MANITOWOC. Bulletin zur Konzernrichtlinie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MANITOWOC. Bulletin zur Konzernrichtlinie"

Transkript

1 MANITOWOC Bulletin zur Konzernrichtlinie Gegenstand: Ethik Original Bulletin Ersetzt 103 vom 22.September 1999 NR: Dezember 2002 ABLAUF: Durch Ersatz AUFGESTELLT DURCH: Chefsyndikus UNTERZEICHNET : Maurice D. Jones GENEHMIGT: Terry D. Growcock Die unterzeichneten Dokumente befinden sich in den Akten des Geschäftsführers des Vorstandsvorsitzenden und CEO. Die unterzeichneten Exemplare gehen gedruckten Intranet- Richtlinien vor. Richtlinie Diese Richtlinie enthält die folgenden Punkte: 1.0 Darlegung der Richtlinie 2.0 Durchsetzung 3.0 Allgemeine Leitlinien 4.0 Verantwortung für Finanzen und Berichterstattung 1.0 Darlegung der Richtlinie Die Richtlinie der Manitowoc Company, Inc. und ihrer Tochterunternehmen und Tochtergesellschaften (auf die insgesamt hinfort als das Unternehmen Bezug genommen wird) dient dazu alle Gesetze, die ihren Betrieb leiten, einzuhalten und ihre Geschäfte in Wahrung der höchsten moralischen, rechtlichen und ethischen Normen

2 Seite 2 auszuführen. Unser weltweites Ansehen, Handel aufrichtig zu betreiben, ist für das Unternehmen ein an sich unbezahlbarer Vermögenswert. Wir anerkennen, dass örtliche Gepflogenheiten und Traditionen von Ort zu Ort unterschiedlich sind, jedoch können weder diese Gepflogenheiten, noch eine laxe Vollstreckung des Gesetzes, die Verletzung von Unternehmensnormen, ungeachtet ihrer geographischen Lage, erlauben Das Unternehmen erwartet die Einhaltung der höchsten Integritätsnormen im ganzen Betrieb und wird keinen Angestellten weiterbeschäftigen, der Erfolge auf Kosten der Verletzung von Gesetzen oder skrupellosen Handlungsweisen erzielt. In Übereinstimmung mit dieser Richtlinie erwarten wir von unseren Mitgliedern der Geschäftsführung, Führungskräften und Angestellten, folgendes: 2.0 Leitlinien 2.01 Der Wettbewerb auf dem Markt wird mit Aufrichtigkeit betrieben und wir werden all unsere Verpflichtungen an diejenigen mit denen wir Geschäfte tätigen, vollständig erfüllen und erwarten von ihnen dasselbe. Wir werden uns gewissenhaft von jeder Verletzung oder selbst dem Anschein einer Verletzung der Kartellrechte, der Gesetze gegen die Bestechung von ausländischen Beamten (sehen Sie dazu Richtlinie 114), Einfuhr- und Ausfuhrgesetzen (sehen Sie dazu Richtlinie 115) und anderen Gesetzen in Bezug auf Geschäftsabschlüsse mit dem Ausland und Personen außerhalb der U.S.A. des Wettbewerb, der Preiskollision und der Handelsbeschränkungen enthalten Es werden keine Zahlungen in der Absicht, dass die Fonds für einen anderen Zweck verwendet werden, als den der in den relevanten Dokumenten beschrieben ist, geleistet. Falsche Belege irgendeiner Art sind strengstens verboten Es gilt die vollständige Einhaltung aller anwendbaren Gesetze in Bezug auf politische Beiträge (sehen Sie dazu Richtlinie 109) Es gilt die vollständige Einhaltung aller Gesetze in Bezug auf die Bestechung von ausländischen Beamten und Handlungsweisen mit Personen außerhalb der U.S.A. (sehen Sie dazu Richtlinie 114) Es gilt die vollständige Einhaltung der Anordnungen zur Einfuhr und Ausfuhr, wie in Richtlinie 115 dargelegt Es gibt keine Bankkonten abseits der Bücher, Schmiergeldfonds, oder andere Fonds oder Transaktionen ohne Belege.

3 Seite Kein Fonds wird für einen anderen Zweck benutzt, als den für sachgemäße Unternehmenszwecke Die Leistung oder der Erhalt von unangemessenen oder rechtswidrigen Zahlungen wird nicht toleriert. Insbesondere werden wir keine Schmiergelder an Vorgesetzte oder andere unmoralische Praktiken, die auf unsere Angestellten zielen, um deren Gunst zu gewinnen, tolerieren, noch werden wir solche Zahlungen an Angestellte anderer Unternehmen mit den wir geschäftlich tätig sind, tolerieren Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des CEO, Leiters der Finanzabteilung oder Chefsyndikus der Manitowoc Company, Inc., wird kein Angestellter eine Transaktion für oder im Namen des Unternehmens mit einer anderen Person, oder Konzern, an dem der Angestellte oder die Führungskraft eine direkte oder indirekte Beteiligung besitzt, abschließen. Zum Zweck dieser Richtlinie schließen die Umstände, bei denen ein Angestellter oder eine Führungskraft eine direkte oder indirekte Beteiligung an einer Transaktion hat folgendes ein, ist jedoch nicht auf diese begrenzt: eine Transaktion, an der ein anderer Konzern beteiligt ist, deren Eigentümer der Angestellte oder die Führungskraft ist, an der er eine wesentliches finanzielle Beteiligung besitzt oder ausübt oder in dem der Angestellte oder die Führungskraft (oder ein Mitglied der unmittelbaren Familie dieses Angestellten oder dieser Führungskraft) als Mitglied der Geschäftsführung, Führungskraft oder Treuhänder des Konzerns dient. Jede Beteiligung, die im Eigentum irgendeines Mitglieds der unmittelbaren Familie des Angestellten oder der Führungskraft steht, es besitzt oder ausübt, wird dem Angestellten oder der Führungskraft zugeschrieben. Zu der unmittelbaren Familie gehören Großeltern, Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder und Enkelkinder. Eine wesentlich finanzielle Beteiligung schließt eine Eigentümerbeteiligung in einem Konzern, die sich auf mehr als zwei Prozent (2%) von allen ähnlichen Eigentümerbeteiligungen in diesem Konzern und jede allgemeine Partnerschaft oder ähnliche Beteiligung an einem Konzern beläuft, ein Mitglieder der Geschäftsführung und Führungskräfte der Manitowoc Company, Inc. werden jährlich auf einem Fragebogen für Mitglieder der Geschäftsführung und Führungskräfte, der durch die Manitowoc Company, Inc. in Umlauf gebracht wird, über jede wesentliche Beteiligung eines Mitglieds der Geschäftsführung und Führungskraft an einem Geschäftsunternehmen, mit dem das Unternehmen Geschäfte führt, Bericht erstatten. Jede Transaktion oder Vereinbarung in Bezug auf Transaktionen zwischen dem Unternehmen und einem solchen Geschäftsunternehmen muss durch ein Mitglieder des Unternehmensvorstands, die keine Beteiligung an dem Geschäftsunternehmen haben genehmigt werden, wobei deren Genehmigung eine Genehmigung auf Dauer darstellen kann. Zum Zwecke des Punkt 11, ist eine wesentliche Beteiligung jene Beteiligung,

4 Seite 4 von der speziell verlangt wird, dass sie in den Fragebogen für Mitglieder der Geschäftsführung und Führungskräfte des Unternehmens angegeben wird Alle Geschäftsführer und Abteilungsleiter tragen die Verantwortung dafür, dass diese Richtlinie allen Angestellten unter ihrer Aufsicht mindestens einmal jährlich übermittelt wird Gemäß der Einhaltung der Globalen Ethik-Richtlinie (Richtlinie 101) kann das Unternehmen von allen Führungskräften, Geschäftsführern und entsprechenden anderen Angestellten unterschriebene Erklärungen verlangen, dass sie die Unternehmensrichtlinie einhalten Angestellte, die in den Besitz von Informationen oder Wissen von verbotenen Handlungen gelangen, werden die Angelegenheit unverzüglich dem Generaldirektor des Unternehmens berichten Jede Verletzung der Richtlinie oder jedes Unterlassen eine bekannte Verletzung oder fragwürdige Handlung zu berichten, wird abhängig von den Umständen, einen Verweis oder die Entlassung des Angestellten zur Folge haben. Verantwortung für Finanzen und Berichterstattung 3.0 Allgemeine Leitlinien 3.01 Der CEO der Manitowoc Company, Inc. begründet, beaufsichtigt und überprüft, bewertet in regelmäßigen Abständen und soweit angemessen, verändert die Kontrolle der Offenlegung und das Verfahren (wie in Vorschrift 13a-14 des 1934 verkündeten Wertpapierhandelsgesetzes) die dazu dienen, dass Informationen, die durch das Unternehmen in Berichten, die bei der Börsenaufsichtsbehörde angemeldet und eingereicht werden müssen, genau aufgezeichnet, verarbeitet, zusammengefasst und im Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen und Zeiträumen, die in den Vorschriften und Formularen der Börsenaufsichtsbehörde genau dargelegt sind, sicherzustellen Der CEO und der Leiter der Finanzabteilung der Manitowoc Company, Inc. sind dafür verantwortlich, interne Kontrollen und Verfahren der Finanzberichterstattung, die dazu entworfen wurden, sicherzustellen, dass Transaktionen ordnungsgemäß genehmigt, Vermögen vor unbefugtem oder unangemessenem Gebrauch geschützt wird und Transaktionen ordnungsgemäß aufgezeichnet und berichtet werden, zu begründen, zu erhalten, zu überwachen und regelmäßig zu bewerten, und entsprechend zu verändern, um zu ermöglichen, eine Unternehmensbilanz vorzubereiten und die finanziellen Lage

5 Seite 5 des Unternehmens und operative Ergebnisse in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung genau wiederzuspiegeln. Jede Führungskraft und Angestellte des Unternehmens (einschließlich ihrer Tochterunternehmen), der in einer Funktion im Finanz- und Rechnungswesen tätig ist, übernimmt diese Kontrollen und Verfahren Jede Zahlung, die fragwürdig ist, wird sorgfältig untersucht, um festzustellen, ob sie sowohl rechtmäßig als auch angemessen ist Die Anordnung zum Finanz- und Rechnungswesen wie unten dargelegt, wird vollständig eingehalten Die Unternehmensprojekte, Niederlassungen und Gemeinschaftsunternehmen, sowohl in diesem Land als auch im Ausland, unterliegen, insbesondere dort, wo sie in Beziehung zu exakter Buchführung, Prüfung und Steuermeldung stehen, diesen Richtlinien, Die betriebsinternen Unternehmensmitarbeiter der Buchprüfung werden eine Bilanzprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass diese Richtlinien befolgt werden. Der Schwerpunkt wird darin bestehen, sicherzustellen, dass es keine Fälle von rechtswidrigen oder unangemessenen Zahlungen in den Vereinigten Staaten oder im Ausland gibt. 4.0 Anordnungen zum Finanz- und Rechnungswesen Diese Anordnungen zum Finanz- und Rechnungswesen finden auf das Unternehmen (einschließlich seiner Tochterunternehmen und Tochtergesellschaften) Anwendung. Jede Führungskraft und Angestellter des Unternehmens, der in Funktionen im Finanz- und Rechnungswesen tätig ist, hat die Pflicht, auf mögliche Verletzungen der Anordnung

6 Seite 6 zum Finanz- und Rechnungswesen zu achten, und muss vermutete Verletzungen dem Generaldirektor des Unternehmens berichten Jedes Bargeld, Bankkonten, Investitionen oder andere Vermögen des Unternehmens (einschließlich seiner Tochterunternehmen und Tochtergesellschaften) (wobei auf jeden Konzern hinfort als auf "eingeschlossenes Unternehmen" Bezug genommen wird) muss in den offiziellen Büchern des eingeschlossenen Unternehmens genau aufgezeichnet werden. Bankkonten können nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Schatzmeisters des Unternehmens eröffnet oder geschlossen werden. Anonyme Konten ("Nummernkonten ) sind verboten Fiktive Rechnungen, überhöhte Rechnungen und andere irreführenden Belege sind verboten Fiktive, ungenaue oder irreführende Bucheinträge in Bezug auf das Unternehmen, Verkäufe, Einkäufe, Dienstleistungen, Kredite oder finanzielle Vereinbarungen sind verboten Ausgaben werden nicht an einen Vertreiber, Vertreter, Repräsentanten oder Makler erstattet, der durch eine der eingeschlossenen Unternehmen beschäftigt wird (hinfort ein Repräsentant ), und der ein eingeschlossenes Unternehmen bei dem Erreichen, der Erhaltung oder Führung eines Geschäfts unterstützt, sofern die Ausgaben nicht durch begründete schriftliche Belege bestätigt sind Schecks können nicht an die Order von "Bar, "Überbringer" oder ähnlicher Bestimmung gezogen werden Zahlungen werden nicht auf ein anonymes Bankkonto oder auf Konten, die nicht auf den Namen des Zahlungsempfängers oder ein von dem Zahlungsempfänger kontrolliertes Unternehmen lauten, geleistet Zahlungen werden, mit Ausnahme von regulären, genehmigten Lohnzahlungen in bar und regulären Ausgaben von geringen Bargeldbeträgen, die durch Kassenbon oder andere angemessene Belege bestätigt werden, nicht in bar geleistet Scheckanträge müssen schriftlich erfolgen und eine vollständige Erklärung des Zwecks und der Befugnis für die Zahlung enthalten. Die Erklärung muss alle Dokumente, die während des Ausstellungsprozesses eingereicht wurden, begleiten und muss bei der Zahlungsstelle aufbewahrt werden Zahlungen an Repräsentanten müssen auf Konten entweder in dem Land, in dem ein wesentlicher Teil der in Beziehung stehenden Dienstleistung geleistet wurde oder in dem Land, in dem der Repräsentant normalerweise seine Geschäfte führt, geleistet werden.

7 Seite Zahlungen für Dienstleistungen, die durch einen ausländischen Beamten, wie in Richtlinie 114 definiert, oder einen Beamten oder einen Funktionär einer ausländischen Regierung, kontrolliertes Handelsunternehmen, einschließlich von Honorarzahlungen und Erstattung von Ausgaben, erbracht wurden, werden ausschließlich an die ausländische Regierungsbehörde oder das Handelsunternehmen, das die Person beschäftigt, geleistet. Diese Zahlungen werden durch einen Scheck direkt an die ausländische Regierungsbehörde oder Unternehmen, oder durch eine Banküberweisung an das genannte Bankkonto in dem Land der ausländischen Regierungsbehörde oder Unternehmens, oder durch Banküberweisung an die ordnungsgemäß autorisierte, entsprechende Bank in den U.S.A., geleistet Jeder Zahlungsempfang, entweder in bar oder als Scheck, wird unverzüglich auf ein Bankkonto des eingeschlossenen Unternehmens eingezahlt Jede Führungskraft oder Angestellte, der die Möglichkeit einer Bestechung, Schmiergeldzahlung oder erhöhte Rechnung, im Zusammenhang mit einem bestimmten Zahlungsempfang, oder bestehendes Abkommen den gesamten oder teilweisen Zahlungsbetrag zu erstatten, zurückzuzahlen oder anderweitig in Zuwiderhandlung der Gesetze irgendeiner Gerichtsbarkeit zu zahlen, vermutet, wird diesen Verdacht unverzüglich dem Generaldirektor des Unternehmens berichten.

Antibestechungsrichtlinie

Antibestechungsrichtlinie Antibestechungsrichtlinie 1 Einleitung 1.1 Zweck Mit der vorliegenden Richtlinie soll gewährleistet werden, dass Ebiquity und seine Mitarbeiter die Antikorruptionsgesetze und die besten Praktiken zur Bekämpfung

Mehr

Verhaltenskodex für Lieferanten

Verhaltenskodex für Lieferanten Verhaltenskodex für Lieferanten Inhalt Vergütung Arbeitszeiten Nötigung und Belästigung Diskriminierung Arbeitsplatzsicherheit und Notfallplanung Umweltschutz Einhaltung von geltenden Gesetzen Bestechung

Mehr

Compliance-Richtlinie zu Antikorruption und dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung

Compliance-Richtlinie zu Antikorruption und dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung Compliance-Richtlinie zu Antikorruption und dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung Crawford & Company und alle Tochtergesellschaften weltweit unterliegen bestimmten Antikorruptionsverpflichtungen

Mehr

ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex

ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex (Veröffentlicht im August 1998) I. Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung II. Leitsätze

Mehr

Strength. Performance. Passion.

Strength. Performance. Passion. Strength. Performance. Passion. Verhaltenskodex Holcim Ltd Dieser Kodex ist der Leitfaden für unser Verhalten im Geschäftsleben Holcim ist einer der weltweit führenden Anbieter von Zement und Zuschlagstoffen

Mehr

Hinweisgeber-Richtlinie

Hinweisgeber-Richtlinie Hinweisgeber-Richtlinie Verhaltensregeln in Bezug auf vermutetes Fehlverhalten Erstellt von Genehmigt durch Director GRC Vorstand Datum des Inkrafttretens 15. November 2013 Ausstellungsdatum Version Name

Mehr

SWARCO VERHALTENSKODEX

SWARCO VERHALTENSKODEX SWARCO VERHALTENSKODEX Seite 1 von 5 SWARCO Verhaltenskodex/aktualisiert Oktober 2008 Verstöße gegen Gesetze können verheerende und dauerhafte Auswirkungen auf das Unternehmen und die darin involvierten

Mehr

Uzin Utz Aktiengesellschaft Ulm. Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs.

Uzin Utz Aktiengesellschaft Ulm. Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. Uzin Utz Aktiengesellschaft Ulm WKN 755150 ISIN DE 000 755 150 9 Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz 1. Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung

Mehr

LÜLING Ethikrichtlinien

LÜLING Ethikrichtlinien Inhalt Geltungsbereich... 1 Achtung der Gesetze... 1 Alkohol und Drogen... 2 Berichterstattung... 2 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz... 3 Gleichstellung... 3 Integrität... 3 Korruption...

Mehr

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG MAGNA INTERNATIONAL INC. RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG Firmengeschenke und Bewirtung anzubieten oder anzunehmen, ist oft eine

Mehr

Ein Schreiben unseres CEOs

Ein Schreiben unseres CEOs Verhaltenskodex für Geschäftspartner Ein Schreiben unseres CEOs Zu den wesentlichen Aspekten der Grundwerte unseres Unternehmens gehört es, Vertrauen in unseren Geschäftsbeziehungen aufzubauen und zu erhalten

Mehr

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR BESTECHUNG UND UNZULÄSSIGE ZAHLUNGEN

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR BESTECHUNG UND UNZULÄSSIGE ZAHLUNGEN VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR BESTECHUNG UND UNZULÄSSIGE ZAHLUNGEN MAGNA INTERNATIONAL INC. RICHTLINIE FÜR BESTECHUNG UND UNZULÄSSIGE ZAHLUNGEN Magna verbietet Bestechung und unzulässige Zahlungen

Mehr

Daimler AG 4T /04/2013

Daimler AG 4T /04/2013 Daimler AG 4T 2012 29/04/2013 DAG Konzern Prüfungsbericht Konzernabschluss zum 31.12.2012 und zusammengefasster Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Daimler AG, Stuttgart Vermerk

Mehr

MANITOWOC. Bulletin der Konzernrichtlinien

MANITOWOC. Bulletin der Konzernrichtlinien MANITOWOC Bulletin der Konzernrichtlinien Gegenstand: Richtlinien für Mitglieder der Geschäftsführung, Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte zum Insiderhandel Original-Bulletin Ersetzt 112 vom 1.

Mehr

NEWSLETTER I GERMAN DESK

NEWSLETTER I GERMAN DESK NEWSLETTER I GERMAN DESK März 2013 NEUE INFORMATIONEN ZUR ERKLÄRUNGSPFLICHT FÜR AUSLÄNDISCHES VERMÖGEN WER MUSS DIESE STEUERERKLÄRUNG EINREICHEN? 2 BETROFFENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND RECH TE 3 AUSNAHMEN

Mehr

CompuSafe Data Systems AG Compliance Richtlinien. November 2010

CompuSafe Data Systems AG Compliance Richtlinien. November 2010 CompuSafe Data Systems AG Compliance Richtlinien November 2010 Inhalt Geltungsbereich 3 Grundsätze 3 Integrität unserer Dienstleistungen 4 Wettbewerbs- und Kartellrecht 5 Korruption / Geschenke 5 Vertraulichkeit

Mehr

Verhaltenskodex. Vorwort des Vorstands. Seite 1 von 9

Verhaltenskodex. Vorwort des Vorstands. Seite 1 von 9 Vorwort des Vorstands Die KHS GmbH (fortan KHS ) ist einer der führenden Maschinen- und Anlagenbauer für Getränkeabfüll- und Verpackungsmaschinen. KHS ist in über 60 Ländern präsent, und unsere global

Mehr

Richtlinie zur Informationssicherheit T-Systems Multimedia Solutions

Richtlinie zur Informationssicherheit T-Systems Multimedia Solutions Richtlinie zur Informationssicherheit T-Systems Multimedia Solutions Autor: Frank Schönefeld Gültig ab: 23.03.2015 / Ersetzte Ausgabe: 29.05.2012 Seite 1 von 5 Vorwort Unsere Kunden und Beschäftigten müssen

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung )

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) Page 1 of 5 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) zwischen AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 8700 Leoben-Hinterberg Austria einschließlich aller verbundenen

Mehr

Richtlinie Unternehmenshandeln. Code of Conduct Guideline. Dürkopp Adler AG

Richtlinie Unternehmenshandeln. Code of Conduct Guideline. Dürkopp Adler AG Richtlinie Unternehmenshandeln Dürkopp Adler AG Präambel Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrats der Dürkopp Adler AG sind an die Regelungen dieses Code

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellenstuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellenstuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei: STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 20.11.2012 COM(2012) 697 final 2012/0328 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie

Mehr

Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg

Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg Geschäftsgrundsätze Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg Stand: Juni 2012 inhalt Vorbemerkung Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz Mitarbeiter Geschäftspartner Öffentlichkeit

Mehr

Lizenzvereinbarung mit Laplink Software, Inc. ("LAPLINK")

Lizenzvereinbarung mit Laplink Software, Inc. (LAPLINK) Lizenzvereinbarung mit Laplink Software, Inc. ("LAPLINK") DURCH AUFBRECHEN DES SIEGELS ODER ANDERWEITIGES ÖFFNEN DER VERPACKUNG, IN DER DIE SOFTWAREPROGRAMMMEDIEN ENTHALTEN SIND, BZW. DURCH INSTALLIEREN

Mehr

KLA-TENCOR CORPORATION

KLA-TENCOR CORPORATION KLA-TENCOR CORPORATION INTERNATIONALE RICHTLINIE UND GRUNDSÄTZE ZUR EINHALTUNG VON ANTI-KORRUPTIONSREGELN [für dritte Geschäftspartner, die im Namen von KLA-Tencor Geschäfte tätigen] (mit Stand vom 15.

Mehr

Überblick über das Compliance Management System von Seves

Überblick über das Compliance Management System von Seves Überblick über das Compliance Management System von Seves 1. Chief Compliance Officer und Compliance-Beauftragte 2. Risikoanalyse und Risikobewertung 3. Unterlagen 4. Schulungen 5. Compliance-Bestätigungen

Mehr

EuGH, Urteil vom , Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union

EuGH, Urteil vom , Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union März 2011 Seite: 2 EuGH, Urteil vom 15.03.2011, Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union EINLEITUNG: Bei Fällen, die Anknüpfungspunkte zu mehreren

Mehr

WEBER-HYDRAULIK GMBH Verhaltensrichtlinie Code of Conduct

WEBER-HYDRAULIK GMBH Verhaltensrichtlinie Code of Conduct WEBER-HYDRAULIK GMBH Verhaltensrichtlinie Code of Conduct 1 von 8 I Präambel Die WEBER-HYDRAULIK GmbH erkennt ihre soziale Verantwortung an. Insbesondere tragen sämtliche am Beschaffungsprozess Beteiligten

Mehr

ALCOA INC. RICHTLINIE ZUR KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

ALCOA INC. RICHTLINIE ZUR KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG ALCOA INC. RICHTLINIE ZUR KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG HINTERGRUND: Alcoa Inc. ( Alcoa ) und ihr Management verpflichten sich, ihre Unternehmensbereiche in aller Welt auf ethische Weise und unter Einhaltung aller

Mehr

SES Durchführung von Audits vor Ort

SES Durchführung von Audits vor Ort Der Leiter des Auditteams ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Audits vor Ort verantwortlich. Vorbereitung von Arbeitsdokumenten Die Mitglieder des Auditteams sollten die Informationen

Mehr

Geschäfte mit Familienangehörigen, einschließlich Ihrer Ehefrau, Eltern, Kinder, Geschwister und angeheirateten Verwandten

Geschäfte mit Familienangehörigen, einschließlich Ihrer Ehefrau, Eltern, Kinder, Geschwister und angeheirateten Verwandten ANLAGE "A" MERCER INTERNATIONAL INC. KODEX FÜR GESCHÄFTSGEBAREN UND ETHIK (CODE OF BUSINESS CONDUCT AND ETHICS) Zielsetzung Die Verwaltungsratsmitglieder ( Direktoren ) der Mercer International Inc. (

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN BGBl. III - Ausgegeben am 14. Jänner 2016 - Nr. 7 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 29. DEZEMBER 1971 IN WIEN UNTERZEICHNETEN

Mehr

HUBER+SUHNER Geschäfts- und Ethikkodex

HUBER+SUHNER Geschäfts- und Ethikkodex HUBER+SUHNER Geschäfts- und Ethikkodex Botschaft des Vorsitzenden der Geschäftsleitung und des Leiters Human Resources HUBER+SUHNER führt seine Geschäfte in Übereinstimmung mit hohen ethischen Standards,

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Vereinbarung

Vereinbarung Übersetzung 1 Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit bei der Vernichtung der Chemiewaffenlager in der Russischen Föderation

Mehr

ABKOMMEN USA - SCHWEIZ

ABKOMMEN USA - SCHWEIZ ABKOMMEN USA - SCHWEIZ ABKOMMEN ZWISCHEN DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN, ABGESCHLOSSEN

Mehr

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004 Verordnung des Präsidenten des Ministerrates vom 7. April 2004 über die Art der Unterlagen zur Bestätigung der Erfüllung von Voraussetzungen zur Teilnahme am öffentlichen Vergabeverfahren, die durch den

Mehr

eurex rundschreiben 210/15

eurex rundschreiben 210/15 Datum: 1. Dezember 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Frankfurt AG und Vendoren Autorisiert von: Michael Peters Anforderungen an Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland, die Aktienoptionen

Mehr

1. Ziele und Geltungsbereich... 3. 2. Mitgeltende Dokumente... 3. 3. Generelle Prinzipien unseres Handelns... 3

1. Ziele und Geltungsbereich... 3. 2. Mitgeltende Dokumente... 3. 3. Generelle Prinzipien unseres Handelns... 3 Verhaltenskodex Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Geltungsbereich... 3 2. Mitgeltende Dokumente... 3 3. Generelle Prinzipien unseres Handelns... 3 3.1 Einhaltung von Gesetzen und sonstigen bindenden Regelungen...

Mehr

CODE OF BUSINESS CONDUCT

CODE OF BUSINESS CONDUCT CANDULOR CODE OF BUSINESS CONDUCT EINFÜHRUNG Die CANDULOR AG strebt danach, durch kontinuierliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit den Unternehmenswert für Kunden, Partner, Mitarbeitende und Aktionäre

Mehr

Verhaltenskodex. der Landgard-Gruppe

Verhaltenskodex. der Landgard-Gruppe Verhaltenskodex der Landgard-Gruppe Inhaltsverzeichnis 1. Unser Leitbild... 3 2. Einhaltung des geltenden Rechts und interner Richtlinien... 3 3. Vermeidung von Korruption... 3 4. Einhaltung von kartellrechtlichen

Mehr

Corporate Governance

Corporate Governance Corporate Governance Der Verwaltungsrat Aufgaben Art. 716a OR Abs. 1 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der

Mehr

Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe

Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe Die für unsere Lieferanten maßgeblichen Verhaltensregeln des Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe (CODE OF CONDUCT) Der Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe stellt unterschiedliche Verhaltensregeln für das tägliche

Mehr

ANTIKORRUPTIONSRICHTLINIEN VON DANAHER CORPORATION

ANTIKORRUPTIONSRICHTLINIEN VON DANAHER CORPORATION ANTIKORRUPTIONSRICHTLINIEN VON DANAHER CORPORATION I. ZIELSETZUNG Korruption ist in so gut wie allen Ländern der Welt untersagt. Danaher Corporation ( Danaher ) hat sich verpflichtet, die Gesetze aller

Mehr

INTERNATIONALE HANDELSKAMMER (I.C.C.) Nichtumgehungs-, Geheimhaltungs- und Arbeitsvereinbarung

INTERNATIONALE HANDELSKAMMER (I.C.C.) Nichtumgehungs-, Geheimhaltungs- und Arbeitsvereinbarung Projekt: PRÄAMBEL Die Unterzeichneten möchten diese Vereinbarung treffen, um einige Parameter der zukünftigen gesetzlichen Verpflichtungen zu definieren. Sie unterliegen der Vertraulichkeitspflicht im

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 88 Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge Brüssel, 3.VI.1976 Amtliche Übersetzung der Schweitz

Mehr

Code of Conduct Wertekodex der Dussmann Group

Code of Conduct Wertekodex der Dussmann Group Code of Conduct Wertekodex der Dussmann Group Molière, 1622 1673 Französischer Schauspieler und Autor Dussmann Group Code of Conduct Ethische Grundsätze sind ein wesentlicher Bestandteil der Wertmaßstäbe

Mehr

Richtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH

Richtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH Richtlinie zur Korruptionsprävention bei der Hamburg Convention Bureau GmbH Stand: Dezember 2009 1. Allgemeines 2. Was ist Korruption? 3. Wie sollen Sie sich verhalten? 4. Was dürfen Sie annehmen? 5. Ansprechpartner

Mehr

AUFRUF ZUR AUSSCHREIBUNG

AUFRUF ZUR AUSSCHREIBUNG AUFRUF ZUR AUSSCHREIBUNG Die Selbstverwaltung des V. Bezirks der Hauptstadt Budapest Innenstadt-Leopoldstadt (Belváros-Lipótváros Budapest Főváros V. kerületi Önkormányzat) veröffentlicht eine öffentliche

Mehr

Online-360 -Feedback zur Objektivierung einer erfolgsorientierten Zusatzvergütung. Kurzer Überblick

Online-360 -Feedback zur Objektivierung einer erfolgsorientierten Zusatzvergütung. Kurzer Überblick Online-360 -Feedback zur Objektivierung einer erfolgsorientierten Zusatzvergütung Kurzer Überblick Kurze Vorstellung einer pragmatischen Umsetzung Sinn und Zweck eines 360 -Feedbacks Warum Mitarbeitergespräche?

Mehr

UNSER CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX

UNSER CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX UNSER CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX Einleitung Das wirtschaftliche Umfeld der vergangenen Jahre war vor allem von großer Unsicherheit geprägt. Die Finanz- und Staatsschuldenkrise hat deutlich bestätigt,

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen

Mehr

Ammann Gruppe Code of Conduct

Ammann Gruppe Code of Conduct Ammann Gruppe Code of Conduct C ode of Conduct Für die Integrität unserer Unternehmung und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden Hans-Christian Schneider CEO und Verwaltungsrat Ammann Gruppe «Im Code of

Mehr

Erklärung bezüglich der Identität des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s) von Rechtspersonen und sonstiger rechtlicher Konstruktionen

Erklärung bezüglich der Identität des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s) von Rechtspersonen und sonstiger rechtlicher Konstruktionen Erklärung bezüglich der Identität des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s) von Rechtspersonen und sonstiger rechtlicher Konstruktionen Das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Mehr

Antrag auf Unterstützung & Spenden (Grants & Donations)

Antrag auf Unterstützung & Spenden (Grants & Donations) Antrag auf Unterstützung & Spenden (Grants & Donations) Sehr geehrte Frau/Herr Dr., Anfragen um eine finanzielle oder materielle Unterstützung (Spende) - so genannte Grants & Donations - werden bei GSK

Mehr

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen Die vorliegende Anleitung zur Qualitätssicherung stellt eine Umsetzung der in PS 220 beschriebenen Anforderungen in kleinen

Mehr

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX GRUNDSÄTZE FÜR EINE SORGFÄLTIGE KOMMUNIKATION

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX GRUNDSÄTZE FÜR EINE SORGFÄLTIGE KOMMUNIKATION VERHALTENS- UND ETHIKKODEX GRUNDSÄTZE FÜR EINE SORGFÄLTIGE KOMMUNIKATION GRUNDSÄTZE FÜR EINE SORGFÄLTIGE KOMMUNIKATION Diese Richtlinien zielen darauf ab, Mitarbeitern und sonstige im Namen von Magna handelnden

Mehr

ANTI-KORRUPTION UND GESCHENKE (WELTWEIT GÜLTIGE RICHTLINIE GP-20.A)

ANTI-KORRUPTION UND GESCHENKE (WELTWEIT GÜLTIGE RICHTLINIE GP-20.A) ANTI-KORRUPTION UND GESCHENKE (WELTWEIT GÜLTIGE RICHTLINIE GP-20.A) Dies ist eine weltweit gültige Richtlinie von Armstrong World Industries, Inc. Sie gilt für Sie als Mitarbeiter von Armstrong und alle

Mehr

Verhaltenskodex. Verhaltenskodex für die Öffentliche Versicherung Braunschweig

Verhaltenskodex. Verhaltenskodex für die Öffentliche Versicherung Braunschweig Verhaltenskodex für die Öffentliche Versicherung Braunschweig Vorwort Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kein Kunde, kein Geschäftspartner und kein Investor macht Geschäfte mit jemandem, dem er nicht

Mehr

EUROPÄISCHE WEBSITE RICHTLINIE FÜR

EUROPÄISCHE WEBSITE RICHTLINIE FÜR NUTRITION NUTRITION EUROPÄISCHE WEBSITE RICHTLINIE FÜR NUTRITION AMWAY GESCHÄFTSPARTNER EUROPÄISCHE WEBSITE RICHTLINIE FÜR AMWAY GESCHÄFTSPARTNER Um ein Bewusstsein für Amway, Amway Produkte sowie die

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Mehr

Diese Übersetzung des englischsprachigen Originaldokuments wird lediglich für Ihre leichtere Übersicht bereitgestellt. Der englische Originaltext ist

Diese Übersetzung des englischsprachigen Originaldokuments wird lediglich für Ihre leichtere Übersicht bereitgestellt. Der englische Originaltext ist Diese Übersetzung des englischsprachigen Originaldokuments wird lediglich für Ihre leichtere Übersicht bereitgestellt. Der englische Originaltext ist in jeder Hinsicht in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten

Mehr

Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group

Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group Inhalt Code of Conduct - Präambel 1. Verhalten und Respekt im Umgang miteinander 2. Gesetzestreue und redliche Führung der Geschäfte 3. Vertraulichkeit

Mehr

Compliance Richtlinie der Viessmann Gruppe

Compliance Richtlinie der Viessmann Gruppe Compliance Richtlinie der Viessmann Gruppe Inhaltsverzeichnis Vorwort Übersicht 5 6 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Definition und Anwendungsbereich Informationspflicht Grundsätzliche

Mehr

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN

INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN G UPOV/INF/8 Corr. INTERNATIONALER VERBAND ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN GENF V E R E I N B A R U N G zwischen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und dem Internationalen Verband zum Schutz

Mehr

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG 1 Einsetzung Der

Mehr

Wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arzt und pharmazeutischer Industrie

Wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arzt und pharmazeutischer Industrie Westpfahl & Spilker Rechtsanwälte München Leipzig Wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arzt und pharmazeutischer Industrie Ein Überblick über die Rahmenbedingungen aus rechtlicher Sicht (Schwerpunkt:

Mehr

UNTERNEHMEN COLGATE-PALMOLIVE VERHALTENSKODEX FÜR DRITTE

UNTERNEHMEN COLGATE-PALMOLIVE VERHALTENSKODEX FÜR DRITTE UNTERNEHMEN COLGATE-PALMOLIVE VERHALTENSKODEX FÜR DRITTE Das Unternehmen Colgate-Palmolive und seine Tochterunternehmen und Partner auf der ganzen Welt sind besonders stolz auf Colgates langjährigen Ruf

Mehr

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Verwaltungshandbuch Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Das Präsidium hat am 2. August 2012 aufgrund von 20 Abs. 4 Satz 4 NHG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Vermeidung von Interessenkonflikten sowie des Anscheins von solchen Konflikten,

Vermeidung von Interessenkonflikten sowie des Anscheins von solchen Konflikten, Verhaltens- und Ethikkodex im Geschäftsleben von BGC Partners, Inc. Der Ruf und die Integrität von BGC Partners, Inc. (das Unternehmen ) sind wichtige Werte, die den Erfolg des Unternehmens ausmachen.

Mehr

erhaltenskodex SCA V

erhaltenskodex SCA V SCA Verhaltenskodex SCA Verhaltenskodex SCA hat sich der Aufgabe verpflichtet, für die mit dem Unternehmen verbundenen Interessengruppen Mehrwerte zu schaffen und mit seinen Angestellten, Kunden, Endverbrauchern,

Mehr

Brix + Partners LLC U.S. STEUERBERATUNG

Brix + Partners LLC U.S. STEUERBERATUNG Ak t u e l l e Mi t t e i l u n g e n im Zu s a m m e n h a n g m i t Se l b s t a n z e i g e n für in den USA nicht gemeldete, ausländische Bankkonten Der Internal Revenue Service hat soeben eine neue

Mehr

TÜV SÜD Code of Ethics Ethisches Handeln schafft Mehrwert für uns und unsere Kunden

TÜV SÜD Code of Ethics Ethisches Handeln schafft Mehrwert für uns und unsere Kunden Revision gültig 0 07/08 Seite 1 von 1 Management Rahmenhandbuch Prozessbeschreibung CG-CC-001 Code of Conduct TÜV SÜD Code of Ethics Ethisches Handeln schafft Mehrwert für uns und unsere Kunden Stelle

Mehr

Umgang mit Interessenkonflikten - Deutsche Bank Gruppe. Deutsche Asset Management Deutschland

Umgang mit Interessenkonflikten - Deutsche Bank Gruppe. Deutsche Asset Management Deutschland Umgang mit Interessenkonflikten - Deutsche Bank Gruppe Deutsche Asset Management Deutschland Stand: 2012 Inhalt 1. LEITMOTIV... 3 2. EINFÜHRUNG... 3 3. ZIELSETZUNG... 3 4. ANWENDUNGSBEREICH... 3 5. REGELUNGEN

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG Gültig ab 31. März 2012 (Version 2.3/2013) Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Umfang der Refinanzierungsgarantie 3 2 Verpflichtungszeitraum

Mehr

Übertragbares, bestätigtes Sichtakkreditiv Parteien und Ablauf

Übertragbares, bestätigtes Sichtakkreditiv Parteien und Ablauf Übertragbares, bestätigtes Sichtakkreditiv Parteien und Ablauf Das Akkreditiv ist sowohl ein flexibles Zahlungsmittel als auch ein Instrument zur kurzfristigen Finanzierung. Parteien Bei einem übertragbaren

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr

Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten

Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten Erklärung der Pflichten und Rechte Schweizer Presserat Präambel Das Recht auf Information, auf freie Meinungsäusserung und auf Kritik ist ein grundlegendes Menschenrecht. Journalistinnen und Journalisten

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2011 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

' ($) 2 6'#! /4 2& ' /4! 2*!#! /4! +,%) *$ + -.!

' ($) 2 6'#! /4 2& ' /4! 2*!#! /4! +,%) *$ + -.! !"#" ! "# $ ! "# $# % & ' '( )!!!# * #!#!+## #!#! ',#!#- & -!! &!./# & 0+.!! 0!!#!#!)!.!!00! && - &* 1!(!+- &2 "!00! & & & " #$%$& " * 3!!' * * /#./#! * *& /##4! * ** /##' * *2 54+(!+! * ' ($) *$ 2,+!!

Mehr

Anweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM

Anweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM Commerzbank Zrt. Anweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM über die Regelung der Interessenkonflikte 10. Juni 2013 Seite 2 10. 06. 2013 Inhaltverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Ziel der Regelung...

Mehr

Bestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten. Überprüfung personenbezogener Daten

Bestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten. Überprüfung personenbezogener Daten Bestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten Überprüfung personenbezogener Daten Kontrollbestimmungen* Zeitlicher Ablauf Geltungsbereich Beschreibung Über die Bedeutung 1. Überprüfung Identität Vor

Mehr

Verhaltenskodex der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG

Verhaltenskodex der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG Verhaltenskodex der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG Dieser Kodex für ethisches Unternehmenshandeln ist vom Vorstand beschlossen und vom Aufsichtsrat der STH AG genehmigt worden. Er beschreibt die Werte, Grundsätze

Mehr

HILLENBRAND, INC. UND NIEDERLASSUNGEN. Globale Antikorruptions- Grundsatzerklärung und Compliance-Leitfaden

HILLENBRAND, INC. UND NIEDERLASSUNGEN. Globale Antikorruptions- Grundsatzerklärung und Compliance-Leitfaden HILLENBRAND, INC. UND NIEDERLASSUNGEN Globale Antikorruptions- Grundsatzerklärung und Compliance-Leitfaden Hillenbrand, Inc. und alle seine Niederlassungen (die gemeinsam als das "Unternehmen" bezeichnet

Mehr

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 2 Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen (nachfolgend: Gründungsprüfer ) 1 Zielsetzung Die Oberaufsichtskommission

Mehr

Warenkontrollen am Flughafen Zürich - Known Supplier Konzept

Warenkontrollen am Flughafen Zürich - Known Supplier Konzept Warenkontrollen am Flughafen Zürich - Known Supplier Konzept Airport Security Postfach 8058 Zürich Flughafen Zürich-Flughafen 08.02.2016 Warenkontrolle am Flughafen Zürich Infolge behördlicher Auflagen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

ALTANA Verhaltenskodex

ALTANA Verhaltenskodex ALTANA Verhaltenskodex 2/8 Präambel Das Vertrauen unserer Geschäftspartner und Kunden, Aktionäre, Behörden und der Öffentlichkeit in ein gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Verhalten der Gesellschaften

Mehr

NACHTRAG ZUM ELEKTRONISCHEN HANDEL. Diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen sollen in Verbindung mit dem Kundenvertrag gelesen

NACHTRAG ZUM ELEKTRONISCHEN HANDEL. Diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen sollen in Verbindung mit dem Kundenvertrag gelesen ActivTrades PLC ist durch die britische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) autorisiert und reguliert NACHTRAG ZUM ELEKTRONISCHEN HANDEL Diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen sollen in Verbindung mit

Mehr

Ansuchen auf Unterstützung & Spenden (Grants & Donations)

Ansuchen auf Unterstützung & Spenden (Grants & Donations) Ansuchen auf Unterstützung & Spenden (Grants & Donations) Anfragen um eine finanzielle oder materielle Unterstützung (Spende), so genannte Grants & Donations, werden bei GSK durch ein unabhängiges Komitee

Mehr

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe Compliance Gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe Grundsätze für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Mehr

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen In Verbindung mit dem Anmeldeformular gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen

Mehr

Funktionen für die Schweiz

Funktionen für die Schweiz Funktionen für die Schweiz Microsoft Corporation Veröffentlicht: November 2006 Microsoft Dynamics ist eine Produktlinie aus integrierten und anpassbaren Unternehmensverwaltungslösungen, mit der Ihnen und

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Beitragsvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr