Verhandlungsschrift. Gemeinderat. Gemeinde Grünbach

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1 Verhandlungsschrift Gemeinderat Gemeinde Grünbach Zeit: Donnerstag, 16. Dezember 2010 Ort: Gemeindeamt Grünbach Beginn: Uhr Ende: Uhr Seite 1

2 Eingeladene Mitglieder Chalupar Erwin Schlag 7 Bürgermeister ÖVP Weißenböck Stefan Lichtenau 11 Gemeinderatsmitglied ÖVP Preinfalk Siegfried Unterrauchenödt 8 Gemeinderatsmitglied ÖVP Thumfarth Karl Schlag 18 Gemeinderatsmitglied ÖVP Friesenecker Nicole Am Teich 21 Gemeinderatsmitglied ÖVP Hirnschrodt Erich Heinrichschlag 16 Gemeinderatsmitglied ÖVP Leitner Georg Helbetschlag 11 Gemeinderatsmitglied ÖVP Scherb Martina Lichtenau 39 Gemeinderatsmitglied ÖVP Auer Helmut Mitterbach 10 Gemeinderatsmitglied ÖVP Wiesinger Albert Kirchenplatz 3 Gemeinderatsmitglied ÖVP Klopf Günter, Dipl.-Ing. Helbetschlag 66 Gemeinderatsmitglied SPÖ Prückl Gabriele Schlag 33 Gemeinderatsmitglied SPÖ Preslmayr Isabella Oberrauchenödt 49 Gemeinderatsmitglied SPÖ Klambauer Stefan, Ing. Freiwaldstraße 10 Gemeinderatsmitglied SPÖ Böhm Christian Am Bach 4 Gemeinderatsmitglied FPÖ Pointner Thomas Heinrichschlag 14 Gemeinderatsmitglied FPÖ Hofreiter Margit Helbetschlag 41 Gemeinderatsmitglied FPÖ Kada Stefan Sportplatzstraße 5 Gemeinderatsmitglied FPÖ Pühringer Daniel Heinrichschlag 19 Gemeinderatsmitglied BZÖ Eingeladene Ersatzmitglieder Wagner Alfred Unterpaßberg 9 Gemeinderatsersatzmitglied ÖVP Hager Brigitte Schlag 37 Gemeinderatsersatzmitglied FPÖ Entschuldigt ferngeblieben Thumfarth Karl Schlag 18 Gemeinderatsmitglied ÖVP Hofreiter Margit Helbetschlag 41 Gemeinderatsmitglied FPÖ Unentschuldigt ferngeblieben Seite 2

3 Anwesende Mitglieder Chalupar Erwin Schlag 7 Bürgermeister ÖVP Weißenböck Stefan Lichtenau 11 Gemeinderatsmitglied ÖVP Preinfalk Siegfried Unterrauchenödt 8 Gemeinderatsmitglied ÖVP Friesenecker Nicole Am Teich 21 Gemeinderatsmitglied ÖVP Hirnschrodt Erich Heinrichschlag 16 Gemeinderatsmitglied ÖVP Leitner Georg Helbetschlag 11 Gemeinderatsmitglied ÖVP Scherb Martina Lichtenau 39 Gemeinderatsmitglied ÖVP Auer Helmut Mitterbach 10 Gemeinderatsmitglied ÖVP Wiesinger Albert Kirchenplatz 3 Gemeinderatsmitglied ÖVP Klopf Günter, Dipl.-Ing. Helbetschlag 66 Gemeinderatsmitglied SPÖ Prückl Gabriele Schlag 33 Gemeinderatsmitglied SPÖ Preslmayr Isabella Oberrauchenödt 49 Gemeinderatsmitglied SPÖ Klambauer Stefan, Ing. Freiwaldstraße 10 Gemeinderatsmitglied SPÖ Böhm Christian Am Bach 4 Gemeinderatsmitglied FPÖ Pointner Thomas Heinrichschlag 14 Gemeinderatsmitglied FPÖ Kada Stefan Sportplatzstraße 5 Gemeinderatsmitglied FPÖ Pühringer Daniel Heinrichschlag 19 Gemeinderatsmitglied BZÖ Anwesende Ersatzmitglieder Wagner Alfred Unterpaßberg 9 Gemeinderatsersatzmitglied ÖVP Hager Brigitte Schlag 37 Gemeinderatsersatzmitglied FPÖ Vom Gemeindeamt Auer Johann Wagner Ursula Sandner Werner Amtsleiter Schriftführerin Gemeindebuchhalter Der Vorsitzende Bürgermeister Erwin Chalupar begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates zur Sitzung des Gemeinderates. Ebenso begrüßt er die Zuhörer. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder wurden ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen und der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates liegt bis zum Ende der heutigen Sitzung zur Einsichtnahme auf. Sollten bis dahin keine Einwendungen eingebracht werden, gilt diese Verhandlungsschrift als genehmigt. Seite 3

4 Die Umweltgruppe der Pfarre Grünbach hat ersucht, den Tagesordnungspunkt Nr. 17 Resolution zur Förderung des Fairen Handels (FAIRTRADE Gemeinde) vorzuziehen. Der Bürgermeister kommt dieser Bitte gerne nach. 17. Resolution zur Förderung des Fairen Handels (FAIRTRADE Gemeinde). Diese Resolution wurde von der Umweltgruppe der Pfarre Grünbach an uns übermittelt. Wir haben sie auch gerne als Tagesordnungspunkt aufgenommen. Wir wissen, dass in Bezug auf FAIRTRADE bei uns in Grünbach viel passiert, wir können uns aber sicher noch mehr dafür einsetzen. Ich gebe das Wort weiter an Stefan Weißenböck. Er hat sich mit Klaus Jezek besprochen und kann uns darüber berichten. Weißenböck Stefan: Jezek Klaus hat mich gebeten, dass wir diese Resolution im Gemeinderat positiv beschließen und dass wir die FAIRTRADE Produkte in öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise am Gemeindeamt oder bei Sitzungen, anbieten. Es geht darum, dass wir jene Produkte, deren Rohstoffe bei uns aufgrund der klimatischen Verhältnisse nicht oder nicht ausreichend angebaut werden können, aus dem Fairen Handel kaufen. Die Umweltgruppe der Pfarre nimmt sich um diese Produkte an. Die Produkte sollen für Gasthäuser leicht erhältlich sein. Die Gemeinde soll Lobbying für FAIRTRADE Produkte betreiben. Wir sollen also Prospekte auflegen und FAIRTRADE in Form von Plakaten bewerben. Ich bitte den Gemeinderat, dass wir positiv dahinter stehen und ich hoffe, dass wir einen einstimmigen Beschluss fassen können. Antragsteller Antrag Stefan Weißenböck Antrag auf Beschlussfassung folgender Resolution zur Förderung des fairen Handels: Als FAIRTRADE Gemeinde wird die Gemeinde Grünbach FAIRTRADE Produkte, zumindest FAIRTRADE Kaffee, bei Sitzungen, in den Büros und in den Kantinen für die Mitarbeiter und Gäste anbietet, sowie Kaffeeautomaten auf FAIRTRADE umstellt. Durch das Auflegen von Infomaterialien von FAIRTRADE Österreich Mitarbeiter und Gäste über das Engagement der Gemeinde informieren. In Gemeindezeitungen, auf der Homepage und in Aussendungen der Gemeinde ebenfalls über FAIRTRADE und die Aktivitäten der Gemeinde im Rahmen des FAIRTRADE Gemeindeprojekts informieren. Die lokalen Einzelhändler motiviert, den Gemeindebewohnern FAIRTRADE Produkte anzubieten. Die Wirtschaftstreibenden der Gemeinde motiviert, ihren Mitarbeitern FAIRTRADE Produkte anzubieten und FAIRTRADE zu unterstützen. Einen Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin oder eine MitarbeiterInnengruppe mit der Verantwortung für die Betreuung des FAIRTRADE Gemeindeprojektes und der jährlichen Evaluierung beauftragen. Während der jährlichen landesweiten FAIRTRADE Wochen einschlägige Veranstaltungen organisieren und geeignete Werbemaßnahmen durchführen. Seite 4

5 Klopf Günter: Ich finde FAIRTRADE ist eine tolle Sache. Gerade in unserer Wirtschaft haben es fair hergestellte Produkte nicht immer leicht. Ich finde es super, dass jemand hinter dieser Sache steht und wir als Gemeinderäte sollen auch dahinter stehen. Ich bitte euch um Zustimmung. Böhm Christian: Was können wir als Gemeinde oder Gemeinderäte direkt dazu beitragen? Sollen wir beispielsweise den Nahversorger Kern ersuchen, FAIRTRADE Produkte anzubieten? Wir werden wahrscheinlich eine Tafel FAIRTRADE Gemeinde erhalten. Wir haben die Punkte in den Unterlagen, hier können wir unterstützen. Weißenböck Stefan: Beitragen können wir im Prinzip durch Auflage von Informationsmaterial, durch Motivation der lokalen Einzelhändler, dass sie FAIRTRADE Produkte für die Gemeindebürger anbieten, durch Motivation der Wirtschaftstreibenden, FAIRTRADE Produkte für Mitarbeiter anzubieten und durch jährliche Evaluierung des Gemeindeprojektes. Während der landesweiten FAIRTRADE Wochen können dann noch einschlägige Veranstaltungen organisiert werden. Klopf Günter: Wenn wir das jetzt beschließen, dann ist die erste Maßnahme, dass am Gemeindeamt Kaffee aus FAIRTRADE angeboten wird. Wir Gemeinderäte können natürlich FAIRTRADE Produkte kaufen. Weißenböck Stefan: Wir brauchen keine neue Organisation dafür gründen, denn diese haben wir bereits mit der Umweltgruppe der Pfarre. Böhm Christian: Es soll nicht so sein, dass nur irgendwo ein Schild hängt und dann nichts passiert. Art der Abstimmung: Erheben der Hand Abstimmungsergebnis: Ja: 19 Nein: 0 Stimmenthaltung: 0 Gefasster Beschluss: Beschluss gemäß Antrag Seite 5

6 1. Bericht über die Prüfung der Gebarung der Gemeinde Grünbach durch den Prüfungsausschuss am 15. November Ich darf den Obmann des Prüfungsausschusses Stefan Klambauer bitten, uns zu berichten. Klambauer Stefan: Der Prüfungsausschuss hat am eine Prüfung der Gebarung der Gemeinde Grünbach durchgeführt. Geprüft wurde der Bargeldbestand in der Hauptkasse der Gemeinde Grünbach in Höhe von 1.699,64 Euro und stichprobenartig die Belege. Es ist vielleicht interessant zu erfahren, dass die Gemeinde in Bezug auf die Belege sehr modern ist. Werner Sandner scannt alle Rechnungen ein. Anschließend durchläuft jede Rechnung einen gewissen Prüfungsablauf (vom Amtsleiter bis zum Bürgermeister und zu Anton Preinfalk), der in der EDV hinterlegt ist. Es wird die sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Erst wenn der gesamte Prüfungsablauf abgeschlossen ist, wird von Werner Sandner die Überweisung durchgeführt und alles ist in der EDV hinterlegt. Der Bericht über das Ergebnis der Prüfung wird dem Gemeinderat durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. Eine Abstimmung über die Kenntnisnahme des Berichtes ist nicht erforderlich. Seite 6

7 2. Gemeindevoranschlag 2011; Beratung und Beschlussfassung. Ich bitte Werner Sandner uns die Zahlen zu erklären. Sandner Werner: Der Gemeindevoranschlag für das Jahr 2011 wurde nach den Bestimmungen des Voranschlagserlasses sowie der sonstigen Vorschriften erstellt, jeder Fraktion zugestellt und die Auflage an der Amtstafel kundgemacht. Bei der 2-wöchigen Auflage des Voranschlagsentwurfes wurden gegen denselben keine Erinnerungen eingebracht. Laut Schreiben der Oö. Landesregierung haben Gemeinden, die im Entwurf des Voranschlages 2011 einen Abgang ausweisen, den Voranschlagsentwurf der Bezirkshauptmannschaft zu einer Vorprüfung zu übermitteln, die den Zweck verfolgt, dass allfällige Anregungen der Bezirkshauptmannschaft bereits vor der Beschlussfassung des Voranschlages 2011 berücksichtigt werden können. Im Bericht zur Vorprüfung des Voranschlagsentwurfs 2011 wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft folgendes festgehalten: Den Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2011 haben wir vorgeprüft. Wir stellen dazu fest: I. Ordentlicher Haushalt 1. Der ordentliche Haushalt 2011 weist einen voraussichtlichen Soll-Abgang in Höhe von aus. Im Hinblick auf die massiven Budgetprobleme der Jahre 2009 und 2010 werden die für die kommenden Jahre prognostizierten Mehreinnahmen aus den Bundesabgaben- Ertragsanteilen dringend zur Haushaltskonsolidierung erforderlich sein. Die Gemeinde wird aufgefordert, alle Ausgaben auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu prüfen. Im Sinne der Sparsamkeit sind günstige Zahlungskonditionen zu nützen. Ebenso sind alle Einnahmenmöglichkeiten voll zu nützen. Der Sollabgang des Jahres 2009 betrug und jener des VA Wir stehen daher erst am Beginn einer Konsolidierung des Budgets der Gemeinde Grünbach. Unter der Annahme, dass der Sozialhilfeverband Freistadt wieder einen ähnlich hohen Finanzbedarf wie 2010 hat, ist der Hebesatz der SHV-Umlage mit ca. 29,1 % der Finanzkraft festzusetzen. Dies würde für das Budget einen Betrag von rd bedeuten. Als Einnahmen aus der Strukturhilfe hat die Gemeinde im Entwurf des Voranschlages einen Betrag in Höhe von veranschlagt. Im Jahr 2010 werden voraussichtlich zur Auszahlung gelangen. Bei der Veranschlagung der 21 FAG Zuweisungen ist es gängige Praxis, dass nur die 1. Zuweisung veranschlagt wird. Mit einer Rückzahlung des Krankenanstaltenbeitrages aus dem Jahr 2009 kann in Höhe von gerechnet werden. Seite 7

8 2. Als Investitionsausgaben wurden Aufwendungen in Höhe von vorgesehen. Darüber hinaus sind die Ausgaben für den Glasfaserkabelanschluss in Höhe von veranschlagt. In der Postenklasse 0 sind weiters noch die Ausgaben für Softwarelizenzen in Höhe von 3.000, eine Leibrente in Höhe von und der mit der Aufsichtsbehörde abgestimmte Fernwärmeanschluss im Wert von veranschlagt. 3. Für Instandhaltungsmaßnahmen werden im Voranschlag vorgesehen. Mit diesem Betrag wird der 5-Jahres-Durchschnitt ( ) nicht überschritten. Im Zusammenhang mit den unbedingt notwendigen Konsolidierungsbemühungen der Gemeinde werden Instandhaltungsmaßnahmen auch in den kommenden Jahren auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu beschränken sein. Größere, dringend erforderliche Instandhaltungen im Straßenbereich sind im außerordentlichen Haushalt, im Rahmen von Straßenbauprogrammen nach Maßgabe der verfügbaren Mittel (BZ, LZ), abzuwickeln. Instandhaltungsausgaben, die den Rahmen der vergangenen fünf Jahre überschreiten und nicht mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt sind, werden im Rahmen einer allfälligen Abgangsdeckung durch Bedarfszuweisungsmittel nicht anerkannt. 4. Für freiwillige Ausgaben ohne Sachzwang ist ein Betrag von vorgesehen. Das entspricht 10,65 je Einwohner. Damit liegt die Gemeinde im Rahmen des Förderungserlasses (15-Euro-Erlass). Überschreitungen des zulässigen Rahmens würden bei einer allfälligen Bedeckung eines Abgangs im ordentlichen Haushalt ausnahmslos nicht anerkannt werden. 5. Die Ausgaben für die Feuerwehren liegen bei 14,79 je Einwohner und somit weit über dem Bezirksdurchschnitt. Wir schlagen vor, dass die Ausgaben um 20 % reduziert werden. 6. Für die Liste der Abweichungen zum Voranschlag empfehlen wir nur einen Betrag in Euro festzulegen und keine zusätzliche Prozentzahl. 7. Über die Finanzierung der Wildbachverbauung, wo veranschlagt wurden, empfehlen wir das Einvernehmen mit der Direktion Inneres und Kommunales herzustellen. II. Außerordentlicher Haushalt Im außerordentlichen Haushalt ergibt sich ein Soll-Abgang in Höhe von Als neue Vorhaben wurden die Sanierung der Schulküche und die Errichtung eines Kreisverkehrs aufgenommen. Auch die Vermarktung des Wohnbaugebietes "Sternsteinblick" ist ein neues Projekt. Dieses Vorhaben ist mit einem Soll-Abgang in Höhe von präliminiert. Wir empfehlen dazu eine Zwischenfinanzierung aufzunehmen, damit der Kassenkredit nicht unnötig belastet werden muss. Die Finanzierung der Vorhaben scheint gesichert zu sein. Die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Gemeindevoranschlages für das Finanzjahr 2011 stellen sich wie folgt dar: Beträge in Euro Einnahmen Ausgaben Differenz Ordentlicher Haushalt , , ,00 Außerordentlicher Haushalt , , ,00 Seite 8

9 Im Zuge vom Voranschlag muss auch der Dienstpostenplan mitbeschlossen werden. Es hat sich gegenüber dem letzten Jahr nichts geändert. Kassenkredit: Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Finanzjahr 2011 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit ,-- festgelegt. Der Kassenkredit muss an mindestens drei Banken zur Angebotslegung vorgelegt werden. Dies wurde gemacht. Geldinstitut Tage Euribor Fix Basis 1, RB Region Freistadt - BST Grünbach 30/365 1,710 Volksbank Linz-Mühlviertel 30/365 kein Angebot Allgemeine Sparkasse Freistadt 30/365 1,770 Der Kassenkredit wird bei der Raiffeisenbank Region Freistadt Bankstelle Grünbach aufgenommen. Die entsprechend ausgefertigte Kassenkrediturkunde wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Werner Sandner erläutert anhand einer Powerpointpräsentation den Voranschlag Klopf Günter: Danke Werner für die tolle Aufbereitung. Ich habe noch eine Verständnisfrage. Bei den Euro Abgang im ordentlichen Haushalt ist der Abgang von 2010 noch nicht beinhaltet. Heißt das, wir werden noch Euro Abgang dazubekommen? Finden wir dann mit dem Kassenkredit das Auslangen? Sandner Werner: Wir müssen im Zuge des Nachtragsvoranschlages im nächsten Jahr den Abgang vom letzten Jahr berücksichtigen. Vom Land bekommen wir jedoch wieder Bedarfszuweisungen für den ordentlichen Haushalt. Der gesamte Abgang bleibt nicht an uns hängen. Wie viel wir bekommen, weiß ich allerdings noch nicht. Böhm Christian: Früher war das Budget immer der Höhepunkt einer Gemeinderatssitzung. Es wurde gründlich darüber diskutiert. Heute haben wir 19 Punkte auf der Tagesordnung. Wir müssen also schauen, dass wir schnell vom Budget wegkommen zu den nächsten Punkten. Heute ist das aber nicht mehr so tragisch, denn wir haben kaum Handlungsspielraum. Wir sind Abgangsgemeinde und es wird uns alles vorgeschrieben. Das Budget wurde vorher bereits von der Bezirkshauptmannschaft überprüft. Es wurde uns bereits mitgeteilt, was wir ändern sollten. Dass wir bei den Feuerwehren sparen sollen, wird uns schon seit Jahren mitgeteilt. So lange Erwin Chalupar Bürgermeister ist, wird das nie geändert werden. Ich kritisiere ihn deswegen aber auch nicht, denn ich gebe ihm vollkommen recht. Jeder ist froh, wenn in einer Notsituation die Feuerwehr hilft. Wenn wir uns das Budget anschauen, können wir nicht sagen, dass wir bei einem Punkt nicht zustimmen. Wir müssen entweder das gesamte Budget beschließen oder das gesamte Budget ablehnen. Ich sehe keinen Punkt, wo es Einsparungspotential gäbe. Am wichtigsten ist, so denke ich, dass wir am Ende des Jahres 2011 sagen können, wir haben das Budget eingehalten und nicht überschritten. Das muss unser wichtigstes Ziel sein. Seite 9

10 Christian danke, du hast wahre Worte gesprochen. Ich bin ganz deiner Meinung. Wir müssen schauen, dass wir das Budget einhalten. Unser Spielraum ist ganz gering. Wir sind Verwalter und nicht mehr Gestalter. Antragsteller Erwin Chalupar Antrag Antrag auf Beschlussfassung des Gemeindevoranschlages Art der Abstimmung: Erheben der Hand Abstimmungsergebnis: Ja: 19 Nein: 0 Stimmenthaltung: 0 Gefasster Beschluss: Beschluss gemäß Antrag Seite 10

11 3. Mittelfristiger Finanzplan ; Beratung und Beschlussfassung. Ich ersuche wieder Werner Sandner um seine Erläuterungen. Sandner Werner: Aufgrund des Schreibens des Amtes der Oö. Landesregierung, (IKD)Gem / Pra/Kai vom 15. November 2010, ist die Gemeinde Grünbach verpflichtet, gemeinsam mit dem Voranschlag für das Jahr 2011 einen mittelfristigen Finanzplan für den Zeitraum von vier Finanzjahren zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der mittelfristige Finanzplan gliedert sich in einen mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan und einen Investitionsplan. Im Zuge der Vorprüfung des Voranschlages 2011 wurde am seitens der Aufsichtsbehörde der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre ebenfalls vorgeprüft und für in Ordnung befunden. In erster Linie wird im außerordentlichen Haushalt auf die Ausfinanzierung der laufenden Vorhaben geachtet. Der mittelfristige Finanzplan für die Vorlage an die Aufsichtsbehörde hat folgende Bestandteile zu enthalten: 1. Darstellung der Budgetspitze der Jahre Darstellung der Kosten und Finanzierung der einzelnen Vorhaben in der Planperiode der Jahre Zusammenfassung aller geplanten Vorhaben zu mittelfristigen Investitionsplan der Planperiode der Jahre Darstellung der erwarteten Entwicklung des Maastricht Ergebnisses der Jahre Der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Klambauer Stefan: Ich möchte etwas zum ersten Punkt vom Investitionsplan KLF FF-Mitterbach anmerken, weil es aktuell zur Gemeindediskussion passt. Wenn wir die B38 so aufgebrummt bekommen, wie sie jetzt geplant ist (bestandsnaher Ausbau), sollten wir dann nicht beim Land Druck ausüben, damit wir vom Land mehr dazubezahlt bekommen, als üblich ist? Neumarkt hat auch mehr Mittel bekommen. Wir können das schon beantragen. Mitterbach ist allerdings nicht direkt an der B38. Klambauer Stefan: Das ist mir schon klar. Die Feuerwehr Mitterbach ist jedoch die nächste Feuerwehr, die der Feuerwehr Rauchenödt dann aushilft. Ich will das als Idee hier deponieren, damit wir vielleicht noch mehr Kapital herausholen können. Klopf Günter: Es sind Euro Einnahmen aus Grundstücksverkauf angeführt. Um welche Grundstücke handelt es sich? Seite 11

12 Sander Werner: Das sind die Sternsteinblickgrundstücke, wo wir Euro ausgeben und wieder Euro einnehmen. Klopf Günter: Wurden die Transferzahlungen zugesichert? Sander Werner: Transferzahlungen sind Zahlungen vom Land, Bedarfszuweisungsmittel und auch Landesmittel von den jeweiligen Abteilungen. Antragsteller Antrag Erwin Chalupar Antrag auf Beschlussfassung des vorliegenden mittelfristigen Finanzplans für die Jahre Art der Abstimmung: Erheben der Hand Abstimmungsergebnis: Ja: 19 Nein: 0 Stimmenthaltung: 0 Gefasster Beschluss: Beschluss gemäß Antrag Seite 12

13 4. Festsetzung der Hebesätze und Gemeindeabgaben für Werner Sandner wird uns wieder berichten. Sandner Werner: Die Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze und der Gemeindeabgaben für das Jahr 2011 hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass diese nach der Kundmachung von 2 Wochen ab 01. Jänner 2011 in Kraft treten können. Die Hebesätze und Gemeindeabgaben für das Jahr 2011 wären vom Gemeinderat wie folgt zu beschließen: Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500,000 v.h.d.steuermessbetr. Grundsteuer für Grundstücke (B) 500,000 v.h.d.steuermessbetr. Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) 15,000 v.h.d. Preises o. Entgelts Hundeabgabe 21,800 EUR für jeden Hund 20,000 EUR für Wachhunde Kanalbenützungsgebühr 3,420 /m3 ohne Ust. Wasserbezugsgebühr 1,510 /m3 ohne Ust. Abfallabfuhrgebühr 5,820 /Tonne-Sack ohne Ust Das waren die Zahlen. Wie viel Steigerung haben wir? Sandner Werner: Gar keine. Die Grundsteuer und Lustbarkeitsabgabe sind bereits seit mehreren Jahren gleich. Nur bei der Kanalbenützungs-, Wasserbezugs- und Abfallabfuhrgebühr kommt es zu Änderungen. Dazu kommen wir in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten noch. Pointner Thomas: Von wem werden diese Hebesätze vorgegeben? Auer Johann: Bei der Grundsteuer ist im Grundsteuergesetz angeführt, dass ein maximaler Hebesatz von 500 beschlossen werden darf. Hier sind wir eher bei den Höchstgrenzen. Nicht an der Höchstgrenze sind wir beispielsweise bei der Hundeabgabe. Da gibt es nur eine unterste Grenze. Bei den Kanalgebühren gibt es Mindestsätze vom Land. Die Hebesätze für die Grundsteuer sind in einem Bundesgesetz geregelt und somit in ganz Österreich einheitlich mit einem Höchstbetrag von 500 % vom Steuermessbetrag geregelt. Der Steuermessbetrag errechnet sich aus dem Einheitswert durch ein kompliziertes Berechnungssystem. Pointner Thomas: Welche Auswirkungen hätte es auf den Gemeinderat, wenn wir das nun Ablehnen würden? Auer Johann: Dann könnte man theoretisch keine Grundsteuer einheben. Wenn wir sagen wir nehmen weniger, beispielsweise 250, dann haben wir nur die Hälfte der Grundsteuereinnahmen. Seite 13

14 Pointner Thomas: Verstoßen wir dann gegen ein Bundesgesetz? Auer Johann: Nein. Das Gesetz schreibt nur vor, dass die Gemeinde einen Hebesatz von maximal 500 nehmen darf. Sandner Werner: Die Kehrseite ist, wenn wir einen niedrigeren Hebesatz beschließen, wird das Land sagen, ihr bekommt von uns keine Förderungen. Böhm Christian: Beim nächsten Punkt kommen wir zu den Benützungsgebühren für Kanal und Wasser. Das Land schreibt uns vor, dass wir die Gebühren erhöhen müssen, beschließen muss die Gebühren jedoch der Gemeinderat. Das Land schiebt die Verantwortung dann auf die Gemeinde ab, obwohl wir gar nicht anders handeln können. Im Endeffekt ist es so, dass man als Abgangsgemeinde alles genau so zu machen hat, wie es vom Land vorgegeben ist, denn sonst braucht man nicht mehr auf Unterstützung des Landes hoffen. Antragsteller Erwin Chalupar Antrag Antrag auf Beschlussfassung der Hebesätze und Gemeindeabgaben für Art der Abstimmung: Erheben der Hand Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 0 Stimmenthaltung: 1 (Thomas Pointner) Gefasster Beschluss: Beschluss gemäß Antrag Seite 14

15 5. Wassergebührenordnung; Abänderung hinsichtlich Mindestanschlussund Benützungsgebühr. Ich gebe das Wort wieder an Sandner Werner. Sandner Werner: Mit Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom wurden die nachfolgend angeführten Mindestanschlussgebühren sowie die Mindestbenützungsgebühren ab 01. Jänner 2011 bekanntgegeben. Mindestgebühr Anschluss Quadratmetergebühr Anschluss Benützungsgebühr pro m ,00 11,37 1, ,00 11,34 1, ,00 11,55 1,51 Die Mindestanschlussgebühren dürfen auf Grund der Forderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden. Jene Gemeinden, die ihren ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen können und für dessen Ausgleich Bedarfszuweisungsmittel beanspruchen, haben Benützungsgebühren einzuheben, die um mindestens 20 Cent über den Mindestgebühren des Landes liegen müssen. Folgende Verordnung wäre somit zu beschließen: Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Grünbach vom 16. Dezember 2010 mit der die Abänderung der Wassergebührenordnung beschlossen wird. Aufgrund des Interessentenbeiträge - Gesetzes 1958, und des 15 Abs.3, Z. 4 des Finanzausgleichsgesetz 2008 jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet. Die Wassergebührenordnung vom 16. Dezember 2009 wie folgt abgeändert: I. 3 Abs. 1 lautet: 1. Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr bei bebauten Grundstücken je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage beträgt 11,55 mindestens 1.733,00 (Mindestanschlussgebühr). 3 Abs. 2 lautet: 2. Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt bei unbebauten Grundstücken 1.733,00 (Mindestanschlussgebühr) und entspricht somit 150 Quadratmeter der Bemessungsgrundlage. 5 Abs. 2 lautet: 2. Die Wassergebühr beträgt ab ,51 pro Kubikmeter des aus der Wasserversorgungsanlage bezogenen Wassers (im folgenden Wasserverbrauch genannt). Seite 15

16 Für den jährlichen Wasserverbrauch zwischen 400 m³ und 600 m³ reduziert sich die Wassergebühr um 15 %. Für den jährlichen Wasserverbrauch über 600 m³ reduziert sich die Wassergebühr um 30 %. II. Punkt I. tritt mit in Kraft. Antragsteller Antrag Erwin Chalupar Antrag auf Beschlussfassung der vorliegenden Änderung der Wassergebührenordnung Art der Abstimmung: Erheben der Hand Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 0 Stimmenthaltung: 1 (Thomas Pointner) Gefasster Beschluss: Beschluss gemäß Antrag Seite 16

17 6. Kanalgebührenordnung; Abänderung hinsichtlich Mindestanschluss- und Benützungsgebühr. Werner Sandner berichtet uns wieder. Sandner Werner: Mit Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom wurden die nachfolgend angeführten Mindestanschlussgebühren sowie die Mindestbenützungsgebühren ab 01. Jänner 2011 bekanntgegeben. Mindestgebühr Anschluss Quadratmetergebühr Anschluss Benützungsgebühr pro m³ ,00 18,97 3, ,00 18,91 3, ,00 19,27 3,42 Die Mindestanschlussgebühren dürfen auf Grund der Forderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden. Jene Gemeinden, die ihren ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen können und für dessen Ausgleich Bedarfszuweisungsmittel beanspruchen, haben Benützungsgebühren einzuheben, die um mindestens 20 Cent über den Mindestgebühren des Landes liegen müssen. Folgende Verordnung wäre somit zu beschließen: V e r o r d n u n g des Gemeinderates der Gemeinde Grünbach vom 16. Dezember 2010 mit der die Abänderung der Kanalgebührenordnung beschlossen wird. Aufgrund des Interessentenbeiträge - Gesetzes 1958, und des 15 Abs.3, Z. 4 des Finanzausgleichsgesetz 2008 jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet. Die Kanalgebührenordnung vom 16. Dezember 2009 wird wie folgt abgeändert: I. 3 Abs. 1 lautet: 1.) Die Kanalanschlussgebühr beträgt bei bebauten Grundstücken je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage beträgt 19,27 mindestens 2.891,00 (Mindestanschlussgebühr). 3 Abs. 2 lautet: 2.) Die Kanalanschlussgebühr beträgt bei unbebauten Grundstücken 2.891,00 (Mindestanschlussgebühr) und entspricht somit 150 Quadratmeter der Bemessungsgrundlage. 5 Abs. 2 lautet: 2.) Die Kanalbenützungsgebühr beträgt ab ,42 pro Kubikmeter bezogenen Wassers (im folgenden Wasserverbrauch genannt). Seite 17

18 II. Punkt I. tritt mit in Kraft. Antragsteller Antrag Erwin Chalupar Antrag auf Beschlussfassung der vorliegenden Änderung der Kanalgebührenordnung Art der Abstimmung: Erheben der Hand Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 0 Stimmenthaltung: 1 (Thomas Pointner) Gefasster Beschluss: Beschluss gemäß Antrag Seite 18

19 7. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Grünbach & Co KG; Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag Werner Sandner zeigt uns auch hier die Zahlen. Sandner Werner: Wir als Gemeinde bzw. ihr als Vertreter und auch als Mitglieder der KG, müssen auch für die KG einen Voranschlag für 2011 erstellen. Der Voranschlag für 2011 stellt sich wie folgt dar: Ordentlicher Haushalt Einnahmen 2.200,00 Ausgaben 2.200,00 Verlust 0,00 Außerordentlicher Haushalt Einnahmen 0,00 Ausgaben 2.200,00 Fehlbetrag ,00 Allgemeines: Die VFI Gemeinde Grünbach & Co KG hat nach ihrer Gründung im Jahr 2008 die Liegenschaft der Gemeinde Grünbach im Wege einer Einbringung erworben, um diese Infrastruktur zu verwalten bzw. das geplante Gebäude zu errichten und es in weiterer Folge der Gemeinde im Wege der Vermietung zur Verfügung zu stellen wurden von der Gemeinde Grünbach auch die Aufgaben der Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von kommunalen Verwaltungsgebäuden übertragen. Das nötige Grundstück für den Neubau wurde im Jahr 2009 von der Gemeinde Grünbach erworben (Einbringung). Ordentlicher Haushalt: Veranschlagt wurden nur die Ausgaben für EDV (Buchhaltung) und Bankgebühren am Girokonto zusammen. Außerordentlicher Haushalt: Die Verrechnung des Jahresergebnisses erfolgt beim außerordentlichen Vorhaben Beteiligungen und Kapitalkonten wo sich im Voranschlag 2011 ein Gesamtabgang von 2.200,00 ergibt. Mittelfristiger Finanzplan für : Auf die Erstellung eines Mittelfristigen Finanzplanes für den Zeitraum wird Abstand genommen, weil für die Erstellung eines MFP noch kein konkreter Finanzierungsplan vorliegt. Antragsteller Antrag Erwin Chalupar Antrag auf Beschlussfassung des Voranschlages 2011 für den Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Grünbach & Co KG. Art der Abstimmung: Erheben der Hand Abstimmungsergebnis: Ja: 19 Nein: 0 Stimmenthaltung: 0 Gefasster Beschluss: Beschluss gemäß Antrag Seite 19

20 8. Altstoffsammelzentrum Grünbach; Anmietung eines Presscontainers für Karton. Ich darf Günter Klopf um Berichterstattung bitten. Klopf Günter: Wir haben uns in der Umweltausschusssitzung am 02. Dezember 2010 damit beschäftigt. Monika Höller, die ASZ-Mitarbeiterin war auch bei der Sitzung anwesend und hat uns vermittelt, dass es wichtig ist, einen Presscontainer anzumieten. Jetzt ist es so, dass eine Person an die derzeitige Kartonpresse gebunden ist. Es muss ständig jemand dort sein und diese schwierige Arbeit verrichten. Mit dem Presscontainer würde man erreichen, dass eine Person wieder frei wäre und erst wenn der Presscontainer nach ein paar Wochen voll ist, wird dieser abgeholt. Der BAV selbst überlegt, für jede Gemeinde so einen Presscontainer anzuschaffen. Die Entscheidung darüber werden wir Ende Jänner erfahren. Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2010 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Der Umweltausschuss schlägt vor, dass die Entscheidung des Bezirksabfallverbandes Freistadt bis Ende Jänner noch abgewartet wird. Sollte der Bezirksabfallverband Freistadt keine Presscontainer für Karton zur Verfügung stellen, empfiehlt der Umweltausschuss dem Gemeinderat diesen selber anzumieten. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 200 Euro pro Monat. Durch die Personaländerungen im ASZ haben sich Einsparungen ergeben, somit können wir uns diese Miete leisten. Werner Sandner kann das besser erklären. Sandner Werner: Es war so, dass Herr Karl Pilz personalverrechnungstechnisch im Bauhof abgerechnet wurde. Die Kosten mussten wir in der Buchhaltung beim ASZ verbuchen. Es wurde ein fixer Stundensatz in Höhe von 22 Euro festgesetzt. Die neue Mitarbeiterin Margarete Hager arbeitet die gleiche Zeit, jedoch mit einem niedrigeren Stundensatz. Dadurch ist ein gewisser Spielraum gegeben. Klopf Günter: Laut Aussage von Werner Sandner ist es so, dass wir beim Sammeln von Karton über dem Durchschnitt liegen. Wir bekommen für den gesammelten Karton Erlöse vom BAV. Dadurch werden sich die Nettokosten reduzieren. Wir können uns die Miete leisten und im Voranschlag wurde der Presscontainer ebenfalls bereits berücksichtigt. Auer Helmut: Ich bin auch der Meinung, dass das eine gute Sache ist und eine große Erleichterung für die ASZ-Mitarbeiter. Antragsteller Antrag Günter Klopf Antrag auf Anmietung eines Presscontainers für Karton für das Altstoffsammelzentrum Grünbach mit dem Zusatz, dass vorerst die Entscheidung des Bezirksabfallverbandes Freistadt abgewartet werden soll. Seite 20

21 Sandner Werner: Mit dem BAV sind wir so verblieben, dass die Anmietung grundsätzlich kein Problem ist. Die Beschaffung des Containers könnte in ca. zwei bis drei Wochen erfolgen, wobei vorher der Standort noch geklärt werden müsste. Wenn der BAV den Container zur Verfügung stellt, fallen für uns keine Kosten an. Pühringer Daniel: Wenn der BAV beschließt, dass keine Container angekauft werden, müssen wir dann nochmals abstimmen? Nein. Friesenecker Nicole: Von wem mieten wir den Presscontainer an? Sandner Werner: Das organisieren wir über den BAV. Ich glaube es ist die Firma AVE, die auch jetzt bereits dem BAV die Presscontainer zur Verfügung stellt. Friesenecker Nicole: Die Miete bleibt in beiden Fällen etwa 200 Euro? Sandner Werner: Wenn der BAV die Presscontainer ankauft, dann fallen bei uns keine Kosten an. Auer Helmut: Wichtig ist, dass wir zwecks Miete dann noch ordentliche Verhandlungen führen. Sandner Werner: Das ist jetzt der offizielle Richtpreis. Wenn es so weit ist, müssen wir mit der Firma noch verhandeln. Pühringer Daniel: Es kann doch sein, dass bis Februar 2011 die Miete wieder teurer wird. Sandner Werner: Bis Ende November 2010 kostete die Miete noch 150 Euro netto. Lt. letzter Auskunft wird die Miete ab Jänner 2011 auf 200 Euro netto erhöht. Art der Abstimmung: Erheben der Hand Abstimmungsergebnis: Ja: 18 Nein: 0 Stimmenthaltung: 1 (Daniel Pühringer) Gefasster Beschluss: Beschluss gemäß Antrag Seite 21

22 9. Abfallordnung; Beschluss aufgrund des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes Ich darf Günter Klopf um Berichterstattung bitten. Klopf Günter: In der Umweltausschusssitzung vom 02. Dezember 2010 haben wir auch über die Abfallordnung gesprochen. Mit Schreiben der Oö. Landesregierung vom wurde uns mitgeteilt, dass die bestehende Abfallordnung an das neue Oö. AWG 2009 bis adaptiert und angepasst werden soll. Folgender Entwurf wird aufgrund der Vorberatung im Umweltausschuss und Musterverordnung vom Land und BAV dem Gemeinderat vorgelegt. Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Grünbach vom 16. Dezember 2010 mit der eine Abfallordnung erlassen wird. Aufgrund des 6 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009), LGBl. Nr. 71/2009 i.d.g.f., wird verordnet: 1 Begriffsbestimmungen (1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind. (2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können. (3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind und zwar Grünabfälle (lit. a) und Biotonnenabfälle (lit. b). (a) Grünabfälle: natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich, wie insbesondere Grasschnitt, Strauchschnitt, Baumschnitt, Christbäume, Laub, Blumen und Fallobst; (b) Biotonnenabfälle: feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln; andere organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können; Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen geeignet ist. Seite 22

23 (4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind feste Abfälle aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft sowie aus vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen Bereich, die in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit Hausabfällen ähnlich sind. (5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann als ordnungsgemäß, wenn dabei die Ziele und Grundsätze des Oö. AWG 2009 eingehalten werden, insbesondere keine schädlichen Einwirkungen auf Böden und Gewässer bewirkt werden, keine unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder Nachbarinnen entstehen und ausschließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft eingesetzt werden. 2 Abholbereich (1) Der erweiterte Sonderbereich gem. 6 Abs. (3) i.v.m. Abs. 5 Oö. AWG 2009 für die Sammlung der Hausabfälle umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Als Sammeleinrichtung steht das ASZ Grünbach zur Verfügung. Überdies erfolgt eine Abholung nach Bedarf. (2) Für sperrige Abfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit im ASZ Grünbach. Überdies erfolgt eine Abholung nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung. (3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst die Ortschaften Grünbach, Schlag und Oberrauchenödt. (4) Der Abholbereich für die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst das gesamte Gemeindegebiet. 3 Pflichten der Abfallbesitzer (1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zum ASZ Grünbach zu bringen, ansonsten bei Bedarf der Abholung zur Sammlung bereitzustellen. Im Fall der Abholung bei Benützung von Abfalltonnen oder -containern gemeinsam mit Banderolen, die in öffentlich kundgemachten Ausgabestellen bezogen werden können. (2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zum ASZ Grünbach zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall am vereinbarten Ort zur Sammlung bereitzustellen. (3) Biotonnenabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereit zu stellen, ansonsten zur Kompostierungsanlage Schöllhammer. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden. Grünabfälle sind zur Kompostierungsanlage Schöllhammer zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden. (4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammelstelle zu bringen, ansonsten bei Bedarf der Abholung zur Sammlung bereitzustellen. 4 Abfallbehälter (1) Für die Lagerung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle sind ausreichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und widerstandsfähige Abfallbehälter zu verwenden. (2) Abfallsäcke werden von der Gemeinde Grünbach beschafft und in öffentlich kundgemachten Ausgabestellen verkauft. Abfalltonnen und Abfallcontainer sind von den jeweiligen Liegenschaftseigentümern selbst zu beschaffen. Für die Lagerung der Biotonnenabfälle sind von den Grundeigentümern nach freier Wahl Bio-Eimer mit 7, 23 oder 46 Liter Inhalt zu verwenden. Diese müssen entsprechend Seite 23

24 gekennzeichnet (Haushalts- und Straßennamen) werden. Die Bio-Eimer werden von der Gemeinde Grünbach beschafft und in öffentlich kundgemachten Ausgabestellen verkauft. (3) Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass 1. sie für die sie berechtigt benützenden Personen und für die mit der Entleerung der darin gelagerten Abfälle betrauten Personen leicht zugänglich sind und 2. durch die ordnungsgemäße Benützung und Entleerung bzw. den ordnungsgemäßen Transport der Abfallbehälter möglichst niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt wird. 5 Anzahl und Volumen der Abfallbehälter Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach dem Bedarf und zwar insbesondere nach der Anzahl der die Abfallbehälter benützenden Personen, der Größe der Abfallbehälter und der Länge der Abfuhrintervalle. Im Zweifelsfall sind Anzahl und Volumen der Abfallbehälter für Hausabfälle von Amts wegen oder auf Antrag des Liegenschaftseigentümers vom Bürgermeister mit Bescheid so festzulegen, dass jedem Haushalt unter Berücksichtigung der Behältergröße und des Abfuhrintervalls nachstehendes Behältervolumen zur Verfügung steht: Haushaltsgröße: Mindestbehältervolumen pro Woche 1-Personen-Haushalt... 5,0 Liter 2-Personen-Haushalt... 8,5 Liter 3-Personen-Haushalt... 11,3 Liter 4-Personen-Haushalt... 13,5 Liter 5-Personen-Haushalt... 15,0 Liter 6 Abfuhrtermine (1) Die Sammlung der Hausabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle durch die Gemeinde erfolgt, sofern bedarf besteht: 6-wöchentlich in jenen Bereichen, in denen eine Biotonnenabfuhr oder eine ordnungemäße Eigenkompostierung erfolgt, in allen anderen Bereichen 4-wöchentlich. (2) Die Sammlung der Biotonnenabfälle erfolgt wöchentlich, und in der Zeit von bis tägig. (3) Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und Biotonnenabfälle werden in der Gemeindzeitung bekannt gemacht, ebenso de Öffnungszeiten von ASZ s und Kompostierungsanlagen. 7 Behandlungsanlagen für biogene Abfälle Die Gemeinde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines vertraglich gebundenen Dritten, des Landwirtes Friedrich Schöllhammer, Unterrauchenödt 10, 4264 Grünbach, welcher eine Kompostierungsanlage mit dem Standort Unterrauchenödt 10, 4264 Grünbach zur Verwertung der im Gemeindegebiet anfallenden biogenen Abfälle betreibt. 8 Anzeigepflicht Ändern sich auf einem Grundstück durch Neubau, Zubau, Änderung der Benützungsart odgl. die Grundlagen für die Abfallabfuhr, so hat dies der Eigentümer dem Gemeindeamt Grünbach unverzüglich anzuzeigen. Seite 24

25 9 Bauwerke auf fremdem Grund Bei Bauwerken auf fremdem Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines Baurechtes) sind die für den Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden. 10 Gebühren und Beiträge Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des 18 Oö. AWG 2009 vorzunehmen. Dazu erlässt der Gemeinderat eine gesonderte Abfallgebührenordnung. 11 Inkrafttreten (1) Diese Abfallordnung wird gemäß 94 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Monatsersten rechtswirksam. (2) Gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom außer Kraft. Antragsteller Antrag Günter Klopf Antrag auf Beschlussfassung der vorliegenden Abfallordnung Friesenecker Nicole: Ich finde es bedenklich, dass eine Biotonne nur in Grünbach, Schlag und Oberrauchenödt abgeholt wird. Sind uns die Bürger z. B. von Lichtenau oder Helbetschlag nicht so viel wert? Wie wird die Biotonne eigentlich abgerechnet? Erfolgt die Berechnung nach Stunden oder nach Aufwand? Unsere Siedlung wird angefahren. Es gibt einen Sammelplatz, jedoch wird das kaum genützt. Wäre es nicht sinnvoll, eine neue Umfrage zu starten um das Ganze zu optimieren? Sandner Werner: Es gab damals eine Umfrage. Alle Ortschaften wurden angeschrieben und es gab auch einen Informationsabend. Die Bürger konnten sich dazu anmelden und Fragen stellen. Es waren nur Personen aus Schlag, Grünbach und Rauchenödt anwesend. Der BAV erachtete es als sinnvoll, den tatsächlichen Ist-Stand in der Verordnung anzuführen. Sollte es einen anderen Bedarf geben, kann man die Verordnung jederzeit ändern. Abgerechnet wird nach Volumen. Herr Schöllhammer hat eine Hecklade, diese umfasst eine bestimmte Menge. Er schätzt die Kubikmeter und dafür gibt es im Bezirk einen einheitlichen fixen Betrag und danach wird abgerechnet. Hinzu kommt dann noch die Fahrzeit. Auer Helmut: Es ist zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, gewisse Abholplätze einzurichten. Wir würden Zeit sparen. Wir könnten an verschiedenen Plätzen Container aufstellen und dort hat dann jeder Zugang um seinen Biomüll zu entsorgen. Kada Stefan: Vielleicht auch unter der Woche und nicht nur am Wochenende. Seite 25

26 Auer Helmut: Wenn Container aufgestellt sind, kann man rund um die Uhr den Biomüll entsorgen. Sandner Werner: Grundsätzlich erfolgt die Anlieferung die ganze Woche über im ASZ. Ich möchte noch anmerken, dass die Abfallordnung gemeinsam mit dem Land und dem BAV ausgearbeitet wurde, damit gesichert ist, dass wir rechtlich dem Abfallwirtschaftsgesetz entsprechen. Pointner Thomas: Wenn ich das richtig verstehe, fällt das wieder in die gleiche Kategorie, wie die Kanalgebührenerhöhung. Wir bestätigen also wieder nur, was vom Land vorgegeben ist. Auer Helmut: Können wir eine Kostenaufstellung haben, damit wir sehen, was die Abholung des Biomülls im Jahr kostet? Vielleicht können wir dann nachvollziehen, wo wir sparen könnten. Sandner Werner: Der Biomüll verursacht ca Euro im Jahr. Auer Helmut: Wie schlüsseln sich diese Kosten auf? Wie viel fällt an Fahrtkosten an, was kostet der Biomüll oder die sperrigen Strauchschnitte? Klopf Günter: Zur Anmerkung von Thomas Pointner möchte ich sagen, eine Verordnung muss dem Gesetz entsprechen und wenn sich ein Gesetz ändert, dann muss die Verordnung dementsprechend angepasst werden. Das Gesetz lässt jedoch einen gewissen Spielrahmen zu. Das gilt genauso für die Kanalgebührenordnung. Bei der Kanalgebührenordnung wurde vom Land ein Mindestbetrag vorgeschrieben. Die Gemeinde ist jedoch in der Lage höhere Gebühren einzuheben. Für mich macht es Sinn, denn die Gemeinde kann somit nicht sagen, der Kanal kann gratis benützt werden und das Land hätte dann für die Kosten aufzukommen. Wir haben somit abgestimmt, dass wir nur die Mindestgebühr einheben und nicht mehr. Bei der Abfallordnung ist es genauso. Wir haben die Rahmenbedingungen eingehalten. Friesenecker Nicole: Ich bin auch dafür, dass wir der Abfallordnung zustimmen. Vielleicht könnt ihr euch im Umweltausschuss ein paar Details genauer anschauen und nach Optimierungsmöglichkeiten suchen. Art der Abstimmung: Erheben der Hand Abstimmungsergebnis: Ja: 19 Nein: 0 Stimmenthaltung: 0 Gefasster Beschluss: Beschluss gemäß Antrag Seite 26

27 10. Abfallgebührenordnung; Beschluss aufgrund des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes Helmut Auer, ich bitte dich um Berichterstattung. Auer Helmut: Ich will nicht viel berichten, sondern stelle gleich den Antrag. Antragsteller Antrag Helmut Auer Antrag auf Beschlussfassung der nachfolgend angeführten und vorliegenden Abfallgebührenordnung. Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Grünbach vom 16. Dezember 2010 mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird. Aufgrund des 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. Nr. 103/2007 i.d.g.f. und des 18 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009, LGBl. Nr. 71/2009 i.d.g.f., wird verordnet: 1 Gegenstand der Gebühr Für die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen ist eine Abfallgebühr zu entrichten. 2 Höhe der Gebühren (1) Für die in der Liegenschaft anfallenden Abfälle ist jährlich eine Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt für eine Liegenschaft: mit 1 Person 64,70 1,00 % mit 2 Personen 97,05 1,50 % mit 3 Personen 126,17 1,95 % mit 4 Personen 152,05 2,35 % mit 5 Personen 171,46 2,65 % mit 6 Personen 187,63 2,90 % mit 7 Personen 200,57 3,10 % mit 8 Personen 207,04 3,20 % mit 9 Personen 213,51 3,30 % mit 10 Personen 219,98 3,40 % Eine vermietete Wohnung wird als Liegenschaft gewertet. Seite 27

28 (2) Jahresgrundgebühr für Betriebe, Anstalten und sonstige Arbeitsstätten: Branche Mindestjahresgebühr Einheit in pro Einheit Ärzte 25,00 Beschäftigter Büros 8,00 Beschäftigter Einkaufsmärkte 33,00 Beschäftigter Gasthäuser, Lokale, 33,00 Beschäftigter Pensionen Handel 33,00 Beschäftigter Handwerk 28,00 Beschäftigter KFZ-Werkstätte 25,00 Beschäftigter Kindergärten 1,00 Kind Schulen 1,00 Schüler Friedhofsverwaltung 1,50 je Grab und Urne Produktionsbetriebe 10,00 Beschäftigter Transportunternehmen 28,00 Beschäftigter Die Anzahl der Beschäftigten wird auf ganze Vollbeschäftigte (kaufmännisch) gerundet. Unter den Begriff Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Firmeninhaber oder Geschäftsführer (bei juristischen Personen) zu verstehen (3) Als Stichtag für die Feststellung der Personenanzahl gem. Abs. 1 und der jeweiligen Einheit gem. Abs. 2 gilt der 1. März des jeweiligen Jahres. (4) Für die Abholung der Hausabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle ist zusätzlich zu den Grundgebühren folgende Gebühr zu entrichten (in Form des Ankaufes von Banderolen für Abfalltonnen und Containern bzw. von Abfallsäcken): a) je abgeführter Abfalltonne mit 90 Liter Inhalt 7,00 mit 120 Liter Inhalt 10,00 mit 240 Liter Inhalt 18,00 b) je abgeführtem Container mit Liter Inhalt 80,00 c) je abgeführten Abfallsack mit 90 Liter Inhalt 7,00 (5) für die Abholung von sperrigen Abfällen sind je angefangenem m³ zu entrichten: 40,00 3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist der Liegenschaftseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten der Bauberechtigte. 4 Beginn der Gebührenpflicht Seite 28

29 Die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühren nach 2 beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung von Abfällen von den jeweiligen Liegenschaften erstmals stattfindet. Tritt der Beginn oder das Ende der Gebührenpflicht während des Kalenderjahres ein, so ist die Abfallgrundgebühr nur anteilsmäßig zu entrichten. 5 Fälligkeit Die Gebühren nach 2 Abs. 1 und 2 sind jährlich, und zwar am eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Gebühren nach 2 Abs. 4 und 5 sind beim Erwerb bzw. bei Abholung zur Zahlung fällig. 6 Umsatzsteuer In den im 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten. 7 Gebührenänderung Die Höhe der Gebühren gem. 2 wird jährlich mit den Hebsätzen der Gemeindesteuern, - abgaben und gebühren festgesetzt. 8 Inkrafttreten Die Rechtswirksamkeit dieser Abfallgebührenordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Monatsersten; gleichzeitig tritt die Abfallgebührenordnung vom i.d.g.f vom außer Kraft. Klopf Günter: Mit Schreiben der Oö. Landesregierung vom wurde uns mitgeteilt, dass die bestehende Abfallgebührenordnung an das neue Oö. AWG 2009 bis adaptiert und angepasst werden soll. Der vorliegende Entwurf wird aufgrund der Vorberatung im Umweltausschuss und Muster- Gebührenordnung vom Land und BAV dem Gemeinderat vorgelegt. Die Jahresgrundgebühr für Betriebe, Anstalten und sonstige Arbeitsstätten wurde seit 2003 nicht mehr angepasst. Wir haben ausgerechnet, wie viel es ausmachen würde, wenn wir ca. 2 % aufschlagen und daraus ergeben sich diese Sätze. Weiters hat sich geändert, dass die Abfallgebühr nicht mehr nach Haushalte sondern nach Liegenschaften berechnet wird. Das liest sich sehr harmlos, ist aber nicht harmlos. Ich habe im Umweltausschuss zwar zugestimmt aber ihr könnt mir glauben, dass ich keine Freude daran habe, jetzt dagegen stimmen zu müssen. Ich mache das aus Überzeugung, weil ich der Ansicht bin, dass die Abrechnung nach Liegenschaften nicht fair ist. Ich hatte mich in der Umweltausschusssitzung bis zuletzt dagegen gewehrt. Ich war auf diese Änderung auch nicht vorbereitet. Ich möchte behaupten, dass auch die Leute von der ÖVP, die diese Variante forciert haben, nicht geplant hatten den Haushaltsbegriff auf Liegenschaftsbegriff zu ändern. Sie hätten sonst das Gemeindeamt gebeten, anstelle des Melderegisters, das vorgelegen und nach Haushalten Seite 29

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