Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der neue EBM Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013 in Kraft.

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1 Der neue Hausarzt-EBM in Kürze AB STAND JULI 2013 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der neue EBM Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013 in Kraft. Wir möchten Ihnen bei der Umsetzung umfangreich behilflich sein. Damit soll sich der bürokratische, wenn auch nicht der emotionale, Stress in Grenzen halten. Die Konsequenzen der EBM-Änderungen werden abhängig von der individuellen Praxis- und Versichertenstruktur völlig unterschiedlich sein. Mit der vorliegenden Broschüre, der Abrechnungsberatung der KVN und einem umfangreichen Informationsangebot sind wir an Ihrer Seite. Diese Kurzübersicht stellt ausschließlich einen Hinweis auf die wesentlichen Änderungen und Neuerungen des EBM dar. Die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses mit den vollständigen Texten der Änderungen können Sie unter html abrufen. Für Kinder- und Jugendmediziner gelten die Änderungen im Wesentlichen analog. Unterschiede bestehen darin, dass die Leistungsziffern mit den Zahlen 04 statt 03 (also z. B statt 03000) beginnen, der geriatrische Komplex gem ff nicht abrechenbar ist, dafür aber den Kinderund Jugendmedizinern die sozialpädiatrische Beratung gem. GOP zur Verfügung steht. Mit freundlichen Grüßen Neue Struktur für den hausärztlichen Versorgungsbereich Bisher Neu ab RLV RLV / QZV Versichertenpauschale Chronikerzuschlag Versichertenpauschale Hausärztl. Zusatzpauschale (QZV) Gesprächsleistung Chronikerpauschale 1 Chronikerpauschale 2 Freie Leistungen Geriatrie Sozialpädiatrie Palliativmedizin Die Änderungen gelten für den hausärztlichen Versorgungsbereich (auch Kinder- und Jugend mediziner) Alle weiteren EBM-Positionen wurden nicht verändert und sind daher weiter wie bisher abrechenbar Dr. Jörg Berling stv. Vorstandsvorsitzender

2 Versichertenpauschale Neue Altersklassifizierung Bisher: GOP bis 5. Lebensjahr 6. bis 59. Lebensjahr ab 59. Lebensjahr Neu: GOP bis 4. Lebensjahr 5. bis 18. Lebensjahr 19. bis 54. Lebensjahr 55. bis 75. Lebensjahr ab 76. Lebensjahr 23,60 15,00 12,20 15,70 21,00 Die Altersklassenaufteilung wird automatisiert vorgenommen Hälftige Versichertenpauschale im Überweisungs- und Vertretungsfall (GOP 03010) BAG-Zuschlag von 22,5 % Hausärztliche Zusatzpauschale GOP 03040: 14 Euro Wird von der KV zur Versichertenpauschale automatisch zugesetzt bei allen Patienten, bei denen keine der folgenden hausarzt untypischen Leistungen abgerechnet werden: Schmerztherapie (Abschnitte und EBM) Akupunktur (Abschnitt EBM) Psychotherapie (Abschnitte 35.1 und 35.2 EBM), außer Psychosomatik Phlebologie (Abschnitt 30.5 EBM) Schlafstörungsdiagnostik (Abschnitt 30.9 EBM) Onkologie-Vereinbarung (GOP ff.) Fachärztliche Leistungen ( KO-Katalog ) Aufschlag für Praxen mit mehr als Patienten je Arzt von 10 % Abschlag für Praxen mit weniger als 400 Patienten je Arzt mit 10 % Für diabetalogische Schwerpunktpraxen und HIV-Schwerpunktpraxen zu 50 %, auch wenn sie die GOP abrechnen Gesprächsleistung GOP 03230: 9 Euro Je vollendete 10 Minuten Gespräch (Vorsicht: Plausibilität!), mehrfach abrechnungsfähig auch am selben Tag Auch neben der Versichertenpauschale abrechnungsfähig Wenn bei einer GOP eine Behandlungszeit vorgegeben ist, kann die Gesprächsleistung nur dann zusätzlich abgerechnet werden, wenn weitere vollendete 10 Minuten hinzukommen Nicht neben den GOP bis (Palliativmedizin), und (Psychosomatik) und in schmerztherapeutischen Fällen (30700 im Behandlungsfall) abrechenbar Im Notfalldienst nicht abrechenbar Achtung: Budgetgrenze 4,50 Euro x Behandlungsfälle

3 Chronikerzuschlag zur Versichertenpauschale GOP / 03221: 13 Euro / 15 Euro Voraussetzung: Patient war innerhalb der letzten vier Quartale in Behandlung _ in mindestens drei Quartalen in der selben hausärztlichen Praxis oder in einer Vorgängerpraxis _ wegen der selben chronischen Erkrankung(en) mit gesicherter Diagnose(n) _ in mindestens zwei Quartalen hat ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden Chronikerzuschlag 1 (GOP 03220): 13 Euro bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal Chronikerzuschlag 2 (GOP 03221): 15 Euro bei mindestens zwei persönl. Arzt-Patienten-Kontakten im Quartal Nicht, wenn hausarztuntypische Leistungen abgerechnet (s. GOP 03040) Die Leistung muss entgegen anders lautenden Aussagen in den betreffenden Fällen von der Praxis angesetzt werden Chronikerzuschlag für diabetologische Schwerpunktpraxen und HIV-Schwerpunktpraxen auch wenn sie die GOP (Versichertenpauschale bei Vertretung / Überweisung) abrechnen Geriatrie GOP und Voraussetzung: Für Patienten ab dem 70. Lebensjahr und mit geriatrischer Morbidität (bitte ICD R54G angeben!) und /oder Vorliegen einer Pflegestufe (ICD Z74.9G) oder Patienten mit Demenz (F00G F02G), Alzheimer (G30G), Parkinson (G20.1G, G20.2G) mit schwerer Beeinträchtigung unabhängig vom Alter Geriatrie Basisassessment GOP 03360: 12,20 Euro Obligater Leistungsinhalt: _ Erhebung und / oder Monitoring der Funktionseinschränkungen _ Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeit mittels Testverfahren _ Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr mittels Testverfahren Fakultativer Leistungsinhalt: _ Beurteilung der Hirnleistungsstörungen _ Anleitung zur Anpassung des Umfelds an die vorhandenen Funktionsstörungen _ Anleitung zur Anpassung des Wohnraums _ Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt abrechenbar einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall Nicht neben Palliativmedizin abrechenbar (GOP )

4 Geriatrie Betreuung GOP 03362: 15,90 Euro Voraussetzung: _ Vorliegen des hausärztlich-geriatrischen Basisassessments, welches nicht länger als vier Quartale zurückliegen darf _ Mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall erforderlich Obligater Leistungsinhalt: _ Einleitung und /oder Koordination der Behandlung, ggf. Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung von geriatrischen Syndromen _ Überprüfung, ggf. Priorisierung und Anpassung aller verordneten Arzneimittel und Selbstmedikation sowie ggf. Überprüfung der Arzneimittelhandhabung _ Erstellung und /oder Aktualisierung eines Medikationsplans Nicht neben Palliativmedizin abrechenbar (GOP ) Einmal im Behandlungsfall Sozialpädiatrie (Nur Kinder- / Jugendärzte) GOP 04355: 14,50 Euro Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und /oder Abklärung Arzt-Patienten-Kontakt mit mindestens 15 Minuten Dauer Neben GOP nur bei Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 25 Minuten Dauer Neben diagnostischen und therapeutischen GOP nur bei 15 Minuten längerer Arzt-Patienten-Kontaktzeit, als bei GOP vorgegeben Nur bei vorgegebenen Erkrankungen (gesicherte ICD-Kodes im PVS hinterlegt z. B. G25.-, G31.- usw.) berechnungsfähig Nicht neben senso-motorischer Übungsbehandlung (Abschnitt 30.3 EBM), Psychotherapie (Abschnitte 35.1 und 35.2 EBM) und Neuropsychologie (Abschnitt EBM) Einmal im Behandlungsfall abrechenbar Palliativmedizin GOP bis Für die Behandlung schwerstkranker und sterbender Patienten in jedem Alter, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden Nicht neben Chroniker-Zuschlägen, Gesprächsleistung, geriatrischer / sozialpädiatrischer Versorgung Nicht berechnungsfähig, wenn der selbe Arzt SAPV-Leistungen erbringt Nicht im Rahmen eines Notfalls und organisierten Bereitschaftsdienstes

5 Palliativmedizin GOP bis Ansprechpartner/Innen der UB Bezirksstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen Telefon Aurich Ingo Hense Leistung Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan _ einmal im Krankheitsfall Zuschlag zur Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis _ mindestens 15 Minuten _ einmal im Behandlungsfall Zuschlag zu den GOP oder (Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit _ mindestens 15 Minuten _ je vollendete 15 Minuten Zuschlag zu den GOP 01411, 01412, (dringende Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit _ je Besuch _ nicht im Notfall und organisierten Bereitschaftsdienst GOP , , , ,40 Bewertung in Euro Braunschweig Udo Gerstung Katharina Nünemann Göttingen Götz Handschuck Sabine Sündram Hannover Claudia Abmeyer Claudia Christel Claudia Vetter Franziska Junge Birgit Bibinger Hildesheim Alexander Smolan Lüneburg Oldenburg Olaf Saust Stephanie Kellermann Osnabrück Stade Dieter Bäurle Reinhard Schildt Verden Martin Petersen Kathleen Bardenhagen Christa Ante Wilhelmshaven Peter Fuchs Brigitte Rottmann Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Berliner Allee 20, 3071 Hannover Telefon ,

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