Landeshauptstadt München Direktorium
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- Hartmut Bastian Sommer
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1 Landeshauptstadt München Direktorium Landeshauptstadt München, Direktorium - HA II, Vergabestelle 1, Abteilung 2 Birkerstr. 18, München HA II - Vergabestelle 1 Abteilung 2 Birkerstr München Telefon: (089) Telefax: (089) abteilung2.vergabestelle1@muenchen.de Zimmer: 204 Sachbearbeitung: Hr. Scharl Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Datum Az. VGST1-2/SD/371, /17 Offene Verfahren Rahmenvertrag Betrieb Flüchtlingsunterkunft Konkretisierung/Änderung der Vergabeunterlagen Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie folgende Information zu obigen Verfahren. Konkretisierung: Es sind Fragen von Bewerbern/Bietern zu den Vergabeunterlagen gestellt worden, deren Beantwortung bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen ist. Frage 1. Besteht das Risiko eines Betriebsüberganges nach 613a BGB für den Fall des Wechsels eines Leistungserbringers bei derzeit bereits betriebenen Einrichtungen? Für welche Einrichtungen gilt dies? Im Falle eines Betriebsübergangs bitten wir um Mitteilung, nach welchen tariflichen Werken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Bestandsbieters vergütet werden und ob hier Besonderheiten etwa Schwerbehinderungen, Mitarbeiterinnen im Mutterschutz oder Beschäftigungsverhältnisse in der Freistellungsphase der Altersteilzeit zu beachen sind. Unserer Auffassung nach liegt beim Wechsel eines Leistungserbringers bei derzeit bereits betriebenen Einrichtungen wohl kein Betriebsübergang i.s.v. 613a BGB vor.
2 Seite 2 Die bloße Neuvergabe eines Dienstleistungsauftrags ist in der Regel nur eine Funktions- oder Auftragsnachfolge; die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer stellt keinen Betriebsübergang auf den neuen Auftragnehmer dar. Wir gehen daher davon aus, dass auch durch die Neuvergabe des Betriebs einer Flüchtlingsunterkunft kein Betriebsübergang nach 613a BGB vorliegt. Allerdings kann die Landeshauptstadt München nicht garantieren, dass im Falle einer gerichtlichen Überprüfung eine andere Ansicht vertreten wird. Vergleichbare Entscheidungen sind uns bisher nicht bekannt. Frage 2 Unabhängig von der Anzahl der in den jeweiligen Einrichtungen zu betreuenden Personen egal ob 150 oder z. B. 380 sehen die Ausschreibungen gleichlautend vor, dass stets die nämliche Anzahl von HSP-Kräften vorzuhalten ist. Ist das beabsichtigt oder wird der Personalschlüssel bei einer höheren Belegung aufzustocken sein? Die Anzahl der HSP-Kräfte bemisst sich nach der Größe der Einrichtung. Bei einer Größe bis maximal 400 Bettplätze ist eine Anzahl von 7 HSP-Mitarbeitern (bei > 400 BP 10 HSP bzw. > 700 BP 14 HSP) vorgesehen. Dies wurde in den Vergabeunterlagen für die verschiedenen Einrichtungen auch so vorgegeben. Änderungen des genannten Personalbedarfs wären gem. Ziffer 13 der Leistungsbeschreibung möglich. Frage 3 Wann sind Ortsbesichtigungen in den jeweiligen Einrichtungen möglich? Eine Ortsbesichtigung in den bereits bewohnten Unterkünften ist nicht möglich. Die Bieter müssen nur den monatlichen Pauschalpreis für den Betrieb der Einrichtung anhand der vorgegeben Personalstärke und der vorgegeben Anwesenheitszeiten gem. Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung kalkulieren. Die örtlichen Gegebenheiten sind für die Angebotserstellung und die Kalkulation daher nicht erforderlich. Frage 4 Gemäß den Regelungen in der Leistungsbeschreibung sind die Bieter nach einer etwaigen Einführung der Web-Einrichtung JOVE2 zu deren Anwendung verpflichtet. Bitte bestätigen Sie uns, dass die Bieter für die Einführung der Web-Einrichtung keine Kosten und auch keine Folgekosten (z. B. Lizenzgebühren, Kosten für den Erwerb von besonderen PC-Programmen oder zusätzlicher Hardware etc.) tragen müssen. Die Landeshauptstadt München wird Lizenzen für die Nutzung von Jove2 erwerben und an die Betreiber weiterreichen. Da der Zugriff auf das Programm online erfolgt, muss keine spezielle Software gekauft werden. Weiterreichen heißt in diesem Fall, dass die Lizenzen zur Nutzung des Programms weitergegeben werden und für den Betreiber dadurch keine Kosten anfallen. Die Einweisung oder Schulung wird durch die LH München unentgeltlich erfolgen. Da die Landeshauptstadt München darauf angewiesen ist, dass auch externe Betreiber die Software nutzen, müsste die Landeshauptstadt München Kosten, die in Zusammenhang mit der Nutzung von JOVE entstehen würden, erstatten.
3 Seite 3 Frage 5 Auf S. 4 der Leistungsbeschreibung wird ausgeführt, dass die Bieter für die Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutzvorschriften verantwortlich sind. Bitte konkretisieren Sie diese Angaben und teilen Sie bitte mit, für welche konkreten Sicherheits- und Brandschutzvorschriften die Bieter verantwortlich sein sollen. Dabei gehen wir davon aus, dass der bauliche Brandschutz in jedem Fall nicht in dem Verantwortungsbereich der Bieter liegt. Das Sicherheits- und Brandschutzkonzept ist für die Erstellung eines Angebotes nicht von Bedeutung. Es wird für jedes Haus individuell erstellt und enthält Vorgaben, aus denen dem künftigen Betreiber keine zusätzlichen aus der Leistungsbeschreibung nicht ersichtlichen - Kosten entstehen (z.b. Vorgaben über die Flucht- und Rettungswege und deren Freihaltung, über Maßnahmen im Brandfall, über Anzahl und Position von Feuerlöschern, über die nötige Anzahl von Sicherheitskräften). Der bauliche Brandschutz liegt nicht in der Verantwortung des Betreibers. Frage 6 Bitte senden Sie uns den Hygieneplan zu. Bitte bestätigen Sie uns ferner, dass die Bieter außer personellem Einsatz keine Kosten für die Umsetzung von Hygienemaßnahmen, insbesondere solche baulicher Art, kalkulieren müssen. Der Hygieneplan enthält Hinweise zur Individual- und Gemeinschaftshygiene sowie Notfall-Rufnummern für besondere Vorkommnisse (Verletzungen, Vergiftungen, Ausbruch infektiöser Erkrankungen, etc). Auch er ist für die Angebotserstellung nicht erforderlich, da dem Betreiber daraus keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Hygieneplan ist Teil des Handbuchs (siehe dazu Frage 7) und wird der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer ausgehändigt. Frage 7 Bitte stellen Sie uns das Handbuch der dezentralen Unterbringung zur Verfügung. Sofern dieses nicht vorliegt, bitten wir Sie um Bestätigung, dass dem Bieter aus der Beachtung der nicht bekannten Inhalte des Handbuches keine Kosten entstehen bzw. spezifizieren Sie die in das Angebot einzukalkulierenden Kosten. Das Handbuch befindet sich aktuell noch in Arbeit und die Vervollständigung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald dies abgeschlossen ist, wird das Handbuch an die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer weitergereicht (siehe Ziffer der Leistungsbeschreibung). Für die Angebotserstellung und die Kalkulation ist das Handbuch nicht erforderlich. Wir können für diesen Auftrag bestätigen, dass sich keine Kosten aus der Beachtung der nicht bekannten Inhalte ergeben werden. Frage 8 Bitte bestätigen Sie uns, dass im Falle einer fristlosen Vertragskündigung wegen der Schließung der Einrichtung die den Bietern entstehenden Nachlaufkosten von Ihnen ersetzt werden. Falls es zu einer unter Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung genannten außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen oder einer Schließung der Unterkunft aus
4 Seite 4 unvorhersehbaren, zwingenden Gründen kommen sollte, können die entstehenden Kosten nicht ersetzt werden. Frage 9 Was ist unter einer passiven Vernetzung zu verstehen? Bitte präzisieren Sie die Vertragspflichten, die die Bieter im Zusammenhang mit der passiven Vernetzung zu beachten haben. Es wird der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer die passive Vernetzung zur Verfügung gestellt, um Geräte anzuschließen, die aktiv Signale verstärken und verarbeiten können z.b. Anschluss von Routern o.ä.. Frage 10 Bitte lassen Sie uns eine Liste des von den Bietern vorzuhaltenden Inventars / der Ausstattung zukommen. Gib es z. B. Betten für Kleinkinder, Kinderstühle etc.? Bitte teilen Sie uns mit, wie die Gemeinschaftsunterkünfte ausgestattet sind. Jedes Objekt wird abhängig von baulichen Gegebenheiten und der künftigen Bewohnerstruktur individuell ausgestattet. Eine Inventarliste kann daher vorab nicht erstellt werden und ist zur Angebotserstellung auch nicht erforderlich. Bewohnerbedarfe werden grds. durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Bürobedarf (EDV und ggf. Möblierung) wird von der Auftragnehmerin / vom Auftragnehmer beschafft. Nähere Angaben dazu können Punkt 6 der Leistungsbeschreibung entnommen werden. 11. persönliche Erstausstattung Bitte teilen Sie mit, was zu der persönlichen Erstausstattung, die die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten, gehört. In den Unterkünften mit Kochgelegenheit bekommen die Bewohnerinnen und Bewohner einmalig Leistungen um persönliche Utensilien für die Zubereitung und Aufnahme von Nahrung anzuschaffen. Weitere Informationen können hierzu im Moment nicht zur Verfügung gestellt werden. Für die Angebotserstellung und die Kalkulation ist dies auch nicht erforderlich. 12. Zahlungsziel/Preiskalkulation Bitte teilen Sie schließlich mit, mit welchem Zahlungsziel die Vergütung gem. Ziffer 12 der Leistungsbeschreibung von Ihnen gezahlt wird und wie die Preiskalkulation, die dem Angebot beigefügt werden muss, inhaltlich aufgestellt werden muss. Die Zahlung ist in Ziffer 33 ff ZV-VOL geregelt. Für die Zahlungsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen (30 Tage ab Fälligkeit, 286 Abs. 3 BGB). Aus der Preiskalkulation muss hervorgehen, wie der monatliche Pauschalpreis zustande kommt. Dazu sind die Stundensätze und Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit etc. für die einzelnen Mitarbeiter anzugeben. Zudem ist zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns
5 Seite 5 die Angabe der gezahlten Löhne erforderlich. Im Übrigen bleibt der Aufbau der Kalkulation den Bietern überlassen. Mit freundlichen Grüßen Kuhn Verwaltungsrat
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