chronikerpauschale nach der GOP 03220/04220 darf in demselben Behandlungsfall nicht neben der Chronikerpauschale nach der GOP 03221/04221 abgerechnet werden. Um den bürokratischen Aufwand für die Ärzte zu verringern, erfolgt in diesen Fällen die Streichung der GOP 03220/04220 durch das Regelwerk der KV RLP. Die Information, welche Patienten hiervon betroffen sind, erfolgt mit der sachlichrechnerischen Korrektur des jeweiligen Quartals (Arztbrief). EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 19
20 GESPRÄCHSLEISTUNG 03230/04230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung (90 P.) Keine Definition des Begriffs lebensverändernd im EBM. Mindestens 10 minütiges Gespräch, mit Patienten und/oder Bezugsperson. Je vollendete 10 Minuten berechnungsfähig. Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer GOP und der GOP 03230/04230 ist eine mindestens 10 Minuten längere Arzt-Patienten- Kontaktzeit als in den entsprechenden GOP angegeben Voraussetzung. Nicht für telefonische Gespräche berechnungsfähig (telefonisch: GOP Allgemeine Bestimmungen 4.1.3). Abrechnungsausschlüsse und weitere Bestimmungen des EBM beachten! Quartalsbezogenes Gesprächsbudget pro Praxis (Behandlungsfälle x 45 Punkte). EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 20
21 GESPRÄCHSBUDGET BEISPIELE Praxis mit (budgetrelevanten) Behandlungsfällen Die relevanten Behandlungsfälle sind in der Nr. 11 der Präambel 3.1 (Hausärzte) sowie in der Nr. 12 der Präambel 4.1 (Kinderärzte) definiert. Beispiel A Beispiel B Fälle Punkte/Fall Budget Abrechnete GOP 03230/ Punktzahl GOP 03230/ Abgerechnete Punkte GOP 03230/ Vergütung Abstaffelung nein 0,5 EBM-Punktzahl GOP 03230/ Honorar-Punktzahl GOP 03230/ EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 21
22 AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH GERIATRISCHE VERSORGUNG SOZIALPÄDIATRISCHE VERSORGUNG PALLIATIVMEDIZINISCHE VERSORGUNG QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 22
23 HAUSÄRZTLICH GERIATRISCHE VERSORGUNG Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment (1x im BH-Fall/max. 2x im KH-Fall) (122 P.) Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex (1x im BH-Fall) (159 P.) Im EBM definierte Kriterien (Präambel 3.2.4) müssen erfüllt sein, unter anderem: ICD-Kode, der geriatrischen Versorgungsbedarf dokumentiert. Vollendetes 70. Lebensjahr und geriatrietypische Morbidität/oder Vorliegen einer Pflegestufe oder Demenz, Alzheimer, Parkinson (gesicherte ICD-Kodes F00 bis F02, G30, G20.1 und G20.2) bei Patienten ohne Alterseinschränkung Abrechnungsausschlüsse und weitere Bestimmungen des EBM beachten. EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 23
24 AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH GERIATRISCHE VERSORGUNG SOZIALPÄDIATRISCHE VERSORGUNG PALLIATIVMEDIZINISCHE VERSORGUNG QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 24
25 SOZIALPÄDIATRIE Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (145 P.) Dauer mindestens 15 Minuten. Nur bei bestimmten ICD-Kodes abrechnungsfähig, zum Beispiel: G 25 Bewegungsstörungen G 31 degenerative Krankheiten des Nervensystems etc. Genannte Erkrankungen (ICD-10-Kodes) müssen nicht gesichert vorliegen. In der Leistungslegende heißt es und/oder Abklärung. Es besteht eventuell nur ein Verdacht, der zu klären ist und der sich gegebenenfalls auch nicht bestätigt. Abrechnungsausschlüsse und weitere Bestimmungen des EBM beachten. EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 25
26 AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH GERIATRISCHE VERSORGUNG SOZIALPÄDIATRISCHE VERSORGUNG PALLIATIVMEDIZINISCHE VERSORGUNG QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 26
27 PALLIATIVMEDIZIN 03370/ / / / Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan (341 P.) Zuschlag zu der Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis (159 P.) Zuschlag zu den GOP oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit (124 P.) Zuschlag zu den GOP 01411, oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit (124 P.) Nicht bei Patienten abrechnungsfähig die eine Vollversorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erhalten Bei Teilversorgung möglich (Achtung: Nicht bei Erbringung von äquivalenten Leistungen in der SAPV) Abrechnungsausschlüsse und weitere Bestimmungen des EBM beachten. EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 27
28 AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH GERIATRISCHE VERSORGUNG SOZIALPÄDIATRISCHE VERSORGUNG PALLIATIVMEDIZINISCHE VERSORGUNG QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 28
29 QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP Vereinbarung zwischen KV RLP und Krankenkassen für 4/2013 u. 1/2014 Info-Schreiben der Gemeinsamen Prüfungseinrichtung an alle Vertragsärzte mit prozentualen Abweichungen zur jeweiligen Prüfgruppe, die dem Bereich des offensichtlichen Missverhältnisses zuzurechnen sind (in der Regel > + 50% / > + 100%) Beachte: - Info-Schreiben nur auf Basis statistisch ausgewiesener Abweichungen - Individuelle Praxisbesonderheiten wurden hierbei nicht bewertet. Auf die Einleitung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen (WP) wird für 2 Quartale verzichtet. EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 29
30 QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP 1. Info-Schreiben zum Quartal 4/2013 am 22.April BSNR 2. Info-Schreiben zum Quartal 1/2014 voraussichtlich Ende Juli Für die Quartale ab 2/2014 noch erforderlich: Analyse der statistischen Zahlen der Quartale 4/2013 und 1/2014 durch Vertragspartner Abstimmung Vertragspartner zur Frage, welche neuen GOP einer WP ggf. nicht zugänglich sind Anpassung Prüfkatalog = Liste der einer WP zugänglichen GOP EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 30
31 QUARTALSGLEICHE WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG DER NEUEN GOP Die Info-Schreiben in 4/2013 und 1/2014 umfassen folgende GOP: GOP Leistungslegende 03220/04220 Chronikerpauschale (mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt im Behandlungsfall) 03221/04221 Chronikerpauschale (mind. 2 Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall) 03230/04230 Problemorientiertes ärztl. Gespräch i. Z. mit lebensverändernder Erkrankung Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex 03370/04370 Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan 03371/04371 Zuschlag zur GOP 03000/04000 für palliativmed. Betreuung in der Arztpraxis 03372/04372 Zuschlag zu GOP 01410/01413 für palliativmed. Betreuung in der Häuslichkeit 03373/04373 Zuschlag zu GOP 01411/01412/01415 für palliativmed. Betreuung in der Häuslichkeit Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE 31
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