N I E D E R S C H R I F T. über die 6. Sitzung des R a t e s der G e m e i n d e W E L V E R am 20. April 2005 im SAAL des RATHAUSES in W e l v e r

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "N I E D E R S C H R I F T. über die 6. Sitzung des R a t e s der G e m e i n d e W E L V E R am 20. April 2005 im SAAL des RATHAUSES in W e l v e r"

Transkript

1 N I E D E R S C H R I F T über die 6. Sitzung des R a t e s der G e m e i n d e W E L V E R am 20. April 2005 im SAAL des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Uhr Ende der Sitzung: Uhr A n w e s e n d : Bürgermeister HÖRSTER Ratsmitglieder: Bauer, G. Birngruber, I. Birngruber, Brinkmann, Dahlhoff, Daube, Feister, Fischer, Haggenmüller, Holota, Kaiser, Körfgen, Korn, Meisterernst, Nölle-Pier, Reinecke, Rohe, Schröder, Schwarz, Stehling, Stratmann, Stwerka, Sundermann, Teimann, Thorand, Vollmer, K.-H. Wiemer und W. Wiemer Von der Verwaltung: Gemeindeverwaltungsrat Lürbke Fachbereichsleiter Hückelheim Fachbereichsleiterin Frau Grümme-Kuznik Verw.-Angest. Frau Goerdt als Schriftführerin Bürgermeister HÖRSTER eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass der Rat ordnungs- und fristgemäß geladen und in beschlussfähiger Anzahl erschienen ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Rat auf Antrag der BG-Fraktionsvorsitzenden Frau MEISTERERNST mit

2 13 Nein-Stimmen, die nachstehend aufgeführten beiden Tagesordnungspunkte der für den 27. April 2005 vorgesehenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in die heutige Tagesordnung aufzunehmen und als Punkt 15.) und 16.) zu beraten. - Bürgerantrag gemäß 24 GO NW von Andreas und Monika Pöppel, Flurstraße 22, Welver, u. a. hier: 1. Zebrastreifen Am Hellweg, Höhe Bushaltestelle Bibliothek 2. Verkehrsberuhigung Ortsteingang Dinker aus Richtung Vellinghausen, Höhe Bushaltestelle - Bürgerantrag gemäß 24 GO NW des Herrn Thomas Sellnau, Westholz 2, Welver, vom hier: Verhalten der sachkundigen Bürgerin Frau Helga Marohn im Bauausschuss Sodann beschließt der Rat auf Antrag des FDP-Fraktionsvorsitzenden REINECKE einstimmig, den Punkt - Haushalt in die heutige Tagesordnung aufzunehmen und als Pkt. 17.) zu beraten. Der bisherige Punkt 15.) Anfragen / Mitteilungen verschiebt sich entsprechend und wird Punkt 18.). Die T a g e s o r d n u n g lautet nunmehr w i e f o l g t : A. Öffentliche Sitzung 1. Bestimmung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift 2. Einwohnerfragestunde gemäß 19 GeschO - begrenzt auf 15 Minuten

3 3. Bericht über nicht erledigte Beschlüsse 4. Bekanntgabe über- und außerplanmäßiger Ausgaben 5. Abwasserbeseitigungskonzept für die Gemeinde Welver a) - Bestätigung des Beschlusses vom Begleitbeschluss gemäß 61 GO NW b) Zustimmungserklärungen zu Grundstückskläranlagen auf Privatgrundstücken als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage - Genehmigung der 1. und 2. Dringlichen Entscheidung vom gemäß 60 Abs. 1 GO NW - Genehmigung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom gemäß 60 Abs. 1 GO NW - Politische Resolution zum Verhalten des Ortsvorstehers W. Wiemer zur Vorbereitung eines Abwahlantrages 6. Berufung eines Mitgliedes in den Vorstand sowie eines Mitgliedes in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Welver 7. Seitenstreifen entlang der Illinger Straße bzw. Bewerstraße 8. Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Illingen (Ergänzungssatzung) - Bereich Am Graben - hier: Antrag des Herrn Werner Krebeck, Am Graben 7, Welver-Illingen, vom Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Welver vom hier: Aufhebung des generellen Leinenzwanges im Außenbereich 10. Erschließungsbeitragsverfahren für das Bebauungsplangebiet Nr. 10 Ostbusch der Gemeinde Welver, Erschließungsanlagen Ketziner Straße und Brandenburger Straße hier: Beschluss zur Abschnittsbildung und zur Bildung einer Erschließungseinheit nach 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit 3 Abs. 2 Satz 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Welver vom Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemeinde Welver 12. Schützenverein Horrido Welver 1828 e.v. Verwendungsnachweis über Haushaltsmittel Investitionsverpflichtung gemäß 3 des Pachtvertrages vom über die Anpachtung der Bördehalle 13. Wahlvorschlag für den Aufsichtsrat / Beirat der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom

4 14. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die in der Gemeinde Welver gebildeten Ausschüsse und den Bürgermeister 15. Bürgerantrag gemäß 24 GO NW von Andreas und Monika Pöppel, Flurstraße 22, Welver, u.a. hier: 1. Zebrastreifen Am Hellweg, Höhe Bushaltestelle Bibliothek 2. Verkehrsberuhigung Ortseingang Dinker aus Richtung Vellinghausen, Höhe Bushaltestelle 16. Bürgerantrag gemäß 24 GO NW des Herrn Thomas Sellnau, Westholz 2, Welver, vom hier: Verhalten der sachkundigen Bürgerin Frau Helga Marohn im Bauausschuss 17. Haushalt 18. Anfragen / Mitteilungen Es wird w i e f o l g t b e r a t e n und b e s c h l o s s e n : A. Öffentliche Sitzung Zu Tagesordnungspunkt 1: Bestimmung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift Zur Mitunterzeichnung der heutigen Niederschrift wird das Ratsmitglied D A H L H O F F bestimmt

5 Zu Tagesordnungspunkt 2: Einwohnerfragestunde gemäß 19 GeschO - begrenzt auf 15 Minuten - Anfragen werden n i c h t gestellt. Zu Tagesordnungspunkt 3: Bericht über nicht erledigte Beschlüsse Es liegen k e i n e nicht erledigten Beschlüsse vor. Zu Tagesordnungspunkt 4: Bekanntgabe über- und außerplanmäßiger Ausgaben Es liegen k e i n e über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben vor. Zu Tagesordnungspunkt 5: Abwasserbeseitigungskonzept für die Gemeinde Welver a) - Bestätigung des Beschlusses vom Begleitbeschluss gemäß 61 GO NW b) Zustimmungserklärungen zu Grundstückskläranlagen auf Privatgrundstücken als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage - Genehmigung der 1. und 2. Dringlichen Entscheidung vom gemäß 60 Abs. 1 GO NW - Genehmigung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom gemäß 60 Abs. 1 GO NW - Politische Resolution zum Verhalten des Ortsvorstehers W. Wiemer zur Vorbereitung eines Abwahlantrages Zu a): - Bestätigung des Beschlusses vom Auf Antrag der SPD-Fraktion bestätigt der Rat in n a m e n t l i c h e r A b s t i m m u n g (alle 28 Ratsmitglieder und der Bürgermeister stimmen mit Ja ) f o l g e n d e n Ratsbeschluss vom : - 5 -

6 Der Rat stimmt mit 26 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme dem vorliegenden ABK mit der Maßgabe zu, den Verzicht auf die Immissionsbetrachtung zu begründen und die Ablaufwerte im Vorspann darzustellen. Der Rat beschließt das ABK mit der Maßgabe, dass die Ortsteile Klotingen, Einecke, Berwicke und Stocklarn alternativ entwässert werden. Gruppenkläranlagen sind zulässig und gewünscht. Der Rat behält sich vor, auf die Oberflächenentwässerung unter Berücksichtigung des Standes der Technik ggf. zu verzichten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen müssen von den Hofbesitzern selber, entsprechend der Technik und der ökologischen Erfordernisse entwässert werden. Die Verwaltung unterstützt die Bürger bei der Gründung von Vereinigungen, deren sich die Gemeindeverwaltung als Erfüllungsgehilfen zur Erledigung der Abwasserbeseitigungspflicht bedient. - Begleitbeschluss gemäß 61 GO NW Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Rat mit 13 Nein-Stimmen: Der Rat der Gemeinde Welver betrachtet die Fortschreibung und Verwirklichung des Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß dem Beschluss vom einschließlich der Entwässerung der Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn durch Grundstückskläranlagen, die auch als Gemeinschaftskläranlagen eingerichtet werden können, als Verwaltungsaufgabe von besonderer Bedeutung i.s.d. 61 GO NW. Er schließt für die Realisierung des Abwasserbeseitigungskonzeptes den Bau einer Kanalisation für diese Ortsteile als auch eine semizentrale Entwässerung für die Ortsteile Berwicke und Stocklarn aus. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum eine systematische Darlegung und Begründung der geplanten alternativen Entwässerung durch Grundstückskläranlagen für die Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn vorzulegen, die den Anforderungen nach 58 LWG gerecht wird und entspricht. Diese Darstellung ist den Ratsmitgliedern bis zu dem genannten Termin mit dem Entwurf eines Vertrages mit dem Abwasserverein zu übersenden. Danach hat der Bauausschuss sowohl die Darstellung als auch den Vertragsentwurf unverzüglich zu beraten

7 Zu b): Zustimmungserklärungen zu Grundstückskläranlagen auf Privatgrundstücken als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage - Genehmigung der 1. und 2. Dringlichen Entscheidung vom gemäß 60 Abs. 1 GO NW Der Rat genehmigt einstimmig den 1. und 2. Dringlichkeitsbeschluss bezüglich der Zustimmungserklärungen zu Kleinkläranlagen auf den Privatgrundstücken als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage vom Genehmigung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom gemäß 60 Abs. 1 GO NW 1. Da die Frist für die Rückgabe der Zustimmungserklärungen bereits abgelaufen ist, beschließt der Rat auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, Zustimmungserklärungen auch weiterhin entgegenzunehmen. 2. Der Rat beschließt mit 13 Nein-Stimmen, die Verwaltung zu beauftragen, den Unterzeichnern das Doppel der Zustimmungserklärung rechtswirksam unterzeichnet zurückzusenden. Zusatzbeschluss: Der Bürgermeister wird auf Antrag der SPD-Fraktion mit 13 Nein-Stimmen beauftragt, die rechtswirksam unterzeichneten Zustimmungserklärungen entsprechend seiner Ankündigung vom gegenüber den Verteilern des Arbeitskreises Entwässerung den Bürgern zurückzusenden. 3. Der Rat beauftragt mit 13 Nein-Stimmen den Bürgermeister und die Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Gemeinde, in einem Brief an die Bürger sich für die erteilten Zustimmungserklärungen zu bedanken, und denjenigen, die ihre Zustimmungserklärung noch nicht abgegeben haben, mitzuteilen, dass eine politische Alternative zu der dezentralen Entwässerung derzeit nicht besteht. Daher wird gebeten, - 7 -

8 die Zustimmungserklärung zu unterzeichnen. Es soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass bei Ablauf des Jahres 2005 ohne Zustimmungserklärung und ohne Realisierung der gemeindlichen Konzeption auf den einzelnen Grundstücken abflusslose Gruben entsprechend der Vorstellung der Bezirksregierung möglich sind bzw. die Umwandlung bestehender Kleinkläranlagen in abflusslose Gruben möglich ist. Zu Tagesordnungspunkt 6: Berufung eines Mitgliedes in den Vorstand sowie eines Mitgliedes in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Welver Auf Antrag der BG-Fraktionsvorsitzenden Frau MEISTERERNST beschließt der Rat mit 15 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 13 Nein-Stimmen den Punkt zu unterteilen in und a) Berufung eines Mitgliedes in den Vorstand b) Berufung eines Mitgliedes in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Welver und zu a) heute keine Beschlussfassung herbeizuführen. Vielmehr wird die Verwaltung beauftragt, in der nächsten Ratssitzung eine andere Person für den Vorstand zu benennen. Zu b) beschließt der Rat einstimmig, zu berufen. Herrn TA Michael P E T E R S als Mitglied in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Unterhaltungsverband Welver - 8 -

9 Zu Tagesordnungspunkt 7: Seitenstreifen entlang der Illinger Straße bzw. Bewerstraße Der Rat beschließt einstimmig, die von der Verwaltung vorgelegte Planung einer Entwässerungsrinne entlang der Illinger Straße sowie die Gestaltung des Seitenstreifens an der Illinger Straße zwischen den Grundstücken Haus-Nr. 6 und 10 bzw. an dem Grundstück Haus-Nr. 22 bis auf Weiteres n i c h t zu realisieren. Zu Tagesordnungspunkt 8: Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Illingen (Ergänzungssatzung) - Bereich Am Graben hier: Antrag des Herrn Werner Krebeck, Am Graben 7, Welver-Illingen, vom Der Rat beschließt antragsgemäß einstimmig den Erlass einer gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Ergänzungssatzung Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren gemäß 34 Abs. 6 BauGB durchzuführen. Zu Tagesordnungspunkt 9: Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Welver vom hier: Aufhebung des generellen Leinenzwanges im Außenbereich Der Rat beschließt einstimmig, den vorliegenden Entwurf des 9 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Welver vom w i e f o l g t zu ändern: - 9 -

10 1.) In 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 werden die Wörter im Zusammenhang bebauter Ortsteile gegen die Wörter bebauter Ortslagen ersetzt. 2.) In 9 Abs. 2 werden die Wörter unverzüglich und schadlos in unverzüglich, schadlos und umweltfreundlich umgewandelt. 3.) In 9 Abs. 2 wird ebenso der Zusatz insbesondere Pferde und Hunde ersatzlos gestrichen. Mit diesen Änderungen erhält der der 9 Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Welver vom nunmehr f o l g e n d e Fassung: (1) Haustiere dürfen ohne Aufsicht nicht frei umherlaufen. Hunde sind innerhalb bebauter Ortslagen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Die Anleinpflicht gilt des Weiteren in allen der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Grün-, Erholungs- und Sportanlagen, auf dem Gelände von Schulen und Kindergärten sowie in Verkehrsmitteln. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde bei Annäherung von Personen, Zweirädern sowie von Kraftfahrzeugen unverzüglich anzuleinen. (2) Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich, schadlos und umweltfreundlich zu beseitigen. (3) Von den Regelungen in Abs. 1 und 2 ausgenommen sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen. Zu Tagesordnungspunkt 10: Erschließungsbeitragsverfahren für das Bebauungsplangebiet Nr. 10 Ostbusch der Gemeinde Welver, Erschließungsanlagen Ketziner Straße und Brandenburger Straße hier: Beschluss zur Abschnittsbildung und zur Bildung einer Erschließungs

11 einheit nach 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit 3 Abs. 2 Satz 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Welver vom Der Rat beschließt einstimmig: a) Die Teilstrecke der Brandenburger Straße zwischen der Einmündung der K 17 Ostbusch bis zum südlich verlaufenden bzw. querenden offenen Graben ist als Abschnitt abzurechnen. b) Der Abschnitt der Erschließungsanlage mit der Bezeichnung Brandenburger Straße und die davon abzweigende Erschließungsanlage mit der Bezeichnung Ketziner Straße werden zur gemeinsamen Aufwandsermittlung gemäß 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB zusammengefasst. Zusatzbeschluss: Auf Antrag der SPD-Fraktion wird die Verwaltung einstimmig beauftragt, den konkreten Aufwand für die Erschließungsmaßnahmen dem Rat vorzulegen, sobald dieser ermittelt worden ist. Zu Tagesordnungspunkt 11: Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemeinde Welver SPD-Fraktionsvorsitzender ROHE äußert Bedenken dahingehend, dass in der Widmung Teilflächenbezeichnungen enthalten sind. Nach seiner Auffassung geht es um die graphische Darstellung in einer Flurkarte, die parzellenscharf sein muss. Die Verwaltung möge darlegen, wie das Gespräch mit dem OVG Münster abgelaufen ist. Sodann beschließt der Rat auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig, den Punkt zur Überprüfung an die Verwaltung zurückzugeben und in die nächste Ratssitzung zu verweisen

12 Zu Tagesordnungspunkt 12: Schützenverein Horrido Welver 1828 e.v. Verwendungsnachweis über Haushaltsmittel Investitionsverpflichtung gemäß 3 des Pachtvertrages vom über die Anpachtung der Bördehalle Es findet k e i n e Beratung statt. Ein Beschluss wird n i c h t gefasst. Zu Tagesordnungspunkt 13: Wahlvorschlag für den Aufsichtsrat / Beirat der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschluses vom Der Rat genehmigt einstimmig den nachstehend aufgeführten Dringlichkeitsbeschluss vom Dringlichkeitsbeschluss gemäß 60 Abs. 1 GO NW Anstelle des ausgeschiedenen Bürgermeisters Hans-Peter Luck wird für die Wahl in den Aufsichtsrat / Beirat der RLG vorgeschlagen. Herr Bürgermeister Wolfgang Hörster Zu Tagesordnungspunkt 14: Änderung der Zuständigkeitsordnung für die in der Gemeinde Welver gebildeten Ausschüsse und den Bürgermeister Durch die SPD-Fraktion werden f o l g e n d e A n t r ä g e eingebracht:

13 Zu 3 Haupt- und Finanzausschuss 2. Entscheidende Zuständigkeit b) Lieferungs- und Reparaturaufträge, soweit die Kosten mehr als ,00 betragen und ,00 nicht überschreiten, c) Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach vorausgegangener Beschlussfassung durch die Ratsgremien und erfolgter Ausschreibung, sofern die Kosten mehr als ,00 betragen, e) die Stundung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Geldforderungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und die Gewährung von Ratenzahlungen, soweit die Forderung im Einzelfall mehr als 2.500,00 beträgt und 5.000,00 nicht übersteigt. Die Stundung darf nur bis zu 36 Monaten ausgesprochen werden. f) Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen und Preisen für Vereine und Organisationen, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 150,00 beträgt und 1.000,00 nicht übersteigt und kein anderer Ausschuss zur Entscheidung befugt ist. g) den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, bei einem Kaufpreis von bis zu ,00, Zu 4 Ausschuss für Planung und Gemeindeentwicklung CDU-Ratsmitglied DAUBE bringt f o l g e n d e n Antrag ein:

14 1. Beratende Zuständigkeit a) Wahrnehmung der Aufgaben des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege, der Naherholung, der Radfahrförderung, der Energieversorgung und der Wasserversorgung, Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen SPD-Fraktionsvorsitzender ROHE bringt f o l g e n d e n Antrag ein: c) Planung der Kanaltrassen, d) Planung der Neuanlage von Gemeindestraßen, -wegen und plätzen einschl. der Straßenbeleuchtung, Abstimmungsergebnis: bei 14 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen abgelehnt CDU-Ratsmitglied DAUBE bringt f o l g e n d e n Antrag ein: d) Planung der Neuanlage und Erweiterung von Gemeindestraßen, -wegen und plätzen einschl. der Straßenbeleuchtung, Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen SPD-Fraktionsvorsitzender ROHE bringt f o l g e n d e n Antrag ein: 2. Entscheidende Zuständigkeit a) Bauanträge und Bauvoranfragen, b) Anträge auf Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes ( 31 BauGB), - Streichung des Zusatzes von erheblicher Bedeutung - Protokollnotiz: Die Anträge werden von der Verwaltung bearbeitet und dem Kreis Soest zugeleitet. Zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses wird eine Aufstellung über die bearbeiteten Anträge vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

15 Zu 5 Bauausschuss SPD-Fraktionsvorsitzender ROHE bringt f o l g e n d e Anträge ein: 1. Beratende Zuständigkeit a) Wahrnehmung der Aufgaben bezüglich der Wasserversorgung, Fortschreibung, Änderung und Verwirklichung des Abwasserbeseitigungskonzeptes sowie Energieversorgung Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen b) Planung und Bau von Radfahrwegen und Wahrnehmung der Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen c) Planung, Ausschreibung, Bau und Überwachung von Hoch- und Tiefbauten sowie Unterhaltung gemeindeeigener Gebäude Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen d) Erweiterung, Umgestaltung und Unterhaltung von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen einschließlich der Straßenbeleuchtung Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen 2. Entscheidende Zuständigkeit a) In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallende Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Haushaltsansätze, sofern die Kosten der Einzelmaßnahme nicht mehr als ,00 betragen; dem Haupt- und Finanzausschuss ist entsprechend zu berichten, Zu 6 Feuerwehr- und Umweltausschuss SPD-Fraktionsvorsitzender ROHE bringt f o l g e n d e Anträge ein: 1. Beratende Zuständigkeit a) Neuanschaffung und Unterhaltung von Feuerwehrgeräten einschließlich der Beschlussfassung über den jährlich vorzulegenden Anschaffungs

16 und Ersatzbeschaffungsvorschlag der Feuerwehrleitung 25 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 2 Nein-Stimmen beschlossen 2. Entscheidende Zuständigkeit a) In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallende Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Haushaltsansätze, sofern die Kosten der Einzelmaßnahme nicht mehr als ,-- betragen; dem Haupt- und Finanzausschuss ist entsprechend zu berichten, Zu 7 Bildungs- und Sozialausschuss SPD-Fraktionsvorsitzender ROHE bringt f o l g e n d e n Antrag ein: 2. Entscheidende Zuständigkeit a) In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallende Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Haushaltsansätze, sofern die Kosten der Einzelmaßnahme nicht mehr als ,-- betragen; dem Haupt- und Finanzausschuss ist entsprechend zu berichten, Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Zu 10 Bürgermeister SPD-Fraktionsvorsitzender ROHE bringt f o l g e n d e n Antrag ein: a) Lieferungs- und Reparaturaufträge mit einem Auftragswert bis zu ,--, Abstimmungsergebnis: Bei 14 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen abgelehnt b) Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach vorausgegangener Beschlussfassung durch die Ratsgremien und erfolgter Ausschreibung, soweit die Kosten mehr als ,-- betragen und den Betrag von ,-- nicht überschreiten; über Auftragserteilungen ab ,-- ist dem Haupt- und Finanz

17 ausschuss in seiner nächsten Sitzung zu berichten. c) Die Entscheidung über unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 82 GO NRW bis zu einem Betrag von höchstens ,-- je Haushaltsstelle; bei überplanmäßigen Ausgaben mit einem geringeren Haushaltsansatz als ,-- darf die Überschreitung nur bis zur Höhe eines Viertels des Haushaltsansatzes erfolgen, e) die Entscheidung über Anträge auf Stundung bei Beträgen bis zu 2.500,-- und bis zu 36 Monaten; g) die Entscheidung über die Führung von Rechtsstreitigkeiten, sofern der Streitwert den Betrag von 5.000,-- nicht übersteigt; die Entscheidungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in der der Entscheidung folgenden Sitzung mitzuteilen, Buchst. h) ist zu streichen! Antrag der SPD- und der BG-Fraktion: k) die Entscheidung über - die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten der Besoldungsgruppen A 1 A 8, - die Einstellung und Entlassung von Angestellten der Vergütungsgruppen X BAT V c BAT sowie die Eingruppierung von Angestellten, Buchst. m) entfällt! Eine Abstimmung ist nicht erforderlich! - 17

18 Gesamtbeschluss: Der Rat beschließt bei einer Stimmenthaltung einstimmig die Änderung der Zuständigkeitsordnung für die in der Gemeinde Welver gebildeten Ausschüsse und den Bürgermeister unter Berücksichtigung vorstehender Einzelabstimmungen. - Bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt hat Bürgermeister HÖRSTER sowohl bei den Einzelabstimmungen als auch beim Gesamtbeschluss n i c h t mitgewirkt. - Zu Tagesordnungspunkt 15: Bürgerantrag gemäß 24 GO NW von Andreas und Monika Pöppel, Flurstraße 22, Welver, u. a. hier: 1. Zebrastreifen Am Hellweg, Höhe Bushaltestelle Bibliothek 2. Verkehrsberuhigung Ortseingang Dinker aus Richtung Vellinghausen, Höhe Bushaltestelle Der Rat beschließt einstimmig, die Angelegenheit in den B a u a u s s c h u s s z u v e r w e i s e n. Auf Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden ROHE sollte die in den 80er Jahren entwickelte Alternativplanung zu dem Straßenverlauf in die Beratungen mit einbezogen werden. Das könne auch dazu dienen, nach erfolgter Beschlussfassung im Bauausschuss in den Gesprächen mit den übergeordneten Behörden den gesamten Vorgang in Erinnerung zu bringen. Zu Tagesordnungspunkt 16: Bürgerantrag gemäß 24 GO NW des Herrn Thomas Sellnau, Westholz 2, Welver, vom hier: Verhalten der sachkundigen Bürgerin Frau Helga Marohn im Bauausschuss Der Rat w e i s t bei zwei Stimmenthaltungen einstimmig den Bürgerantrag des Herrn Thomas Sellnau, Westholz 2, Welver, vom z u r ü c k

19 Zu Tagesordnungspunkt 17: Haushalt FDP-Fraktionsvorsitzender REINECKE erkundigt sich danach, wie sich die Haushaltslage darstelle und wann voraussichtlich ein Haushalt aufgestellt werden könne. Wenn das erst im September der Fall sei, würden andere Gemeinden schon den Haushalt für das nächste Jahr beraten. Außerdem läge die Dringlichkeitsliste vor und bestimmte Arbeiten müssten unbedingt durchgeführt werden. Gemeindeverwaltungsrat LÜRBKE führt aus, dass die angesprochene Liste jetzt zur Beratung in die Fachausschüsse gegeben werde und danach in den Hauptund Finanzausschuss und den Rat. Maßnahmen, die im vergangenen Jahr begonnen worden seien, werden fortgeführt, aber neue Investitionen dürfen derzeit nicht begonnen werden. SPD-Fraktionsvorsitzender ROHE ist der Meinung, dass die Verwaltung die Beratung der Dringlichkeitsliste in den Ausschüssen vorbereiten und sie bewerten und gewichten solle mit Einnahme und Ausgabe. Danach könnten in einem Gespräch der Fraktionsvorsitzenden mit dem Bürgermeister die Vorstellungen dargelegt werden. GVR Lürbke ergänzt, dass die Dringlichkeitsliste losgelöst von Haushalt und Haushaltssicherungskonzept dem Kreis zur Genehmigung vorgelegt werden könnte. CDU-Fraktionsvorsitzender TEIMANN spricht sich für die Einrichtung einer überparteilichen Arbeitsgruppe aus, und die BG-Fraktionsvorsitzende Frau MEISTER- ERNST hätte lieber eine Dringlichkeitsliste mit dem Entwurf für ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Bürgermeister HÖRSTER sichert abschließend zu, dass die Verwaltung einen Entwurf über das weitere Vorgehen erarbeitet und den Fraktionen zuleitet. Danach könne dann eine Entscheidung getroffen werden. Zu Tagesordnungspunkt 18: Anfragen / Mitteilungen a) Anfragen 1. BG-Fraktionsvorsitzende Frau MEISTERERNST weist darauf hin, dass in den Mitteilungen des NRW Städte- und Gemeindebundes ein Hinweis gestanden habe, dass die Mobilfunkerlasse aufgehoben worden seien, und möchte wissen, ob das auch für die Gemeinde Welver wichtig sei

20 Gemeindeverwaltungsrat LÜRBKE entgegnet, dass das für Welver keine Auswirkungen habe. 2. BG-Ratsmitglied DAHLHOFF merkt an, dass die Gemeinde Ense beschlossen habe, sich wegen des Bücherbusses mit der Gemeinde Welver in Verbindung zu setzen und fragt nach, ob dies geschehen sei. Gemeindeverwaltungsrat LÜRBKE berichtet, dass in Kürze ein Gespräch bei der Kreisverwaltung stattfinde, an dem neben der Gemeinde Welver auch Mitarbeiter der Stadt Erwitte und der Gemeinde Ense teilnehmen. b) Mitteilungen Bürgermeister HÖRSTER teilt mit, dass die angekündigte Erhöhung der Schulbus- Jahreskarten um 4,2 % mittlerweile eingetreten sei. Für die Gemeinde Welver bedeute dies eine Mehrausgabe von rd Hörster - - Dahlhoff - - Goerdt - Bürgermeister Ratsmitglied Schriftführerin

N I E D E R S C H R I F T. über die. 6. Sitzung. des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s. am 26. Oktober 2005

N I E D E R S C H R I F T. über die. 6. Sitzung. des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s. am 26. Oktober 2005 N I E D E R S C H R I F T über die 6. Sitzung des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s am 26. Oktober 2005 im SAAL des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.35

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Cloppenburg vom 29. September 2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Hauptsatzung der Stadt Cloppenburg vom 29. September 2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Hauptsatzung der Stadt Cloppenburg vom 29. September 2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27.06.2011 Auf Grund der 6 und 7 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke Stadt Bad Saulgau B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke (Neufassung unter der Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 02. 10.2003) Auf Grund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die 21. Sitzung des Ausschusses für Planung und Gemeindeentwicklung am 26.11.2008 im Saal des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.32 Uhr 18.49

Mehr

Zuständigkeitsordnung. der Stadt Warstein vom

Zuständigkeitsordnung. der Stadt Warstein vom Zuständigkeitsordnung der Stadt Warstein vom 27.03.2012 in der Fassung der 1. Änderung durch Ratsbeschluss vom 16. Juni 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Zuständigkeit des Rates... 1 2 Ausschüsse... 1 3 Zuständigkeit

Mehr

Hauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H

Hauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H Hauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H I. Form der Gemeindeverfassung... 2 1 Gemeinderatsverfassung... 2 II. Gemeinderat... 2 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten... 2 3 Zusammensetzung...

Mehr

Zuständigkeitsordnung der Stadt Winterberg vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Zuständigkeitsordnung der Stadt Winterberg vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Zuständigkeitsordnung der Stadt Winterberg vom 12.11.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 05.07.2012 Aufgrund des 9 der Hauptsatzung der Stadt Winterberg vom 03.03.1997 in der zur Zeit gültigen

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter vom 27.10.2005 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom Geänderte Regelungen 16.04.2014 3 Absatz 2 Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Mehr

B e t r i e b s s a t z u n g. für den Eigenbetrieb Bauhof. Präambel

B e t r i e b s s a t z u n g. für den Eigenbetrieb Bauhof. Präambel Stadt Schopfheim Landkreis Lörrach B e t r i e b s s a t z u n g für den Eigenbetrieb Bauhof Präambel Aufgrund von 1 und 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetztes in der Fassung vom 08. Januar 1992, zuletzt

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Niederschrift über die 22. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling

Niederschrift über die 22. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling Niederschrift über die 22. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom 23.02.2016 im Bürgerhaus Alling Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also

Mehr

Gemeinde Stockelsdorf

Gemeinde Stockelsdorf Gemeinde Stockelsdorf N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Montag, dem 30.05.2005, 16:30 Uhr, im Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617

Mehr

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Morsbach

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Morsbach Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Morsbach 1 Anwendungsbereich (1) Diese Zuständigkeitsordnung regelt ergänzend zur Hauptsatzung Befugnisse der gemeindlichen Gremien, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung.

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadthalle Leonberg"

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadthalle Leonberg" vom 19. Juli 2005 1 Rechtsform und Name des Eigenbetriebs (1) Die Stadthalle der Stadt Leonberg wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz

Mehr

B E T R I E B S S A T Z U N G. für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis

B E T R I E B S S A T Z U N G. für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis B E T R I E B S S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis Aufgrund von 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes i.v.m. 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen

Mehr

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine: Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende -

Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses Öffentliche Einladung der Stadt Gütersloh Gütersloh, den 29.05.2013 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg gemäß Ratsbeschluss vom 01. Juli 2010

Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg gemäß Ratsbeschluss vom 01. Juli 2010 1 Zuständigkeitsordnung für die Stadt Wassenberg gemäß Ratsbeschluss vom 01. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis I. Zuständigkeit des Stadtrates 1 Zuständigkeit des Stadtrates II. Zuständigkeit der Ausschüsse

Mehr

Gemeinde Vöhringen Landkreis Rottweil. Hauptsatzung. vom

Gemeinde Vöhringen Landkreis Rottweil. Hauptsatzung. vom Gemeinde Vöhringen Landkreis Rottweil Hauptsatzung vom 22.03.2005 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 21.03.2005 folgende Hauptsatzung beschlossen: I.

Mehr

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur

Mehr

LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" (ALB)

LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" (ALB) Aufgrund von 3 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz i. d. F. vom 8. Januar 1992

Mehr

KREISHANDBUCH Stand 01/2005

KREISHANDBUCH Stand 01/2005 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe 4.5.4/1 Auf Grund von 1 und 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. 1992 S. 22), zuletzt

Mehr

Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden

Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden Seite 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden Sitzung am Mittwoch, den 15.10.2014 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:35 Uhr in Epenwöhrden, Gaststätte

Mehr

Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld

Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld Beschlussnummer 2005/097/11, SR-2009-2014/137/16, SR-2009-2014/193/24 Präambel Auf der Grundlage der 4, 95 und 97 der Gemeindeordnung

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort N i e d e r s c h r ift über die Sitzung vom im des Gemeinderates 15.02.2016, 19.30 Uhr Alten Schulhaus Obererlbach Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

Satzung für den Betriebshof der Stadt Ravensburg S-8-13

Satzung für den Betriebshof der Stadt Ravensburg S-8-13 vom 23. Oktober 2000 geändert am 05. Juli 2001 geändert am 27. November 2006 geändert am 27. Juni 2011 zuletzt geändert am 16. November 2015 1 Gegenstand des Eigenbetriebs... 1 2 Name des Eigenbetriebs...

Mehr

H A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut

H A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut H A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut Aufgrund der 3, 34 und 42 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 19.06.1987 (GBl. S. 289), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll Seite: 12 Beschlussprotokoll ------------------------ über die Sitzung des Stadtrates Ellingen ------------------------------------------------- am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, 18.30 Uhr ------------------------------------------------------------------

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t 2. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 21.05.2001 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Calden Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit

Mehr

Statut. vom. 6. Oktober 2011

Statut. vom. 6. Oktober 2011 Statut vom 6. Oktober 2011 Stand: 19. Januar 2012 - 2 - Statut des Kirchenvorstandes der Katholischen Kirchengemeinde St. Bonifatius Düsseldorf - verabschiedet in der KV-Sitzung vom 6. Oktober 2011; zuletzt

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) gibt sich gemäß

Mehr

Rathaus, Raum 415/416, Ritter-Wulf-Platz 1, Schwarzenbek

Rathaus, Raum 415/416, Ritter-Wulf-Platz 1, Schwarzenbek Niederschrift Finanzausschuss 02.12.2013, um 18:30 Uhr (6. Sitzung) öffentlicher Teil Rathaus, Raum 415/416, Ritter-Wulf-Platz 1, 21493 Schwarzenbek Protokollverantwortliche/r: Jens-Ole Johannsen (Tel.:

Mehr

1. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser auf Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Bürgermeisteramt Obermeiser

1. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser auf Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Bürgermeisteramt Obermeiser 13. Sitzung der Leg.-Periode 2006/2011 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 4.6.2007 im Dorfgemeinshaftshaus Fürstenwald Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung

Mehr

9 Dringliche Entscheidungen

9 Dringliche Entscheidungen 9.1 Bedeutung Grundsätzlich ist der Rat für die Entscheidung aller Angelegenheiten zuständig ( 41 Abs. 1 Satz 1 GO), soweit nicht durch die GO oder durch Ratsbeschluss etwas anderes bestimmt ist. Es sind

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau am 19.01.2016 folgende Änderung

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t Gemeinde Heilshoop Nr. 3/ 2013-2018 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop am 05. Dezember 2013 in Heilshoop, Hauptstraße 3, Landhaus Heilshoop Anwesend:

Mehr

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb. Abwasserbeseitigung Stutensee

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb. Abwasserbeseitigung Stutensee Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stutensee vom 17.12.1999 rechtskräftig seit 01.01.2000 geändert am 19.11.2001 rechtskräftig ab 01.01.2002 geändert am 22.11.2004 rechtskräftig ab

Mehr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

außerordentliche. Hauptversammlung

außerordentliche. Hauptversammlung Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 10.2011 Auf Ersuchen des Vorstandes des mit Sitz in Düsseldorf, geschäftsansässig: Kaiserstraße 42, 40479 Düsseldorf, - eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..

. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V.. . Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Würzburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG 1 Einsetzung Der

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Eigenbetriebssatzung Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL) Stand: 10.12.2014 Inhaltsverzeichnis Eigenbetriebssatzung... 2 Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL)... 2 1 Eigenbetrieb,

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Speyer vom

Hauptsatzung der Stadt Speyer vom Hauptsatzung der Stadt Speyer vom 22.08.2014 Der Stadtrat der Stadt Speyer hat aufgrund der 24 und 25 der der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), geändert

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Ausfertigung. Stadtratsbeschluss. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Bekanntmachung. Inkrafttreten Änderungen. (Nr., Datum) (Datum) (Nr., Datum)

Ausfertigung. Stadtratsbeschluss. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Bekanntmachung. Inkrafttreten Änderungen. (Nr., Datum) (Datum) (Nr., Datum) 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gera durch Leinenzwang für Hunde sowie durch Verunreinigung durch Hundekot Bezeichnung,

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Rheineck vom 1. April 2011 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Rheineck erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst.a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 als Gemeindeordnung:

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Oeynhausen vom

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Oeynhausen vom Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Oeynhausen vom 17.12.2009 Seite 1 1 Rechtsform, Name und Sitz des Betriebes (1) Das Staatsbad Bad Oeynhausen wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der

Mehr

Satzung des. Fördervereins Rosarium e. V. Neuengrodener Weg 22 c 26386 Wilhelmshaven

Satzung des. Fördervereins Rosarium e. V. Neuengrodener Weg 22 c 26386 Wilhelmshaven Satzung des Fördervereins Rosarium e. V. Neuengrodener Weg 22 c 26386 Wilhelmshaven 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein Rosarium e. V. 2. Er hat seinen Sitz in 26386 Wilhelmshaven, Neuengrodener

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock

Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock Satzung Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock SaKGSchloHoStu 3580 Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock Vom 7. November 1995 (KABl. 1996 S. 59) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes

Mehr

Betriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Altena (Westf.) vom

Betriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Altena (Westf.) vom Betriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Altena (Westf.) vom 20.12.2006 Aufgrund der 7 Abs. 1 Satz 1, 41 Abs. 1 Satz 2 k, 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 in Verbindung mit 114 der Gemeindeordnung

Mehr

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel 1 Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel Beginn: Ende: 19:30 Uhr 20:50 Uhr Anwesend sind: a) stimmberechtigt:

Mehr

Satzung des Landschaftserhaltungsverbandes Bodenseekreis e.v.

Satzung des Landschaftserhaltungsverbandes Bodenseekreis e.v. Satzung des Landschaftserhaltungsverbandes Bodenseekreis e.v. 1 Name, Wirkungsbereich und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Landschaftserhaltungsverband Bodenseekreis e.v. Sein Wirkungsbereich erstreckt

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. des Amtes Landschaft Sylt, Kreis Nordfriesland

H A U P T S A T Z U N G. des Amtes Landschaft Sylt, Kreis Nordfriesland H A U P T S A T Z U N G des Amtes Landschaft Sylt, Kreis Nordfriesland Aufgrund des 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. April 1990 (GVOBl. Schl.-H. Seite

Mehr

Satzung für den Eigenbetrieb Pflegeheim Aue/Eichert

Satzung für den Eigenbetrieb Pflegeheim Aue/Eichert Stadt Aue Satzung für den Eigenbetrieb Pflegeheim Aue/Eichert vom 18. 05. 1995 mit eingearbeiteten Änderungen vom 19. 12. 1996 und 28. 02. 1997 Auf Grund von 3 Abs. 3 Satz 1 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.10.2007 im Rathaus Beginn: 19.35 Uhr Ende: 21.10 Uhr Für diese Niederschrift enthalten die Seiten

Mehr

Betriebssatzung Eigenbetrieb Kultur und Veranstaltungen

Betriebssatzung Eigenbetrieb Kultur und Veranstaltungen Betriebssatzung Eigenbetrieb Kultur und Veranstaltungen Aufgrund von 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 185)

Mehr

Niederschrift über die 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 21.11.2007 im Bürgerhaus Ilbenstadt

Niederschrift über die 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 21.11.2007 im Bürgerhaus Ilbenstadt Niederschrift über die 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 21.11.2007 im Bürgerhaus Ilbenstadt Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:05Uhr Als stimmberechtigt waren anwesend: Hans-Peter

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

Niederschrift. Wahlperiode 2003/2008 Nr. 23

Niederschrift. Wahlperiode 2003/2008 Nr. 23 Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Donnerstag, dem 12. April 2007 um 16:30 Uhr in der Kantine der Entsorgungsbetriebe Lübeck, Malmöstraße 22 Wahlperiode 2003/2008

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Querfurt Abwasserbetrieb

Betriebssatzung der Stadt Querfurt Abwasserbetrieb Betriebssatzung der Stadt Querfurt Abwasserbetrieb Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVB1. LSA S. 568), zuletzt geändert Artikel 2 des Gesetzes

Mehr

Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Gemeinde Ritterhude

Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Gemeinde Ritterhude Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Gemeinde Ritterhude 1 Zweck 1. In der Gemeinde Ritterhude wird zur Wahrnehmung der besonderen Belange der Seniorinnen/Senioren ein Seniorenbeirat gebildet. 2.

Mehr

Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins

Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins A. Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Warburger Heimat- und Verkehrsverein" und hat seinen Sitz in 34414 Warburg-Kernstadt. 2 Der Verein soll

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am 06.03.2002 im großen Sitzungssaal des Rathauses Markt Indersdorf Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen Vorab - Bericht aus der genannten Sitzungsniederschrift.

Mehr

N i e d e r s c h r i f t Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Schule Bendestorf (SI/GB/03/12)

N i e d e r s c h r i f t Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Schule Bendestorf (SI/GB/03/12) Gemeinde Bendestorf N i e d e r s c h r i f t Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Schule Bendestorf (SI/GB/03/12) Sitzungstermin: Dienstag, 31.01.2012 Sitzungsbeginn: Sitzungsende:

Mehr

für die Ausschüsse des Rates der Stadt Rahden

für die Ausschüsse des Rates der Stadt Rahden Z us tä ndigk eitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Rahden vom 18.12.2014 Auf Grund des 41 Abs. 2 in Verbindung mit 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

Bekanntgabe. Der Bürgermeister der Stadt Kyritz gibt die Beschlüsse der 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Bekanntgabe. Der Bürgermeister der Stadt Kyritz gibt die Beschlüsse der 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT KYRITZ, MARKTPLATZ 1, 16866 KYRITZ DER BÜRGERMEISTER Bekanntgabe Der Bürgermeister der Stadt Kyritz gibt die Beschlüsse der 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2009 bekannt. Öffentlicher

Mehr

SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz SATZUNG des Vereins Handikap, wir müssen draußen bleiben, Verein für Behinderten und deren Freunde Netphen e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Handikap, wir müssen draußen bleiben, Verein

Mehr

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung vom 26. November 2006 Artikel 1 Name Der am 12. November 2006 gegründete Radsportverein führt den Namen RC Racing Elephants und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom 17.12.2009 geändert am 20.12.2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1)

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Gemeinde Hoisdorf 07.01.2015 Az.:10.24.43 N I E D E R S C H R I F T Sitzung der Gemeindevertretung Hoisdorf Nr. 16 / 2013-2018 Sitzungstermin: Montag, 15.12.2014 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum:

Mehr

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft e. V.

Mehr

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung des Betriebsausschusses Abwasser des Rates der Stadt Erwitte (10. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009)

NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung des Betriebsausschusses Abwasser des Rates der Stadt Erwitte (10. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009) NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Betriebsausschusses Abwasser des Rates der Stadt Erwitte (10. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009) Sitzungsdatum : 07.12.2006 Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr Sitzungsende :

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Olsberg für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Olsberg vom

Betriebssatzung der Stadt Olsberg für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Olsberg vom Betriebssatzung der Stadt Olsberg für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Olsberg vom 09.07.2010 Ursprungsfassung: Nachtragssatzungen: Ratsbeschluss am: 08.07.2010 Veröffentlichung

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wirtschaftshof

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wirtschaftshof Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wirtschaftshof Aufgrund der 6 (1), 116 (1) und (3) der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA, S. 568) zuletzt geändert am 05.12.2000 (GVBl.

Mehr

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Rommerskirchen

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Rommerskirchen Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Rommerskirchen vom 18. März 2016 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 2 1 Allgemeines... 2 2 Zuständigkeiten des Rates... 3 3 Haupt- und Finanzausschuss... 3 4 Rechnungsprüfungsausschuss...

Mehr

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße

Mehr

Beschlüsse der 7. Sitzung des Gemeinderates

Beschlüsse der 7. Sitzung des Gemeinderates Beschlüsse der 7. Sitzung des Gemeinderates Beschlussnummer: 07/66-2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch stimmt dem Antrag des MDR-Fernsehen zur Aufzeichnung von Ton und Bild während der Gemeinderatssitzung

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Ostseebad Laboe (LABOE/BA/07/2014) vom

Niederschrift. über die Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Ostseebad Laboe (LABOE/BA/07/2014) vom Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Ostseebad Laboe (LABOE/BA/07/2014) vom 30.09.2014 Anwesend: Bürgermeister Herr Walter Riecken Vorsitzende/r Herr Eike Frank Giesler Mitglieder

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Deidesheim vom

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Deidesheim vom 1 H A U P T S A T Z U N G der Stadt Deidesheim vom 15.07.2004 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Vorlage Nr. 48(neu)/2009

Vorlage Nr. 48(neu)/2009 Vorlage Nr. 48(neu)/2009 FB 6/Ber. Rees, den 19.11.2009 Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Haupt- und Finanzausschuß Rat der Stadt Zur Beratung Zur Entscheidung

Mehr

Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung Eigenbetriebssatzung Seite 1 von 5 Az: 10 20 03 Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn vom 17.12.2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung

Mehr

SATZUNG. ARCHEMED Ärzte für Kinder in Not e.v.

SATZUNG. ARCHEMED Ärzte für Kinder in Not e.v. Seite 1 von 6 SATZUNG ARCHEMED Ärzte für Kinder in Not e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung! Der Verein trägt den Namen ARCHEMED - Ärzte für Kinder in Not e.v.! Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1024 19.04.2012 Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD Entwurf eines Gesetzes über die Neuorganisation der Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe, des Biosphärenreservates

Mehr

Arbeitsgrundlage für die KT- Mitglieder

Arbeitsgrundlage für die KT- Mitglieder 1 Arbeitsgrundlage für die KT- Mitglieder Beispielhauptsatzung des Landkreises, vom. Auf der Grundlage der 6, 7 und 33 Abs. 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der zur Zeit geltenden

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufsicht und Leinenzwang für Hunde

1 Geltungsbereich. 2 Aufsicht und Leinenzwang für Hunde 3.10 Seite 1 Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen sowie in den öffentlichen Anlagen der Stadt Langen im Hinblick auf

Mehr

Monika Fiala (B 90/Die Grünen) Dr. Mignon Löffler-Ensgraber (FDP)

Monika Fiala (B 90/Die Grünen) Dr. Mignon Löffler-Ensgraber (FDP) Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch, 28. Januar 2009, im Sitzungssaal des ehem. Rathauses Erbach, Markt 1 Anwesend unter dem Vorsitz des Stadtverordneten

Mehr

Niederschrift. Ende: Uhr

Niederschrift. Ende: Uhr Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau am Dienstag, dem 09.06.2015, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203) Beginn:

Mehr

Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013

Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Der Oberbürgermeister IV/51-514-RAA-De Dezernat/Fachbereich/AZ 03.04.13 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Integrationsrat 16.04.2013 Beratung öffentlich

Mehr