Programm nach 9a IG-L für das Bundesland Tirol

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1 Programm nach 9a IG-L für das Bundesland Tirol Fortschreibung 2011 Entwurf zur öffentlichen Auflage

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3 PROGRAMM NACH 9A IG-L FÜR DAS BUNDESLAND TIROL Fortschreibung 2011 Entwurf zur öffentlichen Auflage Amt der Tiroler Landesregierung REPORT REP-0350 Wien, 2011

4 Projektleitung Christian Nagl AutorInnen Christian Nagl Wolfgang Spangl Günther Lichtblau Nikolaus Ibesich Brigitte Winter Siegmund Böhmer Alexander Storch Andreas Zechmeister Korrektorat Maria Deweis Satz & Layout Elisabeth Riss Umschlagbild Umweltbundesamt/C. Nagl Erstellt im Auftrag und nach Vorgaben des Amtes der Tiroler Landesregierung. Impressum Aktualisierte Auflage Herausgeber: Umweltbundesamt GmbH Spittelauer Lände 5, 1090 Wien/Österreich Diese Publikation erscheint ausschließlich in elektronischer Form auf und Amt der Tiroler Landesregierung, Umweltbundesamt, 2011 Alle Rechte vorbehalten ISBN

5 Fortschreibung 9a Programm Tirol Inhalt INHALT ZUSAMMENFASSUNG EINLEITUNG AUSGANGSSITUATION Rechtliche Basis Inhalte des Programms gemäß 9a IG-L Grenzwerte und Zielwerte gemäß IG-L Grundsätze für Programme gemäß 9b IG-L Luftgütemessung in Tirol Lage der Luftgütemessstellen in Tirol Berücksichtigung der Variabilität der NO 2 -Belastung Grenzwertüberschreitungen Grenzwertüberschreitungen bei PM Grenzwertüberschreitungen bei NO Grenzwertüberschreitungen bei Pb und Cd im Staubniederschlag Flächenhafte Darstellung der Luftschadstoffbelastung Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen bei PM Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen bei NO Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen bei Pb und Cd im Staubniederschlag Sanierungsgebiet Trend der Luftschadstoffbelastung 1990 bis Trend der Staubbelastung Trend der NO 2 - und NO x -Belastung Trend der Belastung durch Pb und Cd im Staubniederschlag Emissionen von Luftschadstoffen Emissionen von NO x Gesamtemissionen von PM Vorliegende Statuserhebungen Statuserhebungen für PM Statuserhebungen für NO Statuserhebung für Pb und Cd im Staubniederschlag Verursacheranalyse der PM 10 - und NO 2 -Belastung Verursacheranalyse PM Verursacheranalyse NO Verursacheranalyse Pb und Cd im Staubniederschlag Szenarien für zukünftige Emissionen und Immissionen NO x - und NO 2 -Emissionen der Grundszenarien NO x - und NO 2 -Immissionen der Grundszenarien Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

6 Fortschreibung 9a Programm Tirol Inhalt Annahmen für das Maßnahmenszenario NO 2 -Belastung im Maßnahmenszenario im Jahr Aktionsprogramm, Maßnahmenverordnungen und Sanierungsgebiete Klimastrategie und NEC-Programm PROGRAMM VERKEHR Temporäres Tempolimit Geschwindigkeitsbeschränkung am hochrangigen Netz Beschreibung der Maßnahme Auswirkungen auf Emission und Immission Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Auswirkungen auf andere Schutzgüter und Schadstoffe Überwachung der Geschwindigkeit auf Autobahnen Beschreibung der Maßnahme Auswirkungen auf Emission und Immission Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge Beschreibung der Maßnahme (ab 2002, erweitert 1. November 2006) Auswirkungen auf Emission und Immission Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Fahrverbot für schadstoffreiche Lkw auf Autobahnen Beschreibung der Maßnahme Auswirkungen auf Emission und Immission Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Fahrverbote für ältere, emissionsstarke Fahrzeuge nach Grenzwertüberschreitung Beschreibung der Maßnahme Auswirkungen auf Emission und Immission Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Notwendige Begleitmaßnahmen Sektorales Fahrverbot Beschreibung der Maßnahme Auswirkungen auf Emission und Immission Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Notwendige Begleitmaßnahmen Zusätzliche notwendige und hilfreiche Maßnahmen Maßnahmen auf Bundesebene Maßnahmen auf EU-Ebene Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

7 Fortschreibung 9a Programm Tirol Inhalt 3.8 Weitere Verkehrssteuerungsmaßnahmen Beschreibung der Maßnahme Auswirkungen auf Emission und Immission Zuständige Stellen, Gebiet und Betroffene PROGRAMM INDUSTRIE UND GEWERBE Allgemeines Erzeugung von Prozesswärme Industriell und gewerblich eingesetzte Offroad- und mobile Geräte Emissionsbegrenzung aus diffusen Quellen ÜBERWACHUNG DES FORTSCHRITTS UND EVALUIERUNG ZUSAMMENFÜHRUNG DER ERGEBNISSE Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen Verursacher der Grenzwertüberschreitungen Wirkung der Maßnahmen Einhaltung der Grenzwerte in Tirol Fortwirkung der getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte Verkehr Gewerbe und Industrie Hausbrand ANGABEN GEMÄSS ANHANG XV LUFTQUALITÄTSRICHTLINIE LITERATURVERZEICHNIS ANHÄNGE A1 ANHANG 1: MASSNAHMEN HAUSBRAND A2 ANHANG 2: MASSNAHMEN BAUWIRTSCHAFT A3 ANHANG 3: VERKEHRSMASSNAHMEN AUF GEMEINDE- UND LANDESEBENE A3-1 Tiroler Mobilitätsprogramm A3-1.1 Auswirkungen auf Emission und Immission A3-1.2 Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene A3-1.3 Notwendige Begleitmaßnahmen Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

8 Fortschreibung 9a Programm Tirol Inhalt A3-2 Verkehrsrelevante Maßnahmen der Raumordnung und Raumplanung A3-2.1 Beschreibung der Maßnahme A3-2.2 Auswirkungen auf Emission und Immission A3-2.3 Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene A3-3 Winterdienst A3-3.1 Beschreibung von Maßnahmen A3-3.2 Auswirkungen auf Emission und Immission A3-3.3 Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene A3-4 Maßnahmen der Stadt Innsbruck A4 ANHANG 4: MÖGLICHE MASSNAHMEN IM BEREICH INDUSTRIE UND GEWERBE A4-1 Technische Maßnahmen zur effizienten Staubminderung bei gefassten Quellen A4-2 Effiziente Staubminderung bei diffusen Quellen A4-2.1 Allgemeine organisatorische Maßnahmen A4-2.2 Lagerung A4-2.3 Umschlag A4-2.4 Transport A4-2.5 Beispiele weiterer Maßnahmen A4-3 Technische Maßnahmen zur effizienten NO x -Minderung A4-4 Maßnahmen auf Bundesebene A4-5 Maßnahmen auf Gemeinde- und Länderebene A4-6 Maßnahmen auf EU-Ebene A4-7 Spezifische Maßnahmen für bestimmte Anlagenkategorien A4-7.1 Mögliche Maßnahmen bei Feuerungsanlagen zu Prozesswärmegewinnung im industriellen und gewerblichen Bereich A4-7.2 Mögliche Maßnahmen in der holzverarbeitenden Industrie A4-7.3 Mögliche Maßnahmen bei Biomasseanlagen zur Nah- und Fernwärmeversorgung sowie Ökostromanlagen A4-7.4 Mögliche Maßnahmen bei Gießereien A4-7.5 Mögliche Maßnahmen in der Glaserzeugung A4-7.6 Mögliche Maßnahmen im Bereich der chemischen Industrie/Kunststoffindustrie A4-7.7 Mögliche Maßnahmen bei sonstigen Anlagen A4-7.8 Mögliche Maßnahmen bei der Gewinnung von Mineralrohstoffen Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

9 Fortschreibung 9a Programm Tirol Zusammenfassung ZUSAMMENFASSUNG Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) in Anlage I für verschiedene Luftschadstoffe Grenzwerte festgelegt. In Tirol wurde das Grenzwertkriterium für den Tagesmittelwert von Feinstaub (PM 10 ) bis zum Jahr 2006 in mehreren Gebieten überschritten. In den letzten Jahren zeigten sich dagegen nur mehr punktuelle Überschreitungen. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 µg/m³ wird dagegen weiterhin in verschiedenen Gebieten mit hoher Verkehrsbelastung überschritten. Seit der Novelle zum IG-L im Jahr 2006 ist bei Überschreitungen dieser Grenzwerte, die nach dem 1. Jänner 2005 aufgetreten sind, ein Maßnahmenprogramm zu erstellen. Mit einem solchen Programm soll die zukünftige Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt werden. Folgende allgemeine Anforderungen werden an ein Programm gemäß 9a IG-L gestellt: Berücksichtigung des Verursacherprinzips und aller nennenswerten Emittenten, die Verhältnismäßigkeit und Kosteneffektivität der Maßnahmen sowie die Berücksichtigung öffentlicher Interessen. Auch auf die Höhe der Immissionsbelastung und deren voraussichtliche Entwicklung ist Bedacht zu nehmen. Entscheidend für die Grenzwertüberschreitungen sind neben den Emissionen die ungünstigen Ausbreitungsbedingungen von Luftschadstoffen in den Tallagen in Tirol (häufige Inversionswetterlagen und niedrige Windgeschwindigkeiten). Die vorliegenden Studien zeigen, dass die NO x -Emissionen zu einem überwiegenden Teil (zumeist %, an einzelnen Standorten zu 95 %) aus dem Verkehrsbereich stammen, wobei der Lkw der Hauptemittent ist. Bei PM 10 tragen verschiedene Verursacher zur Luftschadstoffbelastung bei. Neben dem Verkehr spielen hier auch der Hausbrand, die Industrie und das Gewerbe (hier besonders die Bautätigkeit) eine Rolle. Infolge der Grenzwertüberschreitungen der letzten Jahre wurden vom Land Tirol bereits mehrere Maßnahmen gesetzt, ein Aktionsprogramm Luft durch den Tiroler Landtag beschlossen sowie ein Programm nach 9a IG-L im Jahr 2007 veröffentlicht und von der Tiroler Landesregierung beschlossen. Im Jahr 2010 wurden ergänzende Erhebungen für den Bereich Industrie und Gewerbe aufgenommen. Zu den Maßnahmen des Programms zählen im Bereich des Schadstoffes NO 2 ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t ein Fahrverbot für alte Lkw, temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen für Pkw, Motorräder und Leichte Nutzfahrzeuge (LNF) auf der A12 sowie ein sektorales Fahrverbot, d. h. ein Verbot des Transportes von bestimmten nicht-verderblichen Gütern (Abfälle, Erze, Fahrzeuge etc.). Mit dieser Fortschreibung des Programms sollen auch die Anforderungen an das Fristerstreckungsverfahren gemäß Luftqualitätsrichtlinie erfüllt werden. Diese sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Grenzwerte für NO 2 statt im Jahr 2010 erst maximal fünf Jahre später eingehalten werden müssen. Diese Fortschreibung wird im September 2011 als Teil des Antrags auf Fristerstreckung an die Europäische Kommission übermittelt. Ebenso werden in der Endfassung die Ergebnisse der Evaluierung des Programms berücksichtigt. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

10 Fortschreibung 9a Programm Tirol Zusammenfassung Bestandteil dieser Fortschreibung sind einerseits die Weiterführung und Anpassung bestehender Maßnahmen, andererseits neue Maßnahmen mit dem Schwerpunkt im Verkehrsbereich. Die wesentlichsten Maßnahmen im Verkehrsbereich sind: Temporäres Tempolimit auf der A12; Strengere Überwachung der Einhaltung des Tempolimits; Nachtfahrverbot für Lkw; Fahrverbot für alte Lkw auf der A12; Sektorales Fahrverbot; Ausbau des öffentlichen Verkehrs und Bewusstseinsbildung. Nach dem IG-L können in einem Programm Maßnahmen für den Verkehr, für Anlagen, im Bereich der öffentlichen Beschaffung, Fördermaßnahmen und Maßnahmen bei mobilen Motoren vorgeschrieben werden. Da diese Maßnahmen nicht ausreichen, die zukünftige Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen, werden weitere Maßnahmen auf Landesebene (z. B. für die Bereiche Hausbrand, Raumordnung, öffentlicher Verkehr etc.) aber auch auf Bundes- und EU-Ebene dargestellt. Für den Bereich Verkehr sind in diesem Programm auch auf Landesebene Maßnahmen vorgesehen, bzw. z. T. schon umgesetzt; darüber hinaus Maßnahmen auf Bundes- und EU-Ebene, die zur Einhaltung des NO 2 -Grenzwertes gemäß Luftqualitätsrichtlinie ab dem Jahr 2010 (mit Fristerstreckung spätestens 2015) notwendig sind. Die erforderlichen Maßnahmen auf Bundes- und EU-Ebene betreffen den Straßenverkehr generell und sind daher in allen Sanierungsgebieten wirksam. Die restlichen unter Maßnahmen nach IG-L genannten Maßnahmen führen insbesondere zu einer Verminderung der Emissionen auf dem hochrangigen Straßennetz und sind daher vor allem im Inntal und im Wipptal wirksam. Das angeführte Emissions- und Immissionspotenzial beruht auf Szenarienrechnungen und Annahmen zur Entwicklung des Verkehrs und des Anteils an Diesel-Pkw. Damit diese Annahmen eintreffen, sind Maßnahmen auf Bundes- und EU-Ebene notwendig. Für den Bereich Industrie und Gewerbe werden in Tirol auf Basis der rechtlichen Vorgaben zur Genehmigung industrieller und gewerblicher Anlagen Emissionen von Luftschadstoffen im Falle von Neugenehmigungen jedenfalls nach dem Stand der Technik begrenzt. Nach Veröffentlichung der IG-L Off-Road- Verordnung sind Beschränkungen für den Einsatz von mobilen Maschinen und Geräten im Sanierungsgebiet empfehlenswert. Gemäß 9a Abs. 3 IG-L muss in einem Anhang zum Programm auf Maßnahmen, die im eigenen Wirkungsbereich des Landes liegen, verwiesen werden. Dies betrifft Maßnahmen im Verkehr (z. B. Öffentlicher Verkehr) sowie den Bereich Raumwärme und z. T. die Bauwirtschaft. Diese Maßnahmen werden im Anhang zu diesem Programm dargestellt. Durch die in dieser Fortschreibung des Programms dargestellten und geplanten Maßnahmen kann der NO 2 -Grenzwert unter bestimmten Annahmen ab dem Jahr 2015 im Belastungsschwerpunkt Vomp A12 und damit in ganz Tirol eingehalten werden. 8 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

11 Fortschreibung 9a Programm Tirol Einleitung 1 EINLEITUNG Für den Menschen, aber auch für Tiere und Pflanzen ist saubere Luft lebensnotwendig. Luftschadstoffe, wie sie bei verschiedenen menschlichen Aktivitäten freigesetzt werden, beeinträchtigen die Gesundheit von Mensch und Tier, sie sind aber auch für die Vegetation, den Boden und die Gewässer schädlich. Zu diesen Luftschadstoffen gehören auch PM 10 ( Feinstaub ) und Stickstoffdioxid. Schwermetallhaltiger Staub kann darüber hinaus noch eine Gefährdung für die Nahrungskette darstellen. Zahlreiche Studien haben in den letzten Jahren einen Zusammenhang zwischen der Belastung durch Feinstaub und gesundheitlichen Auswirkungen gezeigt (aktuelle Zusammenstellungen in WHO 2006, EPA 2009). Diese Auswirkungen reichen von (vorübergehenden) Beeinträchtigungen der Lungenfunktion bis zu zuordenbaren Todesfällen, vor allem aufgrund von Atemwegs- und Herz- Kreislauf-Erkrankungen. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehört die Außenluftbelastung zu jenen Umwelteinflüssen, die die größten gesundheitlichen Auswirkungen in westlichen Industrieländern verursachen (COHEN et al. 2004). Darüber hinaus konnte für Feinstaub bislang keine Schwellenkonzentration abgeleitet werden, unter der keine Gefahr für die Gesundheit besteht. Dies bedeutet, dass auch bei Konzentrationen unter den Grenzwerten mit gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen ist. Für Österreich wurde eine durchschnittliche Reduktion der Lebenserwartung durch die Feinstaubbelastung von neun Monaten errechnet (EUROPEAN COMMISSION 2005). Die Stickstoffoxide NO x umfassen NO und NO 2, wobei die Gesundheitsgefährdung von Letzterem bei Konzentrationen, wie sie in der Außenluft vorkommen, durch die Beeinträchtigung der Lungenfunktion bedeutend größer ist als die von NO. Neben diesen direkten gesundheitlichen Auswirkungen von NO 2 auf den Menschen bilden die Stickstoffoxide NO x auch eine bedeutende Gruppe bei den Ozonvorläufersubstanzen. Außerdem tragen Stickstoffoxide zur Versauerung und Eutrophierung (Überdüngung) von Böden und Gewässern bei; partikelförmiges Ammoniumnitrat, welches aus gasförmigen Stickoxiden und Ammoniak in der Atmosphäre entstehen kann, liefert zudem vor allem in der kalten Jahreszeit als Vorläufersubstanz für die Bildung von partikulärem Nitrat einen erheblichen Beitrag zu der großräumigen Belastung durch PM 10. NO x entsteht überwiegend als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen bei hoher Temperatur. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) in Anlage I für diese und andere Luftschadstoffe Grenzwerte festgelegt. In Tirol wurde das Grenzwertkriterium für den Tagesmittelwert von Feinstaub (PM 10 ) bis zum Jahr 2006 in mehreren Gebieten überschritten, in den Jahren danach nur noch punktuell. Die Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge gemäß IG-L bzw. der Grenzwert gemäß Luftqualitätsrichtlinie für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 µg/m³ wird dagegen weiterhin in verschiedenen Gebieten mit hoher Verkehrsbelastung überschritten. Bei Pb und Cd im Staubniederschlag traten bis zum Jahr 2008 bzw Überschreitungen auf. Seit der Novelle zum IG-L im Jahr 2006 ist gemäß Abschnitt 3a, 9a bei Überschreitungen der Grenzwerte des IG-L, die nach dem 1. Jänner 2005 aufgetreten sind, ein Maßnahmenprogramm zu erstellen. Mit einem solchen Programm soll die zukünftige Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt werden. Das Programm ist alle drei Jahre zu evaluieren und ggf. zu überarbeiten. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

12 Fortschreibung 9a Programm Tirol Einleitung Vom Land Tirol wurde ein entsprechendes Programm nach 9a IG-L im Jahr 2007 veröffentlicht; im Jahr 2010 wurden ergänzende Erhebungen für den Bereich Industrie und Gewerbe in das Programm aufgenommen (UMWELTBUNDES- AMT 2007, 2010d). Das Umweltbundesamt wurde vom Land Tirol beauftragt, eine Fortschreibung des Programms gemäß 9a IG-L in Zusammenarbeit mit den ExpertInnen in Tirol zu entwickeln. Mit dieser Fortschreibung sollen auch die Anforderungen an das Fristerstreckungsverfahren gemäß Luftqualitätsrichtlinie erfüllt werden. Diese sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Grenzwerte für NO 2 statt im Jahr 2010 erst maximal fünf Jahre später eingehalten werden müssen. Die Voraussetzungen dafür sind: Ein Luftqualitätsplan wurde erstellt; Weitere Informationen gemäß Anhang XV der Luftqualitätsrichtlinie wurden übermittelt; Der Nachweis wird erbracht, dass die Grenzwerte nach Ablauf der Frist eingehalten werden können. Das Dokument ist wie folgt aufgebaut: In Kapitel 2 werden zunächst die rechtlichen Grundlagen, die Statuserhebungen, die bestehenden Maßnahmenkataloge und -programme, die Belastungssituation sowie deren Trend und die Emissionen dargestellt. Kapitel 3 beschreibt die Maßnahmen für den Bereich Verkehr. Kapitel 4 enthält Maßnahmen für den Bereich Industrie und Gewerbe. In Kapitel 5 werden die Überwachung der Maßnahmenumsetzung sowie die notwendige Evaluierung des Programms beschrieben. In Kapitel 6 werden die Ergebnisse zusammengeführt. Die Angaben gemäß Anhang XV Z 7 bis 9 sind in Kapitel 7 angeführt (Erfordernis des IG-L). Maßnahmen für den Bereich Hausbrand, Verkehr und Bauwirtschaft im selbstständigen Wirkungsbereich des Landes Tirol werden im Anhang dargestellt. Ebenso werden in Anhang 4 allgemeine Maßnahmen für den Bereich Industrie und Gewerbe angeführt. 10 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

13 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation 2 AUSGANGSSITUATION 2.1 Rechtliche Basis Im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) sind basierend auf der EU-Luftqualitätsrichtlinie für verschiedene Luftschadstoffe Grenz-, Ziel und Schwellenwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt. Mit der Novelle des IG-L im Jahr 2006 wurde es notwendig, für Überschreitungen der Grenzwerte (bzw. der Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge) ab dem 1. Jänner 2005 gemäß 9a ein Maßnahmenprogramm zu erstellen. Die Grenzwerte für Feinstaub (PM 10 ) sind für EU-Mitgliedstaaten seit 2005 einzuhalten; die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) ab dem Jahr Allerdings hat sich nicht nur in Österreich, sondern auch in vielen anderen Mitgliedstaaten gezeigt, dass sie für beide Schadstoffe weder ab dem vorgesehenen Zeitpunkt noch danach eingehalten werden. Die Luftqualitätsrichtlinie sieht gemäß Art. 22 vor, dass der Zeitpunkt der Einhaltung des PM 10 -Grenzwertes um bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie (11. Juni 2008) verschoben werden kann, wenn nachteilige Ausbreitungsbedingungen oder Ferntransport von Luftschadstoffen die Einhaltung verhindert haben. Die Mitgliedstaaten müssen dazu allerdings nachweisen, dass sie einerseits alle einschlägigen EU-Rechtsvorschriften vollständig umgesetzt und andererseits alle angemessenen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Reduktion der Belastung ergriffen haben. Die Anträge auf Fristerstreckung für PM 10 wurden für das Bundesland Tirol sowie die anderen betroffenen Bundesländer im Herbst 2008 eingebracht und am 2. Juli 2009 von der Kommission entschieden 1. Diese hat der Inanspruchnahme des Art. 22 der Luftqualitäts-RL für Tirol zugestimmt, da u. a. nachgewiesen werden konnte, dass einerseits wirksame Maßnahmen gesetzt wurden und zum anderen die Einhaltung der Grenzwerte aufgrund von ungünstigen klimatischen Bedingungen nicht erreicht werden konnte. Für Stickstoffdioxid ist eine Fristerstreckung von maximal fünf Jahren, d. h. bis 2015 vorgesehen. Für diese Verlängerung ist ein Luftqualitätsplan erforderlich, der zeigt, wie die Grenzwerte bis 2015 eingehalten werden können. Die Fortschreibung des Programms dient als Grundlage für die Anträge auf Fristerstreckung, die vom BMLFUW im September 2011 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Fristerstreckung PM 10 Fristerstreckung NO Inhalte des Programms gemäß 9a IG-L 9a des IG-L legt fest, dass ein Programm 1. auf Grundlage der Statuserhebung ( 8) und eines allenfalls erstellten Emissionskatasters ( 9), 2. unter Berücksichtigung der Stellungnahmen gemäß 8 Abs. 5 und 6 sowie 3. unter Berücksichtigung der Grundsätze gemäß 9b zu erstellen ist. In diesem sollen Maßnahmen zur Emissionsreduktion festgelegt werden, die eine Einhaltung der Grenz- und Zielwerte gemäß Luftqualitätsricht- 1 K(2009) 5247 endgültig, Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

14 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation linie ermöglichen. Diese bedeutet für NO 2, dass bei Überschreitungen des IG-L Grenzwertes von 30 µg/m³ Maßnahmen gesetzt werden müssen, die eine Überschreitung des Grenzwertes gemäß Luftqualitätsrichtlinie von 40 µg/m³ verhindern. Auch ist im Programm ein Sanierungsgebiet festzulegen (siehe Kapitel 2.6). Gemäß 9a Abs. 3 kann das Programm insbesondere folgende Maßnahmen umfassen: 1. Maßnahmen gemäß Abschnitt 4 (dies sind Maßnahmen für Anlagen, für den Verkehr und für Stoffe, Zubereitungen und Produkte sowie das Verbrennen im Freien); 2. Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Beschaffung; 3. Förderungsmaßnahmen im Bereich von Anlagen, Haushalten und Verkehr für emissionsarme Technologien und Verhaltensweisen, die Emissionen reduzieren; 4. Maßnahmen hinsichtlich des Betriebs von mobilen Motoren. Im Programm sind für jede Maßnahme das Gebiet, in dem sie gilt, sowie eine Umsetzungsfrist festzulegen. In das Programm sind Angaben gemäß Anhang XV A Z 7 bis 9 der Luftqualitätsrichtlinie 2 aufzunehmen (siehe Kapitel 7). Im Programm ist auch die Auswahl der festgelegten Maßnahmen zu begründen. Des Weiteren ist in einem Anhang zum Programm auf im selbstständigen Wirkungsbereich der Länder und Gemeinden getroffene Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen jener Schadstoffe, für die das Programm erstellt wird, zu verweisen. Bei Überschreitung von Grenzwerten für mehrere Luftschadstoffe kann ein integriertes Programm erstellt werden. Ein Entwurf des Programms ist längstens 18 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes stattgefunden hat, zu veröffentlichen. Falls der Entwurf vorsieht, Maßnahmen in einer Maßnahmenkatalog-Verordnung vorzuschreiben, ist der Entwurf für diese Verordnung zusammen mit dem Entwurf des Programms im Internet auf der Homepage des Landes zu veröffentlichen. Das endgültige Programm ist spätestens 24 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Grenzwertüberschreitung gemessen wurde, zu veröffentlichen. Ebenso sind die gemäß Luftqualitätsrichtlinie zu erstellenden Informationen zu übermitteln. Das Programm ist alle drei Jahre zu evaluieren und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Evaluierung wurde im Auftrag des Amtes der Tiroler Landesregierung vom Umweltbundesamt durchgeführt (UMWELTBUNDESAMT 2011). Mit dieser Fortschreibung wird das Programm unter Berücksichtigung der Evaluierung überarbeitet. 2 Anhang XV A Z 7 bis 9 der Luftqualitätsrichtlinie lauten: Ziffer 7. Angaben zu den bereits vor dem 11. Juni 2008 durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben. Ziffer 8. Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben. Ziffer 9. Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben. 12 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

15 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Grenzwerte und Zielwerte gemäß IG-L Das IG-L legt Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für bestimmte Luftschadstoffe sowie für den Staubniederschlag und dessen Inhaltsstoffe Blei und Cadmium fest. Die jeweiligen Werte basieren auf der Luftqualitätsrichtlinie bzw. der 4. Tochterrichtlinie. In einer Verordnung zum IG-L wurden Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation festgelegt. Die folgenden Tabellen enthalten die für dieses Programm relevanten Werte. Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte gemäß IG-L, Anlage 1, zum langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit, gültig seit 7. Juli 2001 bzw. 18. August Schadstoff Konzentration Mittelungszeit PM µg/m³ Tagesmittelwert; pro Kalenderjahr ist die folgende Zahl von Überschreitungen zulässig: bis 2004: 35, von 2005 bis 2009: 30, ab 2010: 25 PM µg/m³ Jahresmittelwert PM 2,5 25 µg/m³ Jahresmittelwert Der Grenzwert ist ab einzuhalten, die Toleranzmarge von 20% wird von und danach alle 12 Monate um einen jährlich gleichen Prozentsatz bis auf 0% am 1. Jänner 2015 reduziert. NO µg/m³ Halbstundenmittelwert NO 2 30 µg/m³ Jahresmittelwert Der Grenzwert ist ab einzuhalten, die Toleranzmarge beträgt 30 µg/m³ bei Inkrafttreten dieses Gesetzes (d. h. 2001) und wird am 1.1. jedes Jahres bis um 5 µg/m³ verringert. Die Toleranzmarge von 10 µg/m³ gilt gleich bleibend von bis Die Toleranzmarge von 5 µg/m³ gilt gleich bleibend ab und wird im Jahr 2012 evaluiert. Blei 0,5 µg/m³ Jahresmittelwert Tabelle 2: Depositionsgrenzwerte gemäß IG-L, Anlage 2, zum langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit. Luftschadstoff Staubniederschlag 210 Depositionswerte in mg/(m².d) als Jahresmittelwert Blei im Staubniederschlag 0,100 Cadmium im Staubniederschlag 0,002 Tabelle 3: Grenz- und Zielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation. Schadstoff Konzentration Mittelungszeit Art NO x 1) 30 µg/m³ Jahresmittelwert Grenzwert NO 2 80 µg/m³ Tagesmittelwert Zielwert 1) Zu berechnen als Summe der Volumensanteile von NO und NO 2, angegeben als NO 2. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

16 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Tabelle 4: Zielwerte für Schwermetalle und Benzo(a)pyren. Schadstoff Konzentration Mittelungszeit Art Arsen 6 ng/m³ Jahresmittelwert Zielwert 1) Kadmium 5 ng/m³ Jahresmittelwert Zielwert 1) Nickel 20 ng/m³ Jahresmittelwert Zielwert 1) Benzo(a)pyren 1 ng/m³ Jahresmittelwert Zielwert 1) 1) Die Zielwerte dürfen ab dem 31. Dezember 2012 nicht mehr überschritten werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Zielwerte als Grenzwerte Grundsätze für Programme gemäß 9b IG-L Nach 9b IG-L sind bei der Erstellung von Programmen gemäß 9a folgende Grundsätze zu berücksichtigen: 1. Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch Luftschadstoffe ist im Sinne des Verursacherprinzips vorzubeugen; nach Möglichkeit sind Luftschadstoffe an ihrem Ursprung zu bekämpfen; 2. alle Emittenten oder Emittentengruppen, die im Beurteilungszeitraum einen nennenswerten Einfluss auf die Immissionsbelastung gehabt haben und einen nennenswerten Beitrag zur Immissionsbelastung, insbesondere im Zeitraum der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes, geleistet haben, sind zu berücksichtigen; 3. Maßnahmen sind vornehmlich bei den hauptverursachenden Emittenten und Emittentengruppen unter Berücksichtigung der auf sie fallenden Anteile an der Immissionsbelastung, des Reduktionspotenzials und des erforderlichen Zeitraums für das Wirksamwerden der Maßnahmen zu setzen; dabei sind vorrangig solche Maßnahmen anzuordnen, bei denen den Kosten der Maßnahme eine möglichst große Verringerung der Immissionsbelastung gegenübersteht; 4. Maßnahmen sind nicht vorzuschreiben, wenn der mit der Erfüllung der Maßnahmen verbundene Aufwand außer Verhältnis zu dem mit den Anordnungen angestrebten Erfolg steht; 5. Eingriffe in bestehende Rechte sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken; bei der Auswahl von Maßnahmen sind die jeweils gelindesten zum Ziel führenden Mittel zu ergreifen; 6. auf die Höhe der Immissionsbelastung und die Häufigkeit der Grenzwertüberschreitungen sowie die zu erwartende Entwicklung der Emissionen des betreffenden Luftschadstoffs sowie auf eingeleitete Verfahren und angeordnete Sanierungsmaßnahmen und gebietsbezogene Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz sowie anderen Verwaltungsvorschriften, sofern diese Einfluss auf die Immissionssituation haben, ist Bedacht zu nehmen; 7. öffentliche Interessen sind zu berücksichtigen. 14 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

17 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation 2.2 Luftgütemessung in Tirol Lage der Luftgütemessstellen in Tirol Die Luftgütemessstellen in Tirol sind in den Statuserhebungen (siehe Kapitel 2.9) sowie auf der Internetseite 3 des Landes Tirol im Detail beschrieben. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die Luftgütemessstellen mit erhöhter Belastung gegeben. Abbildung 1: Luftgütemessstellen in Tirol ( Amt der Tiroler Landesregierung). 3 Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

18 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Tabelle 5: Beschreibung der Messstellen mit erhöhter Belastung in Tirol. Brixlegg Innweg Mutters Gärberbach A13 Hall i.t. Sportplatz Messumfang Lage Länge Breite Seehöhe (m) PM 10, SO 2, Blei, Wind industrienah PM 10, NO x, Wind verkehrsnah PM 10, NO x, Wind verkehrsnah Imst A12 PM 10, NO x, Wind verkehrsnah Innsbruck Fallmerayerstraße Innsbruck Andechsstraße Kramsach Angerberg Kufstein Praxmarerstr. Lienz Amlacherkreuzung PM 10, SO 2, NO x, CO städtischer Hintergrund PM 10, NO x, O 3 verkehrsnah NO x, O 3 Hintergrund PM 10, NO x, SO 2 verkehrsnah PM 10, NO x, CO, SO 2 verkehrsnah Kundl A12 NO x verkehrsnah Vomp an der Leiten Vomp A12 Raststätte PM 10, NO x Wörgl PM 10, NO x, O 3, Wind verkehrsnah, ländlicher Hintergrund PM 10, NO x, Wind verkehrsnah kleinstädtischer Hintergrund Die Lage der Messstellen entspricht den in der Messkonzept-VO vorgegebenen Kriterien. Die Messstelle Brixlegg Innweg (siehe Abbildung 2) liegt in einem Wohngebiet an einer schwach befahrenen Straße nahe dem Inn (Brixlegg: EinwohnerInnen, Bezirk Kufstein). In unmittelbarer Nähe der Messstelle befinden sich Wohnhäuser (zumeist Einfamilienhäuser) in lockerer Bebauung. Die Montanwerke Brixlegg befinden sich in etwa 300 m Entfernung in nordöstlicher Richtung. An der Messstelle Innweg wird neben der kontinuierlichen PM 10 -Messung auch eine Staubniederschlagsmessung durchgeführt. Die A12 ist von der Messstelle Innweg etwa 300 m entfernt, in nordwestlicher Richtung am gegenüberliegenden Ufer des Inn. Die Messstelle Gärberbach befindet sich direkt neben der A13 bei einer Autobahnauffahrt etwa 1,5 km von Innsbruck entfernt. Im Jahr 2009 betrug der DTV der A13 bei Matrei etwa Kfz/24h; beim Lkw-ähnlichen Verkehr 4 wurden etwa Fahrzeuge registriert, beim Lkw-Güterverkehr Fahrzeuge, bei Sattel- und Lastzügen betrug der DTV etwa (TIROLER LR 2011). 4 Pkw mit Anhänger, Lieferwagen, Busse (> 9 Sitze), Lkw ohne/mit Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge 5 Lkw ohne Anhänger (Solo-Lkw), Lkw mit Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge 16 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

19 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Abbildung 2: Depositions- und Luftgütemessstelle Brixlegg Innweg (links). Messstelle Mutters-Gärberbach A13 (rechts). ( Amt der Tiroler Landesregierung). Die Messstelle Innsbruck Fallmerayerstraße (Innsbruck: Landeshauptstadt von Tirol; EinwohnerInnen im Jahr 2011) befindet sich in der Fallmerayerstraße in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Maximilianstraße am Straßenrand auf einem Parkplatz gelegen, im zentralen Stadtgebiet. In der näheren Umgebung der Messstelle befinden sich mehrstöckige Wohn- und Verwaltungsgebäude sowie ein begrünter Vorplatz (siehe Abbildung 3). Die Fallmerayerstraße ist eine wenig befahrene Straße mit einem DTV von etwa Kfz und einem sehr geringen Lkw-Anteil. Die Maximilianstraße weist wochentags einen DTV von etwa Kfz mit einem Lkw-Anteil von etwa 5 % auf. Abbildung 3: Messstelle Innsbruck Fallmerayerstraße (markiert mit einem Kreis), Blick nach Osten (links), Blick nach Süden (entlang Fallmerayerstraße, rechts). ( Umweltbundesamt). Die Messstelle Innsbruck Andechsstraße (siehe Abbildung 4) befindet sich in einem Wohngebiet an der Andechsstraße im Osten der Stadt zwischen der Klappholzstraße und der Reut-Nikolussi Straße, etwa 5 m vom Fahrbahnrand entfernt. Die Andechsstraße ist eine zweispurige, relativ stark befahrene Straße (DTV: wochentags etwa Kfz, der Lkw-Anteil beträgt wochentags etwa 6 %, an Samstagen 3 4 % und an Sonntagen 2 %). In unmittelbarer Nähe der Messstelle befinden sich mehrgeschossige Wohnhäuser in lockerer Verbauung. Die A12 Inntalautobahn befindet sich etwa 1 km entfernt in südlicher Richtung. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

20 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Abbildung 4: Messstelle Innsbruck Andechsstraße (markiert mit einem Kreis), Blick nach Norden (links), Blick nach Osten (rechts). ( Umweltbundesamt). Die Messstelle Lienz Amlacherkreuzung befindet sich nahe dem Zentrum der Stadt Lienz ( EinwohnerInnen, Lienzer Talkessel etwa EinwohnerInnen) an der Kreuzung der Tiroler Straße mit der Amlacher Straße (siehe Abbildung 5). Die Tiroler Straße stellt als Teil der Bundesstraße 100 die Hauptdurchzugsstraße durch Lienz dar. Das durchschnittliche Verkehrsaufkommen an der Zählstelle Lienz (B 100 Drautalstraße) betrug 2010 etwa Kfz/Tag. Die Umgebung der Messstelle weist lockere Verbauung mit ein- bis dreistöckigen Häusern auf. Hinter der Messstelle befindet sich ein Parkplatz; das dicht verbaute Stadtzentrum liegt nördlich der Messstelle. Abbildung 5: Messstelle Lienz Amlacherkreuzung, Ansicht von Südwesten (links), Ansicht von Osten entlang Tiroler Straße (rechts). ( Amt der Tiroler Landesregierung). Die Messstelle Vomp a.d.l. (siehe Abbildung 6) befindet sich südöstlich der A12 in locker verbautem Siedlungsgebiet. Die Messstelle Vomp A12 Raststätte liegt im Bereich der Autobahnraststätte Vomp etwa 5 m vom Fahrbahnrand südlich der Autobahn A12. Im Jahr 2010 betrug der DTV der A12 in Vomp etwa Kfz/24h; beim Lkw-ähnlichen Verkehr 4 wurden etwa Fahrzeuge registriert, beim Lkw-Güterverkehr Fahrzeuge, bei Sattel- und Lastzügen betrug der DTV etwa (TIROLER LR 2011). 18 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

21 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Abbildung 6: Messstelle Vomp A12 (links) und Vomp a.d.l. (rechts). ( Amt der Tiroler Landesregierung (linkes Foto), Umweltbundesamt (rechtes Foto)). Abbildung 7: Luftbild der Messstellen Vomp A12 und Vomp an der Leiten ( Amt der Tiroler Landesregierung). Die Messstelle Wörgl (siehe Abbildung 8) befindet sich nahe dem Zentrum der Stadt in einem Wohngebiet (Wörgl: EinwohnerInnen, Bezirk Kufstein) an einer wenig befahrenen Straße (Josef-Stelzhamer Straße). Die Messstelle befindet sich auf einem Wiesengrundstück zwischen mehrgeschossigen Wohnhäusern. Die nächstgelegene stärker befahrene Straße ist die B171, Tiroler Straße, in etwa 100 m Entfernung in südlicher Richtung. In nordwestlicher Richtung verläuft in etwa 900 m Entfernung die A12. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

22 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Abbildung 8: Messstelle in Wörgl. ( Amt der Tiroler Landesregierung) Berücksichtigung der Variabilität der NO 2 -Belastung Die in Anhang III C der Luftqualitätsrichtlinie festgelegten Kriterien für den Standort von verkehrsnahen NO 2 -Messstellen unterscheiden sich geringfügig von denen der 1. Tochterrichtlinie. Die Standortkriterien der 1. Tochterrichtlinie wurden mit der Messkonzept-VO in nationales Recht umgesetzt; diejenigen der Luftqualitätsrichtlinie sollten noch im Jahr 2011 umgesetzt werden. In der 1. Tochterrichtlinie war u. a. festgelegt, dass Messstationen für den Verkehr höchstens 5 m vom Fahrbahnrand entfernt sein dürfen, in der Luftqualitätsrichtlinie wurde dieser maximal zulässige Abstand auf 10 m erhöht. Innerhalb des 10 m breiten Streifens von der Autobahn ist bei NO 2 ein nicht unerheblicher Gradient der Belastung zu erwarten. Im Sinne einer erhöhten Repräsentativität für die potenzielle Exposition wurde deshalb vom Land Tirol vorgeschlagen, die Beurteilung der Luftqualität auf jene Belastung hin zu bewerten, die in 10 m Abstand von der Fahrbahn zu erwarten ist. Zu beachten ist allerdings, dass die Messstelle Vomp A12 gemäß 16 der Messkonzept-Verordnung als Trendmessstelle festgelegt wurde, die nicht versetzt werden darf. Vom Amt der Tiroler Landesregierung wurden daher von März bis April 2011 Parallelmessungen an der Messstelle Vomp A12 durchgeführt, um den Einfluss des auf 10 m erhöhten Abstands zu bestimmen 6. Abbildung 9 zeigt die Lage der beiden Messstellen. 6 Die Messungen werden vorerst bis Ende 2011 weitergeführt. 20 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

23 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Abbildung 9: Messstelle und Vergleichsmessstelle Vomp A12 ( Amt der Tiroler Landesregierung). In Abbildung 10 sind die Ergebnisse der Vergleichsmessungen dargestellt. Die NO x -Konzentration war im Mittel in dem zweimonatigen Testzeitraum an der 10 m vom Fahrbahnrand entfernten Station um 18,5 % niedriger, die NO 2 - Konzentration um 12,5 %. D. h. auch bei der Parallelmessung ist eine Grenzwertüberschreitung anzunehmen und sind daher Maßnahmen notwendig. Im Sinne einer konservativen Schätzung wird angenommen, dass die NO 2 -Konzentration an der 10 m entfernten Station um 10 % niedriger ist als an dem derzeitigen Standort. Dies bedeutet, dass bei einer NO 2 -Konzentration von 44 µg/m³ an der ursprünglichen Station der Grenzwert gemäß Luftqualitätsrichtlinie an der weiter entfernten Station eingehalten wäre. 100 Mittelwert NO x, NO 2 März April 2011 NO 2 (µg/m³), NO x (ppb) m 10 m 96,1 78,4 63,5 55,6 NOx x NO2 2 Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 10: NO x - und NO 2 -Mittelwerte an den Stationen Vomp A12 und der Vergleichsstation im Abstand von 10 m zum Fahrbahnrand. Als Basiswert für diese theoretische Reduktion kann nur die erwartete NO 2 -Belastung nach Einrechnung sämtlicher Auswirkungen der Maßnahmen berücksichtigt werden. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

24 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation 2.3 Grenzwertüberschreitungen Grenzwertüberschreitungen bei PM In Tirol wurde das Grenzwertkriterium für den Tagesmittelwert von PM 10 bis zum Jahr 2006 an zahlreichen Messstellen überschritten (Abbildung 11, Tabelle 6). In den letzten Jahren zeigten sich dagegen nur mehr vereinzelte Überschreitungen. So wurde im Jahr 2007 der Grenzwert an der Messstelle Innsbruck Andechsstraße sowie 2010 in Hall in Tirol Untere Lend überschritten 7. Gemäß IG-L waren von 2005 bis Überschreitungen, ab Überschreitungen zulässig. Der Grenzwert gemäß IG-L wurde 2010 neben der Messstelle Hall in Tirol in Brixlegg und Innsbruck Reichenau überschritten (27 bzw. 29 Überschreitungen). Die zulässige Anzahl an Überschreitungen gemäß Luftqualitätsrichtlinie wurde bedingt durch eine nahegelegene Baustelle im Jahr 2010 lediglich an der Messstelle Hall mit 37 Überschreitungen knapp überschritten. Bei Berücksichtigung des Winterdiensts wäre lt. Auskunft des Amtes der Tiroler Landesregierung das EU-Grenzwertkriterium von 35 zulässigen Überschreitungen eingehalten gewesen. Jedenfalls eingehalten ist die Anzahl an zulässigen Überschreitungen (35) der Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge (75 µg/m³). Anzahl Überschreitungen des Grenzwertes für den Tagesmittelwert von PM 10 PM 10 TMW>50µg/m³ Brixlegg Hall Imst Innsbruck A.str. Innsbruck F.str. Lienz Vomp A12 Wörgl zul. IG-L zul. EU 0 (2001) Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Zusammenstellung: Umweltbundesamt Abbildung 11: Anzahl der PM 10 -Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ an Tiroler Messstellen in den Jahren 2001 bis 2010 (2001: Daten erst ab März verfügbar). 7 Die erhöhte Belastung in Hall dürfte auf die gesteigerte Benützung eines unbefestigten Weges östlich der Messstellen für Grabungsarbeiten zurückzuführen sein ( vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Waldschutz, Gz.: IIIf3-102/2821 vom ) 22 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

25 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Tabelle 6: Anzahl der Überschreitungen des Grenzwertes für den Tagesmittelwert von PM 10 (fett: mehr als 35 Überschreitungen, kursiv: mehr als gemäß IG-L zulässige Überschreitungen), (Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung) Brixlegg Innweg Mutters A Hall in Tirol Heiterwang Ort B Imst Imsterau Imst A Innsbruck Andechsstr Innsbruck Fallmerayerstr Kramsach Angerberg 1 4 Kufstein Zentrum Lienz Amlacherkr Vomp A.d.L Vomp A Wörgl Die Abnahme der Belastung zeigt sich auch beim Jahresmittelwert. In Abbildung 12 ist der Mittelwert der Jahresmittelwerte der PM 10 -Belastung in Tirol dargestellt. Seit dem Jahr 2007 zeigt sich ein niedrigeres Niveau als in den Jahren Auch in dem in Österreich vergleichsweise hoch belastetem Jahr 2010 waren die PM 10 -Werte in Tirol noch deutlich niedriger als bis zum Jahr Überschreitungen des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von PM 10 von 40 µg/m³ traten nicht auf. Der maximal registrierte Jahresmittelwert betrug 39 µg/m³ im Jahr 2003 an der Messstelle Imst Imsterau. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

26 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation PM 10 -Jahresmittelwert in µg/m³ Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 12: Mittelwert der PM 10 -Belastung in Tirol in den Jahren Grenzwertüberschreitungen bei NO Der Grenzwert gemäß Luftqualitätsrichtlinie für den Jahresmittelwert von NO 2 von 40 µg/m³ wurde in den Jahren 2005 bis 2010 durchgehend an den Messstellen Mutters-Gärberbach A13, Innsbruck Fallmerayerstraße, und Vomp Raststätte A12 überschritten. An den Messstellen Hall i.t., Innsbruck Andechsstraße, Lienz und Vomp a.d.l. wurde der Grenzwert in den meisten Jahren überschritten. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert von NO 2 (30 µg/m³) gemäß IG-L wurde darüber hinaus an der Messstelle Imst Imsterau; in einzelnen Jahren auch in Kufstein und Wörgl überschritten (Tabelle 7). Abbildung 13 zeigt die Werte an den Stationen mit durchgehenden Überschreitungen des Grenzwertes gemäß Luftqualitätsrichtlinie. 24 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

27 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation NO 2 -Jahresmittelwert µg/m³ Innsbruck F.str. Mutters Vomp A EU-Grenzwert IG-L Grenzwert Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 13: NO 2 -Jahresmittelwerte in den Jahren 2005 bis 2010 an den drei höchstbelasteten Messstellen in Tirol. Tabelle 7: NO 2 -Jahresmittelwerte aller Messstellen in Tirol 2005 bis 2010 (fett: Überschreitungen des Grenzwertes der Luftqualitätsrichtlinie von 40 µg/m³. Kursiv: Überschreitungen des Grenzwertes gemäß IG-L von 30 µg/m³) (Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung) Innsbruck Andechsstraße Innsbruck Fallmerayerstraße Innsbruck Nordkette Hall i. T Mutters Imst Imsterau Imst A Wörgl Kramsach Angerberg Kundl A Kufstein Zentrum Heiterwang Ort - B Vomp A Vomp An der Leiten Lienz Amlacherkreuzung Der Kurzzeitgrenzwert des IG-L für NO 2 wurde an einigen dieser Stationen ebenfalls überschritten, wobei mehr Stationen als im Jahr zuvor betroffen waren. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

28 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Grenzwertüberschreitungen bei Pb und Cd im Staubniederschlag Der Grenzwert für Pb im Staubniederschlag wurde in den Jahren 2005 bis 2008 an dem Messpunkt Brixlegg Innweg überschritten, der Grenzwert für Cd an diesem Messpunkt 2005 bis In den Jahren 2005 bis 2007 traten an einem weiteren Messpunkt Überschreitungen bei Pb im Staubniederschlag; 2005 bei Cd im Staubniederschlag auf. Darüber hinaus wurde der Grenzwert für den Staubniederschlag im Jahr 2006 an einem Messpunkt in Imst überschritten (TIROLER LR 2007a). Pb, Cd im Staubniederschlag 0,6 0,006 0,5 0,005 Pb in mg/m².d 0,4 0,3 0,2 0,1 6E-16 0,004 0,003 0,002 0,001 Cd in mg/m².d Pb Grenzwert Pb Cd -0, ,000 Grenzwert Cd Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 14: Pb und Cd im Staubniederschlag an dem Messpunkt Brixlegg Innweg 2005 bis Flächenhafte Darstellung der Luftschadstoffbelastung Vom Land Tirol wurden aufbauend auf den Emissionskataster mit Hilfe des Ausbreitungsmodells AUSTAL Karten der Luftschadstoffbelastung erstellt. Die horizontale Auflösung der berechneten Karten beträgt 100 m. Daher können lokale Belastungssituation wie z. B. in Straßenschluchten, nicht abgebildet werden. Die Karten geben aber einen Überblick über die Verteilung der Belastung und Belastungsschwerpunkte. Abbildung 15 zeigt die Verteilung des Jahresmittelwertes von NO 2 für das Jahr 2009, in Abbildung 16 ist die Verteilung des PM 10 -Jahresmittelwerts abgebildet. Die Modellrechnungen in Abbildung 15 zeigen höhere Belastungen entlang der Inntalautobahn und im Zentralraum Innsbruck. 8 Eine Kurzbeschreibung des Modells ist zu finden auf: 26 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

29 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Abbildung 15: Modellierter Jahresmittelwert der NO 2 -Belastung in Tirol. ( TIROLER LR 2011). Abbildung 16: Modellierter Jahresmittelwert der PM 10 -Belastung in Tirol. ( TIROLER LR 2011). Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

30 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation 2.5 Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen Gegenüber den Statuserhebungen (siehe Kapitel 2.9) hat sich die Belastungssituation v. a. bei PM 10 seit dem Jahr 2006 deutlich verändert. Die Ergebnisse der Statuserhebungen müssen daher für die Abgrenzung des von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Gebietes aktualisiert werden Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen bei PM 10 Im Inntal umfasste das von Grenzwertverletzungen bei PM 10 (TMW-Kriterium) betroffene Gebiet bis zum Jahr 2006 den Großteil des Talbodens des Inntals jedenfalls zwischen Wörgl und Innsbruck (UMWELTBUNDESAMT 2004a). Allerdings hat sich schon bei den damaligen Untersuchungen gezeigt, dass es im Unterinntal abhängig von den Durchlüftungsverhältnissen Gebiete mit PM 10 -Belastungen über und unter dem Grenzwert gibt. Die deutlich niedrigere Belastung in den letzten Jahren zeigt, dass Überschreitungen nur noch an Belastungsschwerpunkten, z. B. im dicht verbauten Stadtgebiet an stark befahrenen Straßen in Innsbruck oder bei Bautätigkeit zu erwarten sind. Eine genauere Abgrenzung könnte mit Hilfe einer für das gesamte Inntal allerdings sehr aufwändigen Modellierung durchgeführt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich das Gebiet je nach Meteorologie jährlich ändern kann Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen bei NO 2 In der Statuserhebung wurde aufgrund von NO 2 -Grenzwertüberschreitungen im Inntal abgeschätzt, dass auf der Höhe von Vomp ein Siedlungsbereich in einer Bandbreite von bis zu 300 m entlang der Inntalautobahn von Belastungen über 40 µg/m³ betroffen ist (TIROLER LR 2001). Für den Großraum Innsbruck-Hall wurde eine flächenhafte Überschreitung am gesamten Talboden abgeschätzt. In der Statuserhebung wurden aufgrund der Überschreitungen in Gärberbach A13 in einem Bereich der A13 Brennerautobahn (Autobahnkilometer 2,1 bis 34,5 in einer Breite von m, je nach baulicher Gegebenheit der A13 wie Brücken und Viadukte sowie der lokalen Topographie), links und rechts vom Fahrbahnrand Werte über dem derzeitig erlaubten NO 2 -Jahresgrenzwert von 30 μg/m³ plus 10 μg/m³ Toleranzmarge ermittelt (TIROLER LR 2007b). In der Statuserhebung wird angeführt, dass die Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge im Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde Schönberg sowie in einem Bereich von zumindest 40 m beiderseits der A13 überschritten ist. In Imst erstreckt sich das von Grenzwertüberschreitungen betroffene Gebiet jedenfalls entlang der gesamten Inntalautobahn A12 zwischen Roppen und Landeck (UMWELTBUNDESAMT 2005b). Es umfasst zudem einen einige 100 m breiten Streifen nördlich des Inn im Bereich der A12 und der Imsterbergstraße entlang der vollständigen Länge der Imsterbergstraße. Dazu können noch Gebiete in der Nähe der A12 kommen, in denen sich im untergeordneten Straßennetz hohe NO x -Emissionen mit dem Beitrag der A12 überlagern. 28 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

31 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen bei Pb und Cd im Staubniederschlag Das bis zum Jahr 2008 von Grenzwertüberschreitungen bei Blei im Staubniederschlag betroffene Gebiet in Brixlegg lässt sich anhand der Daten des Staubniederschlagsmessnetzes auf einen wenige 100 m breiten Gebietsstreifen südöstlich des Inn eingrenzen, der im Nordosten wenige 100 m über die Messstelle Brixlegg Bahnhof, im Südwesten einige 100 m über die Messstelle Brixlegg Innweg hinaus reicht (UMWELTBUNDESAMT 2004a). Normal zur Talrichtung dürfte der Bereich mit Grenzwertverletzungen kaum breiter sein als das Werksgelände der Montanwerke. Das bis zum Jahr 2007 von Grenzwertüberschreitungen bei Cadmium im Staubniederschlag betroffene Gebiet lässt sich anhand des räumlichen Belastungsmusters auf einen Umkreis von wenigen 100 m um die Messstelle Brixlegg Innweg eingrenzen. 2.6 Sanierungsgebiet Für das Nachtfahrverbot (Kapitel 3.3), das Fahrverbot für alte Lkw (Kapitel 3.4) und das Sektorale Fahrverbot (Kapitel 3.6) wird als Sanierungsgebiet ein Gebietsstreifen von 100 m beiderseits der Straßenachse der A 12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 0,00 an der österreichischen Staatsgrenze zu Deutschland und der westlichen Grenze des Gemeindegebietes von Zirl festgelegt: Für das temporäre Tempolimit (Kapitel 3.1) wird als Sanierungsgebiet ein Gebietsstreifen von 100 m beiderseits der Straßenachse der A 12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 0,00 an der österreichischen Staatsgrenze zu Deutschland und der westlichen Grenze des Gemeindegebietes von Zirl bei Straßenkilometer 91,921 sowie zwischen Straßenkilometer 131,204 im Gemeindegebiet von Karrösten und Straßenkilometer 145,500 im Gemeindegebiet von Zams festgelegt. Das Sanierungsgebiet Lienz, in dem mit LGBl. 20/2005 eine Dieselpartikelfilterpflicht für Baumaschinen eingeführt wurde, musste aufgrund europarechtlicher Bedenken wieder aufgehoben werden; bei den Emissionsbetrachtungen wird aber dieses Sanierungsgebiet weiterhin berücksichtigt. 2.7 Trend der Luftschadstoffbelastung 1990 bis Trend der Staubbelastung PM 10 -Daten liegen aus Tirol erst seit dem Jahr 2001 vor. Die Messungen von Gesamtschwebestaub (TSP = Total Suspended Particulates) reichen dagegen bis in das Jahr 1990 zurück. Allerdings sind die Messergebnisse nicht direkt vergleichbar; daher werden in Abbildung 17 für ausgewählte Messstellen beide Zeitreihen getrennt dargestellt. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

32 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation TSP, PM 10 [µg/m³] Jahresmittelwerte TSP, PM Innsbruck A.str. Hall Brixlegg Innweg Vomp A12 Lienz Innsbruck A.str. (PM10) Hall (PM10) Brixlegg (PM10) Vomp A12 (PM10) Lienz (PM10) Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 17: Jahresmittelwerte der TSP- und PM 10 -Belastung in den Jahren 1990 bis 2010 an verschiedenen Messstellen in Tirol. Bis Mitte der 90er-Jahre zeigt sich ein mehr oder weniger deutlich ausgeprägter Rückgang der TSP-Belastung, seitdem sind die Werte wenn auch mit deutlichen Schwankungen von Jahr zu Jahr mehr oder weniger konstant. Bei der PM 10 -Belastung zeigt sich in den letzten Jahren tendenziell eine niedrigere Belastung als in den Jahren 2001 bis Trend der NO 2 - und NO x -Belastung In Abbildung 18 ist der Trend der NO 2 -Jahresmittelwerte für alle Stationen angeführt, die im Jahr 2010 eine Überschreitung des Grenzwertes für NO 2 gemäß Luftqualitätsrichtlinie aufwiesen. In Innsbruck Fallmerayerstraße der einzigen dieser Messstellen, von der seit Beginn der 90er Jahre NO 2 -Messwerte vorliegen zeigte sich nach einem Rückgang zu Beginn, ein gleichbleibendes Niveau in den Jahren , danach ein Anstieg bis etwa 2006 und darauffolgend wieder ein Rückgang allerdings weiterhin über dem Niveau von 1993 bis Auch in Vomp zeigt sich zwischen 1998 und dem Jahr 2006 ein deutlicher Anstieg, danach ein leichter Rückgang auf das derzeit bestehende um 65 µg/m³. Die Entwicklung der NO 2 - und NO x -Belastung in diesen Jahren wird geprägt durch das Zusammenspiel von mehreren Faktoren: Der Meteorologie mit vergleichsweise milden Wintern mit günstigen Ausbreitungsbedingungen in den Jahren sowie Wintern mit ungünstigen Bedingungen in den Jahren 2003, 2006 und 2010; 30 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

33 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Den steigenden Anteil von Dieselfahrzeugen mit Oxidationskatalysator, vor allem bei Pkw und damit verbunden einem steigenden Anteil an primären NO 2 -Emissionen sowie der nach wie vor hohe Anteil an Diesel-Pkw insgesamt. Diese Einflussfaktoren waren maßgeblich verantwortlich für den Anstieg bis zum Jahr 2006; Der Entwicklung des Schweren Güterverkehrs mit einem deutlichen Anstieg in den letzten Jahren, unterbrochen durch die Wirtschaftskrise in den Jahren ; Der Wirkung von Maßnahmen. 80 NO 2 - und NO x -Jahresmittewerte Tirol 70 NO 2 NO 2 JMW [µg/m³] Innsbruck F.str. Mutters A13 Imst A12 Kundl A12 Vomp A12 Vomp - A.d.L. Hall i.t. Grenzwert NO x 300 NO x [µg/m³] Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 18: Trend der NO 2 - und NO x -Belastung an ausgewählten, hoch belasteten Messstellen in Tirol in den Jahren 1990 bis Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

34 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation In Abbildung 19 ist der Mittelwert der NO x - und NO 2 -Belastung über die Tiroler Messstellen angeführt, von denen mindestens 15 Jahresmittelwerte seit 1990 vorliegen 9. Bei NO x zeigt sich nach einem Rückgang zu Beginn der 90er Jahre ein leichter Anstieg seit 1997 und erst nach 2006 wieder ein Rückgang. Die NO 2 -Belastung folgt diesem Verlauf weitgehend, allerdings ist der Rückgang in den letzten Jahren weniger deutlich ausgeprägt. Auch zeigt sich, dass selbst der Mittelwert der Belastung nur knapp unter dem EU-Grenzwert von 40 µg/m³ liegt Mittelwert NO 2, NO x NO 2, NO x in µg/m³ NO2 2 NOx x Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 19: Mittelwert der NO x - und NO 2 -Belastung über die Tiroler Messstellen in den Jahren , von denen Messwerte aus zumindest 15 Jahren vorliegen (Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung) Trend der Belastung durch Pb und Cd im Staubniederschlag Die Entwicklung der Belastung durch Blei und Cadmium im Staubniederschlag am Messpunkt Brixlegg Innweg ist in Abbildung 20 bzw. Abbildung 21 dargestellt. Sowohl bei Pb als auch bei Cd im Staubniederschlag zeigt sich in den letzten Jahren ein abnehmender Trend; bei Pb im Staubniederschlag zeigte sich erstmals im Jahr 2009 eine Einhaltung des Grenzwertes, bei Cd im Staubniederschlag im Jahr Dies sind: Innsbruck Andechsstraße, Innsbruck Fallmerayerstraße, Innsbruck Nordkette, Hall in Tirol (wurde kleinräumig verlegt), Gärberbach A13, Wörgl, Kufstein Zentrum (wurde kleinräumig verlegt) 32 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

35 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Pb im Staubniederschlag Brixlegg Innweg 1,0 0,8 mg/m².tag 0,6 0,4 0,2 0,0 Grenzwert Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 20: Pb im Staubniederschlag an der Messstelle Brixlegg Innweg, ,006 Cd im Staubniederschlag Brixlegg Innweg 0,005 0,004 mg/m².tag 0,003 0,002 Grenzwert 0,001 0, Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 21: Cd im Staubniederschlag an der Messstelle Brixlegg Innweg, Emissionen von Luftschadstoffen Gegenüber der Version des Programms Tirol des Jahres 2010, in der ergänzende Erhebungen für den Bereich Industrie und Gewerbe aufgenommen wurden, haben sich die Daten des Emissionskatasters sowie die Sanierungsgebiete (siehe Kapitel 2.6) nicht geändert (TIROLER LR 2009, UMWELTBUNDESAMT 2010d). Im Juni 2011 hat eine Datenerhebung für den Bereich Gewerbe & Industrie begonnen; vor Ende 2011 ist allerdings nicht mit aktualisierten Daten zu rechnen. In den nachfolgenden Kapiteln werden daher die entsprechenden Abschnitte des Programms aus dem Jahr 2010 wiederum angeführt. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

36 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Die im Emissionskataster Tirol angeführten Emissionsmengen unterscheiden sich von denen der Bundesländer-Luftschadstoff-Inventur (BLI), da diese mit einer unterschiedlichen Methodik berechnet werden. In den jeweiligen Berichten zum Emissionskataster bzw. zur BLI ist auch eine detailliertere Begründung für die Unterschiede zu finden (TIROLER LR 2009, UMWELTBUNDESAMT 2010e) Emissionen von NO x Die NO x -Emissionen basieren auf dem Emissionskataster des Landes Tirol (TIROLER LR 2009). Im Emissionskataster enthalten sind Emissionen aus dem Straßenverkehr, dem Hausbrand sowie Industrie und Gewerbe. Zu beachten ist, dass im Sektor Industrie und Gewerbe Emissionen aus der Bauwirtschaft bei Betriebsanlagen am Firmensitz von Baufirmen berücksichtigt wurden, nicht jedoch aus der allgemeinen Bautätigkeit. Letztere sind einerseits mit großen Unsicherheiten behaftet, andererseits variieren sie zeitlich und räumlich. Dadurch sind die Emissionen um einen kaum quantifizierbaren Betrag höher als angegeben. Bezugsjahr für die Emissionen des Straßenverkehrs und aus Industrie und Gewerbe ist das Jahr 2005, für den Hausbrand das Jahr Die Aufteilung auf die verschiedenen Emittenten bzw. Brennstoffe in den drei Sanierungsgebieten Unterinntal, Imst und Lienz ist in Tabelle 8 zu finden. Tabelle 8: NO x -Emissionen in den Gemeinden der drei Sanierungsgebiete in Tirol, getrennt nach verschiedenen Emittenten bzw. Brennstoffen (in t/a, Quelle: TIROLER LR 2009). NO x Verkehr Linienverkehr Bus 265 Motorräder 16 Lieferwagen 193 Lkw mit Anhänger Lkw ohne Anhänger 483 Pkw Flächenverkehr Lkw 207 Pkw 392 Summe Verkehr Hausbrand Erdgas 67 Hackschnitzel 7 Heizöl-EL 215 Kohle-Koks 27 Scheitholz 169 sonst. Brennstoffe 9 Summe Hausbrand 493 Summe Industrie & Gewerbe & Bodennutzung Gesamtsumme Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

37 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Die Emissionen dieser Sektoren betragen demnach in Summe in den drei Sanierungsgebieten etwa t. Der Straßenverkehr trägt davon ca t bei (2.200 t entfallen auf den Personen- und t auf den Güterverkehr). Die NO x -Emissionen in den drei Sanierungsgebieten Unterinntal, Imst und Lienz sind in Tabelle 9 dargestellt. Tabelle 9: NO x -Emissionen in den Sanierungsgebieten Imst, Inntal und Lienz, aufgetrennt nach verschiedenen Verursachergruppen (in t/a, Quelle: TIROLER LR 2009). Imst Inntal Lienz Summe Industrie & Gewerbe Bodennutzung Hausbrand Linienverkehr Flächenverkehr Summe Auf die Gemeinden der drei Sanierungsgebiete Inntal, Imst und Lienz entfallen in Summe t NO x. Damit stammen etwa 54 % der NO x -Emissionen in Tirol aus diesen Gebieten. In allen drei Sanierungsgebieten ist der Verkehr die dominante Quelle (Imst 63 %, Inntal 72 %, Lienz 49 %). In der NFR-Systematik teilen sich die Emissionen in den drei Sanierungsgebieten wie in Tabelle 10 dargestellt auf. Tabelle 10: NO x -Emissionen in den Gemeinden der drei Sanierungsgebiete in Tirol in NFR-Systematik (in t/a, Quelle: TIROLER LR 2009). NFR-Code Bezeichnung NFR NO x 1A01a Öffentliche Strom- und Wärmeproduktion 31 1A02b Verarbeitendes Gewerbe Nichteisenmetalle 20 1A02d Verarbeitendes Gewerbe Zellstoff, Papier und Druckerzeugnisse 3 1A02f Verarbeitendes Gewerbe Weitere Branchen 847 1A03b Transport Straßenverkehr A03e Transport Übriger Verkehr 467 1A04a Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 146 1A04b Haushalte 501 1A04c Land-/Forstwirtschaft/Fischerei 95 3B Lösungsmittel und andere Produktverwendung Entfettung, chemische Reinigung Gesamtsumme Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

38 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation In der Statuserhebung Mutters/Gärberbach wird dargestellt, dass im Bereich der Messstelle an der A t NO x auf einem 10 km langen Abschnitt anfallen. Dies entspricht in etwa den NO x -Emissionen des gesamten Flächenverkehrs in Innsbruck Stadt (ca. 230 t). Auf den Flächenverkehr der umliegenden Gemeinden (Götzens, Lans, Mutters, Natters, Patsch, Schönberg im Stubaital) um die A13 (ausgenommen Innsbruck) entfallen lediglich etwa 5 t NO x, auf den Hausbrand 18 t. Die Emissionen aus Industrie und Gewerbe werden für diesen Bereich als irrelevant angegeben (TIROLER LR 2007b). Demnach entfallen auf den Verkehr etwa 95 % der NO x -Emissionen im Umkreis der Messstelle. Von den Emissionen auf der A13 entfallen wiederum etwa 70 % auf SNF, etwa 20 % auf Pkw, der Rest auf Busse und LNF (siehe Abbildung 22). Anteile der Fahrzeugkategorien an den NO x -Emissionen vom Linienverkehr auf der A13 RBus 6,2 % PKW/PW 22,4 % LI/LNF 2,8 % LBus 0 % SNF 68,4 % KR, MR 0,1 % Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 22: Anteile der Fahrzeugkategorien an den NO x -Emissionen vom Linienverkehr auf der A13: SNF = Schwere Nutzfahrzeuge; RBus = Reisebusse; Pkw/PW = Personenkraftwagen; LI/LNF = Lieferwagen/Leichte Nutzfahrzeuge; LBus = Linienbus; KR,MR = Krafträder bzw. Motorräder. Für den Bereich um Vomp wurden die Verkehrsemissionen auf der A12 für das Jahr 2009 berechnet (ÖKOSCIENCE 2011). Demnach tragen Lkw inkl. Lieferwägen mit etwa 60 % zu den NO x -Emissionen bei, Pkw mit 36 %. Der niedrigere Anteil der Lkw verglichen mit Gärberbach (siehe Abbildung 22) lässt sich einerseits durch den niedrigeren Lkw-Anteil auf der A12, andererseits durch die unterschiedliche Steigung der jeweiligen Autobahnabschnitte erklären. 36 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

39 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation NO x -Verkehrsemissionen bei Vomp Pkw 36 % SLZ 33 % Bus 4 % Krad 1 % Lfw 14 % Lkw 12 % Quelle: ÖKOSCIENCE (2011) Abbildung 23: Anteile der einzelnen Fahrzeugkategorien an den verkehrsbedingten NO x - Emissionen im Bereich der Messstelle Vomp A12 (SLZ: Sattel- und Lastzüge, Lfw: Lieferwägen, Krad: Motorräder. ÖKOSCIENCE 2011). Für Innsbruck werden im Emissionskataster für den Verkehr etwa 770 t NO x (davon 540 t Linienverkehr und 230 t Flächenverkehr) angegeben. Die Hausbrandemissionen in Innsbruck betragen etwa 390 t. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass in Tirol insgesamt etwa % der NO x -Emissionen aus dem Verkehr stammen, im Umkreis von straßennahen Standorten kann dieser Anteil auf 95 % steigen. Mehr als die Hälfte der NO x -Emissionen (etwa 60 %, an einzelnen Standorten auch mehr) stammt aus dem Lkw-Verkehr Gesamtemissionen von PM 10 Gemäß dem Emissionskataster des Landes Tirol betragen die Emissionen aus dem Straßenverkehr in Summe 390 t, davon stammen 53 % aus dem Pkw- Verkehr (siehe Tabelle 11). Während bei NO x der überwiegende Teil der Verkehrsemissionen vom Lkw-Verkehr stammt, ist das Verhältnis bei PM 10 genau umgekehrt. Die PM 10 -Emissionen aus dem Hausbrand betragen etwa 217 t. Die Emissionen aus Industrie und Gewerbe betragen in Summe 219 t. Wie schon in Kapitel angemerkt, sind Emissionen aus der Bauwirtschaft nur berücksichtigt, sofern sie an einer ortsfesten Betriebsanlage anfallen. Emissionen aus der allgemeinen, zeitlich und räumlich variierenden Bautätigkeit, die v. a. bei PM 10 von Bedeutung sind, sind daher in den Emissionen des Sektors Industrie und Gewerbe nicht enthalten. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

40 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Tabelle 11: PM 10 -Emissionen in den Gemeinden der drei Sanierungsgebiete in Tirol, getrennt nach verschiedenen Emittenten bzw. Brennstoffen (in t/a), (Quelle: TIROLER LR 2009). Verkehr PM 10 Linienverkehr Bus 13 Motorräder 1 LNF 23 Lkw 34 SNF 99 Pkw 181 Flächenverkehr Lkw 13 Pkw 26 Summe Verkehr 390 Hausbrand Erdgas 1 Hackschnitzel 5 Heizöl-EL 2 Kohle/Koks 28 Scheitholz 177 sonstige Brennstoffe 3 Summe Hausbrand 217 Summe Industrie & Gewerbe 219 Bodennutzung 57 Gesamtsumme 883 Die Hausbrandemissionen stammen zu 97 % aus festen Brennstoffen, davon wiederum zum überwiegenden Teil aus Brennholz. Die PM 10 -Emissionen in den drei Sanierungsgebieten Inntal, Imst und Lienz sind in Tabelle 12 dargestellt. Tabelle 12: PM 10 -Emissionen in den Sanierungsgebieten Imst, Inntal und Lienz, aufgetrennt nach verschiedenen Verursachergruppen (in t/a), (Quelle: TIROLER LR 2009). Imst Inntal Lienz Summe Industrie & Gewerbe Bodennutzung Hausbrand Linienverkehr Flächenverkehr Summe Die Emissionen gemäß NFR-Systematik sind in Tabelle 13 dargestellt. Die Ursachen für die geringfügigen Unterschiede zu Tabelle 12 sind nicht bekannt. 38 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

41 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Tabelle 13: PM 10 -Emissionen in den Gemeinden der drei Sanierungsgebiete in Tirol in NFR-Systematik (in t/a), (Quelle: TIROLER LR 2009). NFR-Code Bezeichnung NFR PM 10 1A01a Öffentliche Strom- und Wärmeproduktion 7 1A02f Verarbeitendes Gewerbe Weitere Branchen 103 1A03b Transport Straßenverkehr 443 1A03e Transport Übriger Verkehr 32 1A04a Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 6 1A04b Haushalte 217 1A04c Land-/Forstwirtschaft/Fischerei 55 7A Schüttgutumschlag 65 Summe 928 Auf die Gemeinden der drei Sanierungsgebiete Inntal, Imst und Lienz entfallen in Summe etwa 880 t PM 10 (928 t nach NFR). Damit stammen etwa 50 % der PM 10 -Emissionen in Tirol aus diesen Gebieten. In Imst stammen die höchsten Emissionen aus Industrie und Gewerbe, gefolgt vom Verkehr. Im Inntal dominiert der Verkehr gefolgt vom Hausbrand. Im Sanierungsgebiet Lienz dominiert der Hausbrand, gefolgt von Industrie & Gewerbe. Die Emissionen aus Industrie und Gewerbe wurden durch das Amt der Tiroler Landesregierung mit Hilfe von Fragebögen ermittelt. Da nicht von allen Betrieben Emissionsdaten vorliegen, wurden die Emissionen jeweils auf die Gemeinde hochgerechnet. Die Summe der Emissionen der einzelnen Betriebe laut Fragebögen beträgt in Tirol 449 t. Von diesen 449 t stammen etwa 65 t aus Bergbaubetrieben 10 (siehe Schüttgutumschlag in Tabelle 13). Da, wie in einer Studie dargestellt, in den Wintermonaten der Mineralrohstoffabbau sehr stark eingeschränkt ist bzw. bei einigen Betrieben überhaupt eingestellt wird, können die Emissionen aus diesem Sektor bei Belastungsepisoden vernachlässigt werden, die Anteile der anderen Sektoren erhöhen sich entsprechend (MOSTLER 2006, siehe auch Kapitel A4-7.8). Vom Hausbrand kann dagegen angenommen werden, dass dessen Anteil im Winter höher ist. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass im Unterschied zu NO x bei PM 10 alle drei Verursachergruppen (Straßenverkehr, Industrie und Gewerbe, Hausbrand) einen relevanten Anteil an den Emissionen haben, zusätzlich wahrscheinlich auch noch die Bautätigkeit. Zu berücksichtigen sind einerseits die hohen Unsicherheiten bei der Berechnung der diffusen Emissionen, andererseits die unterschiedliche Relevanz der Emissionen für die vor Ort gemessene Immissionsbelastung. 10 Berechnet mit Emissionsfaktoren des Emissionskatasters Bayern. Bei Berechnung mit Emissionsfaktoren von Emissionsfaktor ARC Systems research, die als Maximalabschätzung zu verstehen sind, ergeben sich Emissionen von etwa 170 t. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

42 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation 2.9 Vorliegende Statuserhebungen Bei einer Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes hat der Landeshauptmann diese Überschreitung zunächst im Monats- oder Jahresbericht auszuweisen und festzustellen, ob die Überschreitung auf einen Störfall oder eine andere in absehbarer Zeit nicht wiederkehrende erhöhte Immission zurückzuführen ist ( 7 IG-L). Ist dies nicht der Fall, ist in weiterer Folge eine Statuserhebung durchzuführen ( 8 IG-L). Innerhalb dieser sind ausführliche Beschreibungen bzw. Interpretationen der Immissionssituation sowie der meteorologischen Situation vorgesehen. Eine solche Statuserhebung muss folgende Punkte umfassen: Darstellung der Immissionssituation; Beschreibung der meteorologischen Situation; Feststellung und Beschreibung der Emittenten; Feststellung des voraussichtlichen Sanierungsgebietes. Die Statuserhebungen sind, wie in Kapitel 2.1 angeführt, die Grundlage für Maßnahmenkataloge und Programme zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung. Üblicherweise finden sich daher in den Statuserhebungen auch Vorschläge für mögliche Maßnahmen. Die vorliegenden Statuserhebungen sind weiterhin gültig, da sich die Emissionen nicht maßgeblich geändert haben Statuserhebungen für PM 10 Statuserhebungen für PM 10 wurden in Tirol infolge von Überschreitungen des PM 10 -Grenzwertes in Lienz im Jahr 2001 (UMWELTBUNDESAMT 2003), im Inntal im Jahr 2002 (UMWELTBUNDESAMT 2004a) in Imst im Jahr 2003 (UMWELTBUNDESAMT 2005a, b) erstellt. Die Statuserhebung für Lienz hat gezeigt, dass die ungünstigen Ausbreitungsbedingungen im Zusammenspiel mit den lokalen Emissionen einen entscheidenden Faktor für die Schadstoffbelastung in Lienz darstellen (UMWELTBUNDES- AMT 2003). Ferntransport von Luftschadstoffen, aber auch Schadstofftransport aus Kärnten oder Südtirol spielt für die PM 10 -Belastung im Winter im Lienzer Becken praktisch keine Rolle. Die lokalen Emissionen, die für die PM 10 -Belastung in Lienz verantwortlich sind, stammen vor allem aus dem Straßenverkehr und dem Hausbrand (inkl. gewerbliche Raumheizung). Auch im Inntal wurden als entscheidender meteorologischer Einflussfaktor die ungünstigen Ausbreitungsbedingungen (stabile Temperaturschichtung bzw. Inversion in Kombination mit niedriger Windgeschwindigkeit) identifiziert (UM- WELTBUNDESAMT 2004a). Zu den ungünstigen Ausbreitungsbedingungen zählt 40 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

43 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation auch die topographische Situation selbst, da die das Tal umgebenden Berge horizontale Schadstoffverdünnung quer zur Talrichtung unterbinden. Es zeigte sich, dass im Inntal bereits moderate PM 10 -Emissionen im Vergleich zum außeralpinen Flachland hohe PM 10 -Konzentrationen zur Folge haben. Für die PM 10 -Belastung im Unterinntal an Überschreitungstagen sind daher ganz überwiegend Emissionen aus Verkehr, Hausbrand, Industrie und Bauwirtschaft im Inntal verantwortlich. Ebenso wie im Lienzer Becken und im Unterinntal spielen auch in Imst die schlechten Ausbreitungsbedingungen eine wesentliche Rolle (UMWELTBUNDES- AMT 2005a, b). Daher sind auch in Imst lokale bis regionale Emissionen aus Verkehr und Hausbrand zum überwiegenden Teil für die Belastung verantwortlich. Bei der im Gewerbegebiet situierten Messstelle trug darüber hinaus auch noch Bautätigkeit erheblich zur Überschreitung des PM 10 -Grenzwertes bei Statuserhebungen für NO 2 Statuserhebungen für NO 2 wurden in Tirol für Vomp, Innsbruck Andechsstraße und Hall infolge von Überschreitungen des Kurzzeitgrenzwertes im Jahr 1999 (TIROLER LR 2001), Vomp A12 aufgrund von Überschreitungen der Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge für den Jahresmittelwert im Jahr 2002 (TIROLER LR 2003), Imst (Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge für den Jahresmittelwert und Kurzzeitgrenzwert) im Jahr 2004 (UMWELTBUNDESAMT 2005b) sowie Mutters/Gärberbach in den Jahren 2004 und 2005 (TIROLER LR 2007b) erstellt. In allen Statuserhebungen wird als wesentlicher Verursacher der Straßenverkehr genannt, hier insbesondere der Schwerverkehr auf den Autobahnen. Ebenso wie bei PM 10 spielen in Tirol auch bei NO 2 die ungünstigen Ausbreitungsbedingungen eine wesentliche Rolle. In der Statuserhebung zu Mutters/Gärberbach wird der Anteil der schweren Nutzfahrzeuge an den Emissionen des Straßenverkehrs auf der A13 mit 68 % beziffert, der Pkw-Verkehr hat einen Anteil von 22 % (TIROLER LR 2007b). An der Messstelle Imst Imsterau trägt neben dem Verkehr auf der A12 auch der Verkehr im Gewerbegebiet wesentlich zur Belastung bei. Ebenso tragen Hausbrand und Industrie im geringen Ausmaß zur Belastung bei Statuserhebung für Pb und Cd im Staubniederschlag In der Statuserhebung zum Inntal wurden auch die Überschreitungen von Pb und Cd im Staubniederschlag untersucht (UMWELTBUNDESAMT 2004a). Die Auswertungen haben gezeigt, dass für die Blei- und Cadmiumbelastung ganz überwiegend die Staubemissionen der Montanwerke Brixlegg verantwortlich sind, wobei sowohl gefasste als auch diffuse Emissionen einschließlich Aufwirbelung von am Werksgelände deponiertem Staub durch Fahrzeuge in Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

44 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Frage kommen. Die Auswertungen haben keine Hinweise auf Aufwirbelung von Staub oder von durch historische Emissionen kontaminiertem Bodenmaterial durch den Wind gegeben Verursacheranalyse der PM 10 - und NO 2 -Belastung Die Verursacheranalyse stützt sich einerseits auf die bestehenden Statuserhebungen und Studien (siehe Kapitel 2.9), andererseits auf die Daten des Emissionskatasters (siehe Kapitel 2.8). Durch die Größe des Sanierungsgebietes können die Verursacher deutlichen räumlichen und auch zeitlichen Variationen unterliegen. Auch sind aus der Bautätigkeit keine detaillierten Daten verfügbar, diese wären nur mit sehr hohem Aufwand zu erheben. In den nachfolgenden Kapiteln wird daher nur eine qualitative Darstellung der wesentlichen Verursacher gegeben Verursacheranalyse PM 10 Aus den vorliegenden Statuserhebungen (siehe Kapitel 2.9) und Emissionsberichten (siehe Kapitel 2.8) kann geschlossen werden, dass in Tirol der Straßenverkehr, gefolgt vom Hausbrand und Industrie & Gewerbe, der Hauptverursacher der gemessenen PM 10 -Überschreitungen ist. Lokal zeigen sich darüber hinaus noch andere dominante Quellen. So war bei den Überschreitungen in Imst die Bautätigkeit ein wesentlicher Faktor, in Brixlegg für die Überschreitungen 2006 u. U. die Montanwerke. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Anteil der verschiedenen Emittenten an den Gesamtemissionen nicht notwendigerweise deren Anteil an der gemessenen Belastung entspricht. So tragen bodennahe Quellen oder Quellen auf Dachhöhe im Stadtgebiet sehr viel mehr zur Schadstoffbelastung bei, als Quellen außerhalb der Stadt mit einem hohen Schornstein. Auch weisen die verschiedenen Quellen ein unterschiedliches (jahres-)zeitliches Verhalten auf. Bei den Abgasemissionen des Straßenverkehrs sind etwa ⅔ auf (Diesel-)Pkw und ⅓ auf den Lkw-Verkehr zurückzuführen. Beim Hausbrand stammen mehr als 97 % der PM 10 -Emissionen aus festen Brennstoffen (v. a. Brennholz), der Rest aus Ölheizungen. Bei Industrie und Gewerbe stammt der Gutteil der Emissionen aus dem Bergbausektor, gefolgt von der Produktion, allerdings dürfte der Beitrag zur PM 10 -Belastung aus ersterem v. a. in den Wintermonaten gering sein Verursacheranalyse NO 2 Als Hauptverursacher der NO x -Emissionen in den Sanierungsgebieten in Tirol und damit der NO 2 -Belastung kann der Straßenverkehr identifiziert werden. Weitere Quellen wenn auch mit deutlich geringerer Relevanz sind der Hausbrand und die Industrie. Der Anteil des Straßenverkehrs an den Emissionen beträgt etwa %, an vom Straßenverkehr dominierten Standorten aber auch bis zu 95 %. Die NO x -Emissionen des Straßenverkehrs stammen zu % aus dem Lkw-Verkehr. 42 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

45 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Verursacheranalyse Pb und Cd im Staubniederschlag Als alleiniger Verursacher der Überschreitungen der Grenzwerte von Pb und Cd im Staubniederschlag können die Montanwerke Brixlegg identifiziert werden Szenarien für zukünftige Emissionen und Immissionen Die Emissions- und Immissionsprognosen für den Verkehr liegen für verschiedene Szenarien für den Bereich Vomp A12 für 2015 vor (ÖKOSCIENCE 2011). Ausgangsjahr ist 2010 für die Verkehrsmengen sowie 2009 für die atmosphärischen Ausbreitungsbedingungen und die Immissionen. Bei der Immissionsbelastung wurde das Jahr 2009 gewählt, da die Werte im Jahr 2010 an der Messstelle Vomp A12 durch eine Baustelle untypisch beeinflusst wurden. Die Berechnungen wurden für NO x und NO 2 durchgeführt. Tirolweite Emissionsszenarien liegen dzt. nicht vor. Es können daher lediglich Projektionen für Österreich angegeben werden (UMWELTBUNDESAMT 2010b). Der tatsächliche Emissionsverlauf kann aber in Tirol nicht zuletzt aufgrund der speziellen Verkehrssituation deutlich anders ausfallen. Für das Jahr 2010 werden für Österreich NO x -Emissionen basierend auf in Österreich verbrauchtem Kraftstoff von 146 kt errechnet. Bis 2015 sollen die Emissionen auf 125 kt abnehmen, bis 2020 auf 110 kt. Die NO x -Emissionen sollten sich daher österreichweit von 2010 bis 2015 um 15 %, bis 2020 um 25 % reduzieren NO x - und NO 2 -Emissionen der Grundszenarien Insgesamt wurden mehrere Grundszenarien analysiert, auf dem das Maßnahmenszenario aufbaut. Folgende Annahmen wurden bei den Grundszenarien getroffen (ÖKOSCIENCE 2011): 1. Real 2009 (Realität von 2009 wird abgebildet). 2. Grundsze 2010 (Verkehr von 2010, aber Ausbreitungsbedingungen von 2009; keine Baustelle). 3. Grundsze 2015: Verkehrswachstum (1 %/a Busse, Pkw, MR; 2 %/a Lfw, SoloLkw; 5 %/a SLZ, basierend auf den realen Verkehrsmengen 2010); moderate Flottenmodernisierung des SGV (Unterschied zwischen CAFT-Erhebung 2009 und TU Graz-Prognose für Euro V-SLZ wird auf Euro VI-SLZ für 2015 übertragen); Tempo 100 temporär real; Sektorales Fahrverbot: Reduktion Lkw-Fahrten um 6,6 % 4. Grundsze Anreiz 2015: Verkehrswachstum (1 %/a Busse, Pkw, MR; 2 %/a Lfw, SoloLkw; 5 %/a SLZ, basierend auf den realen Verkehrsmengen 2010); raschere Flottenmodernisierung SGV auf A12 wie bisher (gem. TU Graz) dank spezieller Anreize wie Wegfall Euro V Ausnahmeregelung vom Nachtfahrverbot und Änderung der Mautstaffelung, andere Fahrzeugkategorien wie HBEFA 3.1; Tempo 100 temporär real; Sektorales Fahrverbot: Reduktion Lkw-Fahrten um 6,6 %. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

46 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation 5. Grundsze 2015 mit SGV-Flotte Österreich: Verkehrswachstum wie Grundszenarium 2015; Flotte SGV wie im österreichischen Durchschnitt auf Autobahnen. 6. Grundsze 2015 mit SGV-Flotte Deutschland: Verkehrswachstum wie Grundszenarium 2015; Flotte SGV wie im deutschen Durchschnitt auf Autobahnen. 7. Grundsze 2015 ohne bisherige Tiroler Maßnahmen: Verkehrswachstum wie Grundszenarium 2015; SGV-Flotte wie Österreich; kein NFV (Nachtfahrverbot); kein SFV (sektorales Fahrverbot); kein Tempo 100 für den Leichtverkehr. In Abbildung 24 sind die NO x -Emissionen für das Jahr 2009 sowie für drei Grundszenarien für verschiedene Fahrzeugkategorien dargestellt. Auffallend ist, dass die NO x -Emissionen der Pkw verglichen mit den Emissionen des Güterverkehrs weniger deutlich zurückgehen. Dadurch steigt der Anteil des Pkw- Verkehrs an den NO x -Emissionen bei Vomp von 36 % im Jahr 2009 auf bis zu 47% im Jahr Der Anteil des (Diesel-)Pkw-Verkehrs an den primären NO 2 - Emissionen der verschiedenen Szenarien bleibt relativ konstant bei etwa 55 % NO x -Emissionen bei Vomp Pkw g/km/h Bus Krad 500 Lfw Lkw 0 Real 2009 Grundsze 2015 Grundsze 2015 Anreiz Gsze Diesel Pkw 57,4% SLZ Quelle: ÖKOSCIENCE (2011a) Abbildung 24: Anteile verschiedener Fahrzeugkategorien an den NO x -Emissionen im Jahr 2009 und für verschiedene Grundszenarien für das Jahr 2015 (Quelle: ÖKOSCIENCE 2011) NO x - und NO 2 -Immissionen der Grundszenarien In Abbildung 25 sind die NO x - und NO 2 -Konzentrationen bei Vomp für 2009 sowie für vier Grundszenarien dargestellt. Auffallend ist, dass ohne bisherige Maßnahmen die NO 2 -Belastung im Jahr 2015 noch so hoch wäre, wie im sie Jahr 2009 tatsächlich war. 44 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

47 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation NO x - und NO 2 -Immissionen bei Vomp NO 2 (µg/m³), NO x (ppb) NOx x 0 Real 2009 Grundsze 2015 Grundsze 2015 Anreiz Gsze 2015 mit SGV- Flotte Ö Gsze 2015 ohne bish. Maßnahmen NO2 2 Quelle: Umweltbundesamt Abbildung 25 NO x - und NO 2 -Immissionen bei Vomp im Jahr 2009 sowie für verschiedene Grundszenarien (Quelle: ÖKOSCIENCE 2011) Annahmen für das Maßnahmenszenario Für das Maßnahmenszenario ist zu berücksichtigen, dass gemäß 9a IG-L mit den Maßnahmen des Programms die Einhaltung der Grenzwerte gemäß Luftqualitätsrichtlinie gewährleistet sein muss. Dem in Kapitel angeführten Maßnahmenszenario liegen die folgenden, durch das Land Tirol vorgegebenen, Annahmen zugrunde (ÖKOSCIENCE 2011): Verringertes Verkehrswachstum: Das Verkehrsaufkommen auf der A12 ist für alle Fahrzeugkategorien im Jahr 2015 um 3 % geringer als im Jahr Dies soll durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel und das Tiroler Mobilitätsprogramm erfolgen. Beim Lkw-Verkehr soll dies durch die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans der Brenner Korridor Plattform, insbesondere der Alpentransitbörse, erreicht werden (BCP 2009). Damit wird die NO 2 -Belastung im Bereich Vomp um 4,4 µg/m³ abnehmen. Diese Annahmen setzten voraus, dass auf nationaler und internationaler Ebene alle schienenspezifischen Möglichkeiten zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gemäß Aktionsplan der Brenner Korridor Plattform ausgeschöpft werden (Interoperabilität, Verbesserungen beim Schienentransport, ). Zudem ist zur Erreichung der Grenzwerte die Beschränkung der Fahrtenanzahl mittels Einführung eines Cap and Trade Systems (z. B. Alpentransitbörse) bis Ende 2014 erforderlich (siehe Aktionsplan Maßnahme 35, BCP 2009; sowie Kapitel ). Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

48 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Strikte Einhaltung temporäres Tempolimit Die durchschnittliche Geschwindigkeit der Pkw beträgt 100 km/h statt wie im Jahr km/h. Dies soll durch optimierte Überwachung der Einhaltung sowie Verbesserungen in der Strafverfolgung erreicht werden (Kapitel 3.2). Die NO 2 -Belastung soll durch diese Maßnahme um 0,5 µg/m³ verringert werden. Verringerung des Dieselanteils: Durch fiskalische Maßnahmen auf Bundesebene (Anpassung NOVA und Gleichstellung Diesel und Benzin bei der MÖSt) sinkt der Anteil von Diesel- Pkw beim Neukauf (Kapitel ). Dadurch soll sich der Dieselanteil bei Pkw-Bestand im Jahr 2015 auf 57,4 % verringern. Damit sollte die NO 2 - Belastung im Bereich Vomp um 1,7 µg/m³ abnehmen. Das sektorale Fahrverbot bleibt weiterhin bestehen. Falls das sektorale Fahrverbot vom EuGH aufgehoben wird, wären zusätzliche Maßnahmen notwendig, siehe Kapitel Die Gesamtwirkung der Maßnahmen im Bereich Hausbrand und Gewerbe beträgt 1,4 µg/m³; Die laufenden Maßnahmen im Bereich Raumwärme (siehe Anhang 1) sowie Gewerbe und Industrie (Kapitel 4) führen zu einer Reduktion der NO x - Emissionen und damit zu Verminderung der Hintergrundbelastung. Der Effekt all dieser Maßnahmen wird mit 1,4 µg/m³ angenommen. Dies bedeutet, dass in diesen Sektoren die Emissionen um 25 % reduziert werden müssen. Die Beurteilung der Belastung wird auf Vorschlag des Landes Tirol auf in einem Abstand von 10 m in Vomp A12 gemäß Luftqualitätsrichtlinie Anhang III C (siehe Kapitel 2.2.2) bezogen. In diesem Abstand ist die NO 2 -Belastung um 10 % niedriger (4 µg/m³ bei einem durch Maßnahmen verringerten Jahresmittelwert an der Messstelle Vomp A12 von 44 µg/m³). Wie in dem Bericht zu den Szenarien ausgeführt, wären die angeführten Annahmen kontinuierlich zu überprüfen, bzw. wären auf allen Ebenen die notwendigen Maßnahmen unmittelbar zu treffen (ÖKOSCIENCE 2011). Dies betrifft insbesondere: Die Flottenentwicklung muss durch Begleitmaßnahmen sehr rasch hin zu Euro VI erfolgen. Die Emissionen im Realbetrieb von Euro 6 bzw. VI Fahrzeugen (Pkw und Lkw) müssen den Erwartungen entsprechen. Die Maßnahmenplanung muss rasch auf Abweichungen reagieren können. Die Alpentransitbörse muss bis Ende 2014 eingeführt werden. Mit dieser müssen entweder die Emissionen oder die Fahrten auf ein Maß begrenzt werden, dass der NO 2 -Grenzwert eingehalten werden kann. Da bei dieser noch offene Fragen zu klären sind und mit dieser Maßnahme Neuland betreten wird, muss mit der konkreten Umsetzung unmittelbar begonnen werden. 46 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

49 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation NO 2 -Belastung im Maßnahmenszenario im Jahr 2015 Von der Tiroler Landesregierung wurde ein Maßnahmenszenario mit einem Paket von Einzelmaßnahmen ausgewählt, in dem mit den getroffenen Annahmen (Kapitel ) der NO 2 -Grenzwert auch an der Messstelle Vomp A12 im Jahr 2015 eingehalten wird. Als Grundszenario wurde 2015 Anreiz ausgewählt. Im Maßnahmenszenario werden die im 9a Programm angeführten Maßnahmen des Jahres 2007 weiterentwickelt und angepasst. Aufbauend auf die NO 2 -Belastung in Vomp A12 im Jahr 2009 ergibt mit den gewählten Annahmen im Maßnahmenszenario die in Abbildung 26 dargestellte Reduktion für das Jahr Reduktion NO 2 -Belastung NO 2 -Jahresmittelwert in µg/m³ A B C Vomp A ohne bisherige Maßnahmen Beurteilung nach Luftqualitäts-RL Anhang III C Fortschreiben des Maßnahmenprogramms Grenzwert µg/m³ ,0 1,7 0,5 4,4 1,4 Wirkung Programm Fortschreiben der bisherigen Maßnahmen Verringerung Dieselanteil Einhaltung Geschwindigkeit Verringertes Verkehrswachstum Hausbrand und Gewerbe Abbildung 26: Reduktion der NO 2 -Belastung durch bestehende Maßnahmen und Reduktion durch weitere Maßnahmen an der Messstelle Vomp A12 für das Jahr 2015 (Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung). Zur Erläuterung: Real µg/m³ A B Grundszenario 2015 ohne bisherige Maßnahmen Grundszenario 2015, auf Basis der bisherigen Maßnahmen und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsentwicklung bzw. der üblichen Flottenerneuerung (siehe Abbildung 25, ÖKOSCIENCE 2011) Beurteilung der NO 2 -Belastung in einem Abstand von maximal 10 m vom Fahrbahnrand entsprechend der Luftqualitätsrichtlinie Anhang III C (Kapitel 2.2.2) 63 µg/m³ -9 µg/m³ 54 µg/m³ -4 µg/m³ 50 µg/m³ C Fortschreibung Maßnahmenprogramm 2011 (erforderliche Reduktion) -10 µg/m³ 40 µg/m³ Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

50 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Die Fortschreibung des Programm Tirol 2011 zur Reduktion der NO 2 -Belastung muss daher an der höchst belasteten Messstelle Vomp A12 eine Reduktion um 10 µg/m³ bewirken. Dies soll mit verschiedenen Maßnahmen in Kombination mit den in Kapitel angeführten Annahmen erreicht werden (Abbildung 26). Da die NO 2 -Belastung an dieser Messstelle deutlich über der an den anderen Messstellen liegt und die Maßnahmen auch an diesen wirksam sind, kann davon ausgegangen werden, dass die NO 2 -Belastung an diesen Messstellen jedenfalls unter dem Grenzwert liegt, falls er in Vomp A12 eingehalten wird. Die Verkehrsmaßnahmen sind im Detail in Kapitel 3 angeführt, zu den Annahmen (Verringertes Verkehrswachstum, Verringerung des Dieselanteils) siehe Kapitel , zu den Maßnahmen Industrie und Gewerbe siehe Kapitel 4 und zu Raumwärme siehe Anhang Aktionsprogramm, Maßnahmenverordnungen und Sanierungsgebiete Infolge der Grenzwertüberschreitungen in den letzten Jahren wurden vom Land Tirol mehrere Maßnahmenverordnungen und ein Aktionsprogramm erlassen. Die derzeit gültigen Maßnahmenverordnungen sind in Tabelle 14 angeführt. Tabelle 14: Maßnahmenverordnungen gemäß IG-L in Tirol. Sanierungsgebiet VO Maßnahmen A12 zw. Staatgrenze und Zirl sowie zwischen Karrösten und Zams LGBl. 36/2011 variable Geschwindigkeitsbeschränkung A12 zw. Staatgrenze und Zirl A12 zw. Staatgrenze und Zirl A12 zw. Staatgrenze und Zirl LGBl. 49/2009, 93/2010 LGBl. 64/2010 LGBl. 90/2006 Sektorales Fahrverbot Lkw-Nachtfahrverbot Verbot schadstoffreicher Schwerfahrzeuge Neben den oben angeführten Maßnahmenverordnungen wurde von der Tiroler Landesregierung im Oktober 2005 ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Luftgüte in Tirol beschlossen (TIROLER LR 2005). Dieses Aktionsprogramm beschreibt verschiedene Maßnahmen, ihre Wirksamkeit und v. a. auch ihre Umsetzbarkeit Klimastrategie und NEC-Programm Österreich ist aufgrund internationaler Regelungen verpflichtet, sowohl die Emissionen von klassischen Luftschadstoffen (NO x, SO 2, NH 3 und VOC) als auch von Treibhausgasen zu reduzieren. Die Emissionen der klassischen Luftschadstoffe sind in der sog. NEC-RL (National Emission Ceilings; RL 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen), die mit dem Emissionshöchstmen- 48 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

51 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation gengesetz in nationales Recht umgesetzt wurde, festgelegt. Diese RL sieht vor, dass bis zum Jahr 2010 die Emissionen dieser Schadstoffe bestimmte Grenzen nicht überschreiten dürfen. Um dies zu erreichen, waren bis Ende 2002 und Ende 2006 nationale Programme zu erstellen und an die Kommission zu übermitteln (BMLFUW 2002a, 2006). Das Programm des Jahres 2002 stellt den Status Quo der Emissionen und bereits durchgeführten Maßnahmen dar. Ende 2006 wurde vorerst ein Bericht ohne konkrete Maßnahmen übermittelt; ein Programm mit Maßnahmen wurde im Februar 2010 veröffentlicht. (BUNDESREGIERUNG 2010). Das NEC-Programm umfasst 13 Maßnahmen im Verkehrsbereich, fünf Maßnahmen für Industrie sowie acht Maßnahmen, die für den Bereich Hausbrand empfohlen werden: M.1 Anpassung der MÖST gemäß Novelle vom Mai 2007, M.2 Anhebung der Maut für schwere Nutzfahrzeuge am hochrangigen Straßennetz, M.3 Forcierung verbrauchsarmes Fahren, M.4 Förderung bei vorzeitiger Erfüllung von EURO 5/6 Grenzwerten bei Pkw, M.5 Verkehrsbeeinflussungsanlagen, M.6 Breite Forcierung des Mobilitätsmanagements, M.7 Verbesserungen im Bahn-Güterverkehr, M.8 Kontrolle des Straßengüterverkehrs, M.9 Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs, M.10 Verkehrsverlagerung auf die Donau (Flussbaumittel Donau), M.11 Verschrottungsprämie, M.12 Emissionsabhängige Maut für schwere Nutzfahrzeuge am hochrangigen Straßennetz, M.13 F&E im Verkehrsbereich; S.1 Forcierung des Einsatzes von Heizöl extraleicht schwefelfrei, S.2 Freiwillige Vereinbarung mit der österreichischen Elektrizitätswirtschaft, S.3 Freiwillige Vereinbarung mit der österreichischen Zementindustrie, S.4 freiwillige Emissionsminderung der Raffinerie Schwechat, S.5 Novellierung der Feuerungsanlagenverordnung. Für den Bereich Hausbrand wurden von der ExpertInnengruppe folgende Maßnahmen empfohlen, die von den Bundesländern umgesetzt werden sollten: H.1 Austausch Festbrennstoff-Einzelöfen, H.2 Solarthermie und Wärmepumpe, H.3 Austausch von alten Heizungsanlagen, H.4 Verbesserung der Energieeffizienz bei Gebäuden, H.5 Verstärkte Beratung und Kontrolle betreffend Betrieb von Festbrennstofffeuerungen, H.6 Ersatz von Heizöl Leicht durch Heizöl Extra Leicht, H.7 Verstärkter Ausbau von Fernwärme, H.8 Heizöl Extraleicht Schwefelfrei. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

52 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Bei den Schadstoffen SO 2 und NH 3 lagen die Emissionen Österreichs bereits im Jahr 2005 unter den zulässigen Höchstmengen, bei den VOC sollte das Reduktionsziel bis 2010 knapp erreicht werden. Bei NO x liegen die Emissionen des Jahres 2009 mit 145 kt aber noch deutlich über dem Ziel für 2010 von 103 kt (UMWELTBUNDESAMT 2010c). Für 2010 werden NO x -Emissionen von 137 kt prognostiziert (BUNDESREGIERUNG 2010). Mit ein Grund für die Abweichung vom zu erreichenden Ziel ist, dass sich die Berechnungsgrundlage im Verkehrsbereich geändert hat. So hat sich etwa nach Festlegung der Ziele für die Emissionshöchstmengen gezeigt, dass die Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen im realen Fahrbetrieb deutlich höher sind, als nach dem Typenprüfzyklus zu erwarten gewesen wäre. In Summe beträgt diese Abweichung gegenüber der ursprünglich zu erwartenden Reduktion 9 kt. Diese Abweichung wird bei der Differenz zum NEC-Ziel mitberücksichtigt. Die Maßnahmen zur Erreichung des NEC- Ziels müssen daher eine Reduktion von etwa 25 kt erreichen. Die Summe der Maßnahmenpotenziale der im NEC-Programm angeführten Maßnahmen beträgt t. Die Gesamtwirkung ist aber geringer, da sich die Wirkungen einzelner Maßnahmen überschneiden. Daher werden auch bei Umsetzung aller Maßnahmen des NEC-Programms die Ziele nicht erreicht werden. Daher ist es wie im Ministerratsbeschluss der Bundesregierung festgehalten notwendig, weitere Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, mit dem Ziel, die Höchstmengen möglichst bald einzuhalten. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich in Kyoto zu einer Reduktion der Treibhausgase um 8 % verpflichtet. Das Reduktionsziel Österreichs wurde dabei mit 13 % (bis 2008/2012 gegenüber 1990 bzw für H-FKW, PFKW und SF6) festgelegt. Zur Erreichung dieser Ziele wurde im Jahr 2002 eine Klimastrategie 11 ausgearbeitet, die im Jahr 2005 evaluiert und im März 2007 angepasst wurde (BMLFUW 2002b, 2007, ÖSTERREICHISCHE ENERGIE- AGENTUR & UMWELTBUNDESAMT 2005). Als eine zwischenzeitliche wesentliche Ergänzung kann die Klimaverträglichkeitsprüfung 12 von neuen Regelungsvorhaben angesehen werden, die durch den Ministerratsbeschluss 61/34 vom 10. Juli 2008 ab Oktober 2008 eingeführt wurde. Im Kyoto-Basisjahr 1990 wurden etwa 77 Mt CO 2 -Äquivalent an Treibhausgasen emittiert. Um das Kyoto-Ziel von 13 % zu erreichen müssen die Emissionen im Kyoto-Verpflichtungszeitraum auf etwa 67 Mt CO 2 -Äquivalent gesenkt werden. Im Jahr 2009 wurden allerdings noch 80,1 Mt CO 2 -Äquivalent emittiert (UMWELTBUNDESAMT 2011a). Die Gründe für die Abweichungen vom Zielpfad sind u. a. im Klimaschutzbericht zu finden (UMWELTBUNDESAMT 2011b). Bei einem Gutteil der Maßnahmen sind bei Umsetzung auch Reduktionen der NO 2 - und PM 10 -Emissionen zu erwarten. Mit der Forcierung von erneuerbaren Energien aus festen Brennstoffen können auch höhere Emissionen klassischer Luftschadstoffe verbunden sein. Um dies zu verhindern, sind bei den jeweiligen relevanten Anlagen strenge Emissionsgrenzwerte vorzusehen. Die in der Anpassung der Klimastrategie angeführten Maßnahmen werden nachfolgend aufgelistet (BMLFUW 2007) Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

53 Fortschreibung 9a Programm Tirol Ausgangssituation Maßnahmenvorschläge der Expertengruppe Energie 1. Weitere Steigerung der Gesamtenergieeffizienz im Gebäudebestand (thermische Sanierung) und des Umstiegs auf erneuerbare Energie und effiziente Fernwärme; 2. Anhebung der energetischen Standards im Gebäudeneubau und verstärkter Einsatz erneuerbarer Energie und effizienter Fernwärme; 3. Forcierung erneuerbarer Energieträger in der Wärmeversorgung; 4. Einbeziehung von Klimaschutz und Energieeffizienz in die Raumplanung; 5. Nationale Energieeffizienz-Offensive; 6. Umsetzung der KWK-RL ( Kraft & Wärme ); 7. Fortführung der Ökostromförderung; 8. Energieeffizienz und erneuerbare Energieverwendung in der Industrie; 9. Klima- und Energiefonds. Maßnahmenvorschläge der Expertenarbeitsgruppe Verkehr 1. Forcierung umweltfreundlicher und verbrauchssparender Antriebstechnologien (CMG, Hybridkonzepte, Brennstoffzelle, Wasserstoff etc.); 2. Forcierung von Biokraftstoffen; 3. Mobilitätsmanagement Beratungs- und Förderprogramme; 4. Spritsparinitiative; 5. Bewusstseinsbildungsmaßnahmen; 6. Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs; 7. Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen an Klimaschutzziele; 8. Erhöhung der Effizienz und Verlagerung auf energieeffiziente Fahrzeuge und Transportsysteme sowie verstärkte Anwendung von Telematiksystemen; 9. Verbesserungen im Güterverkehr; 10. Attraktivierung und Ausbau des Öffentlichen Verkehrs; 11. Ökonomische Anreize; 12. Anpassung Raum- und Regionalplanung; 13. Flugverkehr. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

54 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr 3 PROGRAMM VERKEHR Die Reduktionspotenziale werden für den Luftschadstoff NO x angegeben. Bei den nachfolgend angeführten Potenzialen bedeutet eine Abnahme der Emissionen bzw. Immissionen und + eine Zunahme. 3.1 Temporäres Tempolimit Geschwindigkeitsbeschränkung am hochrangigen Netz Beschreibung der Maßnahme Die VIBA (verkehrs- und immissionsabhängige Geschwindigkeitsbeeinflussungsanlage) gestattet die temporäre Einrichtung eines Tempolimits für Pkw (Tempo 100) auf der Autobahn. Diese ist seit (LGBl. 72/2007) in Betrieb. Lt. dem Evaluierungsbericht beträgt die Schalthäufigkeit für Tempo 100 bei Vomp für das gesamte Jahr (Mai 2009 bis April 2010) 33 % (ÖKOSCIENCE 2010). Damit wurde in diesem Zeitraum bei der NO x -Konzentration eine Wirksamkeit von 73 % gegenüber einem permanenten Tempolimit, bei NO 2 von 72 % erzielt. In diesem Wert ist nicht berücksichtigt, dass die Akzeptanz bei einem temporären Tempolimit höher ist als bei einem permanenten Auswirkungen auf Emission und Immission Die Auswirkungen des Tempolimits von 100 km/h auf die Gesamtemissionen der A12 wurden im Jahr 2011 evaluiert (ÖKOSCIENCE 2010). Tabelle 15: Wirkung des variablen Tempolimits von Mai 2009 bis April 2010 bei Vomp (Quelle: ÖKOSCIENCE 2010). Emissionspotenzial Immissionspotenzial CO 2 NO x NO x NO 2 Vomp 4,3 % 6,2 % 6,4 % 4,2 % Kundl 2,6 % 3,8 % 4,3 % 2,5 % Imst 6,7 % 10,1 % 8,5 % 5,6 % Das Emissionspotenzial bezieht sich auf den Autobahnverkehr gesamt Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Zuständige Stelle: Land Gebiet: Autobahn Umsetzungszeitraum: ab November 2007 Betroffene: Gesamtbevölkerung 52 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

55 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr Auswirkungen auf andere Schutzgüter und Schadstoffe Reduktionseffekte v. a. auch bei Energieeinsatz und CO 2 Emissionen sowie bei Lärmemissionen und starke Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit. 3.2 Überwachung der Geschwindigkeit auf Autobahnen Beschreibung der Maßnahme Derzeit liegt die mittlere Geschwindigkeit am Wochenende leicht über der an Werktagen. Durch verstärkte Kontrollen der Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit soll der generelle Einhaltungsgrad aller VerkehrsteilnehmerInnen verbessert werden. Des weiteren soll durch die Anschaffung und Installation zusätzlicher Radargeräte die Kontrolldichte erhöht werden. Diese Radargeräte sind als Frontradarsystem auszuführen. Der Aufbau sollte stufenweise erfolgen, z. B. mit Pilotbetrieb in einem Bezirk und Ausweitung auf andere Bezirke. Dabei kann auch auf die in Salzburg bei der A10 gewonnenen Erfahrungen zurückgegriffen werden. Es wird erwartet, dass durch diese Maßnahme die durchschnittliche Geschwindigkeit der Pkw von derzeit 102 auf 100 km/h absinkt Auswirkungen auf Emission und Immission Tabelle 16: Wirkungen im Jahr 2015 (Quelle: Aktenvermerk Amt der Tiroler Landesregierung Gz.: VIb4-S09/ vom ). Emissionspotenzial Immissionspotenzial CO 2 NO x PM 10 NO x NO 2 n.v. - 1 % n.v. - 0,7 ppb 0,5 µg/m³ Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Zuständige Stelle: Bund/Land Gebiet: Autobahn Umsetzungszeitraum: Laufende Kontrolle Betroffene: Gesamtbevölkerung Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

56 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr 3.3 Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge Beschreibung der Maßnahme (ab 2002, erweitert 1. November 2006) Mit LGBl. 91/2006 wurde eine Nachtfahrverbot für Lkw festgelegt, von dem Fahrzeuge ausgenommen waren, deren NO x -Emissionen 3,5 g/kwh nicht übersteigen (entspricht Euroklassen IV und V). Diese Ausnahmen waren für Sattelfahrzeuge bis 31. Oktober 2008 befristet, für Lkw ohne Anhänger bis 31. Oktober Die Ausnahme für Euro V wird auf Grund des geringen Angebotes von Euro VI-Lkw wahrscheinlich um ein weiteres Jahr verlängert, der entsprechende Begutachtungsentwurf der VO wurde am veröffentlicht. Die Begutachtungsfrist endete am Mit LGBl. 64/2010 wurde festgelegt, dass Ausnahmen für Lkw, deren NO x - Emissionen 2 g/kwh nicht übersteigen (Euroklasse V) bis 31. Oktober 2011 gelten, für Fahrzeuge mit weniger als 0,4 g/kwh NO x -Emissionen (Euroklasse VI) bis 31. Dezember Auswirkungen auf Emission und Immission Die Wirkung eines Nachtfahrverbotes beruht auf dem Effekt, dass Emissionen während der Nachtstunden zu einer höheren Immissionsbelastung führen als untertags Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Zuständige Stelle: Land Gebiet: Autobahn Umsetzungszeitraum: mit LGBl. 64/2010 umgesetzt Betroffene: Wirtschaft 3.4 Fahrverbot für schadstoffreiche Lkw auf Autobahnen Beschreibung der Maßnahme Wie im LGBl. 90/2006 dargestellt, sieht die Maßnahme derzeit folgende Fahrverbote vor: Sattelkraftfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und Lastkraftwagen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt und die einen Grenzwert der NO x -Emission von 7,0 g/kwh nicht erfüllen (Euro 0 + Euro 1): ab 1. Jänner Lastkraftwagen ohne Anhänger und Sattelzugfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t, die einen Grenzwert der NO x - Emission von 7,0 g/kwh nicht erfüllen (Euro 0 + Euro 1): ab 1. November Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

57 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr Sattelkraftfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und Lastkraftwagen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt und die einen Grenzwert der NO x -Emission von 5,0 g/kwh nicht erfüllen (Euro 2): Ab 1. November Auswirkungen auf Emission und Immission Die Maßnahme des Fahrverbots für Euro 0-, 1- und 2-Fahrzeuge wirkte speziell über eine raschere Flottenumrüstung bei den einheimischen Betrieben. Im Transitverkehr sind fast keine Altfahrzeuge im Einsatz, für die lokale Wirtschaft besteht durch das Fahrverbot ein Anreiz zum Umstieg auf Neufahrzeuge. Tabelle 17: Wirkungen sind in den bisherigen Maßnahmen bereits berücksichtigt. Emissionspotenzial Immissionspotenzial CO 2 NO x PM10 NO x NO 2 1,5 % 0,8 % Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Zuständige Stelle: Land Gebiet: Autobahn Umsetzungszeitraum: A12 Inntal Autobahn bestehend, Einführung November 2007 mit Stufenplan bis November 2009, A13 Brenner Autobahn Umsetzung bis November 2008 inkl. Stufenplan gemäß A12 Inntalautobahn Betroffene: Wirtschaft 3.5 Fahrverbote für ältere, emissionsstarke Fahrzeuge nach Grenzwertüberschreitung Beschreibung der Maßnahme Für ältere, emissionsstarke Fahrzeuge wird bei Überschreitung eines noch zu definierenden Schwellenwertes ein Fahrverbot verhängt. Die Fahrbeschränkungen führen zu einer raschen Flottenerneuerung und einem Ersatz von älteren Fahrzeugen Auswirkungen auf Emission und Immission Die Effekte hängen von der konkreten Festlegung der Maßnahmenparameter ab. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

58 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Zuständige Stelle: Land Gebiet: Landesgebiet Umsetzungszeitraum: erst nach Anpassung der bundesrechtlichen Vorschriften (Kennzeichnungs-Verordnung, Kundmachung) Betroffene: Gesamtbevölkerung, Wirtschaft Notwendige Begleitmaßnahmen Erlassen einer Kennzeichnungsverordnung zur Identifizierung der Abgasstandards (Euroklassifizierung) der Kraftfahrzeuge (Bund). Eine entsprechende Regelung wurde 2006 in Deutschland erlassen. Schaffung der Möglichkeit einer Kundmachung derartiger Fahrverbote über Rundfunk. 3.6 Sektorales Fahrverbot Beschreibung der Maßnahme Verordnung eines Fahrverbotes für Lkw mit bestimmten Gütern auf der Autobahn. Die Maßnahmen wurden mit LGBl. 92/2007 (novelliert mit LGBl. 93/2010) umgesetzt. Die spezifische Auswahl der Güter erfolgt nach Gesichtspunkten der Bahnaffinität. Zu den betroffenen Transporten zählen vor allem Massengüter bzw. Güter, bei denen die Fahrzeit eine geringe Rolle spielt (z. B. Abfall, Schrott, Rundholz etc.). Die Auswahl der Güter erfolgte u. a. auch in Anlehnung an schon bisher überproportional mit der Bahn transportierten Gütergruppen. Die Transportweite spielt hinsichtlich der Eignung zum Bahntransport eine wesentliche Rollte, da Lkw-Fahrten im Kurzstrecken- sowie Verteilerverkehr in der Regel nicht auf die Schiene verlagerbar sind. Bei der Güterverkehrsbefragung im Herbst 2005 (Beilagen 9 und 10, BKA 2006) an der A 12 Inntal Autobahn wurden insgesamt 83 Gütergruppen unterschieden (Beilage 19, Kapitel 3.8, BKA 2006). Diese Erhebung diente als Grundlage für die Vorab-Ermittlung der Wirksamkeit des sektoralen Fahrverbotes Auswirkungen auf Emission und Immission Tabelle 18: Wirkungen im Jahr 2015 (im Vergleich zum Grundszenario) (ÖKOSCIENCE 2011). Emissionspotenzial Immissionspotenzial NO x NO x NO 2-2,5 % 2,5 % (2 ppb) 1,3 % (0,7 µg/m³) 56 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

59 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr In einem aktuellen Bericht wurde abgeschätzt, dass der Verkehr von Sattel- und Lastzügen bei Aufhebung des Sektoralen Fahrverbots um 6,6 % ansteigen würde. Dadurch würden sich die Emissionen des Verkehrs bei Vomp um 2,5 % erhöhen, die Immissionen um 0,7 µg/m³ zunehmen Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Zuständige Stelle: Land Gebiet: Autobahn Umsetzungszeitraum: Inkrafttreten der Verordnung Jänner 2008, Wirksamkeit mit 30. April 2008 Betroffene: Wirtschaft Notwendige Begleitmaßnahmen Sicherstellen der erforderlichen Transportkapazitäten im Bahnverkehr. 3.7 Zusätzliche notwendige und hilfreiche Maßnahmen Im Rahmen eines Programms gemäß 9a IG-L können nur bestimmte Maßnahmen vorgesehen werden. Nur durch diese Maßnahmen alleine können die geforderten Grenzwerte nicht erreicht werden. Daher sind noch weitere Maßnahmen für die Erreichung der Ziele des IG-L erforderlich. Dazu gehören bspw. raumplanerische, steuerliche, bundesgesetzliche oder EU-rechtliche Maßnahmen. Nachfolgend werden diese Maßnahmen gegliedert nach Zuständigkeitsbereich dargestellt Maßnahmen auf Bundesebene Zur Erreichung der Ziele des IG-L sind neben Maßnahmen auf Landes- auch solche auf Bundesebene notwendig. Diese sind zum Teil effektiver als Maßnahmen auf Landesebene. Die Umsetzungskompetenz liegt ausschließlich beim Bund, Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens können daher keine gemacht werden. Maßnahmen, die außerhalb der Kompetenzen des Landeshauptmannes liegen, sind als deskriptiv (Beschreibung von fachlich möglichen Maßnahmen) zu verstehen Umweltbezogene Staffelung der Lkw-Maut Beschreibung der Maßnahme Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes im Jahr 2007 wurde festgelegt, dass ab die Maut nach EURO-Klassen zu differenzieren ist. Damit wurde die in der EU-Wegekostenrichtlinie vorgeschriebene Differenzierung der LKW-Maut nach Euroklassen umgesetzt. Mit BGBl. II 124/2008, BGBl. II 232/2009 und BGBl. II 394/2009 wurden die Tarife angepasst. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

60 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr Um weiterhin eine rasche Umrüstung der Lkw-Flotte zu erzielen, muss diese Maßnahme nachgeführt werden. Insbesondere ist demnach die Streichung von Euro V mit EEV aus der besten Mautkategorie von besonderer Bedeutung um einen raschen Umstieg auf Euro VI zu fördern. Auswirkungen auf Emission und Immission Die Wirkung der Maßnahme kann erst nach Vorliegen eines novellierten Bundesstraßen-Mautgesetzes abgeschätzt werden. Zuständige Stellen, Gebiet und Betroffene Zuständige Stelle: Bund Gebiet: Bundesgebiet Betroffene: Wirtschaft Strengere Kontrolle der Emissionsstandards bei schweren Nutzfahrzeugen Beschreibung der Maßnahme Es wird eine strenge Kontrolle des tatsächlichen Emissionsniveaus bei schweren Nutzfahrzeugen (SNF) durch ein Feldüberwachungsprogramm mittels Rollenprüfstands- bzw. On-Board Emissionsmessungen durchgeführt. Motoren, die ein erhöhtes Emissionsniveau aufweisen, werden am Motorprüfstand in den Typprüfzyklen sowie in real-world -Zyklen vermessen. Bei Motortypen, die unter realen Betriebsbedingungen klar höhere Emissionen als in der Typprüfung aufweisen, wird die Verhandlung mit den Herstellern aufgenommen. Längerfristig wird auf EU-Ebene eine Ergänzung zur derzeitigen Typprüfung angenommen. Dies erfolgt in diesem Szenario durch NTE, Not To Exceed Systematik, bei der das SNF im realen Verkehr bewegt wird und die Emissionen On-Board gemessen werden. Dabei dürfen definierte Höchstwerte in keinem Betriebszustand überschritten werden. Mit der gleichen Untersuchungsmethode werden dann auch die In-Use-Tests durchgeführt. Damit ist ein direkter Bezug zwischen In-Use-Test und Typprüfung hergestellt und eine entsprechende gesetzliche Handhabung geschaffen, um einzugreifen, wenn im realen Verkehr hohe Emissionsniveaus nachgewiesen werden. Auswirkungen auf Emission und Immission Die Maßnahme führt zu einer Reduktion der NO x -Emissionen, bei den CO 2 - Emissionen ist mit einem leichten Anstieg zu rechnen. Dies erklärt sich aus der Motorentechnologie; es besteht ein so genannter trade off zwischen Kraftstoffverbrauch und NO x -Emissionen. Niedrige NO x -Emissionen werden durch niedrigere Verbrennungstemperatur erreicht, dies wiederum durch leicht erhöhte Kraftstoffmengen und somit höherem Verbrauch. Zuständige Stellen, Gebiet und Betroffene Zuständige Stelle: Bund, Veranlassung im KfG Gebiet: Bundesgebiet Betroffene: Wirtschaft 58 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

61 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr Maßnahmen zur Verringerung des Dieselanteils in der Pkw- Flotte Beschreibung der Maßnahme Zur Förderung der vorzeitigen Einführung der neuen Technologien wurde mit dem Ökologisierungsgesetz und zuletzt mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 das Normverbrauchsabgabegesetz geändert. Auch hat sich gezeigt, dass der Trend zu leistungsstarken und schweren Fahrzeugen wie etwa Sport Utility Vehicles (SUV) sowie Pick-ups nicht ausreichend gedämpft werden konnte. Für neu zugelassene Pkw, die vorzeitig die EURO-6-Abgasnorm erfüllen, wird ein Bonus von 200 bei der Normverbrauchsabgabe gewährt. Zusätzlich wird für Pkw mit CO 2 -Emissionen unter 120 g/km ein Bonus von 300 gewährt. Für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (Hybridantrieb, Verwendung von Kraftstoff der Spezifikation E85, von Methan in Form von Erdgas/Biogas, Flüssiggas, Wasserstoff) wird insgesamt ein Bonus 500 gewährt. Darüber hinaus erhöht sich die Steuerschuld gestaffelt nach den CO 2 -Emissionen. Um die Umstellung der Flotte hin zu einem niedrigeren Anteil an Diesel- Pkw zu beschleunigen, wären weitere Maßnahmen erforderlich. Das Normverbrauchsabgabegesetz sowie das Mineralölsteuergesetz sollen daher entsprechend geändert werden. Mit dieser Maßnahme soll der Dieselanteil bei Pkw auf folgende Prozentsätze verringert werden (ÖKOSCIENCE 2011): 2009: 62,1 % (Dieselanteile Autobahnen lt. HBEFA 3.1); 2010: 62,8 %; 2011: 62,1 %; 2012: 61,1 %; 2013: 60,1 %; 2014: 59,0 %; 2015: 57,4 %. Auswirkungen auf Emission und Immission Längerfristig ist die Maßnahme zur Erhöhung der Fahrzeugeffizienz als sehr sinnvoll einzustufen. Zuständige Stellen, Gebiet und Betroffene Zuständige Stelle: Bund Gebiet: Bundessgebiet Betroffene: Gesamtbevölkerung Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

62 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr Öffentliche Beschaffung Beschreibung der Maßnahme Die Richtlinien im öffentlichen Beschaffungswesen (Bund und Länder) werden dahingehend geändert, dass auch die Schadstoffniveaus (NO x, Partikel und CO 2 ) in die Fahrzeugbewertung mit einbezogen werden und damit jeweils die sauberste Pkw-Kategorie beschafft wird. Der Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung 13 wurde am vom Ministerrat abgenommen (IFZ 2010). Der Aktionsplan besteht u. a. aus einer Handlungsanleitung zur Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung, die sich direkt an die Beschaffungsverantwortlichen richtet. Auswirkungen auf Emission und Immission Die Auswirkungen auf Emissionen und Immissionen kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Zuständige Stelle: Land/Bund Gebiet: Landesgebiet/Bundesgebiet Umsetzungszeitraum: Laufend Betroffene: Land, Bund Abbau kontraproduktiver Förderungen Beschreibung der Maßnahme Die Wohnbauförderung konzentriert ihre Mittel auf den verdichteten Wohnbau, um den Anschluss an den Öffentlichen Verkehr zu erleichtern. Kontraproduktive Anreizwirkungen entstehen auch durch die Stellplatzpflicht der Bauordnungen. Der Nachweis über einen Stellplatz soll vom Eigentümer oder der Eigentümerin des Fahrzeuges erbracht werden, und nicht vom Bauträger. Auswirkungen auf Emission und Immission Aufgrund der langfristigen Maßnahmenwirksamkeit kein Maßnahmeneffekt bis Zuständige Stellen, Gebiet und Betroffene Zuständige Stelle: Land/Bund/Gemeinden Gebiet: Landesgebiet/Bundesgebiet Betroffene: Gesamtbevölkerung, Land, Bund Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

63 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr Maßnahmen auf EU-Ebene Zur Erreichung der Ziele des IG-L sind neben Maßnahmen auf Landes- auch Maßnahmen auf EU-Ebene notwendig. Diese sind zum Teil effektiver als Maßnahmen auf Landesebene. Die Umsetzungskompetenz liegt ausschließlich bei der EU, Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens können daher keine gemacht werden. Maßnahmen, die außerhalb der Kompetenzen des Landeshauptmannes liegen, sind als deskriptiv zu verstehen Harmonisierung des Europäischen Güterverkehrs Beschreibung der Maßnahme Die Internalisierung von externen Kosten wurde mit der neuen Wegekosten-RL (COM (2008) 436), die am in der 2. Lesung vom Rat angenommen wurde, nur ansatzweise umgesetzt. Zudem erfolgt eine Harmonisierung des europäischen Güterverkehrs über Harmonisierung der Rahmenbedingungen für den alpenquerenden Güterverkehr, Herstellung der Kostenwahrheit, Nutzung energieeffizienter, umweltschonender Verkehrsinfrastruktur (Ausbau der Schieneninfrastruktur), Errichtung leistungsfähiger Terminals für kombinierten Verkehr, um den bimodalen/multimodalen Verkehr zu stärken. Auswirkungen auf Emission und Immission Aufgrund restriktiver Maßnahmen in der Schweiz und/oder wegen Zeit- und Kostenvorteilen nimmt der alpenquerende Lkw-Verkehr teils längere Wege in Kauf und weicht insbesondere über die österreichischen Alpenübergänge aus (MONITRAF 2006). Die Wirkung der Maßnahme auf den alpenquerenden Verkehr kann erst nach Vorliegen konkreter Maßnahmenvorschläge abgeschätzt werden. Zuständige Stellen, Gebiet und Betroffene Zuständige Stelle: Bund/EU Gebiet: Bundesgebiet/EU-weit Betroffene: Wirtschaft NO 2 -Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge Beschreibung der Maßnahme Einführung von spezifischen NO 2 -Grenzwerten für Kraftfahrzeuge. Derzeit werden für Kraftfahrzeuge lediglich die gesamten NO x -Emissionen limitiert, nicht jedoch die NO 2 -Emissionen. Abgasnachbehandlungsanlagen (Katalysator, Partikelfilter) führten in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg des NO 2 -Anteils in der Rohemission der Kraftfahrzeuge (von ca. 10 % auf ca %). In einer Überarbeitung der einschlägigen Emissionsgrenzwertbestim- Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

64 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr mungen sollen spezifische NO 2 -Emissionsgrenzwerte aufgenommen werden. Für Euro VI-Lkw kann ein NO 2 -Emissionsgrenzwert vorgesehen werden (Verordnung Nr. 595/2009). Für Pkw ist derzeit noch keine Regelung vorgesehen. Auswirkungen auf Emission und Immission Eine Aufnahme von NO 2 -Emissionsgrenzwerten ist derzeit nur bei Lkw ab Euro 6 möglich, für Pkw sind keine Regelungen vorgesehen. Aufgrund der langfristigen Maßnahmenwirksamkeit ist bis 2015 kein Maßnahmeneffekt erwartbar. Zuständige Stellen, Gebiet und Betroffene Zuständige Stelle: Bund/EU Gebiet: Bundesgebiet/EU-weit Betroffene: Gesamtbevölkerung, Wirtschaft Alpentransitbörse Beschreibung der Maßnahme Schaffung eines Systems zur anzahlmäßigen Beschränkung des alpenquerenden Transitverkehrs. Es wird eine limitierte Anzahl von Fahrtenberechtigungen ausgegeben bzw. eine Limitierung der erlaubten Emissionen durchgeführt. Durchfahrtsberechtigungen werden an einer Börse (ähnlich Emissionszertifikaten) gehandelt. Die Anzahl der erlaubten Fahrten wird derart limitiert, dass die Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte gewährleistet ist. Die Wirksamkeit der Maßnahme muss im Jahr 2015 zur Zielerreichung gegeben sein, das bedeutet eine Umsetzung bis Ende Auswirkungen auf Emission und Immission Wirkung der Maßnahme abhängig von konkreter Maßnahmenumsetzung, speziell der Menge der ausgegebenen Zertifikate. Zuständige Stellen, Gebiet und Betroffene Zuständige Stelle: EU/Bund/Land Gebiet: EU-weit (im Alpenraum) Betroffene: Wirtschaft 3.8 Weitere Verkehrssteuerungsmaßnahmen Beschreibung der Maßnahme Neben den bestehenden Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen im Sanierungsgebiet ist es parallel erforderlich, auf die zukünftige Entwicklung der Emissionen Einfluss zu nehmen. Sollten bestehende Maßnahmen oder Maßnahmen, 62 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

65 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Verkehr die in diesem Programm die Grundlage für die Zielerreichung bilden nicht die entsprechenden Beiträge zur Emissionsminderung leisten können oder die getroffenen Annahmen der Szenarien abweichen (z.b. erwartetes Verkehrswachstum, Entwicklung des Dieselanteils bei Pkw, Technologiefortschritt, ), besteht die gesetzliche Verpflichtung, weitere Maßnahmen zur Zielerreichung zu treffen. Somit stellt die Beeinflussung der Verkehrsmenge die Ultima ratio des gegenständlichen Maßnahmenbündels dar. Für die zu präferierende Alpentransitbörse (siehe Kapitel ) sind noch entsprechende Vorarbeiten (Abklärung organisatorischer und unionsrechtlicher Fragen, Abstimmung zwischen EU/Bund/Land etc.) notwendig, mit welchen unmittelbar begonnen werden müsste. Nur bei rechtzeitiger Umsetzung der Alpentransitbörse kann diese den erforderlichen Beitrag zur Zielerreichung (2015) leisten. Anknüpfend an das von der Europäischen Kommission im neuen Weißbuch 14 formulierte Verlagerungsziel, wonach 30 % des Straßengüterverkehrs bis 2030 auf umweltfreundliche Verkehrsträger verlegt werden soll, ist insbesondere nachstehende Maßnahme zu setzen (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2011): Langstreckentransporte (z. B. länger als 300 km, gemäß der Definition des europäischen Weißbuchs für Verkehr), sind im Falle der Transitierung des sensiblen Alpenkorridors über den Brenner auf dem Verkehrsträger Straße nur dann zuzulassen, wenn die hierzu eingesetzten Fahrzeuge den besten verfügbaren Emissionsstandard aufweisen, andernfalls der Transport alternativ zu erfolgen hat Auswirkungen auf Emission und Immission Die Wirkung der Maßnahme ist abhängig von der konkreten Maßnahmenumsetzung, speziell der Menge der betroffenen Transporte Zuständige Stellen, Gebiet und Betroffene Zuständige Stelle: Bund/Land Gebiet: Sanierungsgebiet Betroffene: Wirtschaft 14 KOM(2011) 144 endgültig Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

66 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Industrie und Gewerbe 4 PROGRAMM INDUSTRIE UND GEWERBE Dieser Abschnitt 15 wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Gewerberecht, erstellt. Mögliche Maßnahmen für den Sektor Industrie und Gewerbe sind darüber hinaus in Anhang 4 dargestellt. 4.1 Allgemeines Industrielle und gewerbliche Emissionen in diesem Kapitel umfassen Luftschadstoffemissionen aus Anlagen, Maschinen und Geräten, deren Einsatzzweck die Güterproduktion ist. Die für Gewerbebetriebe benötigte Raumwärme wird nicht in diesem Kapitel behandelt. Dies ist insofern von Bedeutung, als das klein strukturierte Gewerbe in Tirol unter Berücksichtigung des starken Tourismusaufkommens einen erheblichen Raumwärmebedarf aufweist. In vorliegenden Untersuchungen, wie dem Emissionskataster Tirol, ist eine Aufteilung in Prozess- und Raumwärme nicht enthalten, sodass im dort ausgewiesenen Sektor Gewerbe und Industrie auch ein erheblicher Anteil für Raumwärmeerzeugung berücksichtigt ist (TIROLER LR 2009). Stickstoffdioxidemissionen im Bereich Gewerbe und Industrie entstehen für die Bereitstellung von Prozesswärme und durch den Einsatz mobiler Geräte und Maschinen. Auf Basis der rechtlichen Vorgaben zur Genehmigung industrieller und gewerblicher Anlagen (z. B. Gewerbeordnung, Abfallwirtschaftsgesetz oder Mineralrohstoffgesetz) werden Emissionen von Luftschadstoffen im Falle von Neugenehmigungen jedenfalls nach dem Stand der Technik begrenzt. 4.2 Erzeugung von Prozesswärme Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme werden emissionstechnisch in Bundesgesetzen und Verordnungen, wie dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K), der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen 1989 (LRV-K), sowie der Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV) reglementiert. Über diese Regelungen hinausgehend werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten nach dem Stand der Technik ergänzende Maßnahmen zur effizienten NO x - Minderung im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben. Die Minimierung der Stickoxidemissionen umfasst primäre Maßnahmen, wie den Einsatz NO x -armer Brenner, Abgasrückführungen oder den Einsatz schadstoffarmer Brennstoffe und sekundäre Maßnahmen, wie die selektive katalytische oder die selektive nicht-katalytische Reduktion. Durch solche technische Maßnahmen können die gesetzlich vorgegebenen Emissionsgrenzwerte deutlich unterschritten werden. Diese stringenten Vorgaben im Sinne des BREF-Dokuments Reference Document on Best Available Techniques for Large Combustion Plants (2005) 15 Gz.: IIa-544(11)/85 vom Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

67 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Industrie und Gewerbe werden in der gesamten Inntalfurche auch bei Kleinanlagen, welche deutlich unter der IPPC-Schwelle von 50 MW liegen, angewendet (EUROPEAN COMMIS- SION 2006). Für Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme werden darüber hinaus die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Ableitung der Abgase im Sinne der LRV-K umgesetzt. Durch diese Vorgaben und unter Berücksichtigung des thermischen Auftriebes werden Abgase aus industriellen Prozessen in hohe Luftschichten eingebracht, sodass sie dadurch stark verdünnt werden. Im Gegensatz dazu verbleiben bodennah emittierte Schadstoffe, vor allem während Inversionswetterlagen und Kalmen, in den untersten Schichten der Atmosphäre, in denen auch die hohen NO 2 -Belastungen auftreten. Somit tragen Maßnahmen bei bodennahen Quellen unmittelbar zur Reduktion der Immissionsbelastung bei und weisen daher mehr Immissions-Minderungspotential auf. 4.3 Industriell und gewerblich eingesetzte Offroad- und mobile Geräte Der Stand der Technik für mobile Maschinen und Geräte wird in der RL 97/68/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2010/26/EU, umgesetzt und ist somit über Vorschriften für das Inverkehrbringen dieser Maschinen und Geräte definiert. Die Emissionen dieser mobilen Maschinen und Geräte stammen wie jene aus dem Individualverkehr aus der motorischen Kraftstoffverbrennung und werden ebenfalls in sehr geringen Höhen über Grund in die Atmosphäre freigesetzt. Auf Grund der rauen Einsatzbedingungen und divergierender Prüfzyklen hinkt der Zeitplan für die Einführung neuer Motor- und Abgasbehandlungstechnologien für mobile Maschinen dem Zeitplan im Straßenverkehr hinterher. Daher werden neu in Verkehr gebrachte mobile Maschinen und Geräte erst ab 2014 vergleichbar strenge Emissionsgrenzwerte aufweisen, wie moderne Lastkraftwagen, wobei diese Werte aus heutiger Sicht ausschließlich durch den Einsatz selektiver katalytischer Abgasnachbehandlung erreichbar sein werden. Jene mobilen Maschinen und Geräte, die vor Inkrafttreten der RL 97/68/EG oder gemäß RL 97/68/EG Emissionsstufe I in Verkehr gebracht wurden, weisen erhebliche spezifische NO x -Emissionsmassenströme auf. Als Maßnahme zur Begrenzung der Emissionen kann aus technischer Sicht empfohlen werden, den Einsatz dieser mobilen Maschinen und Geräte der Emissionsstufe I oder älter im Sanierungsgebiet einzuschränken bzw. zu untersagen. Gemäß 13 Abs. 3 IG-L, hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Regelungen für die zeitliche und räumliche Verwendung und den Betrieb von mobilen technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten mit mehr als 18 kw in Sanierungsgebieten anzuordnen. Die entsprechende Verordnung wird im BMLFUW bereits erarbeitet, die Begutachtung soll im Laufe des Sommers 2011 erfolgen. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

68 Fortschreibung 9a Programm Tirol Programm Industrie und Gewerbe 4.4 Emissionsbegrenzung aus diffusen Quellen Hinsichtlich der Emissionsbegrenzung von Staub aus diffusen Quellen und der Vorgehensweise in Tirol, darf folgendermaßen Stellung genommen werden: Als diffuse Quellen werden alle Emissionen aus nicht punktförmigen gefassten Quellen bezeichnet. Beispielsweise entstehen diese diffusen Staubemissionen durch Fahrbewegungen auf befestigten und unbefestigten Straßen, bei Materialmanipulation und Transport staubender Güter, durch Abwehung von offenen und staubbeladenen Flächen oder bei der Aufbereitung (Sieben und Brechen) und Lagerung staubender Güter. Als definierten Stand der Technik zur Emissionsbegrenzung von diffusen Quellen werden in Tirol folgende Regelwerke herangezogen: 1. Stand der Technik zur Minderung staubförmiger Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen (STAATLICHES UMWELTAMT DUISBURG 2003); 2. Baustellenleitfaden Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen auf Baustellen (STMK LR 2006a). Die wesentlichen Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung können wie folgt zusammengefasst werden: 1. Reifenwaschanlagen zwischen befestigten und unbefestigten Fahrflächen, 2. Versiegelung der Fahrflächen, 3. ausreichend lange Abrollstrecken (mind. 200 m) am Betriebsgrundstück, 4. regelmäßige Reinigung der Abrollstrecke und der befestigten Fahrflächen mittels Kehrmaschinen, 5. Befeuchtung der unbefestigten Fahrwege, 6. Wassersprühnebel an Aufgabe- und Abwurfstellen von Förderbändern und Aufbereitungsanlage, 7. Lagerung von stark staubenden Gütern in Silos oder in Schüttgutboxen (vor Windangriff geschützt), 8. Einhausen von Förderbändern, 9. Sukzessive Begrünung offener Flächen, 10. Geschwindigkeitsbegrenzung, 11. organisatorische Maßnahmen. 66 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

69 Fortschreibung 9a Programm Tirol Überwachung des Fortschritts und Evaluierung 5 ÜBERWACHUNG DES FORTSCHRITTS UND EVALUIERUNG In 9a Abs. 6 IG-L ist festgelegt, dass das Programm alle drei Jahre zu evaluieren und falls erforderlich zu überarbeiten ist. Die Evaluierung muss zum Ziel haben, die Wirksamkeit und die Umsetzung des Programms und der einzelnen Maßnahmen zu überprüfen. Im Auftrag des Amtes der Tiroler Landesregierung führte das Umweltbundesamt diese Evaluierung durch (UMWELTBUNDESAMT 2011). Die Ergebnisse der Evaluierung wurden in dieser Fortschreibung des Programms berücksichtigt. Eine Evaluierung der Fortschreibung des Programms wird im Jahr 2014 auf Basis des Jahres 2013 durchgeführt. Ein wesentliches Steuerungsinstrument ist die Einführung der Alpentransitbörse. Falls die Evaluierung im Jahr 2014 ergibt, dass die Alpentransitbörse Ende 2014 nicht eingeführt werden kann, sind entsprechende alternative Maßnahmen umzusetzen. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

70 Fortschreibung 9a Programm Tirol Zusammenführung der Ergebnisse 6 ZUSAMMENFÜHRUNG DER ERGEBNISSE 6.1 Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen Von NO 2 -Grenzwertüberschreitungen im Inntal dürfte ein Bereich mit einer Breite von bis zu 300 m entlang der Inntalautobahn von Kufstein bis Landeck betroffen sein. Für den Großraum Innsbruck-Hall wird eine flächenhafte Überschreitung am gesamten Talboden abgeschätzt. Entlang der A13 dürfte die Belastung in einem Bereich bis zu einer Distanz von zumindest 40 m beiderseits der A13 sowie im Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde Schönberg über dem Grenzwert liegen. In Imst erstreckt sich das von Grenzwertüberschreitungen betroffene Gebiet entlang der Inntalautobahn A12 zwischen Roppen und Landeck. Es umfasst zudem entlang der vollständigen Länge der Imsterbergstraße einen einige 100 m breiten Streifen nördlich des Inn im Bereich der A12 und der Imsterbergstraße. Dazu können noch Gebiete in der Nähe der A12 kommen, in denen sich im untergeordneten Straßennetz hohe NO x -Emissionen mit dem Beitrag der A12 überlagern. Bei PM 10 zeigt die in den letzten Jahren deutlich niedrigere Belastung dass Überschreitungen nur noch an Belastungsschwerpunkten, z. B. im dicht verbauten Stadtgebiet an stark befahrenen Straßen in Innsbruck oder bei Bautätigkeit zu erwarten sind. Bei Pb bzw. Cd im Staubniederschlag ist es noch bis zum Jahr 2009 bzw im Bereich Brixlegg zu Überschreitungen gekommen, welche größtenteils auf einen bestimmten Industriebetrieb zurückzuführen waren. Durch Maßnahmen in diesem Betrieb konnten die Grenzwerte in den Jahren 2009 und 2010 eingehalten werden. 6.2 Verursacher der Grenzwertüberschreitungen Die vorliegenden Studien zeigen, dass beim Schadstoff NO 2 als Hauptverursacher die NO x -Emissionen aus dem Straßenverkehr anzusehen sind. In den Sanierungsgebieten in Tirol ist der Straßenverkehr für % der NO 2 -Belastung verantwortlich, an verkehrsnahen Belastungsschwerpunkten auch bis zu 95 % (siehe auch Kapitel 2.10). Die NO x -Emissionen des Straßenverkehrs stammen wiederum zum überwiegenden Teil (60 70 %) aus dem Lkw-Verkehr. Beim Schadstoff PM 10 haben neben dem Straßenverkehr hier vor allem Dieselfahrzeuge auch der Hausbrand und Emissionen aus Industrie und Gewerbe einen wesentlichen Anteil an der Luftschadstoffbelastung. Um die NO 2 -Belastung zu reduzieren, sind v. a. Maßnahmen beim Straßenverkehr notwendig. Bei PM 10 sind daneben auch noch Maßnahmen in den Bereichen Hausbrand sowie Industrie und Gewerbe erforderlich. 68 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

71 Fortschreibung 9a Programm Tirol Zusammenführung der Ergebnisse 6.3 Wirkung der Maßnahmen Die in Kapitel 3.1 bis 3.6 angeführten Verkehrsmaßnahmen 16 führen zu einer Verminderung der Emissionen auf dem hochrangigen Straßennetz in Tirol. Sie sind daher v. a. im Inntal und im Wipptal wirksam. Die in Kapitel , und dargestellten Verkehrsmaßnahmen 17 betreffen den Straßenverkehr generell und sind daher in ganz Tirol wirksam, ebenso wie die Maßnahmen auf Landes- und Gemeindeebene. Die Fortschreibung des Programms wurde unter der Prämisse erstellt, dass der NO 2 -Grenzwert auch im Belastungsschwerpunkt Vomp A12 ab dem Jahr 2015 eingehalten wird. Dies soll mit Hilfe der angeführten Maßnahmen im Verkehrsbereich, weiterer Maßnahmen im Bereich Raumwärme, Industrie und Gewerbe sowie unter den gewählten Annahmen erreicht werden. Die erforderliche Reduktion der NO 2 -Belastung setzt sich aus vier Komponenten zusammen: 1. Wirkung bisheriger Maßnahmen; 2. Fortschreibung bisheriger Maßnahmen; 3. Abstand zum Fahrbahnrand der Beurteilung der Schadstoffbelastung entsprechend Luftqualitätsrichtlinie; 4. Maßnahmenbündel Die Wirkung der vier Komponenten ist in Abbildung 27 dargestellt. NO 2 -Jahresmittelwert 2015 NO 2 -Jahresmittelwert in µg/m³ Vomp A12 ohne bisherige Maßnahmen Beurteilung nach Luftqualitäts-RL Anhang III C Fortschreiben des Maßnahmenprogramms Grenzwert Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abbildung 27: Reduktion der NO 2 -Belastung durch bestehende Maßnahmen und Reduktion durch weitere Maßnahmen an der Messstelle Vomp A12 für das Jahr Temporäres Tempolimit, Überwachung Geschwindigkeit, Nachtfahrverbot, Fahrverbot schadstoffreicher Lkw, Fahrverbot für ältere Fahrzeuge bei Schadstoffepisoden, sektorales Fahrverbot. 17 Verringerung Dieselanteil, Öffentliche Beschaffung, Abbau kontraproduktiver Förderungen, NO 2 - Emissionsgrenzwerte für Kfz Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

72 Fortschreibung 9a Programm Tirol Zusammenführung der Ergebnisse Das Maßnahmenbündel 2011 umfasst die in Kapitel 3 angeführten Verkehrsmaßnahmen sowie Maßnahmen in den Bereichen Raumwärme, Industrie und Gewerbe (Kapitel 4, Anhang) auf Landes und Gemeindeebene. Dem Maßnahmenbündel liegen neben den Maßnahmen der Kapitel 3.1 bis 3.6 auch noch folgende Annahmen zugrunde: Das sektorale Fahrverbot bleibt weiterhin bestehen; Der Anteil von Diesel-Pkw verringert sich auf 57,4 % im Jahr 2015; Die Fahrleistung aller Fahrzeuge verringert sich 2015 gegenüber 2009 um 3%. Die Verringerung des Dieselanteils kann durch fiskalische Maßnahmen auf Bundesebene erreicht werden. Das reduzierte Wachstum beim Verkehr wird durch die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans der Brenner Korridor Plattform erreicht, insbesondere der Alpentransitbörse (BCP 2009). Beim Pkw- Verkehr wird die Reduktion durch den verstärkten Ausbau des ÖV (Unterinntaltrasse Fahrplanwechsel 2012/13), sowie durch klima- und energiepolitische Maßnahmen erzielt. 6.4 Einhaltung der Grenzwerte in Tirol Da die NO 2 -Belastung in Vomp A12 den Belastungsschwerpunkt in Tirol darstellt und die Maßnahmen auch in anderen Gebieten wirksam sind, kann davon ausgegangen werden, dass die NO 2 -Belastung im übrigen Tirol jedenfalls unter dem Grenzwert liegt, falls er in Vomp A12 eingehalten wird. 6.5 Fortwirkung der getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte sind zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene, aber auch auf Bundes-, Landesund Gemeindeebene erforderlich. Diese Maßnahmen betreffen sowohl neue technologische Entwicklungen, Harmonisierung von rechtlichen Rahmenbedingungen als auch Änderungen der wirtschaftlichen Produktionsabläufe und Verhaltensänderungen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle drei Sektoren (Verkehr, Hausbrand sowie Industrie und Gewerbe) durch die zukünftige Entwicklung zu einer Reduktion der Schadstoffbelastung beitragen werden. Die Entwicklung in den genannten Sektoren ist dabei stark von nationalen, europaweiten und globalen Rahmenbedingungen abhängig. Nur beispielhaft seien hier der Anstieg der Rohölpreise, die zunehmenden Klimaschutzmaßnahmen, die Globalisierung des Warenverkehrs, der Zugang zu Rohstoffen, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sowie weltpolitische Rahmenbedingungen genannt. In einer immer enger zusammenwachsenden Welt ergeben sich somit komplexe Zusammenhänge, deren Auswirkungen kaum vorhergesagt werden können. 70 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

73 Fortschreibung 9a Programm Tirol Zusammenführung der Ergebnisse Gemäß dem Verursacherprinzip sind dabei beim Schadstoff NO 2 insbesondere im Bereich Verkehr zusätzliche Maßnahmen zu setzen, zur Reduktion der PM 10 - Belastung darüber hinaus auch noch in den Bereichen Hausbrand sowie Industrie und Gewerbe. Bei einzelnen Betrieben kann durch Einsatz von NO x -mindernden Maßnahmen eine relevante NO x -Emissionsreduktion erzielt werden. Ebenso kann durch den Einsatz von emissionsmindernden Technologien bei einzelnen Betrieben eine effektive PM 10 -Minderung erreicht werden Verkehr Angepasst an die o. a. Rahmenbedingungen können folgende Maßnahmen langfristig zur Reduktion der Schadstoffbelastungen des Verkehrs beitragen. Dabei erfolgt diese Aufzählung unabhängig von den Kompetenzen der Gebietskörperschaften, die diese Maßnahmen umzusetzen haben. a) Errichtung neuer Transportinfrastrukturen: Errichtung des Brenner Basistunnels, vollständiger Ausbau den Korridors TEN 1, vollständiger Ausbau des Korridors TEN 5, Umsetzung des S-Bahn Konzeptes im Zentralraum von Innsbruck (Inntal, Mittenwaldbahn, Wipptal), Verlängerung der Regionalbahn im Zentralraum von Innsbruck in Richtung Osten und Westen und somit Erschließung zusätzlicher Siedlungsbereiche im Inntal mit einem hochwertigen öffentlichen Verkehrsmittel, Ausbau der Stubaitalbahn zu einer modernen Regionalbahn sowie deren Verlängerung nach Neustift im Stubaital, Errichtung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch Nutzung neuer Technologien im Bereich der Seilbahntechnik (z. B. Umlaufbahnen zur Erreichung von höher gelegenen Ortsteilen bzw. Gemeinden und deren Anbindung an das Schienennetz), Errichtung neuer Terminals zur zusätzlichen Verlagerung von Gütern auf die Schiene bereits im Vorlauf zu den Alpenkorridoren, Ausbau der bestehenden Terminals zum Einsatz von längeren Zugverbänden und optimierter Ausnützung bestehender und zukünftiger Bahntrassen, Erhalt und Ausbau von Regional- und Nebenbahnen im Bereich des Güterverkehrs, verstärkte Förderung von betrieblichen Gleisanschlüssen. b) Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs: Integration von Tirol in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz, Einführung eines integrierten Taktfahrplans, Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs durch aktive Bevorrangung gegenüber dem Individualverkehr, steuerliche Vergünstigungen im Bereich der ÖV-Nutzung, wie z. B. steuerliche Absetzbarkeit des amtlichen Kilometergeldes auch bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

74 Fortschreibung 9a Programm Tirol Zusammenführung der Ergebnisse Einführung eines österreichweiten General-Abos zur Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel unter gleichzeitiger Anhebung des allgemeinen Verkehrsabsetzbetrages auf die Höhe und bei Bezug dieser Jahreskarte, kontinuierliche Verbesserung des ÖV-Angebots in Bezug auf Taktverdichtung, Umsteigerelationen, Beschleunigung sowie Qualität. c) Einsatz neuer Technologien: Verwendung von neuen Antriebssystem mit geringen Emissionen (verbesserte Hybridsysteme, Wasserstoffmotoren, Entwicklung neuer, leistungsstarker Batterien bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen, ), Verringerung des Energieeinsatzes durch Nutzung von neuen Materialien zur Gewichtseinsparung bzw. Optimierung des Luftwiderstandes, Einsatz von Computertechnologien zur Optimierung des Fahrverhaltens, Verwendung neuer Prüfverfahren zur Abbildung der tatsächlichen Emissionen und Online-Abstimmung der Motorsteuerung auf die aktuelle Emission, Erhöhung des möglichen Transportvolumens durch Einsatz verbesserter und stärkerer Antriebs- und Transporteinheiten und somit längerer Zugverbände. d) Anpassung der Rahmenbedingungen im europäischen Güter- bzw. Straßenverkehr sowie rechtliche Maßnahmen: Internalisierung der externen Kosten des Straßenverkehrs gemäß den Vorgaben der Alpenkonvention, konsequente Verlagerungspolitik zur Förderung der Schiene, Reduktion des Straßengüterverkehrs, Harmonisierung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowohl auf europäischer Ebene als auch zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern, Anpassung der steuerrechtlichen Vorschriften auf europäischer Ebene zur Verringerung der Transportentfernungen innerhalb Europas (z. B. Anpassung der Körperschaftssteuern), europaweite Einführung eines Road Pricings (fahrleistungsabhängig) zur tatsächlichen Deckung der entstehenden Kosten durch den Verkehr, optimierte Nutzung der bestehenden Infrastruktur durch Verteuerung der Fahrt während der Spitzenstunden, Prüfung von Einführung der Citymaut für hoch belastete Zentralräume, Harmonisierung der Mineralölsteuer durch EU-rechtliche Vorgaben, europaweite Ökologisierung des Steuersystems in Zusammenhang mit Entlastung des Faktors Arbeit, europaweite Harmonisierung der Straßenverkehrsordnung, insbesondere Anpassung der höchstzulässigen Geschwindigkeiten in allen Mitgliedsländern, laufend angepasstes Verbot von alten Motorklassen und parallele Förderung bei der Neuanschaffung moderner und emissionsärmerer Antriebssysteme. 72 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

75 Fortschreibung 9a Programm Tirol Zusammenführung der Ergebnisse e) Verkehrssparende Raumordnung: Reform der Wohnbauförderung unter Berücksichtigung der Bebauungsdichte und Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Koordination der Raumordnung über die Grenzen der bestehenden Kompetenzen hinweg (bundesübergreifend, Abstimmung mit Nachbarländern), konsequenter Einsatz und Umsetzung der Verkehrserregerabgabe und Förderung des öffentlichen Verkehrs durch Nutzung dieser Mittel, Stärkung der Nahversorgung und Verringerung der erforderlichen Wegstrecken im täglichen Leben, Förderung der Betriebsansiedlung entlang von Schienennetzen. f) Änderungen in der Transportlogistik sowie von Produktionsabläufen: Verringerung von Leerfahrten durch Einführung eines europaweiten Road Pricings ab 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, Verringerungen von Leerfahrten durch verstärkten Einsatz von Telematik und Logistikoptimierungen, Umstellung aller Transportcontainer auf ein einheitliches Transportcontainersystems zur erleichterten Transportierbarkeit unabhängig vom Verkehrsmittel, verstärkte Nutzung von regionalen Rohstoffen und Arbeitskräften. g) Langfristige Änderung des Mobilitätsverhaltens sowie Fortsetzung des Mobilitätsprogramms: Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen des zunehmenden Pkw-Verkehrs, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, Entwicklung, Förderung und Umsetzung eines nachhaltigen Tourismusund Freizeitverkehrs sowohl im Bereich des An- und Abreiseverhaltens als auch während des Aufenthaltes, Erhöhung des Stellenwertes von nachhaltigen Verkehrsmitteln durch langfristige Imageförderung, Errichtung eines Landesradverkehrsnetzes auf Basis des Landesstraßengesetzes sowie Umsetzung des bundesweiten Masterplans Radverkehr, fortgesetzte und verstärkte Förderung von Gemeinden bei der Umsetzung von Verkehrssparmaßnahmen, Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen zur Schaffung eines rad- und fußgängerfreundlichen Verkehrsklimas. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

76 Fortschreibung 9a Programm Tirol Zusammenführung der Ergebnisse Gewerbe und Industrie In vielen Bereichen der Industrie und des Gewerbes wurden bereits große Vorarbeiten geleistet. Unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung sowie der wirtschaftlichen Rentabilität von Produktions- und Transportketten in Hinblick auf höhere Energiekosten und Einhaltung von Klimaschutzzielen ergeben sich jedoch auch in diesem Sektor maßgebliche Reduktionspotenziale: a) Änderung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Die zunehmend steigenden Energiekosten werden bei Produktionsunternehmen zur Umstellung auf energiesparende Prozesse und damit geringeren Emissionen führen. Die Erreichung von Klimaschutzzielen erfordert die Optimierung der wirtschaftlichen Kreisläufe in Bezug auf den Energieeinsatz. Der zunehmende Einsatz von Sonnen-, Wind- und Wasserenergie ermöglicht den verringerten Einsatz von schadstoffreicheren Energieträgern. Die globale Zusammenführung der Wirtschafts- und Produktionskreisläufe bedingt eine Rationalisierung und Optimierung bei den eingesetzten Rohstoffen und Energieträgern zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. b) Einsatz verbesserter Technologien: Sowohl im Bereich des Energieeinsatzes als auch bei neuen Filter- und Reinigungssystemen werden durch verbesserte Technologien Reduktionen bei den Emissionen erwartet Hausbrand Im Bereich Hausbrand ist ausgehend von technologischen Neuerungen, der fortlaufend angepassten Wohnbauförderung sowie Weiterführung der rechtlichen Grundlagen (z. B. Tiroler Bauordnung) im Bereich des Standes der Technik ebenfalls mit zusätzlichen Einsparungen im Bereich von NO x - und PM 10 - Emissionen zu rechnen. 74 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

77 Fortschreibung 9a Programm Tirol Angaben gemäss Anhang XV Luftqualitätsrichtlinie 7 ANGABEN GEMÄSS ANHANG XV LUFTQUALITÄTSRICHTLINIE Gemäß 9a Abs. 3 IG-L sind im Programm Angaben gemäß Anhang XV Z 7 bis 9 der Luftqualitätsrichtlinie aufzunehmen. Anhang XV Z 7 bis 9 dieser Richtlinie lautet: Ziffer 7. Angaben zu den bereits vor dem 11. Juni 2008 durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben, örtliche, regionale, nationale und internationale Maßnahmen, festgestellte Wirkungen. Ziffer 8. Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben, Auflistung und Beschreibung aller im Vorhaben genannten Maßnahmen, Zeitplan für die Durchführung, Schätzung der zu erwartenden Verbesserung der Luftqualität und der für die Verwirklichung dieser Ziele vorgesehenen Zeitraum. Ziffer 9. Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben. ad Ziffer 7: Als Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene, die bereits vor Juni 2008 durchgeführt wurden sind zu nennen: Im Bereich Verkehr: Sektorales Fahrverbot (Verbot des Transports bestimmter, nicht verderblicher Güter im Fernverkehr, LGBl. 92/2007, 84/2008, 49/2009, 93/2011), Fahrverbot für ältere (Euro 0 und 1), schadstoffreiche Schwerfahrzeuge (LGBl. 90/2006), Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t auf der A12 zwischen Kufstein und Zirl (LGBl. 64/2010, 84/2009, 66/2008, LGBl. 91/2006, BGBl. II 349/2002, II 278/2003), variable Geschwindigkeitsbeschränkung für Pkw auf der A12 (LGBl. 72/2007, i.d.f. 36/2011), Ökopunkteregelung 1993 (mit Fahrtenobergrenze und Anreiz zur Verwendung von Lkw mit niedrigen COP-Werten), RoLa-Einführung 1989 und -Förderung, Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Nacht, erhöhte Lkw-Nachtmaut auf der A13 (seit 1. Februar 1996), Lkw-Nachtfahrverbot für nicht lärmarme Lkw auf der A13. Im Bereich Hausbrand: Luftreinhaltegesetz (LGBl. 68/1973 i.d.g.f), Kundmachung des Landeshauptmannes betr. die Vereinbarung Art. 15a B-VG über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungsanlagen (LGBl. 51/1995), Festsetzung von Immissionsgrenzwerten und des höchstzulässigen Schwefelgehaltes fester Brennstoffe (LGBl. 5/1977), Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

78 Fortschreibung 9a Programm Tirol Angaben gemäss Anhang XV Luftqualitätsrichtlinie Gesetz vom 5. Juli 1977 über die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Ölfeuerungsanlagen sowie von Anlagen zur Lagerung von Heizöl (Ölfeuerungsgesetz, LGBl. 43/1977), Gesetz vom 4. Juli 1978, mit dem eine Feuerpolizeiordnung erlassen wird (Tiroler Feuerpolizeiordnung, LGBl. 47/1978), Verordnung der Landesregierung vom 13. April 1982, mit der nähere Bestimmungen über die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Ölfeuerungsanlagen sowie von Anlagen zur Lagerung und Leitung von Heizöl erlassen werden (Ölfeuerungsverordnung, LGBl. 28/1982), Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1987, mit der die Verordnung über die Festsetzung von Immissionsgrenzwerten und des höchstzulässigen Schwefelgehaltes fester Brennstoffe geändert wird (LGBl. 68/1987), Gesetz vom 23. Mai 1984, mit dem das Ölfeuerungsgesetz geändert wird (1. Ölfeuerungsgesetz-Novelle) und der hierin im Artikel 1. 2.(2) vorgesehenen (LGBl. 46/1984), Verordnungsermächtigung, dass die Gemeinde den Schwefelgehalt von Heizölen herabsetzen kann, Kundmachung des Landeshauptmannes vom 5. November 1986 betreffend die Vereinbarung gem. Art. 15a BV-G, mit der die Vereinbarung über den höchstzulässigen Schwefelgehalt im Heizöl geändert wird (LGBl. 42/1986), Gesetz vom 6 Mai 1986, mit der das Ölfeuerungsgesetz geändert wird (2. Ölfeuerungsgesetz-Novelle, LGBl. 26/1986), Kundmachung des Landeshauptmannes vom 14. September 1987 betreffend die Vereinbarung über die Festlegung von Immissionsgrenzwerten und über Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Umwelt (LGBl 52/1987), Gesetz vom 21. März 1990, mit der das Ölfeuerungsgesetz geändert wird (3. Ölfeuerungsgesetz-Novelle, LGBl. 26/1990), die Gasversorgung wurde in den letzten Jahren verstärkt ausgebaut, im Rahmen der Wohnbauförderung wurde (und wird) der Austausch von alten Kesseln auf emissionsärmere Heizungsanlagen gefördert. Die Maßnahmen auf nationaler Ebene der Vergangenheit sind z. B. im NEC- Programm und der Klimastrategie, beide aus dem Jahr 2002, dargestellt (BMLFUW 2002a, b). Die Klimastrategie wurde im Jahr 2005 evaluiert und im März 2007 angepasst (BMLFUW 2007, ÖSTERREICHISCHE ENERGIEAGENTUR & UMWELTBUNDESAMT 2005). Weitere Maßnahmen außerhalb dieser Programme wären (UMWELTBUNDESAMT 2008): Förderungsprogramme der Länder für energiesparende Maßnahmen im Wohnungsneubau und in der Sanierung, samt teils spezieller Förderungen für erneuerbare Energieträger für Heizung und Warmwasserbereitung; Förderungsschwerpunkte der Länder für den Umweltverbund, insbesondere zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs; Mit der Novelle des Ökostromgesetzes (VO BGBl. I Nr. 114/2008) wurde vornehmlich eine weitere Forcierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern über einen optimierten Einsatz an Fördermitteln angestrebt. Durchführungsgesetze der Länder; 76 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

79 Fortschreibung 9a Programm Tirol Angaben gemäss Anhang XV Luftqualitätsrichtlinie Anhebung der Mineralölsteuern 1995, Einführung von Energieabgaben auf Erdgas und Elektrizität 1996; Erhöhung der Normverbrauchsabgabe für Pkw 1996; teilweise Zweckbindung der Erträge aus den Energieabgaben für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen (Ertragsanteile der Länder); allgemeine Autobahn-Benützungsgebühr (Vignette) für Pkw; Verordnungen nach 82 Gewerbeordnung zur Vorschreibung von Emissionsgrenzwerten und Anforderungen an den Stand der Technik (Anlagen zur Erzeugung von Eisen- und Stahl (BGBl. II Nr. 290/2007, geändert mit BGBl. II Nr. 38/2010), Sinteranlagen (BGBl. II 1997/163), Anlagen zur Erzeugung von Nichteisenmetallen (BGBl. II Nr. 86/2008), Gießereien (BGBl. 1994/447), Anlagen zur Ziegelerzeugung (BGBl. 1993/720), Anlagen zur Gipserzeugung (BGBl. 1993/717), Anlagen zur Zementerzeugung (BGBl. II Nr. 60/2007, geändert mit BGBl. II Nr. 38/2010)); Festlegung von Emissionsgrenzwerten im Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen (BGBl. 1998/380 i.d.f. BGBl. I 2002/65), in der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen (BGBl. 1989/19 i.d.f. BGBl. II 2002/389) und in der Feuerungsanlagen-Verordnung (BGBl. II 1997/331); Festlegung von Emissionsgrenzwerten für die Abfallverbrennung und -mitverbrennung; Maßnahmen zur Verbesserung der Schienenverkehrsinfrastruktur und der Infrastruktur für den kombinierten Verkehr, Förder- und Forschungsprogramme im Bereich Logistik, Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Bahnunternehmen, Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs, Forcierung umweltfreundlicher Verkehrsträger im Berufs- und Freizeitverkehr sowie im Tourismus u. v. m; Frühzeitige Einführung von schwefelfreien Kraftstoffen; dazu wurde u. a. im Jahr 2003 eine Vereinbarung zwischen OMV und dem BMLFUW getroffen; Frühzeitige Einführung von Biokraftstoffen; Novellierung der Normverbrauchsabgabe zur stärkeren Berücksichtigung der Emissionen von Neufahrzeugen; Mit 1. Juli 2007 sind höhere Steuersätze für Kraftstoffe in Kraft getreten (vgl. 3 (1) Mineralölsteuergesetz 1995). Der Preisunterschied zwischen Österreich und den Nachbarländern hat sich damit etwas verringert, der preisbedingte Kraftstoffexport (Tanktourismus) konnte damit allerdings nicht signifikant verringert werden; Im Rahmen von klima:aktiv mobil ( wurden sieben Aktions- und Beratungsprogramme gestartet, um Wege in Zukunft vermehrt umweltverträglich zurückzulegen und Betriebe, öffentliche Einrichtungen sowie Gemeinden zu motivieren, aktiv Beiträge zum Klimaschutz im Verkehr zu leisten. Auch wurden in klima:aktiv Aktions- und Beratungsprogramme in den Bereichen Erneuerbare Energie, Bauen & Sanieren sowie Energiesparen gestartet; Zum Schutz der Umwelt durch Vermeidung und Verringerung von Belastungen in Form von Luftverunreinigungen, klimarelevanten Gasen, Lärm und Abfällen werden im Rahmen der Umweltförderung Inland (UFI) Investitionsmaßnahmen der Unternehmen gefördert (Umweltförderungsgesetz, UFG). Dies betrifft vor allem den Bereich Einsatz erneuerbarer Energieträger und effiziente Energienutzung aber auch Partikelfilter für Lkw und Baumaschinen. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

80 Fortschreibung 9a Programm Tirol Angaben gemäss Anhang XV Luftqualitätsrichtlinie Über die Wirkung einzelner Maßnahmen liegen mit Ausnahme einzelner Verkehrsmaßnahmen keine Informationen vor, in ihrer Gesamtheit haben diese dennoch zu einer Emissionsreduktion bei den wichtigsten Schadstoffen geführt. Eine Beschreibung der Emissionstrends ist im Bericht Luftschadstoff-Trends in Österreich , bzw. in Emissionstrends zu finden (UM- WELTBUNDESAMT 2004b, 2011c, 2011d). In Abbildung 28 sind die Emissionstrends einiger Schadstoffe für die Jahre 1980 bis 2009 angeführt. SO 2, NO x, NMVOC Emissionen in kt SO2 2 NOx x NMVOC Quelle: UMWELTBUNDESAMT 2004b, 2011c, 2011d) Abbildung 28: Entwicklung der Emissionen einiger Luftschadstoffe von 1980 bis 2009 (1980 bis 1989: UMWELTBUNDESAMT 2004b, 1990 bis 2009: UMWELTBUNDESAMT 2011c, 2011d; ohne Kraftstoffexport). Ein Überblick über Maßnahmen auf internationaler Ebene ist z. B. in dem Bericht Assessment of the Effectiveness of European Air Quality Policies and Measures oder in einem Bericht der EEA über Impact of selected policy measures on Europe's air quality zu finden (MILIEU 2004, EEA 2010). Auf diese wird daher an dieser Stelle nicht näher eingegangen. ad Ziffer 8: Bereits umgesetzte Maßnahmen-Verordnungen sowie eine kurze Beschreibung des Aktionsprogramms des Landes Tirol sind in Kapitel 2.12 zu finden. Die Maßnahmen, die im Rahmen dieses Programms vorgesehen sind, sind in Kapitel 3 dargestellt. Konkrete Maßnahmen für den Bereich Industrie und Gewerbe werden im endgültigen Programm, für die Bereiche Hausbrand und Bauwirtschaft im Anhang zum Programm veröffentlicht. Auf lokaler Ebene wurden in der Stadt Innsbruck folgende Maßnahmen im Bereich Verkehr umgesetzt: Verlängerung und Ausbau der Straßenbahnlinie 3; Laufender Ausbau des Radnetzes und der notwendigen Infrastruktur; 78 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

81 Fortschreibung 9a Programm Tirol Angaben gemäss Anhang XV Luftqualitätsrichtlinie Topticket: um 40 % verbilligtes Ganzjahresticket für MitarbeiterInnen aller Unternehmen und Institutionen, die einen Topticket-Kooperationsvertrag mit den IVB eingehen; Verschiedene Maßnahmen zur verstärkten Nutzung des ÖV bei Veranstaltungen (Kombitickets, Shuttle-Services); Park-Begünstigung emissionsarmer Fahrzeuge: Seit 1. Juni 2010 gibt es in Innsbruck eine Park-Begünstigung für Gas-, Elektro- und Hybridautos; Nachrüstung und Umstellungen diverser Fuhrparks; Optimierung des Winterdienstes; Weitere Maßnahmen: Carsharing Kooperation, Mobilitätsworkshops für SeniorInnen, Schnuppertickets. Für den Bereich Hausbrand, Industrie und Gewerbe wird beginnend mit Herbst 2009 von der Stadt Innsbruck ein Energieentwicklungsplan (IEP) ausgearbeitet, mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energieträger zu erhöhen. Bei städtischen Gebäuden der Innsbrucker Immobilien GmbH (IIG) werden laufend mehrere Heizzentralen saniert, wodurch sich in Summe eine Einsparung von MWh/a Erdgas ergibt. Auf nationaler Ebene sind aktuelle Maßnahmen im NEC-Programm sowie in der Anpassung der Klimastrategie 2007 zu finden (BMLFUW 2006, 2007, BUNDES- REGIERUNG 2010). Ebenso sind die Bundes-Luftreinhaltemaßnahmen der Jahre 1996 bis 2007 in einem Bericht zusammengestellt (UMWELTBUNDESAMT 2008). ad Ziffer 9: Als vordringliche langfristige Maßnahmen wären die Errichtung des Brennerbasistunnels 18 sowie die in Kapitel 3 angeführten Maßnahmen auf EU- Ebene zu nennen. In Innsbruck werden in den kommenden Jahren weitere Ausbaumaßnahmen bei Straßenbahnen und Regionalbahnen durchgeführt (IVB 2011, STADTMAGIS- TRAT INNSBRUCK 2011). Vorgesehen sind (Abbildung 29): Errichtung der Straßenbahnlinie O; Verlängerung der Straßenbahnlinie O nach Rum; Regionalbahnkonzept Rum Völs Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

82 Fortschreibung 9a Programm Tirol Angaben gemäss Anhang XV Luftqualitätsrichtlinie Abbildung 29: Regionalbahn und Tramkonzept Innsbruck ( IVB 2011). Weitere Maßnahmen sind: Aufbau eines Fahrradverleihsystems sowohl für die Allgemeinheit als auch für den Stadtmagistrat ist geplant; Weiterer Ausbau von Park & Ride-Anlagen; Weitere Umstellungen des Fuhrparks. 80 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

83 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis 8 LITERATURVERZEICHNIS BCP Brenner Corridor Platform (2009): Aktionsplan Brenner Vorrangiges Vorhaben Nr. 1 Eisenbahnachse Berlin-Verona/Mailand-Bologna-Neapel-Messina- Palermo. Roma. BKA Bundeskanzleramt (2006): Stellungnahme der Republik Österreich zum Auskunftsersuchen der Kommission vom 27. September 2006 und zum Ergänzenden Auskunftsersuchen der Kommission vom 13. Dezember 2006 betreffend Aktionsprogramm des Landes Tirol zur Verbesserung der Luftgüte Teilprogramm Verkehr Maßnahmenbündel (GZ BKA-VV.C-320/03/0007-V/A/8/2006). BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (2002a): Österreichs Programm zur Einhaltung der nationalen Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe Statusbericht Wien. BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (2002b): Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels. Klimastrategie 2008/2012. Vom Ministerrat angenommen am 18. Juni Wien. BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (2006): Bericht zum österreichischen Programm zur Einhaltung der nationalen Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe. Wien. BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (2007): Anpassung der Klimastrategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto- Ziels Vorlage zur Annahme im Ministerrat am 21. März Wien. BUNDESREGIERUNG (2010): Programm der österreichischen Bundesregierung zur Einhaltung der nationalen Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe gemäß 6 Emissionshöchstmengengesetz-Luft. BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (2001a): Luftschadstoff- Emissionen von Straßenbaustellen, Teil II: Aerosole und Partikel, BUWAL Umwelt-Materialien Nr BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (2001b): Luftreinhaltung bei Bautransporten VU-5021-D. BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (2002): Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen. COHEN, A. J.; ANDERSON, H. R.; OSTRO, B.; PANDEY, K. D.; KRZYZANOWSKI, M.; KÜNZLI, N.; GUTSCHMIDT, K.; POPE, C. A.; ROMIEU, I.; SAMET, J. M. & SMITH, K. (2004): Mortality impacts of urban air pollution. In: Ezzati M., Lopez A. D., Rodgers A., Murray C. J. L., eds. Comparative quantification of health risks: global and regional burden of disease attributable to selected major risk factors. Geneva, World Health Organization, Vol. 2. EUROPEAN COMMISSION (2005). Impact Assessment of the Thematic Strategy and the CAFE Directive (SEC(2005) 133). EUROPEAN COMMISSION (2006): Integrated Pollution Prevention and Control. Reference Document on Best Available Techniques for Large Combustion Plants. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2009): Hochbau Umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen (GPP) Produktblatt. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

84 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis EUROPÄISCHE KOMMISSION (2011): Weißbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem. KOM(2011) 144 endgültig. EEA European Environment Agency (2010): Impact of selected policy measures on Europe's air quality. EEA Report No 8/2010. Copenhagen. EXPERTENGESPRÄCHE (2005): Optionen zur Verminderung der PM 10 -Belastung in Österreich. Expertengespräche zum Thema Feinstaub gemäß Beschluss der Landesumweltreferentenkonferenz vom 16. Juni 2005: Zusammenfassung der Sitzungen vom 12. Juli, 2. August 2005 und 5. September FULLER, G. W. (2004): The impact of local fugitive PM 10 from building works and road works on the assessment of the European Union Limit Value, Atmospheric Environment 38 (2004): FVT Forschungsgesellschaft für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik GmbH (2003a): A12 Inntalautobahn Beurteilung der Luftschadstoffbelastung durch die A12 im Bereich Vomp. Teil I: Emissionen. Report Nr. FVT-25/03/Haus Em von Erstellt im Auftrag der Wirtschaftskammer Tirol. Graz FVT Forschungsgesellschaft für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik GmbH (2003b): A12 Inntalautobahn Beurteilung der Luftschadstoffbelastung durch die A12 im Bereich Vomp. Teil II: Immissionen. Bericht Nr. FVT-24/03/Öt V&U 03/10/6300 vom Erstellt im Auftrag der Wirtschaftskammer Tirol. Graz GREATER LONDON AUTHORITY (2006): The control of dust and emissions from construction and demolition. London Best Practice Guide. Mayor of London. IFZ Interuniversitäres Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur (2010): Österreichischer Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. IVB Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (2011): Ausbau des Straßenbahnsystems Innsbruck Verlängerung Straßenbahnlinie 3. Innsbruck. MILIEU (2004): Assessment of the Effectiveness of European Air Quality Policies and Measures Final Report under contract to the European Commission s DG Environment, Directorate C (Contract Number B4-3040/2003/365967/MAR/C1). Milieu Ltd, the Danish National Environmental Research Institute and the Center for Clean Air Policy, Brussels. MONITRAF (2005): Köll, H.: Entwicklung des transalpinen Güterverkehrs: Versuch einer Differenzierung. MONITRAF (2006): Köll, H. & Bader, M.: Alpenquerender Straßengüterverkehr, Umwegfahrten in Westösterreich und Schweiz, Schlussbericht Juli 2006, Amt der Tiroler Landesregierung. MOSTLER, W. (2006): Untersuchungen zur Staubausbreitung der mineralrohstofferzeugenden Industrie. ÖKO-INSTITUT (2004a): Quack, D. et al.: Ökobilanz des Winterdienstes in den Städten München und Nürnberg Stadt München Endbericht. Freiburg. ÖKO-INSTITUT (2004b): Quack, D. et al.: Ökobilanz des Winterdienstes in den Städten München und Nürnberg Stadt Nürnberg Endbericht. Öko-Institut Freiburg. 82 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

85 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis ÖKOSCIENCE (2001): Thudium, J.; Siegrist, F. & Maly, P.: Beiträge zu einer immissionsklimatisch abgestützten Lenkung der Verkehrsströme auf der Inntalautobahn. Oekoscience AG Zürich. ÖKOSCIENCE (2002): Thudium, J.: Einhaltung der Grenzwerte für das NO 2 -Jahresmittel an der Messstelle Vomp: Szenarien der zukünftigen Entwicklung des Schweren Güterverkehrs Im Auftrag der Tiroler Landesregierung. Oekoscience AG Zürich. ÖKOSCIENCE (2006): Thudium, J.: Lufthygienische Auswirkungen der Zukunftsszenarien für die Verkehrsentwicklung auf der Inntalautobahn A12, vom Oekoscience AG Chur. ÖKOSCIENCE (2007): Thudium, J.: Evaluation Tempo 100 auf der Unterinntalautobahn im Winter 2006/07 Teil1. Oekoscience AG Chur. April Studie im Auftrag der Tiroler Landesregierung. ÖKOSCIENCE (2010): Thudium, J. & Chélala, C.: Evaluation des flexiblen Tempolimits auf den drei Strecken der A12 bei Vomp, Kundl und Imst von Mai 2009 bis April Oekoscience AG Chur. ÖKOSCIENCE (2011): Thudium, J.: Szenarien der Verkehrsentwicklung auf der A12 im Unterinntal für Fristerstreckungsantrag für die Einhaltung der NO 2 -Grenzwerte. Basis Immissionsmessstelle Vomp. Oekoscience AG Chur V ÖSTERREICHISCHE ENERGIEAGENTUR & UMWELTBUNDESAMT (2005): Evaluierungsbericht zur Klimastrategie Österreichs. 22. Juli Wien. PISCHINGER, R. (2000): Emissionen des Off-Road-Verkehrs im Bundesgebiet Österreich für die Bezugsjahre 1990 bis 1999, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik, TU-Graz, Bericht Nr. Pi-67/2000 Haus-10/679. STAATLICHES UMWELTAMT DUISBURG (2003): Stand der Technik zur Minderung staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen (Umsetzung der Ziffer TA Luft in der Praxis) basierend auf den Erfahrungen des Staatlichen Umweltamtes Duisburg. Duisburg. STADTMAGISTRAT INNSBRUCK (2011): NO 2 -Situation in Innsbruck: Bereits getroffene und/oder derzeit in Umsetzung befindliche Maßnahmen der Stadt Innsbruck und stadtnaher Betriebe Zusammenfassung; Stand Mai Schreiben vom STMK LR Amt der Steiermärkischen Landesregierung (2006a): Baustellenleitfaden Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen auf Baustellen. STMK LR Amt der Steiermärkischen Landesregierung (2006b): Winterdienstleitfaden Wege zur Feinstaubreduktion bei der Straßenstreuung. Amt der Steiermärkischen Landesregierung und Wirtschaftsbetriebe der Stadt Graz. TIROLER LR Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Waldschutz (2001): Egger, W. & Weber, A.: Statuserhebung nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-Luft, BGBl. I 1997/115). NO 2 -Grenzwertüberschreitungen in Vomp, Innsbruck-Andechsstrasse und Hall. Innsbruck. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

86 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis TIROLER LR Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Waldschutz (2003): Weber A. & Egger, W.: Statuserhebung nach Immissionsschutzgesetz Luft (IG-Luft, BGBl. I 1997/115 i.d.g.f.). Überschreitung des NO 2 -Jahreswertes 2002 an der Messstelle Vomp/Raststätte A12. Innsbruck. TIROLER LR Amt der Tiroler Landesregierung (2005): Aktionsprogramm des Landes Tirol zur Verbesserung der Luftgüte Stand: Oktober TIROLER LR Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Waldschutz (2006a): Luftgüte in Tirol. Bericht über das Jahr 2005 gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft und Verordnung über das Messkonzept zum IG-L. Innsbruck. TIROLER LR Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Waldschutz (2007a): Luftgüte in Tirol Bericht über das Jahr 2006 gemäß Immissionsschutzgesetz Luft und Verordnung über das Messkonzept zum IG-L. Innsbruck. TIROLER LR Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Waldschutz (2007b): Statuserhebung betreffend NO 2 -Grenzwertüberschreitung in Mutters/Gärberbach in den Jahren 2004/2005 (gem. Immissionsschutzgesetz Luft, BGBl. I 1997/115 i.d.g.f.). Überarbeitet Juni Erstellt vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Waldschutz. Innsbruck. TIROLER LR Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Wasser-, Forst- und Energierecht (2007c): Tiroler Energiestrategie Grundlage für die Tiroler Energiepolitik. Innsbruck. TIROLER LR Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Geoinformation (2009): Emissionskataster Tirol. Grundlagen und Ergebnisse. Basisjahr Innsbruck. TIROLER LR Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Verkehrsplanung (2011): Verkehr in Tirol Bericht Innsbruck. TIROLER LR Amt der Tiroler Landesregierung (2011a): Flächenhafte Darstellung der PM 10 - und NO 2 -Belastung in Tirol. Entwurf. Innsbruck. UCS Union of Concerned Scientists (2006): Don Adair: Digging Up Trouble. The Health Risks of Construction Pollution in California. Cambridge, MA. ULI Urbane Luft Initiative (2005): Emissionen im Bauwesen. Vortrag auf der Fachtagung Bauen & Luftschadstoffe, 29. November Wien. UMWELTBUNDESAMT (2003): Spangl, W. & Nagl, C: Statuserhebung betreffend Überschreitungen des IG-L Grenzwertes für PM 10 und Schwebestaub an der Messstelle Lienz Amlacherkreuzung im Jahr Studie im Auftrag der Tiroler Landesregierung. Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2004a): Baumann, R.; Spangl, W.; Nagl, C.; Sterrer, R. & Fröhlich, M.: Statuserhebung betreffend Überschreitungen der IG-L-Grenzwerte für PM 10 und Schwebestaub, Blei und Cadmium im Staubniederschlag im Inntal, 2002; im Auftrag des Amtes der Tiroler Landesregierung. Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2004b): Anderl, M.; Gager, M.; Gugele, B.; Huttunen, K.; Kurzweil, A.; Poupa, S.;, Ritter, M.; Wappel, D. & Wieser, M.: Luftschadstoff-Trends in Österreich Diverse Publikationen, Bd. DP Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2005a): Spangl, W.; Nagl, C. & Schneider, J.: Statuserhebung zur PM 10 -Belastung in Imst. PM 10 -Grenzwertüberschreitung an der Messstelle Imst Imsterau im Jahr Studie im Auftrag der Tiroler Landesregierung. Umweltbundesamt, Wien. 84 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

87 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis UMWELTBUNDESAMT (2005b): Nagl, C.; Spangl, W. & Schneider, J.: Statuserhebung betreffend NO 2 -Grenzwertüberschreitungen in Imst im Jahr 2004 sowie Ergänzung der Statuserhebung für PM 10 -Grenzwertüberschreitungen Studie im Auftrag der Tiroler Landesregierung. Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2005c): Nagl, C.; Schneider, J.; Spangl, W.; Fröhlich, M.; Baumann, R.; Lorbeer, G.; Trimbacher, C.; Placer, K.; Ortner, R.; Kurzweil, A.; Lichtblau, G.; Szednyj, I.; Böhmer, S.; Pölz, W.; Wiesenberger, H.; Winter, B.; Zethner, G. & Fohringer, J.: Schwebestaub in Österreich Fachgrundlagen für eine kohärente österreichische Strategie zur Verminderung der Schwebestaubbelastung. Berichte, Bd. BE Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2007): Nagl, C.; Spangl, W.; Lichtblau, G.; Ibesich, N.; Winter, B.; Böhmer, S. & Storch, A.: Programm nach 9a IG-L für das Bundesland Tirol. Erstellt vom Umweltbundesamt im Auftrag des Amtes der Tiroler Landesregierung. Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2008): Gallauner, T.; Ibesich, I.; Jöbstl, R.; Krutzler, T.; Nagl, C.; Storch, A. & Zethner, G.: Bundesmaßnahmen zur Luftreinhaltung Grundlagen für Programme gemäß 9a IG-L. Unveröffentlicht. Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2009): Nagl, C.; Krois, F. & Fössl, H.: Luftschadstoffreduktion bei Baustellen. Grundlagen für Anforderungen an öffentliche Bauausschreibungen. Reports, Bd. REP Umweltbundesamt. Wien. UMWELTBUNDESAMT (2010): Anderl, M.; Gangl, M.; Göttlicher, S.; Köther, T.; Muik, B.; Schodl, B.; Pazdernik, K.; Poupa, S.; Stranner, S. & Zechmeister, A.: Emissionstrends Ein Überblick über die österreichischen Verursacher von Luftschadstoffen (Datenstand 2010). Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2010a): Köther, T.; Anderl, M.; Muik, B.; Pazdernik, K.; Poupa, S. & Stranner, G.: Austria s Informative Inventory Report Submission under the UNECE Convention on Long-range Transboundary Air Pollution. Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2010b): Anderl, M.; Böhmer, S.; Köther, T.; Krutzler, T.; Muik, B.; Poupa, S.; Schachermayer, E.; Schodl, B.; Sporer, M.; Storch, A.; Wiesenberger, H. & Zechmeister, A.: Austria s national air emission projections Submission under the UN/ECE Convention on Long-range Transboundary Air Pollution. Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2010c): Anderl, M.; Göttlicher, S.; Köther, T.; Pazdernik, K.; Poupa, S.; Purzner, M.; Stranner, S. & Zechmeister, A.: Austria s Annual Air Emission Inventory Submission under National Emission Ceilings Directive 2001/81/EC. Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2010d): Nagl, C.; Spangl, W.; Lichtblau, G.; Ibesich, N.; Winter, B.; Böhmer, S. & Storch, A.: Programm nach 9a IG-L für das Bundesland Tirol Aktualisierung Industrie & Gewerbe. Erstellt vom Umweltbundesamt im Auftrag des Amtes der Tiroler Landesregierung. Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

88 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis UMWELTBUNDESAMT (2010e): Anderl, M.; Gangl. M.; Ibesich, N.; Pazdernik, K.; Purzner, M. & Zechmeister, A.: Bundesländer Luftschadstoff-Inventur Regionalisierung der nationalen Emissionsdaten auf Grundlage von EU-Berichtspflichten (Datenstand 2010). Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2011): Ibesich, N.; Kranzl, S.; Kurzweil, A.; Nagl, C.; Storch, A. & Zechmeister, A.: Evaluierung des 9a-Programm Tirol. Im Auftrag des Amtes der Tiroler Landesregierung. Reports, REP Umweltbundesamt, Wien. In Ausarbeitung. UMWELTBUNDESAMT (2011a): Anderl, M.; Freudenschuß, A.; Göttlicher, S.; Köther, T.; Lampert, C.; Pazdernik, K.; Poupa, S.; Purzner, M.; Schwaiger, E.; Stranner, G.; Weiss, P.; Zechmeister, A. & Zethner, G.: Austria s Annual Greenhouse Gas Inventory Submission under Decision 280/2004/EC. Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2011b): Anderl, M.; Bednar, W.; Gössl, M.; Göttlicher, S.; Gugele, B.; Ibesich, N.; Jöbstl, R.; Köther, T.; Kuschel, V.; Lampert, C.; Neubauer, C.; Pazdernik, K.; Poupa, S.; Purzner, M.; Riegler, E.; Schneider, J.; Seuss, K.; Sporer, M.; Stranner, G.; Storch, A.; Weiss, P.; Wiesenberger, H.; Winter, R.; Zechmeister A. & Zethner, G.: Klimaschutzbericht Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2011c): Anderl, M.; Gangl, M.; Göttlicher, S.; Köther, T.; Pazdernik, K.; Poupa, S.; Purzner, M.; Stranner, S. & Zechmeister, A.: Emissionstrends Ein Überblick über die österreichischen Verursacher von Luftschadstoffen (Datenstand 2011). Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. UMWELTBUNDESAMT (2011d): Anderl, M.; Haider, S.; Köther, T.; Pazdernik, K.; Purzner, M.; Stranner, G.; Poupa, S.; Wieser, M. & Zechmeister, A.: Austria s Informative Inventory Report (IIR) Submission under the UNECE Convention on Longrange Transboundary Air Pollution. Reports, Bd. REP Umweltbundesamt, Wien. WERTHMANN, M. (2006): Studie zum Beitrag der MinRoG Betriebe an der Immissionsbelastung. WHO World Health Organization (2004): Health Aspects of Air Pollution. Results from the WHO Project Systematic Review of Health Aspects of Air Pollution in Europe. E WHO Europe. WHO World Health Organization (2006): Air quality guidelines global update WHO Regional Publications EUR/07/ WHO Regional Office for Europe, Copenhagen. EPA United States Environmental Protection Agency (2009): Integrated Science Assessment for Particulate Matter. EPA/600/R-08/139F. Research Triangle Park, NC. WINIWARTER, W.; TRENKER, C. & HÖFLINGER, W. (2001): Österreichische Emissionsinventur für Staub; Studie im Auftrag des Umweltbundesamt, ARC-S Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

89 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis Rechtsnormen und Leitlinien 1. Tochterrichtlinie (RL 1999/30/EG): Richtlinie des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft. ABl. Nr. L 163/41. Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002; BGBl. I Nr. 102/2002 i.d.g.f.): Bundesgesetz der Republik Österreich, mit dem ein Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft erlassen und das Kraftfahrgesetz 1967 und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird. BGBl. I 82/2007: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden. BGBl. II 140/2007: Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie mit der die Mauttarifverordnung geändert wird. BGBl. II 394/2009: Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Mauttarifverordnung 2009 geändert wird. Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I 111/2010): Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government- Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien- Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetz 1986, das Vereinsgesetz 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

90 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU- Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten- Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Stabilitätsabgabegesetz, ein Flugabgabegesetz, ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit dem das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird. Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG, BGBl. I 109/2002): Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen. COM (2008) 436: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge. Emissionshöchstmengengesetz Luft (EG-L; BGBl. I Nr. 34/2003): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe erlassen sowie das Ozongesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden. 88 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

91 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis Emissionshöchstmengenrichtlinie (NEC-RL; RL 2001/81/EG): Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe. ABl. Nr. L 309/22. Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K, BGBl. I Nr. 150/2004 i.d.g.f.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen EG-K) erlassen wird. EUROPEAN COMMISSION (2011): SEC(2011) 207 final: Commission Staff Working Paper establishing guidelines for determination of contributions from the re-suspension of particulates following winter sanding or salting of roads under the Directive 2008/50/EC on ambient air quality and cleaner air for Europe. Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV, BGBl. II Nr. 331/1997 i.d.g.f.): Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bauart, die Betriebsweise, die Ausstattung und das zulässige Ausmaß der Emission von Anlagen zur Verfeuerung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe in gewerblichen Betriebsanlagen. Finanzausgleichgesetz (FAG; BGBl. Nr. 687/1988 i.d.g.f.): Bundesgesetz mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 1989 bis 1992 geregelt wird und sonstige finanzausgleichrechtliche Bestimmungen getroffen werden und das Katastrophenfondsgesetz 1986, das Bundesgesetz über die Errichtung des Krankenanstalten- Zusammenarbeitsfonds und das Umwelt- und Wasserwirtschaftsfondsgesetz geändert werden. Gewerbeordnung 1994 (GewO; BGBl. Nr. 194/1994 i.d.g.f.): Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Gewerbeordnung 1973 wiederverlautbart wird. Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L; BGBl. I Nr. 115/1997 i.d.g.f.): Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Berggesetz 1975, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Ozongesetz geändert werden. Industrieemissionenrichtlinie (IED, 2010/75/EU): Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung). ABl. Nr. L 334/17. Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie (RL 96/62/EG): Richtlinie des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität. ABl. Nr. L 296. Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG): Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa. ABl. Nr. L 152/1. Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen (LRG-K; BGBl. Nr. 380/1988 i.d.g.f.): Bundesgesetz vom 23. Juni 1988 zur Begrenzung der von Dampfkesselanlagen ausgehenden Luftverunreinigungen. Luftreinhalteverordnung (LRV; BGBl. II Nr. 324/1997 i.d.g.f.): Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen 1989 (LRV-K 1989) geändert wird. Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen (LRV-K; BGBl. Nr. 19/1989 i.d.g.f.): Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Begrenzung der von Dampfkesselanlagen ausgehenden Luftverunreinigungen. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

92 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis Messkonzept-Verordnung (BGBl. II Nr. 358/1998 i.d.g.f.): 358. Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz-Luft. Mineralrohstoffgesetz (MinroG; BGBl. I Nr. 38/1999 i.d.g.f.): Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG, BGBl. 695/1991 i.d.g.f.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1972, das Alkoholabgabegesetz 1973 geändert werden, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiet des Bewertungsrechtes und der Vermögensteuer getroffen werden und das Pensionskassengesetz geändert wird, mit dem eine Abgabe für den Normverbrauch von Kraftfahrzeugen eingeführt wird, mit dem weiters das Kraftfahrgesetz 1967, das Bundesbehindertengesetz, das Mineralölsteuergesetz 1981, das Gasöl- Steuerbegünstigungsgesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1960 und das Biersteuergesetz 1977 geändert werden und mit dem der Zeitpunkt der Personenstands- und Betriebsaufnahme verschoben wird (Abgabenänderungsgesetz 1991). Öffentliches Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 (ÖPNRV-G 1999; BGBl. I 204/1999 i.d.g.f.): Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs. Ökologisierungsgesetz 2007 (ÖkoG 2007; BGBl. Nr. 46/2008): Bundesgesetz mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 1995 geändert werden. RL 97/68/EG: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte. ABl. Nr. L 59. RL 2010/26/EU: Richtlinie der Kommission vom 31. März 2010 zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte. Tiroler Einkaufszentrenprogramm 2005 (LGBl. 119/2005): Verordnung der Landesregierung vom 20. Dezember 2005, mit der ein Raumordnungsprogramm für Einkaufszentren erlassen wird. Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm 2005 (LGBl. 10/2005): Verordnung der Landesregierung vom 11. Jänner 2005, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend Seilbahnen und schitechnische Erschließungen erlassen wird. Verordnung zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation (BGBl. II Nr. 298/2001): Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation. Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge. 90 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

93 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge. Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG, 2005/55/EG und 2005/78/EG. Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit. VO BGBl. II 349/2002: Erlassung verkehrsbeschränkenden Maßnahmen auf einem Teilbereich der A 12 Inntalautobahn (Nachtfahrverbot für Lkw). VO BGBl. II 423/2002 (korrigiert BGBl. II 349/2003): Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt. VO BGBl. II 278/2003: Erlassung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen (Nachtfahrverbot für Lkw). VO BGBl. II 86/2008: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Nichteisenmetallen und Refraktärmetallen NER-V. VO BGBl. II 38/2010: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Zementerzeugung 2007 ZementV 2007 und die Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl geändert werden. VO LGBl. 20/2005: Verordnung des Landeshauptmannes vom 1. März 2005, mit der Maßnahmen für bestimmte Baumaschinen und Baustellengeräte mit Verbrennungsmotoren erlassen werden. VO LGBl. 34/2005: IG-L Maßnahmenkatalog Verkehr. VO LGBl. 86/2006: Verordnung des Landeshauptmannes vom mit der auf der A 12 Inntalautobahn zwischen Zirl West und Kufstein eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h festgesetzt wird. VO LGBL. 90/2006: Verordnung des Landeshauptmannes vom 24. November 2006, mit der auf der A 12 Inntalautobahn ein Fahrverbot für schadstoffreiche Schwerfahrzeuge erlassen wird. VO LGBl. 91/2006: Verordnung des Landeshauptmannes vom 24. November 2006, mit der auf der A 12 Inntalautobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge erlassen wird. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

94 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis VO LGBl. 65/2007: Verordnung des Landeshauptmannes vom 18. Oktober 2007, mit der die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 12 Inntalautobahn im Gemeindegebiet von Karrösten, Imst, Mils bei Imst, Schönwies und Zams aufgehoben wird. VO LGBl. 68/2007: Verordnung des Landeshauptmannes vom 30. Oktober 2007, mit der Verordnungen des Landeshauptmannes zum Immissionsschutzgesetz Luft aufgehoben werden. VO LGBl. 72/2007: Verordnung des Landeshauptmannes vom 6. November 2007, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn zwischen der Gemeinde Unterperfuss und der Gemeinde Ebbs eine immissionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird. VO LGBl. 92/2007: Verordnung des Landeshauptmannes vom 17. Dezember 2007, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn der Transport bestimmter Güter im Fernverkehr verboten wird (Sektorales Fahrverbot-Verordnung). VO LGBl. 66/2008: Verordnung des Landeshauptmannes vom 20. Oktober 2008, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge erlassen wird. VO LGBl. 68/2008: Verordnung des Landeshauptmanns, mit der auf bestimmten Abschnitten der A 12 Inntal Autobahn eine immissionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird. VO LGBl. 84/2008: Verordnung des Landeshauptmannes vom 16. Dezember 2008, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn der Transport bestimmter Güter im Fernverkehr verboten wird (Sektorales Fahrverbot-Verordnung). VO LGBl. 19/2009: Verordnung des Landeshauptmanns, mit der auf bestimmten Abschnitten der A 12 Inntal Autobahn eine immissionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird. VO LGBl. 48/2009: Verordnung des Landeshauptmannes vom 12. Juni 2009, mit der die Verordnung, mit der auf bestimmten Abschnitten der A 12 Inntal Autobahn eine immisionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird, geändert wird. VO LGBl. 49/2009: Verordnung des Landeshauptmannes vom 23. Juni 2009, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn der Transport bestimmter Güter im Fernverkehr verboten wird (Sektorales Fahrverbot-Verordnung). VO LGBl. 84/2009: Verordnung des Landeshauptmannes vom 22. Oktober 2009, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge erlassen wird. VO LGBl. 64/2010: Verordnung des Landeshauptmannes vom 27. Oktober 2010, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge erlassen wird. VO LGBl. 93/2011: Verordnung des Landeshauptmannes vom 11. Dezember 2010, mit der die Sektorales Fahrverbot-Verordnung geändert wird. VO LGBl. 36/2011: Verordnung des Landeshauptmannes vom 5. April 2011, mit der auf bestimmten Abschnitten der A 12 Inntal Autobahn eine immissionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird. 92 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

95 Fortschreibung 9a Programm Tirol Literaturverzeichnis Wegekosten-RL (2006/38/EG): Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

96 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 1: Maßnahmen Hausbrand A1 ANHANG 1: MASSNAHMEN HAUSBRAND Gemäß 9a Abs. 3 IG-L muss in einem Anhang zum Programm auf Maßnahmen, die im eigenen Wirkungsbereich des Landes liegen, verwiesen werden. Dieser Anhang behandelt Maßnahmen betreffend Emissionen von Luftschadstoffen aus stationären Quellen für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser im Bereich privater Haushalte, öffentliche und private Dienstleistungen sowie Land- und Forstwirtschaft. Der Teilbereich private Dienstleistungen beinhaltet zum Beispiel Gewerbebetriebe, Handel, Büros, Labors und Fremdenverkehrsbetriebe. Nicht enthalten sind stationäre Quellen für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser in der erzeugenden Industrie und in der Energiewirtschaft. Was sind Hausbrandemissionen? Unter den oben genannten stationären Quellen sind in der Regel Einzelöfen, Wohnungszentralheizungen (Etagenheizung) und Hauszentralheizungen zu verstehen. Theoretisch würden auch private Blockheizkraftwerke bzw. Mikro- KWKs darunter fallen. Die Emissionen aus Kraftwerken und Heizwerken zur Bereitstellung von elektrischer Energie oder Fernwärme für Heizung und Warmwasser werden dem Sektor Energiewirtschaft zugerechnet. Motivation Holzheizungen in Tirol Rund 90 % der Feinstaubemissionen im Hausbrand können festen biogenen Brennstoffen (FB) zugerechnet werden (TIROLER LR 2009). Besonders bei Inversionswetterlagen in Tal- und Beckenlagen stellt der Hausbrand während der Heizperiode eine wesentliche Feinstaubquelle dar. Auch zur Hintergrundbelastung durch NO 2 liefert der Bereich Raumwärme einen Beitrag. Daraus ist z. B. ersichtlich, dass sich durch Forcierung der umfassenden Sanierung bei Gebäuden mit entsprechend dimensionierten automatischen FB-Öfen oder durch Optimierung des Betriebs von Holzöfen mit händischer Beschickung bzw. gänzlichem Ersatz alter FB-Öfen mit manueller Bedienung, ein erhebliches Reduktionspotenzial bei PM 10 - und NO x -Emissionen ergibt. Status der Hausbrandemissionen in Tirol Die PM 10 -Hausbrandemissionen für ganz Tirol betragen nach einer Abschätzung des Umweltbundesamt rd. 540 t für das Jahr 2004 und lt. Emissionskataster des Landes Tirol auf Datenbasis t (TIROLER LR 2009). Die NO x -Hausbrandemissionen für ganz Tirol betrugen 2007 rd t (Bundesländerluftschadstoffinventur 2004, UMWELTBUNDESAMT 2006c) bzw. lt. Land Tirol auf Datenbasis t (TIROLER LR 2009). Die NO x -Hausbrandemissionen der gesamten Gemeinden, die im PM 10 -Sanierungsgebiet liegen, betragen lt. Land Tirol (TIROLER LR 2009) rd. 490 t/a also rd. 45 % der Tiroler NO x -Hausbrandemissionen. Die PM 10 -Hausbrandemissionen der gesamten Gemeinden, die im PM 10 -Sanierungsgebiet liegen, betragen lt. Land 94 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

97 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 1: Maßnahmen Hausbrand Tirol (Datenbasis 2001, TIROLER LR 2009) rd. 220 t/a also rd. 40 % der Tiroler PM 10 -Hausbrandemissionen. Innsbruck verursacht lt. Land Tirol (TIROLER LR 2009) rd. 40 t PM 10 /a (rd. 7 % von ganz Tirol) und rd. 120 t NO x /a (rd. 11 % von ganz Tirol). Ausarbeitung von Maßnahmen Für den Bereich Hausbrand können in der Fortschreibung des Programms nur allgemeine Maßnahmenvorschläge gemacht werden, da Datenerhebungen des Landes Tirol zur detaillierten Berechnung der Emissionen aus diesem Bereich erst ab Mitte 2012 vorliegen werden. Dazu sollen das Gebäude- und Wohnungsregister AGWR II der Statistik Austria in Zusammenarbeit mit dieser erweitert werden um verschiedene Fragestellungen aus dem Bereich Emissionen und Energie beantworten zu können. Nach Vorliegen dieser Daten sind zielgerichtete Maßnahmen bei den relevanten Emittentengruppen möglich. Für diese Fassung wird daher auf die Maßnahmen der Tiroler Energiestrategie 2020 i.d.f. vom September 2007 unter Berücksichtigung der Evaluierung des 9a Programms zurückgegriffen (TIROLER LR 2007c, UMWELTBUNDESAMT 2011). Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Reduktion der aufgewendeten Energie auch eine Reduktion der Emissionen zu Folge hat. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

98 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 1: Maßnahmen Hausbrand Ziel Instrument Maßnahme Neubau: durchschnittlicher Energiestandard Kategorie A des Energieausweises (maximal 25 kwh/m²a Heizwärmebedarf Förderung Gesetz Energieberatung Öffentlichkeitsarbeit Aus- und Weiterbildung schrittweise Erhöhung der energietechnischen Mindestanforderungen (HWB) für Neubauten auf maximal 25 kwh/m²a (Grenzwert abhängig von der Gebäudekompaktheit) Forcierung der Niedrigstenergie- und Passivhausbauweise: erhöhte Fördermittel für energietechnisch optimierte Gebäude (A+, A++) erhöhte Fördersätze für ökologische Bauweise (Nachweis über Primärenergieinhalt, Ökoindex) Förderung verdichteter Bauweise Bauordnung: schrittweise Erhöhung der energietechnischen Mindestanforderungen (HWB) für Neubauten auf maximal 40 kwh/m²a (Grenzwert abhängig von der Gebäudekompaktheit) Bauordnung: Mindestanforderungen unter 40 kwh/m²a Bauordnung: Einführung Energieausweis Raumordnung: Maßnahmen im Bereich Raumordnung Selbstverpflichtung der Gemeinden zur Vollzugskontrolle (Energieausweis- und Ausführungskontrolle) Fortführung der dezentralen Energieberatung mit Servicestellen in allen Bezirken Ausbau der qualitativen Baubegleitung (im Auftrag des Bauherrn als Beratungsleistung für Planer und Ausführende (Bsp. EQ)) bürgernahe Informationskampagnen zu Effizienzthemen wie Niedrigstenergie- und Passivhäuser, Komfortlüftungen etc. (Tirol A++) u. a. in Zusammenarbeit mit den Tiroler Gemeinden allgemeine Broschüren und Infomaterialien für Bauherren Schulungsangebote zur Qualitätssicherung für Planer und Ausführende des Baugewerbes (z. B. Passivhaus, Komfortlüftungen) Informationsschwerpunkt und Schulungen für Gemeinden zu energietechnischen Anforderungen und Energieausweis Einrichtung eines Lehrstuhls für Energieeffizientes Bauen an der Universität Innsbruck 96 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

99 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 1: Maßnahmen Hausbrand Ziel Instrument Maßnahme Sanierung: Forcierung der Sanierungstätigkeit unter Berücksichtigung qualitativer, insbesondere umfassender Sanierungen durchschnittlicher Energiestandard Kategorie B des Energieausweises (maximal 50 kwh/m²a Heizwärmebedarf ) Effizientes Nutzerverhalten Förderung Gesetz Energieberatung Öffentlichkeitsarbeit Aus- und Weiterbildung Energieberatung Öffentlichkeitsarbeit schrittweise Erhöhung der energietechnischen Mindestanforderungen (HWB) für umfassende Sanierungen auf maximal 50 kwh/m²a (Grenzwert abhängig von der Gebäudekompaktheit) schrittweise Verschärfung der energietechnischen Mindestanforderung für Bauteilsanierungen (U-Werte) Förderung umfassender Sanierungen durch erhöhte Fördermittel forcierte Förderung umfassender Sanierungen mit Passivhauskomponenten: erhöhte Fördermittel (Ökobonus) für energietechnisch optimierte Gebäude (A, A+, A++) erhöhte Fördersätze für ökologische Bauweise (Nachweis über Primärenergieinhalt, Ökoindex) Förderung der Nachverdichtung bestehender Wohnbebauungen Bauordnung: schrittweise Erhöhung der energietechnischen Mindestanforderungen (HWB) für umfassende Sanierungen auf maximal 60 kwh/m²a (Grenzwert abhängig von der Gebäudekompaktheit) Bauordnung: Einführung und schrittweise Verschärfung der energietechnischen Mindestanforderung für Bauteilsanierungen (U-Werte) Bauordnung: Forcierte Verschärfung der genannten Mindestanforderungen und Grenzwerte Bauordnung: Einführung Energieausweis Selbstverpflichtung der Gemeinden zur Vollzugskontrolle (Energieausweis- und Ausführungskontrolle) Ausbau der dezentralen Energieberatung mit Servicestellen in allen Bezirken Ausbau der qualitativen Baubegleitung (im Auftrag des Bauherrn als Beratungsleistung für Planer und Ausführende (Bsp. EQ)) bürgernahe Informationskampagnen zu Effizienzthemen wie Sanieren mit Passivhauskomponenten, Komfortlüftungsanlagen im Bestand etc. (Tirol A++) u. a. in Zusammenarbeit mit den Tiroler Gemeinden allgemeine Broschüren und Infomaterialien für Bauherren Schulungsangebote zur Qualitätssicherung für Planer und Ausführende des Baugewerbes (z. B. Sanieren mit Passivhauskomponenten, Komfortlüftungen) Informationsschwerpunkt und Schulungen für Gemeinden zu energietechnischen Anforderungen und Energieausweis Einrichtung eines Lehrstuhls für Energieeffizientes Bauen an der Universität Innsbruck Ausbau der dezentralen Energieberatung mit Servicestellen in allen Bezirken Informationskampagnen zur Bewusstseinsbildung (Bsp. Heizkosten sparen!) allgemeine Broschüren und Infomaterialien für Bürger Intensiv-Beratungspaket mit Direktberatungen vor Ort Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

100 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 1: Maßnahmen Hausbrand Ziel Instrument Maßnahme Optimierung der Heizanlagen Forcierung der integrierten Planung Erneuerbare Energieträger: Thermische Solaranlagen maximale Deckung der Warmwasserbereitung bei Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, Ausschöpfung des Potenzials der teilsolaren Raumheizung Förderung Gesetz Öffentlichkeitsarbeit Förderung Gesetz Energieberatung Öffentlichkeitsarbeit Aus- und Weiterbildung Förderung Energieberatung Öffentlichkeitsarbeit Kesseltauschaktion Erneuerbare Energieträger unter Berücksichtigung von Mindestanforderungen für den Heizwärmebedarf (thermische Verbesserung der Gebäudehülle) Förderung Stilllegung veralteter Einzelöfen erhöhte Förderung für Nahwärmeanlagen im Siedlungsbereich Erhöhung der Anforderungen im Heizungsanlagengesetz hinsichtlich Wirkungsgrade, Emissionsgrenzen Informationsschwerpunkt Richtig Heizen!" (Kooperation mit Installateuren und Kaminkehrern) Entwicklung eines Förderprogramms für integrierte Planung Bauordnung: Einführung Energieausweis Ausbau der qualitativen Baubegleitung (im Auftrag des Bauherrn als Beratungsleistung für Planer und Ausführende (Bsp. EQ)) Impulsprogramm Alternativenprüfung zum Einsatz erneuerbarer Energieträger Gewerke übergreifendes Schulungsangebote für Planer und Ausführende des Baugewerbes Solarförderung des Landes (Bindung der Fördermittel an bedarfsgerechte Solarkonzepte und Nachkontrolle durch Ausführende) Forcierung der Förderung für die solare Warmwasserbereitung und der teilsolaren Raumheizung im Bereich Wohnbauförderung Beratungsschwerpunkt Ja zu Solar!" mit Schwerpunkt der integrierten Planung und bedarfsgerechten Auslegung Impulsprogramm Ja zu Solar!" Fotovoltaik Förderung Ausbau der Fotovoltaikförderung Wärmepumpe Ausbau der Umweltwärmenutzung Energieberatung Förderung Öffentlichkeitsarbeit Beratung zu Gesamtkonzepten Wärmepumpe, Ausbau der Umweltwärmenutzung Impulsprogramm Wärmepumpe Eines der zentralen Instrumentarien zur Förderung energie- und emissionssparenden Bauens und Sanierens ist die Wohnbauförderung. Das Augenmerk ist dabei vor allem auf die Förderung umfassender Sanierungen und auf die Förderung von Passivhauskomponenten in der Sanierung zu richten. Im Neubaubereich ist die Passivhausbauweise weiter zu forcieren. Mit der Neufassung der Förderungsrichtlinien per 1. Jänner 2007 wurde die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zwecke der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen umgesetzt (LGBl. Nr. 15/2006; BGBl. II Nr. 19/2006). Das Wohnbauförderungssystem (Neubau und Sanierung) wurde verstärkt darauf ausgerichtet, einen niedrigen Energieverbrauch, eine klimaschonende Haustechnik und ökologisch verträgliche Baumaterialien besonders zu fördern. Die Wohnbauförderungsrichtlinie (Neubau) sieht vor, dass eine Heizwärmebedarfsberechnung durchzuführen ist und eine maximale Energiekennzahl (HWB in kwh/m²a) jedenfalls unterschritten werden muss. Bei ei- 98 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

101 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 1: Maßnahmen Hausbrand ner Verbesserung des (Mindest-)HWB bis hin zum Passivhaus sehen die Förderungsbestimmungen eine erhöhte Förderung vor. Bei der Verwendung fossiler Energieträger (Öl, Gas) ist sowohl im Neubau- als auch im Sanierungsbereich die Brennwerttechnik Voraussetzung für die Gewährung von Förderungsmitteln. Besondere finanzielle Anreize sind für die Verwendung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse) vorgesehen. Die Förderung von Biomasse- Heizungen ist an den Wirkungsgrad und an Emissionsgrenzwerte gekoppelt. Im Rahmen der Wohnhaussanierung besteht auch die Möglichkeit, für eine umfassende, thermisch-energetische Sanierung eine Zusatzförderung in Anspruch zu nehmen. Dieser Ökobonus ist u. a. abhängig vom Grad der Verbesserung der thermischen Gebäudehülle (HWB vor Sanierung versus HWB nach Sanierung). Im Zuge der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften werden bis 2010 auch die Grenzwerte gesenkt. Allerdings wird es für die Zielerreichung notwendig sein, auch im Rahmen der Bauordnung deutlich über die Anforderungen der im April 2007 beschlossenen OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz hinauszugehen. Das Energieausweis-Gesetz sieht die verpflichtende Einführung des Energieausweises per 1. Jänner 2008 vor. Es ist zu erwarten, dass der Energieausweis für den Bauherrn speziell auch in Hinblick auf die Wertigkeit von Immobilien ein entscheidender Maßstab sein wird. Ein wesentlicher Effekt des Energieausweises ist die Förderung der integralen Planung von Neubauten und Sanierungen. Das heißt, nicht mehr Einzelmaßnahmen stehen im Vordergrund, sondern das Zusammenspiel von Bau- und Haustechnik rückt ins Blickfeld. Durch die Einführung der neuen Kennzahl Endenergieverbrauch wird in Zukunft auch die Effizienz von Haustechniksystemen berücksichtigt. Dabei wird der Vollzug durch die Gemeinden eine wesentliche Rolle spielen, ist doch der Energieausweis dem Bauansuchen beizulegen. Um den Wissenstransfer hinsichtlich der Anforderungen des Energieausweises sicherzustellen, ist zur Unterstützung der Gemeinden ein Informationsschwerpunkt erforderlich. Gleichzeitig ist auf eine Qualitätssicherung der Energieausweise, die auch im Falle von Verkauf und Miete vorgelegt werden müssen, zu achten. Auch im Heizungsanlagengesetz müssen, um die formulierten Ziele zu erreichen, die geltenden Emissionsgrenzwerte sukzessive gesenkt und die Anforderungen an die Anlagenwirkungsgrade erhöht werden. Wesentlich für die Umsetzung der Reduktionsziele im Raumwärmebereich ist der Ausbau der dezentralen Energieberatung in Tirol. Derzeit ist die Energieberatungseinrichtung des Landes, Energie Tirol, mit Beratungsangeboten in allen Bezirken vertreten. Das Beratungsservice umfasst Fixtermine in den Bezirken, auf Anfrage werden zudem Beratungen vor Ort durchgeführt. Mit der Einrichtung von Energie Service-Stellen soll bis 2009 das dezentrale Beratungsangebot von Energie Tirol weiter ausgebaut und mit den regionalen Akteuren intensiv vernetzt werden. Durch Informationsschwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden soll ein dichtes, bürgernahes Beratungssystem entstehen. Besonderes Augenmerk ist auf eine qualitative Baubegleitung zu legen, die von der Planung bis zur Ausführung eine energietechnisch optimale Umsetzung sicherstellen soll. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

102 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 1: Maßnahmen Hausbrand Der Tiroler Landtag hat am 11. Oktober 2006 den Antrag Energieeffizienz und Energiesparinitiative für Tiroler Haushalte einstimmig beschlossen. Im Antrag heißt es: Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Programm zur Förderung der Energieeffizienz zu erarbeiten, um den Gesamtenergieverbrauch durch bessere Wirkungsgrade und modernere Technik zu senken. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit setzt die Energiestrategie auf das Effizienzprogramm Tirol A++. Das Impulsprogramm ist als langfristiger und umfassender Informationsschwerpunkt zur Steigerung der Energieeffizienz in Privathaushalten angelegt. Die Informationsaktivitäten werden sowohl auf energiesparendes Bauen und Sanieren als auch auf effizientes Nutzerverhalten ausgerichtet. Wie bereits beim erfolgreichen Impulsprogramm Ja zu Solar! wird dabei eng mit den Tiroler Gemeinden zusammengearbeitet. Die Informationspalette reicht von Veranstaltungen über Informationsmaterialien bis hin zu speziellen Beratungsangeboten. Die Erreichung der Effizienzziele wird wesentlich auch vom Engagement und Einsatz des Tiroler Bau- und Baunebengewerbes abhängen. Weiterbildung, Vernetzungsaktivitäten und Gewerke übergreifendes Arbeiten sind dabei von zentraler Bedeutung. 100 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

103 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 2: Maßnahmen Bauwirtschaft A2 ANHANG 2: MASSNAHMEN BAUWIRTSCHAFT Wie verschiedene Studien gezeigt haben, kann Bautätigkeit einen erheblichen Beitrag zur Luftschadstoffbelastung durch PM 10, z. T. auch NO 2, leisten (siehe z. B. WINIWARTER et al. 2001, PISCHINGER 2000, BUWAL 2001b, FULLER 2004, UMWELTBUNDESAMT 2005a, UCS 2006). Die RUMBA-Studie 19 in Wien hat gezeigt, dass auch der Baustellentransport selbst einen erheblichen Anteil am innerstädtischen Lkw-Verkehr hat. Für Wien wurde dieser mit 32 % abgeschätzt (ULI 2005). Erschwert wird die Bewertung der Auswirkungen von Bautätigkeit durch die unsicheren Emissionsinventare für diesen Bereich, besonders die diffusen Emissionen (z. B. durch Abbruch- oder Schüttvorgänge) betreffend. Auch weisen Baustellen ein diskontinuierliches Emissionsverhalten auf, was eine Berechnung der Emissionen zusätzlich erschwert und unsicher macht. Ebenso liegen die Abgasemissionen der Baumaschinen nicht in der Genauigkeit vor, wie dies beim Straßenverkehr der Fall ist. Dadurch ist aber auch die Bewertung der Maßnahmenwirksamkeit nur in Einzelfällen möglich. Auf Baustellen können verschiedene Tätigkeiten zu einer Staubbelastung führen, wobei die wichtigsten Quellen die folgenden sind: Abgasemissionen der verschiedenen Baugeräte und Fahrzeuge. In BUWAL (2002) wurde gezeigt, dass 25 % der Schweizer Dieselrußemissionen auf Baustellenmaschinen zurückzuführen sind, lt. PISCHINGER (2000) betragen in Österreich die Abgasemissionen der Baumaschinen etwa 20 % (855 t) des gesamten Straßenverkehrs; Staubaufwirbelung beim Befahren von unbefestigten Straßen; Abbruchvorgänge und Winderosion; Schütt- und Schneidvorgänge; Staub- und Schmutzeintrag auf öffentlichen Straßen; Emissionen des zu- und abfahrenden Lkw-Verkehrs; Eintrag von Staub auf Straßen und anschließende Wiederaufwirbelung durch den regulären Straßenverkehr. Da bei diesen Emissionen ein großes Minderungspotenzial besteht, wurde vom BUWAL für die Schweiz mit 1. September 2002 eine Richtlinie in Kraft gesetzt, welche die Reduktion von Luftschadstoffen auf Baustellen zum Ziel hat (BUWAL 2002). Ebenso wurden vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung basierend auf den Ergebnissen einer bundesweiten Arbeitsgruppe und von der Londoner Stadtverwaltung Leitfäden zur Staubvermeidung bei Baustellen herausgegeben (STMK LR 2006a, GREATER LONDON AUTHORITY 2006). In London werden die Baustellen in drei Kategorien unterteilt; je nach Kategorie müssen verschiedene Maßnahmen angewandt werden. Der Baustellenleitfaden der Steiermark entspricht im Wesentlichen der Schweizer Baurichtlinie und wird in Tirol neben dem Bericht des staatlichen Umweltamtes Duisburgs als definierter Stand der Technik herangezogen (Kapitel 4.4, STAATLICHES UMWELTAMT DUISBURG 2003) Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

104 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 2: Maßnahmen Bauwirtschaft Kernpunkte der Schweizer Verordnung sind eine umfangreiche Vorbereitung und Kontrolle bei Großbaustellen 20, definierte Anforderungen an mechanische, thermische und chemische Arbeitsprozesse sowie an Maschinen und Geräte. Ein Teil dieser Maßnahmen kann jedoch auch bei kleineren Baustellen angewandt werden. Über den Baustellenleitfaden und den Bericht des staatlichen Umweltamtes Duisburgs hinaus sind ggf. folgende weitere Maßnahmen möglich: Forcierung des Baustellenverkehrs via Bahn, Straßenbahn oder Schiff. Beispielsweise wurde in Wien bei der Errichtung einer Wohnhausanlage ein Bonus-Malus-System eingeführt, bei dem Baustellentransporte über 15 km oder Fahrzeuge mit Euro 1- oder Euro 2-Standards eine Gebühr von 75 zu entrichten hatten. Dadurch konnte der Baustellenverkehr um 90 % von 1,2 Millionen km auf km reduziert werden (Der Standard ). Bei öffentlichen Ausschreibungen sollten ökologische Aspekte stark betont werden (wie etwa eine weitgehende Verminderung des Baustellenverkehrs auf der Straße oder die Bevorzugung von emissionsarmen Fahrzeugen, die jeweils den aktuellen Abgasvorschriften genügen). Textbausteine für öffentliche Bauausschreibungen wurden in einer Studie im Auftrag des BMLFUW erarbeitet (UMWELTBUNDESAMT 2009). Ebenso können bei öffentlichen Ausschreibungen die Empfehlungen der Europäischen Kommissionen zum umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesen 21 im Bereich Hochbau berücksichtigt werden (EUROPÄISCHE KOMMIS- SION 2009). Bei Straßenarbeiten auf die Verwendung von emissionsarmem Bitumen und richtige Verarbeitungstemperatur achten. Im Rahmen eines Programms gemäß 9a IG-L können nur bestimmte Maßnahmen vorgesehen werden (siehe Kapitel 2.1). Neben diesen sind aber noch weitere Maßnahmen für die Erreichung der Ziele des IG-L erforderlich. Dazu gehören bspw. Vorschriften auf Landesebene, raumplanerische, steuerliche, bundesgesetzliche oder EU-rechtliche Maßnahmen. Auf Bundesebene zählt dazu jedenfalls die rasche Erlassung einer Verordnung gemäß 13 Abs. 3 IG-L zur Regelung für die zeitliche und räumliche Verwendung von mobilen Maschinen und Geräten. 20 Diese sind in Städten Baustellen, die länger als ein Jahr dauern, mehr als m² Fläche beanspruchen und eine Kubatur von mehr als m³ haben. In ländlichen Gebieten gelten als Großbaustellen solche mit einer Fläche größer m², einer Kubatur von mehr als m³ und mehr als 1,5 Jahren Bauzeit. 21 siehe auch Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

105 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 3: Verkehrsmaßnahmen auf Gemeinde- und Landesebene A3 ANHANG 3: VERKEHRSMASSNAHMEN AUF GEMEINDE- UND LANDESEBENE A3-1 Tiroler Mobilitätsprogramm Die Ziele des Programms 2008 bis 2012 beinhalten: Der Anteil des Öffentlichen Verkehrs wird von 11 auf 14 % gesteigert. Auf Strecken bis zu 3 km wird sowohl der Fußgänger- als auch der Radverkehr um 3 % angehoben. Dies soll zu einer Reduzierung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs von 67,6 % auf 61 % (im städtischen Bereich von 41 auf 33,5 %) führen. Mit Beschluss der Tiroler Landesregierung und des Tiroler Landtages wurde das Tiroler Mobilitätsprogramm 22 für die Jahre gestartet und bisher mit großem Erfolg durchgeführt. Derzeit laufen die Evaluierungen zu den Einzelprojekten. Die Schwerpunkte der Maßnahmen sind: Attraktivierung des Fußverkehrs, Erstellung einer Radverkehrsstrategie (u. a. mit Ausbau des landesweiten Radwegenetzes, einheitliche Radwegeerhaltung des überregionalen Radwegenetzes in ganz Tirol, genaue Festlegung der Kompetenzen in der Verwaltung, Förderung der Gemeinden beim Bau von Radwegen und Abstellanlagen, Einrichtung eines landesweit einheitlichen Radverleihsystems, ), Beschleunigungsmaßnahmen ÖV (Busbeschleunigung, Busspuren, bessere Vertaktung,...), Erhöhung des Besetzungsgrades, Mobilitätsmanagement Tirol mobil und Gemeinden mobil : Mobilitätszentralen auf Gemeindeämtern (dzt. 20 Gemeinden) in Abstimmung mit dem klimaaktiv-programm des BMLFUW, Einrichtung von Mitfahrbörsen etc., Bildungsmaßnahmen (Bewusstseinbildung in Gemeinden, Schulen und Betrieben). Im Jahr 2012 ist das Tiroler Mobilitätsprogramm für die Jahre 2013 bis 2018 fortzuschreiben. Ziele und Maßnahmen dieses Programms sind an die Ergebnisse der aktuellen Mobilitätserhebung anzupassen. Verbesserungen im öffentlichen Verkehr Verbesserungen im ÖV umfassen sehr viele mögliche Einzelmaßnahmen; es werden drei Maßnahmen exemplarisch angeführt, für die Evaluierungsergebnisse vorliegen. Es ist jedenfalls zu beachten, dass die erzielbare Emissionsreduktion bei weiteren Maßnahmen deutlich höher liegt. 1) Im ÖV wird ein optimal abgestimmtes kundenfreundliches Bus- und Bahnangebot umgesetzt. Schwerpunkte liegen im Aufbau regionaler kundenoptimierter Taktsysteme, der Busbeschleunigung sowie zielgruppenorientierter 22 Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

106 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 3: Verkehrsmaßnahmen auf Gemeinde- und Landesebene Maßnahmen im Berufs- und Freizeitverkehr. Des Weiteren werden Nahverkehrsdienstleistungsverträge zwischen Ländern, regionalen Gemeindeverbänden und Verkehrsunternehmen abgeschlossen. 2) Es erfolgen Investitionen in Infrastruktur und rollendes Material zusätzlich zu den bereits geplanten Investitionen der ÖBB. Es wird ein optimierter Taktfahrplan angeboten und an Bahnhöfen werden bei Bedarf Park & Ride-Plätze erweitert bzw. geschaffen. 3) Das Tarif System des VVT wird überarbeitet. Dabei stehen Kundenfreundlichkeit (Vereinfachung des Systems) und soziale Gerechtigkeit bei gleichzeitiger langfristiger Finanzierbarkeit des ÖV im Vordergrund. Verkehrsorganisatorische Maßnahmen Verkehrsorganisatorische Maßnahmen umfassen eine Reihe von Einzelmaßnahmen, welche in der Österreichischen Klimastrategie angeführt sind. Die Maßnahmen zielen auf Verbesserungen im ÖV, die verstärkte Anbindung von Verkehrserregern an den öffentlichen Verkehr sowie die Schaffung von finanziellen und organisatorischen Anreizen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ab. Verstärkte Förderung und Umsetzung flexibler und innovativer Betriebsformen im ÖV, insbesondere durch Abbau rechtlicher Hemmnisse. Wirksame Ausgestaltung der Verkehrserregerabgabe (Anpassung des ÖPNRV-Gesetzes bzw. FAG). Novellierung der Stellplatzverordnungen (als erster Schritt eine Befreiung von Betrieben, die betriebliches Mobilitätsmanagement durchführen, von der Verpflichtung zur Errichtung einer Mindestanzahl von Stellplätzen). Einführung von Stellplatzzahl-Obergrenzen an den Zielorten (Baurecht). Steigerung der Lkw-Auslastung (ohne zusätzliche Straßenkilometer) durch telematikorientiertes Flottenmanagement. Schaffung von steuerlichen Anreizen zur Verstärkung der ÖV-Nutzung (z. B. berufliche Nutzung von ÖV-Fahrausweisen) und Abbau bestehender Hemmnisse (österreichweite verkehrsmittelübergreifende attraktive Gestaltung der Tarifsysteme im ÖV sowie Prüfung der Versicherungs- und gewerberechtlichen Situation bei den Fahrgemeinschaften). Forcieren und Bewerben von Carsharing und der Bildung von Fahrgemeinschaften (Carpooling). Freiwilliger Autoverzicht FahrzeugbesitzerInnen im motorisierten Individualverkehr verzichten einen Tag pro Woche darauf, ihr Fahrzeug in Betrieb zu setzen. Es kann davon ausgegangen werden, dass kürzere Fahrten, welche einfach durch Rad- und Fußverkehr bzw. öffentlichen Verkehr abgedeckt werden können, auf diese Verkehrsarten verlagert werden. Weitere Fahrten werden tendenziell zeitlich verschoben durchgeführt und nicht vermieden. Da der Autoverzicht nur einen Tag der Woche betreffen würde, würden sich jedoch viele Fahrten auch auf Zweitwagen verlagern. Zusätzlich wäre für eine solche Maßnahme ein hoher Kontrollaufwand notwendig. Die Maßnahme wird somit als Beitrag zur Bewusstseinsbildung gesehen, ein Maßnahmenpotenzial wird nicht abgeschätzt. Notwendige Begleitmaßnahmen: Fahrzeugkennzeichnung erforderlich, Kontrollaufwand erheblich. 104 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

107 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 3: Verkehrsmaßnahmen auf Gemeinde- und Landesebene A3-1.1 Auswirkungen auf Emission und Immission Es wird geschätzt, dass u. a. durch diese Maßnahmen der Pkw-Verkehr auf der A12 bis zum Jahr 2015 um 3 % gegenüber dem Jahr 2009 abnimmt. Mit dieser Annahme in Kombination mit weiteren klima- und energiepolitischen Maßnahmen ergibt sich die angeführte Wirksamkeit. In Summe beträgt bei Berücksichtigung des Verkehrsrückgangs aller Fahrzeugarten unter diesen Annahmen die Reduktionswirkung 4,4 µg/m³ (siehe Kapitel ). A3-1.2 Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Zuständige Stelle: Land Gebiet: Landesgebiet, vorrangig Sanierungsgebiet PM 10 und NO 2 Umsetzungszeitraum Betroffene: Land, Gemeinden, Gesamtbevölkerung A3-1.3 Notwendige Begleitmaßnahmen Breite Informationskampagnen, Öffentlichkeitsarbeit, Förderungen für Gemeinden, Betreuung von Gemeinden im Bereich Mobilität. Das Tiroler Mobilitätsprogramm ist auch für die Folgeperiode ( ) fortzuschreiben. A3-2 Verkehrsrelevante Maßnahmen der Raumordnung und Raumplanung A3-2.1 Beschreibung der Maßnahme Unmittelbar wirksame Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 (TROG 2006) Die Ziele der überörtlichen Raumordnung (insbesondere 1 Abs.2 lit. b, f, h und j) sowie der örtlichen Raumordnung (insbesondere 27 Abs. 2 lit. a und k) nehmen mehrfach auf die Vermeidung negativer Auswirkungen des Verkehrs, auf die Stärkung des ÖPNRV und auf die Schaffung von Raumstrukturen der kurzen Wege Bezug. Diese Ziele sind bei allen konkreten Aktivitäten der überörtlichen und der örtlichen Raumordnung zu berücksichtigen. Für Einrichtungen mit besonders relevanten Raum- und Verkehrswirkungen trifft das TROG 2006 spezifische Regelungen: Derartige Einrichtungen dürfen nur auf speziell für diesen Zweck gewidmeten Grundflächen errichtet werden. Für die Zulässigkeit derartiger Widmungen gelten spezielle Kriterien, wobei jeweils auch die Verkehrswirkungen berücksichtigt werden. Derartige Spezialregelungen gibt es für Beherbergungsgroßbetriebe ( 48), Handelsbetriebe ( 48a), Einkaufszentren ( 49) und Tankstellen ( 49b). Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

108 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 3: Verkehrsmaßnahmen auf Gemeinde- und Landesebene Pläne und Programme der überörtlichen Raumordnung Die Tiroler Landesregierung wird demnächst unter der Bezeichnung ZukunftsRaum Tirol strategische Leitlinien für die Landesentwicklung beschließen (TIROLER LR 2011). Im Juni 2011 wurde ein Entwurf zur Begutachtung 23 veröffentlicht. Dieser enthält auch eine Auflistung kurzfristig zu setzender Maßnahmen, von denen einige für die Fortschreibung dieses 9a Programms relevant sind, wie z. B.: Erstellung von Raumordnungsprogrammen zur Siedlungsentwicklung in Verdichtungsräumen (Kap. 3.1, Maßnahme 1); Verbesserte Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel (Kap. 3.1, Maßnahme 3); Bessere Berücksichtigung von Immissionen bei Widmungen bzw. Bebauungsplanungen (Kap. 3.1, Maßnahme 7); Ausbau bzw. Sicherung des Angebotes im ÖPNRV(Kap. 3.2, Maßnahme 2); Trassenfreihaltungen für wichtige Verkehrswege und Infrastrukturkorridore (Kap. 3.3, Maßnahme 3); Umweltgerechte Verkehrslösungen bei Großprojekten (Kap. 3.3, Maßnahme 4); Forcieren des Rad- und Fußverkehrs im Alltag (Kap. 3.3, Maßnahme 5); Internationale Verkehrsanbindungen im Tourismus (Kap. 3.3, Maßnahme 6); Sicherung der Daseinsvorsorge in dünn besiedelten und schlecht versorgten Räumen (Kap. 3.4, Maßnahme 1); Steigerung der Attraktivität und Belebung von Orts- und Stadtkernen (Kap. 3.4, Maßnahme 7); Ausrichtung der Energieversorgung und -nutzung auf Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit (Kap. 3.5, Maßnahme 2); Vermeidung bzw. Verringerung von Belastungen durch Schadstoff- und Lärmimmissionen durch Maßnahmen der örtlichen Raumordnung und bauliche Vorkehrungen (Kap. 3.6, Maßnahme 4). Kompakte Siedlungs- und Standortstrukturen, regionale Zusammenarbeit, räumliche Vernetzung sowie die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Raum- und Verkehrsplanung sind durchgängige Zielsetzungen, die sich durch die gesamten Leitlinien ziehen. Viele Maßnahmen haben so zumindest indirekt Auswirkungen auf die künftige Verkehrsentwicklung. Die endgültigen Leitlinien werden voraussichtlich bis Jahresende veröffentlicht. Das Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramm 24 (LGBl. Nr. 10/2005) verbietet Neuerschließungen von Skigebieten und legt verbindliche Kriterien für die Erweiterung bestehender Skigebiete fest. Diese beziehen sich u. a. auch auf die Verkehrsauswirkungen derartiger Projekte Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

109 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 3: Verkehrsmaßnahmen auf Gemeinde- und Landesebene Das Raumordnungsprogramm für Einkaufszentren 25 (LGBl.Nr. 119/2005) legt ebenfalls verkehrsbezogene Genehmigungskriterien fest, so z. B. die verpflichtende effiziente Anbindung an den ÖPNRV. A3-2.2 Auswirkungen auf Emission und Immission Die Maßnahme ist langfristig wirksam, sie wird längerfristig als zentral für ein nachhaltig umweltfreundliches Verkehrsgeschehen angesehen. A3-2.3 Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Zuständige Stelle: Land Gebiet: Landesgebiet Umsetzungszeitraum: laufend, aber langfristig wirksam Betroffene: Gesamtbevölkerung, Land, Wirtschaft A3-3 Winterdienst Wie verschiedene Studien gezeigt haben, kann die Straßenstreuung erheblich zur PM 10 -Belastung beitragen. Besonders hohe PM 10 -Emissionen sind bei Splittstreuung zu erwarten, aber auch Salzstreuung kann einen wesentlichen Anteil haben. Derzeit werden in Klagenfurt und Lienz Versuche mit Calcium- Magnesium-Acetat (CMA) als Auftaumittel durchgeführt. Vorläufige Ergebnisse deuten auf eine erhebliche Verminderung der Wiederaufwirbelung hin. Derzeit befindet sich ein RVS-Merkblatt zur Minimierung von Umweltauswirkungen beim Einsatz von Streumitteln im Winterdienst in Ausarbeitung. Weitere Empfehlungen zum Winterdienst finden sich z. B. im Ökoleitfaden Bau (UMWELT- VERBAND 2001) und im Winterdienstleitfaden des Landes Steiermark (STMK LR 2006b). Von den Städten München und Nürnberg wurden umfassende Ökobilanzen des Winterdienstes erstellt, ausgehend von der Herstellung und den Antransport des Streumaterials (NaCl, CaCl 2, Blähton und Splitt) über die Ausbringung bis zum Einkehren und Wiederverwerten (ÖKO-INSTITUT 2004a, b). Gemäß Luftqualitätsrichtlinie und IG-L ist kein Programm zu erstellen bzw. das Grenzwertkriterium für PM 10 eingehalten, falls nachgewiesen werden kann, dass die Überschreitungen, auf die Winterstreuung zurückzuführen sind. Von der Europäischen Kommission wurde ein entsprechender Leitfaden 26 veröffentlicht (EUROPEAN COMMISSION 2011). Unbeschadet dessen sind aber angemessene Maßnahmen zur Verringerung der PM 10 -Belastung aus dem Winterdienst zu setzen. Gemäß 7 Abs. 3 IG-L hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Verordnung zu erlassen, in der die Kriterien für die Beurteilung festgelegt werden. Diese Verordnung ist für das Jahr 2011 vorgesehen SEC(2011) 207 final; Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

110 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 3: Verkehrsmaßnahmen auf Gemeinde- und Landesebene Aus den oben genannten Studien lassen sich die folgenden Empfehlungen für Maßnahmen ableiten. A3-3.1 Beschreibung von Maßnahmen Bei der Straßenplanung sollte der Winterdienst mitberücksichtigt werden (z. B. durch Grünstreifen, Schneezäune). Generell sollte so wenig wie möglich an Streumittel aufgebracht werden. Dies kann auch durch eine Optimierung des Einsatzes erzielt werden (z. B. Glatteis-Frühwarnsysteme, Straßen-Wetterdienst-Informationssysteme, Messungen der Restsalzmenge auf Fahrbahnen, moderne Räum- und Streutechniken: Feuchtsalzstreuung und mechanische Schwarzräumung durch Räum- Kehrkombinationen statt Schneepflug, Einsatzoptimierungsplanung, Schulung der MitarbeiterInnen, Wartung der Geräte etc.). Auf Straßen mit höherem DTV (> 3.000) wird der Einsatz von auftauenden Streumitteln anstatt Streusplitt empfohlen. Der Einsatz von Feuchtsalz ist dem Einsatz von Trockensalz vorzuziehen. Auf Nebenstraßen mit geringem Geschwindigkeitsniveau und ohne besondere Gefahrenstellen sollte auf die Streuung verzichtet werden (Nullstreuung). Die Streumenge beim vorbeugenden Aufbringen von auftauenden Streumitteln sollte 5 g/m² (bezogen auf NaCl) nicht überschreiten. Bei der Verwendung von auftauenden Streumitteln wird empfohlen, dass der Anteil an unlöslichen Rückständen möglichst gering ist, jedenfalls aber nicht mehr als 2,5 % beträgt. Beim Einsatz von Streusplitt sollte Basalt oder Dolomit verwendet werden. Der Einsatz von Gemischen abstumpfender und auftauender Streumitteln ist nur in Sonderfällen zu verwenden. Eine regelmäßige Reinigung mit Solekehrmaschinen v. a. jener Straßen, auf denen Streusplitt verwendet wurde, wird in städtischen Bereichen im Winterhalbjahr empfohlen. Die Benützung von Frontsprühanlagen bei Kehrfahrzeugen wird empfohlen. Fahrzeuge ohne Frontsprühanlagen sollten an trockenen Tagen im Februar und März nicht verwendet werden. Der Fuhrpark sollte durch schadstoffarme Fahrzeuge erneuert werden; die Möglichkeiten zur Nachrüstung sollten überprüft werden. Bei Ausschreibungen sollte auf die Schadstoffklasse Bedacht genommen werden. Da Neuanschaffungen teuer sind, sollte das Kosten/Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu anderen Verkehrsmaßnahmen jedoch beachtet werden. Nach Möglichkeit sollten nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die den einschlägigen Emissionsgrenzwerten für Straßenverkehrsfahrzeuge unterliegen, nicht jedoch Fahrzeuge, die jenen für mobile Maschinen und Geräte unterliegen (etwa Traktoren). Der Antransport der Streumittel sollte möglichst kurz gehalten werden; der Transport via Bahn ist zu bevorzugen. CaCl 2 sollte als Sole, NaCl als Salz transportiert werden. Bei auftauenden Streumitteln sollte ein ausreichender Abstand zu Bäumen und der Vegetation gehalten werden. 108 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

111 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 3: Verkehrsmaßnahmen auf Gemeinde- und Landesebene Die ausgebrachten Streumittelmengen (bzw. Nullstreustrecken) sollen in den Einsatzberichten nachvollziehbar aufgezeichnet sein. A3-3.2 Auswirkungen auf Emission und Immission Quantifizierungen von Maßnahmen im Winterdienst liegen noch so gut wie keine vor. Aussagen über die Wirkung auf PM 10 -Emissionen und Immissionen sind daher nicht möglich. A3-3.3 Zuständige Stellen, Gebiet, Umsetzungszeitraum und Betroffene Zuständige Stelle: Land, Gemeinden Gebiet: Sanierungsgebiet PM 10 Umsetzungszeitraum: laufend nach finanziellen Möglichkeiten und nach Pilotversuchen bzw. unter Berücksichtigung der Anpassung europäischer Rechtsvorschriften (Berücksichtigung vom Winterdienst bei Bestimmung Grenzwertüberschreitung). Betroffene: Land, Gemeinde A3-4 Maßnahmen der Stadt Innsbruck Die Maßnahmen der Stadt Innsbruck sind in Kapitel 7 angeführt. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

112 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe A4 ANHANG 4: MÖGLICHE MASSNAHMEN IM BEREICH INDUSTRIE UND GEWERBE Wie in Kapitel 2.8 dargestellt, betragen die direkten NO x -Emissionen aus dem Sektor produzierendes Gewerbe (NFR 1A02) etwa 12 %, aus dem Sektor Energie (NFR 1A01) 1 % bzw. aus dem Sektor Verkehr (NFR 1A03) 77 %. Die Verkehrsemissionen des Sektors Industrie und Gewerbe werden dem Sektor Verkehr zugeordnet und dort besprochen. Bei NO 2 ist daher das Potenzial für effektive Maßnahmen in diesem Sektor geringer als für den Verkehrssektor, insbesondere dann, wenn die in diesem Kapitel angeführten Maßnahmenvorschläge bereits umgesetzt sind. Bei einzelnen Betrieben kann jedoch durch Einsatz von NO x -mindernden Maßnahmen eine relevante NO x -Reduktion erzielt werden. Bei PM 10 ist der Sektor Industrie und Gewerbe (NFR 1A02 und 7A, siehe Tabelle 13) der drittgrößte Emittent mit 168 t (gemeinsam 18 % Anteil an den PM 10 - Emissionen), wobei der größte Anteil auf den Sektor Verarbeitendes Gewerbe Weitere Branchen, gefolgt vom Sektor Schüttgutumschlag fällt. Bei PM 10, aber auch bei Pb und Cd im Staubniederschlag können im Einzelfall effektive Maßnahmen zur Minderung gesetzt werden. Generell können gemäß 13 IG-L i.d.f. BGBl. 77/2010 für Anlagen bestimmte emissionsmindernde Maßnahmen vorgeschrieben werden: Begrenzung der Emission von Luftschadstoffen nach dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anordnungen gemäß 10 gültigen Stand der Technik ( 2 Abs. 8 Z 1 AWG 2002), ausgenommen bei Anlagen, die innerhalb von fünf Jahren vor dem Inkrafttreten der Anordnungen gemäß 10 nach dem Stand der Luftreinhaltetechnik genehmigt oder saniert worden sind. Einsatz emissionsarmer Brennstoffe, Stoffe, Zubereitungen und Produkte, sofern die Versorgung mit diesen sichergestellt und die Anlage zum Einsatz derselben geeignet ist und der Einsatz nicht zu einer höheren Belastung der ArbeitnehmerInnen führt. Erstellung von Immissionsschutzplänen. Vorschreibung eines maximalen Massenstroms sowie Beschränkungen oder Verbote des Einsatzes von Maschinen, Geräten und sonstigen mobilen technischen Einrichtungen mit hohen spezifischen Emissionen. Mit der Novelle zum IG-L des Jahres 2010 wurden die bis dahin bestehenden Ausnahmen eingeschränkt. So sind jetzt auch Maßnahmen für Anlagen möglich, bei denen die Verordnungen zum Stand der Technik länger als zehn Jahre zurückliegen und sich dieser wesentlich geändert hat. In diesem Anhang zum Programm werden allgemeine Maßnahmenvorschläge für den Bereich Industrie und Gewerbe dargestellt, auf die ggf. zurückgegriffen werden kann. Von den Betrieben des Landes Tirols könnten jedenfalls diese Maßnahmenvorschläge bereits umgesetzt worden sein. 110 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

113 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe Wie in Tabelle 13 (siehe Kapitel 2.8.2) dargestellt, stammen die höchsten PM 10 - Emissionen des Sektors Industrie und Gewerbe aus dem Bereich Verarbeitendes Gewerbe Weitere Branchen, gefolgt vom Schüttgutumschlag, d. h. Steinabbau. Bei den NO x -Emissionen ist im Sektor Industrie und Gewerbe der Bereich Verarbeitendes Gewerbe Weitere Branchen die dominierende Quelle; kleinere Anteile stammen aus dem Bereich Öffentliche Strom- und Wärmeproduktion (siehe Tabelle 10). Eine ausführlichere Beschreibung von möglichen Maßnahmen zur Verminderung von Staubemissionen können den Berichten Schwebestaub in Österreich, Stand der Technik zur Minderung staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen, Optionen zur Verminderung der PM 10 -Belastung in Österreich entnommen werden (UMWELTBUNDES- AMT 2005c, STAATLICHES UMWELTAMT DUISBURG 2003, EXPERTENGESPRÄCHE 2005). A4-1 Technische Maßnahmen zur effizienten Staubminderung bei gefassten Quellen Prinzipiell werden bei Staub gefasste und diffuse Quellen unterschieden. Für die Minderung der Staubemissionen aus gefassten Quellen steht je nach vorgeschalteter Anlage und Eigenschaft des Rauchgases eine Vielzahl von Emissionsminderungstechnologien zur Verfügung, wie z. B. Gewebefilter, Nass- und Trockenelektrofilter, Nasswäscher, Rauchgaskondensation sowie diverse Kombinationen von Entstaubungseinrichtungen. Zur Vorreinigung (und bei kleinen Biomasseanlagen) werden Multizyklone eingesetzt. Die Frage, welche Technologie für eine bestimmte Anlage am besten geeignet ist, muss anhand der gegebenen Rahmenbedingungen entschieden werden und wird beispielsweise durch die Rohgaszusammensetzung, die Partikeleigenschaften, die Staubbeschaffenheit, das Abgasvolumen, die Abgastemperatur und die geforderten Reingaswerte entscheidend beeinflusst. Mit ausreichend dimensioniertem Elektrofilter und guter Abgaskonditionierung sind Staubemissionen von < 5 15 mg/nm³ erreichbar. Mit nachgeschaltetem Wäscher sinken die Emissionen auf < 5 mg/nm³. Mit Gewebefiltern sind Emissionen < 5 mg/nm³ erreichbar, wobei auf eine optimale Auslegung und gute Wartung der Schläuche geachtet werden muss. Messungen aus Deutschland zeigen, dass bei Anwendung von Staubminderungstechnologien der überwiegende Anteil der Gesamtstaubemissionen als PM 10 emittiert wird (UMWELTBUNDESAMT 2005c). Eine weitere Möglichkeit zur Senkung der Staubemissionen besteht im Brennstoffwechsel von aschereichen zu aschearmen Brennstoffen (z. B. Wechsel zu Erdgas). Indirekt, aber effizient werden Staubemissionen auch durch eine Erhöhung der Energieeffizienz (= Senkung des Brennstoffeinsatzes) gesenkt. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

114 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe A4-2 Effiziente Staubminderung bei diffusen Quellen Aufgrund der verbesserten Staubminderungstechnologien für gefasste Quellen nimmt der Anteil der diffusen Staubemissionen an den Gesamtemissionen tendenziell zu. Um diffuse Staubemissionen zu verhindern bzw. zu verringern, sind die in Kapitel A4-2.1 bis A4-2.5 angeführten Maßnahmen möglich (siehe dazu auch Kapitel 4.4). Nachträgliche Vorschreibungen können nur dann in Form einer Auflage gemäß 79 GewO 1994 vorgeschrieben werden, wenn die Interessen des 74 Abs. 2 leg. cit. nicht hinreichend geschützt sind. A4-2.1 Allgemeine organisatorische Maßnahmen Betriebsanweisungen zur Regelung immissionsschutzrelevanter Betriebsvorgänge und Benennung der dafür verantwortlichen Personen. Die Betriebsanweisung regelt u. a. Zeitpunkt, Einsatzort und Häufigkeit des Einsatzes von Kehrmaschinen, Zeitpunkt, Einsatzort und Häufigkeit des Einsatzes von Berieselungsanlagen, Benutzung und Wartung der Reifenwaschanlage, Verhaltensregeln beim Umschlag (z. B. Anpassen der Abwurfhöhe), Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Betriebsgelände, regelmäßige Kontrolle des Betriebsgeländes (z. B. Zustand der Fahrbahndecke), regelmäßige Wartung von Umschlaggeräten (z. B. Greiferschließkanten auf Dichtheit prüfen), regelmäßige Prüfung und Wartung von Absaugungen und den installierten Abluftreinigungsmaßnahmen (Filter), Prüfung und Optimierung der Anzahl von Umschlagvorgängen und der benötigten Transportstrecken. A4-2.2 Lagerung Generell sollte die Lagerung von staubendem Material im Freien vermieden werden. Die effizienteste Maßnahme zur Vermeidung von diffusen Staubemissionen ist die Lagerung pulverförmiger Materialien in geschlossenen Silos. Die Lüftungen der Silos sollten mit Gewebefiltern ausgestattet sind, wobei das abgeschiedene Material dem Ofen zugeführt oder in den Silo rückgeführt werden kann. Die Silos können mit automatischen Handlingsystemen ausgestattet werden. Eine Lagerung in einer dichten Halle mit Absaugung und anschließender Abgasreinigung stellt neben der Silolagerung die wirksamste Maßnahme zur Emissionsminderung dar. Öffnungen in den Hallen sind möglichst geschlossen zu halten. Tore dürfen nur für notwendige Fahrzeugein- und -ausfahrten geöffnet werden. In der Praxis hat sich hier der Einsatz von Schnelllauftoren bewährt. Hier kommen je nach örtlicher Gegebenheit und Größe der Öffnungen Faltoder Rolltore zum Einsatz. Das zum Einsatz kommende Material reicht von flexiblem Kunststoff über Aluminium bis hin zu Stahl. 112 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

115 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe Sicherung gegen Überfüllung bei geschlossenen Lagereinrichtungen, z. B. Silos, Erfassung und Reinigung der Abluft aus Füll- und Abzugsaggregaten sowie der Verdrängungsluft aus Behältnissen bei der Befüllung, Erfassung und Reinigung der Abluft bei Dachreitern. Existieren Freilagerstellen, so können die Staubemissionen durch folgende Maßnahmen reduziert werden: Ausrichtung der Haldenlängsachsen nach Möglichkeit in Hauptwindrichtung, Windschutz, beispielsweise Wälle, Überdachungen oder Schutzbepflanzungen im Luv der Hauptwindrichtung zur Absenkung der Windgeschwindigkeit in Haldenhöhe, Anlage eines Netzes von Großflächenregnern zur Befeuchtung der Haldenoberfläche, Abdecken oder Schichtenbildung der Oberfläche in Lagerbereichen, in denen nicht ständig umgeschlagen wird. Abdeckung der Oberflächen mit Matten oder anderen oberflächenbildenden Schichten, (veränderbare) Stellwände oder feste Schüttboxen in den Lagerbereichen: Neben der Trennung verschiedener Materialien wird die Windangriffsfläche gering gehalten, Begrünung von Langzeitlagerstätten, Verfestigung der Oberfläche, Windschutzbepflanzung, Begrenzung der Höhe von Halden, weitgehender Verzicht auf Errichtungs- oder Abbauarbeiten bei Wetterlagen, die Emissionen begünstigen (lange Trockenperioden, hohe Windgeschwindigkeiten etc.). A4-2.3 Umschlag Soweit als möglich sollte Materialhandling incl. Materialanlieferungen in geschlossenen Systemen unter Unterdruck erfolgen. Die abgesaugte Luft sollte entstaubt werden, bevor sie an die Umgebung entlassen wird. Weitgehende Automatisierung des Umschlags, Anpassung von Umschlaggeräten an das jeweilige Schüttgut, vollständige bzw. weitgehende Einhausung von Einrichtungen zur Be- und Entladung von Transporteinrichtungen (Fahrzeuge, Förderbänder etc.), Entfernen von Feinanteilen aus dem Lagergut (z. B. Waschen, Sichten, Pelletieren, u. Ä.), Wasserschleier zur Erhöhung der Gutsfeuchte oder das Aufbringen von Staubbindemitteln, Lamellenverschluss, konischer Beladekopf bei Schüttrohren/Senkrechtbeladern, dichter Aufsatz (inkl. Absaugung) bei Senkrechtbeladern in Silofahrzeugen, Stetigförderer, Vermeidung von Zutrimmarbeiten, Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

116 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe Wasservernebelung von Austrittsöffnungen und Aufgabetrichtern, Änderung des Umschlagverfahrens: z. B. anstelle des Transports mit einem Radlader über kurze Strecken die Option geschlossener Förderbänder prüfen, bei Umschlag im Freien: Windschutz bzw. Umladebeschränkungen bei hohen Windgeschwindigkeiten. Maßnahmen für Förderbänder Minimierung der Abwurfhöhe, beispielsweise durch höhenverstellbare Förderbänder. Diese Höhenanpassung sollte automatisch erfolgen. Eventuell können zusätzlich Gummischläuche und -schürzen eingesetzt werden, direkte Förderbänder von der Abbaustelle zur Lagerstätte, Reinigungseinrichtungen für die Förderbänder, um die Bildung diffuser Staubemissionen zu minimieren, Einsatz umhauster Förderbänder um einen Windschutz zu gewährleisten und Materialverluste zu vermeiden: Rollgurte für lange Förderstrecken, Überdachung, z. B. mit Metallhauben, bzw. komplette Umkleidung, mobile oder stationäre Vakuumreinigungssysteme, die diffuse Emissionen bei der Wartung oder Reparatur von Förderbändern minimieren, Verzicht auf Schleuderbänder außerhalb geschlossener Räume. Maßnahmen beim Einsatz von Greifern Minimierung der Abwurfhöhe; durch automatische Systeme der Greifer wird unmittelbar an die Halde oder Ladefläche herangeführt, Anpassung der Greifer an das jeweilige Produkt, Rückführung von Greifern im geschlossenen Zustand, Aufnahme des Gutes in geschlossener Halle mit Absaugung; Abwurf in einen abgedeckten Bunker mit einer richtig dimensionierten Einfahröffnung für den Greifer, Erhöhung der Verweilzeit des Greifers am Abwurfort, vollständig oder weitgehend geschlossener Greifer, Dichtheit von Greiferschließkanten, möglichst hohe Greiferschließkräfte, Vermeidung von Anhaftungen, kein Überfüllen des Greifers, da herabrieselndes Schüttgut zusätzliche Staubemissionen bewirkt, sanftes Anfahren von Greifern nach der Befüllung, verlängerte Verweilzeiten des Greifers nach dem Abwurf am Abwurfort. Maßnahmen beim Abkippen von Schüttgut Völlige oder weitgehende Einhausung der Schüttgutabwurfstelle bzw. Schüttrohre mit Beladekopf und Absaugung, Verwendung von Schüttgossen in abgesaugten und geschlossenen Hallen, 114 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

117 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe Verwendung von Rutschen, die an den Kipper angebracht werden und das Schüttgut in die Gosse befördern. Die Rutschen verhindern den freien Fall von Schüttgut und damit die Emissionen von Staub. Zusätzlich kann die Rutsche mit einer Kunststoffplane abgedeckt werden, oder eine Schüttgutbefeuchtung durchgeführt werden. Reduktion der Austrittsgeschwindigkeit bei Fallrohren durch Einbauten oder Kaskadenschurren, beim Abkippen mittels Rück- oder Seitenkipper sollten Planen einerseits die Ladefläche des Lkw und andererseits den Bereich, in den das Schüttgut abgekippt wird, abdecken, Absaugung bei den Abwurfstellen, Bei Schüttgutumschlag im Freien: Immergrüner Windschutzgürtel um die Abwurfstelle, zur Reduktion der Windgeschwindigkeit und Nutzung von Blättern als Emissionssenke. A4-2.4 Transport Einsatz von Radladern wenn möglich nur bei befeuchteten und möglichst nicht staubenden Gütern, bei Transporten mit Fahrzeugen sollen geschlossene Behältnisse (Silofahrzeuge, Container, Abdeckplanen etc.) eingesetzt werden, Optimierung innerbetrieblicher Transportwege, Versiegelung: Befestigung der Transportwege innerhalb des Firmengeländes und Befestigung der Zufahrtswege, Reinigung der Fahrtstrecken, Fahren in Schrittgeschwindigkeit um Aufwirbelungen zu reduzieren, Befeuchtung von unbefestigten Straßen oder Aufbringung chemischer Stabilisatoren, Reifenreinigung: Ausführung von einfachen Durchfahrbecken bis hin zur High-Tech-Anlage. A4-2.5 Beispiele weiterer Maßnahmen Befeuchtung nicht nur bei der Lagerung sondern auch schon während des Abbaus von Rohmaterialien, Absaugung und Entstaubung von Luft aus Produktionshallen, z. B. Absaugung in einer Halle mit Roheisenmanipulation und Rückführung des Staubs in den Konverter, Absaughauben für einzelne Produktionsschritte, z. B. Absaugeinrichtungen für Schweißrauch; Absaughauben für Chargiermaschinen und Gießöfen; beim Abgießen von (Nichteisen)metallen, Optimierung der Ofentüren um diffuse Staubemissionen bei der Befüllung von Schmelzöfen zu reduzieren (BREF Nichteisenmetalle), Absaugung der Verbrennungsluft aus Lagerbunkern: Durch die Absaugung der Luft aus Lagerbunkern wird in den Bunkern Unterdruck erzeugt, wodurch diffuse Emissionen aus der Lagerung vermindert werden können (Bsp.: Abfallverbrennungsanlagen), Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

118 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe Beschickungsanlagen zum staubarmen Hantieren mit Reststoffen und Abfällen, Erfassung der Verdrängungsluft bei der Befüllung geschlossener (Transport-)Behälter und Entstaubung dieser Abluft, Kapselung von Maschinen, Geräten und sonstigen Einrichtungen zur Bearbeitung (Brechen, Mahlen, Sieben, Sichten, Mischen, Pelletieren etc.), Einhausung bzw. Überdachung der Lagerplätze am Werksgelände. Eine Einhausung würde die Emissionen beim Materialumschlag und durch Winderosion erheblich vermindern. Zusätzlich sollten Absaugeinrichtungen bei den Lagerplätzen installiert werden, Einsatz von Absaugeinrichtungen bei den Öfen, diese Absaugungen können, z. B. beim Abgießen eingesetzt werden, überdachte Beschickungsanlagen zum staubarmen Hantieren der Reststoffe und Abfälle, regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Gewebefilter und zeitgerechter Austausch derselben, vollständiges Verschließen der offenen Bereiche der Schmelzhütten (z. B. Tore, schmale Bereiche unterhalb des Daches, ). Ein vollständiges Verschließen der offenen Bereiche kann die diffusen Emissionen beträchtlich vermindern, der Eintrag von staubendem Material auf das Werksgelände ist soweit wie möglich zu reduzieren. Es sollte eine rechtliche Basis geschaffen bzw. erweitert werden, um auch diffuse Emissionen wirksam zu überwachen und zu begrenzen (z. B. Gewerbeordnung und 82 GewO-Verordnungen). Die Größenordnung der diffusen Emissionen sollte bestimmt werden. Dazu könnten exemplarische Erhebungen in Einzelbetrieben, bei denen von hohen diffusen Emissionen ausgegangen werden kann, durchgeführt werden. A4-3 Technische Maßnahmen zur effizienten NO x -Minderung Zur Minderung der NO x -Emissionen stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Dabei unterscheidet man prinzipiell zwischen primären und sekundären Maßnahmen. Unter primären Maßnahmen sind u. a. feuerungstechnische Maßnahmen, NO x -arme Brenner, gestufte Verbrennung, Rauchgasrezirkulation sowie der Einsatz stickstoffarmer Brennstoffe anzuführen. Sekundäre Maßnahmen zur NO x -Minderung stellen die Selektive Nicht Katalytische Reduktion (SNCR-Verfahren) und die Selektive Katalytische Reduktion (SCR-Verfahren) dar. Beim SNCR-Verfahren zur Stickoxidreduktion wird Ammoniak oder ein anderes Reaktionsmittel, welches Ammoniak freisetzt (z. B. Harnstoff), bei Temperaturen um C in den Rauchgasstrom eingedüst. Das Ammoniak reagiert ohne Katalysator mit den Stickoxiden im Rauchgas und bildet Stickstoff und Wasser. Das wesentliche Element des SCR-Verfahrens ist der Katalysator, über den das Rauchgas gemeinsam mit dem Reduktionsmittel streicht. Die Stickoxide werden am Katalysator zu elementarem Stickstoff und Wasserdampf umgewandelt. In 116 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

119 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe Abhängigkeit von der Position der Entstickungsanlage kann zwischen high dust- Schaltung und low dust-schaltung unterschieden werden. Ein Schlüsselparameter für das Betriebsverhalten einer SCR-Anlage ist der NH 3 -Schlupf. Dieser sollte möglichst niedrig gehalten werden. Indirekt, aber effizient werden NO x -Emissionen auch durch eine Erhöhung der Energieeffizienz (Senkung des Brennstoffeinsatzes) gesenkt. A4-4 Maßnahmen auf Bundesebene Zur Erreichung der Ziele des IG-L sind auch Maßnahmen im Bereich der Industrie auf Bundesebene notwendig. Dazu gehören: Erlassung von Verordnungen nach dem Stand der Technik für Sektoren, für die es bislang keine bundeseinheitliche Regelung gibt (z. B. Spanplatten, Kalk, Magnesia), auch relevante Nebenaggregate und diffuse Quellen sollten inkludiert werden, Anpassung von Emissionsgrenzwerten in 82 GewO-Verordnungen an den Stand der Technik (für die Sektoren Glasanlagen, Gips, Feuerungsanlagen), auch relevante Nebenaggregate und diffuse Quellen sollten inkludiert werden, Vorschreibung von Maßnahmen zur Minderung von diffusen Staubemissionen im Anlagenrecht (v. a. in Verordnungen gemäß GewO, AWG, MinRoG), weitgehende Emissionsreduktion von PM 10 -Vorläufern, Verschärfung der Förderkriterien für Biomasseanlagen (auch im Landwirtschaftsbereich) hinsichtlich Betriebsbedingungen, Energieeffizienz, Brennstoffqualitäten und Grenzwerte für Staub und NO x, Sicherstellen des effizienten Betriebes von Nah- und Fernheizwerken durch Festlegen von Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz des Systems Umwandlung, Verteilung und Nutzung, Erlassung von strengen Emissionsstandards für stationäre Motoren. A4-5 Maßnahmen auf Gemeinde- und Länderebene Neben Maßnahmen auf Bundesebene können auch die Gemeinden und Länder durch folgende Maßnahmen zu einer Minderung der Luftschadstoffemissionen beitragen: Sicherstellung, dass Anlagen mit Minderungsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik ausgestattet sind, betrieben und überwacht werden, Begrenzung von Emissionen nach dem Stand der Technik ( 77 Abs. 3n GewO), genaue Erhebung der aktuellen Emissionsdaten, Überprüfung der behördlich festgelegten Bescheidwerte auf den aktuellen Stand der Technik, (kontinuierliche) Überwachung der Emissionen. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

120 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe Es sind auch über den in gesetzlichen Regelungen festgeschriebenen Stand der Technik hinausgehende Maßnahmen möglich. Gemäß 39 Abs. 2 und 40 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz TROG 2006 kann in Gewerbe- und Industriegebieten ebenso wie in Mischgebieten festgelegt werden, dass nur bestimmte Arten von Betrieben zulässig sind. Gründe hierfür sind u. a. die Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung und die Vermeidung von schwerwiegenden Belastungen durch den Verkehr (hierbei handelt sich um eine Maßnahme des Landes im eigenen Wirkungsbereich, die Maßnahme gilt daher als solche des Anhangs). A4-6 Maßnahmen auf EU-Ebene Die Erreichung der Ziele des IG-L ist auf EU-Ebene durch die Erstellung von BAT Reference Documents mit ambitionierten Emissionswerten zu ermöglichen. Das europäische IPPC-Büro mit Sitz in Sevilla katalysiert einen Informationsaustausch über die beste verfügbare Technik unter der Industrieemissionsrichtlinie. In mehreren Technical Working Groups werden eigene Leitfäden, so genannte BAT Reference Documents entwickelt und überarbeitet, welche branchenweise und in sehr detaillierter Form die Best Available Techniques für die einzelnen industriellen Tätigkeiten von IPPC-Anlagen anführen. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Emissionsgrenzwerte von der zuständigen Behörde so festgelegt werden, dass die Emissionen der IPPC- Anlagen unter normalen Betriebsbedingungen die relevanten BAT-Werte nicht überschreiten. Zusätzlich werden rechtlich verbindliche Kriterien betreffend die Umweltinspektion festgelegt. A4-7 Spezifische Maßnahmen für bestimmte Anlagenkategorien A4-7.1 Mögliche Maßnahmen bei Feuerungsanlagen zu Prozesswärmegewinnung im industriellen und gewerblichen Bereich Die nachfolgend angeführten allgemein möglichen Maßnahmen beziehen sich lediglich auf die Prozesswärme; Maßnahmen zur Raumwärme bzw. zum Hausbrand im eigenständigen Wirkungsbereich des Landes finden sich im Anhang 1. Umstellung von Heizöl leicht, bzw. Heizöl extra leicht auf Heizöl extra leicht schwefelarm/schwefelfrei. Bei den Betrieben, bei denen noch Heizöl leicht verwendet wird, könnten die NO x -Emissionen bei Umstellung auf Heizöl extra leicht schwefelarm/schwefelfrei auf ein Drittel reduziert werden, Potenzialerhebung für Wärmerückgewinnung und industrielle Abwärme, Ausbau emissionssenkender Fernwärmeanlagen und verstärkte Wärmerückgewinnung bzw. Nutzung industrieller Abwärme zur Einspeisung in das Fernwärmenetz, 118 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

121 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe Vorschreibung der Einhaltung des Standes der Luftreinhaltetechnik für Anlagen, die vor dem 1. April 1988 genehmigt wurden und noch nicht auf den Stand der Luftreinhaltetechnik angehoben wurden, effiziente Nutzung der Energie, insbesondere Wärmerückgewinnung und z. B. Einspeisung in ein Fernwärmenetz (hierbei handelt es sich um eine Maßnahme des Landes im eigenen Wirkungsbereich (vgl. Energielenkungserkenntnis des VfGH 1986), die Maßnahme gilt daher als solche des Anhangs). A4-7.2 Mögliche Maßnahmen in der holzverarbeitenden Industrie Bei größeren Dampfkesselanlagen können folgende Optionen zur Minderung der NO x -Emissionen geprüft werden: Senkung der Emissionen des Heizkraftwerkes auf einen Wert unter 150 mg/nm³ (bezogen auf 11 % O 2 ), z. B. durch Installation einer Rauchgasrezirkulation oder einer SNCR. Bei Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung über 10 MW können mittels SNCR auch Emissionswerte von 100 mg/nm³ (bei 11 % O 2 ) erreicht werden. Als Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen der Spanplattenindustrie werden neben den allgemeinen Maßnahmen u. a. folgende vorgeschlagen: Entstaubung nach Stand der Technik (E-Filter in Kombination mit Wäschern, Kiesbettelektrofilter, Gewebefilter). Zyklone können als Vorabscheider eingesetzt werden, ein alleiniger Einsatz von Zyklonen zur Staubminderung ist nicht Stand der Technik. Minderung diffuser Emissionen (bei Lagerung, Umschlag, Transport), konkrete Maßnahmen siehe Kapitel A4-2. Minderung der NO x -Emissionen durch Einsatz des SNCR-Verfahrens in Kombination mit feuerungstechnischen Maßnahmen (NO x -arme Brenner, Einblasen der Gesamtluftmenge oberhalb der Brennerebene, Rezirkulation des Rauchgases). Zur holzverarbeitenden Industrie zählen Tischlereien und Sägewerke, aber auch die Span- und Faserplattenindustrie. Folgende allgemeine Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen dieser Verursacher werden vorgeschlagen: Gesetzliche Maßnahmen (siehe Kapitel A4-4, A4-5), Trennung von behandeltem (z. B. Spanplattenreste) und nicht behandeltem Holz, Entstaubung nach Stand der Technik für Anlagen größer 2 MW auf Basis von Festbrennstoffen (E-Filter, Gewebefilter; siehe Kapitel A4-1), Ausstattung mit effizienten Staubabscheidern für Anlagen kleiner 2 MW und auch für relevante Nebenaggregate, Minderung diffuser Emissionen (bei Lagerung, Umschlag, Transport; konkrete Maßnahmen siehe Kapitel A4-2), Einhausung für Sägen und Holzzerkleinerung, Minderung der NO x -Emissionen durch Einsatz primärer und sekundärer Minderungsmaßnahmen bei relevanten Aggregaten (siehe Kapitel A4-3), kontinuierliche Emissionsmessung der relevanten Parameter beim Hauptprozess, regelmäßige interne und externe Emissionsüberwachung aller relevanten Quellen. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

122 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe A4-7.3 Mögliche Maßnahmen bei Biomasseanlagen zur Nah- und Fernwärmeversorgung sowie Ökostromanlagen Vom Land Tirol wurde eine Liste von Biomasseanlagen (und deren Emissionen), die in den Sanierungsgebieten liegen, zur Verfügung gestellt. Der Großteil der in diesem Kapitel beschriebenen Maßnahmen ist bei diesen Anlagen bereits umgesetzt. So liegen bspw. die gemessenen PM-Emissionen beim Biomasse- Heizkraftwerk in Kufstein bei 2 mg/nm³, die NO x -Emissionen bei 58 mg/nm³. Dies sind sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich sehr niedrige Werte. Die im Folgenden aufgezählten Maßnahmen betreffen allgemein Biomasseanlagen und insbesondere Anlagen mit einer Leistung unter 1 MW, von denen dzt. noch keine Emissionsdaten vorliegen und bei denen einige dieser Maßnahmen umgesetzt werden könnten: Gesetzliche Maßnahmen: siehe Kapitel A4-4 und A4-5, bei Einsatz von Abfällen (unabhängig von der Anlagengröße): Installation eines Gewebe- oder effizienten Elektrofilters (erreichbarer Emissionswert: < 5 mg/nm³), effiziente Entstaubung auch bei kleinen Biomasseanlagen und Biomasseanlagen im Landwirtschaftsbereich (siehe auch Kapitel A4-1), verpflichtende Aufzeichnung des Bypassbetriebes und des Druckabfalles bei Gewebefiltern, verpflichtende Aufzeichnung der Filterspannung bei Elektrofiltern, Optimierung der Verbrennungsbedingungen hinsichtlich der Emissionen von NO x und CO bei allen Anlagengrößen, SNCR für Biomasseanlagen ab 10 MW (siehe auch Kapitel A4-3), Festlegung eines Mindest-Trockengehaltes für die eingesetzte Biomasse plus Überprüfung, Sicherstellen des effizienten Betriebes von Nah- und Fernheizwerken durch Festlegen von Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz des Systems: Umwandlung, Verteilung und Nutzung, Verbesserung der Datenlage hinsichtlich des Emissionsverhaltens von Biomasse(heiz)kraftwerken (vor allem im Fall der Verbrennung von Getreide und Stroh), Verschärfung der Förderkriterien für Biomasseanlagen (auch im Landwirtschaftsbereich) hinsichtlich Betriebsbedingungen, Energieeffizienz, Brennstoffqualitäten und Grenzwerten für Staub, kontinuierliche Emissionsmessung für Staub (ab 10 MW) und NO x (ab 30 MW) bei allen Biomasseanlagen, regelmäßige verpflichtende Kesselreinigung (inklusive Aufzeichnungspflicht), regelmäßige interne und externe Emissionsüberwachung. A4-7.4 Mögliche Maßnahmen bei Gießereien Folgende allgemeine Maßnahmen können im Bereich der Metallerzeugung und Gießereien vorgeschlagen werden: Gesetzliche Maßnahmen (siehe Kapitel A4-4, A4-5), 120 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

123 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe Minderung der diffusen Emissionen (siehe auch Kapitel A4-2), Lagerung unter Dach, Erfassung und Reinigung der Abluft bei Dachreitern, weitgehende Einhausung bei Umschlag, Kapselung oder Absaugung bei Öfen, Fassen von Quellen, Emissionsminderung nach Stand der Technik, kontinuierliche Emissionsmessung der relevanten Parameter beim Hauptprozess, regelmäßige interne und externe Emissionsüberwachung aller relevanten Quellen. A4-7.5 Mögliche Maßnahmen in der Glaserzeugung Folgende allgemeine Maßnahmen können im Bereich der Glaserzeugung vorgeschlagen werden: Gesetzliche Maßnahmen (siehe Kapitel A4-4, A4-5), NO x -Minderung (siehe Kapitel A4-3), hocheffiziente Staubminderung (siehe auch Kapitel A4-1), Entstaubung der Abluft bei Formgebung und Nachbearbeitung, Entstaubung bei Mahl- und Zerkleinerungseinrichtungen, Einhausung der Förderbänder, Minderung diffuser Emissionen (siehe Kapitel A4-2), geschlossene Lagerung feinkörniger Materialien (Silos), kontinuierliche Emissionsmessung der relevanten Parameter beim Hauptprozess, regelmäßige interne und externe Emissionsüberwachung aller relevanten Quellen, Ausstattung auch der relevanten Nebenaggregate mit effizienten Filtern. A4-7.6 Mögliche Maßnahmen im Bereich der chemischen Industrie/Kunststoffindustrie Im Bereich der chemischen Industrie und Kunststoffindustrie liegen einige Betriebe im Sanierungsgebiet in Tirol. Für diese Anlagen sind die in den Kapiteln A4-1 bis A4-6 angeführten möglichen Maßnahmen zu berücksichtigen. A4-7.7 Mögliche Maßnahmen bei sonstigen Anlagen Für die Anlagen, die nicht unter die in den vorangegangen Kapiteln angeführten Bereiche fallen, wird auf die allgemeinen Maßnahmenvorschläge in den Kapiteln A4-1 bis A4-6 verwiesen. Umweltbundesamt REP-0350, Wien,

124 Fortschreibung 9a Programm Tirol Anhang 4: Mögliche Maßnahmen Industrie und Gewerbe A4-7.8 Mögliche Maßnahmen bei der Gewinnung von Mineralrohstoffen In zwei Studien (Untersuchungen zur Staubausbreitung der mineralrohstofferzeugenden Industrie, MOSTLER 2006; Studie zur Immissionsbelastung, WERTH- MANN 2006) wurde die Staubausbreitung von Betrieben zur Mineralrohstoffgewinnung, die in der Inntalfurche von Landeck bis Kufstein sowie im Lienzer Talkessel angesiedelt sind, beschrieben. Die Staubemissionen der Fahrbewegungen, Manipulation von staubenden Gütern (Lagerung und Umschlag) und Winderosion wurden in Betracht gezogen. Bei den meisten Betrieben entsteht gemäß den Berechnungen der Gutteil der Staubemissionen beim Transport. Mögliche Maßnahmen zur Verringerung dieser Emissionen sind in Kapitel A4-2.4 angeführt. Mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen aus der Manipulation bei der Aufnahme und beim Abwurf sind in Kapitel A4-2.3 angeführt. 122 Umweltbundesamt REP-0350, Wien, 2011

125

126 Umweltbundesamt GmbH Spittelauer Lände Wien/Österreich Tel.: +43-(o) Fax: +43-(o) /5400 office@umweltbundesamt.at Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM 10 ) gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) wurden in Tirol in den letzten Jahren wiederholt überschritten. Im Auftrag der Tiroler Landes - regierung hat das Umweltbundesamt die Fortschreibung des Maß - nahmenprogramms zusammengestellt. Damit soll der NO 2 -Grenzwert ab dem Jahr 2015 eingehalten werden. Zugrunde liegen dem Pro - gramm Annahmen über die Entwicklung des Verkehrs und Maß - nahmen auf nationaler und internationaler Ebene. Bereits umgesetzt wurden Maßnahmen im Straßenverkehr, in den Bereichen Raum - wärme und Industrie. Das Maßnahmenprogramm ist auch Grundlage für die Anträge auf Fristerstreckung an die Europäische Kommission. Die NO 2 -Belastung in Tirol stammt vorwiegend aus dem Straßen - verkehr. Zusätzlich verschärfen ungünstige Ausbreitungsbedingungen in den Tiroler Tälern die Belastungssituation. ISBN

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