Serienflexible Technologien für elektrische Antriebe von Fahrzeugen. Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

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1 Serienflexible Technologien für elektrische Antriebe von Fahrzeugen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

2 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unentgeltlich abgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen/ Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin/dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Produktionssysteme und -technologien und Referat Elektroniksysteme und Elektromobilität Bonn Gestaltung Bartkowiak GmbH & Co. KG, Tönisvorst Druckerei Siebel Druck & Grafik, Lindlar Bonn, Berlin 2011

3 1 Bekanntmachung Klimaschutz und Energieversorgung sind zentrale Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung des Wirtschafts- und Technologiestandorts Deutschland. In diesem Kontext ist eine zukunftsfähige Mobilität von strategischer Bedeutung. Langfristig wird der Verkehr überwiegend auf fossile Brennstoffe verzichten müssen, damit die angestrebten Klimaschutzziele erreicht werden können. Elektromobilität spielt dabei als Schlüsseltechnologie eine wichtige Rolle: Eine zunehmende Elektrifizierung des Antriebsstrangs bis hin zum ausschließlich elektrischen Antrieb bietet die Chance, eine starke Reduktion der CO 2 - und Schadstoffemissionen zu erreichen. Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität beabsichtigt das BMBF im Rahmen der Bekanntmachung Serienflexible Technologien für den elektrischen Antrieb von Fahrzeugen eine deutliche Verbesserung der Eigenschaften der elektrischen Antriebe und entsprechender Produktionsprozesse zu erzielen sowie Voraussetzungen für den Aufbau neuer Wertschöpfungsketten zu schaffen. Hierzu soll die heute vorhandene, technologische Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie im Bereich der Elektromotoren und der Leistungselektronik gestärkt und auf Produkte für den mobilen Einsatz in größeren Stückzahlen übertragen werden. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, die besondere Berücksichtigung der Beiträge kleinerer und mittlerer Unternehmen sowie die Verwertung der Projektergebnisse am Standort Deutschland stehen dabei im Mittelpunkt.

4 2 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. ZUWENDUNGSZWECK Produzierende Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, serienfähige, wirtschaftliche Technologien und Ausrüstungen für elektrische Antriebe zu entwickeln. Diese sollen es z. B. erlauben, kleinste Serien von Elektromotoren und Antriebsaggregaten sowie deren Subsysteme auf eine Großserienproduktion hoch zu skalieren oder auch eine Mischproduktion realisieren zu können. Die Leistungsfähigkeit und Produzierbarkeit elektrischer Antriebe und entsprechender Subsysteme für zukünftige Fahrzeuggenerationen sollen anhand von Demonstratoren gezeigt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Programms Forschung für die Produktion von morgen sowie des Rahmenprogramms IKT2020 Forschung für Innovationen. Hier fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Produktion in Deutschland sowie Informations- und Kommunikationstechnologien mit dem Schwerpunkt Automobilelektronik und Elektromobilität. Dadurch sollen produzierende Unternehmen besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Schlüsseltechnologien für Anwendungen im Bereich Elektromobilität sollen frühzeitig aufgegriffen und in die Produktion überführt werden, damit sich der Standort Deutschland zum Leitanbieter für Elektromobilität entwickeln kann. Forschung in und mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird dabei besonders gefördert.

5 Gegenstand der Förderung RECHTSGRUNDLAGE Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Wegen des steigenden Bedarfs an Elektromobilitätslösungen, der wachsenden Ansprüche an elektrische Antriebe sowie der damit einhergehenden Herausforderungen hinsichtlich der Reduzierung von Produktions- und Herstellkosten ergibt sich die Notwendigkeit einer umfassenden Weiterentwicklung und Optimierung der Funktion elektrischer Antriebe und entsprechender Produktionsprozesse. Dabei müssen unterschiedliche Applikationsbereiche berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sind Produktionstechnologien von hybriden und elektrischen Antrieben mit den Optimierungszielen Energieeffizienz, Zuverlässigkeit, Leichtbau, Produktionskosten, Recyclingfähigkeit sowie hohe Stückzahl- und Variantenflexibilität weiter zu entwickeln. Da sich die Anforderungen bei dem elektrischen Antrieb für Fahrzeuge z. B. von denen stationärer elektrischer Antriebe unterscheiden (Temperaturbereich, Lastwechsel, Vibration, geringer Bauraum u. a.), ergeben sich andere Anforderungen an die Produktionstechnik. Das bedeutet, dass die Fertigungsprozesse und Produktionsausrüstungen für die Elemente des elektrischen Antriebs neu entwickelt bzw. weiterentwickelt werden müssen. Auch besteht hinsichtlich des Wirkungsgrades und der Lebensdauer der Antriebselemente ein besonderer Optimierungsbedarf. Dies erfordert neben der konsequenten Weiterentwicklung der Produkte vor allem die Bereitstellung optimierter Fertigungsverfahren und zugehöriger Produktionsausrüstungen, um die gewünschten Produkteigenschaften und die geforderte Qualität zu gewährleisten, die Produktkosten spürbar zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller im globalen Umfeld zu stärken.

6 4 Gegenstand der Förderung Der steigende Grad der Funktionsintegration lässt die Komplexität der Bauteile und Komponenten sowie die Qualitätsanforderungen bei den serienfähigen, robusten und skalierbaren Produktionstechnologien wachsen. Der entsprechende Handlungsbedarf zielt vor allem auf folgende Bereiche: Entwicklung großserienfähiger Wickel-, Schneid- und Paketiertechnologien und deren automatisierte Umsetzung für die Herstellung von Elektromotoren, Automatisierte Montage mechatronischer Komplettsysteme, Ertüchtigung der Fertigungsschritte und neuer Aufbau- und Verbindungstechnologien für die Leistungselektronik (Bereitstellung, Montage, Anbindung an Stecker und Gehäuse, Prüfung, Systemintegration) in der automotiven Produktion, Großserienfähige Kontaktierungsverfahren, Fertigungsgerechte, automatisierbare Mess- und Prüftechnologien, Stückzahl-flexible und wirtschaftliche Produktionsprozesse für neue elektrische Antriebe. Weiterer Forschungsbedarf, speziell für zukünftige Antriebsgenerationen, wird vor allem im Bereich der Aufbau- und Verbindungstechnik sowie bei der Entwicklung energieeffizienterer Bauelemente und Schaltungen, automobiltauglicher Energiewandler und von Elektromotoren im Hinblick auf Bauraum, Leistungsfähigkeit und Leistungsdichte, thermische Belastung und elektromagnetische Verträglichkeit gesehen. An die Elektronik-Komponenten elektrischer Antriebe zukünftiger Generationen werden deshalb weiterreichende Anforderungen gestellt. Im Mittelpunkt stehen dabei: F&E zu neuartigen Aufbau- und Verbindungstechniken und zur Systemintegration (Erhöhung der Leistungsdichte und Zuverlässigkeit zukünftiger elektrischer Antriebssysteme), Neuartige Bauteil-, System- und Schaltungskonzepte für Leistungselektronik, F&E zu elektrischen Maschinen sowie deren Evaluierung im Hinblick auf Automobiltauglichkeit, Funktionsmaterialien und Materialverfügbarkeit, F&E zu neuartigen Regelungs- und Steuerungskonzepten von Leistungselektronik und Elektromotoren im Hinblick auf elektromagnetische Verträglichkeit, Zustandsanalyse, Rekuperationsstrategien und funktionale Sicherheit, Begleitende F&E zur Modellbildung und Simulation.

7 Gegenstand der Förderung 5 Den Aspekten Energieeffizienz, Leistungsdichte, Zuverlässigkeit und Produzierbarkeit kommt in allen Bereichen eine Querschnittsbedeutung zu. Aus- und Weiterbildungsaspekte im beruflichen und akademischen Bereich sollen nach Möglichkeit in die F&E-Projekte integriert werden, um einen Beitrag zur rechtzeitigen Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeitern zu leisten. Die F&E-Themen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, die nach Möglichkeit auch entsprechende KMU einschließen soll. Es sollte entlang der Wertschöpfungskette geforscht und entwickelt werden. Gleichzeitig gilt es auch, Wertschöpfungsketten neu aufzubauen und auszurichten, da im Bereich des elektrischen Antriebs von Fahrzeugen bisher geschlossene und gut funktionierende Wertschöpfungsketten in Deutschland kaum existieren. Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dazu beitragen, Netzwerke für elektrische Antriebe aufzubauen. Weiterhin wird erwartet, dass Lösungsansätze die zu erwartende hohe Varianten- und Kapazitätsflexibilität berücksichtigen. Sie sollen durch eine hochflexible Integration von Produkt- und Prozessmodulen die anforderungsspezifische Ausrichtung und wirtschaftliche Produktion des Antriebs realisieren sowie zukünftige Generationen von elektrischen Antrieben und deren Produzierbarkeit vorbereiten. Die Ergebnisse sind an Demonstratoren zu validieren. Arbeiten, die der Normung und Standardisierung dienen, sind ausdrücklich erwünscht. Eine möglichst hohe Beteiligung von KMU an den Verbundprojekten ist besonders gefordert. Reine Institutsverbünde und Einzelvorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert.

8 6 zuwendungsempfänger Zuwendungsvoraussetzungen 3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU (Definition der Europäischen Kommission: index_en.htm), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3). 4. Zuwendungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. In diesen Verbundprojekten muss mindestens einer der unter Nummer 2 genannten Forschungs- und Entwicklungsaspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mitarbeiten, welche die neuen Produkte und Produktionssysteme in Deutschland produzieren wollen. Es sollen interdisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen umgesetzt werden. Es wird von allen geförderten Partnern erwartet, dass sie bereit sind, im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen unternehmensübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten und die eventuell zu bildenden übergreifenden Innovationsplattformen zu den einzelnen Forschungsthemen zu unterstützen.

9 Zuwendungsvoraussetzungen 7 Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten besteht auch die Möglichkeit der Förderung internationaler Kooperationen. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Branchen bzw. Forschungsfelder profitieren. Die Vorteile der Einbindung ausländischer Partner sind darzustellen. Die Anteile der ausländischen Partner sind über die jeweiligen nationalen Programme zu finanzieren. Europäische Kooperationen zur Forschung für die Produktion und Elektroniksysteme sind erwünscht. Es besteht die Möglichkeit für deutsche Konsortien, europäische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Europäische Partner müssen vom jeweiligen Land gefördert werden. Zukünftige europäische Projekte können im EU- REKA-Umbrella PRO-FACTORY, im EUREKA Cluster CATRENE oder in der Joint Technology Initiative ENIAC eingebunden werden. Weitere Informationen hierzu sind unter bzw. und verfügbar. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt Vordruck 0110 ( easy/formular.html) entnommen werden.

10 8 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Sonstige Zuwendungsbestimmungen 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU- Kommission für staatliche FEuI (Forschung, Entwicklung und Innovation)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

11 Verfahren 9 7. Verfahren 7.1 EINSCHALTUNG EINES PROJEKTTRÄGERS UND ANFORDERUNG VON UNTERLAGEN Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Karlsruhe, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT) ( beauftragt. Zentraler Ansprechpartner, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist Herr Claudius Noll, Telefon +49 (0) 721 / , claudius.noll@kit.edu. Es ist geplant, je nach fachlicher Ausrichtung der eingereichten Projektskizzen weitere vom BMBF beauftragte Projektträger einzubinden. 7.2 ZWEISTUFIGES FÖRDERVERFAHREN Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt Vorlage und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Karlsruhe, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT) bis spätestens 15. Juli 2011 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist jeweils eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Projektskizzen sollten federführend von Pilotanwendern der Forschungsergebnisse eingereicht werden.

12 10 Verfahren Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sind im Karlsruher Institut für Technologie Projektträger Karlsruhe Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT) Hermann-von-Helmholtz-Platz Eggenstein-Leopoldshafen mit Angabe Bekanntmachung Elektrische Antriebe einzureichen. Die Projektskizzen sollen mit folgender Gliederung vorgelegt werden: Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Telefonnummer und des Skizzeneinreichers, Ausgangssituation, Motivation und Bedarf bei den Unternehmen, Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik & Forschung und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen, Neuheit der Projektidee, Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges, Kostenabschätzung, grobe Planung von Arbeits-, Zeit- und Personalaufwand (in Personenmonaten). Der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner sollte möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen, Möglichkeiten zur breiten Nutzung insbesondere für KMU sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Berufs- und Hochschulausbildung. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potentiellen Anwendern aktiv unterstützt wird, Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Industriepartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen).

13 Verfahren 11 Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als zehn Seiten ausgeführt werden. Eine Word-Vorlage für Projektskizzen mit Deckblatt ist auf der Internetseite verfügbar. Vollständige Skizzenunterlagen für den Postversand an PTKA: Anschreiben an den Projektträger Karlsruhe mit dem Stichwort Bekanntmachung Elektrische Antriebe, Ein Original der vollständigen Skizze mit Unterschrift und Stempel, Fünf Kopien der Skizze (gelocht nicht geheftet), Eine CD mit der MS-Word-Datei (.doc oder.docx), bestehend aus Skizze und Deckblatt. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Fachspezialisten nach folgenden Kriterien bewertet: Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung, Beitrag zur Entwicklung von Spitzentechnologien, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenschonung, Innovationshöhe (neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze), Höhe des Risikos, wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes, Exzellenz des Projektkonsortiums, Volkswirtschaftliche Relevanz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie, Stärkung des produzierenden Bereiches in den neuen Bundesländern, Erhöhung der Innovationskraft von KMU, Einbindung von jungen Technologiefirmen, Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung, Verwertungskonzept (Verwertungspotenzial in Deutschland), Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland, Abdeckung der Wertschöpfungskette und Ergebnisdemonstration, Systemansatz und Interdisziplinarität, Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete, Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte, Schaffung von Kompetenznetzwerken, Wissenstransfer, Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.

14 12 Verfahren Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden durch den Koordinator informiert Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy dringend empfohlen ( Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

15 Verfahren Inkrafttreten BESONDERE HINWEISE FÜR FACHHOCHSCHULEN Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie Forschungsprofil in den Neuen Technologien (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne, Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden. Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie ProfilNT erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderlinie ProfilNT hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke e.v. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung, Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter 8. Inkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den 24. März 2011 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Hermann Riehl Dr. Ulrich Katenkamp

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